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Samstag, 25. Juli 2015

Zwei "ausländische Agenten" weniger

Erste Austragungen aus dem "Agenten-Register"


Inzwischen sind, nachdem im März dieses Jahres die entsprechende gesetzliche Möglichkeit geschaffen wurde, die ersten beiden (existierenden) Organisationen aus dem Register für angebliche „ausländische Agenten“ ausgetragen worden – Zentrum für staatsbürgerliche Analyse und Unabhängige Forschung GRANI in Perm und das Zentrum zur Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen in Kostroma. Im Mai waren bereits vier NGOs gestrichen worden, die sich – wegen dieser Eintragung – aufgelöst hatten.

Das Zentrum in Kostroma hatte seine Tätigkeit ebenfalls bereits beendet. Der Leiter der Organisation Sorokin erklärte, der Vorstand werde jetzt über eine Wiederaufnahme der Arbeit entscheiden. Die Klage beim Europäischen Gerichtshof werde aufrecht erhalten – „denn wir sind begnadigt, nicht rehabilitiert. Wir werden den Beschluss über die Eintragung ins Register und die Strafzahlung anfechten, das Hauptziel ist aber die Abschaffung des Gesetzes“ (gemeint ist das "Agentengesetz").

Das Zentrum GRANI hatte den Ausschluss aus dem Verzeichnis beantragt,da es mehr als ein Jahr kein Geld mehr aus ausländischen Quellen bekommen hatte. Es betrachtet die Aufnahme in das Register nach wie vor als unberechtigt (da es nicht politisch tätig sei) und klagt dagegen (die Gerichtsverhandlung steht im Juli an). „Mit dem heutigen Zwischenergebnis sind wir zufrieden, wir gehören nicht in das Register. Allerdings haben wir nicht vergessen, dass sich sehr viele sehr gute Organisationen in dem Register befinden“, erklärte die Leiterin des Zentrums Svetlana Makovezkaja.

Im Übrigen bedeutet der Ausschluss aus dem Register nicht, dass die betreffenden NGOs in dem Verzeichnis nicht mehr zu finden sind – sie bleiben darin aufgelistet, allerdings wird das Datum ihres Austragung angegeben.

30.6.2015

Mittwoch, 18. Februar 2015

Justizministerium setzt sich über vier Gerichtsurteile hinweg

Zentrum "GRANI" wehrt sich gegen Diffamierung als "ausländischer Agent"

In den letzten Wochen hat das russische Justizministerium etliche NGOs als ausländische Agenten registriert. Das berüchtigte Verzeichnis, das zunächst lange leer geblieben war, bis das Justizministerium durch eine Gesetzesänderung das Recht bekam, in Eigenregie Organisationen einzutragen, ist inzwischen auf über 41 „ausländische Agenten“ angewachsen (Stand: 17.2.2015). Vorausgegangen war zum Jahreswechsel eine erneute Welle von Überprüfungen der NGOs durch die Staatsanwaltschaft.

Eine der zuletzt eingetragenen Organisationen, das Zentrum GRANI (Zentrum für staatsbürgerliche Analyse und unabhängige Forschung) aus Perm, hat in einer Erklärung dagegen protestiert. Auch sie ist vor kurzem überprüft worden, und zwar auf Grund einer Denunziation. Sie hält die Einschätzung der Staatsanwaltschaft für geradezu absurd, die GRANI die Durchführung von Programmen als „politisch“ (d. h. als Tätigkeit mit dem Ziel einer Änderung staatlicher Politik) zur Last legt, die im Auftrag von oder in Absprache mit russischen staatlichen Behörden stattfanden und auch von diesen finanziert wurden.

GRANI weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass vier Gerichtsentscheidungen vom Jahr 2013 zu dem Schluss gekommen waren, dass es keinen Grund gebe, das Zentrum GRANI als ausländischen Agenten zu registrieren. Die Organisation werde gegen das Vorgehen der Behörden klagen, sei allerdings nicht bereit, sich an dem unehrlichen Spiel, das mit ihr getrieben werde, zu beteiligen und werde Konsultationen über eine Auflösung in die Wege leiten.

Donnerstag, 28. November 2013

Jugendorganisation von MEMORIAL Perm gewinnt Prozess

Gericht gibt der Klage der Jugendorganisation von MEMORIAL Perm statt


Am 27. November hat ein Bezirksgericht in Perm nun auch der Klage der Jugendorganisation MEMORIAL gegen die Staatsanwaltschaft stattgegeben. Sie hatte gegen die Aufforderung geklagt, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen, die sie am 29. April erhalten hatte.

In Perm hatten insgesamt vier NGOs diese Aufforderung erhalten – die Bürgerkammer, das Permer regionale Menschenrechtszentrum, das Zentrum „Grani“ und die Jugendorganisation Memorial.

Im Mai hatten diese NGOs öffentlich erklärt, diese Auflage auf keinen Fall zu erfüllen, da sie niemandes „Agenten seien, schon gar keine ausländischen“ und sich in keiner Weise gegen Russland instrumentalisieren ließen. Das Etikett „ausländischer Agent“ sie für sie „beleidigend und unwahr“.

Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft den Auftrag, an den einflussreichsten NGOs in Perm ein Exempel zu statuieren, stellte Sergej Trutnev vom Permer Menschenrechtszentrum fest, der die Interessen von Memorial vor Gericht vertrat. Danach seien alle möglichen Erfindungen über ausländische Stiftungen in die Welt gesetzt worden, die angeblich eine russlandfeindliche Agitation betreiben und die Jugendorganisation Memorial unterstützen. Vor Gericht konnten derartige Unterstellungen indes in keiner Weise belegt werden.

Damit sind jetzt nach einem sechsmonatigen Rechtsstreit alle vier Permer NGOs rehabilitiert – in allen Fällen wurde die Aufforderung für ungesetzlich erklärt.


Quellen: http://www.hro.org/node/18148
http://www.grany-center.org/we/actions/news/details_864.html
http://russland-geschichte-gegenwart.blogspot.de/2013/05/erklarung-der-burgerorganisationen-von.html#more

Dienstag, 12. November 2013

Gerichtliche Auseinandersetzungen gehen weiter


Verfahren gegen das ADZ. Weitere Organisation in Perm gewinnt Verfahren

Am 11. November hat ein weiterer Gerichtstermin im Zusammenhang mit der Zivilklage gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial Petersburg stattgefunden. Auf dieser Sitzung hatten die bestellten Experten das Wort, die die Frage untersuchen sollten, ob der Bericht des ADZ an die UNO über bedrohte Minderheiten den Tatbestand einer „politischen Tätigkeit“ erfüllt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Vladimir Rukinov (Herzen-Universität) beauftragt. Dieser räumte zwar ein, dass der Bericht nicht zu einer Änderung der staatlichen Ordnung aufrufe, aber die Erstellung des Berichts als solchen trage durchaus einen politischen Charakter, der ihm missfalle. Mit dem Bericht könne „unbewusst“ Einfluss auf die Gesellschaft genommen werden.

Dmitrij Dubrovskj, einer der Gutachter des ADZ, stellte diese „unbewusste“ Beeinflussung in Abrede. Dubrovskij und Elena Belokurova betonten, dass die Empfehlungen in dem Bericht die Umsetzung bestehender russischer Gesetze, besonders des Gesetzes über die Polizei, fördern sollten.
Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 25. November anberaumt.

An diesem Tag findet auch eine weitere Verhandlung gegen die ADZ-Direktorin Olga Abramenko statt. Anfang Oktober hatte sie ein Administrativverfahren bereits gewonnen. Das ADZ war indes, wie andere Memorial-Verbände auch, von mehreren Instanzen überprüft worden – und zwar auch von der Verbraucherschutzbehörde und der Abteilung für Katastrophenschutz. Beide hatten mehrere Beanstandungen angemeldet, so u. a. den fehlenden Nachweis über eine Fluorographie der Mitarbeiter (das ist eine in Russland übliche Röntgen-Reihenuntersuchung auf Tuberkulose) sowie minimale Schäden an der Einrichtung (etwa ein kleiner Sprung in einer Steckdosenleiste) sowie angebliche bauliche Unzulänglichkeiten, für die ggf. das ADZ, das die Räume nur gemietet hat, gar nicht zuständig ist.

Ebenfalls am 11. November fand in Perm das Verfahren des Permer Zentrums GRANI (Zentrum für gesellschaftliche Analyse und unabhängige Untersuchungen) seinen Abschluss. Wie bereits letzte Woche der Permer Bürgerkammer, wurde jetzt dem Zentrum GRANI bescheinigt, kein „ausländischer Agent“ zu sein. Die Aufforderung der Staatsanwaltschaft, sich als solcher registrieren zu lassen, erklärte das Gericht für ungesetzlich.