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Samstag, 23. Januar 2016

Menschenrechtszentrum MEMORIAL wendet sich an Generalstaatsanwalt Tschajka

Staatsanwaltschaft soll mögliche Verletzung der Verfassung und Überschreitung ihrer Vollmachten durch Beamte des Justizministeriums untersuchen

Nach einer planmäßigen Überprüfung im Oktober hatte das Justizministerium das Menschenrechtszentrum MEMORIAL beschuldigt, "die Grundlagen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Russischen Föderation zu untergraben" und zum "Sturz der amtierenden Regierung sowie zu einer Änderung des politischen Regimes im Lande aufzurufen".

Begründet wird dies u. a. mit kritischen Stellungnahmen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL (also nicht des Menschenrechtszentrums) zur russischen Haltung gegenüber der Ukraine und zum Bolotnaja-Verfahren gegen Teilnehmer an der Demonstration vom 6. Mai 2012. Außerdem wird auf das Projekt "Verteidigung der Menschenrechte" verwiesen, das vorsieht, im Internet über die Tätigkeit des Menschenrechtszentrums MEMORIAL zu informieren. Darüber hinaus sollen Dokumente, die das Menschenrechtszentrum im Laufe seiner 15jährigen Arbeit im Nordkaukasus zusammengestellt hat, systematisiert, digitalisiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Da die Beschuldigungen des Justizministeriums jeder Grundlage entbehren, hat sich  der Vorsitzende des Rats der Organisation, Alexander Tscherkassow, am 28. Dezember an die Generalstaatsanwaltschaft gewandt. Er wies darauf hin, dass Beamte des russischen Justizministeriums "ihre Kompetenzen und dienstlichen Vollmachten überschritten und gegen die Verfassung verstoßen" hätten.

"Amtspersonen staatlicher Organe sind nicht berechtigt, bei Ausübung ihrer Befugnisse das Grundgesetz des Landes zu verletzen und ihre dienstlichen Vollmachten zu nutzen, um Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen zu diskreditieren, die im Rahmen der russischen Verfassung tätig sind… Die Tätigkeit des Menschenrechtszentrums MEMORIAL, wie im Überprüfungsakt beschrieben, steht vollkommen im Einklang mit … den Bestimmungen der russischen Verfassung. Wenn unsere Organisation auf Verstöße und Mängel hinweist und die legislativen, exekutiven und judikativen staatlichen Organe kritisiert, ist das nicht nur gesetzeskonform, sondern leistet einen Beitrag zur demokratischen Entwicklung des Landes."

Tscherkassow fordert die Generalstaatsanwaltschaft auf, zu überprüfen, inwieweit das Vorgehen der Beamten des Justiziministeriums gesetzeskonform war, und je nach dem Ergebnis mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren.

30.12.2015

Proteste gegen die Verurteilung von Ildar Dadin

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL fordert unverzügliche Freilassung

Die Verurteilung von Ildar Dadin zu drei Jahren Haft hat etliche Proteste ausgelöst. Es kam zu Kundgebungen, vor allem Einzelmahnwachen, in mehreren Städten, darunter St. Petersburg und Jekaterinburg.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL forderte in der nachstehenden Erklärung Dadins unverzügliche Freilassung sowie die Abschaffung des Artikels 212.1, nach dem er verurteilt wurde:

"Am 7. Dezember hat Natalija Dudar, Richterin des Basmannyj-Gerichts Moskau, das erste Urteil nach Art. 212.1 StGB RF gefällt (wiederholter Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen). Sie hat Ildar Dadin schuldig gesprochen und ihn zu drei Jahren Freiheitsentzug in einer Kolonie gewöhnlichen Regimes verurteilt.

Dieses Urteil ist eine besonders zynische Attacke gegen Bürgerrechte und Freiheiten, eine Beleidigung gegen die Idee der Rechtssprechung, selbst wenn man es mit anderen politisch motivierten und in unseren Augen ungesetzlichen Urteilen vergleicht. Zwei der vier Vorfälle, die Dadin zur Last gelegt werden, waren Einzelmahnwachen, die nicht einmal gegen die „drakonische“ Gesetzgebung der Russischen Föderation über öffentliche Veranstaltungen verstoßen. Ein weiterer Vorfall hatte überhaupt nichts mit einer solchen Aktion zu tun.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat den Artikel 212.1 StGB der RF bereits kritisiert. Er soll ganz offensichtlich dem Zweck politischer Verfolgungen dienen. Er ist verfassungswidrig und unrechtmäßig, da er

- die wiederholte Bestrafung für ein und denselben Rechtsverstoß vorsieht;

- das Vorliegen eines Straftatbestandes davon abhängig macht, dass die Person ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde und sie damit der Garantien beraubt, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind;

- das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzt, indem er eine wiederholte Ordnungswidrigkeit, die die Persönlichkeit des Delinquenten charakterisiert, zum einzigen qualifizierenden Merkmal für die Begehung einer Straftat macht;

- eine Verantwortung festschreibt, die offensichtlich nicht dem anzunehmenden Gefährlichkeitsgrad für die Gesellschaft entspricht;

- entgegen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Russischen Föderation und der Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne hinreichenden Grund die Freiheit friedlicher Versammlungen einschränkt.

Beim Prozess war es bezeichnenderweise gerade Ildar Dadin selbst, und nicht die Anklagevertretung und das Gericht, der eine Position vertrat, die auf der Verfassung der Russischen Föderation basiert, indem er an die Rechte und Freiheiten der Bürger appellierte.

Wer nach Art. 212.1 StGB zur Verantwortung gezogen wird, ist für das Menschenrechtszentrum MEMORIAL jemand, der ungesetzlich und aus politischen Gründen verfolgt wird. Jeder, der auf dieser Grundlage der Freiheit beraubt wird, ist ein politischer Gefangener.

Wir fordern die unverzügliche Einstellung des Verfahrens gegen Ildar Dadin, seine bedingungslose Freilassung und die Streichung des Artikels 212.1 aus dem russischen Strafgesetzbuch."

9. Dezember 2015

Verwarnung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL

Verwarnung enthält nicht mehr den Vorwurf, die "verfassungsrechtliche Ordnung zu untergraben"

Das russische Justizministerium beschuldigt das Menschenrechtszentrum MEMORIAL offenbar nicht mehr, die verfassungsrechtliche Ordnung in Russland zu untergraben. Dies meldet heute die Zeitung Kommersant.

Dem Bericht zufolge ist dieser Vorwurf in der Verwarnung, die das Menschenrechtszentrum heute erhielt, nicht mehr enthalten. Es gehe nur noch um eine Reihe von Beanstandungen an der Satzung der Organisation. Hier sind Korrekturen und Anpassungen erforderlich, zum Teil infolge von Änderungen in der russischen Gesetzgebung.

Alexander Tscherkassow hält die Forderungen des Justizministeriums weitgehend für unbegründet und überflüssig: "Das Justizministerium wünscht, dass in der Satzung fast das gesamte Bürgerliche Gesetzbuch abgedruckt wird, aber dieses Problem haben nicht nur NGOs, sondern alle juristischen Personen."

Die ursprünglichen Vorwürfe gegen das Menschenrechtszentrum, die in dem Überprüfungsbericht des Justizministeriums enthalten waren, hatten Unruhe und Proteste im In- und Ausland ausgelöst. Thorbjørn Jagland, der Generalsekretär des Europarats, hatte die russischen Behörden dazu aufgerufen, russische Menschenrechtsaktivisten, darunter auch MEMORIAL zu schützen. Sowohl in Russland als auch in anderen Ländern kam es zu Mahnwachen und Protestkundgebungen.

Arsenij Roginskij hatte sich am 19. November an den Justizminister gewandt und an ihn appelliert, den Bescheid zu annullieren, "zumindest in dem Teil, der die absurden politischen Beschuldigungen enthält".

23. November 2015

Vorgehen des Justizministeriums untergräbt Vertrauen in die Verfassung

Schreiben von Arsenij Roginskij an den russischen Justizminister

Angesichts der skandalösen Beschuldigungen gegen das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat sich Arsenij Roginskij am 19. November mit dem folgenden Schreiben an den russischen Justizminister Alexander Konowalow gewandt und an ihn appelliert, den Bescheid gegen MEMORIAL zu annullieren.


"Sehr geehrter Herr Minister,

eine schwerwiegende Irritation, die durch Ihre Angestellten entstanden ist, veranlasst mich zu diesem Schreiben an Sie.

Im Oktober dieses Jahres führte das Justizministerium eine planmäßige Überprüfung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL durch. Diese Organisation ist Mitglied der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL für historische Aufklärung, soziale Fürsorge und Menschenrechte, deren Vorstand ich leite.

Der Überprüfungsbescheid (Nr. 77/03-47960 vom 30. Oktober) enthält vor allem Hinweise auf Korrekturen, die in der Satzung im Zusammenhang mit Änderungen der Gesetzgebung vorzunehmen sind. Das ist nichts Unerwartetes, diese Anpassungen sollten ohnehin auf der nächsten Vollversammlung beschlossen werden. Gegen einige weitere Beanstandungen, mit denen unsere Kollegen vom Menschenrechtszentrum nicht einverstanden sind, wird Widerspruch eingelegt.

Angesichts dieser rein routineartigen Bemerkungen ist jedoch das Urteil frappierend, die in Art. 10-11 des Bescheids steht: 'Mit ihrem Verhalten haben die Mitglieder des Menschenrechtszentrums MEMORIAL die Grundlagen der Verfassungsordnung der Russischen Föderation untergraben. Sie haben zum Umsturz der amtierenden Regierung und zu einer Änderung des politischen Regimes im Lande aufgerufen.'

Als Begründung für diese fantastischen Beschuldigungen führen die Mitarbeiter des Justizministeriums mehrere Bewertungen und Einschätzungen an, die MEMORIAL publiziert hat:

- die Behauptung (vom 29.8.2014), dass russländische Soldaten unmittelbar im militärischen Konflikt in der Ost-Ukraine beteiligt sind und die Aktionen Russlands gegen die Ukraine der Definition entsprechen, wie sie in der Resolution der UNO-Vollversammlung vom 14. Dezember 1974 für eine Aggression formuliert wurde.

- die Ablehnung des nach Auffassung von MEMORIAL unrechtmäßigen Urteils im Bolotnaja-Verfahren (24.2.2014).

Sich kritisch über Maßnahmen der Regierung zu äußern, ist demnach für Mitarbeiter des Justizministeriums gleichbedeutend mit dem 'Untergraben der Grundlagen der Verfassungsordnung' und einem 'Aufruf zum Umsturz'.

Diese „Rechts“-Logik erinnert nicht nur an die Zeiten der Sowjetmacht, als das Andersdenken mit dem Untergraben der sozialistischen Ordnung identifiziert wurde, sondern es versetzt uns direkt in diese Epoche zurück.

Die Verfassung der Russischen Föderation garantiert die Freiheit des Denkens und des Wortes, die Freiheit, Informationen zu suchen, zu erhalten und zu verbreiten (Art. 29), die Vereinigungsfreiheit (Art. 30). Meine Kollegen vom Menschenrechtszentrum MEMORIAL üben ihre von der Verfassung garantierten Rechte aus, wenn sie die bei ihrer Arbeit gesammelten Fakten darlegen und ihre Meinung und Einschätzung öffentlich zum Ausdruck bringen. Die Formulierungen des Justizministeriums in dem Überprüfungsbescheid für das Menschenrechtszentrum MEMORIAL sind nichts anderes als der Versuch, die verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten einzuschränken. Das ist ausdrücklich von der Verfassung untersagt. Ob Ihre Angestellten das aus Unwissen oder in böser Absicht tun, ist mir unbekannt.

Darüber hinaus sind den Verfassern des Bescheids mehrere eindeutige Fehler unterlaufen, sei es aus Eile oder infolge ihrer Voreingenommenheit. So werden dem Menschenrechtszentrum MEMORIAL Aussagen einer ganz anderen Organisation, nämlich der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, zugeschrieben. Im Übrigen sind das natürlich Kleinigkeiten m Vergleich zu den oben genannten politischen Formulierungen.

Sehr geehrter Herr Minister! Ich wende mich an Sie mit der Bitte, den Überprüfungsbescheid für das Menschenrechtszentrum MEMORIAL vom 30. Oktober 2015 zu annullieren (zumindest im dem Teil, der die absurden politischen Beschuldigungen enthält) und eine dienstliche Untersuchung anzuordnen, wie ein Dokument mit derartigen Formulierungen überhaupt erstellt werden konnte. Derartige Überprüfungsbescheide schaden nicht nur den gesellschaftlichen Organisationen, gegen die sie sich richten. Sie untergraben auch das Vertrauen zu dem von Ihnen geleiteten Ministerium, vor allem aber erschüttern sie das Vertrauen in die Verfassung. Und das ist nicht ungefährlich.

Mit freundlichen Grüßen

Arsenij Roginskij
Vorsitzender des Vorstands der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL"

19. November 2015

Justizministerium schaltet Generalstaatsanwaltschaft ein

Das Justizministerium hat die Unterlagen im Zusammenhang mit der Überprüfung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL der Generalstaatsanwaltschaft zur Überprüfung zugeleitet. Dies erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf eine Anfrage der Zeitung Kommersant

Weitere Fragen der Zeitung, etwa danach, ob der Vorwurf, die "verfassungsrechtliche Ordnung" zu untergraben, auch gegen andere Nichtregierungsorganisationen erhoben werde und ob jede Kritik an der Regierung die Grundlagen der Verfassung aushöhle, ließ das Ministerium unbeantwortet. Es hieß lediglich, in jedem Einzelfall werde invididuell entschieden.

Wie Michail Fedotov, der Leiter des Menschenrechtsrats beim Präsidenten, erklärte, wird der Menschenrechtsrat seinerseits eine Überprüfung vornehmen, auf Grund der gleichen Unterlagen, die dem Ministerium vorlagen. Der Ergebnisbericht werde dann im zuständigen Ausschuss oder auf einer Sitzung des Rats diskutiert und möglicherweise Präsident Putin zugeleitet.

12. November 2015

Menschenrechtszentrum MEMORIAL "untergräbt verfassungsrechtliche Ordnung"

Neue Attacke gegen MEMORIAL

Das russische Justizministerium beschuldigt das Menschenrechtszentrum MEMORIAL, "die Grundlagen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Russischen Föderation zu untergraben" und zum "Sturz der amtierenden Regierung sowie zu einer Änderung des politischen Regimes im Lande aufzurufen".

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist seit dem 21. Juli 2014 als angeblicher "ausländischer Agent" registriert. Seine Klagen gegen die Eintragung waren erfolglos.

Diese Behauptung steht in dem Bescheid, den das Justizministerium dem Menschenrechtszentrum MEMORIAL nach einer planmäßigen Überprüfung im Oktober dieses Jahres übermittelt hat. Begründet wird dies u. a. mit kritischen Stellungnahmen von MEMORIAL zur russischen Politik gegenüber der Ukraine und zum Bolotnaja-Verfahren gegen Teilnehmer an der Demonstration vom 6. Mai 2012.

Alexander Tscherkassow, der Leiter des Menschenrechtszentrums, bekräftigt die Position von MEMORIAL in diesen Fragen: "Das stimmt alles. Aber wo sind hier Aufrufe 'zum Sturz der amtierenden Regierung', die die Autoren des Schriftstücks uns zur Last legen? Offensichtlich ist für das Justizministerium Kritik an der Regierung gleichbedeutend mit einem Umsturzversuch".

Vertreter anderer NGOs, die dem Menschenrechtsrat beim Präsidenten angehören, haben sich in einer Erklärung unter dem Titel "Wir sind MEMORIAL" mit dem Menschenrechtszentrum solidarisiert, der man sich im Internet anschließen kann. Der Generalsekretär des Europarats Thorbjørn Jagland appellierte an die russischen Behörden, Menschenrechtsaktivisten und die Arbeit von MEMORIAL, einer der angesehensten und bekanntesten Menschenrechtsorganisationen, zu schützen.

11. November 2015

Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu hoher Geldstrafe verurteilt

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist heute in zwei Administrativ-Verfahren zu einer Strafzahlung von insgesamt 600.000 Rubeln verurteilt worden.

Das Gericht wirft dem Menschenrechtszentrum vor, Veröffentlichungen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet zu haben. Nach dem "Agentengesetz" müssen NGOs, die als solche verzeichnet sind, dies auf all ihren Dokumenten angeben.

Konkret ging es um zwei Publikationen auf der Website von MEMORIAL International vom 11. und 18. Juni, und zwar um Informationen über zwei Veranstaltungen, in die das Menschenrechtszentrum gar nicht involviert war, auch nicht einzelne seiner Mitarbeiter. Veranstalter war in beiden Fällen die internationale Gesellschaft MEMORIAL, die nicht als ausländischer Agent registriert ist.

Im ersten Fall handelt es sich um die Ankündigung eines Vortrags von Kirill Welikanow zur Frage der Möglichkeit eines „Internet-Parlaments“, im zweiten Fall um den Bericht von einer Veranstaltung mit Alexander von Plato zum Thema: „Wie wird in Deutschland nach 1945 der Zweite Weltkrieg erinnert?

Kirill Korotejew, der MEMORIAL vertritt, hatte zunächst die Verlegung beider Verfahren auf einen Termin nach dem 18. September beantragt, da an diesem Tag die Klage des Menschenrechtszentrums gegen seine Registrierung als „ausländischer Agent“ behandelt wird. Sollte das Menschenrechtszentrum sich hier durchsetzen können, würden beide Administrativ-Verfahren gegenstandslos. Das Gericht lehnte diesen Antrag in beiden Verfahren ab.

Im ersten Verfahren erklärte Kirill Welikanow als Zeuge vor Gericht, er sei nicht vom Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu seinem Vortrag eingeladen worden, diese Organisation habe mit seinem Vortrag und seinem Auftritt nichts zu tun. Ein Schreiben der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, die bestätigt, die Veranstaltung mit Welikanow organisiert zu haben, wurde zu den Akten genommen. Beide Aussagen wurden indes vom Gericht nicht berücksichtigt, ebensowenig wie die Argumente von MEMORIAL im zweiten Fall.

Richter Sergej Komlew verhängte in beiden Verfahren eine Strafe von jeweils 300.000 Rubeln, wodurch sich insgesamt 600.000 Rubel (umgerechnet ca. 8.000 Euro) ergeben.

Der Vorsitzende des Menschenrechtszentrums Alexander Tscherkassow betonte, seine Organisation sei selbstverständlich bereit, sich für eigene Handlungen zu verantworten, aber hier gehe es um eine andere juristische Person. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist eine selbstständige Organisation, die neben etlichen weiteren russischen und ausländischen Memorial-Verbänden Mitglied im Dachverband MEMORIAL International ist.

„Ein im Wesen unrechtmäßiges Gesetz bringt auch eine absurde Rechtspraxis hervor“, betonte Tscherkassow. „Nicht nur das Recht geht dabei verloren, sondern auch die Logik.“

4. September 2015

Mittwoch, 26. August 2015

Urteile gegen Sentsov und Koltschenko verkündet

Belastungszeuge fordert Wiederaufnahme seines Verfahrens

Ein Gericht in Rostow hat am 25. August das Urteil gegen Oleg Sentsov und Alexander Koltschenko verkündet. Oleg Sentsov wurde zu 20 Jahren strenger Lagerhaft verurteilt, Alexander Koltschenko zu zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte im Falle Sentsov 23 Jahre und für Koltschenko zwölf Jahre beantragt.

Sentsov und Koltschenko waren im Mai 2014 auf der Krim verhaftet und nach Moskau verschleppt worden. Der Prozess fand indessen in Rostow statt.

Einer der beiden Belastungszeugen, Gennadij Afanasjew, hat seine Aussage während des Prozesses zurückgezogen und erklärt, sie sei unter Folter zustande gekommen. Afanasjew war bereits zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden, ebenso wie der andere Belastungszeuge, Alexej Tschirnij.

Afanasjew hat inzwischen eine Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt. Er bestreitet nicht, an gesetzwidrigen Aktionen teilgenommen zu haben, besteht allerdings darauf, dass von „Terrorismus“ keine Rede sein könne. Afanasjews Anwalt Alexander Popkow beklagt, dass ihm der Einblick in die Akten des Verfahrens verweigert werde.

Oleg Sentsov bestreitet jegliche Beteiligung an illegalen Handlungen. Während seiner Untersuchungshaft und insbesondere in den letzten Tagen hat es zahlreiche Solidaritätsbekundungen für Sentsov gegeben, sowohl von Seiten russischer Berufskollegen als auch aus dem Ausland.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat Sentsov, Koltschenko und Afanasjew als politische Gefangene anerkannt. Informationen in russischer Sprache zu Afanasjew finden Sie hier und zu Sentsov und Koltschenko hier, die Schlussworte Sentsovs (in englischer Übersetzung) hier und Koltschenkos (russisch) hier.

Samstag, 1. August 2015

Justizministerium fordert strenge Einhaltung des "Agentengesetzes"

NGOs sollen auf jeder Publikation angeben, dass die "die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben"

Nachdem in Russland immer mehr NGOs als angebliche ausländische Agenten registriert wurden und inzwischen auch mehrere eine Geldstrafe dafür zahlen sollen, dass sie nicht selbst diese Registrierung beantragt haben, gehen die Behörden jetzt noch einen Schritt weiter. Zwölf NGOs wurden in einer Verwarnung dazu aufgefordert, auf ihren Publikationen anzugeben, dass die „die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben“.

Das ist tatsächlich eine der Vorschriften des „Agentengesetzes“. Allerdings hat keine der betroffenen NGOs sie bisher umgesetzt. Einzig die – nicht als „ausländischer Agent“ registrierte –  "Gesellschaft für Verbraucherschutz" hat diesen Vermerk aus Solidarität bereits im Jahre 2012 auf ihre Seite gesetzt (die in Russland derzeit nicht oder nur auf Umwegen zugänglich ist).

Einen entsprechenden Bescheid haben u. a. Transparency International Russland, das Komitee gegen Folter (das bekanntlich seine Auflösung eingeleitet hat), das Menschenrechtszentrum Memorial, der Memorial-Verband in Jekaterinburg, der Flüchtlingshilfeverein „Grazhdanskoe sodejstvie“ (Bürgerunterstützung), das Sacharow-Zentrum, der Petersburger Verein „Bürgerkontrolle“, die Menschenrechtsorganisation „Für Menschenrechte“, die Murmansker Organisation „Maximum“ (gegen Diskriminierung und Homophobie) und noch einige weitere erhalten.

Hier drohen gegebenenfalls weitere erhebliche Geldstrafen (von 100.000 bis 300.000 Rubeln für Personen, für juristische Personen von 300.000 bis zu 1,5 Mio. Rubeln). Igor Kaljapin, dem Leiter des "Komitees gegen Folter", wurde bereits mitgeteilt, dass er und seine Organisation mit derartigen Geldstrafen zu rechnen hätten.

28. Juli 2015

Mittwoch, 11. März 2015

Menschenrechtszentrum MEMORIAL verliert Gerichtsverfahren

Ein Moskauer Bezirksgericht hat heute die Eintragung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL in das berüchtigte Register "ausländischer Agenten" für rechtens erklärt.

Es schloss sich damit der Auffassung des Justizministeriums an, das die Eintragung veranlasst hatte. Anders als der Anwalt von MEMORIAL Kirill Koroteev, der eine "politische Tätigkeit" von MEMORIAL in Abrede stellte, betonte der Vertreter des Justizministeriums, die politische Komponente bei MEMORIAL sei eindeutig, und damit sei die Verzeichnung als "ausländischer Agent" gerechtfertigt.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL war im Juli vergangenen Jahres in das Verzeichnis eingetragen worden. Inzwischen befinden sich bereits45 Nichtregierungsorganisationen in diesem Register.

Sonntag, 1. März 2015

Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL gegen Eintragung in "Agenten-Verzeichnis"

Verhandlung erneut vertagt

Die für den heutigen 19. Februar anberaumte Gerichtsverhandlung - es geht um die Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL gegen die Eintragung ins Register angeblicher "ausländischer Agenten" - ist erneut vertagt worden.

Am 27. Januar hatte das Gericht vom Justizministerium Unterlagen angefordert, die als Grundlage für die skandalöse Eintragung gedient hatten. Auf der heutigen Verhandlung stellte das Justizministerium den Antrag, die Staatsanwaltschaft hinzuzuziehen, da die Eintragung auf Grund einer Überprüfung und entsprechenden Beurteilung durch letztere erfolgt sei.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hatte damals eine Aufforderung erhalten, sich als "ausländischer Agent" registrieren zu lassen. Die Klage gegen diesen Bescheid hatte es nach einem langwierigen Verfahren am 23. Mai 2014 verloren.

Vor wenigen Tagen hat ein Urteil des russischen Verfassungsgerichts das Gesetz, das die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft regelt und ihr umfassende Überprüfungsrechte gewährt, für verfassungswidrig erklärt. Das dürfte MEMORIAL in dem Verfahren als zusätzliches Argument zugute kommen.

Der nächste Termin wurde für den 11. März angesetzt.

19. Februar 2015

Mittwoch, 18. Februar 2015

Zweifelhafte Nachbesserungen am "Agentengesetz"

Die Korrekturen am "Agentengesetz", die Präsident Putin am 2. Februar in der Duma eingebracht hat. sind nach Auffassung von Vertretern vieler NGOs unzureichend.

Die Prozedur, die eine Austragung von NGOs aus dem berüchtigten Verzeichnis angeblicher ausländischer Agenten regeln soll, scheint keineswegs allen NGOs praktikabel. Um dies zu erreichen, muss eine NGO auf ausländische Finanzierung und (oder) "politische Tätigkeit" verzichten.

Pavel Tschikov, der Leiter der Menschenrechtsorganisation "Agora", verlangte hier Präzisierungen. Da die Staatsanwaltschaft offenbar jede Aktivität als politisch einstufe, könnte eine NGO natürlich ihre Tätigkeit einfach für ein Jahr aussetzen und dann ihre Löschung aus dem "Agentenregister" beantragen. Allerdings würde sie in dem Fall damit riskieren, dass das Justizministerium ihr unter diesem Vorwand die Registrierung entzöge, dass sie ihre Arbeit ja eingestellt habe.

Natalia Taubina (Stiftung "Gesellschaftliches Verdikt") betonte, dass finanzielle Unterstützung aus dem Ausland nicht verboten sei. Ihre Organisation werde daher nicht darauf verzichten und sich weiter gerichtlich gegen die Einstufung ihrer Tätigkeit als "politisch" zur Wehr setzen.

Alexander Tscherkassov, Vorstand von MEMORIAL International und Leiter des Menschenrechtszentrums MEMORIAL, beharrte auf der grundsätzlichen Position von MEMORIAL, dass das "Agentengesetz" nicht zu korrigieren sei, sondern aufgehoben werden müsse. Dies hatte MEMORIAL immer wieder erklärt. "Das Gesetz ist von Grund auf fehlerhaft, es geht von zwei irrigen Prämissen aus. Erstens bedeutet die Gewährung von Fördergeldern nicht, dass damit ein Auftrag erteilt wird. Zweitens wird der Begriff der politischen Tätigkeit auf Aktivitäten angewandt, für die diese Bestimmung nicht zutrifft."

MEMORIAL: Ildar Dadin, Vladimir Ionov und Mark Galperin werden aus politischen Gründen verfolgt

Am 16. Januar wurden gegen Vladimir Ionov und Mark Galperin und am 30. Januar gegen Ildar Dadin die ersten Strafverfahren wegen des neuen § 212.1 StGB RF (mehrfacher Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen) eingeleitet. Jedem von ihnen werden vier Verstöße gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen innerhalb von 180 Tagen zur Last gelegt.
Gegen Ionov und Galperin (Galperin verbüßt bis zum 14.Februar noch eine Ordnungshaft von dreißig Tagen) wurde als Maßnahme eine Einschränkung der Freizügigkeit verhängt, die verbietet, dass sie Moskau verlassen; gegen Dadin wurde Hausarrest verfügt.
Wir gehen davon aus, dass die Verfolgung der Aktivisten rechtswidrig ist und aus politischen Motiven erfolgt - schon allein deswegen, weil sie sich auf § 212.1 StGB RF stützt.
Dieser Paragraph zielt ebenso wie § 20.2 Punkt 8 des Verwaltungsstrafrechts der RF (der den wiederholten Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen unter Strafe stellt) darauf ab, die Machtstellung der herrschenden Strukturen zu festigen und zu erhalten. Dies geschieht durch eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit; öffentliche Aktivitäten von Personen, die die Versammlungsfreiheit wahrnehmen, um die Machtorgane zu kritisieren, werden mit Zwangsmitteln unterbunden.
Der rechtswidrige Charakter des § 212. 1 StGB RF ist dadurch bedingt, dass er:
- die wiederholte Bestrafung für ein und denselben Rechtsverstoß vorsieht;
- das Vorliegen eines Straftatbestandes davon abhängig macht, dass die Person ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde und sie damit der Garantien beraubt, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind;
- das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzt, indem er eine wiederholte Ordnungswidrigkeit, die die Persönlichkeit des Delinquenten charakterisiert, zum einzigen qualifizierenden Merkmal für die Begehung einer Straftat macht;
- eine Verantwortung festschreibt, die offensichtlich nicht dem anzunehmenden Gefährlichkeitsgrad für die Gesellschaft entspricht;
- entgegen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Russischen Föderation und der Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne hinreichenden Grund die Freiheit friedlicher Versammlungen einschränkt (siehe auch die Erklärung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL mit dem Titel „Die neue Gesetzgebung vernichtet die Versammlungsfreiheit in Russland“).
Die Rechtswidrigkeit und den politischen Charakter der Strafverfolgung von Ionov, Galperin und Dadin bestätigen auch die tatsächlichen Umstände der Fälle: die zahlreichen Verletzungen und Fälschungen im Rahmen der Ordnungswidrigkeitsverfahren; die Willkür der ordnungsrechtlichen Verfolgung – festgenommen wurden Oppositionsaktivisten, nicht aber die Regierungsanhänger, die ihre Aktionen störten; die prozessualen Verstöße bei der Einleitung der Strafverfahren.
Aufgrund dieser Umstände betrachten wir die Verfolgung von Ionov, Galperin und Dadin als rechtswidrig und politisch motiviert und Ildar Dadin, der unter Hausarrest steht, als politischen Gefangenen.
Die Strafverfolgung von Ionov, Galperin und Dadin muss umgehend und bedingungslos eingestellt werden.
Die Anerkennung als rechtswidrig Verfolgter aus politischen Motiven oder als politischer Gefangener bedeutet weder das Einverständnis des Menschenrechtszentums MEMORIAL mit den Ansichten und Aussagen der anerkannten Personen noch eine Befürwortung ihrer Äußerungen und Handlungen.

Übersetzung: Martina Steis

Der Befehl, keine Gefangenen zu machen, ist ein Verbrechen

Erklärung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL

Am 23. Januar hat der Chef der selbsternannten Donezker Volksrepublik (DVR) Alexander Sachartschenko erklärt, dass er den militärischen Verbänden der DVR den Befehl gegeben habe, künftig keine Gefangenen mehr zu nehmen. Mit diesem Befehl hat er ein Kriegsverbrechen begangen.

Ein solcher Befehl ist ein Verbrechen, unabhängig davon, ob man den militärischen Konflikt in der Ukraine als internationalen Konflikt oder als Bürgerkrieg einschätzt. Das internationale humanitäre Recht verbietet eindeutig, derartige Befehle zu geben.

Im dritten Artikel der für alle verbindlichen Genfer Konventionen ist die Forderung an die an einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien formuliert:
Personen, (…) welche die Waffen gestreckt haben, und (...) Personen, die infolge Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder irgendeiner anderen Ursache außer Gefecht gesetzt wurden, sollen unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden…
Zu diesem Zwecke sind und bleiben in Bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und überall verboten:
Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung
.“

Das erste Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen, das internationale Konflikte behandelt, untersagt in Artikel 40 ausdrücklich, "den Befehl zu erteilen, niemanden am Leben zu lassen, dies dem Gegner anzudrohen oder die Feindseligkeiten in diesem Sinne zu führen.“

Artikel 41 dieses Protokolls verbietet es, jemanden anzugreifen, „der a) sich in der Gewalt einer gegnerischen Partei befindet, b) unmissverständlich seine Absicht bekundet, sich zu ergeben, oder c) bewusstlos oder anderweitig durch Verwundung oder Krankheit kampfunfähig und daher nicht in der Lage ist, sich zu verteidigen, sofern er in allen diesen Fällen jede feindselige Handlung unterlässt und nicht zu entkommen versucht.

Die Ausführung des verbrecherischen Befehls von Alexander Sachartschenko ist ebenfalls eindeutig als Kriegsverbrechen zu bewerten. Für diese Verbrechen wird Russland mitverantwortlich sein, da die hochrangigsten russischen Politiker die Separatisten offen unterstützen.

Wir fordern von der Führung unseres Landes, umgehend Schritte zu unternehmen, um die Führung der Separatisten in der Ostukraine zur Vernunft zu bringen und sie zu veranlassen, den verbrecherischen Befehl zurückzunehmen.

24. Januar 2015

Mittwoch, 10. Dezember 2014

"Union der Donfrauen" verliert Verfahren

"Donfrauen" bleiben als "ausländische Agenten" verzeichnet

Ein Moskauer Bezirksgericht hat gestern die Klage der „Donfrauen“ gegen ihre Eintragung ins Register „ausländischer Agenten“ zurückgewiesen.

Nachdem das Justizministerium inzwischen durch eine Gesetzesänderung berechtigt ist, NGOs, die es für „ausländische Agenten“ hält, selbst in das entsprechende Register einzutragen, sind inzwischen 18 Organisationen dort verzeichnet, zu denen u. a. die „Donfrauen“; das Menschenrechtszentrum MEMORIAL und die „Soldatenmütter von St. Petersburg“ gehören.

Die „Donfrauen“ haben diese Eintragung gerichtlich angefochten und dieses Verfahren gestern in erster Instanz verloren. Die Begründung dieses Urteils wird erst in einigen Tagen vorliegen. Elena Perschtschakova von der Organisation „Gesellschaftliches Verdikt“ (Obschtschestvennyj verdikt), die die „Donfrauen“ vor Gericht vertritt, hat bereits angekündigt, dass die NGO gegen das Urteil Revision einlegen wird.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hatte das entsprechende Verfahren im September ebenfalls verloren.

Freitag, 5. Dezember 2014

„Das Menschenrechtsklima ist nicht wiederzuerkennen“

Pressekonferenz von Human Rights Watch in Moskau

Auf einer Pressekonferenz in Moskau am 4. Dezember beklagte der Direktor von Human Rights Watch Kenneth Roth, dass sich die Menschenrechtslage in Russland insbesondere in den letzten beiden Jahren signifikant verschlechtert habe. Bereits seit Beginn der 2000er Jahre gab es laut Roth beunruhigende Anzeichen für zunehmenden Druck auf Kritiker. Seit der Rückkehr von Vladimir Putin ins Präsidentenamt 2012 seien Rechte und Freiheiten immer mehr beschnitten worden.

Besonders bedrängt würden Nichtregierungsorganisationen. Roth sprach hier das „Agentengesetz“ an, demzufolge sich NGOs als „ausländische Agenten“ registrieren lassen müssen bzw. inzwischen vom Justizministerium als solche registriert werden, sofern sie ausländische Fördergelder erhalten. Roth wies ausdrücklich darauf hin, dass der Begriff „ausländischer Agent“ im Russischen als „Spion“ verstanden wird – eine Tatsache, die westlichen Politikern und Medien oft nicht bewusst ist. Inzwischen seien 17 Organisationen gegen ihren Willen als „ausländische Agenten“ verzeichnet worden, darunter auch das Menschenrechtszentrum MEMORIAL.

"In keinem Land, das sich um die Einhaltung der Menschenrechte bemüht, gibt es eine solche Praxis, einer Organisation das Etikett eines 'ausländischen Agenten' anzuheften", betonte Roth. Die Situation des Menschenrechtszentrums MEMORIAL sei unfassbar.

Roth betonte, dass „starke Menschenrechtsgruppen und unabhängigen Stimmen in der Gesellschaft und den Medien eine wesentliche Rolle dabei zukommt, wenn es darum geht, ein autoritäres Regime zu verhindern und Menschenrechtsstandards zu bewahren.“

Generalsekretär des Europarats besucht MEMORIAL

Der Generalsekretär des Europarats Thorbjørn Jagland, der sich auf einem Staatsbesuch in Russland befindet, hat am 27. November die Internationale Gesellschaft MEMORIAL besucht.

„MEMORIAL“ sei eine „herausragende Organisation“, es sei sehr wichtig, dass jede Nation im Bewusstsein ihrer Geschichte lebe, und „Sie leisten in Russland dazu einen Beitrag“. Auf die Nachricht von der drohenden Schließung von MEMORIAL (des russischen Dachverbands) habe er sich umgehend an den russischen Justizminister gewandt mit dem Appell, das zu verhindern. Er wolle diese Frage bei der bevorstehenden Begegnung mit ihm erneut ansprechen.

Arsenij Roginskij dankte Jagland für seine Unterstützung. Er hielt fest, dass das Justizministerium gegen die russische Gesellschaft MEMORIAL formale Einwände erhoben habe (auf die der Verband inzwischen mit einer Satzungsänderung reagiert hat). Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL dagegen sei im Juli 2014 als „ausländischer Agent“ registriert und gebrandmarkt worden.

Alexander Tscherkasov, der Leiter des Menschenrechtszentrums, und Roginskij betonten, wie sehr die gegenwärtige Arbeit von MEMORIAL mit der Vergangenheit zusammenhängt. „Wir stellen Listen politischer Gefangener zusammen und verzeichnen politische Verhaftungen und Festnahmen bei Massenkundgebungen. (…) 1968 hat die ‚Chronik‘ [Chronik der laufenden Ereignisse, Menschenrechtsbulletin, das seit 1968 über politische Verfolgungen berichtete] dasselbe getan und wurde dafür verfolgt. Wir setzen also diese Tradition fort, und die Staatsanwaltschaft tut dies mit ihren Handlungen ebenfalls.“

Roginskij wies auf die Probleme hin, die die Machthaber im Verhältnis zur Gesellschaft haben: „Der Regierung fällt es schwer zu verstehen, was eine Gesellschaft ist, was gesellschaftliche Organisationen und Vereinigungsfreiheit bedeuten. (…) Vergangenheit und Gegenwart sind eins. Wir untersuchen wir die massenhaften Menschenrechtsverletzungen und den Terror in der Vergangenheit . Und wenn wir uns mit den Menschenrechtsverletzungen heute befassen, stützen wir uns dabei auf unsere Kenntnisse von der Vergangenheit“.

Russland sei ein Teil Europas: „Wir haben eine gemeinsame Geschichte, und die Arbeit von MEMORIAL ist in allem ein Beweis für diese These. Es gibt für uns keinen anderen Weg als den europäischen. Die Werte der Menschenrechte – das sind unsere gemeinsamen Werte. (…) Russland ändert sich dann, wenn die Menschen hier begreifen, dass der Staat unser Diener ist und nicht wir Diener des Staates. Es ist das Ziel von MEMORIAL, das den Menschen zu vermitteln.“

Dienstag, 14. Oktober 2014

"Unsere gesellschaftliche Bewegung wird nicht verschwinden"

Arsenij Roginskij zum Vorgehen des Justizministeriums gegen den russischen Dachverband von MEMORIAL

In den letzten Tagen sorgten Meldungen für Verwirrung und Unruhe, das russische Justizministerium habe die Auflösung der Menschenrechtsorganisation MEMORIAL in die Wege geleitet. Dies war in einer Sendung des für seine diffamierenden und entstellenden Darstellungen bekannten Kanals NTV behauptet worden.

Das Justizministerium hat tatsächlich beim Obersten Gericht die Auflösung der russischen Organisation MEMORIAL beantragt. Es handelt sich hier um den russischen Dachverband von MEMORIAL, dem über 60 Regionalverbände sowie Vereinigungen, die zu bestimmten Themen arbeiten (wie historische Aufarbeitung, Menschenrechte), angehören.

Arsenij Roginskij erläutert die Situation und das Vorgehen des Justizministeriums:
„…Zunächst ist klarzustellen, dass es mehrere Organisationen von „Memorial“ gibt, die in Russland registriert sind. Das sind einmal die Internationale Gesellschaft MEMORIAL und die russische Gesellschaft MEMORIAL für historische Aufklärung, soziale Fürsorge und Menschenrechte. Juristisch sind das zwei selbstständige Organisationen. – Das Justizministerium hat beim Obersten Gericht den Antrag eingereicht, jene russische Gesellschaft MEMORIAL aufzulösen, die im Jahre 1992 registriert wurde und der bis heute unterschiedliche Strukturen angehören, die in verschiedenen russischen Regionen tätig sind. (…)

MEMORIAL ist ‚von unten‘ entstanden, d. h. verschiedene Verbände, die in den Regionen arbeiteten, haben gemeinsam beschlossen, eine zentrale russische Organsisation zu gründen. Bis 2012 ab es keinerlei Einwände gegen dieses Modell, das übrigens so auch in der Satzung verankert ist. Warum das Justizministerium zwanzig Jahre nach der Registrierung den Status von MEMORIAL in Frage stellt, obwohl ihr nach wie vor praktisch dieselben regionalen Organisationen angehören und sich die Gesetzgebung in dieser Hinsicht nicht geändert hat, ist mir unbekannt.“

Eine offizielle Mitteilung vom Justizministerium hat Memorial im Übrigen nicht erhalten, wie Roginskij betont:
„Wir haben keine Mitteilung des Justizministeriums in Händen, sondern nur ein Telegramm vom Obersten Gericht, das etwa vor drei Tagen eingegangen ist und in dem es heißt, dass der Antrag auf Auflösung der Russischen Organisation MEMORIAL' auf Antrag des Justizministeriums zur Verhandlung ansteht.“

Diese Verhandlung wurde für den 13. November anberaumt, obwohl Memorial das Justizministerium in Kenntnis gesetzt hatte, dass gut eine Woche danach (21-23. November) die Vollversammlung von MEMORIAL angesetzt ist, die eine Änderung der Struktur beschließen kann. MEMORIAL hat daher das Gericht um eine Verschiebung des Termins gebeten.

Sollte das Gericht diesem Ersuchen nicht nachkommen und darüber hinaus im Sinne einer Auflösung des Verbandes entscheiden, heißt das für Roginskij indes nicht, „dass damit auch die Mitgliedsverbände des russischen MEMORIAL liquidiert werden. Einige werden sich dann umregistrieren müssen, und wir werden schon einen Weg zu einer Neugründung finden.

Diese ganze Geschichte schlägt uns natürlich auf die Stimmung und kostet viel Kraft. Sie wird unsere gesellschaftliche Bewegung aber nicht zum Verschwinden bringen.“

Freitag, 10. Oktober 2014

Lügen des Fernsehkanals NTV und Beanstandungen des Justizministeriums

Erklärung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL und der Russischen Gesellschaft MEMORIAL


Die Behauptung bei NTV, das russische Justizministerium habe die Liquidierung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL eingeleitet, führte heute zu etlichen Irritationen. Das Menschenrechtszentrum und die Russische Gesellschaft MEMORIAL (die Dachorganisation der russischen Memorial-Verbände) haben aus diesem Anlass nachstehende Erklärung abgegeben.

Am 10. Oktober strahlte NTV unter dem Titel „Außergewöhnliches Ereignis“ eine Sendung aus, die aus böswilligen Lügen, aber auch aus Fehlinformationen in Folge von Unkenntnis bestand.

Die Arbeit des Menschenrechtszentrums MEMORIAL als Unterstützung von Extremisten und Terroristen darzustellen, ist eine infame Lüge. Auf Unkenntnis basiert hingegen die Behauptung, das Justizministerium habe deshalb den Antrag gestellt, dasMenschenrechtszentrum MEMORIALzu liquidieren.

In Wirklichkeit hat das Justizministerium beim Obersten Gericht der Russischen Föderation nicht die Auflösung des Menschenrechtszentrums Memorial beantragt. Es geht hier vielmehr um eine andere Organisation, nämlich die Russische Gesellschaft für historische Aufklärung, soziale Fürsorge und Menschenrechte MEMORIAL.

Die russische Gesellschaft MEMORIAL wurde vom Justizministerium bereits 1992 registriert. Bis heute befinden sich unter ihrem Dach verschiedene Memorial-Verbände, die in verschiedenen russischen Regionen tätig sind und sich mit Menschenrechtsarbeit, sozialer Fürsorge und historischer Aufklärung befassen.

Im Jahre 2012, 20 Jahre nach der ersten Registrierung, tauchten beim Justizministerium plötzlich Zweifel hinsichtlich des russischen Rechtsstatus von Memorial auf, obwohl der Gesellschaft praktisch dieselben regionalen Verbände angehören wie zuvor und sich die Gesetzeslage in dieser Frage in keinem Punkt geändert hatte.

Geändert hat sich allerdings die Position des Justizministeriums, das erneut einen „demokratischen Zentralismus“ anstrebt, der nach der Abschaffung der führenden Rolle der KPdSU nicht mehr aktuell schien. Heute erklärt das Justizministerium, nur jene gesellschaftlichen Vereinigungen könnten der Russischen Gesellschaft MEMORIAL angehören, die in ihrer Bezeichnung die Worte „Verband (otdelenie) der Russischen Gesellschaft für historische Aufklärung, Sozialarbeit und Menschenrechte MEMORIAL“ tragen.

Die gesetzliche Vorschrift, dass eine Organisation nur dann einen gesamtrussischen Status haben kann, wenn sie in über der Hälfte der Föderationssubjekte Verbände unterhält, legt das Justizministerium jetzt dahingehend aus, dass diese Verbände zwangsläufig einen Status als Regionalverbände haben müssten. Das Vorhandensein von Stadt- und Bezirksverbänden einer Organisation reicht für die Beamten als Beleg dafür nicht aus, dass die Organisation in der betreffenden Region tätig ist.

Die Vorbehalte des Justizministeriums entbehren jeglicher Grundlage. Nicht zufällig erhielten wir auf Anfragen keine Hinweise auf eine Gesetzesnorm. Für uns ist es inakzeptabel, dass das Justizministerium das von der Verfassung garantierte Recht von Bürgern, eine Vereinigung zu bilden, gesetzwidrig einschränken will. Deshalb hat sich die Russische Gesellschaft MEMORIAL bereits 2012 entschlossen, vor Gericht zu gehen.

Einen Hinweis auf ein Gesetz haben wir auch nicht erhalten, als wir 2013 die Forderungen des Justizministeriums im Moskauer Zamoskvorezki-Bezirksgericht und danach im Stadtgericht angefochten. Beide gaben, wie nicht anders zu erwarten, dem Justizministerium Recht. Deshalb wird die Russische Gesellschaft MEMORIAL in Kürze Klage beim Verfassungsgericht einreichen.

Was den Antrag des Justizministeriums betrifft, so hoffen wir, dass das Oberste Gericht bei Behandlung dieses Antrags dem Gesetz und der Verfassung mehr Respekt entgegenbringen wird als die untergeordneten Gerichtsinstanzen.

Freitag, 12. September 2014

Menschenrechtszentrum MEMORIAL verliert Berufungsverfahren

Moskauer Stadtgericht entscheidet gegen MEMORIAL

Das Moskauer Stadtgericht hat am heutigen 12. September die Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL gegen seine Eintragung ins Register für „ausländische Agenten“ abgewiesen.

Nachdem es im Frühjahr 2013 zu massenhaften Überprüfungen russischer NGOs durch die Staatsanwaltschaft und häufig noch verschiedene weitere Instanzen gekommen war, hatte eine Reihe von ihnen, auch das Menschenrechtszentrum MEMORIAL, die Aufforderung erhalten, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hatte dagegen geklagt. Die Gerichtsverhandlung war zunächst etliche Male vertagt worden, bis am 23. Mai 2014 das erstinstanzliche Urteil gegen MEMORIAL erfolgte. Inzwischen hatte das Verfassungsgericht das „Agentengesetz“ am 8. April für verfassungskonform erklärt, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht noch aus.

Mittlerweile ist das Justizministerium auf Grund einer Gesetzesänderung berechtigt, NGOs selbst als „ausländische Agenten“ zu registrieren (wogegen wiederum geklagt werden kann). Bei mehreren NGOs ist das inzwischen erfolgt. Auch das Menschenrechtszentrum wurde registriert und zuletzt die Soldatenmütter in St. Peterburg, letztere unmittelbar nachdem sie Informationen über Soldaten, die beim Kampfeinsatz in der Ukraine gefallen waren, publik gemacht hatten.

Die Staatsanwaltschaft behauptete, das Menschenrechtszentrum sei politisch tätig und erhalte Gelder aus dem Ausland. Es ging vor allem um zwei Programme des Zentrums. Eines davon widmet sich der Unterstützung von Personen, die bei Demonstrationen und Mahnwachen festgenommen werden (das Webportal ovdinfo.org informiert zeitnah über Festnahmen, den Verbleib der Betroffenen und etwaige Verfahren). Das zweite Programm befasst sich mit dem Schicksal von Personen, die aus politischen Gründen strafrechtlich verfolgt werden.

Wie die Vertreter von MEMORIAL betonten, betreiben beide Programme vor allem Öffentlichkeitsarbeit und verfolgen keine politischen Ziele. Finanzielle Unterstützung aus dem Ausland hat MEMORIAL nie bestritten.

Das Gericht entschied nach einer Beratung von knapp zwei Minuten, das Urteil der vorigen Instanz bestehen zu lassen, und lehnte den Revisionsantrag von MEMORIAL ab.

Dagegen hat die Assoziation Golos vor einigen Tagen vor Gericht Recht bekommen. Sowohl die Organisation als auch ihre Leiterin Lilija Schibanova waren zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde jetzt revidiert, weil Golos auf finanzielle Förderung aus dem Ausland verzichtet hatte. Die Organisation hat sich inzwischen ans Justizministerium gewandt mit der Forderung, sie umgehend aus dem Register für "ausländische Agenten" zu entfernen.