Samstag, 23. Januar 2016

MEMORIAL Petersburg droht Registrierung als "ausländischer Agent"

Das Wissenschaftliche Informationszentrum von MEMORIAL Petersburg (NITs) ist nach einer erneuten Überprüfung als "ausländischer Agent" eingestuft worden. 

Das NITs betreibt in erster Linie Programme zur Aufklärung über die sowjetische Vergangenheit. Eines seiner wichtigsten Projekte ist das "virtuelle GULAG-Museum".

Anders als bei allen bisherigen Prüfungen, wurde die Tätigkeit des NITS diesmal  als "politisch" interpretiert. In seinem Bescheid beruft sich das Justizministerium auf die Berichte und Artikel, die auf der Website ww.cogita.ru publiziert werden.

Auf diesem Portal erscheinen sowohl Informationen zu Aktionen von MEMORIAL als auch zu allgemeinen aktuellen Themen, vor allem im Raum Petersburg, Deren Verbreitung im offen zugänglichen Internet dient in den Augen des Justizministeriums der Meinungsbildung, und zwar zu dem Zweck, Einfluss auf staatliche Entscheidungen zu nehmen und so eine Änderung der Politik herbeizuführen Das entspricht der Definition von "politischer Tätigkeit", wie sie im "Agentengesetz" gegeben wird.

MEMORIAL Petersburg wird diesen Bescheid anfechten.

5. November 2015

"Soldatenmütter" nicht mehr als "ausländische Agenten" verzeichnet

Die "Soldatenmütter St. Petersburg" sind nicht mehr als "ausländische Agenten" registriert.

Die "Soldatenmütter" waren am 28. August 2014 als "ausländische Agenten" verzeichnet worden, unmittelbar nachdem sie Informationen über in der Ostukraine gefallene russische Soldaten publik gemacht hatten. Zu diesem Zeitpunkt erhielten sie indes bereits keinerlei finanzielle Förderung aus dem Ausland mehr, was eine der Voraussetzung für die diskriminierende Registrierung ist. Ein Antrag auf Löschung aus dem Verzeichnis wurde zunächst abgelehnt, weil ein derartiges Verfahren im Gesetz nicht vorgesehen sei.

Inzwischen gibt es aber diese gesetzliche Möglichkeit, und sie wird in Einzelfällen auch praktiziert. Die "Soldatenmütter" haben zwar keine offizielle Mitteilung über ihre Löschung aus dem Verzeichnis erhalten, sind aber seit dem 23. Oktober 2015 laut Register keine "ausländischen Agenten" mehr (offiziell auf Grund der "Beendigung der Funktion als ausländische Agenten").

Für den Pressesprecher der Organisation, Alexander Peredruk, bleibt das wesentliche Problem jedoch bestehen: "Dieses berüchtigte Register existiert nach wie vor, und der Druck auf die Vereinigungsfreiheit, den nichtkommerziellen Sektor und Menschenrechtsorganisationen wird fortgesetzt."

5. November 2015

Gedenkband zu Katyn wird fortgesetzt

"Ubity v Katyni" ("Die in Katyn Ermordeten") auch online zugänglich

MEMORIAL wird seine Bemühungen um Aufklärung und Aufarbeitung der Morde von Katyn fortsetzen. Der  am 17. September veröffentlichte Gedenkband zu den Opfern von Katyn mit Biografien von 4.415 Personen (zum Teil mit Fotografien), soll in den nächsten Jahren um weitere Bände ergänzt werden. Dies betonte Arsenij Roginskij im Rahmen einer Veranstaltung im Literaturhaus in Berlin, auf der er den Band kurz vorstellte.

Wesentliches Motiv für die akribische Recherche und Erstellung der Biografien  war laut Roginskij die Weigerung der Behörden, die Opfer zu rehabilitieren. Dies wird damit begründet, dass Rehabilitierungen individuell erfolgten und dass hier nur pauschale Angaben vorlägen, nicht jedoch zu Einzelpersonen - eine Aussage, die nicht zuletzt durch die jetzt vorliegende Edition widerlegt wird.

Der Gedenkband wurde mithilfe von Privatspenden aus Russland ermöglicht. Inzwischen ist der 865seitige Band auch online zugänglich (ca. 35 MB).

3. November 2015

"Rückgabe der Namen"

Gedenkkundgebungen in vielen russischen Städten

Auch in diesem Jahr fanden in ganz Russland zum 30. Oktober aus Anlass des Gedenktages für die Opfer des politischen Terrors in der Sowjetunion Kundgebungen statt, die unter dem Motto "Rückgabe der Namen" stehen.

In Moskau fand die Verlesung der Namen traditionell bereits am 29. Oktober statt. Weitere Veranstaltungen wurden in St. Petersburg, Twer, Perm, Rjasan, Workuta, Wologda, Jekaterinburg, Tomsk, Tula, Samara, Woronezh und einigen weiteren Städten durchgeführt.


Fotos: Michail Konschiz

In Wologda wurde der Opfer der so genannten "polnischen Operation" 1937-38 gedacht. 41 polnische Bürger von Wologda waren im Zuge dieser Aktion zum Tode verurteilt worden. Vertreter der Gesellschaft "Polonia" von Wologda kamen an dem Gedenkstein zusammen, der sich neben dem ehemaligen NKWD-Untersuchungsgefängnis befindet, in dem die Hinrichtungen vollzogen wurden.


Bericht und Foto: Olga Schlenskaja, Wologda

In Rjasan wurden die Namen (mit kurzen biografischen Angaben) von 520 Opfern verlesen, die hingerichtet, zu Haftstrafen verurteilt oder deportiert worden waren.

Foto: Vera Cholodnaja

In Rjasan wie in Perm gab es, anders als in den Vorjahren, für die MEMORIAL-Verbände Probleme bei der Anmeldung der Kundgebung (da andere Veranstaltungen gleichzeitig am selben Ort geplant seien). In Rjasan wurde sie daher auf den 1. November (statt wie üblich am 30. Oktober) verlegt, und in Perm konnte sie schließlich doch wie geplant stattfinden.

Weitere Fotos von den Aktionen in Jekaterinburg, Tomsk und Workuta:

Gedenkveranstaltung von MEMORIAL Jekaterinburg



Gedenkveranstaltung in Workuta

4. November 2015

MEMORIAL Komi gibt Auflösung bekannt

Verband beendet achtzehnjährige Existenz

MEMORIAL Komi hat vor wenigen Tagen bekannt gegeben, die Auflösung der Organisation in die Wege zu leiten.

Der MEMORIAL-Verband in Syktyvkar (der Hauptstadt der Republik Komi) war im Juni 2015 als „ausländischer Agent“ registriert worden, obwohl das Justizministerium ein knappes Jahr zuvor noch ausdrücklich erklärt hatte, MEMORIAL Komi sei „kein ausländischer Agent“.

Die Klage von MEMORIAL Komi gegen die Registrierung blieb erfolglos, obwohl er seit Februar 2014 keine ausländische Förderung mehr bekommen hat. Darüber hinaus wurde der Verband zu einer Strafzahlung von umgerechnet 4.000 Euro verurteilt, weil er sich nicht selbst als „Agent“ hatte registrieren lassen.

Wie der Leiter der Organisation, Igor Sazhin, betont, ist es besser, sie aufzulösen, als das diskriminierende Etikett eines „ausländischen Agenten“ zu akzeptieren. Am 22. Oktober folgten die Mitglieder mehrheitlich der Empfehlung des Vorstands und stimmten für eine Auflösung. Es geht dabei um eine Liquidierung der "juristischen Person". Die Arbeit soll indessen weitergeführt werden, jedoch auf ehrenamtlicher Basis.

MEMORIAL Komi hat 18 Jahre lang existiert und war in den letzten Jahren heftigen Anfeindungen und gewaltsamen Attacken vor allem aus faschistischen Kreisen ausgesetzt.

"Viele NGOs haben sich inzwischen aufgelöst. Sie werden kein Geld mehr zur Verfügung haben, aber sie werden ihre Aktivitäten fortsetzen, aber davon wird nichts bekannt werden", so ein Kommentar von  Igor Sazhin in seinem Blog.

28. Oktober 2015

Ljudmila Alexejewa fordert Aufhebung des "Agentengesetzes"

Sitzung des Menschenrechtsrats mit Präsident Putin

Ljudmila Alexejewa hat Präsident Putin dazu aufgefordert, das berüchtigte "Agentengesetz" aufzuheben.

Ljudmila Alexejewa, seit kurzem wieder Mitglied im Menschenrechtsrat beim Präsidenten, äußerte diesen Appell am 1. Oktober auf der Sitzung des Rats, an der Präsident Putin teilnahm. Dabei schilderte sie detailliert die Auswirkungen dieses Gesetzes: Das Justizministerium stufe automatisch jede NGO, die ausländische Fördermittel bekomme, als "politisch tätig" und damit als "ausländischen Agenten" ein. Politische Tätigkeit werde nicht als Kampf um die politische Macht verstanden, sondern als Versuch, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen - und so lasse sich jegliche öffentliche Verlautbarung als "politische Tätigkeit" definieren.

Das Gesetz, das in dieser Weise angewendet werde und zu derart negativen Folgen geführt habe, sei schädlich und müsste aufgehoben werden.

Die Tatsache, dass viele NGOs auf ausländische Sponsoren angewiesen sind, sei historisch begründet. Nach dem Ende der Sowjetunion war das Land in allen Bereichen auf Hilfe aus dem Ausland angewiesen. Inzwischen habe sich die Situation gebessert, aber NGOs bräuchten immer noch ausländische Unterstützung. In Russland habe es bisher ja keine Tradition zivilgesellschaftlicher Initiativen und NGOs gegeben. Wünschenswert wäre es natürlich, eine Förderung im eigenen Land zu bekommen. Private Sponsoren in Russland müssten ermutigt werden, NGOs - insbesondere Menschenrechtsorganisationen - in Russland finanziell zu unterstützen.

Präsident Putin reagierte mit einem Appell  an private Sponsoren, russische Menschenrechtsorganisationen zu unterstützen. In der Hauptsache blieb er unnachgiebig. Gesetze, die eine aus dem Ausland finanzierte innenpolitische Tätigkeit verbieten, gebe es in fast allen Ländern. Allerdings müsse der Begriff der "politischen Tätigkeit" genau definiert sein, er dürfe nicht unklar und dehnbar sein. Hier werde in den nächsten drei Monaten eine Änderung erfolgen.

2. Oktober 2015

Zur heutigen Situation des Museums "Perm-36"

Ein Gericht in Perm hat am 28. September die Klage der Nichtregierungsorganisation (ANO) Perm-36 gegen ihre Eintragung als „ausländischer Agent“ abgelehnt. Diese Eintragung hatte das Justizministerium im April vorgenommen. Die Organisation hatte bereits im März erklärt, ihre Auflösung in die Wege zu leiten. Sie wird derzeit mit mehreren Gerichtsverfahren unter Druck gesetzt.

Das Museum Perm-36 auf dem Gelände des ehemaligen Lagers befindet sich nun in staatlicher Hand. Der politische Strafvollzug wird weitgehend aus der damals offiziellen Sicht – als Umerziehung - dargestellt.

Hierzu der nachfolgende Bericht von Anke Giesen, die kürzlich im Rahmen einer Konferenz an einer Führung dort teilgenommen hat:

Besuch des Museums „Perm-36“ in Kutschino bei Perm
Da ich schon zweimal im Museum war, einmal zu Zeiten der ehemaligen Leitung im Oktober 2013, einmal ein dreiviertel Jahr nach der Änderung der Leitung im Dezember 2014, war ich auf die Veränderungen vor Ort sehr gespannt.
Geführt wurde die deutsche Gruppe von Natalia Vožakova, die russische von Sergej Spodin, dessen Führung ich beim letzten Male schon mitgemacht hatte. Daher entschied ich mich für Natalia Vožakova.

Reihenfolge:

1. Strafisolator incl. Arbeitsplatz: keine Veränderungen. Problematisch war allerdings, dass ständig von „Wir“ gesprochen wurde in Bezug auf die Museumserstellung. Die Nachfrage, wer denn „Wir“ sei, die frühere oder die jetzige Leitung, wurde ausweichend beantwortet.

2. Wohnbaracke: Im Vorraum ist jetzt eine „rote Ecke“. Dort steht ein Tisch, auf dem eine rote Tischdecke liegt und kommunistische Nippesfiguren stehen. Unter Glas ist der Briefwechsel des ehemaligen litauischen Insassen Antanas Terijackas mit dem damaligen Dozenten der Strafvollzugshochschule und jetzigen wissenschaftlichen Berater des Museums Michail Suslov einzusehen, der bis heute den Umerziehungsgedanken des GULAG vertritt. Im Schriftwechsel ging es um grundsätzliche philosophische Fragen, Suslov erklärt dem Häftling, warum der Sozialismus die bessere Gesellschaftsform ist. Zusätzlich gibt es im Regal an der Wand viele Bücher von Lenin und anderen kommunistischen Führern.
3. Erster Schlafraum der Wohnbaracke: hier standen früher die für die GULAG-Lager typischen rohen Holzpritschen. Jetzt befindet sich hier die Ausstellung „Die Evolution der Betten“: Neben zwei rohen Holzpritschen stehen nun zunächst Etagenbetten aus Metall, schließlich Einzelbetten. Während die erste Holzpritsche ganz nackt ist, sind auf der nächsten schon Decken, in den Metallbetten schließlich Bettzeug bis zum hübsch bezogenen Einzelbett. Zwischen den Etagenbetten steht ein Nachtschrank mit einem Schachspiel.

Es wird uns erklärt, dass die Belegung der Kolonie mit den Jahren   stetig abnahm, von über tausend Menschen zu lediglich noch 150 Insassen in den Achtzigern. Auch hätten sich die Haftbedingungen ständig verbessert. Da der andere Schlafraum leer war, habe ich gefragt, was sich dort früher befand, zu Zeiten der früheren Leitung. Es kam eine ausweichende Antwort.

4. Vorraum der anderen Seite der Wohnbaracke: Hier steht eine Garderobe mit Filzstiefeln und warmer Arbeitskleidung, eine Ausrüstung, von der die ehemaligen Insassen V. Pestov und N. Braun sagen, dass sie sie nie hatten. Es gibt keine Hinweise, auf welchen Quellen der Nachbau beruht.

5. Erster Schlafraum: Die Austellung der NGO Perm-36 mit Fotos und Artefakten des GULAG ist hier unverändert. Lediglich das Führungsnarrativ beschränkt sich jetzt auf Fakten.

6. Zweiter Schlafraum: Hier befinden sich Teile der Biographien-Austellung, die noch von der NGO Perm-36 erstellt worden und zeitweilig versiegelt war, da sie damals als Auslöser der Konflikte galt. Reste des Siegels kann man an der Tür noch erkennen. Die Biographien von Vasyl Ovsienko, Vasyl Stus, Sergej Kovalev und weitere sind wieder zu sehen.
 

Allerdings sind die Informationen zum Gesamt-GULAG-System an der Stirnwand ausgetauscht worden durch Pläne der beiden Lageranlagen (strenge Haftbedingungen und Sonderhaftbedingungen). Außerdem gibt es gegenüberliegend eine neue Bücherwand mit den gesammelten Werken Lenins.

7. Zweite Baracke (ehemalige Krankenstation): Vorraum: Tisch mit Tischtuch. Schlafraum: Hier befand sich früher eine Fotoausstellung zu den Lagern an der Kolyma. Die ist jetzt durch eine andere von dem Fotografen Aleksandr Zelinskij aus dem GULAG-Museum Moskau ersetzt worden, die die Überreste der Zwangsarbeit in den Minen ästhetisierend einfängt.

8. Kinosaal: Das Interieur hat sich nicht geändert. Hier wird jetzt der Film „Vlast‘ Soloveckaja“ (Die Macht der Solovezki) von Marina Goldovskaja aus dem Jahre 1988 über die Solovezki-Lager (1923-1929) gezeigt.

9. Außenanlage: Im Großen und Ganzen keine Veränderungen an den Außenanlagen. Es wurde uns lediglich ein Areal gezeigt, in dem nach Angabe der Museumsführerin „Ausgrabungen“ stattfanden. Zudem wurden inzwischen Plakate aus dem „Großen Vaterländischen Krieg“ zur Mobilisierung der Bevölkerung aufgehängt und eine Tafel aufgestellt: Links werden Zahlen aufgeführt, wie das GULAG-System als Produktionsfaktor den Sieg unterstützt hat, daneben werden einzelne Personen vorgestellt, die wie der Flugzeugkonstrukteur Tupolev während ihrer Lagerhaft Bedeutendes zum Sieg beigetragen haben (s. hier).

10. Ehemaliger Lagerraum, in dem sich heute eine nachgebaute „Krankenstation“ befindet: Die Austattung der Krankenstation übertrifft im Hinblick auf die Freundlichkeit die Ausstattung vieler gegenwärtiger Krankenstationen in der russischen Provinz: blütenweiße Laken, Bilder an der Wand etc. Wieder keine Angabe von Quellen, auf denen der Nachbau beruht. Es wird erzählt, die Dinge habe man auf der mit dem GULAG-Museum Moskau gemeinsam durchgeführten Exkursion gefunden. In einem Nebenraum befindet sich ein Schrankt mit abschließbaren Fächern, in denen sich Seife, Zigaretten, Zahnbürsten udn andere Kleinigkeiten befinden. Es wird dazu erklärt, dass hier die Gefangenen ihre persönlcihen Sachen aufbewahren konnten.

11. Garage: Austellung mit dem Titel „Zerbrochen durch Sturmbruch“ über den Beitrag der GULAG-Insassen und Spezialumsiedler zum Sieg im „Großen Vaterländischen Krieg“: Große Fotos, auf denen fröhliche, gutgenährte Menschen in warmer Kleidung abgebildet sind, die sich im Wald ihrer Tätigkeit in der Holzverarbeitung erfreuen. Nach Feierabend gehen sie fischen. Fazit: „Wir im GULAG unterstützen glücklich die Soldaten an der Front!“ Es wurde zwar auf die Archive verwiesen, aus denen die Fotos stammten, nicht aber, um welche Menschen es sich darauf tatsächlich handelte.
Die Baracke mit den Sonderhaftbedingungen wurde uns nicht gezeigt, weil sie angeblich gerade repariert würde.

Auf der nachfolgenden Versammlung im Kinosaal waren neben der Direktorin Natalja Semakova und ihrem Stellvertreter Grigorij Sarantscha auch Michail Fedotov, der gegenwärtige Vorsitzende des Menschenrechtsrates, Andrej Sorokin, der Direktor des Archivs für politische und soziale Geschichte, und Anatolij Machovikov, der Leiter der Gouverneursverwaltung, anwesend.

Auf die Fragen der anwesenden Konferenzteilnehmer, warum Dinge ausgestellt werden, die ehemalige Gefangene als geschichtsverfälschend bezeichnet hätten, antwortete der stellvertretende Direktor Grigorij Sarantscha ausweichend: Es ginge um andere Zeitpunkte, und wenn zwei das genau Gleiche erzählten, würde es sowieso nicht stimmen.

Eine Übersetzung des Einführungstextes der Ausstellung findet sich hier.


Fotos: Liisa Savolainen

Eine weitere Schilderung des Museums Perm-36 von russischen Wissenschaftlern finden Sie hier (deutscher Übersetzung von Enrico Heitzer hier), eine ausführliche Beschreibung (russisch) auch hier.

Weitere Geldstrafen gegen NGOs

Sacharow-Zentrum zu hoher Strafzahlung verurteilt. Menschenrechtszentrum MEMORIAL verliert Revision

Das Sacharow-Zentrum soll nach einem Urteil vom 30. September 400.000 Rubel Strafe zahlen, weil es eine seiner Publikationen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet hatte. Auf eine diesbezügliche Aufforderung hat das Zentrum auf seiner Website unten folgenden Vermerk angebracht: Das Sacharow-Zentrum „wurde auf Beschluss des Justizministeriums der Russischen Föderation vom 25.12.2014 Nr. 1990-r in das Register der Organisationen eingetragen, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben. Diesen Beschluss fechten wir gerichtlich an.“

Bereits im März war das Sacharow-Zentrum zu einer Geldstrafe von 300.000 Rubeln verurteilt worden, weil es sich nicht selbst in das Verzeichnis hatte aufnehmen lassen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat seine Klage gegen seine doppelte Geldstrafe in Höhe von 600.000 Rubeln inzwischen verloren und wird wiederum in Revision gehen. Allerdings muss die Strafe innerhalb von zwei Monaten beglichen werden.

Das Menschenrechtszentrum wurde ebenfalls verurteilt, weil es auf zwei Publikationen nicht vermerkt habe, als "ausländischer Agent" zu fungieren. Die Tatsache, dass es sich hier um Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL (und nicht des Menschenrechtszentrums) handelte, ließ das Gericht unberücksichtigt. Diese Tatsache wurde auf der heutigen Sitzung des Rats für Menschenrechte im Beisein von Präsident Putin von der Menschenrechtsbeauftragten Ella Pamfilova zur Sprache gebracht.

1. Oktober 2015

Denkmal für die Opfer politischer Repressionen

Präsident Putin hat am heutigen 30., September den Erlass zur Errichtung eines Denkmals für die Opfer politischer Verfolgungen in der Sowjetunion unterzeichnet.

Ein solches Denkmal war seit jeher eine wesentliche Forderungen von MEMORIAL. Nach einer vorangegangenen Ausschreibung erhielt der Bildhauer Georgij Franguljan für sein Projekt den Zuschlag.


Das Denkmal soll an der Kreuzung Sadowaja-Spasskaja-Straße/Sacharow-Prospekt errichtet werden.

30. September 2015

Gedenkband zu Katyn veröffentlicht

Crowdfunding erfolgreich

MEMORIAL International präsentiert am heutigen 17. September in Moskau einen russischsprachigen Gedenkband für die Opfer von Katyn. Er enthält Kurzbiographien von 4.415 polnischen Gefangenen, die 1940 bei Katyn vom sowjetischen Geheimdienst NKWD erschossen wurden.

Dieser Edition war eine längere Spendensammlung vorausgegangen. 800.000 Rubel wurden benötigt. Durch Crowdfunding ist es gelungen, die Summe zusammenzubringen.

17. September 2015

MEMORIAL Deutschland warnt vor russischer Propaganda in deutschen Medien

Vorstand: "RT Deutsch und Sputnik sind kein Beitrag zur Meinungsvielfalt"

MEMORIAL Deutschland e. V., Mitglied der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL (Sitz in Moskau), warnt vor einer Zunahme russischer Propaganda in deutschsprachigen Medien.

Mit immer umfassenderen Angeboten versucht die staatlich gelenkte Medienholding „Rossija Segodnja“ über ihre Dienste „RT Deutsch“ (Russia Today) und „Sputnik/Radio SNA“ (Sputnik News Agency) Einfluss auf die Meinungsbildung in Deutschland zu nehmen. Häufige Mittel sind dabei die Verbreitung von Unwahrheiten, Verkürzungen und Verfälschungen.

Laut Medienberichten versucht die russische Staatsholding aktuell verstärkt deutsche Radiopartner zur Verbreitung ihrer Nachrichten und Informationsangebote zu gewinnen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Ausgabe vom 2.09.2015) berichtet, wurden aus diesem Grund mehrere Radiosender vom Tochterunternehmen Sputnik angeschrieben. Es gehe darum, Sendezeit von ein bis zwei Stunden täglich beziehungsweise einige Nachrichtenblöcke von jeweils 20 Minuten für den Dienst in deutscher Sprache zu erhalten.

Dazu erklärt der Vorstand von MEMORIAL Deutschland:

„Wir warnen ausdrücklich vor einer Annahme dieser Offerten. Jeder Sender in Deutschland, der Programme von „Sputnik/Radio SNA“ oder auch das TV-Fenster „Der fehlende Part“ von RT Deutsch übernimmt, sei es als Geschäftsmodell oder aus ideologischen Gründen, muss sich bewusst sein, dass er sich der vorsätzlichen Verbreitung von Propaganda und Desinformation mitschuldig macht.

Während erste Anbieter in Deutschland der russischen Staatsholding bereits freizügig Sendeflächen einräumen, ist in Russlands Radio und TV kaum noch sachliche und unabhängige Berichterstattung möglich. Dort wie hier versucht der Kreml mit Verdrehungen und Falschmeldungen vom Fließband das Meinungsbild zugunsten der russischen Politik zu beeinflussen, unteranderem um die Intervention in der Ukraine zu rechtfertigen.

RT und Sputnik/Radio SNA sind russische Staatsmedien par excellence, von Präsident Putin ins Leben gerufen und vom Kreml bezahlt. Sie sind Programme eines Staates, der gegen Homosexuelle, Kaukasier und sonstige Minderheiten, die Ukraine und unabhängige Medien hetzt; in dem im Jahr 2015 neue Stalin-Büsten und Gedenkstätten entstehen und staatsunabhängige Nichtregierungsorganisationen ihre Arbeit einstellen müssen.

Die Übernahme von Programmangeboten wie RT Deutsch oder Sputnik/Radio SNA hat daher nichts mit einem Beitrag zur Meinungsvielfalt zu tun, sondern ist Teil eines Informationskrieges gegen Demokratie und westliche Werte. Wer sich ernsthaft für die Menschen und Menschenrechte in Russland interessiert, der geht nicht der staatlichen russischen Propaganda auf den Leim.“

MEMORIAL Deutschland ruft die Veranstalter sämtlicher Medienplattformen auf, Meldungen und Programminhalte von „Rossija Segodnja“ sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen und von automatisierten Übernahmen abzusehen.


Pressekontakt:
presse@memorial.de

15. September 2015

"Liberale Mission" ist kein "ausländischer Agent" mehr

Stiftung aus "Agentenregister" ausgetragen

Die Stiftung „Liberale Mission“, eine Stiftung für theoretische und angewandte Forschung, ist am 11. September aus dem Verzeichnis angeblicher ausländischer Agenten ausgetragen worden. Begründet wird dies auf der entsprechenden Seite des Justizministeriums damit, dass sie aufgehört habe, die „Funktionen eines ausländischen Agenten auszuüben“.

Erst am 25. Mai war die „Liberale Mission“, zusammen mit der Stiftung „Dinastija“, in das Register eingetragen worden. Als Begründung hatte ihrer beider Kooperation gedient, konkret die finanzielle Unterstützung zweier Programme der „Mission“ durch „Dinastija“. Anstoß beim Justizministerium erregte dabei, dass diese Gelder von einem ausländischen Konto kamen.

Im Juni verurteilten zwei Moskauer Gerichte beide Stiftungen jeweils zu einer Strafzahlung von 300.000 Rubeln, weil sie nicht selbst ihre Registrierung als „Agenten“ veranlasst hatten. Die Klage der „Liberalen Mission“ gegen die Eintragung ist noch anhängig, ihre Behandlung steht im Oktober an. „Dinastija“ hatte von einer Klage abgesehen und am 5. Juli angekündigt, ihre Auflösung in die Wege zu leiten.

Wie Jewgenij Jasin, der Leiter der „Liberalen Mission, erklärte, hat er von der Löschung seiner Stiftung aus dem Verzeichnis nicht vom Justizministerium, sondern von Journalisten erfahren. Er betonte, seine Stiftung habe keinerlei besonderen Schritte in dieser Richtung unternommen, sondern weitergearbeitet wie bisher.

15. September 2015

Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu hoher Geldstrafe verurteilt

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist heute in zwei Administrativ-Verfahren zu einer Strafzahlung von insgesamt 600.000 Rubeln verurteilt worden.

Das Gericht wirft dem Menschenrechtszentrum vor, Veröffentlichungen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet zu haben. Nach dem "Agentengesetz" müssen NGOs, die als solche verzeichnet sind, dies auf all ihren Dokumenten angeben.

Konkret ging es um zwei Publikationen auf der Website von MEMORIAL International vom 11. und 18. Juni, und zwar um Informationen über zwei Veranstaltungen, in die das Menschenrechtszentrum gar nicht involviert war, auch nicht einzelne seiner Mitarbeiter. Veranstalter war in beiden Fällen die internationale Gesellschaft MEMORIAL, die nicht als ausländischer Agent registriert ist.

Im ersten Fall handelt es sich um die Ankündigung eines Vortrags von Kirill Welikanow zur Frage der Möglichkeit eines „Internet-Parlaments“, im zweiten Fall um den Bericht von einer Veranstaltung mit Alexander von Plato zum Thema: „Wie wird in Deutschland nach 1945 der Zweite Weltkrieg erinnert?

Kirill Korotejew, der MEMORIAL vertritt, hatte zunächst die Verlegung beider Verfahren auf einen Termin nach dem 18. September beantragt, da an diesem Tag die Klage des Menschenrechtszentrums gegen seine Registrierung als „ausländischer Agent“ behandelt wird. Sollte das Menschenrechtszentrum sich hier durchsetzen können, würden beide Administrativ-Verfahren gegenstandslos. Das Gericht lehnte diesen Antrag in beiden Verfahren ab.

Im ersten Verfahren erklärte Kirill Welikanow als Zeuge vor Gericht, er sei nicht vom Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu seinem Vortrag eingeladen worden, diese Organisation habe mit seinem Vortrag und seinem Auftritt nichts zu tun. Ein Schreiben der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, die bestätigt, die Veranstaltung mit Welikanow organisiert zu haben, wurde zu den Akten genommen. Beide Aussagen wurden indes vom Gericht nicht berücksichtigt, ebensowenig wie die Argumente von MEMORIAL im zweiten Fall.

Richter Sergej Komlew verhängte in beiden Verfahren eine Strafe von jeweils 300.000 Rubeln, wodurch sich insgesamt 600.000 Rubel (umgerechnet ca. 8.000 Euro) ergeben.

Der Vorsitzende des Menschenrechtszentrums Alexander Tscherkassow betonte, seine Organisation sei selbstverständlich bereit, sich für eigene Handlungen zu verantworten, aber hier gehe es um eine andere juristische Person. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist eine selbstständige Organisation, die neben etlichen weiteren russischen und ausländischen Memorial-Verbänden Mitglied im Dachverband MEMORIAL International ist.

„Ein im Wesen unrechtmäßiges Gesetz bringt auch eine absurde Rechtspraxis hervor“, betonte Tscherkassow. „Nicht nur das Recht geht dabei verloren, sondern auch die Logik.“

4. September 2015

Regierungskonzeption zur Aufarbeitung des politischen Staatsterrors in der Sowjetunion

Stellungnahme von Arsenij Roginskij


Am 15. August hat die russische Regierung eine elfseitige staatliche „Konzeption zur Bewahrung des Gedenkens an die Opfer politischer Verfolgungen“ beschlossen. Darin heißt es ausdrücklich, dass Russland „kein Rechtsstaat im vollen Sinne werden und keine führende Rolle in der Weltgemeinschaft einnehmen kann, wenn es nicht das Gedenken an die vielen Millionen seiner Bürger bewahrt, die politischen Verfolgungen zum Opfer gefallen sind.“

Sie enthält u. a. einen Maßnahmeplan für die Zeit bis 2020. Vor allem geht es um Forschungs- und Aufklärungsprogramme, Aufstellung von Gedenkzeichen, Einrichtung von Gedenkstätten sowie den Zugang zu Archiven (entsprechend der gesetzlichen Vorschriften).

Die Reaktionen darauf sind geteilt. Kritisiert wurde vor allem, dass die Konzeption weitgehend unkonkret und unverbindlich bleibe und beispielsweise keinerlei soziale Unterstützung für ehemalige politische Häftlinge vorsehe.

Hier folgt die Stellungnahme von Arsenij Roginskij, dem Vorsitzenden von MEMORIAL International:

„Soweit ich sehe, wird hier erstmals seit dem Rehabilitierungsgesetz von 1991 in einem offiziellen Regierungsdokument festgehalten, welche Stellung der Staat zum sowjetischen politischen Terror einnimmt - nämlich eine eindeutig negative, wenn man dem Text glauben will.

Diese Konzeption steht nicht im Einklang mit der Haupttendenz der gegenwärtigen Politik. Das ist nicht nur erstaunlich, sondern ausgesprochen gut. Und zwar deshalb, weil es unsere Vorstellungen von der Gegenwart ziemlich durcheinanderbringt.

Das Dokument beschränkt sich nicht nur auf die Periode Stalins, sondern bezieht sich auf die gesamte sowjetische Zeit. Man kann (und muss) es kritisieren, weil es unvollständig ist und nicht energisch genug (ich teile diese Kritik). Aber man kann doch hoffen, dass der Rückkehr sowjetischer Symbole und Stereotype dadurch zumindest in geringem Maß ein Riegel vorgeschoben wird. Vielleicht ist es so für unsere heutigen Kommunisten und Nationalpatrioten nicht mehr ganz so einfach, Denkmäler für Politiker wie Dzierzynski aufzustellen, Plätze nach Stalin zu benennen u. dgl.

Dieses Dokument ist keine Anordnung, die sich an irgendeine bestimmte Person richtet. Es kann sein, dass lokale Funktionäre in Gouvernements es gar nicht lesen oder sofort wieder vergessen, vielleicht werden sie auch überhaupt nicht davon erfahren. Aber ich bin sicher, dass Menschen, denen es aufrichtig um das Gedenken an den Terror zu tun ist, ausgiebig davon Gebrauch machen werden. Sie werden sich darauf berufen, um von den Behörden Unterstützung bei ihrer Arbeit einzufordern – bei der Suche nach Grabstätten Erschossener, der Edition von Gedenkbüchern und der Aufstellung von Gedenkzeichen für die Opfer…

Ungeachtet ihrer Unzulänglichkeiten ist es daher gut, dass es diese Konzeption gibt – sie gibt der Gesellschaft ein Instrument in die Hand. Zu einer Verschlechterung wird es dadurch nicht kommen, und es ist keineswegs ausgeschlossen, dass sie einen gewissen Nutzen bringt.

Es kommt allerdings darauf an, dass nicht nur Funktionäre davon erfahren, sondern auch Lehrer und Bibliothekare. Sonst werden viele von ihnen gar nicht mehr wissen, was sie nun über den Terror sagen dürfen und was nicht.“

29. August 2015

"Perm-36" gewinnt Gerichtsverfahren

Die Nichtregierungsorganisation ANO Perm-36 hat in einem Verfahren einen Erfolg erzielt. Die neue staatliche Gedenkstätte hatte von ihr wegen angeblich nicht fristgerechter Rückgabe von Eigentum einen Schadensersatz in Höhe von umgerechnet etwa 22.000 Euro gefordert und war hierin vom Kultusministerium der Region Perm unterstützt worden. Am 25. August gab ein Schiedsgericht der Region Perm der ANO Perm-36 Recht und wies die Forderung zurück.

Die Vertreter von Perm-36 konnten nachweisen, dass die Vorwürfe der neuen staatlichen Gedenkstätte sowie des Kultusministeriums unberechtigt waren. Die Kläger hätten vielmehr beharrlich die Existenz der Arbeitsgruppe ignoriert, die der Gouverneur der Region Perm Basargin ins Leben gerufen hatte, sowie die hier relevanten Vereinbarungen, die diese Gruppe getroffen hatte.

Die ehemalige Leiterin der Gedenkstätte Tatjana Kursina (die im letzten Jahr entgegen allen Absprachen entlassen worden war) beklagte vor Gericht, dass das Wirken der staatlichen Gedenkstätte im Verein mit dem regionalen Kultusministerium bereits seine Früchte zeige. Wie mit wertvollen Exponaten umgegangen werde, habe sich nicht zuletzt darin gezeigt, als ein ehemaliges Lagertor, das sich auf dem Gelände der Gedenkstätte befand, zersägt wurde.

Viktor Schmyrow, einer der Gründer des Museums und ehemaliger Direktor der ANO Perm-36, erklärt sich die Gerichtsverfahren, mit denen Perm-36 überzogen wird, mit dem unverhohlenen Wunsch der Behörden, die Organisation zu zerschlagen: „Für mich wie für alle Personen mit gesundem Menschenverstand steht außer Zweifel, dass das Kultusministerium der Regino Perm alle möglichen Methoden und Verfahren nutzt, um die Arbeit unserer Organisation zu lähmen und sie de facto zu vernichten.“

26. August 2015

Mittwoch, 26. August 2015

Urteile gegen Sentsov und Koltschenko verkündet

Belastungszeuge fordert Wiederaufnahme seines Verfahrens

Ein Gericht in Rostow hat am 25. August das Urteil gegen Oleg Sentsov und Alexander Koltschenko verkündet. Oleg Sentsov wurde zu 20 Jahren strenger Lagerhaft verurteilt, Alexander Koltschenko zu zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte im Falle Sentsov 23 Jahre und für Koltschenko zwölf Jahre beantragt.

Sentsov und Koltschenko waren im Mai 2014 auf der Krim verhaftet und nach Moskau verschleppt worden. Der Prozess fand indessen in Rostow statt.

Einer der beiden Belastungszeugen, Gennadij Afanasjew, hat seine Aussage während des Prozesses zurückgezogen und erklärt, sie sei unter Folter zustande gekommen. Afanasjew war bereits zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden, ebenso wie der andere Belastungszeuge, Alexej Tschirnij.

Afanasjew hat inzwischen eine Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt. Er bestreitet nicht, an gesetzwidrigen Aktionen teilgenommen zu haben, besteht allerdings darauf, dass von „Terrorismus“ keine Rede sein könne. Afanasjews Anwalt Alexander Popkow beklagt, dass ihm der Einblick in die Akten des Verfahrens verweigert werde.

Oleg Sentsov bestreitet jegliche Beteiligung an illegalen Handlungen. Während seiner Untersuchungshaft und insbesondere in den letzten Tagen hat es zahlreiche Solidaritätsbekundungen für Sentsov gegeben, sowohl von Seiten russischer Berufskollegen als auch aus dem Ausland.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat Sentsov, Koltschenko und Afanasjew als politische Gefangene anerkannt. Informationen in russischer Sprache zu Afanasjew finden Sie hier und zu Sentsov und Koltschenko hier, die Schlussworte Sentsovs (in englischer Übersetzung) hier und Koltschenkos (russisch) hier.

Perm-36 gewinnt Gerichtsverfahren

Die Nichtregierungsorganisation ANO Perm-36 hat in einem Verfahren einen Erfolg erzielt. Die neue staatliche Gedenkstätte hatte von ihr wegen angeblich nicht fristgerechter Rückgabe von Eigentum einen Schadensersatz in Höhe von umgerechnet etwa 22.000 Euro gefordert und war hierin vom Kultusministerium der Region Perm unterstützt worden. Am 25. August gab ein Schiedsgericht der Region Perm der ANO Perm-36 Recht und wies die Forderung zurück.

Die Vertreter von Perm-36 konnten nachweisen, dass die Vorwürfe der neuen staatlichen Gedenkstätte sowie des Kultusministeriums unberechtigt waren. Die Kläger hätten vielmehr beharrlich die Existenz der Arbeitsgruppe ignoriert, die der Gouverneur der Region Perm Basargin ins Leben gerufen hatte, sowie die hier relevanten Vereinbarungen, die diese Gruppe getroffen hatte.

Die ehemalige Leiterin der Gedenkstätte Tatjana Kursina (die im letzten Jahr entgegen allen Absprachen entlassen worden war) beklagte vor Gericht, dass das Wirken der staatlichen Gedenkstätte im Verein mit dem regionalen Kultusministerium bereits seine Früchte zeige. Wie mit wertvollen Exponaten umgegangen werde, habe sich nicht zuletzt darin gezeigt, als ein ehemaliges Lagertor, das sich auf dem Gelände der Gedenkstätte befand, zersägt wurde.

Viktor Schmyrow, einer der Gründer des Museums und ehemaliger Direktor der ANO Perm-36, erklärt sich die Gerichtsverfahren, mit denen Perm-36 überzogen wird, mit dem unverhohlenen Wunsch der Behörden, die Organisation zu zerschlagen: „Für mich wie für alle Personen mit gesundem Menschenverstand steht außer Zweifel, dass das Kultusministerium der Regino Perm alle möglichen Methoden und Verfahren nutzt, um die Arbeit unserer Organisation zu lähmen und sie de facto zu vernichten.“

Samstag, 1. August 2015

Prozess gegen Oleg Sentsov und Alexander Koltschenko

Belastungszeuge widerruft Aussage

Vor einigen Tagen hat in Rostow am Don der Prozess gegen den Regisseur Oleg Sentsov und Alexander Koltschenko begonnen. Beide waren im Mai 2014 auf der Krim und unter dem Vorwurf eines angeblich geplanten Terroraktes verhaftet und nach Moskau deportiert worden, wo sie bis vor kurzem in Untersuchungshaft saßen. Zum Prozess wurden sie nach Rostow gebracht. Beide haben von Anbeginn alle Beschuldigungen bestritten.

Alexej Tschirnyj und Gennadij Afanasjev sind in diesem Zusammenhang bereits vor einigen Monaten zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Beide hatten mit den Untersuchungsorganen kooperiert und ihre (angebliche) Beteiligung an dem geplanten Anschlag gestanden. In Rostow sollen sie als Belastungszeugen auftreten.

Heute hat indes Gennadij Afanasjev seine belastenden Aussagen gegen Sentsov und Koltschenko zurückgenommen. Er erklärte, seine Aussagen seien unter Druck zustande gekommen. Sentsov habe er auf einer Kundgebung flüchtig kennengelernt, danach aber keinen Kontakt mehr mit ihm gehabt.

Oleg Sentsov hatte seinerseits ebenfalls von Misshandlungen in der Untersuchungshaft berichtet

Amnesty International fordert in einer Stellungnahme, die Terrorismus-Anklage gegen Sentsov und Koltschenko fallenzulassen und alle Foltervorwürfe gründlich zu untersuchen.

Weitere Informationen zum Prozess auf Englisch finden Sie hier, Meldungen im Überblick auf Deutsch hier, einen Aktionsaufruf von Amnesty International (englisch) hier.

31. Juli 2015

"National Endowment for Democracy" in Russland unerwünscht

Am 30. Juli hat das russische Justizministerium die erste ausländische Stiftung – National Endowment for Democracy (NED) – für „unerwünscht“ erklärt. Es folgt damit der entsprechenden Aufforderung der Generalstaatsanwaltschaft vom 28. Juli.

Das NED habe 2013 und 2014 kommerziellen und nichtkommerziellen Organisationen in Russland finanzielle Untersütztung von etwa 5.2 Mio. Dollar gewährt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat es versucht, Einfluss auf politische Entscheidungen in Russland zu nehmen, die Wahlergebnisse (2011/12) anzuzweifeln und den Dienst in den Streitkräften zu diskreditieren. Daher stelle das NED eine Bedrohung für die Verfassungsordnung der Russischen Föderation dar.

Nach einem kürzlich verabschiedeten Gesetz müssen ausländische Organisationen, die als „unerwünscht“ eingestuft werden, ihre Tätigkeit in Russland beenden. NGOs, die weiter mit ihnen zusammenarbeiten, machen sich strafbar.

Vertreter von NGOs, deren Projekte vom NED gefördert worden waren, betonen, dass damit keinerlei Beeinflussung verbunden war, schon gar nicht im Sinne einer „Destabilisierung“ der russischen Staatsordnung. Die Vorsitzende der Flüchtlingshilfeorganisation „Grazhdanskoe sodejstvie“, Svetlana Gannuschkina, berichtet, eines ihrer Projekte sei zu verschiedenen Zeitpunkten sowohl von NED als auch vom Fonds des russischen Präsidenten unterstützt worden. In der letzten Zeit hatte das NED ein Programm der Organisation finanziert, das Migranten das Erlernen der russischen Sprache ermöglicht.

Für Svetlana Gannuschkina ist es „vollkommen klar, dass keine Rede davon sein kann, dass das NED irgendeine schädliche Tätigkeit bei uns ausgeübt hat, da wir für genau dasselbe Projekt auch Geld aus dem Präsidentenfonds bekommen haben. … Ich habe das Gefühl, dass die Zivilgesellschaft vernichtet wird, aber mit der Zivilgesellschaft wird auch der Staat zerstört. Diese Politik ist unvernünftig und undankbar gegenüber jenen Menschen, die uns geholfen haben und weiter bereit sind, uns zu helfen.“

31. Juli 2015

Justizministerium fordert strenge Einhaltung des "Agentengesetzes"

NGOs sollen auf jeder Publikation angeben, dass die "die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben"

Nachdem in Russland immer mehr NGOs als angebliche ausländische Agenten registriert wurden und inzwischen auch mehrere eine Geldstrafe dafür zahlen sollen, dass sie nicht selbst diese Registrierung beantragt haben, gehen die Behörden jetzt noch einen Schritt weiter. Zwölf NGOs wurden in einer Verwarnung dazu aufgefordert, auf ihren Publikationen anzugeben, dass die „die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben“.

Das ist tatsächlich eine der Vorschriften des „Agentengesetzes“. Allerdings hat keine der betroffenen NGOs sie bisher umgesetzt. Einzig die – nicht als „ausländischer Agent“ registrierte –  "Gesellschaft für Verbraucherschutz" hat diesen Vermerk aus Solidarität bereits im Jahre 2012 auf ihre Seite gesetzt (die in Russland derzeit nicht oder nur auf Umwegen zugänglich ist).

Einen entsprechenden Bescheid haben u. a. Transparency International Russland, das Komitee gegen Folter (das bekanntlich seine Auflösung eingeleitet hat), das Menschenrechtszentrum Memorial, der Memorial-Verband in Jekaterinburg, der Flüchtlingshilfeverein „Grazhdanskoe sodejstvie“ (Bürgerunterstützung), das Sacharow-Zentrum, der Petersburger Verein „Bürgerkontrolle“, die Menschenrechtsorganisation „Für Menschenrechte“, die Murmansker Organisation „Maximum“ (gegen Diskriminierung und Homophobie) und noch einige weitere erhalten.

Hier drohen gegebenenfalls weitere erhebliche Geldstrafen (von 100.000 bis 300.000 Rubeln für Personen, für juristische Personen von 300.000 bis zu 1,5 Mio. Rubeln). Igor Kaljapin, dem Leiter des "Komitees gegen Folter", wurde bereits mitgeteilt, dass er und seine Organisation mit derartigen Geldstrafen zu rechnen hätten.

28. Juli 2015