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Freitag, 4. März 2016

Kritik an vorgeschlagener Revision des "Agentengesetzes"

Kontroversen um Definition der "politischen Tätigkeit"

Am 19. Februar hat eine Gruppe von Duma-Abgeordneten im Auftrag des Justizministeriums einen Gesetzentwurf in die Duma eingebracht, der das so genannte „Agentengesetz“ in einer wesentlichen Bestimmung korrigieren und präzisieren soll. Präsident Putin hatte eine entsprechende Revision des Gesetzes mehrfach angekündigt, unter anderem auch auf einer Sitzung des Menschenrechtsrats bei Präsidenten im Oktober 2015.

Es geht um die Definition des Begriffs der „politischen Tätigkeit“. Das ist von Bedeutung, weil NGOs, die ausländische Unterstützung bekommen und „politisch tätig“ im Sinne dieser Definition sind, als so genannte "ausländische Agenten" verzeichnet werden.

Was unter „politischer Tätigkeit“ zu verstehen ist, ist in der geltenden Fassung des Gesetzes nur ungenau festgelegt. Die willkürliche Auslegung, die dazu führte, dass inzwischen etwa 120 NGOs als „ausländische Agenten“ gebrandmarkt werden, wurde immer wieder angeprangert. Bisher gilt das Bestreben, die bestehende „staatliche Politik“ ändern zu wollen und in diesem Sinne beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, als „politische Tätigkeit“.

Der jetzt eingebrachte Entwurf basiert auf den Anregungen des Justizministeriums. Er läuft darauf hinaus, dass jede Mitwirkung in staatlichen Gremien und Zusammenarbeit mit Behörden als "politisch" gilt:

Eine NGO arbeitet "politisch", „wenn sie im Bereich des Staatsaufbaus und der Grundlagen der Verfassungsordnung, der föderalen Ordnung der Russischen Föderation, der Sicherung der Souveränität und territorialen Integrität der Russischen Föderation…, der Landesverteidigung, Außenpolitik… tätig ist mit dem Ziel, Einfluss auf die Ausarbeitung und Umsetzung der staatlichen Politik, auf die Bildung staatlicher und lokaler Selbstverwaltungsorgane, auf ihre Entscheidungen und Handlungen zu nehmen.“
Es folgt eine lange Auflistung von Formen, in denen diese Tätigkeit ausgeübt wird. Nicht zuletzt werden darunter auch „Wahlbeobachtung“ sowie die „Bildung von Wahlkommissionen“ aufgeführt.

Der Menschenrechtsrat beim Präsidenten und das von Alexej Kudrin geleitete "Komitee für Bürgerinitiativen" haben den Gesetzentwurf massiv kritisiert, beide Institutionen haben detaillierte Änderungsvorschläge vorgelegt. So erklärte der Leiter des Menschenrechtsrats Michail Fedotow, Ziel des Entwurfs sei gewesen, den Begriff der „politische Tätigkeit“ zu präsisieren. Herausgekommen sei jedoch das Gegenteil – der Begriff sei noch ausgeweitet und so umfassend interpretiert worden, dass jede beliebige NGO zum „ausländischen Agenten“ deklariert werden könnte.

Dienstag, 10. März 2015

"Feindliche Übernahme" des GULAG-Museums "Perm-36"

Alexander Kalich zur Situation der Gedenkstätte Perm-36


Die Entwicklung im Zusammenhang mit dem Museum „Perm-36“ ist leider zu ihrem logischen Ende gekommen. Alles Üble, das sich im Lande abspielt, spiegelt sich in dieser kleinen Geschichte wider – ein schwacher Gouverneur, der sich dreht und wendet und schließlich dem Druck der Kommunisten beugt, ehemalige Lageraufseher, die die Geschichte des GULAG schreiben (nein – das ist keine Metapher!).

Allen Bemühungen der autonomen Nichtregierungsorganisation (ANO) Perm-36 zum Trotz, den Gouverneur Viktor Basargin zu überzeugen, und ungeachtet all unserer Appelle (wir haben über 70.000 Unterschriften gesammelt) wurde beschlossen, den Kurs zu ändern. Aus „Perm-36“ soll ein Museum werden, das von der schweren und edelmütigen Arbeit der heldenhaften GULAG-Mitarbeiter berichtet und zeigt, welche Technologie sie nutzten, um unser großes Volk vor der fünften Kolonne und Nazis aus der Ukraine zu schützen.

Stellen Sie sich vor – im Ernst! Die erste Ausstellung im neuen „Perm-36“ ist genau diesem Thema gewidmet - den Mitteln und technischen Methoden der Wachmannschaft, niederträchtige Nationalisten, Faschisten und Vaterlandsverräter in Gefangenschaft zu halten.

Im Oktober hatte eine Besprechung im Beisein von Michail Fedotov (dem Vorsitzenden des Menschenrechtsrats) und Vladimir Lukin (ehemaliger Menschenrechtsbeauftragter) stattgefunden. Damals sah es so aus, als hätte man sich mit der Administration geeinigt. Es ging jetzt nur noch darum, einen Kooperationsvertrag zwischen den beteiligten zivilgesellschaftlichen und staatlichen Institutionen abzuschließen.

Damit hatte man Dampf abgelassen, und alle beruhigten sich. Und dann kam es zu mehreren geheimen Zusammenkünften, man übte Druck aus … Das ist eine sonderbare Geschichte. Bei den Diskussionen in der Präsidentenadministration hieß es ausdrücklich, das Museum müsse in der bisherigen Form erhalten bleiben, und das Tauziehen sollte beendet werden. Es gab viele Versprechungen. Aber dann schalteten sich irgendwelche „unsichtbaren Kräfte“ ein. Das ist schändlich und unsauber.

Man hat die ANO Perm-36 sdahin gebracht, dass sie keine andere Lösung mehr sah als die Selbstauflösung. Abgesehen von ständigen Versuchen, ihr den Status eines „ausländischen Agenten“ anzuhängen, und endlosen Schikanen und Geldstrafen, bestand der Hauptgrund darin, dass die neue Museumsleitung die Zielsetzung des Museums unbedingt ändern und das Museum umfunktionieren wollte.

Der ganze Skandal hatte damit begonnen, als die Idee aufgekommen war, Perm-36 ins Bundesprogramm zum Gedenken an die Opfer politischer Verfolgungen zu integrieren. Das stellte eine Finanzierung von etwa 500 Millionen Rubeln in Aussicht. Was folgte, glich einer feindlichen Übernahme: Ohne dass die ANO "Perm-36" davon Kenntnis gehabt hätte, wurde eine staatliche Organisation ins Leben gerufen und die bisherige Direktorin des Museums (Tatjana Kursina) abgesetzt, und erst dann wurde die ANO „Perm 36“ informiert. Dabei ist es diese Organisation gewesen, die das Museum ins Leben gerufen und eingerichtet hat; ich selbst habe die ersten Steine mit angebracht.

Jetzt stellt sich die Frage, ob das „neue“ Museum überhaupt noch eine Gedenkstätte sein wird oder nicht. Die UNESCO hatte Interesse angemeldet: Es sollte den Status eines Denkmals der Weltgeschichte bekommen. Wie soll sich MEMORIAL Perm dazu verhalten? Wir werden (…) uns dafür einsetzen, dass das Museum in seiner augenblicklichen Ausrichtung weder ins Programm zum Gedenken an die Opfer politischer Verfolgung integriert noch in das Verzeichnis der UNESCO aufgenommen wird.

Die Stadt Perm hatte seinerzeit den Ruf, die Hauptstadt der Zivilgesellschaft zu sein. Jetzt ist es ein Ort, der sich im Niedergang befindet. Wie übrigens ganz Russland. Die Geschichte mit „Perm-36“ fügt sich in den gesamten Hintergrund ein, es entspricht der gesamten derzeitigen Entwicklung in Russland: Krieg, die Ermordung von Nemzow …

Es bleibt kaum noch Luft zum Atmen.

Dienstag, 25. November 2014

Denkmal für Opfer politischer Verfolgungen in Moskau geplant

Langjährige Forderung von MEMORIAL soll erfüllt werden

 

In Moskau soll ein Denkmal zum Gedenken an die Opfer politischer Verfolgungen errichtet werden. Dies ist seit über einem Vierteljahrhundert eines der wesentlichsten Anliegen von MEMORIAL, das gegen Ende der Peestrojka von breiten Kreisen geteilt wurde und für die unterschiedlichsten Initiativen ein Motiv war, sich zur Gesellschaft MEMORIAL zusammenzuschließen.

Nach einer Zusammenkunft mit dem Menschenrechtsrat (dem Rat für Entwicklung von Zivilgesellschaft und Menschenrechten) hat Präsident Putin (bisher nur in mündlicher Form) der Präsidialverwaltung und den Moskauer Behörden eine entsprechende Anweisung gegeben. Bei dieser Gelegenheit hatte Sergej Karaganov, Leiter der Arbeitsgruppe zur Entstalinisierung, darauf hingewiesen, dass es bisher lediglich den (seinerzeit von MEMORIAL angebrachten) Solovezki-Gedenkstein vor der Lubjanka gebe, aber kein Denkmal: „Das Land kann sich nicht in vollem Sinne entwickeln, wenn es der Opfer politischer Verfolgungen nicht gedenkt.“ Präsident Putin stimmte ihm zu: „Es ist natürlich verwunderlich, dass die Frage des Gedenkens an diese Opfer hier in Moskau immer noch nicht geklärt ist. Das muss natürlich getan werden“.

Am 21. November hat aus diesem Anlass bereits ein Treffen stattgefunden. Teilnehmer waren für die Präsidialverwaltung Vjatscheslav Volodin, der Vorsitzende des Menschenrechtsrats Michail Fedotov, die derzeitige Menschenrechtsbeauftragte Ella Pamfilova ujnd ihr Vorgänger Vladimir Lukin, der (in den letzten Tagen wiedergewählte) Vorsitzende von MEMORIAL International Arsenij Roginskij und als Vertreter der Stadt Moskau Sergej Kapkov (Leiter der Kulturabteilung) und Alexander Musykantskij (Menschenrechtsbeauftragter für Moskau).

Für Anfang Dezember ist das nächste Treffen geplant. Es geht vor allem darum, den künftigen Standort des Denkmals festzulegen (im Gespräch ist der Sacharov-Prospekt) und eine Ausschreibung zu organisieren.

Nach den Worten Sergej Karaganovs wäre dieses Denkmal „ein Signal für die gesamte Gesellschaft , dass man in Russland seiner Geschichte gedenken und sich ehrlich mit ihr auseinandersetzen will“. Damit wolle die Regierung demonstrieren, dass sich der politische Kurs auch auf eine normale Entwicklung der Gesellschaft orientieren könne und nicht nur am Bestreben, die Schrauben anzuziehen.

Dienstag, 11. Februar 2014

"Persona non grata" in der Ukraine

Mitglied des Menschenrechtsrats beim russischen Präsidenten wird Einreise in die Ukraine verwehrt

Andrej Jurov, Mitglied des Menschenrechtsrats beim russischen Präsidenten, in dem er die ständige Kommission zur Beobachtung der Menschenrechtslage im Ausland leitet, ist vor einigen Tagen die Einreise in die Ukraine verwehrt worden. Er hatte dort an einer internationalen Konferenz teilnehmen und sich mit der Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments treffen wollen. Begegnungen mit Vertretern der Opposition waren nicht geplant.

Jurov wurde in Kiew bei der Einreise erklärt, er sei in der Ukraine „persona non grata“, sein Name finde sich in einem Verzeichnis von Personen, deren Einreise in die Ukraine verboten oder unerwünscht sei – wie lange dies gelte, wurde nicht mitgeteilt. Jurovs Pass wurde dem Flugkapitän der Maschine übergeben, mit der er nach Moskau zurückflog. In Moskau erhielt er von den Beamten seinen Pass zurück sowie ein Protokoll über seine Ausschaffung.

Jurov hatte die Ukraine regelmäßig und zuletzt vor zwei Wochen besucht, um sich in Kiew, Charkow und Donezk mit Vertretern der Behörden und mit Personen zu treffen, die Opfer von Polizeigewalt und Drangsalierungen von Seiten der Behörden geworden waren. Am 4. Februar hatte er in Moskau eine Pressekonferenz abgehalten und die Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine kritisiert.

Human Rights Watch hat gegen Jurovs Ausweisung protestiert. Ebenso haben sich der russische Menschenrechtsbeauftragte Vladimir Lukin sowie der Menschenrechtsrat eingeschaltet. Dessen Vorsitzender hat ein Schreiben an den russischen Außenminister Lavrov gerichtet. Angesichts der Erklärungen der ukrainischen Führungen über die „Bedeutung multilateraler Kontakte und der Intensivierung der Kontakte zur Russischen Föderation, auch im Hinblick auf die Lösung der gegenwärtigen politischen Krise“ sei diese Maßnahme befremdlich. Fedotov bittet Lavrov, Schritte einzuleiten, um diese Situation zu regeln und eine Wiederholung solcher Fälle auszuschließen.

Sonntag, 5. Januar 2014

Russische Nichtregierungsorganisationen und die Auswirkungen des „Agentengesetzes“


Eine Bilanz für 2013


Das Jahr 2013 stand für die russischen NGOs im Zeichen der 2012 im Schnellverfahren beschlossenen Novelle des NGO-Gesetzes, die im November 2012 in Kraft getreten war. Das Gesetz war um die Bestimmung ergänzt worden, dass sich „politisch tätige“ und zumindest teilweise aus dem Ausland finanzierte NGOs als „ausländische Agenten“ registrieren lassen müssten; daher die Bezeichnung als „Agentengesetz“.

Im Februar 2013 mahnte Präsident Putin ausdrücklich an, dass die  novellierte Fassung des NGO-Gesetzes auch anzuwenden sei. Fast keine NGO hatte sich bereit erklärt, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen – ein historisch belasteter Begriff, der für viele einfach gleichbedeutend ist mit „Spion“. (Eine einzige Organisation ließ sich tatsächlich in das Verzeichnis aufnehmen - ein Verein gegen die Bildung von Monopolen unter der Bezeichnung „Förderung der Entwicklung von Konkurrenz in der GUS.“)

Furkat Tischaev, der viele NGOs in den folgenden Prozessen vertreten hat, nannte dies einen präzedenzlosen Vorgang: „Bisher gab es Gesetze, mit denen man nicht einverstanden war, aber niemand hätte sich unterfangen, sie zu boykottieren. Das ist ein noch nicht dagewesenes Phänomen in Russland, dass NGOs gesagt haben: Ihr könnt uns zerstören, aber dieses Gesetz werden wir nicht einhalten.“ Im Frühjahr setzten die bekannten umfassenden Überprüfungen der NGOs ein, die Tausende von Dokumenten in kürzester Zeit zusammenstellen und übergeben mussten. Gelegentlich wurden die überprüfenden Organe von Aufnahmeteams des Fernsehkanals NTV begleitet.

Insgesamt wurden nach offiziellen Angaben Tausende von Organisationen überprüft. „Closed society“ und Radio Svoboda haben die Daten aus Publikationen und offen zugänglichen Quellen erfasst und eine Übersicht über die Überprüfungen und über die nachfolgenden Maßnahmen, Verfahren und Sanktionen als interaktive Karte ins Internet gestellt. Registriert wurden 311 Überprüfungen von insgesamt 13 Behörden. 99 dieser NGOs wurde gemaßregelt (einige davon mehrfach): 52 erhielten eine Verwarnung, sie wurden ermahnt, die Gesetze einzuhalten. 18 NGOs wurden aufgefordert, sich als „Agent“ registrieren zu lassen. Wegen nicht erfolgter Registrierung als „Agent“ wurden neun Administrativverfahren eingeleitet. Die Arbeit zweier Organisationen wurde für sechs bzw. drei Monate ausgesetzt – dies galt für die „Assoziation Golos“ (den Dachverband der einzelnen Golos-Verbände) und die „Regionale gesellschaftliche Organisation Golos“. „Golos“ hat sich inzwischen umstrukturiert und setzt seine Tätigkeit zum Schutz der Wählerrechte als „gesellschaftliche Bewegung“ fort.

Die NGOs setzten sich gegen die Maßnahmen gerichtlich zur Wehr. Die Gerichte verfuhren unterschiedlich. Tischaev zufolge folgten sie entweder in allem der Staatsanwaltschaft und bewerteten etwa die Rechtsberatung für Bolotnaja-Häftlinge (die nach der Demonstration am 6. Mai 2012 inhaftiert worden waren) oder die Organisation von Diskussionsveranstaltungen als „politische Tätigkeit“ im Sinne des Gesetzes. Oder aber sie entschieden zugunsten der NGOs, dann aber aus formalen Gründen (z. B. weil der Staatsanwalt eine erforderliche Vollmacht nicht vorgelegt hatte). „Statistisch betrachtet, ist das Ergebnis der gewonnenen und verlorenen Verfahren unentschieden, aber inhaltlich gesehen ist es eine Katastrophe“, so Tischaev. Auf eine inhaltliche Aussage, dass Menschenrechtsarbeit nicht „politisch“ sei, habe sich kein Gericht eingelassen. Eine Ausnahme sei hier lediglich Perm. Dort wurde gerichtlich festgehalten, dass die Menschenrechte ein in der Verfassung verankerter Grundwert sind, den zu schützen daher keine „politische“ Tätigkeit sei.

Aus einer Analyse von Closed Society geht hervor, dass die Novelle des NGO-Gesetzes vor allem Menschenrechtsorganisationen im Visier hatte. Sie machen 30 Prozent der überprüften Organisationen aus, und hier waren vor allem jene zum Schutz der Wählerrechte (Golos) und Verbände zum Schutz sexueller Minderheiten - LGBT-Verbände - betroffen. Von letzteren wurden sechs geprüft und fünf zu (Geld)Strafen verurteilt.

Einen Sonderfall stellen Tischaev zufolge die „Zivilklagen“ dar, die die Staatsanwaltschaft gegen vier NGOs eingeleitet hat – das ADZ Memorial und die LGBT-Vereinigung „Vychod“ in Petersburg, die „Don-Frauen“ in Novotscherkassk und das Zentrum für soziale und Genderforschung in Saratov. Letzteres sowie das ADZ haben vor Gericht in erster Instanz bereits verloren. Die Gefahr bei dieser Art von Verfahren liegt darin, dass hier die juristische Möglichkeit besteht, eine NGO zur Registrierung als Agent zu zwingen (bei den anderen Verfahren drohen Strafzahlungen und im Extremfall die zeitweilige oder völlige Aussetzung der Tätigkeit).

Bisher sind indes längst nicht alle Verfahren abgeschlossen. Eine Übersicht über bisherige und künftige Gerichtstermine sind ebenfalls im Internet erfasst. Einige wichtige Verfahren - betroffen waren u. a. die Assoziation „Golos“ (deren Tätigkeit ja bereits ausgesetzt wurde) und die Stiftung „Gesellschaftliches Verdikt“ – wurden vertagt, um die Entscheidungen des russischen Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abzuwarten, die 2014 anstehen. Im Februar 2013 hatten bereits mehrere NGOs beim EGMR gegen das "Agentengesetz" geklagt, andere klagten später beim Verfassungsgericht, unterstützt vom Menschenrechtsbeauftragten Vladimir Lukin und dem Vorsitzenden des Menschenrechtsrats Michail Fedotov.

Auf ausländische Unterstützung können und wollen die meisten NGOs nicht verzichten, manche betonen vielmehr ausdrücklich, ein Recht darauf zu haben. Die Möglichkeiten für NGOs, in Russland selbst staatliche Fördergelder zu bekommen, wurden im letzten Jahr ausgeweitet. Der Schwerpunkt liegt hierbei zwar bei Organisationen, die im sozialen Bereich tätig sind, profitieren konnten jedoch auch Menschenrechtsorganisationen und andere NGOs. So erhält das Menschenrechtszentrum MEMORIAL einen Zuschuss für die Erstellung seines vierteljährlichen Kaukasus-Berichts sowie für das Projekt „Migration und Recht“, das NIPZ (Zentrum für Information und Aufklärung) von Memorial in Moskau bekommt Unterstützung für ein historisches Projekt. Allerdings werden diese punktuellen Projektförderungen es gerade größeren Organisationen nicht ermöglichen, auf ausländische Sponsoren zu verzichten.

Grigorij Ochotin, einer der Mitarbeiter von Closed Society, führt die Tatsache, dass die Kampagne gegen die NGOs inzwischen nachgelassen hat, nicht zuletzt auf ihre massive Gegenwehr zurück sowie darauf, dass es ihnen gelungen ist, breite Unterstützung zu mobilisieren. Indes hält er die Situation nach wie vor für prekär, obwohl die Kampagne gegen sie nicht zuletzt auf Grund ihrer massiven Gegenwehr und Mobilisierung nachgelassen hat: „Das Gesetz wurde nicht abgeschafft, alle Instrumente für die Zerstörung des dritten Sektors existieren nach wie vor, und sie können jederzeit angewandt werden.

Mittwoch, 9. Oktober 2013

„Wir lassen uns nicht unterkriegen – Russlands Zivilgesellschaft unter Druck“

Unter diesem Titel fand am 7. Oktober im Foyer des Kammermusiksaals der Philharmonie von Berlin vor dem Konzert für Menschenrechte eine Gesprächsrunde statt. Astrid Frohloff (Reporter ohne Grenzen) sprach mit Svetlana Gannuschkina (Memorial, „Zivile Unterstützung“) und Peter Franck (Amnesty International).
Swetlana Gannuschkina erläuterte die Gründe für ihr Ausscheiden aus dem Menschenrechtsrat beim Präsidenten, dessen Mitglied sie jahrelang gewesen war. Unmittelbarer Anlass war am 24. September 2011 die Erklärung von Präsident Medvedev, für eine weitere Amtszeit nicht zu kandidieren. Diese Entscheidung sei vor vier Jahren mit Putin abgesprochen worden. Für Svetlana Gannuschkina war dies ein Schlag ins Gesicht – sie fühlte sich als Vertreterin der Zivilgesellschaft und als Staatsbürger so wenig ernst genommen, dass sie ihre weitere Tätigkeit in einem Rat beim Präsidenten nicht mehr für sinnvoll hielt.

Die folgende Zeit habe ihre negativen Erwartungen bestätigt: Gegen jedes der restriktiven Gesetze, die nach Putins Amtsantritt verabschiedet wurden, meldeten sowohl der Vorsitzende des Menschenrechtsrat Fedotov als auch der Menschenrechtsbeauftragte Lukin bei Präsident Putin immer wieder Bedenken an und übergaben ihm persönlich ausführliche Gutachten, die die geplanten Gesetze analysierten und eindringlich kritisierten. Keiner ihrer Einsprüche hatte Erfolg.

Svetlana Gannuschkina berichtete über die Überprüfungen bei den beiden Organisationen, denen sie angehört – dem Menschenrechtszentrum Memorial und „Zivile Unterstützung“ – einer Flüchtlingshilfeorganisation. Das Menschenrechtszentrum erhielt danach eine Aufforderung, sich als „ausländischer Agent“ zu registrieren. Natürlich hat das Zentrum Widerspruch eingelegt, die Gerichtsverhandlung wurde mehrfach vertragt und ist jetzt für den 18. November anberaumt.

Die Mitarbeiter von „Zivile Unterstützung“ hatten, nachdem die Staatsanwaltschaft immer absurdere Forderungen gestellt und innerhalb kürzester Zeiträume Unmengen von Unterlagen verlangt hatte, sich schließlich geweigert, diesen Forderungen nachzukommen. Dafür wurde die Organisation mit einer Strafzahlung belegt, die inzwischen (nach erfolglosem Widerspruch) rechtskräftig ist. Außerdem hat die Organisation gegen die Überprüfung selbst geklagt, die in ihren Augen gesetzwidrig ist. Das Urteil steht noch aus, und Svetlana Gannuschkina rechnet mit weiteren Überprüfungen.

Für Peter Franck ist das Gesetz schon wegen seiner mangelnden Präzision und ungenauen Bestimmungen problematisch. So ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Jede Organisation, die in irgendeiner Weise versucht, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen, kann als politisch tätig eingestuft werden. Wenn sie Fördergelder aus dem Ausland erhalten hat, gilt sie damit als "ausländischer Agent".

Peter Franck wie Svetlana Gannuschkina wandten sich ausdrücklich an eventuell anwesende Vertreter Russlands, etwa Mitarbeiter der Russischen Botschaft, und betonten, dass sich die Arbeit ihrer Organisationen keineswegs gegen Russland richte. Im Gegenteil, "wir lieben unser Land", so Svetlana Gannuschkina.

Donnerstag, 11. Juli 2013

Ella Pamfilova übernimmt Zuteilung staatlicher Fördermittel für russische NGO's


Die ehemalige Vorsitzende des Menschenrechtsrats beim russischen Präsidenten war 2010 zurückgetreten. Ihr Rücktritt wurde allgemein als Zeichen des Protestes gegen die staatliche Politik und insbesondere die Erweiterung der Befugnisse des Nachrichtendienstes FSB gewertet. Ihre neue Aufgabe übernimmt Frau Pamfilova auf Vorschlag des jetzigen Vorsitzenden des Menschenrechtsrats, Michail Fedotov, und des Bevollmächtigten für Menschenrechte, Vladimir Lukin, nach einem gemeinsamen Treffen mit Präsident Putin vergangene Woche.
In einem Interview mit  Radio Svaboda äußert sich Frau Pamfilova zu dieser Aufgabe sowie zur laufenden Kampagne gegen „ausländische Agenten“ und zur Zahlung von einer Milliarde Dollar, die eine Reihe von NGO’s erhalten haben soll; diese Zahlung gilt als Auslöser für das sog „Agentengesetz“.
Die jetzige Lage sei äußerst belastend, die ohnehin nicht sehr starke Menschenrechtsbewegung schwer getroffen. Größere Organisationen arbeiteten vor allem in den Metropolen Moskau und St. Petersburg sowie in einigen weiteren Städten. Sie würden tatsächlich wesentlich aus dem Ausland finanziert, da sie weder von Seiten der russischen Geschäftswelt noch des Staates unterstützt würden. Die betroffenen Organisationen lehnten es ab, sich als ausländische Agenten registrieren zu lassen und seien bereit, auf ausländische Gelder zu verzichten. So habe man überlegt, ob und wie der Staat - unter Verzicht auf Einflussnahme - unterstützend eintreten kann. Zu diesem Ergebnis sei man nach langwierigen Gesprächen zwischen Menschenrechtsorganisationen einerseits und Fedotov und Lukin andererseits gelangt.
Was nun die Milliarde Dollar betrifft, so würde diese Frage auf Weisung des Präsidenten genauer untersucht, da offensichtlich große Verbände wie Rosatom und Rosnano ebenfalls in den Kreis derer einbezogen wurden, die Gelder aus dem Ausland erhielten.
Bezüglich ihrer jetzigen Aufgabe ist Frau Pamfilova sich bestehender Risiken bewusst, doch überzeugt, dass sie sinnvoll und zu lösen sei und die Zuteilung der Gelder (2,5 Milliarden Rubel waren bis Oktober dieses Jahres vorgesehen und sollen durch weitere 500 Millionen Rubel aufgestockt werden; in den folgenden Jahres sei ca. 1 Milliarde Rubel geplant) auch unabhängig davon erfolgen kann, wie die Staatsanwaltschaft die jeweilige Organisation einschätzt.
Mit ihrer Ernennung als unabhängige Instanz soll ausdrücklich sichergestellt werden, dass weder der Staat noch die Bürokratie diese Gelder im eigenen Interesse verteilen. In einem Vier-Augen-Gespräch mit Präsident Putin sei klar geworden, dass es darum gehen muss, diejenigen zu fördern, die tatsächlich im Interesse der Bürger Russlands tätig sind.