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Samstag, 23. Januar 2016

Urteil in Strasbourg zum staatlichen Vorgehen auf dem Bolotnaja-Platz

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt russischem Kläger Recht

Das Europäische Gericht für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg hat am 5. Januar der Klage von Jewgenij Frumkin stattgegeben. Frumkin, der der Partei „Demokratische Union“ angehört, hatte gegen das Vorgehen der russischen Behörden im Zusammenhang mit der Kundgebung am Bolotnaja-Platz am 6. Mai 2012 (gegen Fälschungen bei den vorangegangenen Parlaments- und Präsidentenwahlen) geklagt.

Es ging um einen Demonstrationszug mit einer Abschlusskundgebung. Frumkin hatte nur an letzterer teilnehmen wollen, war jedoch festgenommen und zunächst für zwei Tage (bis 8. Mai) in Haft gehalten worden. Danach wurde er zu 15 Tagen Haft als Ordnungsstrafe (nach Art. 19.3 Verwaltungsstrafrecht) verurteilt.

Dieses Urteil hatte Frumkin vergeblich bei höheren russischen Instanzen angefochten und schließlich am 9. November 2012 auch beim EGMR. Dort liegen etliche weitere Klagen im Zusammenhang mit den Bolotnaja-Verfahren vor von Demonstranten, die ebenfalls mit Ordnungsstrafen (einschließlich Haft) belegt wurden sowie von Personen, die strafrechtlich verurteilt wurden.

Laut Urteil des EGMR wurden im Falle von Frumkin mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt: das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5), das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6) sowie das Recht zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 11).

Das Gericht hat die Vorgänge im Zusammenhang mit dem 6. Mai 2012 – auch die Vorgeschichte - im Detail untersucht. Geplant war eine Demonstration mit einer Abschlusskundgebung auf dem Bolotnaja-Platz. Beides war genehmigt, die Schlusskundgebung kam jedoch nicht mehr zustande. Anders als vorgesehen und abgesprochen sperrten die Behörden einen Teil des Bolotnaja-Platzes – die Grünanlage – ab. In der Folge kam es zu Gedränge, an einigen Stellen wurde die Polizeiabsperrung zeitweise durchbrochen. Es kam zu zahlreichen Festnahmen.

Nach Auffassung des Gerichts haben die Behörden nichts unternommen, um den entstehenden Konflikt zu deeskalieren, sie hielten keinerlei Kontakt mit den Organisatoren der Kundgebung, um mögliche Übergriffe zu verhindern. Dadurch sind sie ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, die friedliche Durchführung der Aktion zu gewährleisten.

Jevgnij Frumkin habe sich auf einem Gebiet befunden, das für die Kundgebung reserviert worden war und keinerlei Gewalt angewandt. Die Sanktionen gegen ihn trügen einen abschreckenden Charakter, mit dem offensichtlichen Ziel, den Kläger und andere Personen von weiteren Protestkundgebungen und oppositionellen Aktivitäten abzuhalten. Weder hätten die Behörden ein gesetzwidriges Verhalten Frumkins bewiesen noch hätten sie überhaupt eine Begründung dafür abgegeben, dass er 36 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten wurde. Bei seiner Verurteilung zu 15 Tagen Haft habe die Schuldfrage gar keine Rolle gespielt.

Das EGMR sprach Frumkin eine Zahlung von 25.000 Euro zu. Darüber hinaus muss der russische Staat die Verfahrenskosten übernehmen (7.000 Euro).

Insgesamt sind im „Bolotnaja-Verfahren“ bisher 19 Personen zu Haftstrafen verurteilt worden. Einige haben ihre Haftzeit bereits verbüßt. 13 weitere Personen waren im Rahmen einer Amnestie Ende 2013 freigekommen. Ende 2015 wurde Dmitrij Butschenkow verhaftet, der indes behauptet, am 6. Mai nicht auf dem Bolotnaja-Platz gewesen zu sein. Die bisher letzte Verurteilung erfolgte am 22.12.2015. An diesem Tag wurde Iwan Nepomnjaschtschich nach 22 Monaten Hausarrest zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

13. Januar 2016

Proteste gegen die Verurteilung von Ildar Dadin

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL fordert unverzügliche Freilassung

Die Verurteilung von Ildar Dadin zu drei Jahren Haft hat etliche Proteste ausgelöst. Es kam zu Kundgebungen, vor allem Einzelmahnwachen, in mehreren Städten, darunter St. Petersburg und Jekaterinburg.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL forderte in der nachstehenden Erklärung Dadins unverzügliche Freilassung sowie die Abschaffung des Artikels 212.1, nach dem er verurteilt wurde:

"Am 7. Dezember hat Natalija Dudar, Richterin des Basmannyj-Gerichts Moskau, das erste Urteil nach Art. 212.1 StGB RF gefällt (wiederholter Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen). Sie hat Ildar Dadin schuldig gesprochen und ihn zu drei Jahren Freiheitsentzug in einer Kolonie gewöhnlichen Regimes verurteilt.

Dieses Urteil ist eine besonders zynische Attacke gegen Bürgerrechte und Freiheiten, eine Beleidigung gegen die Idee der Rechtssprechung, selbst wenn man es mit anderen politisch motivierten und in unseren Augen ungesetzlichen Urteilen vergleicht. Zwei der vier Vorfälle, die Dadin zur Last gelegt werden, waren Einzelmahnwachen, die nicht einmal gegen die „drakonische“ Gesetzgebung der Russischen Föderation über öffentliche Veranstaltungen verstoßen. Ein weiterer Vorfall hatte überhaupt nichts mit einer solchen Aktion zu tun.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat den Artikel 212.1 StGB der RF bereits kritisiert. Er soll ganz offensichtlich dem Zweck politischer Verfolgungen dienen. Er ist verfassungswidrig und unrechtmäßig, da er

- die wiederholte Bestrafung für ein und denselben Rechtsverstoß vorsieht;

- das Vorliegen eines Straftatbestandes davon abhängig macht, dass die Person ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde und sie damit der Garantien beraubt, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind;

- das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzt, indem er eine wiederholte Ordnungswidrigkeit, die die Persönlichkeit des Delinquenten charakterisiert, zum einzigen qualifizierenden Merkmal für die Begehung einer Straftat macht;

- eine Verantwortung festschreibt, die offensichtlich nicht dem anzunehmenden Gefährlichkeitsgrad für die Gesellschaft entspricht;

- entgegen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Russischen Föderation und der Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne hinreichenden Grund die Freiheit friedlicher Versammlungen einschränkt.

Beim Prozess war es bezeichnenderweise gerade Ildar Dadin selbst, und nicht die Anklagevertretung und das Gericht, der eine Position vertrat, die auf der Verfassung der Russischen Föderation basiert, indem er an die Rechte und Freiheiten der Bürger appellierte.

Wer nach Art. 212.1 StGB zur Verantwortung gezogen wird, ist für das Menschenrechtszentrum MEMORIAL jemand, der ungesetzlich und aus politischen Gründen verfolgt wird. Jeder, der auf dieser Grundlage der Freiheit beraubt wird, ist ein politischer Gefangener.

Wir fordern die unverzügliche Einstellung des Verfahrens gegen Ildar Dadin, seine bedingungslose Freilassung und die Streichung des Artikels 212.1 aus dem russischen Strafgesetzbuch."

9. Dezember 2015

Skandalöses Urteil in Moskau

Ildar Dadin zu drei Jahren Haft verurteilt


Das Moskauer "Basmannyj"-Bezirksgericht hat am heutigen 7. Dezember Ildar Dadin zu drei Jahren Straflager verurteilt.

Dadin ist der erste, die nach Artikel 212.1 verurteilt wurde, einem neuen Artikel des Strafgesetzbuchs, der 2014 eingeführt wurde. Er sieht für "mehrfachen Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen" hohe Geldstrafen, verschiedene weitere Sanktionen bis zu einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Ildar Dadin saß seit Anfang Februar im Hausarrest, nachdem ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden war. Zur Last gelegt wurden ihm vier Protestaktionen (vom 6. und 23. August, 13. September und 5. Dezember 2014). Artikel 212 kann Anwendung finden, wenn eine Person innerhalb von 180 Tagen mehr als zweimal wegen Verstößen bei Versammlungen administrativ belangt wurde.

Der Staatsanwalt hatte ursprünglich zwei Jahre Freiheitsentzug gefordert. Die Richterin, Natalja Dudar, ging jedoch über diesen Antrag hinaus und verurteilte Dadin zu drei Jahren Lagerhaft in gewöhnlichem Regime. Das Urteil stieß auf heftige Proteste, Anwesende gaben ihrer Empörung lautstark Ausdruck und riefen wiederholt "Schande" und "Faschisten".

Dadin selbst hatte betont, er sei bereit, für seine Überzeugungen ins Gefängnis zu gehen. Er wurde unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Haft genommen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL rechnet Ildar Dadin wie auch Vladimir Ionov und Mark Galperin (denen derselbe Artikel zur Last gelegt wird) zu politisch Verfolgten. Artikel 212.1 sei rechtswidrig, er verstoße gegen elementare Rechtsregeln, allein schon dadurch, dass ein und dieselbe Tat mehrfach geahndet werden könne, eine Auffassung die auch der russische Anwalt Jurij Kostanow in einer Stellungnahme vertritt.

7. Dezember 2015

Mittwoch, 18. Februar 2015

MEMORIAL: Ildar Dadin, Vladimir Ionov und Mark Galperin werden aus politischen Gründen verfolgt

Am 16. Januar wurden gegen Vladimir Ionov und Mark Galperin und am 30. Januar gegen Ildar Dadin die ersten Strafverfahren wegen des neuen § 212.1 StGB RF (mehrfacher Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen) eingeleitet. Jedem von ihnen werden vier Verstöße gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen innerhalb von 180 Tagen zur Last gelegt.
Gegen Ionov und Galperin (Galperin verbüßt bis zum 14.Februar noch eine Ordnungshaft von dreißig Tagen) wurde als Maßnahme eine Einschränkung der Freizügigkeit verhängt, die verbietet, dass sie Moskau verlassen; gegen Dadin wurde Hausarrest verfügt.
Wir gehen davon aus, dass die Verfolgung der Aktivisten rechtswidrig ist und aus politischen Motiven erfolgt - schon allein deswegen, weil sie sich auf § 212.1 StGB RF stützt.
Dieser Paragraph zielt ebenso wie § 20.2 Punkt 8 des Verwaltungsstrafrechts der RF (der den wiederholten Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen unter Strafe stellt) darauf ab, die Machtstellung der herrschenden Strukturen zu festigen und zu erhalten. Dies geschieht durch eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit; öffentliche Aktivitäten von Personen, die die Versammlungsfreiheit wahrnehmen, um die Machtorgane zu kritisieren, werden mit Zwangsmitteln unterbunden.
Der rechtswidrige Charakter des § 212. 1 StGB RF ist dadurch bedingt, dass er:
- die wiederholte Bestrafung für ein und denselben Rechtsverstoß vorsieht;
- das Vorliegen eines Straftatbestandes davon abhängig macht, dass die Person ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde und sie damit der Garantien beraubt, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind;
- das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzt, indem er eine wiederholte Ordnungswidrigkeit, die die Persönlichkeit des Delinquenten charakterisiert, zum einzigen qualifizierenden Merkmal für die Begehung einer Straftat macht;
- eine Verantwortung festschreibt, die offensichtlich nicht dem anzunehmenden Gefährlichkeitsgrad für die Gesellschaft entspricht;
- entgegen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Russischen Föderation und der Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne hinreichenden Grund die Freiheit friedlicher Versammlungen einschränkt (siehe auch die Erklärung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL mit dem Titel „Die neue Gesetzgebung vernichtet die Versammlungsfreiheit in Russland“).
Die Rechtswidrigkeit und den politischen Charakter der Strafverfolgung von Ionov, Galperin und Dadin bestätigen auch die tatsächlichen Umstände der Fälle: die zahlreichen Verletzungen und Fälschungen im Rahmen der Ordnungswidrigkeitsverfahren; die Willkür der ordnungsrechtlichen Verfolgung – festgenommen wurden Oppositionsaktivisten, nicht aber die Regierungsanhänger, die ihre Aktionen störten; die prozessualen Verstöße bei der Einleitung der Strafverfahren.
Aufgrund dieser Umstände betrachten wir die Verfolgung von Ionov, Galperin und Dadin als rechtswidrig und politisch motiviert und Ildar Dadin, der unter Hausarrest steht, als politischen Gefangenen.
Die Strafverfolgung von Ionov, Galperin und Dadin muss umgehend und bedingungslos eingestellt werden.
Die Anerkennung als rechtswidrig Verfolgter aus politischen Motiven oder als politischer Gefangener bedeutet weder das Einverständnis des Menschenrechtszentums MEMORIAL mit den Ansichten und Aussagen der anerkannten Personen noch eine Befürwortung ihrer Äußerungen und Handlungen.

Übersetzung: Martina Steis

Freitag, 21. Februar 2014

Schuldspruch im Bolotnaja-Prozess. Urteilsverkündung folgt



Über 200 Festnahmen bei Solidaritätskundgebung für Angeklagte im Bolotnaja-Prozess



Die Gerichtsverhandlung im so genannten Bolotnaja-Prozess, in der heute das Urteil verlesen werden sollte, wurde nach mehreren Stunden unterbrochen. Die acht Angeklagten wurden schuldig gesprochen, die Urteilsverlesung wird Montag fortgesetzt.

Es stehen Personen vor Gericht, die am 6. Mai 2012, einen Tag vor dem offiziellen Machtantritt Putins zu seiner dritten Amtszeit als Präsident - an einer Kundgebung auf dem Bolotnaja-Platz gegen Putin teilgenommen hatten.

Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich etwa achthundert Personen zu einer Solidaritätskundgebung für die Angeklagten versammelt. Die Demonstration war nicht genehmigt. Sie verlief vollkommen friedlich. Die Teilnehmer skandierten Losungen wie „Freiheit“ und gedachten in einer Schweigeminute der Opfer der Gewalteskalation der vergangenen Tage in Kiew.

Über 200 Personen wurden vorübergehend festgenommen - ein Viertel der Teilnehmer, was auch für russische Verhältnisse viel ist. Die Festgenommenen wurden in Bussen in eine Polizeistation gebracht, wo sie später wieder freigelassen wurden, allerdings meist nicht ohne Anfertigung der üblichen Protokolle. Das bedeutet, dass sie zu einer administrativen Geldstrafe verurteilt werden können, etwa nach § 20.2. des Verwaltungsstrafrechts wegen der Teilnahme an einer nichtsanktionierten Kundgebung. Zu den Festgenommenen gehörte auch einer der Mitarbeiter von MEMORIAL, Alexej Makarov, sowie der bekannte Journalist Sergej Parchomenko.

Parchomenko werden neben einem administrativen Verstoß eine Reihe weiterer Vergehen zur Last gelegt: Er habe Losungen skandiert, sich seiner Festnahme gewaltsam widersetzt, die Beamten attackiert und einem sogar ins Ohr gebissen. Das scheint absurd, und es gibt zahlreiche Fotos und Zeugenaussagen, die das widerlegen – in der gegenwärtigen Lage liegt allerdings der Verdacht nahe, dass dahinter die Absicht steckt, einen kritischen Journalisten mundtot zu machen.

Das Verfahren gegen Parchomenko soll am kommenden Dienstag (26. Februar) stattfinden.

Montag, 17. Dezember 2012

Moskauer Kundgebung ohne größere Zwischenfälle


Die nicht genehmigte Demonstration in Moskau am Sonntag, dem 15. Dezember 2012 verlief weitgehend friedlich. Gegen Ende der Kundgebung wurden etwa 60 Personen festgenommen, die Agentur Ria Nowosti spricht von 40 Personen.
Der ursprünglich am 15.12.2012 geplante Marsch der Freiheit sollte durch eine der großen Verkehrsadern Moskaus zum Lubljanka-Platz, dem Sitz der Sicherheitsorgane, führen. Die städtischen Behörden lehnten dies jedoch mit Hinweis auf verkehrstechnische Probleme kategorisch ab. Die Demonstranten ihrerseits wollten hier, wo sich auch  der Solovjetzki-Gedenkstein für die Opfer des Terrors befindet, ihre Kundgebung beenden.
So wurde aus dem Marsch der Freiheit ein „Spaziergang“ zum Ljubjanka-Platz, an dem nach Angaben der Organisatoren einige tausend Menschen trotz der Kälte von -18° teilnahmen. Die Polizei rief zwar öffentlich dazu auf, sich nicht an der nicht genehmigten Kundgebung zu beteiligen, hielt sich jedoch ansonsten zurück. Zu Festnahmen kam es erst gegen Ende der Kundgebung, die um 18.00 Uhr beendet war.
Die festgenommenen Oppositionellen Udalzov, Jaschin, Navaly und die Aktivistin Xenia Sobtschak wurden später auf wieder auf freien Fuß gesetzt, ohne dass ihnen irgendetwas zur Last gelegt worden war.

Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den Artikel "Russlands Chance", NZZ vom 22./23.12.2012

Dienstag, 27. November 2012

Neuer Protestmarsch in Russland geplant


Der Koordinationsrat der russischen Opposition plant einen neuen Protestmarsch, der am 15. Dezember als „Marsch der Freiheit“ stattfinden soll.
Auf Transparenten und Plakaten sollen  die „Freilassung der Politgefangenen“, „Vorgezogene Wahlen“ und der „Niedergang der Diktatur“ gefordert werden.
Verantwortlich für die Planung ist eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Alexej Navalnyj.
Die Kundgebung soll mit einer Abschlussrede zu Ende gehen. Demonstrationen im Anschluss dieser Kundgebung sind bislang nicht geplant.

Sonntag, 4. November 2012

Levada-Zentrum veröffentlicht Analyse der russischen Protestbewegung 2011/2012

Das unabhängige russische Meinungsforschungsinstitut hat eine Analyse des Autors Denis Volkov zur „Protestbewegung in Russland von Ende 2011 bis 2012“ vorgelegt. Untersucht werden Ursachen, Dynamik und Ergebnisse dieser Bewegung auf der Grundlage von 45 Interviews mit führenden Persönlichkeiten der Protestbewegung und Aktivisten, die auf den Demonstrationen gesprochen oder an der Vorbereitung der Veranstaltungen mitgewirkt haben. Darüber hinaus werden die Umfragen des Levada-Zentrums auf den Protestaktionen in Moskau sowie die auf gesamtrussischer Ebene durchgeführten Umfangen ausgewertet. Die Analyse liegt in russischer Sprache auf www.hro.org/node/15004 vor.

Samstag, 21. Juli 2012

UN-Hochkommissar für Menschenrechte besorgt über jüngste Gesetzesänderungen in Russland


Innerhalb von nur 2 Monaten sei es zu besorgniserregenden Gesetzesänderungen in den Bereichen Versammlungs-, Meinungs- und Informationsfreiheit gekommen, erklärte Navi Pillay, UN-Hochkommissar für Menschenrechte, am 18. Juli 2012.
Im Juni unterschrieb Präsident Putin das Gesetz, das die Demonstrationsfreiheit drastisch einschränkt und massive Strafen bis zu 1 Mio Rubel bei Zuwiderhandlungen vorsieht.
Am 11. Juli 2012 verabschiedete die russische Duma einen Gesetzesentwurf zur Beschränkung der Informationsfreiheit im Internet. Die Regierung kann auf dieser Grundlage Webseiten und Inhalte blockieren, die für Kinder schädlich seien oder extremistische Vorstellungen propagierten. Dabei stehe allerdings zu befürchten, dass hier ein weiteres Instrument zur Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit geschaffen werden soll.
Am 13. Juli 2012 verabschiedete die Duma innerhalb von 2 Tagen das Gesetz, das Nichtregierungsorganisationen, die finanziell aus dem Ausland unterstützt werden, zwingt, sich als „ausländische Agenten“ registrieren zu lassen.

Freitag, 8. Juni 2012

Unterschriftensammlung in Russland gegen geplante Einschränkung der Versammlungsfreiheit

Russische zivilgesellschaftliche Organisationen und Aktivisten haben zu einer Unterschriftensammlung gegen die von der Duma geplanten Gesetzesänderungen des Versammlungsrechts aufgerufen.

In einem offenen Brief wird der russische Präsident gebeten, sein Veto einzulegen. Die geplante drastische Verschärfung der Strafen bei Verstößen gegen das Versammlungsrecht führe dazu, dass diese durch die Verfassung geschaffene Möglichkeit der öffentlichen Meinungsäußerung entscheidend eingeschränkt werde. Gerade das weltweit geschützte Recht der friedlichen Meinungsäußerung verhindere  gewaltsame Auseinandersetzungen und damit auch den unkontrollierten Widerstand gegen die Staatsgewalt, heißt es in dem Schreiben der Organisatoren an den Präsidenten. Gefordert wird eine 60tägige Frist zur Durchführung öffentlicher Anhörungen und die Einholung von Meinungen durch das Internet.

Auch Amnesty International hat den russischen Präsidenten aufgerufen, sein Vetorecht gegen die vorgesehenen um das 150fache erhöhten Strafen geltend zu machen. Ähnliche Aufrufe kamen aus der Parlamentarischen Versammlung des Europarats.

Das renommierte russische Meinungsforschungsinstitut Levada Zentrum schätzt, dass etwa 40% der russischen Bevölkerung gegen die geplante Gesetzesänderung sind.

Michail Chodorkovskij geht in einem offenen Brief vom 07.0.2012 an den Vorsitzenden Richter des Obersten Gerichtshofs, Vjatscheslav Lebedev,  ebenfalls auf die derzeitige Situation ein und appelliert an den Richter, sich für Rechtsstaatlichkeit einzusetzen: Mehr denn je zuvor gelte die Aufmerksamkeit des

Mittwoch, 16. Mai 2012

Räumung von Occupy Moskau durch die Polizei



Nicht nur in Frankfurt werden heute die Occupy-Lager geräumt. Auch in Moskau hat die Polizei das erst vor acht Tagen am 8. Mai errichtete Protestcamp von Regierungsgegnern beseitigt. "Occupy Abay" wurde in der Moskauer Innenstadt als Zeichen des Protestes gegen die Wiedervereidigung von Präsident Putin ins Leben gerufen und entwickelte sich bald zum zentralen Treffpunkt für Regierungskritiker. Die Zahl der Bewohner des Camps schwankte zwischen mehreren Tausend am Abend und einigen Hundert in der Nacht. Die Aktivisten waren sehr friedlich und erstaunlich gut organisiert: ein Fundbüro, Küche und sogar eine eigene Zeitung wurden in der kurzen Zeit etabliert.

Am Dienstag ordnete ein Moskauer Gericht es an, dass die Aktivisten bis Mittwoch 12 Uhr das Camp zu verlassen haben. Die Polizei erschien aber bereits um 05.00 Uhr und begann sogleich mit der Auflösung des Zeltlagers. Mehr als 20 Aktivisten wurden nach Polizeiangaben dabei festgenommen, weil sie Widerstand gegen die Räumung geleistet haben sollen. Rund 20 Aktivisten sind auf einen anderen Platz im Westen der Moskauer Innenstadt umgezogen und wollen dort weitermachen.

Hier ein paar fotografische Eindrücke eines Bloggers aus Moskau: http://zyalt.livejournal.com/560707.html

Mittwoch, 9. Mai 2012

Anhaltende Proteste in Moskau anlässlich Putins Amtseinführung


Zum 6. Mai 2012, einen Tag vor der Amtseinführung des neuen Präsidenten, hatte die Opposition zu einem „Marsch der Millionen“ aufgerufen, der mit gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Teilnehmern der genehmigten Kundgebung und Sicherheitskräften endete.
Die Proteste wurden auch am 7. und 8. Mai fortgesetzt. Die Zahl der Demonstranten am 7. Mai wurde auf etwa 4000 geschätzt. Nach Angaben von Bürgerrechtlern sollen bis zu 400 Personen festgenommen worden sein, darunter auch die Organisatoren des Marsches Sergej Udalzov, Alexej Nawalny und Boris Nemtsov.
Über Twitter und sonstige soziale Netze hatten die sich die Demonstranten verabredet, um dem Autokorso von Putin auf dem Weg zum Kreml entgegen zu gehen.
Polizei und Sicherheitskräften, die mit großer Härte vorgingen, gelang es erst gegen Ende des Tages, die Ruhe wieder herzustellen.
Spontane Protestaktionen wurden auch am 8. Mai beobachtet. Weitere Protestaktionen sind nicht auszuschließen.

Donnerstag, 5. April 2012

Russisches Parteiengesetz in der Kritik

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, eine Einrichtung des Europarats und besser bekannt als Venedig-Kommission, hat die russischen Gesetze zu politischen Parteien, zur Dumawahl und zur Versammlungsfreiheit scharf kritisiert. Aus Sicht der Kommission sollten bürokratische Kontrollen über die Gründung und Arbeit politischer Parteien weitgehend abgebaut und Kontrollfunktionen einer unabhängigen Instanz zugewiesen werden. Die Regelung, dass die Parteien, die nur regional unterstützt werden, an Wahlen nicht teilnehmen dürfen, sollte ganz abgeschafft oder zumindest abgeschwächt werden. Sonst bestehe die Gefahr, dass deren Anhänger zu "undemokratischen Mitteln" greifen. Auch wurden zusätzliche Gesetzesbestimmungen zur Registrierung der Kandidaten als unangemessen streng bewertet, insbesondere hinsichtlich der Sammlung von Unterschriften. Hier könnten die gesetzlichen Beschränkungen nicht zum Schutz der Demokratie eingesetzt, sondern zum Ausschluss unerwünschter Konkurrenten ausgenutzt werden.

 Es wurde bedauert, dass die Fünf-Prozent-Hürde erst nach der Dumawahl 2011 eingeführt wurde. Auch wurde die neue Regelung zur Verringerung der Fristen für die finanzielle Überprufung politischer Parteien kritisiert: In den meisten Fällen würden Parteien nicht wegen finanzieller Fragen, sondern aufgrund fehlender Unterschriften oder zu geringer Anzahl der Mitglieder oder aber Gesetzesverstößen ausgeschlossen.

Es wird empfohlen, die Versammlungsfreiheit zu stärken. Auch dringende und spontane Versammlungen sollten erlaubt werden, wenn sie einen friedlichen Charakter haben und keine Gefahr für die Gemeinschaft darstellen.

Montag, 12. März 2012

Moskauer Polizei setzt alle bei der Protestaktion vom 10. März Festgenommenen auf freien Fuß


Nach Mitteilung von Lenta.ru und RiaNovosti wurden die im Umfeld der Metro-Station „Kievskaja“ festgenommenen  Nationalisten sowie der Vorsitzende der „Linken Front“, Sergej Udalzov, und zwei seiner Mitstreiter, wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Nationalisten hatten sich von der Kundgebung „Für faire Wahlen“ abgesetzt und auf dem Arbat einen Marsch veranstaltet, einige von ihnen drangen bis in das Einkaufszentrum „Europa“ vor. 25 Angehörige der nationalistischen Bewegung wurden in diesem Zusammenhang festgenommen.
 Udalzov und seine Mitstreiter brachen nach der genehmigten Kundgebung auf dem Neuen Arbat in Richtung Puschkin-Platz auf  und wurden wegen Provokation und Widerstand gegen Angehörige der Polizei festgenommen.
An der dreistündigen Kundgebung „Für faire Wahlen“ nahmen nach Auskunft verschiedener Quellen etwa 10-25 Tausend Personen teil. Themen der Kundgebung waren die Präsidentschaftswahlen, deren Ergebnis nach Meinung der Teilnehmer zugunsten Putins gefälscht wurde. Darüber hinaus forderten die Teilnehmer die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber dem Unternehmer Alexej Koslov gefordert.

Montag, 27. Februar 2012

Russische Aktivistin in Psychiatrie eingeliefert

Die Internet-Ausgabe Grani.ru berichtet am 26. Februar, dass die Aktivistin Nadeschda Nisovkina, Mitglied der Bewegung „Solidarität“, auf dem Roten Platz in Moskau zusammen mit einer weiteren Aktivistin dieser Bewegung, Vera Lavreschina, festgenommen und in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert wurde. Sie sei dort zunächst im Bett festgebunden worden, hatte dann aber Gelegenheit zu einem Telefongespräch mit einem Mitstreiter, Pavel Schechtmanu, dem sie erklärte, dass sie einer „Behandlung“ unterzogen werden solle.
Die Aktivistinnen hatten in einer Einzelaktion mit Plakaten gegen das Gefängnis Lubjanka protestiert. Beide Frauen lehnten es ab, sich an Ort und Stelle auszuweisen. Während Lavreschina nach Feststellung ihrer Personalien durch die zuständige Polizebehörde auf freien Fuß kam, war Nisovkina in die Psychiatrie eingeliefert worden. Eine endgültige Entscheidung über den Verbleib der Aktivistin im Krankenhaus sollte der Ärzterat am heutigen 27.02.2012 fällen.

Samstag, 10. Dezember 2011

Großdemonstration in Moskau für "faire Wahlen"

Zur heutigen Großdemonstration in Moskau kamen nach Auskunft der Organisatoren etwa 100 000 - 150 000 Menschen zusammen. Mit der Annahme einer Resolution ging die genehmigte Kundgebung gegen 18.00 Uhr (Ortszeit) zu Ende. Die Teilnehmer forderten die Annullierung des Wahlergebnisses vom vergangenen Sonntag und die Durchführung neuer, fairer Wahlen, zu denen auch oppositionelle Parteien zugelassen wären, darüber hinaus die Freilassung aller politischer Gefangener und die Entlassung des Leiters der zentralen Wahlkommission, Vladimir Tchurov.
Eine weitere Kundgebung ist für den 24. Dezember geplant, die Organisatoren rechnen dann mit der Teilnahme von mehr als einer Million Menschen.
In St. Petersburg kamen etwa 10 000 Menschen zusammen, die Kundgebung löste sich gegen 17.30 Uhr (Ortszeit) friedlich auf.
Auch in den großen Städten im Osten Russlands kamen mehrere Hundert Menschen zu  Protestaktionen zusammen, so in Vladivostok, Krasnojarsk, Jekaterinburg, Novosibirsk, Kasan, Tomsk und weiteren Städten.

Freitag, 9. Dezember 2011

Russischer Menschenrechtsrat nimmt Stellung zu Wahlfälschung und Protestaktionen

Die Mitglieder des Menschenrechtsrats beim Präsidenten der Russischen Föderation bringen am heutigen 09. Dezember  ihre tiefe Sorge, aber auch Hoffnung angesichts der aktuellen Lage zum Ausdruck.
Es habe sich gezeigt, dass die russische Bevölkerung auf die unzähligen Hinweise auf Wahlfälschung reagiert und als Zivilgesellschaft auftritt.
Die Verletzungen der bürgerlichen Rechte auf freie Meinungsäußerung und faire, freie Wahlen seien  zutiefst besorgniserregend und müssten in jedem Einzelfall genau untersucht und gerichtlich verfolgt werden. Eine Wiederholung der Wahl könne nicht ausgeschlossen werden.
Die Mitglieder des Rats verurteilen in ihrer Erklärung die grundlose Anwendung von Gewalt gegenüber friedlichen Bürgern, die ihre Rechte als Wähler im Rahmen der geltenden Gesetze ausüben, und drängen auf Überprüfung der zahlreichen richterlichen Anordnungen zur administrativen Festnahme: „Den Sicherheitskräften muss bewusst sein, dass ihr Einsatz dem Schutz der Rechte der Menschen, wie des Rechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit, dient. Die Anwendung von Gewalt, aber auch die Einschüchterung und Bedrohung von Studenten mit Ausschluss aus den Hochschulen und Einzug zur Armee aufgrund friedlicher Teilnahme an Protestaktionen sind inakzeptabel.“

Dienstag, 6. Dezember 2011

Massive Proteste in Moskau gegen Fälschung der Duma-Wahlen

 Am Abend des 5. Dezember 2011 kam es in Moskau zu einer der größten Kundgebungen in den letzten Jahren: Etwa 10 000 Menschen hatten sich Beobachtern der Aktion zufolge versammelt, um gegen die Fälschung des Wahlergebnisses zu protestieren. Die Organisatoren dieser genehmigten Kundgebung sprachen von zahlreichen Verstößen und lehnten eine Anerkennung des Wahlergebnisses infolgedessen ab.
Es sei zu zahlreichen Festnahmen gekommen - die Zahlen liegen zwischen 500 und 600 Personen -, an denen auch die OMON-Einsatzkräfte  beteiligt gewesen wären.
In St. Petersburg wurden 230 Demonstranten im Zuge der Protestaktionen gegen die Wahlfälschung festgenommen.
Human Rights Watch hat die Festnahme und Inhaftierung von Oppositionellen und Demonstranten verurteilt und die Behörden aufgerufen, das Recht der Bürger auf Versammlungsfreiheit zu respektieren.

Samstag, 17. September 2011

Mahnwache Belarus am 19.9.2011 um 17 Uhr am Pariser Platz

Amnesty International ruft erneut zu einer Mahnwache zur Freilassung der
gewaltlosen politischen Gefangenen in Belarus auf. Daneben wird die Freilassung von Ales Bialiatski gefordert, der am 4.8.2011 festgenommen wurde.
Für jeden von Amnesty International anerkannten politischen Gefangenen soll an diesem Tag ein weißer Luftballon in den Himmel steigen.

MEMORIAL Deutschland schließt sich dieser Aktion wie in den vergangenen Monaten an.


Die Mahnwache findet am Montag, den 19.9.2011 um 17 Uhr am Pariser Platz statt. Sie sollen künftig am 19. jedes Monats fortgeführt werden.


Weitere Informationen über info@amnesty-berlin2349.de oder j.worner@gmx.de

Montag, 30. Mai 2011

Keine Versammlungsfreiheit für diesjährige Gay-Parade in Moskau

Auch in diesem Jahr wurde die am 28.05.2011 geplante Gay-Parade mit Rücksicht auf die vorgeblich negative Einstellung der Öffentlichkeit zu dieser Frage verboten. Bei der Veranstaltung kam es wiederum zu Festnahmen und Übergriffen durch die Ordnungskräfte.

Dies ist umso bedauerlicher als die Demonstrationen, die in zahlreichen Städten Russlands am 31. des jeweiligen Monats für die Einhaltung der nach Art. 31 der russischen Verfassung garantierten Versammlungsfreiheit stattfanden, einen gewissen Erfolg gezeigt hatten. Seit Oktober 2010 werden diese Demonstrationen z.T. zwar noch unter Auflagen durchgeführt, jedoch auch in Moskau nicht mehr behindert.