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Samstag, 23. Januar 2016

Menschenrechtszentrum MEMORIAL wendet sich an Generalstaatsanwalt Tschajka

Staatsanwaltschaft soll mögliche Verletzung der Verfassung und Überschreitung ihrer Vollmachten durch Beamte des Justizministeriums untersuchen

Nach einer planmäßigen Überprüfung im Oktober hatte das Justizministerium das Menschenrechtszentrum MEMORIAL beschuldigt, "die Grundlagen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Russischen Föderation zu untergraben" und zum "Sturz der amtierenden Regierung sowie zu einer Änderung des politischen Regimes im Lande aufzurufen".

Begründet wird dies u. a. mit kritischen Stellungnahmen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL (also nicht des Menschenrechtszentrums) zur russischen Haltung gegenüber der Ukraine und zum Bolotnaja-Verfahren gegen Teilnehmer an der Demonstration vom 6. Mai 2012. Außerdem wird auf das Projekt "Verteidigung der Menschenrechte" verwiesen, das vorsieht, im Internet über die Tätigkeit des Menschenrechtszentrums MEMORIAL zu informieren. Darüber hinaus sollen Dokumente, die das Menschenrechtszentrum im Laufe seiner 15jährigen Arbeit im Nordkaukasus zusammengestellt hat, systematisiert, digitalisiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Da die Beschuldigungen des Justizministeriums jeder Grundlage entbehren, hat sich  der Vorsitzende des Rats der Organisation, Alexander Tscherkassow, am 28. Dezember an die Generalstaatsanwaltschaft gewandt. Er wies darauf hin, dass Beamte des russischen Justizministeriums "ihre Kompetenzen und dienstlichen Vollmachten überschritten und gegen die Verfassung verstoßen" hätten.

"Amtspersonen staatlicher Organe sind nicht berechtigt, bei Ausübung ihrer Befugnisse das Grundgesetz des Landes zu verletzen und ihre dienstlichen Vollmachten zu nutzen, um Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen zu diskreditieren, die im Rahmen der russischen Verfassung tätig sind… Die Tätigkeit des Menschenrechtszentrums MEMORIAL, wie im Überprüfungsakt beschrieben, steht vollkommen im Einklang mit … den Bestimmungen der russischen Verfassung. Wenn unsere Organisation auf Verstöße und Mängel hinweist und die legislativen, exekutiven und judikativen staatlichen Organe kritisiert, ist das nicht nur gesetzeskonform, sondern leistet einen Beitrag zur demokratischen Entwicklung des Landes."

Tscherkassow fordert die Generalstaatsanwaltschaft auf, zu überprüfen, inwieweit das Vorgehen der Beamten des Justiziministeriums gesetzeskonform war, und je nach dem Ergebnis mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren.

30.12.2015

Menschenrechtszentrum MEMORIAL "untergräbt verfassungsrechtliche Ordnung"

Neue Attacke gegen MEMORIAL

Das russische Justizministerium beschuldigt das Menschenrechtszentrum MEMORIAL, "die Grundlagen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Russischen Föderation zu untergraben" und zum "Sturz der amtierenden Regierung sowie zu einer Änderung des politischen Regimes im Lande aufzurufen".

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist seit dem 21. Juli 2014 als angeblicher "ausländischer Agent" registriert. Seine Klagen gegen die Eintragung waren erfolglos.

Diese Behauptung steht in dem Bescheid, den das Justizministerium dem Menschenrechtszentrum MEMORIAL nach einer planmäßigen Überprüfung im Oktober dieses Jahres übermittelt hat. Begründet wird dies u. a. mit kritischen Stellungnahmen von MEMORIAL zur russischen Politik gegenüber der Ukraine und zum Bolotnaja-Verfahren gegen Teilnehmer an der Demonstration vom 6. Mai 2012.

Alexander Tscherkassow, der Leiter des Menschenrechtszentrums, bekräftigt die Position von MEMORIAL in diesen Fragen: "Das stimmt alles. Aber wo sind hier Aufrufe 'zum Sturz der amtierenden Regierung', die die Autoren des Schriftstücks uns zur Last legen? Offensichtlich ist für das Justizministerium Kritik an der Regierung gleichbedeutend mit einem Umsturzversuch".

Vertreter anderer NGOs, die dem Menschenrechtsrat beim Präsidenten angehören, haben sich in einer Erklärung unter dem Titel "Wir sind MEMORIAL" mit dem Menschenrechtszentrum solidarisiert, der man sich im Internet anschließen kann. Der Generalsekretär des Europarats Thorbjørn Jagland appellierte an die russischen Behörden, Menschenrechtsaktivisten und die Arbeit von MEMORIAL, einer der angesehensten und bekanntesten Menschenrechtsorganisationen, zu schützen.

11. November 2015

Sonntag, 18. Januar 2015

Justizministerium beantragt Verwaltungsstrafe gegen Sacharow-Zentrum

Das russische Justizministerium hat dem Sacharow-Zentrum am 13. Januar ein Protokoll über einen „administrativen Gesetzesverstoß“ gemäß Artikel 19.34 des Verwaltungsstrafrechts übermittelt. Dieser Artikel sieht erhebliche Geldstrafen für Organisationen (und deren Leiter) vor, die „die Funktionen ausländischer Agenten ausüben“, aber nicht in dem Register für „ausländische Agenten“ verzeichnet sind. Dieses Protokoll wurde zur Entscheidung dem Gericht zugeleitet.

Am 12. Dezember hatte eine außerplanmäßige Überprüfung des Sacharow-Zentrums begonnen, die bis zum 19. Januar angesetzt war. Als Anlass wurde eine Anzeige eines Bürgers in anderem Zusammenhang genannt, allerdings wurde als ein Gegenstand der Überprüfung die Tätigkeit des Zentrums als angeblich „ausländischer Agent“ angegeben.

Die Eintragung des Sacharow-Zentrums im „Agenten-Register“ hat das Justizministerium am 25. Dezember letzten Jahres vorgenommen; inzwischen wurden dort noch acht weitere Organisationen verzeichnet. MEMORIAL International hat entschieden gegen die Diffamierung des Sacharow-Zentrums protestiert.

Das Sacharow-Zentrum hat ins Protokoll eine Erklärung eingefügt und darauf hingewiesen, dass die letzten Überprüfungen der Staatsanwaltschaft, vorgenommen im Juli 2013 und August 2014, keinerlei Beanstandungen ergeben hätten. An der Tätigkeit der Organisation habe sich seitdem nichts geändert.

17. Januar 2015

Freitag, 12. Dezember 2014

Sacharow-Zentrum wird überprüft

Justizministerium verfügt mehrwöchige Überprüfung

Vom 12. Dezember bis zum 19. Januar soll eine außerplanmäßige Überprüfung des Sacharow-Zentrums durch das Justizministerium stattfinden. Dies wurde dem Zentrum am 4. Dezember mitgeteilt. In dem Bescheid wird darauf hingewiesen, dass eine Anzeige eines Bürgers eingegangen sei, der verboten habe, seine persönlichen Daten zu veröffentlichen.

Zugleich wird als „Gegenstand der Überprüfung“ die Tätigkeit des Zentrums „als nichtkommerzielle Organisation, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“, angegeben. Das Sacharow-Zentrum ist indes keineswegs als „ausländischer Agent“ verzeichnet.

Im Frühjahr 2013 ist neben vielen anderen NGOs auch das Sacharow-Zentrum außerplanmäßig daraufhin überprüft worden, ob seine Tätigkeit der russischen Gesetzgebung entspreche. Beanstandungen gab es keine, ebensowenig wie bei der planmäßigen Überprüfung im August und September 2014.

Dienstag, 4. Februar 2014

NGO-Überprüfungen auf "Agententätigkeit" gehen weiter

Stiftung für Informationsfreiheit in Petersburg überprüft

Am 22. Januar wurde in Petersburg erneut eine NGO von der Staatsanwaltschaft überprüft. Es handelt sich um die Stiftung für Informationsfreiheit, deren Leiter Ivan Pavlov das Wissenschaftliche Informationszentrum von MEMORIAL Petersburg (NIZ) bereits in mehreren Verfahren als Anwalt vertreten hat.

Die Stiftung für Informationsfreiheit wurde im Jahre 2004 in Petersburg gegründet. Zu ihren Aufgaben gehört es, den Zugang von Privatpersonen und Organisationen zu gesellschaftlich relevanten Informationen, insbesondere über die Arbeit von Regierungs- und Verwaltungsorganen, sicherzustellen. Zu diesem Zweck führt sie ein Monitoring offizieller staatlicher Websites mit Evaluierungen durch.

Die Überprüfung wurde nach Auskunft der Behörden auf Grund der Anzeige einer „interessierten“ Privatperson (Vitalij Surnov) vorgenommen. Soweit bekannt, ist dies die erste NGO, die sich die Staatsanwaltschaft im Jahre 2014 vorgenommen hat. 2013 war die Stiftung im Zuge der umfassenden Kontrollaktionen ebenfalls überprüft worden. Damals hatte die Organisation wie etliche andere eine Verwarnung erhalten.

Ivan Pavlov wurde am 23. Januar zum Verhör vorgeladen. Am 27. Januar erhielt die Stiftung bereits den Bescheid der Staatsanwaltschaft, diesmal die direkte Aufforderung, „beim Justizministerium einen Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis von Organisationen, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben, einzureichen“.

In dem Bescheid zählt der Staatsanwalt eine Reihe von Aktivitäten auf, die sie als „politische Tätigkeit“ qualifiziert, darunter etliche Berichte, die die Stiftung auf ihrer Website oder in Blogs über ihre Arbeit publiziert hat. („Politische Tätigkeit“ verpflichtet nach dem "Agentengesetz" eine NGO zur Registrierung als „ausländischer Agent“, sofern sie ausländische Fördergelder bekommt).

Die Stiftung versteht ihre Arbeit jedoch nicht als politisch. Sie sei in keinen politischen Machtkampf involviert und ergreife nicht Partei. Sie wird diesen Bescheid daher nicht akzeptieren, sondern ihn gerichtlich anfechten.

Einen englischen Bericht dazu finden Sie hier.

Website der Organisation: http://www.svobodainfo.org

Sonntag, 22. September 2013

Gesetz soll Voraussetzungen für außerplanmäßige NGO-Kontrollen erweitern

Der Ausschuss für gesellschaftliche Vereinigungen und Organisationen in der russischen Staatsduma hat empfohlen, in erster Lesung einen Gesetzentwurf anzunehmen, der die Voraussetzungen für außerplanmäßige Überprüfungen von NGOs noch erweitert. Dieser Entwurf des Justizministeriums, von der zuständigen Regierungskommission Anfang Juni gebilligt, war Ende Juni in der DUMA eingebracht worden (vgl. unsere Meldung vom 5. Juni).

Außerplanmäßige Überprüfungen können auf Anweisung des Staatsanwalts, der Regierung und des Präsidenten ebenso wie auf Grund von Anzeigen vorgenommen werden.

Eine Vertreterin des Justizministeriums rechtfertigte den Gesetzentwurf mit dem Argument, ihre Behörde habe „die Kontrolle über einige Organisationen“ verloren. Die Gesellschaftskammer der Russischen Föderation lehnt den Entwurf dagegen ab. Das Gesetz könne die „Arbeit der NGOs erschweren, sich nachteilig auf ihren Ruf und auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft in Russland insgesamt auswirken“, heißt es in ihrer Erklärung.


Mittwoch, 5. Juni 2013

Voraussetzungen für NGO-Überprüfungen werden erweitert



Die für Gesetzgebungsfragen zuständige Regierungskommission hat einen Gesetzentwurf des Justizministeriums gebilligt, der zusätzliche Möglichkeiten für die außerplanmäßige Überprüfung von Nichtregierungsorganisationen/NGOs vorsieht, sofern Informationen über Gesetzesverletzungen durch diese Organisationen vorliegen.
Der Gesetzentwurf wurde aufgrund einer Anweisung des russischen Präsidenten vom 12.11.2012 ausgearbeitet. Dies berichtet lenta.ru mit Bezug auf eine entsprechende Nachricht, die am Dienstag, dem 04.06.13 auf der Webseite der russischen Regierung eingestellt wurde (http://government.ru/activities/2256).

Anlass für eine Überprüfung kann z. B. sein, dass eine NGO die in einer Verwarnung genannte Frist zur Beseitigung angeblicher Rechtsverstöße nicht eingehalten hat. Weitere Gründe können Informationen über Gesetzesverletzungen oder eine vermeintliche extremistische Tätigkeit einer NGO sein.

Bisher wurden mit dem Verband „Golos“/Die Stimme und dem Zentrum zur Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen in Kostroma zwei Organisationen benannt, die die Registrierung als „ausländischer Agent“ verweigerten.

Besondere Aufmerksamkeit erregte in diesem Zusammenhang die Verwarnung der Staatsanwaltschaft an eine bei Moskau arbeitende Hilfsorganisation für Mukoviszidose-Kranke.