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Mittwoch, 10. Februar 2016

MEMORIAL Petersburg gewinnt Verwaltungsverfahren

Das wissenschaftliche Informationszentrum MEMORIAL Petersburg (NITs), das im November letzten Jahres als "ausländischer Agent" verzeichnet worden war, hat einen juristischen Erfolg erzielt. Ein Petersburger Bezirksgericht hat das Verfahren niedergeschlagen, das das Justizministerium Ende November gegen MEMORIALeingeleitet hatte.

Das Ministerium warf MEMORIAL einen angeblichen Verstoß gegen das Verwaltungsstrafrecht vor, da sich die Organisation nicht selbst als "ausländischer Agent" hatte registrieren lassen. In solchen Fällen droht eine Geldstrafe von 300.000 bis 500.000 Rubeln.

5. Februar 2016

Samstag, 23. Januar 2016

Präsentation von Andrzej Wajdas "Katyn" in Petersburg untersagt

Das russische Kultusministerium hat untersagt, Andrzej Wajdas Film „Katyn“ in den Räumlichkeiten des Wissenschaftlichen Informationszentrums von MEMORIAL Petersburg zu zeigen. Die Organisation habe hierfür nicht die Berechtigung des Ministeriums (die nach einer Gesetzesnovelle des letzten Jahres erforderlich ist). In dem Schreiben der Behörde, das Memorial heute erhielt,  steht im übrigen fälschlich „Chatyn“ statt „Katyn“. Ein Verstoß wird mit administrativen Geldstrafen geahndet.


Wajdas Film ist in Russland bereits mehrfach gezeigt worden, auch im staatlichen Fernsehen; allerdings wurde eine geplante Vorführung im Oktober dieses Jahres aus denselben Gründen unterbunden.

Das Joffe-Zentrum hat die Präsentation abgesagt und bekannt gegeben, die Frage mit dem Ministerium zu klären.

Am Abend des 26. November tauchten indes ein Vertreter des örtlichen Staatsanwalts unter Begleitung von sieben Polizisten beim NITs auf, angeblich um sich zu vergewissern, dass der Film tatsächlich nicht gezeigt wurde. Bei der Gelegenheit erzwangen sie sich auch zu den anderen Räumlichkeiten der Organisation gewaltsam Zutritt.

26. November 2015

Arsenij Roginskij: Registrierung als "ausländischer Agent" ist ein schwerer Schlag

Öffentlichkeitsarbeit des Wissenschaftlichen Informationszentrums von MEMORIAL Petersburg übernimmt Joffe-Zentrum

Arsenij Roginskij, Vorsitzender der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, hat sich bestürzt über die Registrierung des Wissenschaftlichen Informationszentrums (NITs) von MEMORIAL Petersburg als "ausländischer Agent" geäußert:

"Das ist ein schwerer Schag für alle, die sich dem Gedenken an die Opfer des sowjetischen Terrors widmen. Das Wissenschaftliche Informationszentrum von MEMORIAL ist eine der effizientesten gesellschaftlichen Organisationen, die sich damit befassen", so Roginskij.

MEMORIAL Petersburg habe eine singuläre Datenbank mit einem Verzeichnis von Grabstätten der Opfer politischen Terrors erstellt. Über eine derartige Auflistung verfüge keine andere Institution, weder eine staatliche noch eine gesellschaftliche. So habe das NITs zum Beispiel die Massenhinrichtungsstätten in Sandarmoch/Karelien und dem Kowalew-Wald bei St. Petersburg entdeckt.

Roginskij zeigte sich darüber hinaus erstaunt, dass das Justizministerium nicht einmal die Frist von zwei Wochen abgewartet habe, innerhalb derer die Organisation die Taxierung als "ausländischer Agent" anfechten könne. Das NITs habe den Überprüfungsbescheid "gerade erst bekommen, und die zwei Wochen sind noch nicht abgelaufen".

Das NITs erklärt dazu auf seiner Website:

"Am 6. November 2015 hat das Justizministerium der Russischen Föderation das Wissenschaftliche Informationszentrum von MEMORIAL in Petersburg (NITs) als "ausländischen Agenten" eingestuft. Diese Entscheidung verpflichtet uns, alle von uns veröffentlichten Materialien mit dem Vermerk zu versehen, dass sie 'von einer Organisation erstellt sind, die die Funktionen eines ausländischen Agenten ausübt.'

Das NITs beabsichtigt nicht, einen derartigen Vermerk auf seinen Publikationen anzubringen. Indes wird die Organisation ihre Arbeit nicht einstellen. Wir werden alle Projekte und Programme weiterführen. Wir geben hiermit bekannt, dass in Zukunft das Wenjamin-Joffe-Zentrum für Aufklärung die Öffentlichkeitsarbeit des NITs übernehmen wird."

Diese neue Website soll am 25. November freigeschaltet werden.

8. November 2015

Wissenschaftliches Informationszentrum MEMORIAL Petersburg als "ausländischer Agent" registriert

Wie das russische Justizministerium in einer Pressemitteilung erklärt, ist das Wissenschaftliche Informationszentrum (NITs) von MEMORIAL Petersburg mit heutigem Datum (6. November) als "ausländischer Agent" registriert worden.

Das Ministerium folgte damit der Bewertung in dem Überprüfungsbescheid vom 2. November, in dem die Tätigkeit des NITs als politisch eingestuft worden war, ohne die Entscheidung über die von MEMORIAL angekündigte Klage gegen den Bescheid abzuwarten.

Bis zum 6. November wurden insgesamt 100 NGOs in die berüchtigte Liste "ausländischer Agenten" aufgenommen. 15 davon sind zwar aus unterschiedlichen Gründen inzwischen nicht mehr als "Agenten" registriert (etwa weil sie keine Förderung aus dem Ausland mehr bekommen oder weil sie sich aufgelöst haben, um der Diskriminierung zu entgehen), sie bleiben aber auf der Liste verzeichnet, jedoch mit einem entsprechenden Vermerk zur Beendigung ihrer "Funktion" als "ausländischer Agent".

6. November 2015

MEMORIAL Petersburg droht Registrierung als "ausländischer Agent"

Das Wissenschaftliche Informationszentrum von MEMORIAL Petersburg (NITs) ist nach einer erneuten Überprüfung als "ausländischer Agent" eingestuft worden. 

Das NITs betreibt in erster Linie Programme zur Aufklärung über die sowjetische Vergangenheit. Eines seiner wichtigsten Projekte ist das "virtuelle GULAG-Museum".

Anders als bei allen bisherigen Prüfungen, wurde die Tätigkeit des NITS diesmal  als "politisch" interpretiert. In seinem Bescheid beruft sich das Justizministerium auf die Berichte und Artikel, die auf der Website ww.cogita.ru publiziert werden.

Auf diesem Portal erscheinen sowohl Informationen zu Aktionen von MEMORIAL als auch zu allgemeinen aktuellen Themen, vor allem im Raum Petersburg, Deren Verbreitung im offen zugänglichen Internet dient in den Augen des Justizministeriums der Meinungsbildung, und zwar zu dem Zweck, Einfluss auf staatliche Entscheidungen zu nehmen und so eine Änderung der Politik herbeizuführen Das entspricht der Definition von "politischer Tätigkeit", wie sie im "Agentengesetz" gegeben wird.

MEMORIAL Petersburg wird diesen Bescheid anfechten.

5. November 2015

Dienstag, 4. Februar 2014

NGO-Überprüfungen auf "Agententätigkeit" gehen weiter

Stiftung für Informationsfreiheit in Petersburg überprüft

Am 22. Januar wurde in Petersburg erneut eine NGO von der Staatsanwaltschaft überprüft. Es handelt sich um die Stiftung für Informationsfreiheit, deren Leiter Ivan Pavlov das Wissenschaftliche Informationszentrum von MEMORIAL Petersburg (NIZ) bereits in mehreren Verfahren als Anwalt vertreten hat.

Die Stiftung für Informationsfreiheit wurde im Jahre 2004 in Petersburg gegründet. Zu ihren Aufgaben gehört es, den Zugang von Privatpersonen und Organisationen zu gesellschaftlich relevanten Informationen, insbesondere über die Arbeit von Regierungs- und Verwaltungsorganen, sicherzustellen. Zu diesem Zweck führt sie ein Monitoring offizieller staatlicher Websites mit Evaluierungen durch.

Die Überprüfung wurde nach Auskunft der Behörden auf Grund der Anzeige einer „interessierten“ Privatperson (Vitalij Surnov) vorgenommen. Soweit bekannt, ist dies die erste NGO, die sich die Staatsanwaltschaft im Jahre 2014 vorgenommen hat. 2013 war die Stiftung im Zuge der umfassenden Kontrollaktionen ebenfalls überprüft worden. Damals hatte die Organisation wie etliche andere eine Verwarnung erhalten.

Ivan Pavlov wurde am 23. Januar zum Verhör vorgeladen. Am 27. Januar erhielt die Stiftung bereits den Bescheid der Staatsanwaltschaft, diesmal die direkte Aufforderung, „beim Justizministerium einen Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis von Organisationen, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben, einzureichen“.

In dem Bescheid zählt der Staatsanwalt eine Reihe von Aktivitäten auf, die sie als „politische Tätigkeit“ qualifiziert, darunter etliche Berichte, die die Stiftung auf ihrer Website oder in Blogs über ihre Arbeit publiziert hat. („Politische Tätigkeit“ verpflichtet nach dem "Agentengesetz" eine NGO zur Registrierung als „ausländischer Agent“, sofern sie ausländische Fördergelder bekommt).

Die Stiftung versteht ihre Arbeit jedoch nicht als politisch. Sie sei in keinen politischen Machtkampf involviert und ergreife nicht Partei. Sie wird diesen Bescheid daher nicht akzeptieren, sondern ihn gerichtlich anfechten.

Einen englischen Bericht dazu finden Sie hier.

Website der Organisation: http://www.svobodainfo.org