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Freitag, 23. Mai 2014

Urteil gegen das ADZ MEMORIAL bleibt in Kraft

Das St. Petersburger Stadtgericht (das Richterkollegium setzte sich aus der Vorsitzenden Richterin Gawrilowa und den Richterinnen Salnikowa und Marina zusammen) wies die Berufung des ADZ Memorial gegen die Entscheidung des zuständigen Bezirksgerichts zurück, wonach sich die nichtkommerzielle Organisation ins Register des Justizministeriums „nichtkommerzieller Organisationen, die die Funktion ausländischer Agenten erfüllen“, einzutragen habe. Damit beließ es das Gericht bei der Entscheidung in erster Instanz.

In dem Beschluss des Stadtgerichtes heißt es, dass das ADZ „Memorial“ den Kriterien des Gesetzes entspricht, welches die Tätigkeit einer „nichtkommerziellen Organisation, die die Funktion ausländischer Agenten erfüllt“ definiert, da es ausländische Fördermittel bezog (als Quelle ist die Schwedische Agentur für internationale Zusammenarbeit Sida angegeben) und eine politische Tätigkeit ausübte, nämlich durch das Verfassen und die Verbreitung des Berichtes zur Lage der Menschenrechte mit dem Titel „Roma, Migranten, Aktivisten – Opfer polizeilicher Willkür“.

Der Gerichtsentscheid hebt hervor, dass der betreffende Bericht Empfehlungen enthält „zur Änderung und Abschaffung geltender Gesetzgebung, zur Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, zur Einleitung effektiver Maßnahmen zum Schutz ausländischer Staatsbürger, insbesondere Arbeitsmigranten vor der Willkür staatlicher und polizeilicher Stellen“. Weitere Empfehlungen richten sich an die „Organe internationaler Organisationen hinsichtlich der Notwendigkeit auf die Unterzeichnung und Ratifizierung juristisch verbindlicher Übereinkünfte durch die Russische Föderation zu beharren, darunter auch im Bereich der juvenalen Justiz und der Ausweitung und Stärkung der Rechte von LGBT-Personen. Das Gericht machte in dem Bericht eine „Argumentation für die Rechtmäßigkeit politisch motivierter Handlungen politischer Aktivisten, darunter auch hinsichtlich der Organisation von Massenunruhen einschließlich politischer Forderungen“ aus. Diesen Umstand fasste das Gericht als „politische Aktion mit dem Ziel der öffentlichen Meinungsbildung zur Veränderung staatlicher Politik“ auf.

Das Gericht erkannte in der Verpflichtung zur Registrierung als „ausländischer Agent“ keine Diskriminierung gegenüber dem ADZ „Memorial“.

Gegen den Berufungsbeschluss des St. Petersburger Stadtgerichtes wird Beschwerde eingelegt.

Übersetzung: Philine Bickhardt

Samstag, 4. Januar 2014

Erklärung des ADZ Memorial zur Auflösung der Organisation

Die Arbeit wird jedoch weiter gehen


Das vergangene Jahr 2013 war für viele ein schlechtes Jahr. Das gilt für NGOs, die ins Kreuzfeuer staatsanwaltlicher Überprüfungen gerieten, für Minderheiten, deren Rechte gesetzlich eingeschränkt wurden, Migranten, die sowohl von Seiten der Behörden als auch von Nationalisten „Razzien“ ausgesetzt waren, Gefangenen, die vergeblich auf eine Amnestie hofften. Schlecht erging es auch Ökologen und Menschenrechtlern, gemeinnützigen Organisationen und religiösen Gruppen.

Das Jahresende brachte auch das Ende für einige Arbeiten und Themen. Der Beginn des neuen Jahres wird hier auch ein Neubeginn.

Die Arbeit an den Projekten der privaten gemeinnützigen Institution „Antidiskriminierungszentrum ‚Memorial‘“ ist beendet. Die offene Kampagne gegen unsere Organisation, die ständigen neuen „Aufforderungen“, „Verordnungen“, „Einsprüchen“ und „Klagen“ der Staatsanwaltschaft machen es einfach unmöglich, die Arbeit wie früher fortzuführen.

Auf den Einsatz für die Rechte gefährdeter Gruppen – Roma und Migranten, verschiedener Minderheiten, Frauen und Kinder – hat die Staatsanwaltschaft mit handfesten politischen Repressionen reagiert. Denn die Klage, mit der das ADZ gezwungen werden sollte, seine Tätigkeit  als die „einer NGO, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“, zu deklarieren, ist eine Repressionsmaßnahme. Die Richterin des Lenin-Bezirksgerichts St. Petersburg Anna Moros hat der Klage stattgegeben. Das ADZ hat weder die Klage noch die Gerichtsentscheidung als legitim akzeptiert und wird dies auch nicht tun.

Aber wenn man mit diesem Makel versehen ist, kann man nicht mit Schulen und Fachhochschulen zusammenarbeiten, nicht mit Arbeitsinspektionen, die die Arbeitsbedingungen von Migranten überprüfen, und nicht mit Verwaltungsorganen in Regionen, in denen Roma-Familien leben.

Wir sehen uns daher gezwungen, die Projekte im Rahmen des ADZ Memorial aufzugeben. Wir hoffen jedoch, dass die Arbeit in allen Bereichen weiter geht.

Das ADZ Memorial (dies ist bereits die Bezeichnung für eine internationale Menschenrechtsorganisation) wird weiterhin Informationen über Menschenrechtsverletzungen an Minderheiten und anderen gefährdeten Gruppen sammeln und auswerten. Es wird Diskriminierung bekämpfen, Analysen erstellen, Berichte und Aufsätze publizieren und die Website adcmemorial.org betreiben.
Wir sind gezwungen, die juristische Person aufzugeben, aber nicht unsere Tätigkeit

Als private gemeinnützige Einrichtung hat das ADZ Memorial hat fast sechs Jahre existiert. In diesen Jahren haben wir viel erreicht, aber es bleibt noch mehr, was uns nicht gelungen ist. Wir konnten uns für die Rechte einiger hundert einsetzen, aber wir konnten die Praxis der Diskriminierung nicht beenden. Wir konnten Missstände bekannt machen, wie die Segregation von Kindern in den Schulen, die Polizeigewalt gegen schutzlose Personen, deren einzige Schuld in ihrem „Äußeren“ besteht, die katastrophale soziale und ökonomische Situation von Migranten und Roma. Aber es ist uns nicht gelungen, zu erreichen, dass die Normen des russischen und internationalen Rechts gegenüber den Gruppen und Personen, die zu unseren Schützlingen gehören, eingehalten werden.
Es gilt also weiterzuarbeiten, ungeachtet der Hindernisse, die man uns in den Weg legt.

Wir bedanken uns bei all jenen, die uns in der für unsere Organisation schweren Zeit unterstützt haben und für uns eingetreten sind, die die lange Geschichte der Schikanen gegen das ADZ gewissenhaft und verantwortungsbewusst öffentlich gemacht haben, die die Gerichtstermine verfolgt und ihnen beigewohnt haben, die darüber gelesen und an uns gedacht haben.
Wir können nicht alle nennen, man möge es uns nachsehen, wenn jemand in der Aufzählung fehlt. Besonders möchten wir die grundsätzliche Position des UNO-Komitees gegen Folter würdigen, das die Drangsalierung unserer Organisation wegen der Zusammenarbeit mit diesem Komitee und wegen der Veröffentlichung unseres Berichts über Polizeiwillkür scharf verurteilt hat. Wir danken der Internationalen Föderation für Menschenrechte (FIDH), die immer wieder die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf unsere beklagenswerte Situation gelenkt hat, und ebenso allen weiteren Organisationen, die Erklärungen zu unserer Unterstützung abgegeben haben, darunter Human Rights Watch, Frontline for Human Rights Defenders, Civic Solidarity Platform, der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, Amnesty International, dem Zivilform „EU-Russland“, dem Europäischen Zentrum für die Rechte der Roma, Minorities Rights Group.

Wir danken all jenen, die sich persönlich gegen die ungerechten Verfolgungen gewandt haben, in Roma-Mailinglisten und in Publikationen, die aus dem fernen Zentralasien Solidarität bekundet und die bei allen möglichen Treffen und Konferenzen über unsere Notlage berichtet haben.

Die große Unterstützung, die uns durch die Medien zuteilwurde, erfüllt uns nicht nur mit Dankbarkeit, sondern auch mit Stolz. Ungeachtet der Tatsache, dass in unserem Fall eindeutig ein staatlicher Auftrag vorlag, haben die Journalisten über uns fast nur positiv berichtet (das NTV zählt hier nicht, aber selbst dort wurden wir nicht besonders attackiert!).

Solange Journalisten über politische Verfolgungen die Wahrheit schreiben können und wollen – wenn auch nur in einigen wenigen Publikationen – ist nicht alles verloren. Und dass sie es „wollen“ ist hier wichtiger als das sie es „können“.

Nicht nur Journalisten, wir alle werden das können, was wir wollen!

Ein gutes neues Jahr! Auf ein neues ADZ!


Donnerstag, 26. September 2013

Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL Petersburg unter verschärftem Druck

Ein Gerichtstermin fand am 23.9. statt, die Fortsetzung folgt im Oktober


Die Staatsanwaltschaft hat zwei Verfahren gegen das ADZ eingeleitet, beide im Zusammenhang damit, dass es sich nicht als „ausländischer Agent“ registrieren lässt, da es ausländische Fördergelder erhält und nach Auffassung der Behörden politisch tätig ist.

Beleg für die politische Tätigkeit ist ein Bericht an den UNO-Ausschuss für Folter, der u. a. Polizeiwillkür gegen gefährdete Gruppen (Titel des Berichts: "Roma, Migranten, Aktivisten - Opfer polizeilicher Willkür" - mit "Aktivisten" sind Teilnehmer an politischen Protestkundgebungen gemeint) beschreibt. Dieser Bericht, wohlgemerkt vor Inkrafttreten des Agentengesetzes verfasst, ist wesentlicher Gegenstand der Klage. Die darin geäußerte Kritik am Verhalten russischer Sicherheitsorgane und die entsprechenden Reformvorschläge und Empfehlungen werden nicht nur als Indiz für politische Tätigkeit gewertet, sondern als beleidigend für die Mitarbeiter der Sicherheitsorgane und zudem als unbegründet dargestellt – sie basierten allein auf den Aussagen der zitierten Minderheiten (Roma).

Im ersten Verfahren geht es um den (angeblichen) administrativen Rechtsverstoß der unterlassenen Registrierung als „ausländischer Agent“. Hier war die Staatsanwaltschaft bisher in mehreren Instanzen gescheitert - wegen gravierender Verfahrensfehler und Mängeln hatten die Gerichte die Klage gar nicht zur Verhandlung zugelassen. Das zweite Verfahren ist eine Zivilklage der Staatsanwaltschaft: Sie agiert hier „zum Schutz“ eines unbestimmten Personenkreises, in dessen Interesse die Registrierung von MEMORIAL als "ausländischer Agent" liegen soll. In der Klage selbst wird dabei explizit betont, dass sich nicht ermitteln lässt, wessen Rechte hier verletzt werden und um welchen Personenkreis es sich handelt.

Dieses zweite Verfahren ist präzedenzlos und bedrohlicher – hier besteht die reale Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft die Eintragung der Organisation als ausländischer Agent erzwingen könnte.
Am 23. September fand eine erste Verhandlung statt. Als "dritte Partei", de facto auf Seiten der Anklage, fungierte eine Vertreterin des Justizministeriums in Petersburg. Anträge des ADZ, das Justizministerium als Teilnehmer zum Verfahren nicht zuzulassen, wurden abgelehnt, wie auch alle weiteren Anträge des ADZ (das ADZ hatte u. a. Stellungnahmen der UNO vorgelegt, deren eine ausdrücklich auf die Arbeit des ADZ eingeht, sowie ein Statement des Kommissars für Menschenrechte im Europarat).


Die nächsten Gerichtstermine wurden auf den 7. Oktober (Administrativverfahren) und 14. Oktober ("Zivilklage") angesetzt.


26.9.2013