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Samstag, 23. Januar 2016

Vorschlag zur Änderung des "Agentengesetzes"

Justizministerium definiert "politische Tätigkeit"

Im November 2012 trat das berüchtigte „Agentengesetz" in Kraft, demzufolge russische Nichtregierungsorganisationen, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und „politisch tätig“ sind, als „ausländische Agenten" registriert und diskriminiert werden.

Wiederholt war kritisiert worden, der Begriff der „politischen Tätigkeit" sei schwammig und zu ungenau, er müsse präziser bestimmt werden. Präsident Putin hatte bereits 2014 eine diesbezügliche Revision angekündigt.

Nunmehr hat das Justizministerium Änderungsvorschläge für den entsprechenden Passus im „Agentengesetz" vorgelegt, die eine genauere Definition enthalten sollen. Es nennt sieben Kennzeichen für "politische Tätigkeit".

 NGOs sind demnach "politisch tätig", wenn sie

- öffentliche Veranstaltungen durchführen – Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwachen, öffentliche Vorträge und Diskussionen,
- mit ihrer Tätigkeit ein bestimmtes Ergebnis anstreben, etwa bei Wahlen oder Referenden, wenn sie Wahlbeobachtungen durchführen, Wahlkommissionen bilden oder in politischen Parteien mitarbeiten,
- sich in öffentlichen Aufrufen an Staatsorgane, staatliche Angestellte, lokale Behörden wenden oder andere Aktionen durchführen, um sie zu beeinflussen (z. B. im Bereich der Gesetzgebung),
- ihre Auffassungen über politische Entscheidungen der Staatsorgane in den Medien verbreiten,
- die öffentliche Meinung etwa durch die Durchführung und Veröffentlichung von Umfragen oder anderen soziologischen Untersuchungen beeinflussen,
- andere Bürger, darunter Minderjährige, zu dieser Tätigkeit heranziehen,
- diese Tätigkeit finanzieren.

Aktivitäten im Bereich von Wissenschaft, Kultur, Kunst, Gesundheit, Sport, Umwelt sowie im gemeinnützigen und sozialen Bereich gelten nicht als politisch, es sei denn, sie verfolgten Ziele, wie sie im zweiten Punkt genannt sind.

MEMORIAL International hat dazu bereits 2013 eindeutig erklärt, dass das "Agentengesetz" auch durch Korrekturen nicht "akzeptabel" werden kann. Es muss aufgehoben werden. Diese Forderung vertrat auch Ljudmila Alexejewa, die Leiterin der Moskauer Helsinki-Gruppe, auf der Sitzung des Menschenrechtsrats beim Präsidenten in dessen Beisein am 1. Oktober letzten Jahres.

22. Januar 2016

Mittwoch, 18. Februar 2015

Russische NGOs weiter unter Druck

Ende Januar hat eine erneute Welle von Überprüfungen russischer Nichtregierungsorganisationen eingesetzt. Alle betroffenen NGOs haben in der letzten Zeit schon mehrere ähnliche Überprüfungen hinter sich gebracht.

So soll die Moskauer Abteilung von Transparency International von Vertretern der Staatsanwaltschaft daraufhin geprüft werden, ob sie „Funktionen eines ausländischen Agenten ausübt“. Zu diesem Zweck sollte sie bis zum 2. Februar etliche Dokumente vorlegen, darunter die Satzung, Verträge mit Sponsoren, Zahlungsbelege, Berichte über durchgeführte Veranstaltungen und Veröffentlichungen in den Medien.

Darüber hinaus wurde verlangt, die Abrechnungen und Rechenschaftsberichte gegenüber Sponsoren in russischer Sprache vorzulegen. Da diese Abrechnungen gegenüber der Dachorganisation Transparency International erfolgen, sind sie in englischer Sprache verfasst und mussten jetzt eigens innerhalb von drei Tagen übersetzt werden. Die vorgeschriebenen Rechenschaftsberichte an das Justizministerium liegen natürlich auf Russisch vor und sind im Internet einzusehen.

Auch die Moskauer Helsinki-Gruppe wird überprüft. Die Helsinki-Gruppe bekommt keinerlei Gelder aus dem Ausland. Wegen kritischer Äußerungen gegenüber der russischen Politik wurde sie kürzlich von Georgij Fedorov, einem Mitglied der Gesellschaftskammer, attackiert. Fedorov äußerte Zweifel, dass die Organisation ordnungsgemäß besteuert werde und dass sie Zuschüsse, die sie u. a. vom Staat erhalten habe, bestimmungsgemäß verwendet habe.

Organisationen, die oppositionelle Ansichten unterstützen und eine „offen antirussische Position“ vertreten, kümmerten sich laut Fedorov nicht um Menschenrechte, sondern seien entgegen ihrer Bestimmung politisch tätig. Darüber hinaus sei Ljudmila Alexejeva amerikanische Staatsbürgerin: „Für mich ist damit alles äußerst klar.“ Ljudmila Alexejeva war 1977 aus der Sowjetunion in die USA ausgereist, um einer Verhaftung zu entgehen. Sie besitzt daher – neben der russischen – auch die amerikanische Staatsbürgerschaft.

Ebenfalls betroffen ist die Flüchtlingshilfsorganisation „Bürgerunterstützung“ (Grazhdanskoe sodejstvie), die von Svetlana Gannuschkina geleitet wird. Hier soll überprüft werden, ob die Organisation gegen geltendes Recht verstößt. Zu dem Zweck wurde ihr am 31. Januar mitgeteilt, dass sie bis zum 2. Februar eine ähnlich umfangreiche Dokumentensammlung vorlegen wie die Helsinki-Gruppe. Dazu gehören auch „Berichte über Publikationen in den Medien, einschließlich Internet, sowie über andere Medienauftritte (in Rundfunk, Fernsehen) unter Vorlage der Dokumente, auf Grund deren die genannte Tätigkeit durchgeführt wurde (Verträge, Vereinbarungen, Einladungen).“ Außerdem wurden Dokumente verlangt, die „bestätigen, dass die Rechenschaftsberichte dem Justizministerium der Russischen Föderation rechtzeitig und vollständig vorgelegt wurden“.

Svetlana Gannuschkina ersuchte die Staatsanwaltschaft um eine schriftliche Erklärung, welche Information über eine evtl. Gesetzesverletzung Grund für die Überprüfung sei und welchen Bezug die verlangten Dokumente zu diesem Vorgang hätten. Die Organisation sei nicht in der Lage, der Staatsanwaltschaft mehrere Kilogramm von Dokumenten vorzulegen.

Dienstag, 10. Dezember 2013

Putin empfängt Vertreter von NGOs

Am 10. Dezember, zum Tag der Menschenrechte, hat Präsident Putin etliche Vertreter von Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsbeauftragte  zu einem Treffen in Novo-Ogarevo empfangen, darunter Svetlana Gannuschkina, Valentin Gefter und Sergej Krivenko (Internationale Gesellschaft MEMORIAL), Ljudmila Alexejeva (Moskauer Helskinki-Gruppe) sowie Igor Kaljapin (Komitee gegen Folter).

Wie nicht anders zu erwarten, nutzten NGO-Vertreter die Gelegenheit, Putin auf das berüchtigte „Agentengesetz“ anzusprechen. Jelena Topoleva, Mitglied des Menschenrechtsrats beim Präsidenten, forderte Putin ausdrücklich auf, aus Anlass des Tages der Menschenrechte dieses Gesetz zu annullieren.

Putin betonte dagegen, das Gesetz sei unabdingbar – es könne nicht angehen, dass politische Tätigkeit für Gelder aus dem Ausland ausgeübt werde. – Auf die Frage, was er unter „politischer Tätigkeit“ verstehe, betonte Putin eindeutig, Menschenrechtsarbeit gehöre nicht dazu. Um die Probleme im Zusammenhang mit dieser Formulierung zu lösen, solle eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Mitgliedern des Menschenrechtsrats und der Präsidialverwaltung eingerichtet werden.

Jelena Topoleva hob hervor, dass die Staatsanwaltschaft den Begriff der "politischen Tätigkeit" erheblich weiter auslege als der Präsident.


Quellen: asi.org
http://kremlin.ru/news/19819



Montag, 23. September 2013

"Es gilt nicht, das Gesetz zu verbessern – wir müssen seine Aufhebung erreichen"

Die Teilnehmer einer Konferenz der Moskauer Helsinki-Gruppe – Vertreter wichtiger NGOs in Russland - diskutierten verschiedene Änderungsvorschläge des berüchtigten „Agentengesetzes“, die das Komitee für gesellschaftliche Initiativen (KGI) von Alexej Kudrin und der Menschenrechtsrat vorgebracht hatten.

Die Vorschläge betrafen die Definition „politischer Tätigkeit“ und des „ausländischen Agenten“. (politisch tätige NGOs, die ausländische Fördergelder erhalten, gelten dem Gesetz zufolge als „ausländische Agenten“). Das KGI will „politische Tätigkeit“ als „Kampf um die politische Macht“ definieren. Als „ausländische Agenten“ dürften allenfalls Organisationen gelten, die vertraglich festgelegte Aufträge ausländischer Geldgeber ausführen.
Auch in den Augen der KGI wäre es besser, den Terminus des ausländischen Agenten fallen zu lassen, das scheint ihr aber im Augenblick unrealistisch, daher gehe es darum, den „Schaden zu minimieren“ (so Andrej Maximov im „Kommersant“).

Die Position des Menschenrechtsrats ist ähnlich. Als Kompromiss wird vorgeschlagen, NGOs, die erhebliche Fördergelder aus dem Ausland erhalten, einer strengeren Rechenschaftspflicht zu unterziehen.

Ungeachtet dieser Diskussionen sind sich die NGO-Vertreter in ihrer grundlegenden Ablehnung des NGO-Agentengesetzes einig. Ihnen geht es nicht um einzelne Korrekturen – Ziel ist die Aufhebung des diskriminierenden Gesetzes.

Quellen:

Donnerstag, 22. August 2013

Warum schweigen Sie?

Im Zusammenhang mit Hetzkampagnen und Razzien gegen Migranten in Moskau, die sich in letzter Zeit gehäuft haben, richteten führende Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen am 21.8.2013 einen dringenden Appell an die Repräsentanten von Wissenschaft und Kultur in Russland, der mit den Worten schließt:

 Warum schweigen Sie?
„Sind Sie nicht empört über die Zügellosigkeit von Presse und Fernsehen?
Warum fordern Sie nicht selbst, dass man Ihnen eine Plattform bietet?
Wer wenn nicht Sie können unsere des Betrugs müde Bevölkerung aufrütteln?
Sind auch Sie müde und verzweifelt?
Und dennoch: Die Anständigen dürfen heute nicht länger schweigen.  Morgen schon könnte vielleicht niemand mehr Ihre Stimme hören …“ 

Den Aufruf unterzeichneten u.a. Ljudmila Alexejeva/Moskauer Helsinki-Gruppe, Arsenij Roginskij und Svetlana Gannuschkina/Memorial, sowie Sergej Kowaljow/Sacharow-Zentrum.