Heute wurden bei der Wahlbeobachtungsorganisation „Golos“ in Moskau
großangelegte Haussuchungen durchgeführt, sowohl in den Wohnungen der
Leiter der Organisation als auch in den Büroräumen selbst.
Als Begründung dienten angebliche Ermittlungen in einem Verfahren
gegen Ljudmila Kuzmina, eine Golos-Aktivistin im Wolgagebiet. Dieses
Verfahren steht aber vor der Einstellung. Grigorij Melkonjanz, dessen
Wohnung auch durchsucht wurde, sieht darin daher eher einen Vorwand, um
Golos unter Druck zu setzen, ihre Arbeit – Wahlbeobachtungen – zu
behindern und Informationen zu bekommen. In Melkonjanz‘ Wohnung wurden
Dokumente und Computer beschlagnahmt. Zunächst war als Grund für die
Durchsuchung der Wohnung angegeben worden, dass Wasser bei den Nachbarn
eindringe. Dies berichtet die Anwältin Olga Gnezdilova. Ihr wurde der
Zutritt zu der Wohnnung ihres Mandanten verweigert.
Zur Durchsuchung des Büros von Golos gesellte sich ein Fernsehteam
des Kanals „Lifenews“, das angeblich aus den sozialen Netzen davon
erfahren hatte. Zu den Räumlichkeiten wurde ihnen der Zugang jedoch verwehrt.
Olga Gnezdilova erklärte,Golos werde gegen die Durchsuchungen klagen,
die gesetzwidrig und unkorrekt durchgeführt wurden, "denn wir glauben,
dass auf diese Weise versucht wird, die Arbeit unabhängiger
Wahlbeobachter und überhaupt die Arbeit der Organisation zu behindern."
7. Juli 2015
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Samstag, 25. Juli 2015
Mittwoch, 11. Juni 2014
Justizministerium registriert fünf NGOs als "ausländische Agenten"
Das russische Justizministerium hat inzwischen fünf Nichtregierungsorganisationen in das Register „ausländischer Agenten“ eingetragen. Nach einer kürzlich beschlossenen Gesetzesänderung,
die Präsident Putin vor sechs Tagen unterzeichnet hat, ist das
Justizministerium jetzt dazu berechtigt, selbst diese Eintragung
vorzunehmen. Bisher mussten die NGOs von sich aus diese Registrierung
beantragen.
Drei der fünf als „ausländische Agenten“ registrierten NGOs sind in ihrer früheren Organisationsform längst nicht mehr tätig. Die Assoziation Golos (der Dachverband mehrerer Golos-Verbände) hat sich selbst aufgelöst und arbeitet in anderer Form weiter. Die Tätigkeit eines weiteren Golos-Verbandes (des regionalen Golos-Verbands in Moskau) war vom Gericht bereits ausgesetzt worden, und der Verband ist nicht mehr aktiv. Eine dritte aufgeführte NGO - das Zentrum für
gesellschaftliche Initiativen in Kostroma - hat sich ebenfalls bereits
aufgelöst.
Die zwei weiteren NGOs sind das Zentrum für
Sozialpolitik und Genderforschung in Saratov und die „Don-Frauen“ in
Novotscherkassk. Beide hatten kürzlich ihre Gerichtsverfahren verloren
und waren dazu verurteilt worden, sich als „ausländische Agenten“
registrieren zu lassen. Die Leiterin der „Don-Frauen“, Valentina
Tscherevatschenko, steht noch zusätzlich unter Druck durch ein
Strafverfahren, das gegen sie angestrengt werden soll und ganz
offenkundig auf einer Verleumdung basiert.
Eine Eintragung in das "Agenten-Verzeichnis" hat für
die betroffenen NGOs gravierende Konsequenzen, nicht nur im Hinblick
auf verschärfte Vorschriften für finanzielle Rechenschaftsberichte. Sie
sind per Gesetz gezwungen, bei jeder öffentlichen Verlautbarung, auf
jedem Druckerzeugnis, bei jedem Web-Auftritt ausdrücklich anzugeben,
dass sie "die Funktion eines ausländischen Agenten" ausüben.
Die „Don-Frauen“ werden sich gegen die Registrierung
zur Wehr setzen. In einer Erklärung verwahren sich ausdrücklich gegen
die Unterstellung, „ausländischer Agent“ zu sein:
„Wir haben zwanzig Jahre die Rechte anderer
verteidigt, wir werden also auch uns für uns selbst einstehen können.
Wir lassen uns nicht aus der Reihe derer ausstreichen, die mit ganzem
Herzen und mit aller Kraft ihrem Land dienen. Wir lassen uns nicht aus
Russland ausschließen. Das ist unser Land. DIE VEREINIGUNG DER
DON-FRAUEN IST KEIN AUSLÄNDISCHER AGENT."
Sonntag, 5. Januar 2014
Russische Nichtregierungsorganisationen und die Auswirkungen des „Agentengesetzes“
Eine Bilanz für 2013
Das Jahr 2013 stand für die russischen NGOs im Zeichen der 2012 im Schnellverfahren beschlossenen Novelle des NGO-Gesetzes, die im November 2012 in Kraft getreten war. Das Gesetz war um die Bestimmung ergänzt worden, dass sich „politisch tätige“ und zumindest teilweise aus dem Ausland finanzierte NGOs als „ausländische Agenten“ registrieren lassen müssten; daher die Bezeichnung als „Agentengesetz“.
Im Februar 2013 mahnte Präsident Putin ausdrücklich an, dass die novellierte Fassung des NGO-Gesetzes auch anzuwenden sei. Fast keine NGO hatte sich bereit erklärt, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen – ein historisch belasteter Begriff, der für viele einfach gleichbedeutend ist mit „Spion“. (Eine einzige Organisation ließ sich tatsächlich in das Verzeichnis aufnehmen - ein Verein gegen die Bildung von Monopolen unter der Bezeichnung „Förderung der Entwicklung von Konkurrenz in der GUS.“)
Furkat Tischaev, der viele NGOs in den folgenden Prozessen vertreten hat, nannte dies einen präzedenzlosen Vorgang: „Bisher gab es Gesetze, mit denen man nicht einverstanden war, aber niemand hätte sich unterfangen, sie zu boykottieren. Das ist ein noch nicht dagewesenes Phänomen in Russland, dass NGOs gesagt haben: Ihr könnt uns zerstören, aber dieses Gesetz werden wir nicht einhalten.“ Im Frühjahr setzten die bekannten umfassenden Überprüfungen der NGOs ein, die Tausende von Dokumenten in kürzester Zeit zusammenstellen und übergeben mussten. Gelegentlich wurden die überprüfenden Organe von Aufnahmeteams des Fernsehkanals NTV begleitet.
Insgesamt wurden nach offiziellen Angaben Tausende von Organisationen überprüft. „Closed society“ und Radio Svoboda haben die Daten aus Publikationen und offen zugänglichen Quellen erfasst und eine Übersicht über die Überprüfungen und über die nachfolgenden Maßnahmen, Verfahren und Sanktionen als interaktive Karte ins Internet gestellt. Registriert wurden 311 Überprüfungen von insgesamt 13 Behörden. 99 dieser NGOs wurde gemaßregelt (einige davon mehrfach): 52 erhielten eine Verwarnung, sie wurden ermahnt, die Gesetze einzuhalten. 18 NGOs wurden aufgefordert, sich als „Agent“ registrieren zu lassen. Wegen nicht erfolgter Registrierung als „Agent“ wurden neun Administrativverfahren eingeleitet. Die Arbeit zweier Organisationen wurde für sechs bzw. drei Monate ausgesetzt – dies galt für die „Assoziation Golos“ (den Dachverband der einzelnen Golos-Verbände) und die „Regionale gesellschaftliche Organisation Golos“. „Golos“ hat sich inzwischen umstrukturiert und setzt seine Tätigkeit zum Schutz der Wählerrechte als „gesellschaftliche Bewegung“ fort.
Die NGOs setzten sich gegen die Maßnahmen gerichtlich zur Wehr. Die Gerichte verfuhren unterschiedlich. Tischaev zufolge folgten sie entweder in allem der Staatsanwaltschaft und bewerteten etwa die Rechtsberatung für Bolotnaja-Häftlinge (die nach der Demonstration am 6. Mai 2012 inhaftiert worden waren) oder die Organisation von Diskussionsveranstaltungen als „politische Tätigkeit“ im Sinne des Gesetzes. Oder aber sie entschieden zugunsten der NGOs, dann aber aus formalen Gründen (z. B. weil der Staatsanwalt eine erforderliche Vollmacht nicht vorgelegt hatte). „Statistisch betrachtet, ist das Ergebnis der gewonnenen und verlorenen Verfahren unentschieden, aber inhaltlich gesehen ist es eine Katastrophe“, so Tischaev. Auf eine inhaltliche Aussage, dass Menschenrechtsarbeit nicht „politisch“ sei, habe sich kein Gericht eingelassen. Eine Ausnahme sei hier lediglich Perm. Dort wurde gerichtlich festgehalten, dass die Menschenrechte ein in der Verfassung verankerter Grundwert sind, den zu schützen daher keine „politische“ Tätigkeit sei.
Aus einer Analyse von Closed Society geht hervor, dass die Novelle des NGO-Gesetzes vor allem Menschenrechtsorganisationen im Visier hatte. Sie machen 30 Prozent der überprüften Organisationen aus, und hier waren vor allem jene zum Schutz der Wählerrechte (Golos) und Verbände zum Schutz sexueller Minderheiten - LGBT-Verbände - betroffen. Von letzteren wurden sechs geprüft und fünf zu (Geld)Strafen verurteilt.
Einen Sonderfall stellen Tischaev zufolge die „Zivilklagen“ dar, die die Staatsanwaltschaft gegen vier NGOs eingeleitet hat – das ADZ Memorial und die LGBT-Vereinigung „Vychod“ in Petersburg, die „Don-Frauen“ in Novotscherkassk und das Zentrum für soziale und Genderforschung in Saratov. Letzteres sowie das ADZ haben vor Gericht in erster Instanz bereits verloren. Die Gefahr bei dieser Art von Verfahren liegt darin, dass hier die juristische Möglichkeit besteht, eine NGO zur Registrierung als Agent zu zwingen (bei den anderen Verfahren drohen Strafzahlungen und im Extremfall die zeitweilige oder völlige Aussetzung der Tätigkeit).
Bisher sind indes längst nicht alle Verfahren abgeschlossen. Eine Übersicht über bisherige und künftige Gerichtstermine sind ebenfalls im Internet erfasst. Einige wichtige Verfahren - betroffen waren u. a. die Assoziation „Golos“ (deren Tätigkeit ja bereits ausgesetzt wurde) und die Stiftung „Gesellschaftliches Verdikt“ – wurden vertagt, um die Entscheidungen des russischen Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abzuwarten, die 2014 anstehen. Im Februar 2013 hatten bereits mehrere NGOs beim EGMR gegen das "Agentengesetz" geklagt, andere klagten später beim Verfassungsgericht, unterstützt vom Menschenrechtsbeauftragten Vladimir Lukin und dem Vorsitzenden des Menschenrechtsrats Michail Fedotov.
Auf ausländische Unterstützung können und wollen die meisten NGOs nicht verzichten, manche betonen vielmehr ausdrücklich, ein Recht darauf zu haben. Die Möglichkeiten für NGOs, in Russland selbst staatliche Fördergelder zu bekommen, wurden im letzten Jahr ausgeweitet. Der Schwerpunkt liegt hierbei zwar bei Organisationen, die im sozialen Bereich tätig sind, profitieren konnten jedoch auch Menschenrechtsorganisationen und andere NGOs. So erhält das Menschenrechtszentrum MEMORIAL einen Zuschuss für die Erstellung seines vierteljährlichen Kaukasus-Berichts sowie für das Projekt „Migration und Recht“, das NIPZ (Zentrum für Information und Aufklärung) von Memorial in Moskau bekommt Unterstützung für ein historisches Projekt. Allerdings werden diese punktuellen Projektförderungen es gerade größeren Organisationen nicht ermöglichen, auf ausländische Sponsoren zu verzichten.
Grigorij Ochotin, einer der Mitarbeiter von Closed Society, führt die Tatsache, dass die Kampagne gegen die NGOs inzwischen nachgelassen hat, nicht zuletzt auf ihre massive Gegenwehr zurück sowie darauf, dass es ihnen gelungen ist, breite Unterstützung zu mobilisieren. Indes hält er die Situation nach wie vor für prekär, obwohl die Kampagne gegen sie nicht zuletzt auf Grund ihrer massiven Gegenwehr und Mobilisierung nachgelassen hat: „Das Gesetz wurde nicht abgeschafft, alle Instrumente für die Zerstörung des dritten Sektors existieren nach wie vor, und sie können jederzeit angewandt werden.“
Freitag, 6. Dezember 2013
Golos-Verband unterliegt vor Gericht
Das Moskauer Stadtgericht hat am heutigen 6.
Dezember die Klage der regionalen gesellschaftlichen Organisation Golos
gegen die vorangegangene Gerichtsentscheidung eines Bezirksgerichts
abgewiesen.
Wie etliche andere NGOs hatte auch Golos gegen die
Aufforderung geklagt, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu
lassen. Das Bezirksgericht hatte diese Aufforderung am 9. Juli für
rechtmäßig erklärt. Dieser Entscheidung ist das Stadtgericht gefolgt.
Die Einwände der beiden Anwälte von Golos fanden
kein Gehör, sie wurden darüber hinaus ständig unterbrochen. Beide
beriefen sich nicht zuletzt auf Bestimmungen der Europäischen
Menschenrechts-Konvention über die Vereinigungsfreiheit.
Das Gericht lehnte es ab, die Stellungnahme des EU-Menschenrechtskommissars
zu dem „Agentengesetz“ zu den Akten zu nehmen. Dieses Gutachten stammt
vom 15. Juli 2013. Das Gericht wandte jedoch ein, die Anwälte hätten es
bereits dem Bezirksgericht bei der Verhandlung vom 10. Juli vorlegen
müssen.
Das Justizministerium hatte die Tätigkeit dieses
Golos-Verbandes bereits am 30. September für drei Monate ausgesetzt,
weil er sich nicht in das Verzeichnis "ausländischer Agenten" hatte
eintragen lassen.
Quelle: http://www.memo.ru/d/179686.html
Montag, 18. November 2013
Menschenrechtszentrum MEMORIAL: Gerichtsverhandlung auf den 4. Februar 2014 vertagt
Moskauer Gericht wartet Entscheidungen höherer Instanzen ab
Das Menschenrechtszentrum
von MEMORIAL hatte nach den umfangreichen staatsanwaltlichen Überprüfungen im
Frühjahr die Aufforderung erhalten, sich als „ausländischer Agent“ registrieren
zu lassen, wie es das vor fast einem Jahr in Kraft getretene „Agentengesetz“
für NGOs, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und "politisch" tätig sind, vorschreibt.
MEMORIAL hatte gegen diesen Bescheid geklagt. Die Verhandlung
dieser Klage war bereits mehrfach vertagt worden. Auf der nunmehr für den 18. November
anberaumten Sitzung beantragte der Anwalt von MEMORIAL Furkat Tischaev, eine
Entscheidung auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) die kollektive Klage mehrerer NGOs gegen das „Agentengesetz“ behandelt
hat. Einige weitere Organisationen sowie der Menschenrechtsbeauftragte Vladimir
Lukin hatten außerdem beim Verfassungsgericht der Russischen Föderation Klage gegen
das Gesetz eingereicht.
Das Gericht folgte Furkat
Tischaevs Antrag und vertagte die Verhandlung auf den 4. Februar. Die
Entscheidungen von Verfassungsgericht und EGMR sollen erst abgewartet werden,
da andernfalls die Entscheidung eines nationalen Gerichts auf Grund geänderter
Umstände neu verhandelt werden müsste.
Die weiteren anstehenden Verfahren – betroffen
waren u. a. die Assoziation „Golos“ (deren Tätigkeit bereits ausgesetzt wurde)
und die Stiftung „Gesellschaftliches Verdikt“ – wurden ebenfalls mit derselben
Begründung vertagt.
Quelle: http://www.memo.ru/d/178070.html
Donnerstag, 3. Oktober 2013
Justizministerium setzt Tätigkeit eines Golos-Verbandes für drei Monate aus
Nachdem das russische Justizministerium bereits die
Tätigkeit der Assoziation „Golos“ (die Stimme) bereits für ein halbes
Jahr ausgesetzt hatte, wurde diese Maßnahme jetzt auch gegen einen ihrer
Verbände angewandt. Am 30. September verfügte das Justizministerium,
dass die "Regionale gesellschaftliche Organisation zum Schutz
demokratischer Rechte und Freiheiten ‚Golos‘" für die kommenden drei
Monate (bis zum 30. Dezember) nicht tätig sein darf. Das bedeutet, dass
sie keinerlei Aktionen und Veranstaltungen durchführen und keine
Zahlungen vornehmen darf, abgesehen von obligatorischen Zahlungen
(Gehälter, Miete, Steuern, Strafen).
Grund für diese Maßnahme ist die Weigerung der
Organisation, eine Eintragung in das Verzeichnis „ausländischer Agenten“
zu beantragen. In derselben Angelegenheit war im Juni bereits eine
Strafzahlung in Höhe von 300.000 Rubeln (ca. 7.000 Euro) verhängt
worden.
Bedeutende Auswirkungen auf die Tätigkeit von Golos
wird dies nicht haben. Im Juli haben Mitarbeiter der Assoziation Golos,
deren Tätigkeit bereits ausgesetzt war, die "Interregionale Bewegung zum
Schutz der Wählerrechte 'Golos'" ins Leben gerufen. Diese sucht die
Arbeit der Assoziation Golos fortzuführen und dabei ohne ausländische
Fördergelder auszukommen. Sie wirbt intensiv um Spenden aus Russland
selbst.
Quellen und weitere Informationen:
http://minjust.ru/node/5593
http://minjust.ru/node/5013
http://minjust.ru/node/5171
http://golosinfo.org/golos/
http://minjust.ru/node/5593
http://minjust.ru/node/5013
http://minjust.ru/node/5171
http://golosinfo.org/golos/
Freitag, 28. Juni 2013
GOLOS muss Arbeit befristet einstellen
Das russische Justizministerium hat der Wahlbeobachterorganisation GOLOS
jede Tätigkeit für die Dauer von 6 Monaten untersagt.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Organisation sich nicht als ausländischer Agent registrieren ließ, wie es das neue sog. Agentengesetz vorschreibt, wenn eine Nichtregierungsorganisation Geld aus dem Ausland erhält.
GOLOS, die einzige unabhängige Wahlbeobachtergruppe in Russland, geriet als erste ins Visier der Justiz. Ihre systematischen Wahlbeobachtungsaktionen trugen maßgeblich zur Aufdeckung von Wahlfälschungen bei den letzten Duma- und Präsidentschaftswahlen bei. Das jetzt ausgesprochene Arbeitsverbot betrifft allerdings auch die Nutzung von Bankkonten, mit Ausnahme der Zahlungen aufgrund von Arbeitsverträgen sowie die Überweisung von Steuergeldern, Geldstrafen und sonstige Zahlungsverpflichtungen.
Was die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland angeht, so hatte gerade GOLOS nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes ausdrücklich auf ausländische Förderung verzichtet und auch den Geldbetrag im Zusammenhang mit dem Sacharov-Preis, der ihr vom Norwegischen Helsinki-Komitee im Oktober 2012 zuerkannt wurde, nicht angenommen, sondern die Bank angewiesen, das Preisgeld zurück zu überweisen.
Die Organisation erklärte, mit Maßnahmen dieser Art gerechnet und entsprechende Schritte zur Selbstauflösung unternommen zu haben, um einer strafrechtlichen Verfolgung ihrer Verantwortlichen zuvor zu kommen.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Organisation sich nicht als ausländischer Agent registrieren ließ, wie es das neue sog. Agentengesetz vorschreibt, wenn eine Nichtregierungsorganisation Geld aus dem Ausland erhält.
GOLOS, die einzige unabhängige Wahlbeobachtergruppe in Russland, geriet als erste ins Visier der Justiz. Ihre systematischen Wahlbeobachtungsaktionen trugen maßgeblich zur Aufdeckung von Wahlfälschungen bei den letzten Duma- und Präsidentschaftswahlen bei. Das jetzt ausgesprochene Arbeitsverbot betrifft allerdings auch die Nutzung von Bankkonten, mit Ausnahme der Zahlungen aufgrund von Arbeitsverträgen sowie die Überweisung von Steuergeldern, Geldstrafen und sonstige Zahlungsverpflichtungen.
Was die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland angeht, so hatte gerade GOLOS nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes ausdrücklich auf ausländische Förderung verzichtet und auch den Geldbetrag im Zusammenhang mit dem Sacharov-Preis, der ihr vom Norwegischen Helsinki-Komitee im Oktober 2012 zuerkannt wurde, nicht angenommen, sondern die Bank angewiesen, das Preisgeld zurück zu überweisen.
Die Organisation erklärte, mit Maßnahmen dieser Art gerechnet und entsprechende Schritte zur Selbstauflösung unternommen zu haben, um einer strafrechtlichen Verfolgung ihrer Verantwortlichen zuvor zu kommen.
Freitag, 14. Juni 2013
In Sachen NGO-Kampagne ...
Nach Meldung des russischen Nachrichtenportals hro.org vom
14./18.und 22.06.2013
- reicht der Moskauer Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“
Klage gegen die Überprüfung seiner Arbeit durch die Staatsanwaltschaft ein;
dies gilt auch für die Anordnung der Staatsanwaltschaft, sich als
„ausländischer Agent“ registrieren zu lassen;
- lehnte das Gericht des Moskauer Presnenski-Bezirks die
Berufung der zum Schutz der Wählerrechte gegründeten Organisation „Golos“ ab -
die Organisation habe die Rechte und Pflichten einer
Nichtregierungsorganisation verletzt und sei als „ausländischer Agent“ tätig
gewesen;
- erklärte Alexander Tscherkassov, Vorsitzender des
Menschenrechtszentrums von MEMORIAL, dass es
nicht darauf ankomme, das sog. Agentengesetz zu umgehen. Dieses Gesetz sei
rechtswidrig, der russische Gesetzgeber müsse in Straßburg von den betroffenen
zivilgesellschaftlichen Organisationen verklagt werden;
- verurteilte das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks die Vorsitzende der Bewegung "Staatsbürgerliche Zusammenarbeit", Svetlana Gannuschkina, am 18.06.2013 zu einer Geldstrafe von 2 000 Rubel wegen Nichterfüllung der nach Art. 17.7 des russischen Verwaltungskodex KoAP erhobenen Forderungen der Staatsanwaltschaft. Gannuschina kündigte an, dass sie Berufung einlegen wird;
- hätten russische Spezialeinheiten in der Nacht zum 22. Juni 2013 das Büro des renommierten Menschenrechtlers L. Ponomarjow gestürmt, weil der Mietvertrag seiner Organisation "Für Menschenrechte" abgelaufen sei. Ponomarjow bestreitet dies. MEMORIAL-Vertreter bezeichneten die Gewaltanwendung als unverhältnismäßig.
- verurteilte das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks die Vorsitzende der Bewegung "Staatsbürgerliche Zusammenarbeit", Svetlana Gannuschkina, am 18.06.2013 zu einer Geldstrafe von 2 000 Rubel wegen Nichterfüllung der nach Art. 17.7 des russischen Verwaltungskodex KoAP erhobenen Forderungen der Staatsanwaltschaft. Gannuschina kündigte an, dass sie Berufung einlegen wird;
- hätten russische Spezialeinheiten in der Nacht zum 22. Juni 2013 das Büro des renommierten Menschenrechtlers L. Ponomarjow gestürmt, weil der Mietvertrag seiner Organisation "Für Menschenrechte" abgelaufen sei. Ponomarjow bestreitet dies. MEMORIAL-Vertreter bezeichneten die Gewaltanwendung als unverhältnismäßig.
Mittwoch, 5. Juni 2013
Voraussetzungen für NGO-Überprüfungen werden erweitert
Die für Gesetzgebungsfragen zuständige
Regierungskommission hat einen Gesetzentwurf des Justizministeriums
gebilligt, der zusätzliche Möglichkeiten für die außerplanmäßige
Überprüfung von Nichtregierungsorganisationen/NGOs vorsieht, sofern
Informationen über Gesetzesverletzungen durch diese Organisationen
vorliegen.
Der Gesetzentwurf wurde aufgrund einer Anweisung des
russischen Präsidenten vom 12.11.2012 ausgearbeitet. Dies berichtet
lenta.ru mit Bezug auf eine entsprechende Nachricht, die am Dienstag,
dem 04.06.13 auf der Webseite der russischen Regierung eingestellt wurde
(http://government.ru/activities/2256).
Anlass für eine Überprüfung kann z. B. sein, dass
eine NGO die in einer Verwarnung genannte Frist zur Beseitigung
angeblicher Rechtsverstöße nicht eingehalten hat. Weitere Gründe können
Informationen über Gesetzesverletzungen oder eine vermeintliche
extremistische Tätigkeit einer NGO sein.
Bisher wurden mit dem Verband „Golos“/Die Stimme und
dem Zentrum zur Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen in
Kostroma zwei Organisationen benannt, die die Registrierung als
„ausländischer Agent“ verweigerten.
Besondere Aufmerksamkeit erregte in diesem
Zusammenhang die Verwarnung der Staatsanwaltschaft an eine bei Moskau
arbeitende Hilfsorganisation für Mukoviszidose-Kranke.
Quelle: lenta.ru/news/2013/06/04/widen/
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