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Freitag, 4. März 2016

Kritik an vorgeschlagener Revision des "Agentengesetzes"

Kontroversen um Definition der "politischen Tätigkeit"

Am 19. Februar hat eine Gruppe von Duma-Abgeordneten im Auftrag des Justizministeriums einen Gesetzentwurf in die Duma eingebracht, der das so genannte „Agentengesetz“ in einer wesentlichen Bestimmung korrigieren und präzisieren soll. Präsident Putin hatte eine entsprechende Revision des Gesetzes mehrfach angekündigt, unter anderem auch auf einer Sitzung des Menschenrechtsrats bei Präsidenten im Oktober 2015.

Es geht um die Definition des Begriffs der „politischen Tätigkeit“. Das ist von Bedeutung, weil NGOs, die ausländische Unterstützung bekommen und „politisch tätig“ im Sinne dieser Definition sind, als so genannte "ausländische Agenten" verzeichnet werden.

Was unter „politischer Tätigkeit“ zu verstehen ist, ist in der geltenden Fassung des Gesetzes nur ungenau festgelegt. Die willkürliche Auslegung, die dazu führte, dass inzwischen etwa 120 NGOs als „ausländische Agenten“ gebrandmarkt werden, wurde immer wieder angeprangert. Bisher gilt das Bestreben, die bestehende „staatliche Politik“ ändern zu wollen und in diesem Sinne beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, als „politische Tätigkeit“.

Der jetzt eingebrachte Entwurf basiert auf den Anregungen des Justizministeriums. Er läuft darauf hinaus, dass jede Mitwirkung in staatlichen Gremien und Zusammenarbeit mit Behörden als "politisch" gilt:

Eine NGO arbeitet "politisch", „wenn sie im Bereich des Staatsaufbaus und der Grundlagen der Verfassungsordnung, der föderalen Ordnung der Russischen Föderation, der Sicherung der Souveränität und territorialen Integrität der Russischen Föderation…, der Landesverteidigung, Außenpolitik… tätig ist mit dem Ziel, Einfluss auf die Ausarbeitung und Umsetzung der staatlichen Politik, auf die Bildung staatlicher und lokaler Selbstverwaltungsorgane, auf ihre Entscheidungen und Handlungen zu nehmen.“
Es folgt eine lange Auflistung von Formen, in denen diese Tätigkeit ausgeübt wird. Nicht zuletzt werden darunter auch „Wahlbeobachtung“ sowie die „Bildung von Wahlkommissionen“ aufgeführt.

Der Menschenrechtsrat beim Präsidenten und das von Alexej Kudrin geleitete "Komitee für Bürgerinitiativen" haben den Gesetzentwurf massiv kritisiert, beide Institutionen haben detaillierte Änderungsvorschläge vorgelegt. So erklärte der Leiter des Menschenrechtsrats Michail Fedotow, Ziel des Entwurfs sei gewesen, den Begriff der „politische Tätigkeit“ zu präsisieren. Herausgekommen sei jedoch das Gegenteil – der Begriff sei noch ausgeweitet und so umfassend interpretiert worden, dass jede beliebige NGO zum „ausländischen Agenten“ deklariert werden könnte.

Dienstag, 1. März 2016

Die Jugendorganisation von MEMORIAL Perm löst sich auf

Einer der aktivsten MEMORIAL-Verbände, die Jugendorganisation von Perm, wird ihre juristische Existenz beenden. Der Entschluss wurde bereits im November letzten Jahres gefasst. Man will damit einer zwangsweisen Registrierung als „ausländischer Agent“ zuvorkommen.

Die Jugendorganisation war 1998 gegründet worden. Sie verfügte über einen festen Mitarbeiterstab und arbeitete an etlichen langfristigen Projekten.

So organisierte der MEMORIAL-Verband mithilfe von Freiwilligen Unterstützung für Opfer politischer Verfolgungen und ehemalige Lagerhäftlinge. Es gab ein internationales Austausch-Programm - jährlich arbeiteten 50-60 Freiwillige aus Perm in anderen europäischen Ländern, und umgekehrt kamen 30-40 Freiwillige aus dem Ausland nach Perm.

Bis zuletzt wurde die Organisation von ausländischen Stiftungen unterstützt, was nie bestritten wurde, wie Vorstandsmitglied Robert Latypow betont: „Das Jugend-MEMORIAL hatte bis in die letzte Zeit finanzielle Unterstützung aus dem Ausland. Am 31. Januar lief unser letzter Vertrag aus. Wir haben nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass wir diese Gelder bekommen.“

Seit 2012 hätten alle Nichtregierungsorganisationen gravierende Probleme, und das nicht nur infolge des „Agentengesetzes“, so Latypovw: „Es geht um eine ganze Reihe von Gesetzen und vor allem auch um die Rechtspraxis. Dies nimmt allen unabhängigen Organisationen, die den Machthabern nicht nahestehen, die Luft zum Atmen.“

Mehrere Projekte werden laut Latypow zwar jetzt eingestellt, andere dagegen sollen von MEMORIAL Perm fortgeführt werden, das keinerlei Finanzierung aus dem Ausland erhält. Auch das Jugend-MEMORIAL "lebt, es beendet nur seine Existenz als juristische Person..... Wir werden weiterleben und weiter arbeiten."

Mittwoch, 10. Februar 2016

Gericht in Tatarstan verfügt Auflösung von "AGORA"

Erneuter Schlag gegen russische Zivilgesellschaft

 

Das Oberste Gericht von Tatarstan hat heute auf Antrag des russischen Justizministeriums die Auflösung der Menschenrechtsorganisation AGORA verfügt, die ihren Sitz in Kasan hat.

AGORA ist eine NGO von Juristen und Anwälten, die unentgeltliche Rechtshilfe leistet und in mehreren Regionen juristische Aufklärung durchführt.

Sie wurde im Juli 2014 als „ausländischer Agent“ verzeichnet und hat diese Entscheidung erfolglos angefochten. Danach hat sie versucht, ihre Austragung aus dem Register zu erreichen. Wie der frühere Leiter von AGORA, Pawel Tschikow, erklärte, bekommt AGORA seit fast einem Jahr keinerlei finanzielle Unterstützung mehr (auch nicht aus dem Ausland).

Das Justizministerium begründete seinen Antrag damit, dass AGORA versuche, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und sich zugleich um eine Austragung aus dem „Agentenregister“ bemühe, in das sich die Organisation auch nicht freiwillig habe eintragen lassen. Die Tätigkeit der Organisation "bedroht die nationale Sicherheit, die Grundlagen der Verfassungsordnung, Leben und Gesundheit anderer Bürger. Ihre Verstöße sind irreparabel."

Der Anwalt von AGORA, Ramil Achmetgaliew, bestreitet diese Vorwürfe, nicht zuletzt unter Hinweis auf die zahlreichen Überprüfungen, denen AGORA in den letzten Jahren unterzogen wurde. Danach hätten Gerichte zwar wiederholt Gesetzesverstöße auf Seiten der Überprüfungsinstanzen moniert, allerdings habe es keine Beanstandungen der Tätigkeit von AGORA gegeben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, AGORA wird sie beim Obersten Gericht der Russischen Föderation anfechten.

In Menschenrechtskreisen hat die Gerichtsentscheidung Bestürzung und Proteste ausgelöst. Die Menschenrechtsbeauftragte Ella Pamfilowa sieht darin die Folge einer zu breiten Auslegung des Begriffs der „politischen Tätigkeit“: „Auf der Grundlage einer willkürlichen Auslegung ist eine unbequeme Menschenrechtsorganisation aufgelöst worden. Die heutige Entscheidung ist ein deutliches Indiz für einen systemischen Mangel, den wir leider bisher nicht beseitigen konnten.“ Tatjana Lokshina von Human Rights Watch sprach von einem „Schlag gegen die Zivilgesellschaft“.

Pawel Tschikow spricht von einem „unmittelbaren Auftrag des Bundes[justiz]ministeriums. Es gibt ganz offensichtlich eine kleine Shortlist führender Menschenrechtsorganisationen, die mit allen Mitteln vernichtet werden sollen. Dazu gehören das Komitee gegen Folter, Memorial, Golos und AGORA – das ist das Minimum.“

10. Februar 2016

Mittwoch, 3. Februar 2016

MEMORIAL Rjasan als "ausländischer Agent" registriert


Am 1. Februar hat das russische Justizministerium der MEMORIAL Rjasan als „ausländischer Agent“ verzeichnet. Der Verband hatte zuvor eine Verwarnung erhalten, unter anderem mit dem Vorwurf, dass er sich nicht selbst als „ausländischer Agent“ hatte registrieren lassen, und mit der Auflage, dieser und weiteren Beanstandungen bis zum 31. März nachzukommen.

MEMORIAL beabsichtigt, die Verwarnung anzufechten. Das Justizministerium hat weder dies noch eine mögliche Beseitigung der beklagten Mängel abgewartet, sondern den Verband sogleich in das „Agenten“-Register aufgenommen.

Vor kurzem hatte die regionale Ausgabe der "Novaja gazeta" MEMORIAL nach einer Abstimmung von Lesern zur "Organisation des Jahres" erklärt.

Die Erklärung von MEMORIAL Rjasan aus diesem Anlass finden Sie im Original hier, in deutscher Übersetzung von Jens Siegert hier

3. Februar 2016

Samstag, 23. Januar 2016

Vorschlag zur Änderung des "Agentengesetzes"

Justizministerium definiert "politische Tätigkeit"

Im November 2012 trat das berüchtigte „Agentengesetz" in Kraft, demzufolge russische Nichtregierungsorganisationen, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und „politisch tätig“ sind, als „ausländische Agenten" registriert und diskriminiert werden.

Wiederholt war kritisiert worden, der Begriff der „politischen Tätigkeit" sei schwammig und zu ungenau, er müsse präziser bestimmt werden. Präsident Putin hatte bereits 2014 eine diesbezügliche Revision angekündigt.

Nunmehr hat das Justizministerium Änderungsvorschläge für den entsprechenden Passus im „Agentengesetz" vorgelegt, die eine genauere Definition enthalten sollen. Es nennt sieben Kennzeichen für "politische Tätigkeit".

 NGOs sind demnach "politisch tätig", wenn sie

- öffentliche Veranstaltungen durchführen – Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwachen, öffentliche Vorträge und Diskussionen,
- mit ihrer Tätigkeit ein bestimmtes Ergebnis anstreben, etwa bei Wahlen oder Referenden, wenn sie Wahlbeobachtungen durchführen, Wahlkommissionen bilden oder in politischen Parteien mitarbeiten,
- sich in öffentlichen Aufrufen an Staatsorgane, staatliche Angestellte, lokale Behörden wenden oder andere Aktionen durchführen, um sie zu beeinflussen (z. B. im Bereich der Gesetzgebung),
- ihre Auffassungen über politische Entscheidungen der Staatsorgane in den Medien verbreiten,
- die öffentliche Meinung etwa durch die Durchführung und Veröffentlichung von Umfragen oder anderen soziologischen Untersuchungen beeinflussen,
- andere Bürger, darunter Minderjährige, zu dieser Tätigkeit heranziehen,
- diese Tätigkeit finanzieren.

Aktivitäten im Bereich von Wissenschaft, Kultur, Kunst, Gesundheit, Sport, Umwelt sowie im gemeinnützigen und sozialen Bereich gelten nicht als politisch, es sei denn, sie verfolgten Ziele, wie sie im zweiten Punkt genannt sind.

MEMORIAL International hat dazu bereits 2013 eindeutig erklärt, dass das "Agentengesetz" auch durch Korrekturen nicht "akzeptabel" werden kann. Es muss aufgehoben werden. Diese Forderung vertrat auch Ljudmila Alexejewa, die Leiterin der Moskauer Helsinki-Gruppe, auf der Sitzung des Menschenrechtsrats beim Präsidenten in dessen Beisein am 1. Oktober letzten Jahres.

22. Januar 2016

"Komitee zur Verhinderung von Folter" als "ausländischer Agent" registriert

Vor wenigen Tagen wurde das Komitee zur Verhinderung von Folter zum „ausländischen Agenten“ erklärt.

Dieses Komitee ist neben einer Reihe weiterer Organisationen aus dem „Komitee gegen Folter“ hervorgegangen, das sich – eben wegen der Registrierung als „ausländischer Agent“ und den sich daraus ergebenden Konsequenzen – im letzten Jahr aufgelöst hatte.

Das Komitee zur Verhinderung von Folter verfügt über keine ausländische finanzielle Förderung und lebt ausschließlich von Spendengeldern aus Russland. Dennoch hat das Justizministerium nach einer Überprüfung entschieden, es als „Agenten“ zu verzeichnen. Als Begründung dient das Argument, dass seine russischen Spender bei Organisationen arbeiteten, die aus dem Ausland finanziert würden.

„Offenbar hätten wir auch noch überprüfen müssen, wo die Personen arbeiten, die uns Spenden überwiesen haben, und darüber hinaus feststellen, aus welchen Quellen sich ihr Arbeitgeber finanziert“, kommentierte der Leiter des Komitees Igor Kaljapin.

Kaljapin versicherte, dass das Komitee das Etikett des „ausländischen Agenten“ im eigenen Land nie akzeptieren werde. Die Arbeit des Komitees solle in jedem Fall fortgesetzt werden.

17. Januar 2016

MEMORIAL Rjasan "Organisation des Jahres"

Die regionale Ausgabe der „Novaja gazeta“ hat MEMORIAL Rjasan zur „Gesellschaftlichen Organisation des Jahres“ erklärt. Journalisten und eine Expertengruppe aus Lesern der Zeitung hatten eine Kandidatenliste für diese Nominierung erstellt. Aus dieser Liste konnten die Leser eine Organisation auswählen. Ihre Entscheidung fiel zugunsten von MEMORIAL Rjasan.


Die „Novaja gazeta“ hält dazu fest:
MEMORIAL Rjasan „hat sich in diesem Jahr für die Schaffung von Wohnraum für Waisen und für Barrierefreiheit für Gehbehinderte eingesetzt. Es hat die Aktion „Rückgabe der Namen“ zum Gedenken an politisch Verfolgte fortgeführt. Die Bedeutung von MEMORIAL für das öffentliche Leben der Region kann nicht hoch genug eingeschätzt werdenhttp://novgaz-rzn.ru/nomer28122015_52/2464.html.“ 

15. Januar 2016

Skandalöses Urteil in Moskau

Ildar Dadin zu drei Jahren Haft verurteilt


Das Moskauer "Basmannyj"-Bezirksgericht hat am heutigen 7. Dezember Ildar Dadin zu drei Jahren Straflager verurteilt.

Dadin ist der erste, die nach Artikel 212.1 verurteilt wurde, einem neuen Artikel des Strafgesetzbuchs, der 2014 eingeführt wurde. Er sieht für "mehrfachen Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen" hohe Geldstrafen, verschiedene weitere Sanktionen bis zu einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Ildar Dadin saß seit Anfang Februar im Hausarrest, nachdem ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden war. Zur Last gelegt wurden ihm vier Protestaktionen (vom 6. und 23. August, 13. September und 5. Dezember 2014). Artikel 212 kann Anwendung finden, wenn eine Person innerhalb von 180 Tagen mehr als zweimal wegen Verstößen bei Versammlungen administrativ belangt wurde.

Der Staatsanwalt hatte ursprünglich zwei Jahre Freiheitsentzug gefordert. Die Richterin, Natalja Dudar, ging jedoch über diesen Antrag hinaus und verurteilte Dadin zu drei Jahren Lagerhaft in gewöhnlichem Regime. Das Urteil stieß auf heftige Proteste, Anwesende gaben ihrer Empörung lautstark Ausdruck und riefen wiederholt "Schande" und "Faschisten".

Dadin selbst hatte betont, er sei bereit, für seine Überzeugungen ins Gefängnis zu gehen. Er wurde unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Haft genommen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL rechnet Ildar Dadin wie auch Vladimir Ionov und Mark Galperin (denen derselbe Artikel zur Last gelegt wird) zu politisch Verfolgten. Artikel 212.1 sei rechtswidrig, er verstoße gegen elementare Rechtsregeln, allein schon dadurch, dass ein und dieselbe Tat mehrfach geahndet werden könne, eine Auffassung die auch der russische Anwalt Jurij Kostanow in einer Stellungnahme vertritt.

7. Dezember 2015

Auszeichnung für Svetlana Gannuschkina und Alexander Gurjanow

Zwei namhafte Mitglieder von MEMORIAL sind mit dem Jegor-Gajdar-Preis ausgezeichnet worden: Svetlana Gannuschkina und Alexander Gurjanow.

 
 Svetlana Gannuschkina, Alexander Gurjanow

Der Jegor-Gajdar-Preis wird seit 2010 jährlich an vier Personen für Verdienste in den Bereichen Geschichte, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und internationale humanitäre Kontakte mit Russland verliehen. Weitere Preisträger in diesem Jahr sind der Demograf Anatolij Wischnewskij und der ehemalige deutsche Botschafter in Russland, Ernst-Jörg von Studnitz.

Svetlana Gannuschkina erhielt den Preis für ihren Einsatz für die "Entwicklung einer Zivilgesellschaft". Für seinen "überragenden Beitrag" auf dem Gebiet der Geschichtswissenschaft wurde Alexander Gurjanow ausgezeichnet. Gurjanow arbeitet seit Jahren an historischen MEMORIAL-Projekten zur russisch-polnischen Geschichte und hat maßgeblich an dem am 17. September vorgestellten Gedenkband für die Opfer von Katyn mitgewirkt.

Svetlana Gannuschkina bedankte sich mit den Worten, die Ehrung sei "Audruck der Solidarität, der Solidarität mit uns, mit unserem - ich möchte nicht sagen Kampf - mit unserer Arbeit, mit unserem Wirken für unsere Gesellschaft, für unser Land, für unsere Verfassung."

18. November 2015

Justizministerium schaltet Generalstaatsanwaltschaft ein

Das Justizministerium hat die Unterlagen im Zusammenhang mit der Überprüfung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL der Generalstaatsanwaltschaft zur Überprüfung zugeleitet. Dies erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf eine Anfrage der Zeitung Kommersant

Weitere Fragen der Zeitung, etwa danach, ob der Vorwurf, die "verfassungsrechtliche Ordnung" zu untergraben, auch gegen andere Nichtregierungsorganisationen erhoben werde und ob jede Kritik an der Regierung die Grundlagen der Verfassung aushöhle, ließ das Ministerium unbeantwortet. Es hieß lediglich, in jedem Einzelfall werde invididuell entschieden.

Wie Michail Fedotov, der Leiter des Menschenrechtsrats beim Präsidenten, erklärte, wird der Menschenrechtsrat seinerseits eine Überprüfung vornehmen, auf Grund der gleichen Unterlagen, die dem Ministerium vorlagen. Der Ergebnisbericht werde dann im zuständigen Ausschuss oder auf einer Sitzung des Rats diskutiert und möglicherweise Präsident Putin zugeleitet.

12. November 2015

Duma-Ausschuss gegen Annullierung des "Agentengesetzes"

Der Duma-Ausschuss für gesellschaftliche und religiöse Vereinigungen hat sich dagegen ausgesprochen, in der Gesetzgebung den Begriff des "ausländischen Agenten" abzuschaffen.

Der oppositionelle Duma-Abgeordnete Dmitrij Gudkow hatte dies im Juni dieses Jahres in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Zu diesem Zeitpunkt waren 68 NGOs als "Agenten" registriert, allerdings sind oder waren von diesen 68 nur 19 politisch tätig, wie Gudkov betonte. "Die anderen sind gemeinnützige Organisationen, Ökologen, Menschenrechtsorganisationen, die mit Politik nichts zu tun haben."

Wie der Ausschussvorsitzende Jaroslaw Nilow (LDPR) erklärte, soll das "Agentengesetz" zwar im Hinblick auf die Definition der "politischen Tätigkeit" korrigiert und präzisiert werden. Das Gesetz als solches müsse aber bestehen bleiben.

13. November 2015

Wissenschaftliches Informationszentrum MEMORIAL Petersburg als "ausländischer Agent" registriert

Wie das russische Justizministerium in einer Pressemitteilung erklärt, ist das Wissenschaftliche Informationszentrum (NITs) von MEMORIAL Petersburg mit heutigem Datum (6. November) als "ausländischer Agent" registriert worden.

Das Ministerium folgte damit der Bewertung in dem Überprüfungsbescheid vom 2. November, in dem die Tätigkeit des NITs als politisch eingestuft worden war, ohne die Entscheidung über die von MEMORIAL angekündigte Klage gegen den Bescheid abzuwarten.

Bis zum 6. November wurden insgesamt 100 NGOs in die berüchtigte Liste "ausländischer Agenten" aufgenommen. 15 davon sind zwar aus unterschiedlichen Gründen inzwischen nicht mehr als "Agenten" registriert (etwa weil sie keine Förderung aus dem Ausland mehr bekommen oder weil sie sich aufgelöst haben, um der Diskriminierung zu entgehen), sie bleiben aber auf der Liste verzeichnet, jedoch mit einem entsprechenden Vermerk zur Beendigung ihrer "Funktion" als "ausländischer Agent".

6. November 2015

MEMORIAL Petersburg droht Registrierung als "ausländischer Agent"

Das Wissenschaftliche Informationszentrum von MEMORIAL Petersburg (NITs) ist nach einer erneuten Überprüfung als "ausländischer Agent" eingestuft worden. 

Das NITs betreibt in erster Linie Programme zur Aufklärung über die sowjetische Vergangenheit. Eines seiner wichtigsten Projekte ist das "virtuelle GULAG-Museum".

Anders als bei allen bisherigen Prüfungen, wurde die Tätigkeit des NITS diesmal  als "politisch" interpretiert. In seinem Bescheid beruft sich das Justizministerium auf die Berichte und Artikel, die auf der Website ww.cogita.ru publiziert werden.

Auf diesem Portal erscheinen sowohl Informationen zu Aktionen von MEMORIAL als auch zu allgemeinen aktuellen Themen, vor allem im Raum Petersburg, Deren Verbreitung im offen zugänglichen Internet dient in den Augen des Justizministeriums der Meinungsbildung, und zwar zu dem Zweck, Einfluss auf staatliche Entscheidungen zu nehmen und so eine Änderung der Politik herbeizuführen Das entspricht der Definition von "politischer Tätigkeit", wie sie im "Agentengesetz" gegeben wird.

MEMORIAL Petersburg wird diesen Bescheid anfechten.

5. November 2015

"Soldatenmütter" nicht mehr als "ausländische Agenten" verzeichnet

Die "Soldatenmütter St. Petersburg" sind nicht mehr als "ausländische Agenten" registriert.

Die "Soldatenmütter" waren am 28. August 2014 als "ausländische Agenten" verzeichnet worden, unmittelbar nachdem sie Informationen über in der Ostukraine gefallene russische Soldaten publik gemacht hatten. Zu diesem Zeitpunkt erhielten sie indes bereits keinerlei finanzielle Förderung aus dem Ausland mehr, was eine der Voraussetzung für die diskriminierende Registrierung ist. Ein Antrag auf Löschung aus dem Verzeichnis wurde zunächst abgelehnt, weil ein derartiges Verfahren im Gesetz nicht vorgesehen sei.

Inzwischen gibt es aber diese gesetzliche Möglichkeit, und sie wird in Einzelfällen auch praktiziert. Die "Soldatenmütter" haben zwar keine offizielle Mitteilung über ihre Löschung aus dem Verzeichnis erhalten, sind aber seit dem 23. Oktober 2015 laut Register keine "ausländischen Agenten" mehr (offiziell auf Grund der "Beendigung der Funktion als ausländische Agenten").

Für den Pressesprecher der Organisation, Alexander Peredruk, bleibt das wesentliche Problem jedoch bestehen: "Dieses berüchtigte Register existiert nach wie vor, und der Druck auf die Vereinigungsfreiheit, den nichtkommerziellen Sektor und Menschenrechtsorganisationen wird fortgesetzt."

5. November 2015

Weitere Geldstrafen gegen NGOs

Sacharow-Zentrum zu hoher Strafzahlung verurteilt. Menschenrechtszentrum MEMORIAL verliert Revision

Das Sacharow-Zentrum soll nach einem Urteil vom 30. September 400.000 Rubel Strafe zahlen, weil es eine seiner Publikationen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet hatte. Auf eine diesbezügliche Aufforderung hat das Zentrum auf seiner Website unten folgenden Vermerk angebracht: Das Sacharow-Zentrum „wurde auf Beschluss des Justizministeriums der Russischen Föderation vom 25.12.2014 Nr. 1990-r in das Register der Organisationen eingetragen, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben. Diesen Beschluss fechten wir gerichtlich an.“

Bereits im März war das Sacharow-Zentrum zu einer Geldstrafe von 300.000 Rubeln verurteilt worden, weil es sich nicht selbst in das Verzeichnis hatte aufnehmen lassen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat seine Klage gegen seine doppelte Geldstrafe in Höhe von 600.000 Rubeln inzwischen verloren und wird wiederum in Revision gehen. Allerdings muss die Strafe innerhalb von zwei Monaten beglichen werden.

Das Menschenrechtszentrum wurde ebenfalls verurteilt, weil es auf zwei Publikationen nicht vermerkt habe, als "ausländischer Agent" zu fungieren. Die Tatsache, dass es sich hier um Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL (und nicht des Menschenrechtszentrums) handelte, ließ das Gericht unberücksichtigt. Diese Tatsache wurde auf der heutigen Sitzung des Rats für Menschenrechte im Beisein von Präsident Putin von der Menschenrechtsbeauftragten Ella Pamfilova zur Sprache gebracht.

1. Oktober 2015

Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu hoher Geldstrafe verurteilt

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist heute in zwei Administrativ-Verfahren zu einer Strafzahlung von insgesamt 600.000 Rubeln verurteilt worden.

Das Gericht wirft dem Menschenrechtszentrum vor, Veröffentlichungen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet zu haben. Nach dem "Agentengesetz" müssen NGOs, die als solche verzeichnet sind, dies auf all ihren Dokumenten angeben.

Konkret ging es um zwei Publikationen auf der Website von MEMORIAL International vom 11. und 18. Juni, und zwar um Informationen über zwei Veranstaltungen, in die das Menschenrechtszentrum gar nicht involviert war, auch nicht einzelne seiner Mitarbeiter. Veranstalter war in beiden Fällen die internationale Gesellschaft MEMORIAL, die nicht als ausländischer Agent registriert ist.

Im ersten Fall handelt es sich um die Ankündigung eines Vortrags von Kirill Welikanow zur Frage der Möglichkeit eines „Internet-Parlaments“, im zweiten Fall um den Bericht von einer Veranstaltung mit Alexander von Plato zum Thema: „Wie wird in Deutschland nach 1945 der Zweite Weltkrieg erinnert?

Kirill Korotejew, der MEMORIAL vertritt, hatte zunächst die Verlegung beider Verfahren auf einen Termin nach dem 18. September beantragt, da an diesem Tag die Klage des Menschenrechtszentrums gegen seine Registrierung als „ausländischer Agent“ behandelt wird. Sollte das Menschenrechtszentrum sich hier durchsetzen können, würden beide Administrativ-Verfahren gegenstandslos. Das Gericht lehnte diesen Antrag in beiden Verfahren ab.

Im ersten Verfahren erklärte Kirill Welikanow als Zeuge vor Gericht, er sei nicht vom Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu seinem Vortrag eingeladen worden, diese Organisation habe mit seinem Vortrag und seinem Auftritt nichts zu tun. Ein Schreiben der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, die bestätigt, die Veranstaltung mit Welikanow organisiert zu haben, wurde zu den Akten genommen. Beide Aussagen wurden indes vom Gericht nicht berücksichtigt, ebensowenig wie die Argumente von MEMORIAL im zweiten Fall.

Richter Sergej Komlew verhängte in beiden Verfahren eine Strafe von jeweils 300.000 Rubeln, wodurch sich insgesamt 600.000 Rubel (umgerechnet ca. 8.000 Euro) ergeben.

Der Vorsitzende des Menschenrechtszentrums Alexander Tscherkassow betonte, seine Organisation sei selbstverständlich bereit, sich für eigene Handlungen zu verantworten, aber hier gehe es um eine andere juristische Person. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist eine selbstständige Organisation, die neben etlichen weiteren russischen und ausländischen Memorial-Verbänden Mitglied im Dachverband MEMORIAL International ist.

„Ein im Wesen unrechtmäßiges Gesetz bringt auch eine absurde Rechtspraxis hervor“, betonte Tscherkassow. „Nicht nur das Recht geht dabei verloren, sondern auch die Logik.“

4. September 2015

Samstag, 1. August 2015

"National Endowment for Democracy" in Russland unerwünscht

Am 30. Juli hat das russische Justizministerium die erste ausländische Stiftung – National Endowment for Democracy (NED) – für „unerwünscht“ erklärt. Es folgt damit der entsprechenden Aufforderung der Generalstaatsanwaltschaft vom 28. Juli.

Das NED habe 2013 und 2014 kommerziellen und nichtkommerziellen Organisationen in Russland finanzielle Untersütztung von etwa 5.2 Mio. Dollar gewährt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat es versucht, Einfluss auf politische Entscheidungen in Russland zu nehmen, die Wahlergebnisse (2011/12) anzuzweifeln und den Dienst in den Streitkräften zu diskreditieren. Daher stelle das NED eine Bedrohung für die Verfassungsordnung der Russischen Föderation dar.

Nach einem kürzlich verabschiedeten Gesetz müssen ausländische Organisationen, die als „unerwünscht“ eingestuft werden, ihre Tätigkeit in Russland beenden. NGOs, die weiter mit ihnen zusammenarbeiten, machen sich strafbar.

Vertreter von NGOs, deren Projekte vom NED gefördert worden waren, betonen, dass damit keinerlei Beeinflussung verbunden war, schon gar nicht im Sinne einer „Destabilisierung“ der russischen Staatsordnung. Die Vorsitzende der Flüchtlingshilfeorganisation „Grazhdanskoe sodejstvie“, Svetlana Gannuschkina, berichtet, eines ihrer Projekte sei zu verschiedenen Zeitpunkten sowohl von NED als auch vom Fonds des russischen Präsidenten unterstützt worden. In der letzten Zeit hatte das NED ein Programm der Organisation finanziert, das Migranten das Erlernen der russischen Sprache ermöglicht.

Für Svetlana Gannuschkina ist es „vollkommen klar, dass keine Rede davon sein kann, dass das NED irgendeine schädliche Tätigkeit bei uns ausgeübt hat, da wir für genau dasselbe Projekt auch Geld aus dem Präsidentenfonds bekommen haben. … Ich habe das Gefühl, dass die Zivilgesellschaft vernichtet wird, aber mit der Zivilgesellschaft wird auch der Staat zerstört. Diese Politik ist unvernünftig und undankbar gegenüber jenen Menschen, die uns geholfen haben und weiter bereit sind, uns zu helfen.“

31. Juli 2015

Sonntag, 1. März 2015

Zum Mord an Boris Nemzow

Erklärung der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar wurde Boris Nemzow erschossen, im Zentrum von Moskau, hundert Meter vom Kreml entfernt. Das ist ein politischer Mord.

In den letzten Jahren und Monaten haben die russische Regierung und regierungstreue Massenmedien eine Atmosphäre des Hasses geschaffen, der jeglichem Andersdenken gilt. Die staatliche Propaganda nimmt wie ein Scheinwerfer Zielscheiben für Mörder ins Visier; und sie vermittelt  letzeren darüber hinaus das Gefühl, dass sie ungestraft davonkommen werden.

Oppositionelle oder schlicht unabhängige gesellschaftliche und politische Aktivisten werden als feindliche Agenten bezeichnet, man erklärt sie im Grunde genommen zu einem „erlaubten Ziel“. Am 1. März soll im Kanal NTV eine weitere Sendung aus der Serie „Anatomie des Protestes“ ausgestrahlt werden, in der Boris Nemzow als einer der maßgeblichen „Feinde“ dargestellt wird.

Aber es geht hier nicht allein um Propaganda. Auf Anregung der Machthaber wurde der „Antimajdan“ ins Leben gerufen – Kampfverbände, deren erklärtes Ziel darin besteht, die Opposition mit Gewalt, ohne Ansehen der Gesetze, zu unterdrücken. Diese Kräfte stehen in engem Kontakt zu den Angehörigen der „Volkswehr“, die in der Ostukraine Krieg führen. Von dort kehren Personen nach Russland zurück, die Erfahrung darin haben, direkt und ungestraft Waffengewalt anzuwenden.

Heute kennen wir die Namen der Ausführenden, der Organisatoren und Auftraggeber des Verbrechens noch nicht. Aber wir können mit Sicherheit sagen: Es sind die russischen Machthaber, die die Voraussetzungen für den Mord an Boris Nemzow geschaffen haben.

Mittwoch, 18. Februar 2015

Justizministerium setzt sich über vier Gerichtsurteile hinweg

Zentrum "GRANI" wehrt sich gegen Diffamierung als "ausländischer Agent"

In den letzten Wochen hat das russische Justizministerium etliche NGOs als ausländische Agenten registriert. Das berüchtigte Verzeichnis, das zunächst lange leer geblieben war, bis das Justizministerium durch eine Gesetzesänderung das Recht bekam, in Eigenregie Organisationen einzutragen, ist inzwischen auf über 41 „ausländische Agenten“ angewachsen (Stand: 17.2.2015). Vorausgegangen war zum Jahreswechsel eine erneute Welle von Überprüfungen der NGOs durch die Staatsanwaltschaft.

Eine der zuletzt eingetragenen Organisationen, das Zentrum GRANI (Zentrum für staatsbürgerliche Analyse und unabhängige Forschung) aus Perm, hat in einer Erklärung dagegen protestiert. Auch sie ist vor kurzem überprüft worden, und zwar auf Grund einer Denunziation. Sie hält die Einschätzung der Staatsanwaltschaft für geradezu absurd, die GRANI die Durchführung von Programmen als „politisch“ (d. h. als Tätigkeit mit dem Ziel einer Änderung staatlicher Politik) zur Last legt, die im Auftrag von oder in Absprache mit russischen staatlichen Behörden stattfanden und auch von diesen finanziert wurden.

GRANI weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass vier Gerichtsentscheidungen vom Jahr 2013 zu dem Schluss gekommen waren, dass es keinen Grund gebe, das Zentrum GRANI als ausländischen Agenten zu registrieren. Die Organisation werde gegen das Vorgehen der Behörden klagen, sei allerdings nicht bereit, sich an dem unehrlichen Spiel, das mit ihr getrieben werde, zu beteiligen und werde Konsultationen über eine Auflösung in die Wege leiten.

Mittwoch, 10. Dezember 2014

Svetlana Gannuschkina erhält Europa-Preis der Schwarzkopf-Stiftung

Svetlana Gannuschkina hat den Europa-Preis der Schwarzkopf-Stiftung für 2014 erhalten.

Dieser Preis wird an Institutionen oder Personen des öffentlichen Lebens verliehen, die sich in besonderer Weise "um die europäische Verständigung, um das Zusammenwachsen Europas und seine friedliche, verantwortungsbewusste Rolle in der Welt verdient gemacht haben". Die Preisträger werden von den „Jungen Europäern des Jahres“ ausgewählt - einer Jury aus 14 Personen, die in den letzten Jahren als "Junge Europäer/innen" ausgezeichnet wurden.

Svetlana Gannuschkina wird für ihren beispiellosen Einsatz für die Menschenrechte und insbesondere für Flüchtlinge und Vertriebene in Russland geehrt. Sie leitet die Flüchtlingshilfeorganisation "Grazhdanskoe sodejstvie" (Bürgerunterstützung) sowie das Programm "Migration und Recht" von MEMORIAL.

Svetlana Gannuschkina wies aus diesem Anlass auf die bedrängte Lage der Zivilgesellschaft in Russland hin: „Wir können und müssen die in den letzten 20 Jahren gewachsene Zivilgesellschaft am Leben erhalten“, betonte sie.

Die Preisverleihung hat am 4. Dezember in der Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg stattgefunden.