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Freitag, 20. Dezember 2013

Amnestie aus Anlass des 20. Jahrestages der Verfassung

Am 19. Dezember wurde die erwartete und breit diskutierte Amnestie aus Anlass des 20. Jahrestages der russischen Verfassung (am 12. Dezember 2013) offiziell bekanntgegeben.

Die Amnestie betrifft soll über 25.000 Personen zugute kommen, insbesondere jugendlichen Straftätern (Personen, die zur Zeit ihrer Straftat unter 18 Jahre alt waren), Invaliden, Müttern mit minderjährigen Kindern und Personen, die sich um das Vaterland verdient gemacht haben.

Da der Straftatbestand „Rowdytum“ in die Bestimmungen einbezogen ist, fallen auch die beiden Mitglieder der Punkband Pussy Riot, Nadezhda Tolokonnikova und Maria Aljochina, unter den Erlass, ebenso Personen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das gilt für die inzwischen gegen Kaution freigelassenen Besatzungsmitglieder des Greenpeace-Schiffs "Arctic Sunrise". Wie es heißt, könnte auch der ehemalige Verteidigungsminister Anatolij Serdjukov einem Strafverfahren entgehen.

Von den Personen, gegen die im Zusammenhang mit der Kundgebung auf dem Bolotnaja-Platz am 6. Mai 2012 ermittelt wird, profitieren offenbar nur vier von der Amnestie (von denen zwei in Untersuchungshaft einsaßen und bereits entlassen wurden).

Nicht von der Amnestie betroffen sind der inzwischen freigekommene Michail Chodorkovskij und Platon Lebedev, weil sie mehrfach verurteilt wurden.

Die vorgeschriebenen bürokratischen Prozeduren können die Verfahren durchaus noch in die Länge ziehen, bis zu sechs Monaten. Die Hoffnung auf eine Freilassung etwa von Nadezhda Tolokonnikova oder Maria Aljochina schon in den nächsten Tagen erwies sich möglicherweise als verfrüht.

Arsenij Roginskij, Vorsitzender von MEMORIAL International, ist enttäuscht vom Umfang der Amnestie: „Wir hatten auf eine viel umfassendere Amnestie gehofft….“. Außerdem bestehe die Gefahr, dass nicht einmal alle Personen, die für die Amnestie vorgesehen seien, wirklich in ihren Genuss kämen. MEMORIAL International hatte in einer eigenen Erklärung zu diesem Anlass für eine möglichst umfassende Amnestie plädiert.

20.12.2013

Freitag, 25. Oktober 2013

Aufruf zu einer Amnestie. Erklärung aus Anlass des zehnten Jahrestages der Verhaftung von Michail Chodorkovskij

Wird die Staatsmacht die Kraft finden, das Verhältnis zur Zivilgesellschaft neu zu gestalten?


Vor zehn Jahren nahm eine Spezialeinheit am Novosibirsker Flughafen den Chef des Erdölkonzerns „Jukos“, Michail Chodorkovskij, fest. Er war gerade auf dem Weg nach Irkutsk, wo er auf dem Seminar „Business. Macht. Gesellschaft“ sprechen wollte. Zwei Tage später sollte er an einer Konferenz zivilgesellschaftlicher Organisationen in Moskau teilnehmen. Dies hätte eine neue Etappe im Verhältnis der Wirtschaft zur Zivilgesellschaft einleiten können.
Statt dessen jedoch ließ das Moskauer Basmannyj-Bezirksgericht Chodorkovskij verhaften. Der Ausdruck „Rechtsprechung à la Basmannyj“ ist inzwischen zu einem geflügelten Wort geworden.
Zuvor waren bereits die „Jukos“-Mitarbeiter Alexej Pitschugin und Platon Lebedev auf Grund konstruierter Beschuldigungen inhaftiert worden.

Chodorkovskijs Verhaftung läutete eine neue Phase in Russlands politischem Regime ein, und das nicht nur, weil danach noch viele weitere Verhaftungen von „Jukos“-Mitarbeitern folgten. Der Kampf gegen „Jukos“ und generell gegen liberal eingestellte, unabhängige Akteure der Wirtschaft wurde zur Ideologie des Regimes.

Die Wirtschaft verlor ihre politische Selbstständigkeit. Die Unterstützung einer von der Regierung unabhängigen Zivilgesellschaft durch russische Unternehmen kam praktisch zum Erliegen. Es kam zu einer Welle betrügerischer Verfahren, das Beispiel von „Jukos“ wiederholte sich tausendfach. Mit fabrizierten Beschuldigungen wurden Unternehmer um ihr Vermögen gebracht, von ihnen gegründete Firmen beschlagnahmt, und viele kamen hinter Gitter.

Die beiden Chodorkovskij-Prozesse haben das Gerichtswesen korrumpiert. In vielen Punkten ist es heute sogar schlechter als seinerzeit die gelenkte sowjetische Justiz. In Folge der Konfiszierung von Eigentum auf Grund gefälschter Beschuldigungen entstand eine Schicht von „Unternehmern mit Schulterstücken“. Spionage-Prozesse überzogen das Land, deren Opfer bekannte Wissenschaftler wurden, und der internationale wissenschaftliche Kontakt nahm erheblichen Schaden.

In den vergangenen Jahren haben die „Geheimdienst-Oligarchie“, die Verschmelzung von Wirtschaft und (Macht-)Bürokratie zu einer präzedenzlosen sozialen Desintegration, einer in alle Bereiche eindringenden Korruption, einem Kollaps der Rechtsprechung als Institution, zu Kapitalflucht, massenhafter Emigration von Vertretern der „Mittelklasse“ und zu ökonomischer Stagnation geführt.

Die Zahl der politischen Gefangenen nimmt kontinuierlich zu. Die Verfahren gegen „Pussy Riot“, der „Bolotnaja-Prozess“ gegen Teilnehmer der Kundgebung am 6. Mai 2012, die Spionage-Prozesse gegen Wissenschaftler, das Verfahren gegen die Ökologen im Gebiet Krasnodar sowie gegen die 30 Greenpeace-Aktivisten der „Arctic Sunrise“ zeigen, dass die Machthaber elementare Rechtsnormen auf eklatante Weise missachten.

Das Land befindet sich ganz offensichtlich in einer Sackgasse. In der Gesellschaft wächst die Aggressivität, die jüngsten ethnischen Ausschreitungen sind hier nur erste Symptome.

Werden die Machthaber die Kraft finden, das Verhältnis zur Zivilgesellschaft neu zu gestalten? Der beste Weg  aus der Sackgasse wäre eine breit angelegte Amnestie. Diese müsste unbedingt alle Personen einbeziehen, gegen die politische oder betrügerische Wirtschaftsverfahren angestrengt wurden, sowie alle Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Opfer der Strafjustiz waren. Dazu gehören zweifellos alle, die im Zusammenhang mit „Jukos“ verfolgt wurden, die Greenpeace-Aktivisten und die „Häftlinge des 6. Mai“.

Eine solche umfassende Amnestie wäre die letzte Chance, die russische Gesellschaft zu befrieden und einen realen Dialog zwischen ihr und den Machthabern einzuleiten.



Ljudmila Alexejeva, Vorsitzende der Moskauer Helsinki-Gruppe
Valerij Borschtschev, Mitglied der Moskauer Helsinki-Gruppe
Svetlana Gannuschkina, Vorsitzende von „Grazhdanskoe sodejstvie“
Sergej Kovalev, Vorsitzender der Russischen Gesellschaft Memorial
Orleg Orlov, Mitglied des Menschenrechtszentrums Memorial
Lev Ponomarev, Direktor der Russischen Bewegung „Für Menschenrechte“
Alexander Tscherkasov, Leiter des Menschenrechtszentrums Memorial
Ernst Tschernyj, Sekretär des Komitees zum Schutz von Wissenschaftlern
Vater Gleb Jakunin, Mitglied der Moskauer Helsinki-Gruppe

Donnerstag, 5. September 2013

To Russia with Love ....

  Konzert und Forum für Menschenrechte in Russland

§  Am 7. Oktober 2013 im Kammermusiksaal der Philharmonie Berlin
§  Ab 18 Uhr: freier Eintritt zum NGO-Informationsforum
§  18.30 Uhr: Diskussionsrunde zum Thema „Wir lassen uns nicht einschüchtern – die russische Zivilgesellschaft unter Druck“
§  20 Uhr: Konzert
Mit GIDON KREMER und der KREMERATA BALTICA, MARTHA ARGERICH, NICOLAS ALTSTAEDT, DANIEL BARENBOIM, KHATIA BuniatishVili, ROMAN KOFMAN, GiYa Kancheli, ELSBETH MOSER, Sergei Nakariakov, EMMANUEL PAHUD und dem SHCHEDRYK-KINDERCHOR
Herausragende Musiker wie Leonard Bernstein, Mstislaw Rostropowitsch oder Yehudi Menuhin haben zusammen mit vielen anderen den Kampf für die Freiheit unterstützt. Diese Tradition fortsetzend wollen die Kremerata Baltica und Gidon Kremer gemeinsam mit anderen weltberühmten Künstlern auf die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Russland mit der Sonderveranstaltung „To Russia with Love“ aufmerksam machen. Das musikalische Programm umfasst Werke russischer Komponisten wie Schostakowitsch, Tschaikowsky und Rachmaninow sowie die Premiere von Giya Kanchelis „Angels of Sorrow“, das den unschuldigen Opfern unserer Zeit gewidmet ist.
Gidon Kremer erklärt sein Engagement für diesen besonderen Abend so: „Ich bin kein Politiker, doch ich halte es mit Alexander Puschkin, der sagte, sein Platz sei auf der Bühne und man müsse all den ‚guten Willen‘ einsetzen, den man als Künstler zur Verfügung habe.“ Kremer fügt hinzu: „Ich habe das Glück, dass ich mit meiner Meinung nicht allein bin und dass so viele tolle Freunde aus der Welt der Musik diese Konzertveranstaltung unterstützen, um sich mit dem russischen Volk in seinem Kampf für Menschenrechte zu solidarisieren.“
Von den friedlichen Demonstranten des Bolotnaja-Platzes, auf die nun ein politischer Prozess wartet, über die Verfolgung von Nichtregierungsorganisationen als „ausländische Agenten“, die Drangsalierung von homosexuellen Menschen und LGBT-Aktivisten, die Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern und Umweltaktivisten, den im Gefängnis verstorbenen Sergei Magnitsky bis hin zu den am längsten inhaftierten politischen Gefangenen der neueren russischen Geschichte, Michail Chodorkowski und Platon Lebedew: die Menschenrechte sind in Russland zunehmend in Gefahr. Die heutigen Machthaber dulden keinerlei politische Kritik, auch nicht als Zeichen einer gesunden Demokratie. Stattdessen werden Kritiker im heutigen Russland verfolgt und für ihre Überzeugungen eingesperrt. In russischen Haftanstalten und auf Polizeistationen gibt es nur unzureichenden Schutz vor Folter und Misshandlungen. Politische Morde werden nicht hinreichend untersucht und vielfach nie aufgeklärt. Die Gerichte sind nicht unabhängig und werden als Mittel zur Unterdrückung eingesetzt. Der Kreml verfügt über ein Informationsmonopol durch die staatlichen TV-Sender und unterdrückt unabhängige Medien, um jegliche kritischen Stimmen zum Schweigen zu bringen.
„To Russia with Love“ findet am 7. Oktober 2013 statt, dem siebten Jahrestag der Ermordung der Journalistin und Regierungskritikerin Anna Politkowskaja. Die Veranstaltung ist ihr gewidmet wie auch all den anderen mutigen Menschen in Russland, die trotz aller Bedrohungen ihren Einsatz für die Menschenrechte fortsetzen.


Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International Deutschland, die Stiftung Menschenrechte, Memorial Deutschland, der Verein Deutsch-Russischer Austausch, Reporter ohne Grenzen Deutschland, das Lew Kopelew Forum und die Zeitschrift Osteuropa unterstützen die Veranstaltung.
Peter Franck, Russlandexperte von Amnesty International Deutschland, dazu: „Die Lage der russischen NGOs, mit denen wir seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten, hat sich in den letzten Monaten dramatisch zugespitzt. Wir sind alle Teil derselben internationalen Zivilgesellschaft und unterstützen gerne die Initiative der Kremerata Baltica und Gidon Kremers sowie der übrigen Musiker, mit dem Konzert ein Zeichen der Solidarität zu senden.“
Vor dem Konzert findet im Foyer eine Diskussionsrunde zur Menschenrechtslage in Russland statt. Dabei wird es Gelegenheit zum Gespräch mit NGO-Vertretern geben, die Einblicke in ihre Arbeit bieten. Darüber hinaus können die Gäste an Aktionen zugunsten politischer Häftlinge teilnehmen und einen Beitrag zur Unterstützung von NGOs leisten, die in Russland starkem Druck ausgesetzt sind.
Die Teilnahme an der Diskussionsrunde und am NGO-Informationsforum ist kostenlos. Alle Künstler treten ohne Gage auf.
Eintrittskarten für das Konzert
Montag, 7. Oktober 2013, 20.00 Uhr
Kammermusiksaal der Philharmonie Berlin
Preise: 67,30 € | 56,30 € | 45,30 € | 34,30 € – inkl. Buchungsgebühren
Hotline: 030 – 47 99 74 66 | Online: www.eventim.de

Dienstag, 6. August 2013

Oberster Gerichtshof hält an Chodorkovskij-Verurteilung fest

Moskau, 6. August 2013 – In einer heutigen Berufungsverhandlung hat der Oberste Gerichtshof Russlands die Verurteilung des früheren Jukos-Chefs und Kreml-Kritikers Michail Chodorkowski bestätigt. Gleichzeitig verringerte das Gericht die Haftstrafe Chodorkowskis und seines ehemaligen Geschäftspartners Platon Lebedew um jeweils zwei Monate. Hintergrund für die Haftverkürzung  ist die Annahme des Gerichts, die beiden hätten weniger Öl ihres Unternehmens gestohlen als in dem ursprünglichen Urteil angenommen. Somit könnte Chodorkowski im August 2014 freikommen, Lebedew im Mai 2014. Chodorkowskis Strafverteidiger Wadim Kluwgant begrüßte zwar die Verkürzung der Haftstrafe, kritisierte aber dennoch das Urteil des Obersten Gerichtshofs: „In diesem Fall, einem sehr einfachen Fall, gibt es und gab es, wenn Sie die ganzen Lügen und den ganzen Müll weglassen, keinen Grund für nur einen einzigen Tag Strafe, von einer Dekade ganz zu schweigen." Chodorkowski und Lebedew sind inzwischen seit zehn Jahren inhaftiert. Die Bundesregierung hatte das Vorgehen gegen die beiden wiederholt als politisch motiviert kritisiert und ihre sofortige Freilassung gefordert. Amnesty International hat die beiden als politische gewaltlose Gefangene anerkannt.

(Wir veröffentlichen diese Pressemitteilung mit freundlicher Genehmigung des Khodorkovsky- Kommunikationszentrums.)

Donnerstag, 25. Juli 2013

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zu Chodorkovskij/Lebedev: Erstes Verfahren grundlegend unfair


Am heutigen 25. Juli 2013 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sein bereits lange ausstehendes Urteil zum Antrag von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew bezüglich ihres ersten Gerichtsverfahrens, welches von 2004 bis 2005 stattgefunden hatte, sowie ihrer anschließenden Inhaftierung in Sibirien. Der EGMR fand mehrere schwere Verletzungen ihrer Grundrechte, die die Russische Föderation nun wiedergutmachen muss.
Insbesondere stellte das Gericht in Paragraph  737 fest, dass das Verfahren grundlegend unfair war und gegen Artikels 6 der Konvention verstoßen hat, insofern als die Aufnahme und Prüfung von Beweismitteln durch das Gericht unfair war und die Anwalt-Mandaten-Vertraulichkeit verletzt wurde. Das Gericht fand auch Verstöße gegen Artikel 8 der Konvention in Bezug auf die Entsendung von Chodorkowski und Lebedew nach Sibirien zur Verbüßung ihrer Strafe. Das Gericht kritisierte zudem den direkten Versuch, die Anwälte, die am Europäischen Gerichtshof an dem Fall arbeiteten, einzuschüchtern.

Mittwoch, 4. April 2012

Medvedev zur Begnadigung politischer Gefangener

Die Empfehlungen, die der Menschenrechtsrat beim Präsidenten der Russischen Föderation unter dem Vorsitz von Michail Fedotov zur Begnadigung politischer Gefangener vorgelegt hat, wurden von Präsident Medvedev abgelehnt. Grund der Ablehnung sei die Tatsache, dass keiner der genannten politischen Gefangenen ein entsprechendes Gesuch eingereicht habe. Nach Auffassung des Präsidenten setzt ein solches Gesuch darüber hinaus die Anerkennung der eigenen Schuld voraus. Diese Interpretation der Verfassung ist unter Experten durchaus umstritten. Der Menschenrechtsrat wird die Frage der Begnadigung anlässlich des nächsten Treffens mit dem Präsidenten am 28. April erneut zur Sprache bringen. Auf der Liste der politischen Gefangenen finden sich neben den Jukos-Verantwortlichen Chodorkovskij, Lebedev und Pitschugin auch der Physiker Danilov, Sergej Mochnatin, ein Teilnehmer der Strategie-31-Bewegung sowie Aktivisten von „Das andere Russland“.

Donnerstag, 28. Juli 2011

Bewährungsgesuch von Platon Lebedev abgelehnt

Die gestrige Ablehnung des Antrags auf Bewährung durch das Regionalgericht von Archangelsk bezeichneten die Anwälte von Platon Lebedev als Travestie. Lebedev diene als Geisel in der politischen Auseinandersetzung zwischen Kreml und Michail Chodorkovskij, seinem Geschäftspartner, der ebenfalls ein Bewährungsgesuch gstellt hat,
Lebedev wandte sich zum Abschluss der Anhörung mit folgenden Worten an den vorsitzenden Richter Nikolai Raspopov:

„Ich bitte Sie, folgende drei Punkte bei der Betrachtung meines Bewährungsgesuchs zu berücksichtigen. Erstens: Ich glaube, im dritten Jahrtausend, insbesondere im Jahr 2011, ist die Existenz von politischen Häftlingen in der Russischen Föderation, die laut ihrer Verfassung ein gesetzmäßiger Staat ist, inakzeptabel. Sie, Euer Ehren, haben die Möglichkeit, dies zu ändern. Zweitens:  Ich will nicht unnötig lange auf dieses Thema eingehen – ich benötige ärztliche Behandlung. Und Drittens: Meine Familie. Ich befinde mich nun das neunte Jahr in Gefangenschaft und wurde der Möglichkeit beraubt ein Ehemann, ein Vater und ein Großvater zu sein. Dies ist eine lange Zeit. Das ist länger als die Dauer beider Weltkriege zusammen. Meine Familie hat ihre Position bereits zum Ausdruck gebracht, ich stimme dem vollkommen zu. Ich habe keine weiteren Punkte hinzuzufügen.“


Mittwoch, 25. Mai 2011

Amnesty International erkennt Chodorkovskij und Lebedev als Gewissensgefangene an

Amnesty International hat Chodorkovskij und Lebedev als Gewissensgefangene anerkannt. Die Entscheidung wurde am Abend des 24. Mai 2011 durch das Internationale Sekretariat in London gefällt.

Als Gewissensgefangene gelten Personen, die durch äußere Umstände wie Haft o.ä. gehindert werden, das Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben und die Anwendung von Gewalt weder billigen noch dazu aufrufen.

Dienstag, 24. Mai 2011

Amnesty International -Jahresbericht 2011 zu Russland

Unbedingt lesen: Der in englischer Sprache veröffentlichte Jahresbericht 2011 (www.amnesty.org/en/region/russia/report-2011) geht detailiert auf die dortige Rechtslage, einschließlich des Prozesses gegen Chodorkovskij und Lebedev ein.
Wir verweisen darüber hinaus auf den Länderbericht zu Belarus unter www.amnesty.org/en/region/belarus/report-2011.

Chodorkovskij/Lebedev: Berufung abgelehnt

Die Berufung gegen das Urteil im Chodorkovskij/Lebedev-Verfahren vom 27. Dezember 2010 wegen Unterschlagung der gesamten Erdölproduktion der Jukos- Gesellschaft von 1998-2003 in Verbindung mit Geldwäsche wurde heute durch das Moskauer Stadtgericht abgelehnt. Die Verurteilten bleiben bis zum Jahr 2016 in Haft.

Das Urteil löste bereits scharfen Protest in westlichen Ländern aus und wird als herber Rückschlag für die Modernisierungspolitik von Präsident Medvedev und dessen Bemühungen um die Unabhängigkeit des Rechtssystems in Russland angesehen, die wiederum als Grundvoraussetzung für ein besseres Investitionsklima gilt.