Posts mit dem Label DUMA werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label DUMA werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 23. Januar 2016

Duma-Ausschuss gegen Annullierung des "Agentengesetzes"

Der Duma-Ausschuss für gesellschaftliche und religiöse Vereinigungen hat sich dagegen ausgesprochen, in der Gesetzgebung den Begriff des "ausländischen Agenten" abzuschaffen.

Der oppositionelle Duma-Abgeordnete Dmitrij Gudkow hatte dies im Juni dieses Jahres in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Zu diesem Zeitpunkt waren 68 NGOs als "Agenten" registriert, allerdings sind oder waren von diesen 68 nur 19 politisch tätig, wie Gudkov betonte. "Die anderen sind gemeinnützige Organisationen, Ökologen, Menschenrechtsorganisationen, die mit Politik nichts zu tun haben."

Wie der Ausschussvorsitzende Jaroslaw Nilow (LDPR) erklärte, soll das "Agentengesetz" zwar im Hinblick auf die Definition der "politischen Tätigkeit" korrigiert und präzisiert werden. Das Gesetz als solches müsse aber bestehen bleiben.

13. November 2015

Samstag, 25. Juli 2015

"Gesetz der Sadisten"

Protest gegen Gesetzentwurf


Die Regierung hat kürzlich ein Gesetz in die Duma eingebracht, das das Recht, Gefangenen gegenüber Gewalt anzuwenden, beträchtlich ausweitet. Gewalt einzusetzen soll bereits erlaubt werden, sobald ein Gefangener die Haftordnung verletzt (nach den geltenden Regeln ist das bereits der Fall, wenn ein Gefangener tagsüber auf dem Bett liegt oder einen Vollzugsbeamten nicht grüßt). Bei „Widerstand gegen gesetzliche Forderungen“ darf ebenfalls Gewalt angewendet werden. Im Gesetz wird ausführlich aufgelistet, wann welche Mittel erlaubt werden sollen.

Lev Ponomarjov (Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation „Za prava tscheloveka" – „Für Menschenrechte“) berichtet, der Gesetzentwurf sei übereilt in die Duma eingebracht worden, ohne die sonst übliche vorherige Begutachtung durch die Institution des Menschenrechtsbeauftragten.

Vertreter der Menschenrechtsbewegung bezeichnen dies als ein „Gesetz der Sadisten“. Sie protestierten dagegen mit Einzelmahnwachen (die nicht angemeldet werden müssen) vor der Duma, darunter Ljudmila Alekseeva, Sergej Kovalev, Lev Ponomarjov und Valerij Borschtschov. Borschtschov betonte, ein solches Gesetz stehe im Widerspruch zum internationalen Recht, das Folter und das Schlagen von Gefangenen eindeutig verbietet. Kovalev sagte, das Gesetz solle im Falle seiner Annahme dazu dienen, Willkürakten eine gesetzliche Grundlage zu geben. Wenn der Entwurf durchkäme, könnte ein Gefangener dafür geschlagen werden, dass er die Mütze vor einem Aufseher nicht abgenommen oder die Baracke in Hausschuhen verlassen habe. Das Gesetz stehe in der Tradition des GULAG.

7. Juni 2015

Dienstag, 20. Januar 2015

Gesetz gegen "unerwünschte" ausländische und internationale Organisationen geplant

Ende November wurde ein Gesetzentwurf in die Duma eingebracht, wonach ausländische oder internationale Organisationen, die u. a. die Verteidigungsfähigkeit oder Sicherheit des Staats oder die Gesellschaftsordnung gefährden, für „unerwünscht“ erklärt und in ein entsprechendes Verzeichnis aufgenommen werden sollen.

Ihre Tätigkeit in Russland soll unterbunden werden; Mitgliedern solcher Organisationen kann die Einreise verweigert werden. Wer Geld oder andere Vermögenswerte von ihnen erhält, wird mit einer Verwaltungsstrafe belegt.

Der Entwurf wurde von den Abgeordneten Alexander Tarnavskij (Gerechtes Russland) und Anton Ischtschenko (LDPR) vorgelegt, er wurde inzwischen bearbeitet und am 14. Januar vom Verfassungsausschuss der Duma diskutiert. Am 20. Januar soll er in erster Lesung behandelt werden.

Sonntag, 30. März 2014

Gesetzesnovelle gegen "falsche Informationen" zum Nachteil Russlands

Die Verbreitung falscher Informationen, die der Russischen Föderation schaden, soll geahndet werden

Am 25. März reichte Oleg Micheev, Duma-Abgeordneter der Fraktion von „Gerechtes Russland“, einen Gesetzentwurf ein, der die Verbreitung falscher Informationen unter Strafe stellt, sofern sie dem Ansehen des russischen oder sowjetischen Imperiums schaden.

Das Gesetz zum Gedenken an die bei der Verteidigung des Vaterlandes Gefallenen (Erstfassung von 1993) soll um einen Passus ergänzt werden, der es verbietet, „falsche Informationen zu verbreiten, die die Verdienste der bei der Verteidigung des Vaterlandes Gefallenen, die Autorität des Russischen Reichs, der UdSSR, der Russischen Föderation und ihrer Streitkräfte schmälern“.

Privatpersonen drohen bei Zuwiderhandlungen Strafzahlungen von 2000 bis 3000 Rubeln. Für Amtspersonen und juristische Personen sind deutlich höhere Zahlungen vorgesehen.

Ziel des Gesetzes ist es, ein weiteres „Eindringen von Ideen ins Massenbewusstsein zu verhindern, die im diametralen Gegensatz zum Patriotismus stehen“, so Micheev in der Erläuterung zum Gesetzentwurf. Die Ereignisse in der Ukraine Ende 2013 und Anfang 2014 hätten gezeigt, dass es sich hier um einen „Informationskrieg“ handele.

Die geltende Gesetzgebung müsse daher an die entstandene informationelle Bedrohung angepasst werden, die „nicht nur zu einer theoretischen Revision und Verfälschung historischer Fakten“ führe, sondern auch zur „Herausbildung eines negativen Russland-Bildes bei der heranwachsenden Generation“.

Sonntag, 22. September 2013

Gesetz soll Voraussetzungen für außerplanmäßige NGO-Kontrollen erweitern

Der Ausschuss für gesellschaftliche Vereinigungen und Organisationen in der russischen Staatsduma hat empfohlen, in erster Lesung einen Gesetzentwurf anzunehmen, der die Voraussetzungen für außerplanmäßige Überprüfungen von NGOs noch erweitert. Dieser Entwurf des Justizministeriums, von der zuständigen Regierungskommission Anfang Juni gebilligt, war Ende Juni in der DUMA eingebracht worden (vgl. unsere Meldung vom 5. Juni).

Außerplanmäßige Überprüfungen können auf Anweisung des Staatsanwalts, der Regierung und des Präsidenten ebenso wie auf Grund von Anzeigen vorgenommen werden.

Eine Vertreterin des Justizministeriums rechtfertigte den Gesetzentwurf mit dem Argument, ihre Behörde habe „die Kontrolle über einige Organisationen“ verloren. Die Gesellschaftskammer der Russischen Föderation lehnt den Entwurf dagegen ab. Das Gesetz könne die „Arbeit der NGOs erschweren, sich nachteilig auf ihren Ruf und auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft in Russland insgesamt auswirken“, heißt es in ihrer Erklärung.


Mittwoch, 5. Juni 2013

Voraussetzungen für NGO-Überprüfungen werden erweitert



Die für Gesetzgebungsfragen zuständige Regierungskommission hat einen Gesetzentwurf des Justizministeriums gebilligt, der zusätzliche Möglichkeiten für die außerplanmäßige Überprüfung von Nichtregierungsorganisationen/NGOs vorsieht, sofern Informationen über Gesetzesverletzungen durch diese Organisationen vorliegen.
Der Gesetzentwurf wurde aufgrund einer Anweisung des russischen Präsidenten vom 12.11.2012 ausgearbeitet. Dies berichtet lenta.ru mit Bezug auf eine entsprechende Nachricht, die am Dienstag, dem 04.06.13 auf der Webseite der russischen Regierung eingestellt wurde (http://government.ru/activities/2256).

Anlass für eine Überprüfung kann z. B. sein, dass eine NGO die in einer Verwarnung genannte Frist zur Beseitigung angeblicher Rechtsverstöße nicht eingehalten hat. Weitere Gründe können Informationen über Gesetzesverletzungen oder eine vermeintliche extremistische Tätigkeit einer NGO sein.

Bisher wurden mit dem Verband „Golos“/Die Stimme und dem Zentrum zur Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen in Kostroma zwei Organisationen benannt, die die Registrierung als „ausländischer Agent“ verweigerten.

Besondere Aufmerksamkeit erregte in diesem Zusammenhang die Verwarnung der Staatsanwaltschaft an eine bei Moskau arbeitende Hilfsorganisation für Mukoviszidose-Kranke.