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Freitag, 25. Juli 2014

Justizministerium verzeichnet fünf weitere NGOs als "ausländische Agenten"

Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial klagt beim Europäischen Gericht

Inzwischen hat das Justizministerium das Verzeichnis „ausländischer Agenten“, in die es kürzlich fünf Nichtregierungsorganisationen eingetragen hatte, um fünf weitere NGOs ergänzt. Nach einer kürzlichen Gesetzesänderung ist das Ministerium dazu berechtigt.

Es handelt sich um AGORA, den Ecodefense-Frauenrat, Obschtschestvennyj Verdikt (Öffentliches Verdikt), „Juristen für konstititionelle Rechte und Freiheiten“ und das Menschenrechtszentrum Memorial. Diese Organisationen hatten gegen staatsanwaltliche Anweisungen, sich als „ausländische Agenten“ registrieren zu lassen, geklagt und die Verfahren in erster Instanz verloren. Die Urteile werden angefochten und sind noch nicht rechtskräftig.
MEMORIAL hat in einer Erklärung die Einstellung der Organisation zu dem "Agentengesetz" erneut bekräftigt.

Das Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL (ADZ) in Petersburg hat sich inzwischen aufgelöst, um der Registrierung als "ausländischer Agent" und den damit verbundenen Konsequenzen zu entgehen. Das Zentrum hat inzwischen gegen den Gerichtsentscheid, der es zur Registrierung zwingen sollte, beim Europäischen Menschenrechtsgericht Klage eingereicht. In der Klage legt das ADZ dar, dass drei Artikel der Europäischen Konvention für Menschenrechte durch das Gerichtsurteil verletzt worden sind.

Freitag, 23. Mai 2014

Urteil gegen das ADZ MEMORIAL bleibt in Kraft

Das St. Petersburger Stadtgericht (das Richterkollegium setzte sich aus der Vorsitzenden Richterin Gawrilowa und den Richterinnen Salnikowa und Marina zusammen) wies die Berufung des ADZ Memorial gegen die Entscheidung des zuständigen Bezirksgerichts zurück, wonach sich die nichtkommerzielle Organisation ins Register des Justizministeriums „nichtkommerzieller Organisationen, die die Funktion ausländischer Agenten erfüllen“, einzutragen habe. Damit beließ es das Gericht bei der Entscheidung in erster Instanz.

In dem Beschluss des Stadtgerichtes heißt es, dass das ADZ „Memorial“ den Kriterien des Gesetzes entspricht, welches die Tätigkeit einer „nichtkommerziellen Organisation, die die Funktion ausländischer Agenten erfüllt“ definiert, da es ausländische Fördermittel bezog (als Quelle ist die Schwedische Agentur für internationale Zusammenarbeit Sida angegeben) und eine politische Tätigkeit ausübte, nämlich durch das Verfassen und die Verbreitung des Berichtes zur Lage der Menschenrechte mit dem Titel „Roma, Migranten, Aktivisten – Opfer polizeilicher Willkür“.

Der Gerichtsentscheid hebt hervor, dass der betreffende Bericht Empfehlungen enthält „zur Änderung und Abschaffung geltender Gesetzgebung, zur Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, zur Einleitung effektiver Maßnahmen zum Schutz ausländischer Staatsbürger, insbesondere Arbeitsmigranten vor der Willkür staatlicher und polizeilicher Stellen“. Weitere Empfehlungen richten sich an die „Organe internationaler Organisationen hinsichtlich der Notwendigkeit auf die Unterzeichnung und Ratifizierung juristisch verbindlicher Übereinkünfte durch die Russische Föderation zu beharren, darunter auch im Bereich der juvenalen Justiz und der Ausweitung und Stärkung der Rechte von LGBT-Personen. Das Gericht machte in dem Bericht eine „Argumentation für die Rechtmäßigkeit politisch motivierter Handlungen politischer Aktivisten, darunter auch hinsichtlich der Organisation von Massenunruhen einschließlich politischer Forderungen“ aus. Diesen Umstand fasste das Gericht als „politische Aktion mit dem Ziel der öffentlichen Meinungsbildung zur Veränderung staatlicher Politik“ auf.

Das Gericht erkannte in der Verpflichtung zur Registrierung als „ausländischer Agent“ keine Diskriminierung gegenüber dem ADZ „Memorial“.

Gegen den Berufungsbeschluss des St. Petersburger Stadtgerichtes wird Beschwerde eingelegt.

Übersetzung: Philine Bickhardt

Donnerstag, 10. April 2014

Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL Petersburg verliert Revisionsverfahren

Das Stadtgericht von St. Petersburg hat heute die Klage des ADZ MEMORIAL St. Petersburg gegen das Gerichtsurteil vom 12. Dezember 2013 behandelt. Das Gericht hatte auf Grund einer Zivilklage („im Interesse eines nicht bekannten Personenkreises“) gegen die Organisation entscheiden, dass das ADZ als „ausländischer Agent“ zu registrieren sei.

Das Stadtgericht bestätigte heute dieses Urteil.

Olga Zejtlina und Kirill Koroteev vertraten das ADZ vor Gericht. Die Leiterin der Organisation, Stefanija Kulaeva, wurde zum Prozess nicht zugelassen. Die Hinweise der Anwälte auf mehrere vorangegangene Gerichtsentscheidungen zugunsten des ADZ wurden nicht beachtet. Ebensowenig wurde berücksichtigt, dass der Bericht des ADZ an das UN-Komitee gegen Folter bereits am 18. November 2012 vorgelegt wurde. Er kann daher nicht als Beleg für eine Tätigkeit als „ausländischer Agent“ im Sinne des NGO-Gesetzes dienen, das erst am 21. November 2012 in Kraft trat.

Das Urteil erfolgte wenige Stunden nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation über das "Agentengesetz".
Das ADZ beabsichtigt, eine Klage beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einzureichen.

Samstag, 25. Januar 2014

ADZ MEMORIAL geht in Revision

Klage gegen diffamierendes Urteil eingereicht


Wie angekündigt, ist das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial St. Petersburg inzwischen am 17. Januar gegen die Gerichtsentscheidung vom 12. Dezember letzten Jahres in Revision gegangen.

Das ADZ erklärte dieses Urteil (das den Verein als „ausländischen Agenten" definiert und ihn zur Registrierung als solchen verpflichtet) für ungesetzlich und unbegründet. Das Gericht habe juristisch wesentliche Umstände falsch eingeschätzt und das Gesetz sowie Normen des internationalen Rechts (mehrere Artikel der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten) falsch ausgelegt.

Die Schlussfolgerungen des Gerichts stünden im Widerspruch zu denen des Lenin-Bezirksgerichts vom 7. Oktober. Das Bezirksgericht hatte die Überprüfung des ADZ durch die Staatsanwaltschaft für ungesetzlich und unbegründet erklärt. Das Stadtgericht hatte diese Entscheidung am 16. Dezember bestätigt.

Das ADZ wies nochmals darauf hin, dass ihm allein der Bericht an das UN-Komitee gegen Folter als Beleg für eine Tätigkeit als „ausländischer Agent“ zur Last gelegt worden war. Dieser Bericht war 2012 erstellt und bereits am 18. November 2012 auf der Sitzung des Komitees in Genf vorgestellt worden, also vor Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ am 21. November, eine Tatsache, die das Gericht unberücksichtigt ließ.

Die Arbeit der Organisation zum Schutz gefährdeter Minderheiten könne zudem nicht als „politische Tätigkeit“ im Sinne des NGO-Gesetzes definiert werden. Das angefochtene Gerichtsurteil verfolge das ADZ für seinen Kontakt mit dem UN-Komitee und die Übermittlung von Informationen.

Mittwoch, 15. Januar 2014

MEMORIAL Deutschland lädt ein: Benefizkonzerte zur Unterstützung der Menschenrechte in Russland

Vom 24. Januar bis zum 9. Februar spielen sie wieder in Berlin: die jungen Musiker des Kammermusikensembles MEMORIAL aus St.Petersburg. Seit 1990 hat das Ensemble in unterschiedlicher Besetzung zahlreiche Konzertreisen durch Deutschland absolviert. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement tragen die Musiker zum Lebensunterhalt von Überlebenden des stalinistischen Lagersystems GULag in St. Petersburg bei. Der russische Staat als Rechtsnachfolger der Sowjetunion fühlt sich für sie, deren Gesundheit durch jahrelange Zwangsarbeit unter verheerenden Bedingungen zerstört wurde, bis heute nicht verantwortlich.

Als zivilgesellschaftliche Organisation Ende der achtziger Jahre in Moskau gegründet, arbeitet MEMORIAL die Geschichte des politischen Terrors in der Sowjetunion auf, unterstützt die Überlebenden der stalinistischen Repressionen und tritt aktiv für die Menschen- und Bürgerrechte in Russland ein. Im vergangenen Jahr erlebte MEMORIAL neben vielen anderen NGOs eine massive Behinderung seiner Arbeit durch staatsanwaltliche Ermittlungen und mediale Anfeindungen im Rahmen des „Gesetzes über ausländische Agenten“. Die Finanzierung und Weiterführung von Projekten, die Putins Bürokraten als politische Einflussnahme werten, werden dadurch erschwert. Als Folge hat sich nun das Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL, das sich v.a. gegen die Diskriminierung von Minderheiten durch den Staat und für mehr Toleranz in der Bevölkerung engagierte, als juristische Person zum Jahresende auflösen müssen.

Die Benefizkonzerte des Kammermusikensembles sind eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten, die Arbeit von MEMORIAL aus dem Ausland zu unterstützen. Der Erlös kommt vollständig der materiellen, juristischen und medizinischen Unterstützung der Überlebenden des GULag zugute. Diese soziale Arbeit für seine Bevölkerung lässt Russland (noch) zu.

Sonntag, 5. Januar 2014

Russische Nichtregierungsorganisationen und die Auswirkungen des „Agentengesetzes“


Eine Bilanz für 2013


Das Jahr 2013 stand für die russischen NGOs im Zeichen der 2012 im Schnellverfahren beschlossenen Novelle des NGO-Gesetzes, die im November 2012 in Kraft getreten war. Das Gesetz war um die Bestimmung ergänzt worden, dass sich „politisch tätige“ und zumindest teilweise aus dem Ausland finanzierte NGOs als „ausländische Agenten“ registrieren lassen müssten; daher die Bezeichnung als „Agentengesetz“.

Im Februar 2013 mahnte Präsident Putin ausdrücklich an, dass die  novellierte Fassung des NGO-Gesetzes auch anzuwenden sei. Fast keine NGO hatte sich bereit erklärt, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen – ein historisch belasteter Begriff, der für viele einfach gleichbedeutend ist mit „Spion“. (Eine einzige Organisation ließ sich tatsächlich in das Verzeichnis aufnehmen - ein Verein gegen die Bildung von Monopolen unter der Bezeichnung „Förderung der Entwicklung von Konkurrenz in der GUS.“)

Furkat Tischaev, der viele NGOs in den folgenden Prozessen vertreten hat, nannte dies einen präzedenzlosen Vorgang: „Bisher gab es Gesetze, mit denen man nicht einverstanden war, aber niemand hätte sich unterfangen, sie zu boykottieren. Das ist ein noch nicht dagewesenes Phänomen in Russland, dass NGOs gesagt haben: Ihr könnt uns zerstören, aber dieses Gesetz werden wir nicht einhalten.“ Im Frühjahr setzten die bekannten umfassenden Überprüfungen der NGOs ein, die Tausende von Dokumenten in kürzester Zeit zusammenstellen und übergeben mussten. Gelegentlich wurden die überprüfenden Organe von Aufnahmeteams des Fernsehkanals NTV begleitet.

Insgesamt wurden nach offiziellen Angaben Tausende von Organisationen überprüft. „Closed society“ und Radio Svoboda haben die Daten aus Publikationen und offen zugänglichen Quellen erfasst und eine Übersicht über die Überprüfungen und über die nachfolgenden Maßnahmen, Verfahren und Sanktionen als interaktive Karte ins Internet gestellt. Registriert wurden 311 Überprüfungen von insgesamt 13 Behörden. 99 dieser NGOs wurde gemaßregelt (einige davon mehrfach): 52 erhielten eine Verwarnung, sie wurden ermahnt, die Gesetze einzuhalten. 18 NGOs wurden aufgefordert, sich als „Agent“ registrieren zu lassen. Wegen nicht erfolgter Registrierung als „Agent“ wurden neun Administrativverfahren eingeleitet. Die Arbeit zweier Organisationen wurde für sechs bzw. drei Monate ausgesetzt – dies galt für die „Assoziation Golos“ (den Dachverband der einzelnen Golos-Verbände) und die „Regionale gesellschaftliche Organisation Golos“. „Golos“ hat sich inzwischen umstrukturiert und setzt seine Tätigkeit zum Schutz der Wählerrechte als „gesellschaftliche Bewegung“ fort.

Die NGOs setzten sich gegen die Maßnahmen gerichtlich zur Wehr. Die Gerichte verfuhren unterschiedlich. Tischaev zufolge folgten sie entweder in allem der Staatsanwaltschaft und bewerteten etwa die Rechtsberatung für Bolotnaja-Häftlinge (die nach der Demonstration am 6. Mai 2012 inhaftiert worden waren) oder die Organisation von Diskussionsveranstaltungen als „politische Tätigkeit“ im Sinne des Gesetzes. Oder aber sie entschieden zugunsten der NGOs, dann aber aus formalen Gründen (z. B. weil der Staatsanwalt eine erforderliche Vollmacht nicht vorgelegt hatte). „Statistisch betrachtet, ist das Ergebnis der gewonnenen und verlorenen Verfahren unentschieden, aber inhaltlich gesehen ist es eine Katastrophe“, so Tischaev. Auf eine inhaltliche Aussage, dass Menschenrechtsarbeit nicht „politisch“ sei, habe sich kein Gericht eingelassen. Eine Ausnahme sei hier lediglich Perm. Dort wurde gerichtlich festgehalten, dass die Menschenrechte ein in der Verfassung verankerter Grundwert sind, den zu schützen daher keine „politische“ Tätigkeit sei.

Aus einer Analyse von Closed Society geht hervor, dass die Novelle des NGO-Gesetzes vor allem Menschenrechtsorganisationen im Visier hatte. Sie machen 30 Prozent der überprüften Organisationen aus, und hier waren vor allem jene zum Schutz der Wählerrechte (Golos) und Verbände zum Schutz sexueller Minderheiten - LGBT-Verbände - betroffen. Von letzteren wurden sechs geprüft und fünf zu (Geld)Strafen verurteilt.

Einen Sonderfall stellen Tischaev zufolge die „Zivilklagen“ dar, die die Staatsanwaltschaft gegen vier NGOs eingeleitet hat – das ADZ Memorial und die LGBT-Vereinigung „Vychod“ in Petersburg, die „Don-Frauen“ in Novotscherkassk und das Zentrum für soziale und Genderforschung in Saratov. Letzteres sowie das ADZ haben vor Gericht in erster Instanz bereits verloren. Die Gefahr bei dieser Art von Verfahren liegt darin, dass hier die juristische Möglichkeit besteht, eine NGO zur Registrierung als Agent zu zwingen (bei den anderen Verfahren drohen Strafzahlungen und im Extremfall die zeitweilige oder völlige Aussetzung der Tätigkeit).

Bisher sind indes längst nicht alle Verfahren abgeschlossen. Eine Übersicht über bisherige und künftige Gerichtstermine sind ebenfalls im Internet erfasst. Einige wichtige Verfahren - betroffen waren u. a. die Assoziation „Golos“ (deren Tätigkeit ja bereits ausgesetzt wurde) und die Stiftung „Gesellschaftliches Verdikt“ – wurden vertagt, um die Entscheidungen des russischen Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abzuwarten, die 2014 anstehen. Im Februar 2013 hatten bereits mehrere NGOs beim EGMR gegen das "Agentengesetz" geklagt, andere klagten später beim Verfassungsgericht, unterstützt vom Menschenrechtsbeauftragten Vladimir Lukin und dem Vorsitzenden des Menschenrechtsrats Michail Fedotov.

Auf ausländische Unterstützung können und wollen die meisten NGOs nicht verzichten, manche betonen vielmehr ausdrücklich, ein Recht darauf zu haben. Die Möglichkeiten für NGOs, in Russland selbst staatliche Fördergelder zu bekommen, wurden im letzten Jahr ausgeweitet. Der Schwerpunkt liegt hierbei zwar bei Organisationen, die im sozialen Bereich tätig sind, profitieren konnten jedoch auch Menschenrechtsorganisationen und andere NGOs. So erhält das Menschenrechtszentrum MEMORIAL einen Zuschuss für die Erstellung seines vierteljährlichen Kaukasus-Berichts sowie für das Projekt „Migration und Recht“, das NIPZ (Zentrum für Information und Aufklärung) von Memorial in Moskau bekommt Unterstützung für ein historisches Projekt. Allerdings werden diese punktuellen Projektförderungen es gerade größeren Organisationen nicht ermöglichen, auf ausländische Sponsoren zu verzichten.

Grigorij Ochotin, einer der Mitarbeiter von Closed Society, führt die Tatsache, dass die Kampagne gegen die NGOs inzwischen nachgelassen hat, nicht zuletzt auf ihre massive Gegenwehr zurück sowie darauf, dass es ihnen gelungen ist, breite Unterstützung zu mobilisieren. Indes hält er die Situation nach wie vor für prekär, obwohl die Kampagne gegen sie nicht zuletzt auf Grund ihrer massiven Gegenwehr und Mobilisierung nachgelassen hat: „Das Gesetz wurde nicht abgeschafft, alle Instrumente für die Zerstörung des dritten Sektors existieren nach wie vor, und sie können jederzeit angewandt werden.

Samstag, 4. Januar 2014

Erklärung des ADZ Memorial zur Auflösung der Organisation

Die Arbeit wird jedoch weiter gehen


Das vergangene Jahr 2013 war für viele ein schlechtes Jahr. Das gilt für NGOs, die ins Kreuzfeuer staatsanwaltlicher Überprüfungen gerieten, für Minderheiten, deren Rechte gesetzlich eingeschränkt wurden, Migranten, die sowohl von Seiten der Behörden als auch von Nationalisten „Razzien“ ausgesetzt waren, Gefangenen, die vergeblich auf eine Amnestie hofften. Schlecht erging es auch Ökologen und Menschenrechtlern, gemeinnützigen Organisationen und religiösen Gruppen.

Das Jahresende brachte auch das Ende für einige Arbeiten und Themen. Der Beginn des neuen Jahres wird hier auch ein Neubeginn.

Die Arbeit an den Projekten der privaten gemeinnützigen Institution „Antidiskriminierungszentrum ‚Memorial‘“ ist beendet. Die offene Kampagne gegen unsere Organisation, die ständigen neuen „Aufforderungen“, „Verordnungen“, „Einsprüchen“ und „Klagen“ der Staatsanwaltschaft machen es einfach unmöglich, die Arbeit wie früher fortzuführen.

Auf den Einsatz für die Rechte gefährdeter Gruppen – Roma und Migranten, verschiedener Minderheiten, Frauen und Kinder – hat die Staatsanwaltschaft mit handfesten politischen Repressionen reagiert. Denn die Klage, mit der das ADZ gezwungen werden sollte, seine Tätigkeit  als die „einer NGO, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“, zu deklarieren, ist eine Repressionsmaßnahme. Die Richterin des Lenin-Bezirksgerichts St. Petersburg Anna Moros hat der Klage stattgegeben. Das ADZ hat weder die Klage noch die Gerichtsentscheidung als legitim akzeptiert und wird dies auch nicht tun.

Aber wenn man mit diesem Makel versehen ist, kann man nicht mit Schulen und Fachhochschulen zusammenarbeiten, nicht mit Arbeitsinspektionen, die die Arbeitsbedingungen von Migranten überprüfen, und nicht mit Verwaltungsorganen in Regionen, in denen Roma-Familien leben.

Wir sehen uns daher gezwungen, die Projekte im Rahmen des ADZ Memorial aufzugeben. Wir hoffen jedoch, dass die Arbeit in allen Bereichen weiter geht.

Das ADZ Memorial (dies ist bereits die Bezeichnung für eine internationale Menschenrechtsorganisation) wird weiterhin Informationen über Menschenrechtsverletzungen an Minderheiten und anderen gefährdeten Gruppen sammeln und auswerten. Es wird Diskriminierung bekämpfen, Analysen erstellen, Berichte und Aufsätze publizieren und die Website adcmemorial.org betreiben.
Wir sind gezwungen, die juristische Person aufzugeben, aber nicht unsere Tätigkeit

Als private gemeinnützige Einrichtung hat das ADZ Memorial hat fast sechs Jahre existiert. In diesen Jahren haben wir viel erreicht, aber es bleibt noch mehr, was uns nicht gelungen ist. Wir konnten uns für die Rechte einiger hundert einsetzen, aber wir konnten die Praxis der Diskriminierung nicht beenden. Wir konnten Missstände bekannt machen, wie die Segregation von Kindern in den Schulen, die Polizeigewalt gegen schutzlose Personen, deren einzige Schuld in ihrem „Äußeren“ besteht, die katastrophale soziale und ökonomische Situation von Migranten und Roma. Aber es ist uns nicht gelungen, zu erreichen, dass die Normen des russischen und internationalen Rechts gegenüber den Gruppen und Personen, die zu unseren Schützlingen gehören, eingehalten werden.
Es gilt also weiterzuarbeiten, ungeachtet der Hindernisse, die man uns in den Weg legt.

Wir bedanken uns bei all jenen, die uns in der für unsere Organisation schweren Zeit unterstützt haben und für uns eingetreten sind, die die lange Geschichte der Schikanen gegen das ADZ gewissenhaft und verantwortungsbewusst öffentlich gemacht haben, die die Gerichtstermine verfolgt und ihnen beigewohnt haben, die darüber gelesen und an uns gedacht haben.
Wir können nicht alle nennen, man möge es uns nachsehen, wenn jemand in der Aufzählung fehlt. Besonders möchten wir die grundsätzliche Position des UNO-Komitees gegen Folter würdigen, das die Drangsalierung unserer Organisation wegen der Zusammenarbeit mit diesem Komitee und wegen der Veröffentlichung unseres Berichts über Polizeiwillkür scharf verurteilt hat. Wir danken der Internationalen Föderation für Menschenrechte (FIDH), die immer wieder die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf unsere beklagenswerte Situation gelenkt hat, und ebenso allen weiteren Organisationen, die Erklärungen zu unserer Unterstützung abgegeben haben, darunter Human Rights Watch, Frontline for Human Rights Defenders, Civic Solidarity Platform, der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, Amnesty International, dem Zivilform „EU-Russland“, dem Europäischen Zentrum für die Rechte der Roma, Minorities Rights Group.

Wir danken all jenen, die sich persönlich gegen die ungerechten Verfolgungen gewandt haben, in Roma-Mailinglisten und in Publikationen, die aus dem fernen Zentralasien Solidarität bekundet und die bei allen möglichen Treffen und Konferenzen über unsere Notlage berichtet haben.

Die große Unterstützung, die uns durch die Medien zuteilwurde, erfüllt uns nicht nur mit Dankbarkeit, sondern auch mit Stolz. Ungeachtet der Tatsache, dass in unserem Fall eindeutig ein staatlicher Auftrag vorlag, haben die Journalisten über uns fast nur positiv berichtet (das NTV zählt hier nicht, aber selbst dort wurden wir nicht besonders attackiert!).

Solange Journalisten über politische Verfolgungen die Wahrheit schreiben können und wollen – wenn auch nur in einigen wenigen Publikationen – ist nicht alles verloren. Und dass sie es „wollen“ ist hier wichtiger als das sie es „können“.

Nicht nur Journalisten, wir alle werden das können, was wir wollen!

Ein gutes neues Jahr! Auf ein neues ADZ!


Sonntag, 15. Dezember 2013

"Das ist kein Zufall, sondern unmittelbare Folge des 'Agentengesetzes'"

Erklärung von MEMORIAL International zum Urteil gegen das ADZ


Am 12. Dezember hat das Lenin-Bezirksgericht in Sankt Petersburg das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) MEMORIAL Petersburg zum ausländischen Agenten erklärt und dazu verpflichtet, sich in das entsprechende Register einzutragen. Das ADZ MEMORIAL ist eine Petersburger NGO, die sich der Unterstützung von Vertretern ethnischer Gruppen widmet, die traditionell Diskriminierungen ausgesetzt sind (vor allem Roma).

Am 10. Dezember hatte der russische Präsident auf einem Treffen mit Menschenrechtlern wörtlich gesagt: „Die Regierung und die Menschenrechtsbewegung haben vollkommen identische Aufgaben“. Zwei Tage danach, am Tag der russischen Verfassung, erklärte er in seiner jährlichen Botschaft an die Bundesversammlung ausdrücklich, „die Unterstützung der Menschenrechtsbewegung“ müsse „eine vorrangige Aufgabe in der gemeinsamen Arbeit von Staat und Gesellschaft werden“.

Praktisch im selben Augenblick, in dem Putin diese Rede vor dem Parlament vortrug, beschloss ein Gericht in Petersburg, eine der effizientesten Menschenrechtsorganisationen in Russland de facto zu zerstören. Es handelt sich tatsächlich darum, dass diese Organisation vernichtet wird, denn nicht eine einzige unabhängige NGO wird bereit sein, sich das beleidigende und verlogene Etikett eines „ausländischen Agenten“ anzuheften.

Deutlicher hätte man die Diskrepanz zwischen Worten und Taten der russischen Regierung nicht demonstrieren können.

Was in Petersburg geschehen ist, ist kein Zufall, sondern die unmittelbare Folge des „Agentengesetzes“. Dieses Gesetz wurde auf Initiative der russischen Führung konzipiert und im Eilverfahren verabschiedet, und zwar ausschließlich für den Kampf gegen unabhängige NGOs, die auf allen Ebenen Willkür bekämpfen.

Solange dieses Gesetz nicht annulliert wird, gibt es keinen Grund, sich auf beruhigende Reden zu verlassen, unabhängig von der Position der Person, die sie äußert.

Wir erklären uns solidarisch mit unseren Kollegen un Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL und sind bereit, mit ihnen gemeinsam gegen das verfassungswidrige Gesetz zu kämpfen und für eine Revision der Gerichtsentscheidung einzusetzen.

13.12.2013
Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL
MEMORIAL Sankt Petersburg

Quelle: http://www.memo.ru/d/180562.html
Stellungnahmen anderer Organisationen:
http://www.iphronline.org/russia-adc-memorial-decision-20131212.html
http://www.fidh.org/en/eastern-europe-central-asia/russia/14381-russian-federation-adc-memorial-officially-declared-a-foreign-agent-by-the
http://www.hrw.org/news/2013/12/13/russia-new-foreign-agents-law-ruling

15.12.2013

Donnerstag, 12. Dezember 2013

Gerichtsentscheidung in Petersburg gegen MEMORIAL

Am 12. Dezember hat das Petersburger Gericht sein Urteil gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) MEMORIAL Petersburg gefällt: Die Organisation wurde verpflichtet, sich als „Nichtregierungsorganisation, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“, in das dafür vorgesehene Register eintragen zu lassen.

Seit August haben hierzu insgesamt sechs Gerichtstermine stattgefunden. Bei der letzten Verhandlung am 25. November hatte die Staatsanwaltschaft die Klage noch in dem Sinne verschärft, dass das Gericht das ADZ ausdrücklich zum „ausländischen Agenten“ erklären und zur Registrierung verpflichten sollte.

Das Gericht hat der von der Staatsanwaltschaft initiierten Zivilklage in vollem Umfang stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem ADZ bisher seinen Bericht an die UNO über polizeiliche Willkür gegen „Roma, Migranten und Aktivisten“ als „politische Tätigkeit“, die vom Ausland finanziert wurde, zur Last gelegt – ungeachtet der Tatsache, dass der Bericht deutlich vor dem 21. November 2012 – dem Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ - erstellt worden war. Heute ging die Staatsanwalt noch einen Schritt weiter und erklärte, die „gesamte Tätigkeit“ des ADZ erfülle die Kriterien für einen „ausländischen Agenten“, ohne dass diese Tätigkeit näher beschrieben worden wäre.

Die Vertreter des ADZ stellten zahlreiche Anträge, die allesamt abgewiesen wurden. So beantragten sie, das Verfahren zu vertagen, bis das Verfassungsgericht und das Europäische Gericht für Menschenrechte über die Rechtmäßigkeit des „Agentengesetz“ entschieden haben.

Stefania Kulaeva, die Leiterin des ADZ, bekannte sich dazu, von ausländischen Stiftungen Unterstützung für ihre Arbeit bekommen zu haben. Die Organisation sei jedoch in ihrer inhaltlichen Arbeit vollkommen unabhängig: „Wir entscheiden immer selbst, was wir tun müssen, und die Stiftungen nehmen unsere Vorschläge an oder eben nicht.“

Zu erklären, dass Menschenrechtsarbeit bei uns nur Ausländern zugutekäme, wäre „eine Schande für unser Land", so Kulaeva. „Deshalb appellieren wir an das Gericht, die Tätigkeit von Menschenrechtlern nicht zur „Tätigkeit eines ausländischen Agenten“ zu erklären.“ Ihre Worte fanden indes kein Gehör.


Unsere Berichte dazu auf einen Blick:
http://memorial-de.blogspot.ru/search/label/ADZ

Montag, 25. November 2013

"Zivilklagen" gegen NGOs: ADZ und "Don-Frauen"


Verhandlungen in Petersburg und Novotscherkassk

Am 25. November wurde die gerichtliche Auseinandersetzung um die „Zivilklage“ gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial Petersburg fortgesetzt. Zu einer Entscheidung kam es noch nicht, die Verhandlung wurde auf den 12. Dezember vertagt.

Die Staatsanwaltschaft präzisierte die „Zivilklage“ dahingehend, dass sie das Gericht aufforderte, das Zentrum für eine nichtkommerzielle Organisation zu erklären, „die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“. Bisher war es darum gegangen, dass sich die Organisationen selbst als solche definieren und registrieren lassen sollten.

Von Seiten des Staatsanwalts wurde ein weiteres Gutachten vorgelegt, diesmal von zwei Juristen (ebenfalls vom Herzen-Institut, wie auch der zuvor bestellte Gutachter), das wiederum die Frage untersuchen sollte, ob der Rechenschaftsbericht des Zentrums an die UNO als „politische Tätigkeit“ zu bewerten sei. Dieses Gutachten hält fest, dass es keine gesetzlich festgeschrieben Definition für „politische Tätigkeit“ gebe und man sich daher an einem „analogen Gesetz“ orientieren müsse, und zwar am Parteiengesetz. Den Bestimmungen in diesem Gesetz zufolge sei der UNO-Bericht als „politische Tätigkeit“ zu betrachten.

Das ADZ brachte etliche Gegenargumente vor, nicht zuletzt auch die Tatsache, dass der Bericht an die Uno vor dem 9. November 2012 und damit eindeutig vor Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ am 21. November erstellt wurde.

Ein ähnliches Verfahren – ebenfalls eine „Zivilklage“ – wurde am 25. November in Novotscherkassk verhandelt. Hier ging es um die Vereinigung der „Don-Frauen“, einer Friedens- und Menschenrechtsorganisation im Gebiet Rostow, die sich u. a. mit der Situation im Kaukasus und mit Frauenrechten befasst.

Der von den Don-Frauen pflichtgemäß veröffentlichte finanzielle Rechenschaftsbericht war als „politische Tätigkeit“ bewertet worden. Demnach ist die Organisation in der Lesart des Gesetzes ein "ausländischer Agent". Auch dieses Verfahren wurde nach längeren Debatten über verschiedene Gutachten und die Kompetenzen der jeweiligen Gutachter auf den 4. Dezember vertagt.


Dienstag, 12. November 2013

Gerichtliche Auseinandersetzungen gehen weiter


Verfahren gegen das ADZ. Weitere Organisation in Perm gewinnt Verfahren

Am 11. November hat ein weiterer Gerichtstermin im Zusammenhang mit der Zivilklage gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial Petersburg stattgefunden. Auf dieser Sitzung hatten die bestellten Experten das Wort, die die Frage untersuchen sollten, ob der Bericht des ADZ an die UNO über bedrohte Minderheiten den Tatbestand einer „politischen Tätigkeit“ erfüllt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Vladimir Rukinov (Herzen-Universität) beauftragt. Dieser räumte zwar ein, dass der Bericht nicht zu einer Änderung der staatlichen Ordnung aufrufe, aber die Erstellung des Berichts als solchen trage durchaus einen politischen Charakter, der ihm missfalle. Mit dem Bericht könne „unbewusst“ Einfluss auf die Gesellschaft genommen werden.

Dmitrij Dubrovskj, einer der Gutachter des ADZ, stellte diese „unbewusste“ Beeinflussung in Abrede. Dubrovskij und Elena Belokurova betonten, dass die Empfehlungen in dem Bericht die Umsetzung bestehender russischer Gesetze, besonders des Gesetzes über die Polizei, fördern sollten.
Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 25. November anberaumt.

An diesem Tag findet auch eine weitere Verhandlung gegen die ADZ-Direktorin Olga Abramenko statt. Anfang Oktober hatte sie ein Administrativverfahren bereits gewonnen. Das ADZ war indes, wie andere Memorial-Verbände auch, von mehreren Instanzen überprüft worden – und zwar auch von der Verbraucherschutzbehörde und der Abteilung für Katastrophenschutz. Beide hatten mehrere Beanstandungen angemeldet, so u. a. den fehlenden Nachweis über eine Fluorographie der Mitarbeiter (das ist eine in Russland übliche Röntgen-Reihenuntersuchung auf Tuberkulose) sowie minimale Schäden an der Einrichtung (etwa ein kleiner Sprung in einer Steckdosenleiste) sowie angebliche bauliche Unzulänglichkeiten, für die ggf. das ADZ, das die Räume nur gemietet hat, gar nicht zuständig ist.

Ebenfalls am 11. November fand in Perm das Verfahren des Permer Zentrums GRANI (Zentrum für gesellschaftliche Analyse und unabhängige Untersuchungen) seinen Abschluss. Wie bereits letzte Woche der Permer Bürgerkammer, wurde jetzt dem Zentrum GRANI bescheinigt, kein „ausländischer Agent“ zu sein. Die Aufforderung der Staatsanwaltschaft, sich als solcher registrieren zu lassen, erklärte das Gericht für ungesetzlich.




Montag, 14. Oktober 2013

Verhandlung der “Zivilklage” gegen ADZ MEMORIAL vertagt

Anwesenheit von Journalisten nicht erwünscht 


Die für den 14.10. anberaumte Gerichtsverhandlung im Zusammenhang mit der von der Staatsanwaltschaft gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) MEMORIAL Petersburg initiierten „Zivilklage“ wurde auf den 11. November vertragt, da kein Vertreter der „dritten Partei“ – des Justizministeriums – erschienen war.

Anders als bei einem Administrativverfahren kann das ADZ in Folge dieser Klage nicht nur zu einer Geldstrafe verurteilt, sondern auch zu bestimmten Maßnahmen gezwungen werden, etwa dazu, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Zu diesem Schritt ist das ADZ nicht bereit.

Das Bezirksgericht gab mehreren Anträgen der Staatsanwaltschaft statt. So muss das ADZ Auskunft geben über sämtliche Kontenbewegungen seit Eröffnung der Konten bis zum 14.10.2013. Ob der dem Zentrum zur Last gelegte Bericht an die UNO über bedrohte Minderheiten als „politische Tätigkeit“ definiert werden kann, soll im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Experte der Pädagogischen Herzen-Universität/St. Petersburg untersuchen.

Der Antrag des ADZ, für die anstehende Verhandlung einen größeren Raum zur Verfügung zu stellen oder eine Videoübertragung zu ermöglichen, wurde hingegen abgelehnt. Nach Auffassung der Staatsanwältin würde die „Anwesenheit von Journalisten die Verhandlung stören“.

(Siehe auch unsere Berichte vom 26.9. und 9.10.2013)

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Gerichtsentscheid zugunsten der Direktorin des ADZ MEMORIAL Petersburg

Am 7. Oktober verhandelte ein Petersburger Bezirksgericht über das Administrativverfahren gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) MEMORIAL Petersburg sowie gegen dessen Direktorin Olga Abramenko.

Nachdem der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einleitung eines Strafverfahrens zuvor in mehreren Instanzen gescheitert war, hatte das Petersburger Stadtgericht entschieden, dass ein Bezirksgericht den Fall, konkret den Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen die Abweisung einer Klage durch die erste Instanz (ein Friedensgericht), behandeln müsse.

Im Verfahren gegen Olga Abramenko bestätigte das Gericht den Entscheid der ersten Instanz zugunsten des ADZ und folgte hiermit der Argumentation von Olga Zejtlina, der Anwältin des Zentrums. (Das Urteil im analogen Administrativverfahren gegen das ADZ selbst erfolgt vermutlich nächste Woche.)

Die erste Instanz hatte den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens abgewiesen, da es bei der Überprüfung des ADZ zu gravierenden Fehlern und Gesetzesverstößen durch die Staatsanwaltschaft gekommen sei. Diese Fehler habe die Staatsanwaltschaft nicht bestritten, so Olga Zejtlina. Daher hätte der Staatsanwalt die Beanstandungen des Gerichts innerhalb von drei Tagen berücksichtigen und die Fehler beheben müssen, statt die Entscheidung des Gerichts anzufechten.

Abgesehen von diesem Administrativverfahren läuft noch ein weiteres gegen das ADZ MEMORIAL Petersburg, das die Staatsanwaltschaft "im Interesse eines "unbestimmten Personenkreises" eingeleitet hat (s. unsere Meldung vom 26.9). Verhandelt wird hier am 14. Oktober.

Donnerstag, 26. September 2013

Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL Petersburg unter verschärftem Druck

Ein Gerichtstermin fand am 23.9. statt, die Fortsetzung folgt im Oktober


Die Staatsanwaltschaft hat zwei Verfahren gegen das ADZ eingeleitet, beide im Zusammenhang damit, dass es sich nicht als „ausländischer Agent“ registrieren lässt, da es ausländische Fördergelder erhält und nach Auffassung der Behörden politisch tätig ist.

Beleg für die politische Tätigkeit ist ein Bericht an den UNO-Ausschuss für Folter, der u. a. Polizeiwillkür gegen gefährdete Gruppen (Titel des Berichts: "Roma, Migranten, Aktivisten - Opfer polizeilicher Willkür" - mit "Aktivisten" sind Teilnehmer an politischen Protestkundgebungen gemeint) beschreibt. Dieser Bericht, wohlgemerkt vor Inkrafttreten des Agentengesetzes verfasst, ist wesentlicher Gegenstand der Klage. Die darin geäußerte Kritik am Verhalten russischer Sicherheitsorgane und die entsprechenden Reformvorschläge und Empfehlungen werden nicht nur als Indiz für politische Tätigkeit gewertet, sondern als beleidigend für die Mitarbeiter der Sicherheitsorgane und zudem als unbegründet dargestellt – sie basierten allein auf den Aussagen der zitierten Minderheiten (Roma).

Im ersten Verfahren geht es um den (angeblichen) administrativen Rechtsverstoß der unterlassenen Registrierung als „ausländischer Agent“. Hier war die Staatsanwaltschaft bisher in mehreren Instanzen gescheitert - wegen gravierender Verfahrensfehler und Mängeln hatten die Gerichte die Klage gar nicht zur Verhandlung zugelassen. Das zweite Verfahren ist eine Zivilklage der Staatsanwaltschaft: Sie agiert hier „zum Schutz“ eines unbestimmten Personenkreises, in dessen Interesse die Registrierung von MEMORIAL als "ausländischer Agent" liegen soll. In der Klage selbst wird dabei explizit betont, dass sich nicht ermitteln lässt, wessen Rechte hier verletzt werden und um welchen Personenkreis es sich handelt.

Dieses zweite Verfahren ist präzedenzlos und bedrohlicher – hier besteht die reale Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft die Eintragung der Organisation als ausländischer Agent erzwingen könnte.
Am 23. September fand eine erste Verhandlung statt. Als "dritte Partei", de facto auf Seiten der Anklage, fungierte eine Vertreterin des Justizministeriums in Petersburg. Anträge des ADZ, das Justizministerium als Teilnehmer zum Verfahren nicht zuzulassen, wurden abgelehnt, wie auch alle weiteren Anträge des ADZ (das ADZ hatte u. a. Stellungnahmen der UNO vorgelegt, deren eine ausdrücklich auf die Arbeit des ADZ eingeht, sowie ein Statement des Kommissars für Menschenrechte im Europarat).


Die nächsten Gerichtstermine wurden auf den 7. Oktober (Administrativverfahren) und 14. Oktober ("Zivilklage") angesetzt.


26.9.2013