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Freitag, 4. März 2016

Kritik an vorgeschlagener Revision des "Agentengesetzes"

Kontroversen um Definition der "politischen Tätigkeit"

Am 19. Februar hat eine Gruppe von Duma-Abgeordneten im Auftrag des Justizministeriums einen Gesetzentwurf in die Duma eingebracht, der das so genannte „Agentengesetz“ in einer wesentlichen Bestimmung korrigieren und präzisieren soll. Präsident Putin hatte eine entsprechende Revision des Gesetzes mehrfach angekündigt, unter anderem auch auf einer Sitzung des Menschenrechtsrats bei Präsidenten im Oktober 2015.

Es geht um die Definition des Begriffs der „politischen Tätigkeit“. Das ist von Bedeutung, weil NGOs, die ausländische Unterstützung bekommen und „politisch tätig“ im Sinne dieser Definition sind, als so genannte "ausländische Agenten" verzeichnet werden.

Was unter „politischer Tätigkeit“ zu verstehen ist, ist in der geltenden Fassung des Gesetzes nur ungenau festgelegt. Die willkürliche Auslegung, die dazu führte, dass inzwischen etwa 120 NGOs als „ausländische Agenten“ gebrandmarkt werden, wurde immer wieder angeprangert. Bisher gilt das Bestreben, die bestehende „staatliche Politik“ ändern zu wollen und in diesem Sinne beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, als „politische Tätigkeit“.

Der jetzt eingebrachte Entwurf basiert auf den Anregungen des Justizministeriums. Er läuft darauf hinaus, dass jede Mitwirkung in staatlichen Gremien und Zusammenarbeit mit Behörden als "politisch" gilt:

Eine NGO arbeitet "politisch", „wenn sie im Bereich des Staatsaufbaus und der Grundlagen der Verfassungsordnung, der föderalen Ordnung der Russischen Föderation, der Sicherung der Souveränität und territorialen Integrität der Russischen Föderation…, der Landesverteidigung, Außenpolitik… tätig ist mit dem Ziel, Einfluss auf die Ausarbeitung und Umsetzung der staatlichen Politik, auf die Bildung staatlicher und lokaler Selbstverwaltungsorgane, auf ihre Entscheidungen und Handlungen zu nehmen.“
Es folgt eine lange Auflistung von Formen, in denen diese Tätigkeit ausgeübt wird. Nicht zuletzt werden darunter auch „Wahlbeobachtung“ sowie die „Bildung von Wahlkommissionen“ aufgeführt.

Der Menschenrechtsrat beim Präsidenten und das von Alexej Kudrin geleitete "Komitee für Bürgerinitiativen" haben den Gesetzentwurf massiv kritisiert, beide Institutionen haben detaillierte Änderungsvorschläge vorgelegt. So erklärte der Leiter des Menschenrechtsrats Michail Fedotow, Ziel des Entwurfs sei gewesen, den Begriff der „politische Tätigkeit“ zu präsisieren. Herausgekommen sei jedoch das Gegenteil – der Begriff sei noch ausgeweitet und so umfassend interpretiert worden, dass jede beliebige NGO zum „ausländischen Agenten“ deklariert werden könnte.

Dienstag, 1. März 2016

Die Jugendorganisation von MEMORIAL Perm löst sich auf

Einer der aktivsten MEMORIAL-Verbände, die Jugendorganisation von Perm, wird ihre juristische Existenz beenden. Der Entschluss wurde bereits im November letzten Jahres gefasst. Man will damit einer zwangsweisen Registrierung als „ausländischer Agent“ zuvorkommen.

Die Jugendorganisation war 1998 gegründet worden. Sie verfügte über einen festen Mitarbeiterstab und arbeitete an etlichen langfristigen Projekten.

So organisierte der MEMORIAL-Verband mithilfe von Freiwilligen Unterstützung für Opfer politischer Verfolgungen und ehemalige Lagerhäftlinge. Es gab ein internationales Austausch-Programm - jährlich arbeiteten 50-60 Freiwillige aus Perm in anderen europäischen Ländern, und umgekehrt kamen 30-40 Freiwillige aus dem Ausland nach Perm.

Bis zuletzt wurde die Organisation von ausländischen Stiftungen unterstützt, was nie bestritten wurde, wie Vorstandsmitglied Robert Latypow betont: „Das Jugend-MEMORIAL hatte bis in die letzte Zeit finanzielle Unterstützung aus dem Ausland. Am 31. Januar lief unser letzter Vertrag aus. Wir haben nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass wir diese Gelder bekommen.“

Seit 2012 hätten alle Nichtregierungsorganisationen gravierende Probleme, und das nicht nur infolge des „Agentengesetzes“, so Latypovw: „Es geht um eine ganze Reihe von Gesetzen und vor allem auch um die Rechtspraxis. Dies nimmt allen unabhängigen Organisationen, die den Machthabern nicht nahestehen, die Luft zum Atmen.“

Mehrere Projekte werden laut Latypow zwar jetzt eingestellt, andere dagegen sollen von MEMORIAL Perm fortgeführt werden, das keinerlei Finanzierung aus dem Ausland erhält. Auch das Jugend-MEMORIAL "lebt, es beendet nur seine Existenz als juristische Person..... Wir werden weiterleben und weiter arbeiten."

Mittwoch, 10. Februar 2016

Gericht in Tatarstan verfügt Auflösung von "AGORA"

Erneuter Schlag gegen russische Zivilgesellschaft

 

Das Oberste Gericht von Tatarstan hat heute auf Antrag des russischen Justizministeriums die Auflösung der Menschenrechtsorganisation AGORA verfügt, die ihren Sitz in Kasan hat.

AGORA ist eine NGO von Juristen und Anwälten, die unentgeltliche Rechtshilfe leistet und in mehreren Regionen juristische Aufklärung durchführt.

Sie wurde im Juli 2014 als „ausländischer Agent“ verzeichnet und hat diese Entscheidung erfolglos angefochten. Danach hat sie versucht, ihre Austragung aus dem Register zu erreichen. Wie der frühere Leiter von AGORA, Pawel Tschikow, erklärte, bekommt AGORA seit fast einem Jahr keinerlei finanzielle Unterstützung mehr (auch nicht aus dem Ausland).

Das Justizministerium begründete seinen Antrag damit, dass AGORA versuche, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und sich zugleich um eine Austragung aus dem „Agentenregister“ bemühe, in das sich die Organisation auch nicht freiwillig habe eintragen lassen. Die Tätigkeit der Organisation "bedroht die nationale Sicherheit, die Grundlagen der Verfassungsordnung, Leben und Gesundheit anderer Bürger. Ihre Verstöße sind irreparabel."

Der Anwalt von AGORA, Ramil Achmetgaliew, bestreitet diese Vorwürfe, nicht zuletzt unter Hinweis auf die zahlreichen Überprüfungen, denen AGORA in den letzten Jahren unterzogen wurde. Danach hätten Gerichte zwar wiederholt Gesetzesverstöße auf Seiten der Überprüfungsinstanzen moniert, allerdings habe es keine Beanstandungen der Tätigkeit von AGORA gegeben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, AGORA wird sie beim Obersten Gericht der Russischen Föderation anfechten.

In Menschenrechtskreisen hat die Gerichtsentscheidung Bestürzung und Proteste ausgelöst. Die Menschenrechtsbeauftragte Ella Pamfilowa sieht darin die Folge einer zu breiten Auslegung des Begriffs der „politischen Tätigkeit“: „Auf der Grundlage einer willkürlichen Auslegung ist eine unbequeme Menschenrechtsorganisation aufgelöst worden. Die heutige Entscheidung ist ein deutliches Indiz für einen systemischen Mangel, den wir leider bisher nicht beseitigen konnten.“ Tatjana Lokshina von Human Rights Watch sprach von einem „Schlag gegen die Zivilgesellschaft“.

Pawel Tschikow spricht von einem „unmittelbaren Auftrag des Bundes[justiz]ministeriums. Es gibt ganz offensichtlich eine kleine Shortlist führender Menschenrechtsorganisationen, die mit allen Mitteln vernichtet werden sollen. Dazu gehören das Komitee gegen Folter, Memorial, Golos und AGORA – das ist das Minimum.“

10. Februar 2016

Mittwoch, 3. Februar 2016

MEMORIAL Rjasan als "ausländischer Agent" registriert


Am 1. Februar hat das russische Justizministerium der MEMORIAL Rjasan als „ausländischer Agent“ verzeichnet. Der Verband hatte zuvor eine Verwarnung erhalten, unter anderem mit dem Vorwurf, dass er sich nicht selbst als „ausländischer Agent“ hatte registrieren lassen, und mit der Auflage, dieser und weiteren Beanstandungen bis zum 31. März nachzukommen.

MEMORIAL beabsichtigt, die Verwarnung anzufechten. Das Justizministerium hat weder dies noch eine mögliche Beseitigung der beklagten Mängel abgewartet, sondern den Verband sogleich in das „Agenten“-Register aufgenommen.

Vor kurzem hatte die regionale Ausgabe der "Novaja gazeta" MEMORIAL nach einer Abstimmung von Lesern zur "Organisation des Jahres" erklärt.

Die Erklärung von MEMORIAL Rjasan aus diesem Anlass finden Sie im Original hier, in deutscher Übersetzung von Jens Siegert hier

3. Februar 2016

Samstag, 23. Januar 2016

Vorschlag zur Änderung des "Agentengesetzes"

Justizministerium definiert "politische Tätigkeit"

Im November 2012 trat das berüchtigte „Agentengesetz" in Kraft, demzufolge russische Nichtregierungsorganisationen, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und „politisch tätig“ sind, als „ausländische Agenten" registriert und diskriminiert werden.

Wiederholt war kritisiert worden, der Begriff der „politischen Tätigkeit" sei schwammig und zu ungenau, er müsse präziser bestimmt werden. Präsident Putin hatte bereits 2014 eine diesbezügliche Revision angekündigt.

Nunmehr hat das Justizministerium Änderungsvorschläge für den entsprechenden Passus im „Agentengesetz" vorgelegt, die eine genauere Definition enthalten sollen. Es nennt sieben Kennzeichen für "politische Tätigkeit".

 NGOs sind demnach "politisch tätig", wenn sie

- öffentliche Veranstaltungen durchführen – Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwachen, öffentliche Vorträge und Diskussionen,
- mit ihrer Tätigkeit ein bestimmtes Ergebnis anstreben, etwa bei Wahlen oder Referenden, wenn sie Wahlbeobachtungen durchführen, Wahlkommissionen bilden oder in politischen Parteien mitarbeiten,
- sich in öffentlichen Aufrufen an Staatsorgane, staatliche Angestellte, lokale Behörden wenden oder andere Aktionen durchführen, um sie zu beeinflussen (z. B. im Bereich der Gesetzgebung),
- ihre Auffassungen über politische Entscheidungen der Staatsorgane in den Medien verbreiten,
- die öffentliche Meinung etwa durch die Durchführung und Veröffentlichung von Umfragen oder anderen soziologischen Untersuchungen beeinflussen,
- andere Bürger, darunter Minderjährige, zu dieser Tätigkeit heranziehen,
- diese Tätigkeit finanzieren.

Aktivitäten im Bereich von Wissenschaft, Kultur, Kunst, Gesundheit, Sport, Umwelt sowie im gemeinnützigen und sozialen Bereich gelten nicht als politisch, es sei denn, sie verfolgten Ziele, wie sie im zweiten Punkt genannt sind.

MEMORIAL International hat dazu bereits 2013 eindeutig erklärt, dass das "Agentengesetz" auch durch Korrekturen nicht "akzeptabel" werden kann. Es muss aufgehoben werden. Diese Forderung vertrat auch Ljudmila Alexejewa, die Leiterin der Moskauer Helsinki-Gruppe, auf der Sitzung des Menschenrechtsrats beim Präsidenten in dessen Beisein am 1. Oktober letzten Jahres.

22. Januar 2016

Oberstes Gericht in Russland gibt NGO Recht

Geldstrafe muss zurückerstattet werden

Das "Institut für regionale Presse", eine russische Nichtregierungsorganisation, hat ein Verfahren beim Obersten Gericht gewonnen.

Der NGO war eine Geldstrafe von 400.000 Rubeln auferlegt worden, weil sie sich nicht in das berüchtigte Register für angebliche "ausländische Agenten" hatte eintragen lassen. Diese Entscheidung wurde in allen Instanzen bestätigt, bis das Oberste Gericht sie jetzt außer Kraft setzte. Es stellte auch das Administrativverfahren ein, da kein Straftatbestand vorliege.

Die bereits geleistete Strafzahlung muss zurückerstattet werden.

7. Dezember 2015

Duma-Ausschuss gegen Annullierung des "Agentengesetzes"

Der Duma-Ausschuss für gesellschaftliche und religiöse Vereinigungen hat sich dagegen ausgesprochen, in der Gesetzgebung den Begriff des "ausländischen Agenten" abzuschaffen.

Der oppositionelle Duma-Abgeordnete Dmitrij Gudkow hatte dies im Juni dieses Jahres in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Zu diesem Zeitpunkt waren 68 NGOs als "Agenten" registriert, allerdings sind oder waren von diesen 68 nur 19 politisch tätig, wie Gudkov betonte. "Die anderen sind gemeinnützige Organisationen, Ökologen, Menschenrechtsorganisationen, die mit Politik nichts zu tun haben."

Wie der Ausschussvorsitzende Jaroslaw Nilow (LDPR) erklärte, soll das "Agentengesetz" zwar im Hinblick auf die Definition der "politischen Tätigkeit" korrigiert und präzisiert werden. Das Gesetz als solches müsse aber bestehen bleiben.

13. November 2015

Wissenschaftliches Informationszentrum MEMORIAL Petersburg als "ausländischer Agent" registriert

Wie das russische Justizministerium in einer Pressemitteilung erklärt, ist das Wissenschaftliche Informationszentrum (NITs) von MEMORIAL Petersburg mit heutigem Datum (6. November) als "ausländischer Agent" registriert worden.

Das Ministerium folgte damit der Bewertung in dem Überprüfungsbescheid vom 2. November, in dem die Tätigkeit des NITs als politisch eingestuft worden war, ohne die Entscheidung über die von MEMORIAL angekündigte Klage gegen den Bescheid abzuwarten.

Bis zum 6. November wurden insgesamt 100 NGOs in die berüchtigte Liste "ausländischer Agenten" aufgenommen. 15 davon sind zwar aus unterschiedlichen Gründen inzwischen nicht mehr als "Agenten" registriert (etwa weil sie keine Förderung aus dem Ausland mehr bekommen oder weil sie sich aufgelöst haben, um der Diskriminierung zu entgehen), sie bleiben aber auf der Liste verzeichnet, jedoch mit einem entsprechenden Vermerk zur Beendigung ihrer "Funktion" als "ausländischer Agent".

6. November 2015

"Soldatenmütter" nicht mehr als "ausländische Agenten" verzeichnet

Die "Soldatenmütter St. Petersburg" sind nicht mehr als "ausländische Agenten" registriert.

Die "Soldatenmütter" waren am 28. August 2014 als "ausländische Agenten" verzeichnet worden, unmittelbar nachdem sie Informationen über in der Ostukraine gefallene russische Soldaten publik gemacht hatten. Zu diesem Zeitpunkt erhielten sie indes bereits keinerlei finanzielle Förderung aus dem Ausland mehr, was eine der Voraussetzung für die diskriminierende Registrierung ist. Ein Antrag auf Löschung aus dem Verzeichnis wurde zunächst abgelehnt, weil ein derartiges Verfahren im Gesetz nicht vorgesehen sei.

Inzwischen gibt es aber diese gesetzliche Möglichkeit, und sie wird in Einzelfällen auch praktiziert. Die "Soldatenmütter" haben zwar keine offizielle Mitteilung über ihre Löschung aus dem Verzeichnis erhalten, sind aber seit dem 23. Oktober 2015 laut Register keine "ausländischen Agenten" mehr (offiziell auf Grund der "Beendigung der Funktion als ausländische Agenten").

Für den Pressesprecher der Organisation, Alexander Peredruk, bleibt das wesentliche Problem jedoch bestehen: "Dieses berüchtigte Register existiert nach wie vor, und der Druck auf die Vereinigungsfreiheit, den nichtkommerziellen Sektor und Menschenrechtsorganisationen wird fortgesetzt."

5. November 2015

MEMORIAL Komi gibt Auflösung bekannt

Verband beendet achtzehnjährige Existenz

MEMORIAL Komi hat vor wenigen Tagen bekannt gegeben, die Auflösung der Organisation in die Wege zu leiten.

Der MEMORIAL-Verband in Syktyvkar (der Hauptstadt der Republik Komi) war im Juni 2015 als „ausländischer Agent“ registriert worden, obwohl das Justizministerium ein knappes Jahr zuvor noch ausdrücklich erklärt hatte, MEMORIAL Komi sei „kein ausländischer Agent“.

Die Klage von MEMORIAL Komi gegen die Registrierung blieb erfolglos, obwohl er seit Februar 2014 keine ausländische Förderung mehr bekommen hat. Darüber hinaus wurde der Verband zu einer Strafzahlung von umgerechnet 4.000 Euro verurteilt, weil er sich nicht selbst als „Agent“ hatte registrieren lassen.

Wie der Leiter der Organisation, Igor Sazhin, betont, ist es besser, sie aufzulösen, als das diskriminierende Etikett eines „ausländischen Agenten“ zu akzeptieren. Am 22. Oktober folgten die Mitglieder mehrheitlich der Empfehlung des Vorstands und stimmten für eine Auflösung. Es geht dabei um eine Liquidierung der "juristischen Person". Die Arbeit soll indessen weitergeführt werden, jedoch auf ehrenamtlicher Basis.

MEMORIAL Komi hat 18 Jahre lang existiert und war in den letzten Jahren heftigen Anfeindungen und gewaltsamen Attacken vor allem aus faschistischen Kreisen ausgesetzt.

"Viele NGOs haben sich inzwischen aufgelöst. Sie werden kein Geld mehr zur Verfügung haben, aber sie werden ihre Aktivitäten fortsetzen, aber davon wird nichts bekannt werden", so ein Kommentar von  Igor Sazhin in seinem Blog.

28. Oktober 2015

Ljudmila Alexejewa fordert Aufhebung des "Agentengesetzes"

Sitzung des Menschenrechtsrats mit Präsident Putin

Ljudmila Alexejewa hat Präsident Putin dazu aufgefordert, das berüchtigte "Agentengesetz" aufzuheben.

Ljudmila Alexejewa, seit kurzem wieder Mitglied im Menschenrechtsrat beim Präsidenten, äußerte diesen Appell am 1. Oktober auf der Sitzung des Rats, an der Präsident Putin teilnahm. Dabei schilderte sie detailliert die Auswirkungen dieses Gesetzes: Das Justizministerium stufe automatisch jede NGO, die ausländische Fördermittel bekomme, als "politisch tätig" und damit als "ausländischen Agenten" ein. Politische Tätigkeit werde nicht als Kampf um die politische Macht verstanden, sondern als Versuch, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen - und so lasse sich jegliche öffentliche Verlautbarung als "politische Tätigkeit" definieren.

Das Gesetz, das in dieser Weise angewendet werde und zu derart negativen Folgen geführt habe, sei schädlich und müsste aufgehoben werden.

Die Tatsache, dass viele NGOs auf ausländische Sponsoren angewiesen sind, sei historisch begründet. Nach dem Ende der Sowjetunion war das Land in allen Bereichen auf Hilfe aus dem Ausland angewiesen. Inzwischen habe sich die Situation gebessert, aber NGOs bräuchten immer noch ausländische Unterstützung. In Russland habe es bisher ja keine Tradition zivilgesellschaftlicher Initiativen und NGOs gegeben. Wünschenswert wäre es natürlich, eine Förderung im eigenen Land zu bekommen. Private Sponsoren in Russland müssten ermutigt werden, NGOs - insbesondere Menschenrechtsorganisationen - in Russland finanziell zu unterstützen.

Präsident Putin reagierte mit einem Appell  an private Sponsoren, russische Menschenrechtsorganisationen zu unterstützen. In der Hauptsache blieb er unnachgiebig. Gesetze, die eine aus dem Ausland finanzierte innenpolitische Tätigkeit verbieten, gebe es in fast allen Ländern. Allerdings müsse der Begriff der "politischen Tätigkeit" genau definiert sein, er dürfe nicht unklar und dehnbar sein. Hier werde in den nächsten drei Monaten eine Änderung erfolgen.

2. Oktober 2015

Zur heutigen Situation des Museums "Perm-36"

Ein Gericht in Perm hat am 28. September die Klage der Nichtregierungsorganisation (ANO) Perm-36 gegen ihre Eintragung als „ausländischer Agent“ abgelehnt. Diese Eintragung hatte das Justizministerium im April vorgenommen. Die Organisation hatte bereits im März erklärt, ihre Auflösung in die Wege zu leiten. Sie wird derzeit mit mehreren Gerichtsverfahren unter Druck gesetzt.

Das Museum Perm-36 auf dem Gelände des ehemaligen Lagers befindet sich nun in staatlicher Hand. Der politische Strafvollzug wird weitgehend aus der damals offiziellen Sicht – als Umerziehung - dargestellt.

Hierzu der nachfolgende Bericht von Anke Giesen, die kürzlich im Rahmen einer Konferenz an einer Führung dort teilgenommen hat:

Besuch des Museums „Perm-36“ in Kutschino bei Perm
Da ich schon zweimal im Museum war, einmal zu Zeiten der ehemaligen Leitung im Oktober 2013, einmal ein dreiviertel Jahr nach der Änderung der Leitung im Dezember 2014, war ich auf die Veränderungen vor Ort sehr gespannt.
Geführt wurde die deutsche Gruppe von Natalia Vožakova, die russische von Sergej Spodin, dessen Führung ich beim letzten Male schon mitgemacht hatte. Daher entschied ich mich für Natalia Vožakova.

Reihenfolge:

1. Strafisolator incl. Arbeitsplatz: keine Veränderungen. Problematisch war allerdings, dass ständig von „Wir“ gesprochen wurde in Bezug auf die Museumserstellung. Die Nachfrage, wer denn „Wir“ sei, die frühere oder die jetzige Leitung, wurde ausweichend beantwortet.

2. Wohnbaracke: Im Vorraum ist jetzt eine „rote Ecke“. Dort steht ein Tisch, auf dem eine rote Tischdecke liegt und kommunistische Nippesfiguren stehen. Unter Glas ist der Briefwechsel des ehemaligen litauischen Insassen Antanas Terijackas mit dem damaligen Dozenten der Strafvollzugshochschule und jetzigen wissenschaftlichen Berater des Museums Michail Suslov einzusehen, der bis heute den Umerziehungsgedanken des GULAG vertritt. Im Schriftwechsel ging es um grundsätzliche philosophische Fragen, Suslov erklärt dem Häftling, warum der Sozialismus die bessere Gesellschaftsform ist. Zusätzlich gibt es im Regal an der Wand viele Bücher von Lenin und anderen kommunistischen Führern.
3. Erster Schlafraum der Wohnbaracke: hier standen früher die für die GULAG-Lager typischen rohen Holzpritschen. Jetzt befindet sich hier die Ausstellung „Die Evolution der Betten“: Neben zwei rohen Holzpritschen stehen nun zunächst Etagenbetten aus Metall, schließlich Einzelbetten. Während die erste Holzpritsche ganz nackt ist, sind auf der nächsten schon Decken, in den Metallbetten schließlich Bettzeug bis zum hübsch bezogenen Einzelbett. Zwischen den Etagenbetten steht ein Nachtschrank mit einem Schachspiel.

Es wird uns erklärt, dass die Belegung der Kolonie mit den Jahren   stetig abnahm, von über tausend Menschen zu lediglich noch 150 Insassen in den Achtzigern. Auch hätten sich die Haftbedingungen ständig verbessert. Da der andere Schlafraum leer war, habe ich gefragt, was sich dort früher befand, zu Zeiten der früheren Leitung. Es kam eine ausweichende Antwort.

4. Vorraum der anderen Seite der Wohnbaracke: Hier steht eine Garderobe mit Filzstiefeln und warmer Arbeitskleidung, eine Ausrüstung, von der die ehemaligen Insassen V. Pestov und N. Braun sagen, dass sie sie nie hatten. Es gibt keine Hinweise, auf welchen Quellen der Nachbau beruht.

5. Erster Schlafraum: Die Austellung der NGO Perm-36 mit Fotos und Artefakten des GULAG ist hier unverändert. Lediglich das Führungsnarrativ beschränkt sich jetzt auf Fakten.

6. Zweiter Schlafraum: Hier befinden sich Teile der Biographien-Austellung, die noch von der NGO Perm-36 erstellt worden und zeitweilig versiegelt war, da sie damals als Auslöser der Konflikte galt. Reste des Siegels kann man an der Tür noch erkennen. Die Biographien von Vasyl Ovsienko, Vasyl Stus, Sergej Kovalev und weitere sind wieder zu sehen.
 

Allerdings sind die Informationen zum Gesamt-GULAG-System an der Stirnwand ausgetauscht worden durch Pläne der beiden Lageranlagen (strenge Haftbedingungen und Sonderhaftbedingungen). Außerdem gibt es gegenüberliegend eine neue Bücherwand mit den gesammelten Werken Lenins.

7. Zweite Baracke (ehemalige Krankenstation): Vorraum: Tisch mit Tischtuch. Schlafraum: Hier befand sich früher eine Fotoausstellung zu den Lagern an der Kolyma. Die ist jetzt durch eine andere von dem Fotografen Aleksandr Zelinskij aus dem GULAG-Museum Moskau ersetzt worden, die die Überreste der Zwangsarbeit in den Minen ästhetisierend einfängt.

8. Kinosaal: Das Interieur hat sich nicht geändert. Hier wird jetzt der Film „Vlast‘ Soloveckaja“ (Die Macht der Solovezki) von Marina Goldovskaja aus dem Jahre 1988 über die Solovezki-Lager (1923-1929) gezeigt.

9. Außenanlage: Im Großen und Ganzen keine Veränderungen an den Außenanlagen. Es wurde uns lediglich ein Areal gezeigt, in dem nach Angabe der Museumsführerin „Ausgrabungen“ stattfanden. Zudem wurden inzwischen Plakate aus dem „Großen Vaterländischen Krieg“ zur Mobilisierung der Bevölkerung aufgehängt und eine Tafel aufgestellt: Links werden Zahlen aufgeführt, wie das GULAG-System als Produktionsfaktor den Sieg unterstützt hat, daneben werden einzelne Personen vorgestellt, die wie der Flugzeugkonstrukteur Tupolev während ihrer Lagerhaft Bedeutendes zum Sieg beigetragen haben (s. hier).

10. Ehemaliger Lagerraum, in dem sich heute eine nachgebaute „Krankenstation“ befindet: Die Austattung der Krankenstation übertrifft im Hinblick auf die Freundlichkeit die Ausstattung vieler gegenwärtiger Krankenstationen in der russischen Provinz: blütenweiße Laken, Bilder an der Wand etc. Wieder keine Angabe von Quellen, auf denen der Nachbau beruht. Es wird erzählt, die Dinge habe man auf der mit dem GULAG-Museum Moskau gemeinsam durchgeführten Exkursion gefunden. In einem Nebenraum befindet sich ein Schrankt mit abschließbaren Fächern, in denen sich Seife, Zigaretten, Zahnbürsten udn andere Kleinigkeiten befinden. Es wird dazu erklärt, dass hier die Gefangenen ihre persönlcihen Sachen aufbewahren konnten.

11. Garage: Austellung mit dem Titel „Zerbrochen durch Sturmbruch“ über den Beitrag der GULAG-Insassen und Spezialumsiedler zum Sieg im „Großen Vaterländischen Krieg“: Große Fotos, auf denen fröhliche, gutgenährte Menschen in warmer Kleidung abgebildet sind, die sich im Wald ihrer Tätigkeit in der Holzverarbeitung erfreuen. Nach Feierabend gehen sie fischen. Fazit: „Wir im GULAG unterstützen glücklich die Soldaten an der Front!“ Es wurde zwar auf die Archive verwiesen, aus denen die Fotos stammten, nicht aber, um welche Menschen es sich darauf tatsächlich handelte.
Die Baracke mit den Sonderhaftbedingungen wurde uns nicht gezeigt, weil sie angeblich gerade repariert würde.

Auf der nachfolgenden Versammlung im Kinosaal waren neben der Direktorin Natalja Semakova und ihrem Stellvertreter Grigorij Sarantscha auch Michail Fedotov, der gegenwärtige Vorsitzende des Menschenrechtsrates, Andrej Sorokin, der Direktor des Archivs für politische und soziale Geschichte, und Anatolij Machovikov, der Leiter der Gouverneursverwaltung, anwesend.

Auf die Fragen der anwesenden Konferenzteilnehmer, warum Dinge ausgestellt werden, die ehemalige Gefangene als geschichtsverfälschend bezeichnet hätten, antwortete der stellvertretende Direktor Grigorij Sarantscha ausweichend: Es ginge um andere Zeitpunkte, und wenn zwei das genau Gleiche erzählten, würde es sowieso nicht stimmen.

Eine Übersetzung des Einführungstextes der Ausstellung findet sich hier.


Fotos: Liisa Savolainen

Eine weitere Schilderung des Museums Perm-36 von russischen Wissenschaftlern finden Sie hier (deutscher Übersetzung von Enrico Heitzer hier), eine ausführliche Beschreibung (russisch) auch hier.

Weitere Geldstrafen gegen NGOs

Sacharow-Zentrum zu hoher Strafzahlung verurteilt. Menschenrechtszentrum MEMORIAL verliert Revision

Das Sacharow-Zentrum soll nach einem Urteil vom 30. September 400.000 Rubel Strafe zahlen, weil es eine seiner Publikationen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet hatte. Auf eine diesbezügliche Aufforderung hat das Zentrum auf seiner Website unten folgenden Vermerk angebracht: Das Sacharow-Zentrum „wurde auf Beschluss des Justizministeriums der Russischen Föderation vom 25.12.2014 Nr. 1990-r in das Register der Organisationen eingetragen, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben. Diesen Beschluss fechten wir gerichtlich an.“

Bereits im März war das Sacharow-Zentrum zu einer Geldstrafe von 300.000 Rubeln verurteilt worden, weil es sich nicht selbst in das Verzeichnis hatte aufnehmen lassen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat seine Klage gegen seine doppelte Geldstrafe in Höhe von 600.000 Rubeln inzwischen verloren und wird wiederum in Revision gehen. Allerdings muss die Strafe innerhalb von zwei Monaten beglichen werden.

Das Menschenrechtszentrum wurde ebenfalls verurteilt, weil es auf zwei Publikationen nicht vermerkt habe, als "ausländischer Agent" zu fungieren. Die Tatsache, dass es sich hier um Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL (und nicht des Menschenrechtszentrums) handelte, ließ das Gericht unberücksichtigt. Diese Tatsache wurde auf der heutigen Sitzung des Rats für Menschenrechte im Beisein von Präsident Putin von der Menschenrechtsbeauftragten Ella Pamfilova zur Sprache gebracht.

1. Oktober 2015

"Liberale Mission" ist kein "ausländischer Agent" mehr

Stiftung aus "Agentenregister" ausgetragen

Die Stiftung „Liberale Mission“, eine Stiftung für theoretische und angewandte Forschung, ist am 11. September aus dem Verzeichnis angeblicher ausländischer Agenten ausgetragen worden. Begründet wird dies auf der entsprechenden Seite des Justizministeriums damit, dass sie aufgehört habe, die „Funktionen eines ausländischen Agenten auszuüben“.

Erst am 25. Mai war die „Liberale Mission“, zusammen mit der Stiftung „Dinastija“, in das Register eingetragen worden. Als Begründung hatte ihrer beider Kooperation gedient, konkret die finanzielle Unterstützung zweier Programme der „Mission“ durch „Dinastija“. Anstoß beim Justizministerium erregte dabei, dass diese Gelder von einem ausländischen Konto kamen.

Im Juni verurteilten zwei Moskauer Gerichte beide Stiftungen jeweils zu einer Strafzahlung von 300.000 Rubeln, weil sie nicht selbst ihre Registrierung als „Agenten“ veranlasst hatten. Die Klage der „Liberalen Mission“ gegen die Eintragung ist noch anhängig, ihre Behandlung steht im Oktober an. „Dinastija“ hatte von einer Klage abgesehen und am 5. Juli angekündigt, ihre Auflösung in die Wege zu leiten.

Wie Jewgenij Jasin, der Leiter der „Liberalen Mission, erklärte, hat er von der Löschung seiner Stiftung aus dem Verzeichnis nicht vom Justizministerium, sondern von Journalisten erfahren. Er betonte, seine Stiftung habe keinerlei besonderen Schritte in dieser Richtung unternommen, sondern weitergearbeitet wie bisher.

15. September 2015

Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu hoher Geldstrafe verurteilt

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist heute in zwei Administrativ-Verfahren zu einer Strafzahlung von insgesamt 600.000 Rubeln verurteilt worden.

Das Gericht wirft dem Menschenrechtszentrum vor, Veröffentlichungen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet zu haben. Nach dem "Agentengesetz" müssen NGOs, die als solche verzeichnet sind, dies auf all ihren Dokumenten angeben.

Konkret ging es um zwei Publikationen auf der Website von MEMORIAL International vom 11. und 18. Juni, und zwar um Informationen über zwei Veranstaltungen, in die das Menschenrechtszentrum gar nicht involviert war, auch nicht einzelne seiner Mitarbeiter. Veranstalter war in beiden Fällen die internationale Gesellschaft MEMORIAL, die nicht als ausländischer Agent registriert ist.

Im ersten Fall handelt es sich um die Ankündigung eines Vortrags von Kirill Welikanow zur Frage der Möglichkeit eines „Internet-Parlaments“, im zweiten Fall um den Bericht von einer Veranstaltung mit Alexander von Plato zum Thema: „Wie wird in Deutschland nach 1945 der Zweite Weltkrieg erinnert?

Kirill Korotejew, der MEMORIAL vertritt, hatte zunächst die Verlegung beider Verfahren auf einen Termin nach dem 18. September beantragt, da an diesem Tag die Klage des Menschenrechtszentrums gegen seine Registrierung als „ausländischer Agent“ behandelt wird. Sollte das Menschenrechtszentrum sich hier durchsetzen können, würden beide Administrativ-Verfahren gegenstandslos. Das Gericht lehnte diesen Antrag in beiden Verfahren ab.

Im ersten Verfahren erklärte Kirill Welikanow als Zeuge vor Gericht, er sei nicht vom Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu seinem Vortrag eingeladen worden, diese Organisation habe mit seinem Vortrag und seinem Auftritt nichts zu tun. Ein Schreiben der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, die bestätigt, die Veranstaltung mit Welikanow organisiert zu haben, wurde zu den Akten genommen. Beide Aussagen wurden indes vom Gericht nicht berücksichtigt, ebensowenig wie die Argumente von MEMORIAL im zweiten Fall.

Richter Sergej Komlew verhängte in beiden Verfahren eine Strafe von jeweils 300.000 Rubeln, wodurch sich insgesamt 600.000 Rubel (umgerechnet ca. 8.000 Euro) ergeben.

Der Vorsitzende des Menschenrechtszentrums Alexander Tscherkassow betonte, seine Organisation sei selbstverständlich bereit, sich für eigene Handlungen zu verantworten, aber hier gehe es um eine andere juristische Person. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist eine selbstständige Organisation, die neben etlichen weiteren russischen und ausländischen Memorial-Verbänden Mitglied im Dachverband MEMORIAL International ist.

„Ein im Wesen unrechtmäßiges Gesetz bringt auch eine absurde Rechtspraxis hervor“, betonte Tscherkassow. „Nicht nur das Recht geht dabei verloren, sondern auch die Logik.“

4. September 2015

"Perm-36" gewinnt Gerichtsverfahren

Die Nichtregierungsorganisation ANO Perm-36 hat in einem Verfahren einen Erfolg erzielt. Die neue staatliche Gedenkstätte hatte von ihr wegen angeblich nicht fristgerechter Rückgabe von Eigentum einen Schadensersatz in Höhe von umgerechnet etwa 22.000 Euro gefordert und war hierin vom Kultusministerium der Region Perm unterstützt worden. Am 25. August gab ein Schiedsgericht der Region Perm der ANO Perm-36 Recht und wies die Forderung zurück.

Die Vertreter von Perm-36 konnten nachweisen, dass die Vorwürfe der neuen staatlichen Gedenkstätte sowie des Kultusministeriums unberechtigt waren. Die Kläger hätten vielmehr beharrlich die Existenz der Arbeitsgruppe ignoriert, die der Gouverneur der Region Perm Basargin ins Leben gerufen hatte, sowie die hier relevanten Vereinbarungen, die diese Gruppe getroffen hatte.

Die ehemalige Leiterin der Gedenkstätte Tatjana Kursina (die im letzten Jahr entgegen allen Absprachen entlassen worden war) beklagte vor Gericht, dass das Wirken der staatlichen Gedenkstätte im Verein mit dem regionalen Kultusministerium bereits seine Früchte zeige. Wie mit wertvollen Exponaten umgegangen werde, habe sich nicht zuletzt darin gezeigt, als ein ehemaliges Lagertor, das sich auf dem Gelände der Gedenkstätte befand, zersägt wurde.

Viktor Schmyrow, einer der Gründer des Museums und ehemaliger Direktor der ANO Perm-36, erklärt sich die Gerichtsverfahren, mit denen Perm-36 überzogen wird, mit dem unverhohlenen Wunsch der Behörden, die Organisation zu zerschlagen: „Für mich wie für alle Personen mit gesundem Menschenverstand steht außer Zweifel, dass das Kultusministerium der Regino Perm alle möglichen Methoden und Verfahren nutzt, um die Arbeit unserer Organisation zu lähmen und sie de facto zu vernichten.“

26. August 2015

Samstag, 1. August 2015

"National Endowment for Democracy" in Russland unerwünscht

Am 30. Juli hat das russische Justizministerium die erste ausländische Stiftung – National Endowment for Democracy (NED) – für „unerwünscht“ erklärt. Es folgt damit der entsprechenden Aufforderung der Generalstaatsanwaltschaft vom 28. Juli.

Das NED habe 2013 und 2014 kommerziellen und nichtkommerziellen Organisationen in Russland finanzielle Untersütztung von etwa 5.2 Mio. Dollar gewährt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat es versucht, Einfluss auf politische Entscheidungen in Russland zu nehmen, die Wahlergebnisse (2011/12) anzuzweifeln und den Dienst in den Streitkräften zu diskreditieren. Daher stelle das NED eine Bedrohung für die Verfassungsordnung der Russischen Föderation dar.

Nach einem kürzlich verabschiedeten Gesetz müssen ausländische Organisationen, die als „unerwünscht“ eingestuft werden, ihre Tätigkeit in Russland beenden. NGOs, die weiter mit ihnen zusammenarbeiten, machen sich strafbar.

Vertreter von NGOs, deren Projekte vom NED gefördert worden waren, betonen, dass damit keinerlei Beeinflussung verbunden war, schon gar nicht im Sinne einer „Destabilisierung“ der russischen Staatsordnung. Die Vorsitzende der Flüchtlingshilfeorganisation „Grazhdanskoe sodejstvie“, Svetlana Gannuschkina, berichtet, eines ihrer Projekte sei zu verschiedenen Zeitpunkten sowohl von NED als auch vom Fonds des russischen Präsidenten unterstützt worden. In der letzten Zeit hatte das NED ein Programm der Organisation finanziert, das Migranten das Erlernen der russischen Sprache ermöglicht.

Für Svetlana Gannuschkina ist es „vollkommen klar, dass keine Rede davon sein kann, dass das NED irgendeine schädliche Tätigkeit bei uns ausgeübt hat, da wir für genau dasselbe Projekt auch Geld aus dem Präsidentenfonds bekommen haben. … Ich habe das Gefühl, dass die Zivilgesellschaft vernichtet wird, aber mit der Zivilgesellschaft wird auch der Staat zerstört. Diese Politik ist unvernünftig und undankbar gegenüber jenen Menschen, die uns geholfen haben und weiter bereit sind, uns zu helfen.“

31. Juli 2015

Justizministerium fordert strenge Einhaltung des "Agentengesetzes"

NGOs sollen auf jeder Publikation angeben, dass die "die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben"

Nachdem in Russland immer mehr NGOs als angebliche ausländische Agenten registriert wurden und inzwischen auch mehrere eine Geldstrafe dafür zahlen sollen, dass sie nicht selbst diese Registrierung beantragt haben, gehen die Behörden jetzt noch einen Schritt weiter. Zwölf NGOs wurden in einer Verwarnung dazu aufgefordert, auf ihren Publikationen anzugeben, dass die „die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben“.

Das ist tatsächlich eine der Vorschriften des „Agentengesetzes“. Allerdings hat keine der betroffenen NGOs sie bisher umgesetzt. Einzig die – nicht als „ausländischer Agent“ registrierte –  "Gesellschaft für Verbraucherschutz" hat diesen Vermerk aus Solidarität bereits im Jahre 2012 auf ihre Seite gesetzt (die in Russland derzeit nicht oder nur auf Umwegen zugänglich ist).

Einen entsprechenden Bescheid haben u. a. Transparency International Russland, das Komitee gegen Folter (das bekanntlich seine Auflösung eingeleitet hat), das Menschenrechtszentrum Memorial, der Memorial-Verband in Jekaterinburg, der Flüchtlingshilfeverein „Grazhdanskoe sodejstvie“ (Bürgerunterstützung), das Sacharow-Zentrum, der Petersburger Verein „Bürgerkontrolle“, die Menschenrechtsorganisation „Für Menschenrechte“, die Murmansker Organisation „Maximum“ (gegen Diskriminierung und Homophobie) und noch einige weitere erhalten.

Hier drohen gegebenenfalls weitere erhebliche Geldstrafen (von 100.000 bis 300.000 Rubeln für Personen, für juristische Personen von 300.000 bis zu 1,5 Mio. Rubeln). Igor Kaljapin, dem Leiter des "Komitees gegen Folter", wurde bereits mitgeteilt, dass er und seine Organisation mit derartigen Geldstrafen zu rechnen hätten.

28. Juli 2015

Samstag, 25. Juli 2015

Verfahren gegen "Perm-36"

Drangsalierung einer in Auflösung befindlichen NGO


Die autonome Nichtregierungsorganisation (ANO) Perm-36 ist zu einer Strafzahlung von 300.000 Rubeln verurteilt worden, weil sie nicht selbst die Registrierung als „ausländischer Agent“ beantragt hatte. Darüber hinaus soll die ehemalige Direktorin des Museums Tatjana Kursina 100.000 Rubel bezahlen.

Vor einigen Wochen hatte das Justizministerium die Organisation Perm-36 in das „Agenten“-Verzeichnis aufgenommen, ungeachtet der Tatsache, dass Perm-36 zu diesem Zeitpunkt bereits seine Auflösung in die Wege geleitet hatte.

Zu derartigen Strafzahlungen sind schon etliche NGOs verurteilt worden, darunter auch die Memorial-Verbände in Jekaterinburg und Komi – die Urteile werden allerdings von allen Betroffenen angefochten.

Bei der ANO Perm-36 hat es damit jedoch nicht sein Bewenden. Die Behörden haben die ANO Perm-36 mit einer Serie von Klagen und Beanstandungen überzogen. Wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstöße von Perm-36 werden erhebliche Straf- und Kompensationszahlungen verlangt, in einer Höhe, die die Organisation natürlich nicht bezahlen kann. Unter anderem sei das Gelände der Gedenkstätte angeblich nicht „fristgerecht“ zur Nutzung überlassen worden, wodurch ein Schaden an der Gedenkstätte entstanden sei. Gefordert werden deswegen fast 1,5 Millionen Rubel (etwa 25.000 Euro). Dieses Verfahren ist noch anhängig.

Die Verzögerung bei der Übergabe war nach Auskunft von Tatjana Kursina durch zwei Umstände bedingt - die schwere Erkrankung des Leiters der ANO Perm-36 sowie die damals laufenden Verhandlungen über die künftige Zusammenarbeit der neuen staatlichen Gedenkstätte mit der ANO Perm-36, die der Gouverneur von Perm Viktor Basargin initiiert hatte. Seit dem Frühsommer 2014  haben die Mitarbeiter der ANO Perm-36 nicht einmal mehr Zugang zu ihrem eigenen Archiv.

25. Juli 2015

"Nach dem Pilorama"

In Perm fand ein Festival in der Tradition des „Pilorama-Forums“ statt


Vom 08. bis 12. Juli fand in Perm das Festival „Posle Piloramy“ („Nach dem Pilorama-Forum“) als Hommage an das frühere Pilorama-Forum und seine Urheber statt. Organisiert wurde das durch Crowdfunding finanzierte Festival von MEMORIAL Perm, dem Museum der Sowjetischen Naiven, der Permer Gesellschaftskammer, engagierten Permer Journalisten und zivilgesellschaftlichen Aktivisten. Von Seiten der örtlichen Behörden wurde jegliche Unterstützung verweigert, im Gegenteil - auf „dringende Empfehlung“ des Leiters der Gouverneursverwaltung wurde in der lokalen Presse und Internetportalen fast gar nicht über das Festival berichtet.

Im Rahmen des Programms fanden zahlreiche Veranstaltungen zum Gedenken an die Permer Opfer politischer Verfolgung statt, wie eine öffentliche Verlesung ihrer Namen, aber auch der Zukunft gewidmete Diskussionen („Perm nach 2017“) sowie Lieder- und Gedichtabende.  Am letzten Tag fuhren Organisatoren und Teilnehmer des Festivals gemeinsam zum Museum Perm-36 nach Kutschino.

Auf der Website des ehemaligen Trägers des Museums, der Autonomen Nichtregierungsorganisation (ANO) Perm-36 wird der Besuch ausführlich kommentiert (s.u.). Den früheren Betreibern, die die Gedenkstätte im Verlauf von zwanzig Jahren in enger Zusammenarbeit mit Memorial aufgebaut hatten, wird seit dem skandalösen Vorgang der Verstaatlichung des Museums trotz des Kooperationsversprechens seitens der Regionalregierung im vorigen Jahr der Zugang zum Verwaltungstrakt und damit zu ihrem Archiv und ihren Fonds verweigert. Mit Hilfe mehrerer Schiedsgerichtsverfahren versuchen die Regionalregierung und die neue Museumsleitung derzeit, sie zu Zahlungen in Höhe von mehr als drei Millionen Rubeln zu verpflichten.

Hier folgt der Bericht der ANO Perm-36:

In Perm ging das neue Pilorama-Forum zu Ende

Das nächste „Pilorama“-Festival wird in Vilnius stattfinden

Gestern ging im Dorf Kutschino in unmittelbarer Nähe der Mauern des Museums „Perm-36“ das öffentliche Permer Stadt-Festival „Posle Piloramy“ („Nach dem Pilorama-Forum“) zu Ende. Über vier Tage wurde ein vielseitiges, intellektuell anspruchsvolles Programm in Perm angeboten. Für den letzten Tag war von den Organisatoren eine Fahrt in das Museum geplant, von dem die Idee und der Name des internationalen Forums „Pilorama“ ausgegangen war und zu dem seit 2005 jährlich tausende Teilnehmer gekommen waren.

Mit zwei Bussen fuhren Mitglieder von Memorial und engagierte Bürger zum Museum „Perm-36“. Entgegen der Erwartung war das Museum, das sich heute „Gedenkkomplex“ nennt, geöffnet und die Exkursionsteilnehmer konnten sowohl die Gebäude, in denen früher die „strengen Haftbedingungen“ herrschten als auch das der „Sonderhaftbedingungen“ besichtigen.

Im Anschluss an die Besichtigung hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, auf dem Feld, wo früher das Zeltlager im Rahmen des „Pilorama“ seinen Platz hatte, dem Vorsitzenden des Permer Memorial Robert Latypov und dem ehemaligen Insassen von Perm-36 Viktor Pestov bei ihrem Exkurs in die Geschichte zu folgen. Ihre Ausführungen erwiesen sich nach Meinung vieler Zuhörer als weit interessanter, als der offiziell geführte Spaziergang durch den „Gedenkkomplex der politischen Verfolgung“.

„Die Empfindung der Leere würde ich als ein sehr schwieriges Gefühl beschreiben…“, sagte Maria Gorbatsch, Mitglied des örtlichen Memorial über den Museumsbesuch, „Die Museumsangestellten sind äußerst höflich. Aber alles ist seltsam. Ein graues Mädchen schleicht als grauer Schatten hinter uns über das leere Gelände. Fröhliche Plakate zum Tag des Sieges heben sich von der irgendwie monotonen Landschaft ab. Wer hätte gedacht, dass der Platz, wo früher die bunten Plakate des Pilorama-Forums leuchteten, einmal so armselig aussehen würde."

Zum Abschluss des offiziellen Programms des Festivals „Posle Pilramy“ nahmen alle an der Errichtung des symbolischen Kunstobjektes „Der Wind der Veränderungen“ teil.

Ende Juli wird es noch eine weitere Veranstaltung geben, die in Zusammenarbeit mit dem Pilorama-Festival entwickelt wurde: In Litauen ist das Forum „Europa-Laboratorium“ für „Young Professionals“ geplant. Im Juli 2012 fand das Vorgänger-Forum „Pilorama-Laboratorium“ noch im Museum Perm-36 statt. Die Kontinuität beider Laboratorien wird auch durch das gemeinsame Logo unterstrichen. Im Programm des diesjährigen ins Baltikum verlegten Forums sind Diskussionen zu den folgenden Themen vorgesehen: „Historische Erinnerung und Erinnerungskultur: Der Umgang mit Wahrnehmungskonflikten“, „Korruption: gemeinsame Last oder ein Stimulus für Fortschritt?“, „Grenzverkehr, Visa und Migration: europäische Grenzen in der globalisierten Welt“ und „Den öffentlichen Personennahverkehr neu denken: ein neues Outfit für „Problembezirke“. 

Weitere Informationen in Russisch über das Festival „Posle Piloramy“ finden Sie hier sowie auf der Website von Agenstvo socialnoj informacii und der Zeitung Zvezda.

Anke Giesen
18. Juli 2015