Posts mit dem Label Amnesty International werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Amnesty International werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 25. Juli 2015

"Unerwünschte ausländische Organisationen"

Empfehlungen von Duma-Abgeordneten


Seit Präsident Putin am 23. Mai das Gesetz über „unerwünschte ausländische Organisationen“ unterzeichnet hat, ist es bereits zu entsprechenden Vorschlägen gekommen. Der Duma-Abgeordnete der LDPR Vitalij Solotschevskij empfahl gleich fünf Organisationen, die als „unerwünscht“ zu verzeichnen seien: die Carnegie-Stiftung, Transparency International, Amnesty International, Human Rights Watch und die Stiftung MEMORIAL International. Die Abgeordneten Raschkin und Obuchov (beide KPRF) nannten die Soros-Stiftung.

Die Generalstaatsanwaltschaft antwortete auf den Vorschlag Solotschevskijs, die von ihm genannten Organisationen befänden sich außerhalb des Bereichs russischer Jurisdiktion und könnten daher nicht daraufhin überprüft werden, ob sie unter das Gesetz über „unerwünschte Organisationen“ fallen. Solotschevskij habe keinerlei konkrete Hinweise geliefert, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Sicherheit des russischen Staates gefährdeten. Sein Antrag werde an die Sicherheits- und Kontrollorgane weitergeleitet. Sollten von ihnen entsprechende Informationen eingehen, würden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

15. Juni 2015

Register für "unerwünschte" ausländische Organisationen

Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen


Für unerwünschte ausländische Organisationen soll es in Russland bald auch ein spezielles Register geben. Das im Januar eingebrachte Gesetz wurde am 15. Mai in zweiter Lesung behandelt und mit großer Mehrheit angenommen (bei nur drei Gegenstimmen). Es wurde dahingehend präzisiert, dass nur Nichtregierungsorganisationen betroffen sind.

Unerwünscht ist eine NGO, wenn sie die russische Verfassungsordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Staatssicherheit gefährdet. Die Entscheidung über eine entsprechende Einstufung einer ausländischen NGO soll beim Generalstaatsanwalt oder seinem Vertreter in Absprache mit dem Außenministerium liegen.

Unerwünschte ausländische NGOs sollen in Russland keine Filialen unterhalten, keine finanziellen Operationen durchführen, keine Informationsmaterialien verbreiten und Projekte durchführen können. Vor allem aber dürfen sie russische NGOs nicht finanziell unterstützen. Russische NGOs, die mit derartigen „unerwünschten“ Vereinen kooperieren, sollen dafür belangt werden.

Der Menschenrechtsrat beim Präsidenten hatte im März ein ablehnendes Gutachten über den Gesetzentwurf abgegeben. Die bereits bestehende Gesetzgebung reiche voll aus, um die Tätigkeit extremistischer oder terroristischer ausländischer Organisationen zu unterbinden.

Human Rights Watch und Amnesty International haben entschieden gegen diesen Gesetzentwurf protestiert. Er steht für sie in einer Linie mit dem berüchtigten „Agentengesetz“.

Für Natalia Taubina, die Leiterin der NGO „Gesellschaftliches Verdikt“, ist eindeutig, dass sich das Gesetz gegen vom (russischen) Staat unabhängige Organisationen richtet. Jegliche kritische Bemerkung zur Verfassungsordnung könne dazu führen, dass nicht nur unabhängige internationale Organisationen für unerwünscht erklärt würden, sondern auch solche, die russische Organisationen finanziell unterstützten und gemeinnützig tätig seien.

16. Mai 2015

Samstag, 12. Oktober 2013

Anerkennung für Svetlana Gannuschkina

Svetlana Gannuschkina wird mit Stieg-Larsson-Preis ausgezeichnet


Der Stieg-Larsson-Preis wurde 2009 von dem Vater und dem Bruder des schwedischen Autors sowie dem Verlag Norstedts gestiftet. Er wird jährlich an Personen oder Organisationen verliehen, die im Sinne Stieg Larssons tätig sind. Der Journalist und Autor Stieg Larsson (1954-2004) hat sich zeitlebens gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagiert und war deshalb häufig Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt.

Svetlana Gannuschkina erhält die Auszeichnung „für ihre „beharrliche und mutige Arbeit zum Schutz der Menschenrechte in Russland“. Sie habe mit dem Einsatz für die Rechte von Migranten und Zwangsumsiedlern eine wichtige Rolle für die Entwicklung der Demokratie in Russland gespielt. „Trotz aller Bedrohungen und politischen Schwierigkeiten setzt sie die Arbeit in zwei Organisationen fort, die täglich Menschen helfen, die Diskriminierungen und Gewalt erfahren.“

Svetlana Gannuschkina und ihre Organisationen – das Menschenrechtszentrum Memorial sowie die Flüchtlingshilfsorganisation „Grazhdanskoe sodejstvie“ - wurden bereits mehrfach ausgezeichnet, u.a. 2003 mit dem Menschenrechtspreis von Amnesty International und 2004 mit dem Nansen-Flüchtlingspreis. 2012 nannte das Magazin „Newsweek“ Gannuschkina eine der 150 mutigsten Frauen der Welt.

Die verdiente Anerkennung bleibt ihr im eigenen Lande häufig versagt. Der berüchtigte Sender NTV hat kürzlich in bekannter Manier eine Hetzsendung gegen sie ausgestrahlt und der „skandalträchtigen“ Menschenrechtlerin unterstellt, Immigranten Unterschlupf zu gewähren, die wegen Mitgliedschaft in ungesetzlichen bewaffneten Einheiten vorbestraft seien oder mit den SIcherheitssorganen in anderen Ländern „Probleme hätten“ – eine Aussage, die für politische Flüchtlinge nahezu zwangsläufig zutrifft.

Svetlana Gannuschkina wird die Auszeichnung am 7. November in Stockholm entgegennehmen.

Mittwoch, 9. Oktober 2013

„Wir lassen uns nicht unterkriegen – Russlands Zivilgesellschaft unter Druck“

Unter diesem Titel fand am 7. Oktober im Foyer des Kammermusiksaals der Philharmonie von Berlin vor dem Konzert für Menschenrechte eine Gesprächsrunde statt. Astrid Frohloff (Reporter ohne Grenzen) sprach mit Svetlana Gannuschkina (Memorial, „Zivile Unterstützung“) und Peter Franck (Amnesty International).
Swetlana Gannuschkina erläuterte die Gründe für ihr Ausscheiden aus dem Menschenrechtsrat beim Präsidenten, dessen Mitglied sie jahrelang gewesen war. Unmittelbarer Anlass war am 24. September 2011 die Erklärung von Präsident Medvedev, für eine weitere Amtszeit nicht zu kandidieren. Diese Entscheidung sei vor vier Jahren mit Putin abgesprochen worden. Für Svetlana Gannuschkina war dies ein Schlag ins Gesicht – sie fühlte sich als Vertreterin der Zivilgesellschaft und als Staatsbürger so wenig ernst genommen, dass sie ihre weitere Tätigkeit in einem Rat beim Präsidenten nicht mehr für sinnvoll hielt.

Die folgende Zeit habe ihre negativen Erwartungen bestätigt: Gegen jedes der restriktiven Gesetze, die nach Putins Amtsantritt verabschiedet wurden, meldeten sowohl der Vorsitzende des Menschenrechtsrat Fedotov als auch der Menschenrechtsbeauftragte Lukin bei Präsident Putin immer wieder Bedenken an und übergaben ihm persönlich ausführliche Gutachten, die die geplanten Gesetze analysierten und eindringlich kritisierten. Keiner ihrer Einsprüche hatte Erfolg.

Svetlana Gannuschkina berichtete über die Überprüfungen bei den beiden Organisationen, denen sie angehört – dem Menschenrechtszentrum Memorial und „Zivile Unterstützung“ – einer Flüchtlingshilfeorganisation. Das Menschenrechtszentrum erhielt danach eine Aufforderung, sich als „ausländischer Agent“ zu registrieren. Natürlich hat das Zentrum Widerspruch eingelegt, die Gerichtsverhandlung wurde mehrfach vertragt und ist jetzt für den 18. November anberaumt.

Die Mitarbeiter von „Zivile Unterstützung“ hatten, nachdem die Staatsanwaltschaft immer absurdere Forderungen gestellt und innerhalb kürzester Zeiträume Unmengen von Unterlagen verlangt hatte, sich schließlich geweigert, diesen Forderungen nachzukommen. Dafür wurde die Organisation mit einer Strafzahlung belegt, die inzwischen (nach erfolglosem Widerspruch) rechtskräftig ist. Außerdem hat die Organisation gegen die Überprüfung selbst geklagt, die in ihren Augen gesetzwidrig ist. Das Urteil steht noch aus, und Svetlana Gannuschkina rechnet mit weiteren Überprüfungen.

Für Peter Franck ist das Gesetz schon wegen seiner mangelnden Präzision und ungenauen Bestimmungen problematisch. So ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Jede Organisation, die in irgendeiner Weise versucht, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen, kann als politisch tätig eingestuft werden. Wenn sie Fördergelder aus dem Ausland erhalten hat, gilt sie damit als "ausländischer Agent".

Peter Franck wie Svetlana Gannuschkina wandten sich ausdrücklich an eventuell anwesende Vertreter Russlands, etwa Mitarbeiter der Russischen Botschaft, und betonten, dass sich die Arbeit ihrer Organisationen keineswegs gegen Russland richte. Im Gegenteil, "wir lieben unser Land", so Svetlana Gannuschkina.

Donnerstag, 5. September 2013

To Russia with Love ....

  Konzert und Forum für Menschenrechte in Russland

§  Am 7. Oktober 2013 im Kammermusiksaal der Philharmonie Berlin
§  Ab 18 Uhr: freier Eintritt zum NGO-Informationsforum
§  18.30 Uhr: Diskussionsrunde zum Thema „Wir lassen uns nicht einschüchtern – die russische Zivilgesellschaft unter Druck“
§  20 Uhr: Konzert
Mit GIDON KREMER und der KREMERATA BALTICA, MARTHA ARGERICH, NICOLAS ALTSTAEDT, DANIEL BARENBOIM, KHATIA BuniatishVili, ROMAN KOFMAN, GiYa Kancheli, ELSBETH MOSER, Sergei Nakariakov, EMMANUEL PAHUD und dem SHCHEDRYK-KINDERCHOR
Herausragende Musiker wie Leonard Bernstein, Mstislaw Rostropowitsch oder Yehudi Menuhin haben zusammen mit vielen anderen den Kampf für die Freiheit unterstützt. Diese Tradition fortsetzend wollen die Kremerata Baltica und Gidon Kremer gemeinsam mit anderen weltberühmten Künstlern auf die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Russland mit der Sonderveranstaltung „To Russia with Love“ aufmerksam machen. Das musikalische Programm umfasst Werke russischer Komponisten wie Schostakowitsch, Tschaikowsky und Rachmaninow sowie die Premiere von Giya Kanchelis „Angels of Sorrow“, das den unschuldigen Opfern unserer Zeit gewidmet ist.
Gidon Kremer erklärt sein Engagement für diesen besonderen Abend so: „Ich bin kein Politiker, doch ich halte es mit Alexander Puschkin, der sagte, sein Platz sei auf der Bühne und man müsse all den ‚guten Willen‘ einsetzen, den man als Künstler zur Verfügung habe.“ Kremer fügt hinzu: „Ich habe das Glück, dass ich mit meiner Meinung nicht allein bin und dass so viele tolle Freunde aus der Welt der Musik diese Konzertveranstaltung unterstützen, um sich mit dem russischen Volk in seinem Kampf für Menschenrechte zu solidarisieren.“
Von den friedlichen Demonstranten des Bolotnaja-Platzes, auf die nun ein politischer Prozess wartet, über die Verfolgung von Nichtregierungsorganisationen als „ausländische Agenten“, die Drangsalierung von homosexuellen Menschen und LGBT-Aktivisten, die Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern und Umweltaktivisten, den im Gefängnis verstorbenen Sergei Magnitsky bis hin zu den am längsten inhaftierten politischen Gefangenen der neueren russischen Geschichte, Michail Chodorkowski und Platon Lebedew: die Menschenrechte sind in Russland zunehmend in Gefahr. Die heutigen Machthaber dulden keinerlei politische Kritik, auch nicht als Zeichen einer gesunden Demokratie. Stattdessen werden Kritiker im heutigen Russland verfolgt und für ihre Überzeugungen eingesperrt. In russischen Haftanstalten und auf Polizeistationen gibt es nur unzureichenden Schutz vor Folter und Misshandlungen. Politische Morde werden nicht hinreichend untersucht und vielfach nie aufgeklärt. Die Gerichte sind nicht unabhängig und werden als Mittel zur Unterdrückung eingesetzt. Der Kreml verfügt über ein Informationsmonopol durch die staatlichen TV-Sender und unterdrückt unabhängige Medien, um jegliche kritischen Stimmen zum Schweigen zu bringen.
„To Russia with Love“ findet am 7. Oktober 2013 statt, dem siebten Jahrestag der Ermordung der Journalistin und Regierungskritikerin Anna Politkowskaja. Die Veranstaltung ist ihr gewidmet wie auch all den anderen mutigen Menschen in Russland, die trotz aller Bedrohungen ihren Einsatz für die Menschenrechte fortsetzen.


Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International Deutschland, die Stiftung Menschenrechte, Memorial Deutschland, der Verein Deutsch-Russischer Austausch, Reporter ohne Grenzen Deutschland, das Lew Kopelew Forum und die Zeitschrift Osteuropa unterstützen die Veranstaltung.
Peter Franck, Russlandexperte von Amnesty International Deutschland, dazu: „Die Lage der russischen NGOs, mit denen wir seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten, hat sich in den letzten Monaten dramatisch zugespitzt. Wir sind alle Teil derselben internationalen Zivilgesellschaft und unterstützen gerne die Initiative der Kremerata Baltica und Gidon Kremers sowie der übrigen Musiker, mit dem Konzert ein Zeichen der Solidarität zu senden.“
Vor dem Konzert findet im Foyer eine Diskussionsrunde zur Menschenrechtslage in Russland statt. Dabei wird es Gelegenheit zum Gespräch mit NGO-Vertretern geben, die Einblicke in ihre Arbeit bieten. Darüber hinaus können die Gäste an Aktionen zugunsten politischer Häftlinge teilnehmen und einen Beitrag zur Unterstützung von NGOs leisten, die in Russland starkem Druck ausgesetzt sind.
Die Teilnahme an der Diskussionsrunde und am NGO-Informationsforum ist kostenlos. Alle Künstler treten ohne Gage auf.
Eintrittskarten für das Konzert
Montag, 7. Oktober 2013, 20.00 Uhr
Kammermusiksaal der Philharmonie Berlin
Preise: 67,30 € | 56,30 € | 45,30 € | 34,30 € – inkl. Buchungsgebühren
Hotline: 030 – 47 99 74 66 | Online: www.eventim.de

Donnerstag, 18. Juli 2013

Navalnyj zu 5 Jahren Haft verurteilt

Die Internationale Gesellschaft MEMORIAL und das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL bezeichneten den heutigen Urteilsspruch gegen Navalnyj und Pjotr Ofizerov als politisch motiviert, ungerechtfertigt und rechtswidrig.
Das Urteil sei ein Beispiel für den repressiven Charakter des derzeitigen russischen Regimes. Russland habe nun zwei weitere Polithäftlinge.
Der Kirover Urteilsspruch löste weltweit Empörung aus: Amnesty International bezeichnet das Urteil als politisch bedingt und fordert die sofortige Freilassung von Navalnyj und Ofizerov. Die einschlägigen Unterlagen des Verfahrens sollten im Hinblick auf ein notwendiges zweites Verfahren unabhängigen Experten zur eingehenden Prüfung zugänglich gemacht werden. Sergej Nikitin, der russische A.I.-Vorsitzende, bringt das Urteil in Verbindung mit Navalnyjs politischem Engagement und insbesondere mit dessen Kampf gegen die allgegenwärtige Korruption.
Der Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amts unterstreicht in seiner Erklärung, dass Navalnyjs Kandidatur als Bürgermeister von Moskau zu Fall gebracht würde, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt.
Michail Chodorkovskij bezeichnet das Urteil als vorhersehbar und fragt sich, was die Staatsmacht eigentlich erreichen will. Die Ära des Unglaubens und der Gleichgültigkeit gehe jedoch allmählich zu Ende und jeder, der ohne Angst an Einzel-Mahnwachen teilnehme, tue etwas, um Russland im Namen des Patriotismus zu einem besseren Land zu machen.
Der populäre Oppositionelle Alexej Navalnyj und Pjotr Ofizerov wurden zu fünf und vier Jahren Haft und einer Strafe von je 500 000 Rubel verurteilt.  Navalny soll 10 000 m3 Holz  im Wert von 16 Mio Rubel unterschlagen haben.


Mittwoch, 25. Mai 2011

Amnesty International erkennt Chodorkovskij und Lebedev als Gewissensgefangene an

Amnesty International hat Chodorkovskij und Lebedev als Gewissensgefangene anerkannt. Die Entscheidung wurde am Abend des 24. Mai 2011 durch das Internationale Sekretariat in London gefällt.

Als Gewissensgefangene gelten Personen, die durch äußere Umstände wie Haft o.ä. gehindert werden, das Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben und die Anwendung von Gewalt weder billigen noch dazu aufrufen.

Dienstag, 24. Mai 2011

Amnesty International -Jahresbericht 2011 zu Russland

Unbedingt lesen: Der in englischer Sprache veröffentlichte Jahresbericht 2011 (www.amnesty.org/en/region/russia/report-2011) geht detailiert auf die dortige Rechtslage, einschließlich des Prozesses gegen Chodorkovskij und Lebedev ein.
Wir verweisen darüber hinaus auf den Länderbericht zu Belarus unter www.amnesty.org/en/region/belarus/report-2011.