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Freitag, 4. März 2016

Kritik an vorgeschlagener Revision des "Agentengesetzes"

Kontroversen um Definition der "politischen Tätigkeit"

Am 19. Februar hat eine Gruppe von Duma-Abgeordneten im Auftrag des Justizministeriums einen Gesetzentwurf in die Duma eingebracht, der das so genannte „Agentengesetz“ in einer wesentlichen Bestimmung korrigieren und präzisieren soll. Präsident Putin hatte eine entsprechende Revision des Gesetzes mehrfach angekündigt, unter anderem auch auf einer Sitzung des Menschenrechtsrats bei Präsidenten im Oktober 2015.

Es geht um die Definition des Begriffs der „politischen Tätigkeit“. Das ist von Bedeutung, weil NGOs, die ausländische Unterstützung bekommen und „politisch tätig“ im Sinne dieser Definition sind, als so genannte "ausländische Agenten" verzeichnet werden.

Was unter „politischer Tätigkeit“ zu verstehen ist, ist in der geltenden Fassung des Gesetzes nur ungenau festgelegt. Die willkürliche Auslegung, die dazu führte, dass inzwischen etwa 120 NGOs als „ausländische Agenten“ gebrandmarkt werden, wurde immer wieder angeprangert. Bisher gilt das Bestreben, die bestehende „staatliche Politik“ ändern zu wollen und in diesem Sinne beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, als „politische Tätigkeit“.

Der jetzt eingebrachte Entwurf basiert auf den Anregungen des Justizministeriums. Er läuft darauf hinaus, dass jede Mitwirkung in staatlichen Gremien und Zusammenarbeit mit Behörden als "politisch" gilt:

Eine NGO arbeitet "politisch", „wenn sie im Bereich des Staatsaufbaus und der Grundlagen der Verfassungsordnung, der föderalen Ordnung der Russischen Föderation, der Sicherung der Souveränität und territorialen Integrität der Russischen Föderation…, der Landesverteidigung, Außenpolitik… tätig ist mit dem Ziel, Einfluss auf die Ausarbeitung und Umsetzung der staatlichen Politik, auf die Bildung staatlicher und lokaler Selbstverwaltungsorgane, auf ihre Entscheidungen und Handlungen zu nehmen.“
Es folgt eine lange Auflistung von Formen, in denen diese Tätigkeit ausgeübt wird. Nicht zuletzt werden darunter auch „Wahlbeobachtung“ sowie die „Bildung von Wahlkommissionen“ aufgeführt.

Der Menschenrechtsrat beim Präsidenten und das von Alexej Kudrin geleitete "Komitee für Bürgerinitiativen" haben den Gesetzentwurf massiv kritisiert, beide Institutionen haben detaillierte Änderungsvorschläge vorgelegt. So erklärte der Leiter des Menschenrechtsrats Michail Fedotow, Ziel des Entwurfs sei gewesen, den Begriff der „politische Tätigkeit“ zu präsisieren. Herausgekommen sei jedoch das Gegenteil – der Begriff sei noch ausgeweitet und so umfassend interpretiert worden, dass jede beliebige NGO zum „ausländischen Agenten“ deklariert werden könnte.

Dienstag, 1. März 2016

Die Jugendorganisation von MEMORIAL Perm löst sich auf

Einer der aktivsten MEMORIAL-Verbände, die Jugendorganisation von Perm, wird ihre juristische Existenz beenden. Der Entschluss wurde bereits im November letzten Jahres gefasst. Man will damit einer zwangsweisen Registrierung als „ausländischer Agent“ zuvorkommen.

Die Jugendorganisation war 1998 gegründet worden. Sie verfügte über einen festen Mitarbeiterstab und arbeitete an etlichen langfristigen Projekten.

So organisierte der MEMORIAL-Verband mithilfe von Freiwilligen Unterstützung für Opfer politischer Verfolgungen und ehemalige Lagerhäftlinge. Es gab ein internationales Austausch-Programm - jährlich arbeiteten 50-60 Freiwillige aus Perm in anderen europäischen Ländern, und umgekehrt kamen 30-40 Freiwillige aus dem Ausland nach Perm.

Bis zuletzt wurde die Organisation von ausländischen Stiftungen unterstützt, was nie bestritten wurde, wie Vorstandsmitglied Robert Latypow betont: „Das Jugend-MEMORIAL hatte bis in die letzte Zeit finanzielle Unterstützung aus dem Ausland. Am 31. Januar lief unser letzter Vertrag aus. Wir haben nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass wir diese Gelder bekommen.“

Seit 2012 hätten alle Nichtregierungsorganisationen gravierende Probleme, und das nicht nur infolge des „Agentengesetzes“, so Latypovw: „Es geht um eine ganze Reihe von Gesetzen und vor allem auch um die Rechtspraxis. Dies nimmt allen unabhängigen Organisationen, die den Machthabern nicht nahestehen, die Luft zum Atmen.“

Mehrere Projekte werden laut Latypow zwar jetzt eingestellt, andere dagegen sollen von MEMORIAL Perm fortgeführt werden, das keinerlei Finanzierung aus dem Ausland erhält. Auch das Jugend-MEMORIAL "lebt, es beendet nur seine Existenz als juristische Person..... Wir werden weiterleben und weiter arbeiten."

Mittwoch, 10. Februar 2016

Gericht in Tatarstan verfügt Auflösung von "AGORA"

Erneuter Schlag gegen russische Zivilgesellschaft

 

Das Oberste Gericht von Tatarstan hat heute auf Antrag des russischen Justizministeriums die Auflösung der Menschenrechtsorganisation AGORA verfügt, die ihren Sitz in Kasan hat.

AGORA ist eine NGO von Juristen und Anwälten, die unentgeltliche Rechtshilfe leistet und in mehreren Regionen juristische Aufklärung durchführt.

Sie wurde im Juli 2014 als „ausländischer Agent“ verzeichnet und hat diese Entscheidung erfolglos angefochten. Danach hat sie versucht, ihre Austragung aus dem Register zu erreichen. Wie der frühere Leiter von AGORA, Pawel Tschikow, erklärte, bekommt AGORA seit fast einem Jahr keinerlei finanzielle Unterstützung mehr (auch nicht aus dem Ausland).

Das Justizministerium begründete seinen Antrag damit, dass AGORA versuche, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und sich zugleich um eine Austragung aus dem „Agentenregister“ bemühe, in das sich die Organisation auch nicht freiwillig habe eintragen lassen. Die Tätigkeit der Organisation "bedroht die nationale Sicherheit, die Grundlagen der Verfassungsordnung, Leben und Gesundheit anderer Bürger. Ihre Verstöße sind irreparabel."

Der Anwalt von AGORA, Ramil Achmetgaliew, bestreitet diese Vorwürfe, nicht zuletzt unter Hinweis auf die zahlreichen Überprüfungen, denen AGORA in den letzten Jahren unterzogen wurde. Danach hätten Gerichte zwar wiederholt Gesetzesverstöße auf Seiten der Überprüfungsinstanzen moniert, allerdings habe es keine Beanstandungen der Tätigkeit von AGORA gegeben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, AGORA wird sie beim Obersten Gericht der Russischen Föderation anfechten.

In Menschenrechtskreisen hat die Gerichtsentscheidung Bestürzung und Proteste ausgelöst. Die Menschenrechtsbeauftragte Ella Pamfilowa sieht darin die Folge einer zu breiten Auslegung des Begriffs der „politischen Tätigkeit“: „Auf der Grundlage einer willkürlichen Auslegung ist eine unbequeme Menschenrechtsorganisation aufgelöst worden. Die heutige Entscheidung ist ein deutliches Indiz für einen systemischen Mangel, den wir leider bisher nicht beseitigen konnten.“ Tatjana Lokshina von Human Rights Watch sprach von einem „Schlag gegen die Zivilgesellschaft“.

Pawel Tschikow spricht von einem „unmittelbaren Auftrag des Bundes[justiz]ministeriums. Es gibt ganz offensichtlich eine kleine Shortlist führender Menschenrechtsorganisationen, die mit allen Mitteln vernichtet werden sollen. Dazu gehören das Komitee gegen Folter, Memorial, Golos und AGORA – das ist das Minimum.“

10. Februar 2016

MEMORIAL Petersburg gewinnt Verwaltungsverfahren

Das wissenschaftliche Informationszentrum MEMORIAL Petersburg (NITs), das im November letzten Jahres als "ausländischer Agent" verzeichnet worden war, hat einen juristischen Erfolg erzielt. Ein Petersburger Bezirksgericht hat das Verfahren niedergeschlagen, das das Justizministerium Ende November gegen MEMORIALeingeleitet hatte.

Das Ministerium warf MEMORIAL einen angeblichen Verstoß gegen das Verwaltungsstrafrecht vor, da sich die Organisation nicht selbst als "ausländischer Agent" hatte registrieren lassen. In solchen Fällen droht eine Geldstrafe von 300.000 bis 500.000 Rubeln.

5. Februar 2016

Mittwoch, 3. Februar 2016

MEMORIAL Rjasan als "ausländischer Agent" registriert


Am 1. Februar hat das russische Justizministerium der MEMORIAL Rjasan als „ausländischer Agent“ verzeichnet. Der Verband hatte zuvor eine Verwarnung erhalten, unter anderem mit dem Vorwurf, dass er sich nicht selbst als „ausländischer Agent“ hatte registrieren lassen, und mit der Auflage, dieser und weiteren Beanstandungen bis zum 31. März nachzukommen.

MEMORIAL beabsichtigt, die Verwarnung anzufechten. Das Justizministerium hat weder dies noch eine mögliche Beseitigung der beklagten Mängel abgewartet, sondern den Verband sogleich in das „Agenten“-Register aufgenommen.

Vor kurzem hatte die regionale Ausgabe der "Novaja gazeta" MEMORIAL nach einer Abstimmung von Lesern zur "Organisation des Jahres" erklärt.

Die Erklärung von MEMORIAL Rjasan aus diesem Anlass finden Sie im Original hier, in deutscher Übersetzung von Jens Siegert hier

3. Februar 2016

Samstag, 23. Januar 2016

Vorschlag zur Änderung des "Agentengesetzes"

Justizministerium definiert "politische Tätigkeit"

Im November 2012 trat das berüchtigte „Agentengesetz" in Kraft, demzufolge russische Nichtregierungsorganisationen, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und „politisch tätig“ sind, als „ausländische Agenten" registriert und diskriminiert werden.

Wiederholt war kritisiert worden, der Begriff der „politischen Tätigkeit" sei schwammig und zu ungenau, er müsse präziser bestimmt werden. Präsident Putin hatte bereits 2014 eine diesbezügliche Revision angekündigt.

Nunmehr hat das Justizministerium Änderungsvorschläge für den entsprechenden Passus im „Agentengesetz" vorgelegt, die eine genauere Definition enthalten sollen. Es nennt sieben Kennzeichen für "politische Tätigkeit".

 NGOs sind demnach "politisch tätig", wenn sie

- öffentliche Veranstaltungen durchführen – Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwachen, öffentliche Vorträge und Diskussionen,
- mit ihrer Tätigkeit ein bestimmtes Ergebnis anstreben, etwa bei Wahlen oder Referenden, wenn sie Wahlbeobachtungen durchführen, Wahlkommissionen bilden oder in politischen Parteien mitarbeiten,
- sich in öffentlichen Aufrufen an Staatsorgane, staatliche Angestellte, lokale Behörden wenden oder andere Aktionen durchführen, um sie zu beeinflussen (z. B. im Bereich der Gesetzgebung),
- ihre Auffassungen über politische Entscheidungen der Staatsorgane in den Medien verbreiten,
- die öffentliche Meinung etwa durch die Durchführung und Veröffentlichung von Umfragen oder anderen soziologischen Untersuchungen beeinflussen,
- andere Bürger, darunter Minderjährige, zu dieser Tätigkeit heranziehen,
- diese Tätigkeit finanzieren.

Aktivitäten im Bereich von Wissenschaft, Kultur, Kunst, Gesundheit, Sport, Umwelt sowie im gemeinnützigen und sozialen Bereich gelten nicht als politisch, es sei denn, sie verfolgten Ziele, wie sie im zweiten Punkt genannt sind.

MEMORIAL International hat dazu bereits 2013 eindeutig erklärt, dass das "Agentengesetz" auch durch Korrekturen nicht "akzeptabel" werden kann. Es muss aufgehoben werden. Diese Forderung vertrat auch Ljudmila Alexejewa, die Leiterin der Moskauer Helsinki-Gruppe, auf der Sitzung des Menschenrechtsrats beim Präsidenten in dessen Beisein am 1. Oktober letzten Jahres.

22. Januar 2016

"Komitee zur Verhinderung von Folter" als "ausländischer Agent" registriert

Vor wenigen Tagen wurde das Komitee zur Verhinderung von Folter zum „ausländischen Agenten“ erklärt.

Dieses Komitee ist neben einer Reihe weiterer Organisationen aus dem „Komitee gegen Folter“ hervorgegangen, das sich – eben wegen der Registrierung als „ausländischer Agent“ und den sich daraus ergebenden Konsequenzen – im letzten Jahr aufgelöst hatte.

Das Komitee zur Verhinderung von Folter verfügt über keine ausländische finanzielle Förderung und lebt ausschließlich von Spendengeldern aus Russland. Dennoch hat das Justizministerium nach einer Überprüfung entschieden, es als „Agenten“ zu verzeichnen. Als Begründung dient das Argument, dass seine russischen Spender bei Organisationen arbeiteten, die aus dem Ausland finanziert würden.

„Offenbar hätten wir auch noch überprüfen müssen, wo die Personen arbeiten, die uns Spenden überwiesen haben, und darüber hinaus feststellen, aus welchen Quellen sich ihr Arbeitgeber finanziert“, kommentierte der Leiter des Komitees Igor Kaljapin.

Kaljapin versicherte, dass das Komitee das Etikett des „ausländischen Agenten“ im eigenen Land nie akzeptieren werde. Die Arbeit des Komitees solle in jedem Fall fortgesetzt werden.

17. Januar 2016

MEMORIAL Petersburg droht Registrierung als "ausländischer Agent"

Das Wissenschaftliche Informationszentrum von MEMORIAL Petersburg (NITs) ist nach einer erneuten Überprüfung als "ausländischer Agent" eingestuft worden. 

Das NITs betreibt in erster Linie Programme zur Aufklärung über die sowjetische Vergangenheit. Eines seiner wichtigsten Projekte ist das "virtuelle GULAG-Museum".

Anders als bei allen bisherigen Prüfungen, wurde die Tätigkeit des NITS diesmal  als "politisch" interpretiert. In seinem Bescheid beruft sich das Justizministerium auf die Berichte und Artikel, die auf der Website ww.cogita.ru publiziert werden.

Auf diesem Portal erscheinen sowohl Informationen zu Aktionen von MEMORIAL als auch zu allgemeinen aktuellen Themen, vor allem im Raum Petersburg, Deren Verbreitung im offen zugänglichen Internet dient in den Augen des Justizministeriums der Meinungsbildung, und zwar zu dem Zweck, Einfluss auf staatliche Entscheidungen zu nehmen und so eine Änderung der Politik herbeizuführen Das entspricht der Definition von "politischer Tätigkeit", wie sie im "Agentengesetz" gegeben wird.

MEMORIAL Petersburg wird diesen Bescheid anfechten.

5. November 2015

Ljudmila Alexejewa fordert Aufhebung des "Agentengesetzes"

Sitzung des Menschenrechtsrats mit Präsident Putin

Ljudmila Alexejewa hat Präsident Putin dazu aufgefordert, das berüchtigte "Agentengesetz" aufzuheben.

Ljudmila Alexejewa, seit kurzem wieder Mitglied im Menschenrechtsrat beim Präsidenten, äußerte diesen Appell am 1. Oktober auf der Sitzung des Rats, an der Präsident Putin teilnahm. Dabei schilderte sie detailliert die Auswirkungen dieses Gesetzes: Das Justizministerium stufe automatisch jede NGO, die ausländische Fördermittel bekomme, als "politisch tätig" und damit als "ausländischen Agenten" ein. Politische Tätigkeit werde nicht als Kampf um die politische Macht verstanden, sondern als Versuch, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen - und so lasse sich jegliche öffentliche Verlautbarung als "politische Tätigkeit" definieren.

Das Gesetz, das in dieser Weise angewendet werde und zu derart negativen Folgen geführt habe, sei schädlich und müsste aufgehoben werden.

Die Tatsache, dass viele NGOs auf ausländische Sponsoren angewiesen sind, sei historisch begründet. Nach dem Ende der Sowjetunion war das Land in allen Bereichen auf Hilfe aus dem Ausland angewiesen. Inzwischen habe sich die Situation gebessert, aber NGOs bräuchten immer noch ausländische Unterstützung. In Russland habe es bisher ja keine Tradition zivilgesellschaftlicher Initiativen und NGOs gegeben. Wünschenswert wäre es natürlich, eine Förderung im eigenen Land zu bekommen. Private Sponsoren in Russland müssten ermutigt werden, NGOs - insbesondere Menschenrechtsorganisationen - in Russland finanziell zu unterstützen.

Präsident Putin reagierte mit einem Appell  an private Sponsoren, russische Menschenrechtsorganisationen zu unterstützen. In der Hauptsache blieb er unnachgiebig. Gesetze, die eine aus dem Ausland finanzierte innenpolitische Tätigkeit verbieten, gebe es in fast allen Ländern. Allerdings müsse der Begriff der "politischen Tätigkeit" genau definiert sein, er dürfe nicht unklar und dehnbar sein. Hier werde in den nächsten drei Monaten eine Änderung erfolgen.

2. Oktober 2015

Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu hoher Geldstrafe verurteilt

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist heute in zwei Administrativ-Verfahren zu einer Strafzahlung von insgesamt 600.000 Rubeln verurteilt worden.

Das Gericht wirft dem Menschenrechtszentrum vor, Veröffentlichungen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet zu haben. Nach dem "Agentengesetz" müssen NGOs, die als solche verzeichnet sind, dies auf all ihren Dokumenten angeben.

Konkret ging es um zwei Publikationen auf der Website von MEMORIAL International vom 11. und 18. Juni, und zwar um Informationen über zwei Veranstaltungen, in die das Menschenrechtszentrum gar nicht involviert war, auch nicht einzelne seiner Mitarbeiter. Veranstalter war in beiden Fällen die internationale Gesellschaft MEMORIAL, die nicht als ausländischer Agent registriert ist.

Im ersten Fall handelt es sich um die Ankündigung eines Vortrags von Kirill Welikanow zur Frage der Möglichkeit eines „Internet-Parlaments“, im zweiten Fall um den Bericht von einer Veranstaltung mit Alexander von Plato zum Thema: „Wie wird in Deutschland nach 1945 der Zweite Weltkrieg erinnert?

Kirill Korotejew, der MEMORIAL vertritt, hatte zunächst die Verlegung beider Verfahren auf einen Termin nach dem 18. September beantragt, da an diesem Tag die Klage des Menschenrechtszentrums gegen seine Registrierung als „ausländischer Agent“ behandelt wird. Sollte das Menschenrechtszentrum sich hier durchsetzen können, würden beide Administrativ-Verfahren gegenstandslos. Das Gericht lehnte diesen Antrag in beiden Verfahren ab.

Im ersten Verfahren erklärte Kirill Welikanow als Zeuge vor Gericht, er sei nicht vom Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu seinem Vortrag eingeladen worden, diese Organisation habe mit seinem Vortrag und seinem Auftritt nichts zu tun. Ein Schreiben der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, die bestätigt, die Veranstaltung mit Welikanow organisiert zu haben, wurde zu den Akten genommen. Beide Aussagen wurden indes vom Gericht nicht berücksichtigt, ebensowenig wie die Argumente von MEMORIAL im zweiten Fall.

Richter Sergej Komlew verhängte in beiden Verfahren eine Strafe von jeweils 300.000 Rubeln, wodurch sich insgesamt 600.000 Rubel (umgerechnet ca. 8.000 Euro) ergeben.

Der Vorsitzende des Menschenrechtszentrums Alexander Tscherkassow betonte, seine Organisation sei selbstverständlich bereit, sich für eigene Handlungen zu verantworten, aber hier gehe es um eine andere juristische Person. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist eine selbstständige Organisation, die neben etlichen weiteren russischen und ausländischen Memorial-Verbänden Mitglied im Dachverband MEMORIAL International ist.

„Ein im Wesen unrechtmäßiges Gesetz bringt auch eine absurde Rechtspraxis hervor“, betonte Tscherkassow. „Nicht nur das Recht geht dabei verloren, sondern auch die Logik.“

4. September 2015

Samstag, 1. August 2015

Justizministerium fordert strenge Einhaltung des "Agentengesetzes"

NGOs sollen auf jeder Publikation angeben, dass die "die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben"

Nachdem in Russland immer mehr NGOs als angebliche ausländische Agenten registriert wurden und inzwischen auch mehrere eine Geldstrafe dafür zahlen sollen, dass sie nicht selbst diese Registrierung beantragt haben, gehen die Behörden jetzt noch einen Schritt weiter. Zwölf NGOs wurden in einer Verwarnung dazu aufgefordert, auf ihren Publikationen anzugeben, dass die „die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben“.

Das ist tatsächlich eine der Vorschriften des „Agentengesetzes“. Allerdings hat keine der betroffenen NGOs sie bisher umgesetzt. Einzig die – nicht als „ausländischer Agent“ registrierte –  "Gesellschaft für Verbraucherschutz" hat diesen Vermerk aus Solidarität bereits im Jahre 2012 auf ihre Seite gesetzt (die in Russland derzeit nicht oder nur auf Umwegen zugänglich ist).

Einen entsprechenden Bescheid haben u. a. Transparency International Russland, das Komitee gegen Folter (das bekanntlich seine Auflösung eingeleitet hat), das Menschenrechtszentrum Memorial, der Memorial-Verband in Jekaterinburg, der Flüchtlingshilfeverein „Grazhdanskoe sodejstvie“ (Bürgerunterstützung), das Sacharow-Zentrum, der Petersburger Verein „Bürgerkontrolle“, die Menschenrechtsorganisation „Für Menschenrechte“, die Murmansker Organisation „Maximum“ (gegen Diskriminierung und Homophobie) und noch einige weitere erhalten.

Hier drohen gegebenenfalls weitere erhebliche Geldstrafen (von 100.000 bis 300.000 Rubeln für Personen, für juristische Personen von 300.000 bis zu 1,5 Mio. Rubeln). Igor Kaljapin, dem Leiter des "Komitees gegen Folter", wurde bereits mitgeteilt, dass er und seine Organisation mit derartigen Geldstrafen zu rechnen hätten.

28. Juli 2015

Samstag, 25. Juli 2015

Verfahren gegen "Perm-36"

Drangsalierung einer in Auflösung befindlichen NGO


Die autonome Nichtregierungsorganisation (ANO) Perm-36 ist zu einer Strafzahlung von 300.000 Rubeln verurteilt worden, weil sie nicht selbst die Registrierung als „ausländischer Agent“ beantragt hatte. Darüber hinaus soll die ehemalige Direktorin des Museums Tatjana Kursina 100.000 Rubel bezahlen.

Vor einigen Wochen hatte das Justizministerium die Organisation Perm-36 in das „Agenten“-Verzeichnis aufgenommen, ungeachtet der Tatsache, dass Perm-36 zu diesem Zeitpunkt bereits seine Auflösung in die Wege geleitet hatte.

Zu derartigen Strafzahlungen sind schon etliche NGOs verurteilt worden, darunter auch die Memorial-Verbände in Jekaterinburg und Komi – die Urteile werden allerdings von allen Betroffenen angefochten.

Bei der ANO Perm-36 hat es damit jedoch nicht sein Bewenden. Die Behörden haben die ANO Perm-36 mit einer Serie von Klagen und Beanstandungen überzogen. Wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstöße von Perm-36 werden erhebliche Straf- und Kompensationszahlungen verlangt, in einer Höhe, die die Organisation natürlich nicht bezahlen kann. Unter anderem sei das Gelände der Gedenkstätte angeblich nicht „fristgerecht“ zur Nutzung überlassen worden, wodurch ein Schaden an der Gedenkstätte entstanden sei. Gefordert werden deswegen fast 1,5 Millionen Rubel (etwa 25.000 Euro). Dieses Verfahren ist noch anhängig.

Die Verzögerung bei der Übergabe war nach Auskunft von Tatjana Kursina durch zwei Umstände bedingt - die schwere Erkrankung des Leiters der ANO Perm-36 sowie die damals laufenden Verhandlungen über die künftige Zusammenarbeit der neuen staatlichen Gedenkstätte mit der ANO Perm-36, die der Gouverneur von Perm Viktor Basargin initiiert hatte. Seit dem Frühsommer 2014  haben die Mitarbeiter der ANO Perm-36 nicht einmal mehr Zugang zu ihrem eigenen Archiv.

25. Juli 2015

MEMORIAL Komi zu Strafzahlung verurteilt

MEMORIAL Komi ist zu einer Strafzahlung von 300.000 Rubeln verurteilt worden.

Der MEMORIAL-Verband Komi ist vor einigen Wochen in das Verzeichnis angeblicher „ausländischer Agenten“ eingetragen worden. Die Strafe wurde verhängt, weil MEMORIAL Komi sich nicht selbst als solcher hatte registrieren lassen.

Dieses Vorgehen ist inzwischen üblich geworden. Es sind davon etliche weitere Organisationen betroffen, etwa die Stiftung „Dinastija“ (die kürzlich ihre Auflösung eingeleitet hat) und MEMORIAL Jekaterinburg (in diesem Fall wurde die Strafzahlung inzwischen auf 100.000 herabgesetzt).

MEMORIAL Komi erhält seit Februar 2014 keinerlei Finanzierung aus dem Ausland mehr. Die kürzliche Eintragung ins "Agenten-Verzeichnis" wurde auch nicht mit ausländischer Finanzierung begründet, sondern mit der unterstellten "politischen Tätigkeit" der Organisation. Nach dem "Agentengesetz" müssen für eine Registrierung allerdings beide Voraussetzungen gegeben sein.

9. Juli 2015

Stiftung "Dinastija" gibt Auflösung bekannt

Russische Stiftung zieht Konsequenz aus ihrer Diffamierung als "ausländischer Agent"


Die Stiftung „Dinastija“, kürzlich als „ausländischer Agent“ registriert, wird ihre Tätigkeit einstellen. Die Entscheidung über ihre Selbstauflösung, die schon vor einigen Wochen angekündigt, aber dann aufgeschoben worden war, ist am 5. Juli gefallen.

Gegen die Registrierung von „Dinastija“ als „ausländischer Agent“ hatte es zahlreiche Proteste gegeben. Justizminister Konowalow hatte dagegen die strikte Anwendung des „Agentengesetzes“ verteidigt. Grund für die Registrierung war die Finanzierung zweier Projekte der „Liberalen Mission“.

Der Gründer der Stiftung Dmitrij Simin hatte es abgelehnt, gegen die Registrierung zu klagen – er verlangte eine Entschuldigung und selbstverständlich die Austragung aus dem Verzeichnis. Am 17. Juni hat ein Moskauer Bezirksgericht Dinastija zu einer Strafzahlung von 300.000 Rubeln verurteilt, weil sie sich nicht „freiwillig“ in das Register hatte eintragen lassen.

Dmitrij Peskow, Pressesprecher des Präsidenten, hat die Schließung von „Dinastija“ bedauert. Es habe keinerlei Verbotsmaßnahmen gegen die Stiftung gegeben, die Registrierung als „ausländischer Agent“ impliziere ja kein Verbot.

Dmitrij Simin hatte „Dinastija“ im Jahre 2002 gegründet. Sie förderte vor allem Projekte in den Bereichen Wissenschaft und Bildung.

Zwei "ausländische Agenten" weniger

Erste Austragungen aus dem "Agenten-Register"


Inzwischen sind, nachdem im März dieses Jahres die entsprechende gesetzliche Möglichkeit geschaffen wurde, die ersten beiden (existierenden) Organisationen aus dem Register für angebliche „ausländische Agenten“ ausgetragen worden – Zentrum für staatsbürgerliche Analyse und Unabhängige Forschung GRANI in Perm und das Zentrum zur Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen in Kostroma. Im Mai waren bereits vier NGOs gestrichen worden, die sich – wegen dieser Eintragung – aufgelöst hatten.

Das Zentrum in Kostroma hatte seine Tätigkeit ebenfalls bereits beendet. Der Leiter der Organisation Sorokin erklärte, der Vorstand werde jetzt über eine Wiederaufnahme der Arbeit entscheiden. Die Klage beim Europäischen Gerichtshof werde aufrecht erhalten – „denn wir sind begnadigt, nicht rehabilitiert. Wir werden den Beschluss über die Eintragung ins Register und die Strafzahlung anfechten, das Hauptziel ist aber die Abschaffung des Gesetzes“ (gemeint ist das "Agentengesetz").

Das Zentrum GRANI hatte den Ausschluss aus dem Verzeichnis beantragt,da es mehr als ein Jahr kein Geld mehr aus ausländischen Quellen bekommen hatte. Es betrachtet die Aufnahme in das Register nach wie vor als unberechtigt (da es nicht politisch tätig sei) und klagt dagegen (die Gerichtsverhandlung steht im Juli an). „Mit dem heutigen Zwischenergebnis sind wir zufrieden, wir gehören nicht in das Register. Allerdings haben wir nicht vergessen, dass sich sehr viele sehr gute Organisationen in dem Register befinden“, erklärte die Leiterin des Zentrums Svetlana Makovezkaja.

Im Übrigen bedeutet der Ausschluss aus dem Register nicht, dass die betreffenden NGOs in dem Verzeichnis nicht mehr zu finden sind – sie bleiben darin aufgelistet, allerdings wird das Datum ihres Austragung angegeben.

30.6.2015

MEMORIAL Komi als "ausländischer Agent" registriert

Mit MEMORIAL Komi ist ein weiterer MEMORIAL-Verband (neben dem Menschenrechtszentrum Memorial in Moskau und MEMORIAL Jekaterinburg) als Organisation verzeichnet worden, „die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“. Vorangegangen war eine erneute Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft, der zum letzten Jahreswechsel und danach etliche NGOs in Russland unterzogen wurden. An MEMORIAL Komi kam die Reihe im Mai. Im September 2013 hatte das russische Justizministerium ausdrücklich erklärt, die Organisation sei „kein ausländischer Agent“.

Zuvor hatte bereits Jurij Schabaev, Leiter des Sektors für Ethnologie am Institut für Sprache, Literatur und Geschichte an der Universtität Syktyvkar, im Auftrag des FSB ein Expertengutachten über Veröffentlichungen im „7x7journal“, dem Internet-Publikationsorgan von MEMORIAL Komi, erstellt. Sein ausführliches Gutachten untermauert er mit zahlreichen Zitaten aus wissenschaftlichen Arbeiten und Nachschlagewerken. Er kommt zum Schluss, dass man die untersuchten Unterlagen „als Form der Agitation betrachten“ könne, „die sich gegen die bestehenden Machtinstitutionen richtet.“ Er schließt mit der Bemerkung: „Es besteht Anlass, die Autoren warnend darauf hinzuweisen, dass derartige Handlungen in der Zukunft unzulässig sind und gegebenenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung führen können.“

Als Material für dieses Urteil dienten u. a. Reportagen über den Prozess gegen Alexej Nawalnyj.

Das Argument, dass hier Kritik an den existierenden Machtinstitutionen geübt wird, dient als Nachweis der „politischen Tätigkeit“ im Sinne des „Agentengesetzes“. Damit wird die Registrierung von Memorial Komi als „ausländischer Agent“ begründet. Allerdings entspricht dies nicht einmal den Vorschriften des „Agentengesetzes“ – da die zweite Voraussetzung, nämlich ausländische Finanzierung, nicht gegeben ist.

In einer Presseerklärung aus Anlass der letzten Überprüfung vom Mai d. J. hält MEMORIAL Komi fest, dass seit November 2012 (dem Inkrafttreten des „Agentengesetzes“) kein Antrag an ausländische Stiftungen mehr gestellt wurde und die letzte Finanzierung aus dem Ausland (ein bereits laufendes Projekt) im Februar 2014 auslief. Damit fehlt selbst nach den geltenden Bestimmungen jede rechtliche Grundlage für die Eintragung.

Der Jahresbericht für 2014 von MEMORIAL Komi findet sich hier (in russischer Sprache).

14. Juni 2015

Register für "unerwünschte" ausländische Organisationen

Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen


Für unerwünschte ausländische Organisationen soll es in Russland bald auch ein spezielles Register geben. Das im Januar eingebrachte Gesetz wurde am 15. Mai in zweiter Lesung behandelt und mit großer Mehrheit angenommen (bei nur drei Gegenstimmen). Es wurde dahingehend präzisiert, dass nur Nichtregierungsorganisationen betroffen sind.

Unerwünscht ist eine NGO, wenn sie die russische Verfassungsordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Staatssicherheit gefährdet. Die Entscheidung über eine entsprechende Einstufung einer ausländischen NGO soll beim Generalstaatsanwalt oder seinem Vertreter in Absprache mit dem Außenministerium liegen.

Unerwünschte ausländische NGOs sollen in Russland keine Filialen unterhalten, keine finanziellen Operationen durchführen, keine Informationsmaterialien verbreiten und Projekte durchführen können. Vor allem aber dürfen sie russische NGOs nicht finanziell unterstützen. Russische NGOs, die mit derartigen „unerwünschten“ Vereinen kooperieren, sollen dafür belangt werden.

Der Menschenrechtsrat beim Präsidenten hatte im März ein ablehnendes Gutachten über den Gesetzentwurf abgegeben. Die bereits bestehende Gesetzgebung reiche voll aus, um die Tätigkeit extremistischer oder terroristischer ausländischer Organisationen zu unterbinden.

Human Rights Watch und Amnesty International haben entschieden gegen diesen Gesetzentwurf protestiert. Er steht für sie in einer Linie mit dem berüchtigten „Agentengesetz“.

Für Natalia Taubina, die Leiterin der NGO „Gesellschaftliches Verdikt“, ist eindeutig, dass sich das Gesetz gegen vom (russischen) Staat unabhängige Organisationen richtet. Jegliche kritische Bemerkung zur Verfassungsordnung könne dazu führen, dass nicht nur unabhängige internationale Organisationen für unerwünscht erklärt würden, sondern auch solche, die russische Organisationen finanziell unterstützten und gemeinnützig tätig seien.

16. Mai 2015

Mittwoch, 11. März 2015

Menschenrechtszentrum MEMORIAL verliert Gerichtsverfahren

Ein Moskauer Bezirksgericht hat heute die Eintragung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL in das berüchtigte Register "ausländischer Agenten" für rechtens erklärt.

Es schloss sich damit der Auffassung des Justizministeriums an, das die Eintragung veranlasst hatte. Anders als der Anwalt von MEMORIAL Kirill Koroteev, der eine "politische Tätigkeit" von MEMORIAL in Abrede stellte, betonte der Vertreter des Justizministeriums, die politische Komponente bei MEMORIAL sei eindeutig, und damit sei die Verzeichnung als "ausländischer Agent" gerechtfertigt.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL war im Juli vergangenen Jahres in das Verzeichnis eingetragen worden. Inzwischen befinden sich bereits45 Nichtregierungsorganisationen in diesem Register.

Sonntag, 1. März 2015

Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL gegen Eintragung in "Agenten-Verzeichnis"

Verhandlung erneut vertagt

Die für den heutigen 19. Februar anberaumte Gerichtsverhandlung - es geht um die Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL gegen die Eintragung ins Register angeblicher "ausländischer Agenten" - ist erneut vertagt worden.

Am 27. Januar hatte das Gericht vom Justizministerium Unterlagen angefordert, die als Grundlage für die skandalöse Eintragung gedient hatten. Auf der heutigen Verhandlung stellte das Justizministerium den Antrag, die Staatsanwaltschaft hinzuzuziehen, da die Eintragung auf Grund einer Überprüfung und entsprechenden Beurteilung durch letztere erfolgt sei.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hatte damals eine Aufforderung erhalten, sich als "ausländischer Agent" registrieren zu lassen. Die Klage gegen diesen Bescheid hatte es nach einem langwierigen Verfahren am 23. Mai 2014 verloren.

Vor wenigen Tagen hat ein Urteil des russischen Verfassungsgerichts das Gesetz, das die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft regelt und ihr umfassende Überprüfungsrechte gewährt, für verfassungswidrig erklärt. Das dürfte MEMORIAL in dem Verfahren als zusätzliches Argument zugute kommen.

Der nächste Termin wurde für den 11. März angesetzt.

19. Februar 2015

Mittwoch, 18. Februar 2015

Justizministerium setzt sich über vier Gerichtsurteile hinweg

Zentrum "GRANI" wehrt sich gegen Diffamierung als "ausländischer Agent"

In den letzten Wochen hat das russische Justizministerium etliche NGOs als ausländische Agenten registriert. Das berüchtigte Verzeichnis, das zunächst lange leer geblieben war, bis das Justizministerium durch eine Gesetzesänderung das Recht bekam, in Eigenregie Organisationen einzutragen, ist inzwischen auf über 41 „ausländische Agenten“ angewachsen (Stand: 17.2.2015). Vorausgegangen war zum Jahreswechsel eine erneute Welle von Überprüfungen der NGOs durch die Staatsanwaltschaft.

Eine der zuletzt eingetragenen Organisationen, das Zentrum GRANI (Zentrum für staatsbürgerliche Analyse und unabhängige Forschung) aus Perm, hat in einer Erklärung dagegen protestiert. Auch sie ist vor kurzem überprüft worden, und zwar auf Grund einer Denunziation. Sie hält die Einschätzung der Staatsanwaltschaft für geradezu absurd, die GRANI die Durchführung von Programmen als „politisch“ (d. h. als Tätigkeit mit dem Ziel einer Änderung staatlicher Politik) zur Last legt, die im Auftrag von oder in Absprache mit russischen staatlichen Behörden stattfanden und auch von diesen finanziert wurden.

GRANI weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass vier Gerichtsentscheidungen vom Jahr 2013 zu dem Schluss gekommen waren, dass es keinen Grund gebe, das Zentrum GRANI als ausländischen Agenten zu registrieren. Die Organisation werde gegen das Vorgehen der Behörden klagen, sei allerdings nicht bereit, sich an dem unehrlichen Spiel, das mit ihr getrieben werde, zu beteiligen und werde Konsultationen über eine Auflösung in die Wege leiten.