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Samstag, 23. Januar 2016

Urteil in Strasbourg zum staatlichen Vorgehen auf dem Bolotnaja-Platz

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt russischem Kläger Recht

Das Europäische Gericht für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg hat am 5. Januar der Klage von Jewgenij Frumkin stattgegeben. Frumkin, der der Partei „Demokratische Union“ angehört, hatte gegen das Vorgehen der russischen Behörden im Zusammenhang mit der Kundgebung am Bolotnaja-Platz am 6. Mai 2012 (gegen Fälschungen bei den vorangegangenen Parlaments- und Präsidentenwahlen) geklagt.

Es ging um einen Demonstrationszug mit einer Abschlusskundgebung. Frumkin hatte nur an letzterer teilnehmen wollen, war jedoch festgenommen und zunächst für zwei Tage (bis 8. Mai) in Haft gehalten worden. Danach wurde er zu 15 Tagen Haft als Ordnungsstrafe (nach Art. 19.3 Verwaltungsstrafrecht) verurteilt.

Dieses Urteil hatte Frumkin vergeblich bei höheren russischen Instanzen angefochten und schließlich am 9. November 2012 auch beim EGMR. Dort liegen etliche weitere Klagen im Zusammenhang mit den Bolotnaja-Verfahren vor von Demonstranten, die ebenfalls mit Ordnungsstrafen (einschließlich Haft) belegt wurden sowie von Personen, die strafrechtlich verurteilt wurden.

Laut Urteil des EGMR wurden im Falle von Frumkin mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt: das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5), das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6) sowie das Recht zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 11).

Das Gericht hat die Vorgänge im Zusammenhang mit dem 6. Mai 2012 – auch die Vorgeschichte - im Detail untersucht. Geplant war eine Demonstration mit einer Abschlusskundgebung auf dem Bolotnaja-Platz. Beides war genehmigt, die Schlusskundgebung kam jedoch nicht mehr zustande. Anders als vorgesehen und abgesprochen sperrten die Behörden einen Teil des Bolotnaja-Platzes – die Grünanlage – ab. In der Folge kam es zu Gedränge, an einigen Stellen wurde die Polizeiabsperrung zeitweise durchbrochen. Es kam zu zahlreichen Festnahmen.

Nach Auffassung des Gerichts haben die Behörden nichts unternommen, um den entstehenden Konflikt zu deeskalieren, sie hielten keinerlei Kontakt mit den Organisatoren der Kundgebung, um mögliche Übergriffe zu verhindern. Dadurch sind sie ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, die friedliche Durchführung der Aktion zu gewährleisten.

Jevgnij Frumkin habe sich auf einem Gebiet befunden, das für die Kundgebung reserviert worden war und keinerlei Gewalt angewandt. Die Sanktionen gegen ihn trügen einen abschreckenden Charakter, mit dem offensichtlichen Ziel, den Kläger und andere Personen von weiteren Protestkundgebungen und oppositionellen Aktivitäten abzuhalten. Weder hätten die Behörden ein gesetzwidriges Verhalten Frumkins bewiesen noch hätten sie überhaupt eine Begründung dafür abgegeben, dass er 36 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten wurde. Bei seiner Verurteilung zu 15 Tagen Haft habe die Schuldfrage gar keine Rolle gespielt.

Das EGMR sprach Frumkin eine Zahlung von 25.000 Euro zu. Darüber hinaus muss der russische Staat die Verfahrenskosten übernehmen (7.000 Euro).

Insgesamt sind im „Bolotnaja-Verfahren“ bisher 19 Personen zu Haftstrafen verurteilt worden. Einige haben ihre Haftzeit bereits verbüßt. 13 weitere Personen waren im Rahmen einer Amnestie Ende 2013 freigekommen. Ende 2015 wurde Dmitrij Butschenkow verhaftet, der indes behauptet, am 6. Mai nicht auf dem Bolotnaja-Platz gewesen zu sein. Die bisher letzte Verurteilung erfolgte am 22.12.2015. An diesem Tag wurde Iwan Nepomnjaschtschich nach 22 Monaten Hausarrest zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

13. Januar 2016

Menschenrechtszentrum MEMORIAL wendet sich an Generalstaatsanwalt Tschajka

Staatsanwaltschaft soll mögliche Verletzung der Verfassung und Überschreitung ihrer Vollmachten durch Beamte des Justizministeriums untersuchen

Nach einer planmäßigen Überprüfung im Oktober hatte das Justizministerium das Menschenrechtszentrum MEMORIAL beschuldigt, "die Grundlagen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Russischen Föderation zu untergraben" und zum "Sturz der amtierenden Regierung sowie zu einer Änderung des politischen Regimes im Lande aufzurufen".

Begründet wird dies u. a. mit kritischen Stellungnahmen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL (also nicht des Menschenrechtszentrums) zur russischen Haltung gegenüber der Ukraine und zum Bolotnaja-Verfahren gegen Teilnehmer an der Demonstration vom 6. Mai 2012. Außerdem wird auf das Projekt "Verteidigung der Menschenrechte" verwiesen, das vorsieht, im Internet über die Tätigkeit des Menschenrechtszentrums MEMORIAL zu informieren. Darüber hinaus sollen Dokumente, die das Menschenrechtszentrum im Laufe seiner 15jährigen Arbeit im Nordkaukasus zusammengestellt hat, systematisiert, digitalisiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Da die Beschuldigungen des Justizministeriums jeder Grundlage entbehren, hat sich  der Vorsitzende des Rats der Organisation, Alexander Tscherkassow, am 28. Dezember an die Generalstaatsanwaltschaft gewandt. Er wies darauf hin, dass Beamte des russischen Justizministeriums "ihre Kompetenzen und dienstlichen Vollmachten überschritten und gegen die Verfassung verstoßen" hätten.

"Amtspersonen staatlicher Organe sind nicht berechtigt, bei Ausübung ihrer Befugnisse das Grundgesetz des Landes zu verletzen und ihre dienstlichen Vollmachten zu nutzen, um Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen zu diskreditieren, die im Rahmen der russischen Verfassung tätig sind… Die Tätigkeit des Menschenrechtszentrums MEMORIAL, wie im Überprüfungsakt beschrieben, steht vollkommen im Einklang mit … den Bestimmungen der russischen Verfassung. Wenn unsere Organisation auf Verstöße und Mängel hinweist und die legislativen, exekutiven und judikativen staatlichen Organe kritisiert, ist das nicht nur gesetzeskonform, sondern leistet einen Beitrag zur demokratischen Entwicklung des Landes."

Tscherkassow fordert die Generalstaatsanwaltschaft auf, zu überprüfen, inwieweit das Vorgehen der Beamten des Justiziministeriums gesetzeskonform war, und je nach dem Ergebnis mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren.

30.12.2015

Vorgehen des Justizministeriums untergräbt Vertrauen in die Verfassung

Schreiben von Arsenij Roginskij an den russischen Justizminister

Angesichts der skandalösen Beschuldigungen gegen das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat sich Arsenij Roginskij am 19. November mit dem folgenden Schreiben an den russischen Justizminister Alexander Konowalow gewandt und an ihn appelliert, den Bescheid gegen MEMORIAL zu annullieren.


"Sehr geehrter Herr Minister,

eine schwerwiegende Irritation, die durch Ihre Angestellten entstanden ist, veranlasst mich zu diesem Schreiben an Sie.

Im Oktober dieses Jahres führte das Justizministerium eine planmäßige Überprüfung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL durch. Diese Organisation ist Mitglied der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL für historische Aufklärung, soziale Fürsorge und Menschenrechte, deren Vorstand ich leite.

Der Überprüfungsbescheid (Nr. 77/03-47960 vom 30. Oktober) enthält vor allem Hinweise auf Korrekturen, die in der Satzung im Zusammenhang mit Änderungen der Gesetzgebung vorzunehmen sind. Das ist nichts Unerwartetes, diese Anpassungen sollten ohnehin auf der nächsten Vollversammlung beschlossen werden. Gegen einige weitere Beanstandungen, mit denen unsere Kollegen vom Menschenrechtszentrum nicht einverstanden sind, wird Widerspruch eingelegt.

Angesichts dieser rein routineartigen Bemerkungen ist jedoch das Urteil frappierend, die in Art. 10-11 des Bescheids steht: 'Mit ihrem Verhalten haben die Mitglieder des Menschenrechtszentrums MEMORIAL die Grundlagen der Verfassungsordnung der Russischen Föderation untergraben. Sie haben zum Umsturz der amtierenden Regierung und zu einer Änderung des politischen Regimes im Lande aufgerufen.'

Als Begründung für diese fantastischen Beschuldigungen führen die Mitarbeiter des Justizministeriums mehrere Bewertungen und Einschätzungen an, die MEMORIAL publiziert hat:

- die Behauptung (vom 29.8.2014), dass russländische Soldaten unmittelbar im militärischen Konflikt in der Ost-Ukraine beteiligt sind und die Aktionen Russlands gegen die Ukraine der Definition entsprechen, wie sie in der Resolution der UNO-Vollversammlung vom 14. Dezember 1974 für eine Aggression formuliert wurde.

- die Ablehnung des nach Auffassung von MEMORIAL unrechtmäßigen Urteils im Bolotnaja-Verfahren (24.2.2014).

Sich kritisch über Maßnahmen der Regierung zu äußern, ist demnach für Mitarbeiter des Justizministeriums gleichbedeutend mit dem 'Untergraben der Grundlagen der Verfassungsordnung' und einem 'Aufruf zum Umsturz'.

Diese „Rechts“-Logik erinnert nicht nur an die Zeiten der Sowjetmacht, als das Andersdenken mit dem Untergraben der sozialistischen Ordnung identifiziert wurde, sondern es versetzt uns direkt in diese Epoche zurück.

Die Verfassung der Russischen Föderation garantiert die Freiheit des Denkens und des Wortes, die Freiheit, Informationen zu suchen, zu erhalten und zu verbreiten (Art. 29), die Vereinigungsfreiheit (Art. 30). Meine Kollegen vom Menschenrechtszentrum MEMORIAL üben ihre von der Verfassung garantierten Rechte aus, wenn sie die bei ihrer Arbeit gesammelten Fakten darlegen und ihre Meinung und Einschätzung öffentlich zum Ausdruck bringen. Die Formulierungen des Justizministeriums in dem Überprüfungsbescheid für das Menschenrechtszentrum MEMORIAL sind nichts anderes als der Versuch, die verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten einzuschränken. Das ist ausdrücklich von der Verfassung untersagt. Ob Ihre Angestellten das aus Unwissen oder in böser Absicht tun, ist mir unbekannt.

Darüber hinaus sind den Verfassern des Bescheids mehrere eindeutige Fehler unterlaufen, sei es aus Eile oder infolge ihrer Voreingenommenheit. So werden dem Menschenrechtszentrum MEMORIAL Aussagen einer ganz anderen Organisation, nämlich der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, zugeschrieben. Im Übrigen sind das natürlich Kleinigkeiten m Vergleich zu den oben genannten politischen Formulierungen.

Sehr geehrter Herr Minister! Ich wende mich an Sie mit der Bitte, den Überprüfungsbescheid für das Menschenrechtszentrum MEMORIAL vom 30. Oktober 2015 zu annullieren (zumindest im dem Teil, der die absurden politischen Beschuldigungen enthält) und eine dienstliche Untersuchung anzuordnen, wie ein Dokument mit derartigen Formulierungen überhaupt erstellt werden konnte. Derartige Überprüfungsbescheide schaden nicht nur den gesellschaftlichen Organisationen, gegen die sie sich richten. Sie untergraben auch das Vertrauen zu dem von Ihnen geleiteten Ministerium, vor allem aber erschüttern sie das Vertrauen in die Verfassung. Und das ist nicht ungefährlich.

Mit freundlichen Grüßen

Arsenij Roginskij
Vorsitzender des Vorstands der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL"

19. November 2015

Menschenrechtszentrum MEMORIAL "untergräbt verfassungsrechtliche Ordnung"

Neue Attacke gegen MEMORIAL

Das russische Justizministerium beschuldigt das Menschenrechtszentrum MEMORIAL, "die Grundlagen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Russischen Föderation zu untergraben" und zum "Sturz der amtierenden Regierung sowie zu einer Änderung des politischen Regimes im Lande aufzurufen".

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist seit dem 21. Juli 2014 als angeblicher "ausländischer Agent" registriert. Seine Klagen gegen die Eintragung waren erfolglos.

Diese Behauptung steht in dem Bescheid, den das Justizministerium dem Menschenrechtszentrum MEMORIAL nach einer planmäßigen Überprüfung im Oktober dieses Jahres übermittelt hat. Begründet wird dies u. a. mit kritischen Stellungnahmen von MEMORIAL zur russischen Politik gegenüber der Ukraine und zum Bolotnaja-Verfahren gegen Teilnehmer an der Demonstration vom 6. Mai 2012.

Alexander Tscherkassow, der Leiter des Menschenrechtszentrums, bekräftigt die Position von MEMORIAL in diesen Fragen: "Das stimmt alles. Aber wo sind hier Aufrufe 'zum Sturz der amtierenden Regierung', die die Autoren des Schriftstücks uns zur Last legen? Offensichtlich ist für das Justizministerium Kritik an der Regierung gleichbedeutend mit einem Umsturzversuch".

Vertreter anderer NGOs, die dem Menschenrechtsrat beim Präsidenten angehören, haben sich in einer Erklärung unter dem Titel "Wir sind MEMORIAL" mit dem Menschenrechtszentrum solidarisiert, der man sich im Internet anschließen kann. Der Generalsekretär des Europarats Thorbjørn Jagland appellierte an die russischen Behörden, Menschenrechtsaktivisten und die Arbeit von MEMORIAL, einer der angesehensten und bekanntesten Menschenrechtsorganisationen, zu schützen.

11. November 2015

Dienstag, 25. Februar 2014

Erklärung von MEMORIAL International zum Urteil im Bolotnaja-Prozess

Das Unrechtsurteil, das im Samoskvorezkij-Gericht im Bolotnaja-Prozess gefällt wurde, kommt nicht überraschend.

Aber dieses Urteil verpflichtet uns, an etwas zu erinnern:

Die Machthaber müssen sich darüber im Klaren sein, dass ihre Versuche, mit solchen Mitteln einen gesellschaftlichen Protest mundtot zu machen und zum Erliegen zu bringen, kontraproduktiv sind. Die Ereignisse in der Ukraine sind ein Beispiel dafür, wohin die notorische Missachtung der öffentlichen Meinung führen kann.

Die ausführenden Organe sollten sich dessen bewusst sein, dass nicht allein ihre Auftraggeber, sondern auch sie selbst Verantwortung tragen. Jene, die den Auftrag der Machthaber ausführen, tun dies schließlich nicht unter Todesdrohung. Ihnen droht vermutlich nicht einmal ein Berufsverbot. Die Ermittler und Richter, die das Bolotnaja-Verfahren konstruiert haben, haben ein Verbrechen gegen die Rechtsstaatlichkeit begangen.

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

Freitag, 21. Februar 2014

Schuldspruch im Bolotnaja-Prozess. Urteilsverkündung folgt



Über 200 Festnahmen bei Solidaritätskundgebung für Angeklagte im Bolotnaja-Prozess



Die Gerichtsverhandlung im so genannten Bolotnaja-Prozess, in der heute das Urteil verlesen werden sollte, wurde nach mehreren Stunden unterbrochen. Die acht Angeklagten wurden schuldig gesprochen, die Urteilsverlesung wird Montag fortgesetzt.

Es stehen Personen vor Gericht, die am 6. Mai 2012, einen Tag vor dem offiziellen Machtantritt Putins zu seiner dritten Amtszeit als Präsident - an einer Kundgebung auf dem Bolotnaja-Platz gegen Putin teilgenommen hatten.

Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich etwa achthundert Personen zu einer Solidaritätskundgebung für die Angeklagten versammelt. Die Demonstration war nicht genehmigt. Sie verlief vollkommen friedlich. Die Teilnehmer skandierten Losungen wie „Freiheit“ und gedachten in einer Schweigeminute der Opfer der Gewalteskalation der vergangenen Tage in Kiew.

Über 200 Personen wurden vorübergehend festgenommen - ein Viertel der Teilnehmer, was auch für russische Verhältnisse viel ist. Die Festgenommenen wurden in Bussen in eine Polizeistation gebracht, wo sie später wieder freigelassen wurden, allerdings meist nicht ohne Anfertigung der üblichen Protokolle. Das bedeutet, dass sie zu einer administrativen Geldstrafe verurteilt werden können, etwa nach § 20.2. des Verwaltungsstrafrechts wegen der Teilnahme an einer nichtsanktionierten Kundgebung. Zu den Festgenommenen gehörte auch einer der Mitarbeiter von MEMORIAL, Alexej Makarov, sowie der bekannte Journalist Sergej Parchomenko.

Parchomenko werden neben einem administrativen Verstoß eine Reihe weiterer Vergehen zur Last gelegt: Er habe Losungen skandiert, sich seiner Festnahme gewaltsam widersetzt, die Beamten attackiert und einem sogar ins Ohr gebissen. Das scheint absurd, und es gibt zahlreiche Fotos und Zeugenaussagen, die das widerlegen – in der gegenwärtigen Lage liegt allerdings der Verdacht nahe, dass dahinter die Absicht steckt, einen kritischen Journalisten mundtot zu machen.

Das Verfahren gegen Parchomenko soll am kommenden Dienstag (26. Februar) stattfinden.

Montag, 3. Februar 2014

Erklärung zum Bolotnaja-Prozess

Am 6. Mai 2012, einen Tag vor der Inauguration Wladimir Putins, ist es in Moskau am Rande einer Kundgebung zu Zusammenstößen mit der Polizei gekommen. Gegen 29 Teilnehmer wurde ein Prozess eingeleitet, das Verfahren gegen zwei weitere, Sergej Udalzov und Leonid Razvozzhaev, soll am 4. Februar beginnen.

Bis zum 6. Februar sollten die Ermittlungen im ersten Verfahren abgeschlossen sein, inzwischen wurde diese Frist anscheinend nochmals verlängert. Am 2. Februar fand in Moskau eine Solidaritätskundgebung für die Angeklagten mit mehreren Tausend Teilnehmern statt.

Der Menschenrechtsrat der Russischen Föderation (nicht mit dem „Rat beim Präsidenten der RF für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und für Menschenrechte“, ebenfalls kurz „Menschenrechtsrat“ genannt, zu verwechseln) hat die nachstehende Erklärung zur Unterstützung der Bolotnaja-Angeklagten abgegeben.

"Der erste Gruppenprozess im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 6. Mai 2012 befindet sich in seinem Endstadium. Von zwölf Angeklagten sind nur vier unter die Amnestie gefallen, acht Personen erwarten ihr Urteil. Den anderen stehen Gerichtsverfahren noch bevor.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits für Aleksandra Duchanina (verh. Naumova) und Sergej Krivov sechs Jahre Haft beantragt; für Andrej Barabanov, Stepan Simin, Denis Luzkevitsch, Alexej Polichonovitsch und Artem Savelov – fünfeinhalb und für Jaroslav Belousov fünf Jahre.

Das Gericht kann in der Regel etwas hinter diesen Anträgen zurückbleiben, die nächsten Instanzen lassen dann gewöhnlich noch etwas nach, um Humanität zu demonstrieren. Jedes Urteil, das die „Bolotnaja-Häftlinge“ für Jahre hinter Gitter bringt, werden die russische sowie die internationale Öffentlichkeit als grausame und zynische demonstrative Abrechnung empfinden.

Es ist bekannt, und das seit einem halben Jahr andauernde Gerichtsverfahren hat es erneut bestätigt, dass es an diesem Tag in Moskau zu keinen massenhaften Ausschreitungen gekommen ist. Das wird umso deutlicher, wenn man diese Ereignisse mit der Konfrontation auf den Straßen von Kiew vergleicht. Der physische und psychische Schaden, den Vertreter der Ordnungskräfte erlitten haben, ist minimal im Vergleich mit den Zusammenstößen am Abend des 6. Mai am Bolotnaja-Platz und mit der Grausamkeit, mit der dort Polizeikräfte und Spezialeinheiten gegen die Demonstranten vorgingen.

Der Prozess hat gezeigt, dass keine Beweise dafür vorliegen, dass die Angeklagten den Verletzten irgendeinen Schaden zugefügt hätten. Dessen sind sich alle Beteiligten bewusst: das Gericht, die Behörden, die Gesellschaft und die Gutachter.

Im Falle eines Schuldspruchs würden die Machthaber, ungeachtet aller vorigen Schritte, demonstrieren, dass sie sich auf einen Konfrontationskurs mit der Zivilgesellschaft begeben wollen.


Ludmila Alekseeva (Vorsitzende der Moskauer Helsinki-Gruppe)
Svetlana Gannuschkina (Vorsitzende des Komitees „Bürgerhilfe“)
Valerij Botschtschev (Mitglied der Moskauer Helsinki-Gruppe)
Jurij Vdovin (Stellvertretender Vorsitzender von “Bürgerkontrolle”)
Oleg Orlov (Mitglied im Rat des Menschenrechtszentrums MEMORIAL)
Lev Ponomarev (Direktor der Bewegung “Für Menschenrechte” (Za prava tscheloveka)
Alexander Tscherkassov (Vorsitzender des Rats des Menschenrechtszentrums MEMORIAL)"

Informationen zu diesem Prozess auf Russisch hier.

Freitag, 20. Dezember 2013

Amnestie aus Anlass des 20. Jahrestages der Verfassung

Am 19. Dezember wurde die erwartete und breit diskutierte Amnestie aus Anlass des 20. Jahrestages der russischen Verfassung (am 12. Dezember 2013) offiziell bekanntgegeben.

Die Amnestie betrifft soll über 25.000 Personen zugute kommen, insbesondere jugendlichen Straftätern (Personen, die zur Zeit ihrer Straftat unter 18 Jahre alt waren), Invaliden, Müttern mit minderjährigen Kindern und Personen, die sich um das Vaterland verdient gemacht haben.

Da der Straftatbestand „Rowdytum“ in die Bestimmungen einbezogen ist, fallen auch die beiden Mitglieder der Punkband Pussy Riot, Nadezhda Tolokonnikova und Maria Aljochina, unter den Erlass, ebenso Personen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das gilt für die inzwischen gegen Kaution freigelassenen Besatzungsmitglieder des Greenpeace-Schiffs "Arctic Sunrise". Wie es heißt, könnte auch der ehemalige Verteidigungsminister Anatolij Serdjukov einem Strafverfahren entgehen.

Von den Personen, gegen die im Zusammenhang mit der Kundgebung auf dem Bolotnaja-Platz am 6. Mai 2012 ermittelt wird, profitieren offenbar nur vier von der Amnestie (von denen zwei in Untersuchungshaft einsaßen und bereits entlassen wurden).

Nicht von der Amnestie betroffen sind der inzwischen freigekommene Michail Chodorkovskij und Platon Lebedev, weil sie mehrfach verurteilt wurden.

Die vorgeschriebenen bürokratischen Prozeduren können die Verfahren durchaus noch in die Länge ziehen, bis zu sechs Monaten. Die Hoffnung auf eine Freilassung etwa von Nadezhda Tolokonnikova oder Maria Aljochina schon in den nächsten Tagen erwies sich möglicherweise als verfrüht.

Arsenij Roginskij, Vorsitzender von MEMORIAL International, ist enttäuscht vom Umfang der Amnestie: „Wir hatten auf eine viel umfassendere Amnestie gehofft….“. Außerdem bestehe die Gefahr, dass nicht einmal alle Personen, die für die Amnestie vorgesehen seien, wirklich in ihren Genuss kämen. MEMORIAL International hatte in einer eigenen Erklärung zu diesem Anlass für eine möglichst umfassende Amnestie plädiert.

20.12.2013

Freitag, 25. Oktober 2013

Aufruf zu einer Amnestie. Erklärung aus Anlass des zehnten Jahrestages der Verhaftung von Michail Chodorkovskij

Wird die Staatsmacht die Kraft finden, das Verhältnis zur Zivilgesellschaft neu zu gestalten?


Vor zehn Jahren nahm eine Spezialeinheit am Novosibirsker Flughafen den Chef des Erdölkonzerns „Jukos“, Michail Chodorkovskij, fest. Er war gerade auf dem Weg nach Irkutsk, wo er auf dem Seminar „Business. Macht. Gesellschaft“ sprechen wollte. Zwei Tage später sollte er an einer Konferenz zivilgesellschaftlicher Organisationen in Moskau teilnehmen. Dies hätte eine neue Etappe im Verhältnis der Wirtschaft zur Zivilgesellschaft einleiten können.
Statt dessen jedoch ließ das Moskauer Basmannyj-Bezirksgericht Chodorkovskij verhaften. Der Ausdruck „Rechtsprechung à la Basmannyj“ ist inzwischen zu einem geflügelten Wort geworden.
Zuvor waren bereits die „Jukos“-Mitarbeiter Alexej Pitschugin und Platon Lebedev auf Grund konstruierter Beschuldigungen inhaftiert worden.

Chodorkovskijs Verhaftung läutete eine neue Phase in Russlands politischem Regime ein, und das nicht nur, weil danach noch viele weitere Verhaftungen von „Jukos“-Mitarbeitern folgten. Der Kampf gegen „Jukos“ und generell gegen liberal eingestellte, unabhängige Akteure der Wirtschaft wurde zur Ideologie des Regimes.

Die Wirtschaft verlor ihre politische Selbstständigkeit. Die Unterstützung einer von der Regierung unabhängigen Zivilgesellschaft durch russische Unternehmen kam praktisch zum Erliegen. Es kam zu einer Welle betrügerischer Verfahren, das Beispiel von „Jukos“ wiederholte sich tausendfach. Mit fabrizierten Beschuldigungen wurden Unternehmer um ihr Vermögen gebracht, von ihnen gegründete Firmen beschlagnahmt, und viele kamen hinter Gitter.

Die beiden Chodorkovskij-Prozesse haben das Gerichtswesen korrumpiert. In vielen Punkten ist es heute sogar schlechter als seinerzeit die gelenkte sowjetische Justiz. In Folge der Konfiszierung von Eigentum auf Grund gefälschter Beschuldigungen entstand eine Schicht von „Unternehmern mit Schulterstücken“. Spionage-Prozesse überzogen das Land, deren Opfer bekannte Wissenschaftler wurden, und der internationale wissenschaftliche Kontakt nahm erheblichen Schaden.

In den vergangenen Jahren haben die „Geheimdienst-Oligarchie“, die Verschmelzung von Wirtschaft und (Macht-)Bürokratie zu einer präzedenzlosen sozialen Desintegration, einer in alle Bereiche eindringenden Korruption, einem Kollaps der Rechtsprechung als Institution, zu Kapitalflucht, massenhafter Emigration von Vertretern der „Mittelklasse“ und zu ökonomischer Stagnation geführt.

Die Zahl der politischen Gefangenen nimmt kontinuierlich zu. Die Verfahren gegen „Pussy Riot“, der „Bolotnaja-Prozess“ gegen Teilnehmer der Kundgebung am 6. Mai 2012, die Spionage-Prozesse gegen Wissenschaftler, das Verfahren gegen die Ökologen im Gebiet Krasnodar sowie gegen die 30 Greenpeace-Aktivisten der „Arctic Sunrise“ zeigen, dass die Machthaber elementare Rechtsnormen auf eklatante Weise missachten.

Das Land befindet sich ganz offensichtlich in einer Sackgasse. In der Gesellschaft wächst die Aggressivität, die jüngsten ethnischen Ausschreitungen sind hier nur erste Symptome.

Werden die Machthaber die Kraft finden, das Verhältnis zur Zivilgesellschaft neu zu gestalten? Der beste Weg  aus der Sackgasse wäre eine breit angelegte Amnestie. Diese müsste unbedingt alle Personen einbeziehen, gegen die politische oder betrügerische Wirtschaftsverfahren angestrengt wurden, sowie alle Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Opfer der Strafjustiz waren. Dazu gehören zweifellos alle, die im Zusammenhang mit „Jukos“ verfolgt wurden, die Greenpeace-Aktivisten und die „Häftlinge des 6. Mai“.

Eine solche umfassende Amnestie wäre die letzte Chance, die russische Gesellschaft zu befrieden und einen realen Dialog zwischen ihr und den Machthabern einzuleiten.



Ljudmila Alexejeva, Vorsitzende der Moskauer Helsinki-Gruppe
Valerij Borschtschev, Mitglied der Moskauer Helsinki-Gruppe
Svetlana Gannuschkina, Vorsitzende von „Grazhdanskoe sodejstvie“
Sergej Kovalev, Vorsitzender der Russischen Gesellschaft Memorial
Orleg Orlov, Mitglied des Menschenrechtszentrums Memorial
Lev Ponomarev, Direktor der Russischen Bewegung „Für Menschenrechte“
Alexander Tscherkasov, Leiter des Menschenrechtszentrums Memorial
Ernst Tschernyj, Sekretär des Komitees zum Schutz von Wissenschaftlern
Vater Gleb Jakunin, Mitglied der Moskauer Helsinki-Gruppe

Dienstag, 17. September 2013

Chodorkovskij an die Angeklagten im Bolotnaja-Prozess

In einem offenen Brief vom 11.09.2013 unterstützt Chodorkovskij die Angeklagten im so genannten Bolotnaja-Prozess:

Liebe Freunde,

ich denke, dass ich besser als viele andere verstehe, was ihr gerade empfindet, nachdem ich unserem skrupellosen und unbarmherzigen „Rechts- und Vollzugssystem“ gegenüberstand.

Jeder von uns hat Detektivgeschichten gelesen und hat Fernsehserien angeschaut, in denen sich das Recht sogar gegen die größten Gesetzesbrecher durchsetzt.

Ich erinnere mich an das, was mich am meisten entsetzte: dass von Anfang an die Person, die vorgab ein Richter zu sein, mich als eine niedrigere Lebensform erachtete, etwa wie ein Leibeigener oder römischer Sklave, wobei der „Herr“ in Uniform überhaupt nichts beweisen musste: seine Worte wurden für bare Münze genommen, während meinen nur mit Verachtung zugehört wurde und ohne jede Absicht, sie zu berücksichtigen.

Ich rede noch nicht einmal über solche komplexe Grundsätze wie die Unschuldsvermutung oder Sachen im Zweifel für den Angeklagten auszulegen usw. „Sie“ könnten sich kaum weniger um das Recht scheren.

Jedoch ist man am Anfang verletzt über die Weigerung, dich als menschliches Wesen anzusehen, als einen Gleichen, der die Wahrheit erzählt, einfach weil es das Richtige ist.