Montag, 17. Dezember 2012
Moskauer Kundgebung ohne größere Zwischenfälle
Die nicht genehmigte Demonstration in Moskau am Sonntag, dem 15. Dezember 2012 verlief weitgehend friedlich. Gegen Ende der Kundgebung wurden etwa 60 Personen festgenommen, die Agentur Ria Nowosti spricht von 40 Personen.
Der ursprünglich am 15.12.2012 geplante Marsch der Freiheit sollte durch eine der großen Verkehrsadern Moskaus zum Lubljanka-Platz, dem Sitz der Sicherheitsorgane, führen. Die städtischen Behörden lehnten dies jedoch mit Hinweis auf verkehrstechnische Probleme kategorisch ab. Die Demonstranten ihrerseits wollten hier, wo sich auch der Solovjetzki-Gedenkstein für die Opfer des Terrors befindet, ihre Kundgebung beenden.
So wurde aus dem Marsch der Freiheit ein „Spaziergang“ zum Ljubjanka-Platz, an dem nach Angaben der Organisatoren einige tausend Menschen trotz der Kälte von -18° teilnahmen. Die Polizei rief zwar öffentlich dazu auf, sich nicht an der nicht genehmigten Kundgebung zu beteiligen, hielt sich jedoch ansonsten zurück. Zu Festnahmen kam es erst gegen Ende der Kundgebung, die um 18.00 Uhr beendet war.
Die festgenommenen Oppositionellen Udalzov, Jaschin, Navaly und die Aktivistin Xenia Sobtschak wurden später auf wieder auf freien Fuß gesetzt, ohne dass ihnen irgendetwas zur Last gelegt worden war.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den Artikel "Russlands Chance", NZZ vom 22./23.12.2012
Mittwoch, 5. Dezember 2012
"Agentengesetz" - neue Liste des Justizministeriums vorgelegt
Nach Angaben
der Zeitung Kommersant liegt nunmehr eine neue Verordnung des
Justizministeriums vor, die die Aufnahme der angeblich als „Agenten“ tätigen NGO’s in
Russland regeln soll.
Die
Möglichkeit, von der Liste wieder gestrichen zu werden, ist nicht vorgesehen. Wird
eine Organisation also in diese Liste
aufgenommen, so trägt sie die Bezeichnung „ausländischer Agent“ auf Lebenszeit!
Die Menschenrechtsorganisation
Agora will deshalb Klage erheben. Kritisiert wurde die Verordnung ebenfalls von
der Gesellschaftlichen Kammer. Daria Miloslavskaja verwies dabei jedoch auch
auf die Tatsache, dass der Neuentwurf der Verordnung die Aufnahme einer NGO in
die Liste nur aufgrund der von dieser Organisation vorgelegten Informationen vorsieht,
nicht aber – wie ursprünglich geplant – der Angaben seitens staatlicher
Behörden und Selbstverwaltungsorgane.
Ein Gutachten,
inwieweit das „Agentengesetz“ im Widerspruch zur Verfassung steht, wurde am Tag
des Inkrafttretens von Menschenrechtsorganisationen vorlegt. Präsident Putin
unterstützte den Vorschlag des Menschenrechtsrates bezüglich einer Überprüfung
des Gesetzes und wies noch am 12. November 2012 darauf hin, dass das Gesetz
sich nur auf „politisch“ relevante Tätigkeiten beziehen soll. Was genau dabei als
„politisch“ zu gelten hat, lässt das Gesetz jedoch im Unklaren.
Menschenrechtler
forderten den Föderationsrat auf, den Entwurf abzulehnen. Zu den Unterzeichnern
gehören auch die Moskauer Helsinkigruppe und die Bewegung „Für Menschenrechte“.
Montag, 3. Dezember 2012
Abonnieren
Posts (Atom)