Eine Bilanz für 2013
Das Jahr 2013 stand für die russischen NGOs im Zeichen der 2012 im
Schnellverfahren beschlossenen Novelle des NGO-Gesetzes, die im November
2012 in Kraft getreten war. Das Gesetz war um die Bestimmung ergänzt
worden, dass sich „politisch tätige“ und zumindest teilweise aus dem
Ausland finanzierte NGOs als „ausländische Agenten“ registrieren lassen
müssten; daher die Bezeichnung als „Agentengesetz“.
Im Februar 2013 mahnte Präsident Putin ausdrücklich an, dass die
novellierte Fassung des NGO-Gesetzes auch anzuwenden sei. Fast keine NGO
hatte sich bereit erklärt, sich als „ausländischer Agent“ registrieren
zu lassen – ein historisch belasteter Begriff, der für viele einfach
gleichbedeutend ist mit „Spion“. (Eine einzige Organisation ließ sich tatsächlich in das Verzeichnis aufnehmen - ein Verein gegen die Bildung von Monopolen unter der Bezeichnung „Förderung der Entwicklung von Konkurrenz in der GUS.“)
Furkat Tischaev, der viele NGOs in den folgenden Prozessen vertreten hat, nannte dies einen
präzedenzlosen Vorgang:
„Bisher gab es Gesetze, mit denen man nicht einverstanden war, aber
niemand hätte sich unterfangen, sie zu boykottieren. Das ist ein noch
nicht dagewesenes Phänomen in Russland, dass NGOs gesagt haben: Ihr
könnt uns zerstören, aber dieses Gesetz werden wir nicht einhalten.“ Im
Frühjahr setzten die bekannten umfassenden Überprüfungen der NGOs ein,
die Tausende von Dokumenten in kürzester Zeit zusammenstellen und
übergeben mussten. Gelegentlich wurden die überprüfenden Organe von
Aufnahmeteams des Fernsehkanals NTV begleitet.
Insgesamt wurden nach offiziellen Angaben Tausende von Organisationen
überprüft. „Closed society“ und Radio Svoboda haben die Daten aus
Publikationen und offen zugänglichen Quellen erfasst und eine Übersicht
über die Überprüfungen und über die nachfolgenden Maßnahmen, Verfahren
und Sanktionen als interaktive Karte ins
Internet gestellt.
Registriert wurden 311 Überprüfungen von insgesamt 13 Behörden. 99
dieser NGOs wurde gemaßregelt (einige davon mehrfach): 52 erhielten eine
Verwarnung, sie wurden ermahnt, die Gesetze einzuhalten. 18 NGOs wurden
aufgefordert, sich als „Agent“ registrieren zu lassen. Wegen nicht
erfolgter Registrierung als „Agent“ wurden neun Administrativverfahren
eingeleitet. Die Arbeit zweier Organisationen wurde für sechs bzw. drei
Monate ausgesetzt – dies galt für die „Assoziation
Golos“ (den Dachverband der einzelnen Golos-Verbände) und die „Regionale gesellschaftliche Organisation
Golos“. „Golos“ hat sich inzwischen umstrukturiert und setzt
seine Tätigkeit zum Schutz der Wählerrechte als „gesellschaftliche
Bewegung“ fort.
Die NGOs setzten sich gegen die Maßnahmen gerichtlich zur Wehr. Die
Gerichte verfuhren unterschiedlich. Tischaev zufolge folgten sie
entweder in allem der Staatsanwaltschaft und bewerteten etwa die
Rechtsberatung für Bolotnaja-Häftlinge (die nach der Demonstration am 6.
Mai 2012 inhaftiert worden waren) oder die Organisation von
Diskussionsveranstaltungen als „politische Tätigkeit“ im Sinne des
Gesetzes. Oder aber sie entschieden zugunsten der NGOs, dann aber aus
formalen Gründen (z. B. weil der Staatsanwalt eine erforderliche
Vollmacht nicht vorgelegt hatte). „Statistisch betrachtet, ist das
Ergebnis der gewonnenen und verlorenen Verfahren unentschieden, aber
inhaltlich gesehen ist es eine Katastrophe“, so Tischaev. Auf eine
inhaltliche Aussage, dass Menschenrechtsarbeit nicht „politisch“ sei,
habe sich kein Gericht eingelassen. Eine Ausnahme sei hier lediglich
Perm. Dort wurde gerichtlich festgehalten, dass die Menschenrechte ein
in der Verfassung verankerter Grundwert sind, den zu schützen daher
keine „politische“ Tätigkeit sei.
Aus einer
Analyse von Closed Society
geht hervor, dass die Novelle des NGO-Gesetzes vor allem
Menschenrechtsorganisationen im Visier hatte. Sie machen 30 Prozent der
überprüften Organisationen aus, und hier waren vor allem jene zum Schutz
der Wählerrechte (Golos) und Verbände zum Schutz sexueller Minderheiten
- LGBT-Verbände - betroffen. Von letzteren wurden sechs geprüft und
fünf zu (Geld)Strafen verurteilt.
Einen Sonderfall stellen Tischaev zufolge die „Zivilklagen“ dar, die die Staatsanwaltschaft
gegen vier NGOs eingeleitet hat
– das ADZ Memorial und die LGBT-Vereinigung „Vychod“ in Petersburg, die
„Don-Frauen“ in Novotscherkassk und das Zentrum für soziale und
Genderforschung in Saratov. Letzteres sowie das ADZ haben vor Gericht in
erster Instanz bereits verloren. Die Gefahr bei dieser Art von
Verfahren liegt darin, dass hier die juristische Möglichkeit besteht,
eine NGO zur Registrierung als Agent zu zwingen (bei den anderen
Verfahren drohen Strafzahlungen und im Extremfall die zeitweilige oder
völlige Aussetzung der Tätigkeit).
Bisher sind indes längst nicht alle Verfahren abgeschlossen. Eine
Übersicht über bisherige und künftige Gerichtstermine sind ebenfalls im
Internet
erfasst.
Einige wichtige Verfahren - betroffen waren u. a. die Assoziation
„Golos“ (deren Tätigkeit ja bereits ausgesetzt wurde) und die Stiftung
„Gesellschaftliches Verdikt“ – wurden vertagt, um die Entscheidungen des
russischen Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte abzuwarten, die 2014 anstehen. Im Februar 2013 hatten
bereits mehrere NGOs beim EGMR gegen das "Agentengesetz"
geklagt,
andere klagten später beim Verfassungsgericht, unterstützt vom
Menschenrechtsbeauftragten Vladimir Lukin und dem Vorsitzenden des
Menschenrechtsrats Michail Fedotov.
Auf ausländische Unterstützung können und wollen die meisten NGOs
nicht verzichten, manche betonen vielmehr ausdrücklich, ein Recht darauf zu
haben. Die Möglichkeiten für NGOs, in Russland selbst staatliche
Fördergelder zu bekommen, wurden im letzten Jahr ausgeweitet. Der
Schwerpunkt liegt hierbei zwar bei Organisationen, die im sozialen
Bereich tätig sind, profitieren konnten jedoch auch
Menschenrechtsorganisationen und andere NGOs. So erhält das
Menschenrechtszentrum MEMORIAL einen Zuschuss für die Erstellung seines
vierteljährlichen
Kaukasus-Berichts sowie für das Projekt
„Migration und Recht“,
das NIPZ (Zentrum für Information und Aufklärung) von Memorial in
Moskau bekommt Unterstützung für ein historisches Projekt. Allerdings
werden diese punktuellen Projektförderungen es gerade größeren Organisationen nicht
ermöglichen, auf ausländische Sponsoren zu verzichten.
Grigorij Ochotin, einer der Mitarbeiter von
Closed Society, führt die Tatsache, dass die Kampagne gegen die NGOs inzwischen
nachgelassen hat, nicht zuletzt auf ihre massive Gegenwehr zurück sowie darauf,
dass es ihnen gelungen ist, breite Unterstützung zu mobilisieren. Indes hält er
die Situation nach wie vor für prekär, obwohl die Kampagne gegen sie nicht zuletzt
auf Grund ihrer massiven Gegenwehr und Mobilisierung nachgelassen hat: „Das
Gesetz wurde nicht abgeschafft, alle Instrumente für die Zerstörung des dritten
Sektors existieren nach wie vor, und sie können jederzeit
angewandt werden.“