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Samstag, 23. Januar 2016

Weitere Geldstrafen gegen NGOs

Sacharow-Zentrum zu hoher Strafzahlung verurteilt. Menschenrechtszentrum MEMORIAL verliert Revision

Das Sacharow-Zentrum soll nach einem Urteil vom 30. September 400.000 Rubel Strafe zahlen, weil es eine seiner Publikationen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet hatte. Auf eine diesbezügliche Aufforderung hat das Zentrum auf seiner Website unten folgenden Vermerk angebracht: Das Sacharow-Zentrum „wurde auf Beschluss des Justizministeriums der Russischen Föderation vom 25.12.2014 Nr. 1990-r in das Register der Organisationen eingetragen, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben. Diesen Beschluss fechten wir gerichtlich an.“

Bereits im März war das Sacharow-Zentrum zu einer Geldstrafe von 300.000 Rubeln verurteilt worden, weil es sich nicht selbst in das Verzeichnis hatte aufnehmen lassen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat seine Klage gegen seine doppelte Geldstrafe in Höhe von 600.000 Rubeln inzwischen verloren und wird wiederum in Revision gehen. Allerdings muss die Strafe innerhalb von zwei Monaten beglichen werden.

Das Menschenrechtszentrum wurde ebenfalls verurteilt, weil es auf zwei Publikationen nicht vermerkt habe, als "ausländischer Agent" zu fungieren. Die Tatsache, dass es sich hier um Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL (und nicht des Menschenrechtszentrums) handelte, ließ das Gericht unberücksichtigt. Diese Tatsache wurde auf der heutigen Sitzung des Rats für Menschenrechte im Beisein von Präsident Putin von der Menschenrechtsbeauftragten Ella Pamfilova zur Sprache gebracht.

1. Oktober 2015

Samstag, 1. August 2015

Justizministerium fordert strenge Einhaltung des "Agentengesetzes"

NGOs sollen auf jeder Publikation angeben, dass die "die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben"

Nachdem in Russland immer mehr NGOs als angebliche ausländische Agenten registriert wurden und inzwischen auch mehrere eine Geldstrafe dafür zahlen sollen, dass sie nicht selbst diese Registrierung beantragt haben, gehen die Behörden jetzt noch einen Schritt weiter. Zwölf NGOs wurden in einer Verwarnung dazu aufgefordert, auf ihren Publikationen anzugeben, dass die „die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben“.

Das ist tatsächlich eine der Vorschriften des „Agentengesetzes“. Allerdings hat keine der betroffenen NGOs sie bisher umgesetzt. Einzig die – nicht als „ausländischer Agent“ registrierte –  "Gesellschaft für Verbraucherschutz" hat diesen Vermerk aus Solidarität bereits im Jahre 2012 auf ihre Seite gesetzt (die in Russland derzeit nicht oder nur auf Umwegen zugänglich ist).

Einen entsprechenden Bescheid haben u. a. Transparency International Russland, das Komitee gegen Folter (das bekanntlich seine Auflösung eingeleitet hat), das Menschenrechtszentrum Memorial, der Memorial-Verband in Jekaterinburg, der Flüchtlingshilfeverein „Grazhdanskoe sodejstvie“ (Bürgerunterstützung), das Sacharow-Zentrum, der Petersburger Verein „Bürgerkontrolle“, die Menschenrechtsorganisation „Für Menschenrechte“, die Murmansker Organisation „Maximum“ (gegen Diskriminierung und Homophobie) und noch einige weitere erhalten.

Hier drohen gegebenenfalls weitere erhebliche Geldstrafen (von 100.000 bis 300.000 Rubeln für Personen, für juristische Personen von 300.000 bis zu 1,5 Mio. Rubeln). Igor Kaljapin, dem Leiter des "Komitees gegen Folter", wurde bereits mitgeteilt, dass er und seine Organisation mit derartigen Geldstrafen zu rechnen hätten.

28. Juli 2015

Sonntag, 18. Januar 2015

Justizministerium beantragt Verwaltungsstrafe gegen Sacharow-Zentrum

Das russische Justizministerium hat dem Sacharow-Zentrum am 13. Januar ein Protokoll über einen „administrativen Gesetzesverstoß“ gemäß Artikel 19.34 des Verwaltungsstrafrechts übermittelt. Dieser Artikel sieht erhebliche Geldstrafen für Organisationen (und deren Leiter) vor, die „die Funktionen ausländischer Agenten ausüben“, aber nicht in dem Register für „ausländische Agenten“ verzeichnet sind. Dieses Protokoll wurde zur Entscheidung dem Gericht zugeleitet.

Am 12. Dezember hatte eine außerplanmäßige Überprüfung des Sacharow-Zentrums begonnen, die bis zum 19. Januar angesetzt war. Als Anlass wurde eine Anzeige eines Bürgers in anderem Zusammenhang genannt, allerdings wurde als ein Gegenstand der Überprüfung die Tätigkeit des Zentrums als angeblich „ausländischer Agent“ angegeben.

Die Eintragung des Sacharow-Zentrums im „Agenten-Register“ hat das Justizministerium am 25. Dezember letzten Jahres vorgenommen; inzwischen wurden dort noch acht weitere Organisationen verzeichnet. MEMORIAL International hat entschieden gegen die Diffamierung des Sacharow-Zentrums protestiert.

Das Sacharow-Zentrum hat ins Protokoll eine Erklärung eingefügt und darauf hingewiesen, dass die letzten Überprüfungen der Staatsanwaltschaft, vorgenommen im Juli 2013 und August 2014, keinerlei Beanstandungen ergeben hätten. An der Tätigkeit der Organisation habe sich seitdem nichts geändert.

17. Januar 2015

Der Schlag gegen das Sacharow-Zentrum ist ein Angriff auf die geistige Freiheit

Erklärung Arsenij Roginskijs im Namen von MEMORIAL International

Gegen die unabhängigen Bürgerorganisationen ist erneut ein Schlag geführt worden. Nach „Golos“, dem Menschenrechtszentrum MEMORIAL, der Moskauer Schule für Bürger-Aufklärung, der Stiftung „Gesellschaftliches Verdikt“ und weiteren renommierten gesellschaftlichen Vereinigungen wurde jetzt die „Gesellschaftliche Kommission für die Bewahrung der Erbes von Akademiemitglied Sacharow“, besser bekannt als „Sacharow-Zentrum“, in die „ausländischen Agenten“ eingereiht.

Andrej Sacharow hielt die geistige Freiheit für den wichtigsten universalen menschlichen Wert. Es ist kein Zufall, dass die wesentliche Arbeit des Sacharow-Zentrums darin bestand, Veranstaltungen zu organisieren, die Raum für freie Diskussionen boten. Dies war entschieden nicht nach dem Geschmack des Justizministeriums. „Politische Tätigkeit im Interesse ausländischer Quellen“ – so nennt man die offene und uneinschränkte Diskussion über schwerwiegende Probleme des vergangenen und gegenwärtigen Russland. Unser Land und unsere Mitbürger sind heute mehr denn je auf solche Diskussionen angewiesen.

Wir fordern, diese Diffamierungs-Kampagne gegen unabhängige Organisationen umgehend zu beenden. Diese Kampagne kopiert die schlimmsten Formen von Hetze gegen Andersdenkende in den sowjetischen Jahren.

Die Erklärung zum „ausländischen Agenten“ ist nicht nur eine gezielte Beleidigung des Sacharow-Zentrums – sie ist auch eine Beleidigung des Andenkens an Andrej Sacharow. Sie bringt uns in eine Epoche zurück, als man ihn selbst pausenlos des „Vaterlandsverrats“ und der „Bedienung westlicher Interessen“ bezichtigt hat.

Wir sind überzeugt, dass das Sacharow-Zentrum sowie unsere anderen Kollegen aus verfolgten Organisationen ihre Arbeit selbst unter schwierigsten Umständen fortsetzen werden.

Im Namen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL
Arsenij Roginskij
Vorsitzender des Vorstands

26. Dezember 2014

Russisches Justizministerium verzeichnet weitere "ausländische Agenten"

Am 25. Dezember hat das russische Justizministerium drei weitere Nichtregierungsorganisationen als angebliche „ausländische Agenten“ verzeichnet. Dazu gehören eine Organisation von Hochschulabsolventen in der Region Krasnodar, das Kaliningrader regionale Menschenrechtszentrum und das Sacharow-Zentrum.

In den beiden letzten Fällen beruft sich das Justizministerium auf zuvor durchgeführte planmäßige bzw. außerplanmäßige Überprüfungen. Eine solche außerplanmäßige Überprüfung des Sacharow-Zentrums hatte am 12. Dezember begonnen, sie war bis zum 19. Januar angesetzt.

Die Erklärung von Arsenij Roginskij im Namen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL aus diesem Anlass finden Sie hier.

26. Dezember 2014

Freitag, 12. Dezember 2014

Sacharow-Zentrum wird überprüft

Justizministerium verfügt mehrwöchige Überprüfung

Vom 12. Dezember bis zum 19. Januar soll eine außerplanmäßige Überprüfung des Sacharow-Zentrums durch das Justizministerium stattfinden. Dies wurde dem Zentrum am 4. Dezember mitgeteilt. In dem Bescheid wird darauf hingewiesen, dass eine Anzeige eines Bürgers eingegangen sei, der verboten habe, seine persönlichen Daten zu veröffentlichen.

Zugleich wird als „Gegenstand der Überprüfung“ die Tätigkeit des Zentrums „als nichtkommerzielle Organisation, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“, angegeben. Das Sacharow-Zentrum ist indes keineswegs als „ausländischer Agent“ verzeichnet.

Im Frühjahr 2013 ist neben vielen anderen NGOs auch das Sacharow-Zentrum außerplanmäßig daraufhin überprüft worden, ob seine Tätigkeit der russischen Gesetzgebung entspreche. Beanstandungen gab es keine, ebensowenig wie bei der planmäßigen Überprüfung im August und September 2014.

Donnerstag, 22. August 2013

Warum schweigen Sie?

Im Zusammenhang mit Hetzkampagnen und Razzien gegen Migranten in Moskau, die sich in letzter Zeit gehäuft haben, richteten führende Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen am 21.8.2013 einen dringenden Appell an die Repräsentanten von Wissenschaft und Kultur in Russland, der mit den Worten schließt:

 Warum schweigen Sie?
„Sind Sie nicht empört über die Zügellosigkeit von Presse und Fernsehen?
Warum fordern Sie nicht selbst, dass man Ihnen eine Plattform bietet?
Wer wenn nicht Sie können unsere des Betrugs müde Bevölkerung aufrütteln?
Sind auch Sie müde und verzweifelt?
Und dennoch: Die Anständigen dürfen heute nicht länger schweigen.  Morgen schon könnte vielleicht niemand mehr Ihre Stimme hören …“ 

Den Aufruf unterzeichneten u.a. Ljudmila Alexejeva/Moskauer Helsinki-Gruppe, Arsenij Roginskij und Svetlana Gannuschkina/Memorial, sowie Sergej Kowaljow/Sacharow-Zentrum.