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Samstag, 23. Januar 2016

"Komitee zur Verhinderung von Folter" als "ausländischer Agent" registriert

Vor wenigen Tagen wurde das Komitee zur Verhinderung von Folter zum „ausländischen Agenten“ erklärt.

Dieses Komitee ist neben einer Reihe weiterer Organisationen aus dem „Komitee gegen Folter“ hervorgegangen, das sich – eben wegen der Registrierung als „ausländischer Agent“ und den sich daraus ergebenden Konsequenzen – im letzten Jahr aufgelöst hatte.

Das Komitee zur Verhinderung von Folter verfügt über keine ausländische finanzielle Förderung und lebt ausschließlich von Spendengeldern aus Russland. Dennoch hat das Justizministerium nach einer Überprüfung entschieden, es als „Agenten“ zu verzeichnen. Als Begründung dient das Argument, dass seine russischen Spender bei Organisationen arbeiteten, die aus dem Ausland finanziert würden.

„Offenbar hätten wir auch noch überprüfen müssen, wo die Personen arbeiten, die uns Spenden überwiesen haben, und darüber hinaus feststellen, aus welchen Quellen sich ihr Arbeitgeber finanziert“, kommentierte der Leiter des Komitees Igor Kaljapin.

Kaljapin versicherte, dass das Komitee das Etikett des „ausländischen Agenten“ im eigenen Land nie akzeptieren werde. Die Arbeit des Komitees solle in jedem Fall fortgesetzt werden.

17. Januar 2016

Samstag, 1. August 2015

Justizministerium fordert strenge Einhaltung des "Agentengesetzes"

NGOs sollen auf jeder Publikation angeben, dass die "die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben"

Nachdem in Russland immer mehr NGOs als angebliche ausländische Agenten registriert wurden und inzwischen auch mehrere eine Geldstrafe dafür zahlen sollen, dass sie nicht selbst diese Registrierung beantragt haben, gehen die Behörden jetzt noch einen Schritt weiter. Zwölf NGOs wurden in einer Verwarnung dazu aufgefordert, auf ihren Publikationen anzugeben, dass die „die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben“.

Das ist tatsächlich eine der Vorschriften des „Agentengesetzes“. Allerdings hat keine der betroffenen NGOs sie bisher umgesetzt. Einzig die – nicht als „ausländischer Agent“ registrierte –  "Gesellschaft für Verbraucherschutz" hat diesen Vermerk aus Solidarität bereits im Jahre 2012 auf ihre Seite gesetzt (die in Russland derzeit nicht oder nur auf Umwegen zugänglich ist).

Einen entsprechenden Bescheid haben u. a. Transparency International Russland, das Komitee gegen Folter (das bekanntlich seine Auflösung eingeleitet hat), das Menschenrechtszentrum Memorial, der Memorial-Verband in Jekaterinburg, der Flüchtlingshilfeverein „Grazhdanskoe sodejstvie“ (Bürgerunterstützung), das Sacharow-Zentrum, der Petersburger Verein „Bürgerkontrolle“, die Menschenrechtsorganisation „Für Menschenrechte“, die Murmansker Organisation „Maximum“ (gegen Diskriminierung und Homophobie) und noch einige weitere erhalten.

Hier drohen gegebenenfalls weitere erhebliche Geldstrafen (von 100.000 bis 300.000 Rubeln für Personen, für juristische Personen von 300.000 bis zu 1,5 Mio. Rubeln). Igor Kaljapin, dem Leiter des "Komitees gegen Folter", wurde bereits mitgeteilt, dass er und seine Organisation mit derartigen Geldstrafen zu rechnen hätten.

28. Juli 2015

Samstag, 25. Juli 2015

Komitee gegen Folter kündigt Auflösung an

Das Komitee gegen Folter, seit Jahresanfang als „ausländischer Agent“ registriert, wird sich auflösen, nachdem ein Gericht in Nizhnij Novgorod die Klage gegen die Eintragung zurückgewiesen hatte. Der Leiter des Komitees Igor Kaljapin bezeichnete diese Gerichtsentscheidung als "Fehler". Das Vorgehen gegen seine Organisation versteht er als Racheakt der Staatsanwaltschaft und des Ermittlungskomitees - der Institutionen, bei denen sich das Komitee missliebig gemacht hatte.

Kaljapin erklärte jedoch, dass die Menschenrechtsarbeit fortgesetzt werde. An Stelle der einzelnen Fachabteilungen des Komitees sollten neue Organisationen gebildet werden.

Allerdings seien diese Organisationen gezwungen, nicht-öffentlich zu agieren. Da jedes Interview und jede Publikation als „politische Tätigkeit“ eingestuft werde, so Kaljapin, müsste ihre Arbeit für Journalisten „unzugänglich“ bleiben. Auskunft über ihre Tätigkeit würden nur die Kontrollorgane erhalten.

8. Juli 2015

Dienstag, 10. Dezember 2013

Putin empfängt Vertreter von NGOs

Am 10. Dezember, zum Tag der Menschenrechte, hat Präsident Putin etliche Vertreter von Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsbeauftragte  zu einem Treffen in Novo-Ogarevo empfangen, darunter Svetlana Gannuschkina, Valentin Gefter und Sergej Krivenko (Internationale Gesellschaft MEMORIAL), Ljudmila Alexejeva (Moskauer Helskinki-Gruppe) sowie Igor Kaljapin (Komitee gegen Folter).

Wie nicht anders zu erwarten, nutzten NGO-Vertreter die Gelegenheit, Putin auf das berüchtigte „Agentengesetz“ anzusprechen. Jelena Topoleva, Mitglied des Menschenrechtsrats beim Präsidenten, forderte Putin ausdrücklich auf, aus Anlass des Tages der Menschenrechte dieses Gesetz zu annullieren.

Putin betonte dagegen, das Gesetz sei unabdingbar – es könne nicht angehen, dass politische Tätigkeit für Gelder aus dem Ausland ausgeübt werde. – Auf die Frage, was er unter „politischer Tätigkeit“ verstehe, betonte Putin eindeutig, Menschenrechtsarbeit gehöre nicht dazu. Um die Probleme im Zusammenhang mit dieser Formulierung zu lösen, solle eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Mitgliedern des Menschenrechtsrats und der Präsidialverwaltung eingerichtet werden.

Jelena Topoleva hob hervor, dass die Staatsanwaltschaft den Begriff der "politischen Tätigkeit" erheblich weiter auslege als der Präsident.


Quellen: asi.org
http://kremlin.ru/news/19819