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Sonntag, 7. September 2014

Appell von MEMORIAL International an Präsident Putin

Sehr geehrter Herr Präsident!

Das Vorgehen Russlands gegen die Ukraine entspricht der Definition, wie sie in der Resolution der UNO-Vollversammlung vom 14. Dezember 1974 für eine Aggression formuliert wurde. Inzwischen ist es zu einer unmittelbaren Beteiligung russischer Soldaten an Kampfhandlungen auf fremdem Territorium – gegen die legitime Regierung eines Nachbarlandes – gekommen. Wir fordern, die russische Aggression gegen die Ukraine unverzüglich zu beenden.

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

29. August 2014

Freitag, 23. Mai 2014

Urteil gegen das ADZ MEMORIAL bleibt in Kraft

Das St. Petersburger Stadtgericht (das Richterkollegium setzte sich aus der Vorsitzenden Richterin Gawrilowa und den Richterinnen Salnikowa und Marina zusammen) wies die Berufung des ADZ Memorial gegen die Entscheidung des zuständigen Bezirksgerichts zurück, wonach sich die nichtkommerzielle Organisation ins Register des Justizministeriums „nichtkommerzieller Organisationen, die die Funktion ausländischer Agenten erfüllen“, einzutragen habe. Damit beließ es das Gericht bei der Entscheidung in erster Instanz.

In dem Beschluss des Stadtgerichtes heißt es, dass das ADZ „Memorial“ den Kriterien des Gesetzes entspricht, welches die Tätigkeit einer „nichtkommerziellen Organisation, die die Funktion ausländischer Agenten erfüllt“ definiert, da es ausländische Fördermittel bezog (als Quelle ist die Schwedische Agentur für internationale Zusammenarbeit Sida angegeben) und eine politische Tätigkeit ausübte, nämlich durch das Verfassen und die Verbreitung des Berichtes zur Lage der Menschenrechte mit dem Titel „Roma, Migranten, Aktivisten – Opfer polizeilicher Willkür“.

Der Gerichtsentscheid hebt hervor, dass der betreffende Bericht Empfehlungen enthält „zur Änderung und Abschaffung geltender Gesetzgebung, zur Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, zur Einleitung effektiver Maßnahmen zum Schutz ausländischer Staatsbürger, insbesondere Arbeitsmigranten vor der Willkür staatlicher und polizeilicher Stellen“. Weitere Empfehlungen richten sich an die „Organe internationaler Organisationen hinsichtlich der Notwendigkeit auf die Unterzeichnung und Ratifizierung juristisch verbindlicher Übereinkünfte durch die Russische Föderation zu beharren, darunter auch im Bereich der juvenalen Justiz und der Ausweitung und Stärkung der Rechte von LGBT-Personen. Das Gericht machte in dem Bericht eine „Argumentation für die Rechtmäßigkeit politisch motivierter Handlungen politischer Aktivisten, darunter auch hinsichtlich der Organisation von Massenunruhen einschließlich politischer Forderungen“ aus. Diesen Umstand fasste das Gericht als „politische Aktion mit dem Ziel der öffentlichen Meinungsbildung zur Veränderung staatlicher Politik“ auf.

Das Gericht erkannte in der Verpflichtung zur Registrierung als „ausländischer Agent“ keine Diskriminierung gegenüber dem ADZ „Memorial“.

Gegen den Berufungsbeschluss des St. Petersburger Stadtgerichtes wird Beschwerde eingelegt.

Übersetzung: Philine Bickhardt

Samstag, 25. Januar 2014

ADZ MEMORIAL geht in Revision

Klage gegen diffamierendes Urteil eingereicht


Wie angekündigt, ist das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial St. Petersburg inzwischen am 17. Januar gegen die Gerichtsentscheidung vom 12. Dezember letzten Jahres in Revision gegangen.

Das ADZ erklärte dieses Urteil (das den Verein als „ausländischen Agenten" definiert und ihn zur Registrierung als solchen verpflichtet) für ungesetzlich und unbegründet. Das Gericht habe juristisch wesentliche Umstände falsch eingeschätzt und das Gesetz sowie Normen des internationalen Rechts (mehrere Artikel der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten) falsch ausgelegt.

Die Schlussfolgerungen des Gerichts stünden im Widerspruch zu denen des Lenin-Bezirksgerichts vom 7. Oktober. Das Bezirksgericht hatte die Überprüfung des ADZ durch die Staatsanwaltschaft für ungesetzlich und unbegründet erklärt. Das Stadtgericht hatte diese Entscheidung am 16. Dezember bestätigt.

Das ADZ wies nochmals darauf hin, dass ihm allein der Bericht an das UN-Komitee gegen Folter als Beleg für eine Tätigkeit als „ausländischer Agent“ zur Last gelegt worden war. Dieser Bericht war 2012 erstellt und bereits am 18. November 2012 auf der Sitzung des Komitees in Genf vorgestellt worden, also vor Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ am 21. November, eine Tatsache, die das Gericht unberücksichtigt ließ.

Die Arbeit der Organisation zum Schutz gefährdeter Minderheiten könne zudem nicht als „politische Tätigkeit“ im Sinne des NGO-Gesetzes definiert werden. Das angefochtene Gerichtsurteil verfolge das ADZ für seinen Kontakt mit dem UN-Komitee und die Übermittlung von Informationen.

Samstag, 4. Januar 2014

Erklärung des ADZ Memorial zur Auflösung der Organisation

Die Arbeit wird jedoch weiter gehen


Das vergangene Jahr 2013 war für viele ein schlechtes Jahr. Das gilt für NGOs, die ins Kreuzfeuer staatsanwaltlicher Überprüfungen gerieten, für Minderheiten, deren Rechte gesetzlich eingeschränkt wurden, Migranten, die sowohl von Seiten der Behörden als auch von Nationalisten „Razzien“ ausgesetzt waren, Gefangenen, die vergeblich auf eine Amnestie hofften. Schlecht erging es auch Ökologen und Menschenrechtlern, gemeinnützigen Organisationen und religiösen Gruppen.

Das Jahresende brachte auch das Ende für einige Arbeiten und Themen. Der Beginn des neuen Jahres wird hier auch ein Neubeginn.

Die Arbeit an den Projekten der privaten gemeinnützigen Institution „Antidiskriminierungszentrum ‚Memorial‘“ ist beendet. Die offene Kampagne gegen unsere Organisation, die ständigen neuen „Aufforderungen“, „Verordnungen“, „Einsprüchen“ und „Klagen“ der Staatsanwaltschaft machen es einfach unmöglich, die Arbeit wie früher fortzuführen.

Auf den Einsatz für die Rechte gefährdeter Gruppen – Roma und Migranten, verschiedener Minderheiten, Frauen und Kinder – hat die Staatsanwaltschaft mit handfesten politischen Repressionen reagiert. Denn die Klage, mit der das ADZ gezwungen werden sollte, seine Tätigkeit  als die „einer NGO, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“, zu deklarieren, ist eine Repressionsmaßnahme. Die Richterin des Lenin-Bezirksgerichts St. Petersburg Anna Moros hat der Klage stattgegeben. Das ADZ hat weder die Klage noch die Gerichtsentscheidung als legitim akzeptiert und wird dies auch nicht tun.

Aber wenn man mit diesem Makel versehen ist, kann man nicht mit Schulen und Fachhochschulen zusammenarbeiten, nicht mit Arbeitsinspektionen, die die Arbeitsbedingungen von Migranten überprüfen, und nicht mit Verwaltungsorganen in Regionen, in denen Roma-Familien leben.

Wir sehen uns daher gezwungen, die Projekte im Rahmen des ADZ Memorial aufzugeben. Wir hoffen jedoch, dass die Arbeit in allen Bereichen weiter geht.

Das ADZ Memorial (dies ist bereits die Bezeichnung für eine internationale Menschenrechtsorganisation) wird weiterhin Informationen über Menschenrechtsverletzungen an Minderheiten und anderen gefährdeten Gruppen sammeln und auswerten. Es wird Diskriminierung bekämpfen, Analysen erstellen, Berichte und Aufsätze publizieren und die Website adcmemorial.org betreiben.
Wir sind gezwungen, die juristische Person aufzugeben, aber nicht unsere Tätigkeit

Als private gemeinnützige Einrichtung hat das ADZ Memorial hat fast sechs Jahre existiert. In diesen Jahren haben wir viel erreicht, aber es bleibt noch mehr, was uns nicht gelungen ist. Wir konnten uns für die Rechte einiger hundert einsetzen, aber wir konnten die Praxis der Diskriminierung nicht beenden. Wir konnten Missstände bekannt machen, wie die Segregation von Kindern in den Schulen, die Polizeigewalt gegen schutzlose Personen, deren einzige Schuld in ihrem „Äußeren“ besteht, die katastrophale soziale und ökonomische Situation von Migranten und Roma. Aber es ist uns nicht gelungen, zu erreichen, dass die Normen des russischen und internationalen Rechts gegenüber den Gruppen und Personen, die zu unseren Schützlingen gehören, eingehalten werden.
Es gilt also weiterzuarbeiten, ungeachtet der Hindernisse, die man uns in den Weg legt.

Wir bedanken uns bei all jenen, die uns in der für unsere Organisation schweren Zeit unterstützt haben und für uns eingetreten sind, die die lange Geschichte der Schikanen gegen das ADZ gewissenhaft und verantwortungsbewusst öffentlich gemacht haben, die die Gerichtstermine verfolgt und ihnen beigewohnt haben, die darüber gelesen und an uns gedacht haben.
Wir können nicht alle nennen, man möge es uns nachsehen, wenn jemand in der Aufzählung fehlt. Besonders möchten wir die grundsätzliche Position des UNO-Komitees gegen Folter würdigen, das die Drangsalierung unserer Organisation wegen der Zusammenarbeit mit diesem Komitee und wegen der Veröffentlichung unseres Berichts über Polizeiwillkür scharf verurteilt hat. Wir danken der Internationalen Föderation für Menschenrechte (FIDH), die immer wieder die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf unsere beklagenswerte Situation gelenkt hat, und ebenso allen weiteren Organisationen, die Erklärungen zu unserer Unterstützung abgegeben haben, darunter Human Rights Watch, Frontline for Human Rights Defenders, Civic Solidarity Platform, der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, Amnesty International, dem Zivilform „EU-Russland“, dem Europäischen Zentrum für die Rechte der Roma, Minorities Rights Group.

Wir danken all jenen, die sich persönlich gegen die ungerechten Verfolgungen gewandt haben, in Roma-Mailinglisten und in Publikationen, die aus dem fernen Zentralasien Solidarität bekundet und die bei allen möglichen Treffen und Konferenzen über unsere Notlage berichtet haben.

Die große Unterstützung, die uns durch die Medien zuteilwurde, erfüllt uns nicht nur mit Dankbarkeit, sondern auch mit Stolz. Ungeachtet der Tatsache, dass in unserem Fall eindeutig ein staatlicher Auftrag vorlag, haben die Journalisten über uns fast nur positiv berichtet (das NTV zählt hier nicht, aber selbst dort wurden wir nicht besonders attackiert!).

Solange Journalisten über politische Verfolgungen die Wahrheit schreiben können und wollen – wenn auch nur in einigen wenigen Publikationen – ist nicht alles verloren. Und dass sie es „wollen“ ist hier wichtiger als das sie es „können“.

Nicht nur Journalisten, wir alle werden das können, was wir wollen!

Ein gutes neues Jahr! Auf ein neues ADZ!


Donnerstag, 12. Dezember 2013

Gerichtsentscheidung in Petersburg gegen MEMORIAL

Am 12. Dezember hat das Petersburger Gericht sein Urteil gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) MEMORIAL Petersburg gefällt: Die Organisation wurde verpflichtet, sich als „Nichtregierungsorganisation, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“, in das dafür vorgesehene Register eintragen zu lassen.

Seit August haben hierzu insgesamt sechs Gerichtstermine stattgefunden. Bei der letzten Verhandlung am 25. November hatte die Staatsanwaltschaft die Klage noch in dem Sinne verschärft, dass das Gericht das ADZ ausdrücklich zum „ausländischen Agenten“ erklären und zur Registrierung verpflichten sollte.

Das Gericht hat der von der Staatsanwaltschaft initiierten Zivilklage in vollem Umfang stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem ADZ bisher seinen Bericht an die UNO über polizeiliche Willkür gegen „Roma, Migranten und Aktivisten“ als „politische Tätigkeit“, die vom Ausland finanziert wurde, zur Last gelegt – ungeachtet der Tatsache, dass der Bericht deutlich vor dem 21. November 2012 – dem Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ - erstellt worden war. Heute ging die Staatsanwalt noch einen Schritt weiter und erklärte, die „gesamte Tätigkeit“ des ADZ erfülle die Kriterien für einen „ausländischen Agenten“, ohne dass diese Tätigkeit näher beschrieben worden wäre.

Die Vertreter des ADZ stellten zahlreiche Anträge, die allesamt abgewiesen wurden. So beantragten sie, das Verfahren zu vertagen, bis das Verfassungsgericht und das Europäische Gericht für Menschenrechte über die Rechtmäßigkeit des „Agentengesetz“ entschieden haben.

Stefania Kulaeva, die Leiterin des ADZ, bekannte sich dazu, von ausländischen Stiftungen Unterstützung für ihre Arbeit bekommen zu haben. Die Organisation sei jedoch in ihrer inhaltlichen Arbeit vollkommen unabhängig: „Wir entscheiden immer selbst, was wir tun müssen, und die Stiftungen nehmen unsere Vorschläge an oder eben nicht.“

Zu erklären, dass Menschenrechtsarbeit bei uns nur Ausländern zugutekäme, wäre „eine Schande für unser Land", so Kulaeva. „Deshalb appellieren wir an das Gericht, die Tätigkeit von Menschenrechtlern nicht zur „Tätigkeit eines ausländischen Agenten“ zu erklären.“ Ihre Worte fanden indes kein Gehör.


Unsere Berichte dazu auf einen Blick:
http://memorial-de.blogspot.ru/search/label/ADZ

Montag, 25. November 2013

"Zivilklagen" gegen NGOs: ADZ und "Don-Frauen"


Verhandlungen in Petersburg und Novotscherkassk

Am 25. November wurde die gerichtliche Auseinandersetzung um die „Zivilklage“ gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial Petersburg fortgesetzt. Zu einer Entscheidung kam es noch nicht, die Verhandlung wurde auf den 12. Dezember vertagt.

Die Staatsanwaltschaft präzisierte die „Zivilklage“ dahingehend, dass sie das Gericht aufforderte, das Zentrum für eine nichtkommerzielle Organisation zu erklären, „die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“. Bisher war es darum gegangen, dass sich die Organisationen selbst als solche definieren und registrieren lassen sollten.

Von Seiten des Staatsanwalts wurde ein weiteres Gutachten vorgelegt, diesmal von zwei Juristen (ebenfalls vom Herzen-Institut, wie auch der zuvor bestellte Gutachter), das wiederum die Frage untersuchen sollte, ob der Rechenschaftsbericht des Zentrums an die UNO als „politische Tätigkeit“ zu bewerten sei. Dieses Gutachten hält fest, dass es keine gesetzlich festgeschrieben Definition für „politische Tätigkeit“ gebe und man sich daher an einem „analogen Gesetz“ orientieren müsse, und zwar am Parteiengesetz. Den Bestimmungen in diesem Gesetz zufolge sei der UNO-Bericht als „politische Tätigkeit“ zu betrachten.

Das ADZ brachte etliche Gegenargumente vor, nicht zuletzt auch die Tatsache, dass der Bericht an die Uno vor dem 9. November 2012 und damit eindeutig vor Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ am 21. November erstellt wurde.

Ein ähnliches Verfahren – ebenfalls eine „Zivilklage“ – wurde am 25. November in Novotscherkassk verhandelt. Hier ging es um die Vereinigung der „Don-Frauen“, einer Friedens- und Menschenrechtsorganisation im Gebiet Rostow, die sich u. a. mit der Situation im Kaukasus und mit Frauenrechten befasst.

Der von den Don-Frauen pflichtgemäß veröffentlichte finanzielle Rechenschaftsbericht war als „politische Tätigkeit“ bewertet worden. Demnach ist die Organisation in der Lesart des Gesetzes ein "ausländischer Agent". Auch dieses Verfahren wurde nach längeren Debatten über verschiedene Gutachten und die Kompetenzen der jeweiligen Gutachter auf den 4. Dezember vertagt.


Dienstag, 12. November 2013

Gerichtliche Auseinandersetzungen gehen weiter


Verfahren gegen das ADZ. Weitere Organisation in Perm gewinnt Verfahren

Am 11. November hat ein weiterer Gerichtstermin im Zusammenhang mit der Zivilklage gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial Petersburg stattgefunden. Auf dieser Sitzung hatten die bestellten Experten das Wort, die die Frage untersuchen sollten, ob der Bericht des ADZ an die UNO über bedrohte Minderheiten den Tatbestand einer „politischen Tätigkeit“ erfüllt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Vladimir Rukinov (Herzen-Universität) beauftragt. Dieser räumte zwar ein, dass der Bericht nicht zu einer Änderung der staatlichen Ordnung aufrufe, aber die Erstellung des Berichts als solchen trage durchaus einen politischen Charakter, der ihm missfalle. Mit dem Bericht könne „unbewusst“ Einfluss auf die Gesellschaft genommen werden.

Dmitrij Dubrovskj, einer der Gutachter des ADZ, stellte diese „unbewusste“ Beeinflussung in Abrede. Dubrovskij und Elena Belokurova betonten, dass die Empfehlungen in dem Bericht die Umsetzung bestehender russischer Gesetze, besonders des Gesetzes über die Polizei, fördern sollten.
Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 25. November anberaumt.

An diesem Tag findet auch eine weitere Verhandlung gegen die ADZ-Direktorin Olga Abramenko statt. Anfang Oktober hatte sie ein Administrativverfahren bereits gewonnen. Das ADZ war indes, wie andere Memorial-Verbände auch, von mehreren Instanzen überprüft worden – und zwar auch von der Verbraucherschutzbehörde und der Abteilung für Katastrophenschutz. Beide hatten mehrere Beanstandungen angemeldet, so u. a. den fehlenden Nachweis über eine Fluorographie der Mitarbeiter (das ist eine in Russland übliche Röntgen-Reihenuntersuchung auf Tuberkulose) sowie minimale Schäden an der Einrichtung (etwa ein kleiner Sprung in einer Steckdosenleiste) sowie angebliche bauliche Unzulänglichkeiten, für die ggf. das ADZ, das die Räume nur gemietet hat, gar nicht zuständig ist.

Ebenfalls am 11. November fand in Perm das Verfahren des Permer Zentrums GRANI (Zentrum für gesellschaftliche Analyse und unabhängige Untersuchungen) seinen Abschluss. Wie bereits letzte Woche der Permer Bürgerkammer, wurde jetzt dem Zentrum GRANI bescheinigt, kein „ausländischer Agent“ zu sein. Die Aufforderung der Staatsanwaltschaft, sich als solcher registrieren zu lassen, erklärte das Gericht für ungesetzlich.




Donnerstag, 26. September 2013

Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL Petersburg unter verschärftem Druck

Ein Gerichtstermin fand am 23.9. statt, die Fortsetzung folgt im Oktober


Die Staatsanwaltschaft hat zwei Verfahren gegen das ADZ eingeleitet, beide im Zusammenhang damit, dass es sich nicht als „ausländischer Agent“ registrieren lässt, da es ausländische Fördergelder erhält und nach Auffassung der Behörden politisch tätig ist.

Beleg für die politische Tätigkeit ist ein Bericht an den UNO-Ausschuss für Folter, der u. a. Polizeiwillkür gegen gefährdete Gruppen (Titel des Berichts: "Roma, Migranten, Aktivisten - Opfer polizeilicher Willkür" - mit "Aktivisten" sind Teilnehmer an politischen Protestkundgebungen gemeint) beschreibt. Dieser Bericht, wohlgemerkt vor Inkrafttreten des Agentengesetzes verfasst, ist wesentlicher Gegenstand der Klage. Die darin geäußerte Kritik am Verhalten russischer Sicherheitsorgane und die entsprechenden Reformvorschläge und Empfehlungen werden nicht nur als Indiz für politische Tätigkeit gewertet, sondern als beleidigend für die Mitarbeiter der Sicherheitsorgane und zudem als unbegründet dargestellt – sie basierten allein auf den Aussagen der zitierten Minderheiten (Roma).

Im ersten Verfahren geht es um den (angeblichen) administrativen Rechtsverstoß der unterlassenen Registrierung als „ausländischer Agent“. Hier war die Staatsanwaltschaft bisher in mehreren Instanzen gescheitert - wegen gravierender Verfahrensfehler und Mängeln hatten die Gerichte die Klage gar nicht zur Verhandlung zugelassen. Das zweite Verfahren ist eine Zivilklage der Staatsanwaltschaft: Sie agiert hier „zum Schutz“ eines unbestimmten Personenkreises, in dessen Interesse die Registrierung von MEMORIAL als "ausländischer Agent" liegen soll. In der Klage selbst wird dabei explizit betont, dass sich nicht ermitteln lässt, wessen Rechte hier verletzt werden und um welchen Personenkreis es sich handelt.

Dieses zweite Verfahren ist präzedenzlos und bedrohlicher – hier besteht die reale Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft die Eintragung der Organisation als ausländischer Agent erzwingen könnte.
Am 23. September fand eine erste Verhandlung statt. Als "dritte Partei", de facto auf Seiten der Anklage, fungierte eine Vertreterin des Justizministeriums in Petersburg. Anträge des ADZ, das Justizministerium als Teilnehmer zum Verfahren nicht zuzulassen, wurden abgelehnt, wie auch alle weiteren Anträge des ADZ (das ADZ hatte u. a. Stellungnahmen der UNO vorgelegt, deren eine ausdrücklich auf die Arbeit des ADZ eingeht, sowie ein Statement des Kommissars für Menschenrechte im Europarat).


Die nächsten Gerichtstermine wurden auf den 7. Oktober (Administrativverfahren) und 14. Oktober ("Zivilklage") angesetzt.


26.9.2013