Posts mit dem Label Gerichtsverfahren werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Gerichtsverfahren werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 23. Januar 2016

Proteste gegen die Verurteilung von Ildar Dadin

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL fordert unverzügliche Freilassung

Die Verurteilung von Ildar Dadin zu drei Jahren Haft hat etliche Proteste ausgelöst. Es kam zu Kundgebungen, vor allem Einzelmahnwachen, in mehreren Städten, darunter St. Petersburg und Jekaterinburg.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL forderte in der nachstehenden Erklärung Dadins unverzügliche Freilassung sowie die Abschaffung des Artikels 212.1, nach dem er verurteilt wurde:

"Am 7. Dezember hat Natalija Dudar, Richterin des Basmannyj-Gerichts Moskau, das erste Urteil nach Art. 212.1 StGB RF gefällt (wiederholter Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen). Sie hat Ildar Dadin schuldig gesprochen und ihn zu drei Jahren Freiheitsentzug in einer Kolonie gewöhnlichen Regimes verurteilt.

Dieses Urteil ist eine besonders zynische Attacke gegen Bürgerrechte und Freiheiten, eine Beleidigung gegen die Idee der Rechtssprechung, selbst wenn man es mit anderen politisch motivierten und in unseren Augen ungesetzlichen Urteilen vergleicht. Zwei der vier Vorfälle, die Dadin zur Last gelegt werden, waren Einzelmahnwachen, die nicht einmal gegen die „drakonische“ Gesetzgebung der Russischen Föderation über öffentliche Veranstaltungen verstoßen. Ein weiterer Vorfall hatte überhaupt nichts mit einer solchen Aktion zu tun.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat den Artikel 212.1 StGB der RF bereits kritisiert. Er soll ganz offensichtlich dem Zweck politischer Verfolgungen dienen. Er ist verfassungswidrig und unrechtmäßig, da er

- die wiederholte Bestrafung für ein und denselben Rechtsverstoß vorsieht;

- das Vorliegen eines Straftatbestandes davon abhängig macht, dass die Person ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde und sie damit der Garantien beraubt, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind;

- das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzt, indem er eine wiederholte Ordnungswidrigkeit, die die Persönlichkeit des Delinquenten charakterisiert, zum einzigen qualifizierenden Merkmal für die Begehung einer Straftat macht;

- eine Verantwortung festschreibt, die offensichtlich nicht dem anzunehmenden Gefährlichkeitsgrad für die Gesellschaft entspricht;

- entgegen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Russischen Föderation und der Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne hinreichenden Grund die Freiheit friedlicher Versammlungen einschränkt.

Beim Prozess war es bezeichnenderweise gerade Ildar Dadin selbst, und nicht die Anklagevertretung und das Gericht, der eine Position vertrat, die auf der Verfassung der Russischen Föderation basiert, indem er an die Rechte und Freiheiten der Bürger appellierte.

Wer nach Art. 212.1 StGB zur Verantwortung gezogen wird, ist für das Menschenrechtszentrum MEMORIAL jemand, der ungesetzlich und aus politischen Gründen verfolgt wird. Jeder, der auf dieser Grundlage der Freiheit beraubt wird, ist ein politischer Gefangener.

Wir fordern die unverzügliche Einstellung des Verfahrens gegen Ildar Dadin, seine bedingungslose Freilassung und die Streichung des Artikels 212.1 aus dem russischen Strafgesetzbuch."

9. Dezember 2015

Skandalöses Urteil in Moskau

Ildar Dadin zu drei Jahren Haft verurteilt


Das Moskauer "Basmannyj"-Bezirksgericht hat am heutigen 7. Dezember Ildar Dadin zu drei Jahren Straflager verurteilt.

Dadin ist der erste, die nach Artikel 212.1 verurteilt wurde, einem neuen Artikel des Strafgesetzbuchs, der 2014 eingeführt wurde. Er sieht für "mehrfachen Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen" hohe Geldstrafen, verschiedene weitere Sanktionen bis zu einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Ildar Dadin saß seit Anfang Februar im Hausarrest, nachdem ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden war. Zur Last gelegt wurden ihm vier Protestaktionen (vom 6. und 23. August, 13. September und 5. Dezember 2014). Artikel 212 kann Anwendung finden, wenn eine Person innerhalb von 180 Tagen mehr als zweimal wegen Verstößen bei Versammlungen administrativ belangt wurde.

Der Staatsanwalt hatte ursprünglich zwei Jahre Freiheitsentzug gefordert. Die Richterin, Natalja Dudar, ging jedoch über diesen Antrag hinaus und verurteilte Dadin zu drei Jahren Lagerhaft in gewöhnlichem Regime. Das Urteil stieß auf heftige Proteste, Anwesende gaben ihrer Empörung lautstark Ausdruck und riefen wiederholt "Schande" und "Faschisten".

Dadin selbst hatte betont, er sei bereit, für seine Überzeugungen ins Gefängnis zu gehen. Er wurde unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Haft genommen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL rechnet Ildar Dadin wie auch Vladimir Ionov und Mark Galperin (denen derselbe Artikel zur Last gelegt wird) zu politisch Verfolgten. Artikel 212.1 sei rechtswidrig, er verstoße gegen elementare Rechtsregeln, allein schon dadurch, dass ein und dieselbe Tat mehrfach geahndet werden könne, eine Auffassung die auch der russische Anwalt Jurij Kostanow in einer Stellungnahme vertritt.

7. Dezember 2015

Zur heutigen Situation des Museums "Perm-36"

Ein Gericht in Perm hat am 28. September die Klage der Nichtregierungsorganisation (ANO) Perm-36 gegen ihre Eintragung als „ausländischer Agent“ abgelehnt. Diese Eintragung hatte das Justizministerium im April vorgenommen. Die Organisation hatte bereits im März erklärt, ihre Auflösung in die Wege zu leiten. Sie wird derzeit mit mehreren Gerichtsverfahren unter Druck gesetzt.

Das Museum Perm-36 auf dem Gelände des ehemaligen Lagers befindet sich nun in staatlicher Hand. Der politische Strafvollzug wird weitgehend aus der damals offiziellen Sicht – als Umerziehung - dargestellt.

Hierzu der nachfolgende Bericht von Anke Giesen, die kürzlich im Rahmen einer Konferenz an einer Führung dort teilgenommen hat:

Besuch des Museums „Perm-36“ in Kutschino bei Perm
Da ich schon zweimal im Museum war, einmal zu Zeiten der ehemaligen Leitung im Oktober 2013, einmal ein dreiviertel Jahr nach der Änderung der Leitung im Dezember 2014, war ich auf die Veränderungen vor Ort sehr gespannt.
Geführt wurde die deutsche Gruppe von Natalia Vožakova, die russische von Sergej Spodin, dessen Führung ich beim letzten Male schon mitgemacht hatte. Daher entschied ich mich für Natalia Vožakova.

Reihenfolge:

1. Strafisolator incl. Arbeitsplatz: keine Veränderungen. Problematisch war allerdings, dass ständig von „Wir“ gesprochen wurde in Bezug auf die Museumserstellung. Die Nachfrage, wer denn „Wir“ sei, die frühere oder die jetzige Leitung, wurde ausweichend beantwortet.

2. Wohnbaracke: Im Vorraum ist jetzt eine „rote Ecke“. Dort steht ein Tisch, auf dem eine rote Tischdecke liegt und kommunistische Nippesfiguren stehen. Unter Glas ist der Briefwechsel des ehemaligen litauischen Insassen Antanas Terijackas mit dem damaligen Dozenten der Strafvollzugshochschule und jetzigen wissenschaftlichen Berater des Museums Michail Suslov einzusehen, der bis heute den Umerziehungsgedanken des GULAG vertritt. Im Schriftwechsel ging es um grundsätzliche philosophische Fragen, Suslov erklärt dem Häftling, warum der Sozialismus die bessere Gesellschaftsform ist. Zusätzlich gibt es im Regal an der Wand viele Bücher von Lenin und anderen kommunistischen Führern.
3. Erster Schlafraum der Wohnbaracke: hier standen früher die für die GULAG-Lager typischen rohen Holzpritschen. Jetzt befindet sich hier die Ausstellung „Die Evolution der Betten“: Neben zwei rohen Holzpritschen stehen nun zunächst Etagenbetten aus Metall, schließlich Einzelbetten. Während die erste Holzpritsche ganz nackt ist, sind auf der nächsten schon Decken, in den Metallbetten schließlich Bettzeug bis zum hübsch bezogenen Einzelbett. Zwischen den Etagenbetten steht ein Nachtschrank mit einem Schachspiel.

Es wird uns erklärt, dass die Belegung der Kolonie mit den Jahren   stetig abnahm, von über tausend Menschen zu lediglich noch 150 Insassen in den Achtzigern. Auch hätten sich die Haftbedingungen ständig verbessert. Da der andere Schlafraum leer war, habe ich gefragt, was sich dort früher befand, zu Zeiten der früheren Leitung. Es kam eine ausweichende Antwort.

4. Vorraum der anderen Seite der Wohnbaracke: Hier steht eine Garderobe mit Filzstiefeln und warmer Arbeitskleidung, eine Ausrüstung, von der die ehemaligen Insassen V. Pestov und N. Braun sagen, dass sie sie nie hatten. Es gibt keine Hinweise, auf welchen Quellen der Nachbau beruht.

5. Erster Schlafraum: Die Austellung der NGO Perm-36 mit Fotos und Artefakten des GULAG ist hier unverändert. Lediglich das Führungsnarrativ beschränkt sich jetzt auf Fakten.

6. Zweiter Schlafraum: Hier befinden sich Teile der Biographien-Austellung, die noch von der NGO Perm-36 erstellt worden und zeitweilig versiegelt war, da sie damals als Auslöser der Konflikte galt. Reste des Siegels kann man an der Tür noch erkennen. Die Biographien von Vasyl Ovsienko, Vasyl Stus, Sergej Kovalev und weitere sind wieder zu sehen.
 

Allerdings sind die Informationen zum Gesamt-GULAG-System an der Stirnwand ausgetauscht worden durch Pläne der beiden Lageranlagen (strenge Haftbedingungen und Sonderhaftbedingungen). Außerdem gibt es gegenüberliegend eine neue Bücherwand mit den gesammelten Werken Lenins.

7. Zweite Baracke (ehemalige Krankenstation): Vorraum: Tisch mit Tischtuch. Schlafraum: Hier befand sich früher eine Fotoausstellung zu den Lagern an der Kolyma. Die ist jetzt durch eine andere von dem Fotografen Aleksandr Zelinskij aus dem GULAG-Museum Moskau ersetzt worden, die die Überreste der Zwangsarbeit in den Minen ästhetisierend einfängt.

8. Kinosaal: Das Interieur hat sich nicht geändert. Hier wird jetzt der Film „Vlast‘ Soloveckaja“ (Die Macht der Solovezki) von Marina Goldovskaja aus dem Jahre 1988 über die Solovezki-Lager (1923-1929) gezeigt.

9. Außenanlage: Im Großen und Ganzen keine Veränderungen an den Außenanlagen. Es wurde uns lediglich ein Areal gezeigt, in dem nach Angabe der Museumsführerin „Ausgrabungen“ stattfanden. Zudem wurden inzwischen Plakate aus dem „Großen Vaterländischen Krieg“ zur Mobilisierung der Bevölkerung aufgehängt und eine Tafel aufgestellt: Links werden Zahlen aufgeführt, wie das GULAG-System als Produktionsfaktor den Sieg unterstützt hat, daneben werden einzelne Personen vorgestellt, die wie der Flugzeugkonstrukteur Tupolev während ihrer Lagerhaft Bedeutendes zum Sieg beigetragen haben (s. hier).

10. Ehemaliger Lagerraum, in dem sich heute eine nachgebaute „Krankenstation“ befindet: Die Austattung der Krankenstation übertrifft im Hinblick auf die Freundlichkeit die Ausstattung vieler gegenwärtiger Krankenstationen in der russischen Provinz: blütenweiße Laken, Bilder an der Wand etc. Wieder keine Angabe von Quellen, auf denen der Nachbau beruht. Es wird erzählt, die Dinge habe man auf der mit dem GULAG-Museum Moskau gemeinsam durchgeführten Exkursion gefunden. In einem Nebenraum befindet sich ein Schrankt mit abschließbaren Fächern, in denen sich Seife, Zigaretten, Zahnbürsten udn andere Kleinigkeiten befinden. Es wird dazu erklärt, dass hier die Gefangenen ihre persönlcihen Sachen aufbewahren konnten.

11. Garage: Austellung mit dem Titel „Zerbrochen durch Sturmbruch“ über den Beitrag der GULAG-Insassen und Spezialumsiedler zum Sieg im „Großen Vaterländischen Krieg“: Große Fotos, auf denen fröhliche, gutgenährte Menschen in warmer Kleidung abgebildet sind, die sich im Wald ihrer Tätigkeit in der Holzverarbeitung erfreuen. Nach Feierabend gehen sie fischen. Fazit: „Wir im GULAG unterstützen glücklich die Soldaten an der Front!“ Es wurde zwar auf die Archive verwiesen, aus denen die Fotos stammten, nicht aber, um welche Menschen es sich darauf tatsächlich handelte.
Die Baracke mit den Sonderhaftbedingungen wurde uns nicht gezeigt, weil sie angeblich gerade repariert würde.

Auf der nachfolgenden Versammlung im Kinosaal waren neben der Direktorin Natalja Semakova und ihrem Stellvertreter Grigorij Sarantscha auch Michail Fedotov, der gegenwärtige Vorsitzende des Menschenrechtsrates, Andrej Sorokin, der Direktor des Archivs für politische und soziale Geschichte, und Anatolij Machovikov, der Leiter der Gouverneursverwaltung, anwesend.

Auf die Fragen der anwesenden Konferenzteilnehmer, warum Dinge ausgestellt werden, die ehemalige Gefangene als geschichtsverfälschend bezeichnet hätten, antwortete der stellvertretende Direktor Grigorij Sarantscha ausweichend: Es ginge um andere Zeitpunkte, und wenn zwei das genau Gleiche erzählten, würde es sowieso nicht stimmen.

Eine Übersetzung des Einführungstextes der Ausstellung findet sich hier.


Fotos: Liisa Savolainen

Eine weitere Schilderung des Museums Perm-36 von russischen Wissenschaftlern finden Sie hier (deutscher Übersetzung von Enrico Heitzer hier), eine ausführliche Beschreibung (russisch) auch hier.

Mittwoch, 26. August 2015

Perm-36 gewinnt Gerichtsverfahren

Die Nichtregierungsorganisation ANO Perm-36 hat in einem Verfahren einen Erfolg erzielt. Die neue staatliche Gedenkstätte hatte von ihr wegen angeblich nicht fristgerechter Rückgabe von Eigentum einen Schadensersatz in Höhe von umgerechnet etwa 22.000 Euro gefordert und war hierin vom Kultusministerium der Region Perm unterstützt worden. Am 25. August gab ein Schiedsgericht der Region Perm der ANO Perm-36 Recht und wies die Forderung zurück.

Die Vertreter von Perm-36 konnten nachweisen, dass die Vorwürfe der neuen staatlichen Gedenkstätte sowie des Kultusministeriums unberechtigt waren. Die Kläger hätten vielmehr beharrlich die Existenz der Arbeitsgruppe ignoriert, die der Gouverneur der Region Perm Basargin ins Leben gerufen hatte, sowie die hier relevanten Vereinbarungen, die diese Gruppe getroffen hatte.

Die ehemalige Leiterin der Gedenkstätte Tatjana Kursina (die im letzten Jahr entgegen allen Absprachen entlassen worden war) beklagte vor Gericht, dass das Wirken der staatlichen Gedenkstätte im Verein mit dem regionalen Kultusministerium bereits seine Früchte zeige. Wie mit wertvollen Exponaten umgegangen werde, habe sich nicht zuletzt darin gezeigt, als ein ehemaliges Lagertor, das sich auf dem Gelände der Gedenkstätte befand, zersägt wurde.

Viktor Schmyrow, einer der Gründer des Museums und ehemaliger Direktor der ANO Perm-36, erklärt sich die Gerichtsverfahren, mit denen Perm-36 überzogen wird, mit dem unverhohlenen Wunsch der Behörden, die Organisation zu zerschlagen: „Für mich wie für alle Personen mit gesundem Menschenverstand steht außer Zweifel, dass das Kultusministerium der Regino Perm alle möglichen Methoden und Verfahren nutzt, um die Arbeit unserer Organisation zu lähmen und sie de facto zu vernichten.“

Dienstag, 14. Oktober 2014

"Unsere gesellschaftliche Bewegung wird nicht verschwinden"

Arsenij Roginskij zum Vorgehen des Justizministeriums gegen den russischen Dachverband von MEMORIAL

In den letzten Tagen sorgten Meldungen für Verwirrung und Unruhe, das russische Justizministerium habe die Auflösung der Menschenrechtsorganisation MEMORIAL in die Wege geleitet. Dies war in einer Sendung des für seine diffamierenden und entstellenden Darstellungen bekannten Kanals NTV behauptet worden.

Das Justizministerium hat tatsächlich beim Obersten Gericht die Auflösung der russischen Organisation MEMORIAL beantragt. Es handelt sich hier um den russischen Dachverband von MEMORIAL, dem über 60 Regionalverbände sowie Vereinigungen, die zu bestimmten Themen arbeiten (wie historische Aufarbeitung, Menschenrechte), angehören.

Arsenij Roginskij erläutert die Situation und das Vorgehen des Justizministeriums:
„…Zunächst ist klarzustellen, dass es mehrere Organisationen von „Memorial“ gibt, die in Russland registriert sind. Das sind einmal die Internationale Gesellschaft MEMORIAL und die russische Gesellschaft MEMORIAL für historische Aufklärung, soziale Fürsorge und Menschenrechte. Juristisch sind das zwei selbstständige Organisationen. – Das Justizministerium hat beim Obersten Gericht den Antrag eingereicht, jene russische Gesellschaft MEMORIAL aufzulösen, die im Jahre 1992 registriert wurde und der bis heute unterschiedliche Strukturen angehören, die in verschiedenen russischen Regionen tätig sind. (…)

MEMORIAL ist ‚von unten‘ entstanden, d. h. verschiedene Verbände, die in den Regionen arbeiteten, haben gemeinsam beschlossen, eine zentrale russische Organsisation zu gründen. Bis 2012 ab es keinerlei Einwände gegen dieses Modell, das übrigens so auch in der Satzung verankert ist. Warum das Justizministerium zwanzig Jahre nach der Registrierung den Status von MEMORIAL in Frage stellt, obwohl ihr nach wie vor praktisch dieselben regionalen Organisationen angehören und sich die Gesetzgebung in dieser Hinsicht nicht geändert hat, ist mir unbekannt.“

Eine offizielle Mitteilung vom Justizministerium hat Memorial im Übrigen nicht erhalten, wie Roginskij betont:
„Wir haben keine Mitteilung des Justizministeriums in Händen, sondern nur ein Telegramm vom Obersten Gericht, das etwa vor drei Tagen eingegangen ist und in dem es heißt, dass der Antrag auf Auflösung der Russischen Organisation MEMORIAL' auf Antrag des Justizministeriums zur Verhandlung ansteht.“

Diese Verhandlung wurde für den 13. November anberaumt, obwohl Memorial das Justizministerium in Kenntnis gesetzt hatte, dass gut eine Woche danach (21-23. November) die Vollversammlung von MEMORIAL angesetzt ist, die eine Änderung der Struktur beschließen kann. MEMORIAL hat daher das Gericht um eine Verschiebung des Termins gebeten.

Sollte das Gericht diesem Ersuchen nicht nachkommen und darüber hinaus im Sinne einer Auflösung des Verbandes entscheiden, heißt das für Roginskij indes nicht, „dass damit auch die Mitgliedsverbände des russischen MEMORIAL liquidiert werden. Einige werden sich dann umregistrieren müssen, und wir werden schon einen Weg zu einer Neugründung finden.

Diese ganze Geschichte schlägt uns natürlich auf die Stimmung und kostet viel Kraft. Sie wird unsere gesellschaftliche Bewegung aber nicht zum Verschwinden bringen.“

Samstag, 4. Oktober 2014

Untersuchungshaft für Sentsov und Koltschenko verlängert

Ende September wurde die Untersuchungshaft für Oleg Sentsov, Alexander Koltschenko, Alexej Tschirnij und Gennadij Afanasev bis Januar 2015 verlängert. Sie waren im Mai auf der Krim unter dem Vorwurf, Terrorakte geplant zu haben, festgenommen und nach Moskau deportiert worden.

Sentsov und Koltschenko bestreiten die Vorwürfe, Tschirnij und Afanasev sollen nach Angaben der Ermittlungsbehörden Geständnisse gemacht haben. Inzwischen sollen noch vier weitere Personen in das Verfahren einbezogen worden seien, über die aber keine weiteren Angaben bekannt sind.

Anlässlich der Verlängerung seiner Untersuchungshaft erklärte Oleg Sentsov vor dem Moskauer Lefortovo-Bezirksgericht:

"Ich weiß nicht, ob die Staatsduma mal ein Gesetz verabschiedet hat, das das Lachen im Zirkus verbietet. Sie kann das ja noch tun. Aber ich kann nicht verstehen, warum Sie mit ernstem Gesicht dem zusehen, was sich hier abspielt. Das ist ein lächerliches Schauspiel.

Ich werde nicht erneut meine Unschuld beteuern und erklären, dass alle Vorwürfe auf Fälschungen basieren und politisch motiviert sind, dass verschiedene Methoden angewandt wurden, um mich unter Druck zu setzen. Ich habe das schon gesagt. Es hat keinen Zweck, es zu wiederholen.

Die Ermittlung macht gute Fortschritte, es liegen bereits 18 Bände vor. Die Ermittler arbeiten hervorragend, ich freue mich für sie. Neuesten Meldungen zufolge, die durchgesickert sind, soll ich geplant haben, eine radioaktive Rakete auf den Obersten Sowjet der Krim abzufeuern. Ich erwarte mit Ungeduld, dass diese Rakete gefunden wird mit Fotos von mir und meinen Fingerabdrücken – eben so, dass alles schön aussieht.

Die Ermittlungsorgane, Diener des Gesetzes, befassen sich mit solchem Unsinn, aber vier Monate nach meiner Anzeige haben sie es nicht geschafft, die Mitarbeiter zu finden, die mich gefoltert, erniedrigt und geschlagen haben. Die hier anwesenden Ermittler kennen sie persönlich, aber sie zu finden ist nicht möglich, das würde ja bedeuten, sich selbst zu fangen – und das ist natürlich nicht realistisch. Mit ebensolchem Erfolg könnte man eine Kloschüssel fragen, wer Sentsov misshandelt hat. Man wird keine Antwort bekommen.

Deshalb braucht man dafür keine Zeit zu verschwenden, ebenso wenig wie für die Frage, was die Angehörigen der Landetruppen aus Pskov bei Donezk getan haben und wofür sie gestorben sind, die Ihr Land jetzt stillschweigend im Geheimen beisetzt.

Ich weiß nicht: Glauben Sie als Staatsangestellte, dass sich ein System, das auf einer solchen totalen Lüge aufgebaut ist, ewig halten wird? Selbst Ihre Vorgesetzten laufen noch auf dem Deck des sinkenden Schiffs herum, blasen die Backen auf und tun so, als wäre alles gut, und verstehen nicht, dass das Schiff allmählich auf Grund geht.

Ich kann Russland nur wünschen, möglichst schnell aus dieser Finsternis herauszukommen und endlich frei zu werden. Und alle, die kein reines Gewissen haben, sollten lernen, wie sich das Wort „Lustration“ richtig schreibt. Das ist von meiner Seite alles."

Donnerstag, 24. April 2014

Memorial-Verband in Jekaterinburg gewinnt Revisionsverfahren

Gebietsgericht erklärt Verordnung des Staatsanwalts für gesetzwidrig

Das Zentrum für Information und Menschenrechte von Memorial in Jekaterinburg hat nun auch das Revisionsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft gewonnen.

Am 20. November 2013 hatte bereits ein Bezirksgericht die Aufforderung des Staatsanwalts für unzulässig erklärt, derzufolge sich der Verband als "ausländischer Agent" hätte registrieren müssen. Gegen diese Anordnung hatte Memorial geklagt und sich damit ebenso wie zahlreiche andere NGOs gegen dieses Ansinnen verwahrt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Urteil angefochten. Die Gerichtsverhandlung war bereits auf den 2. April angesetzt, dann aber wegen der ausstehenden Entscheidung des Verfassungsgerichts sowie des Europäischen Menschenrechtsgerichts über das "Agentengesetz" die Entscheidung vertagt. Das Verfassungsgericht hat das Gesetz inzwischen für verfassungsgemäß erklärt.

Der Staatsanwalt wartete heute mit neuen Unterlagen auf - und zwar mit einem deklassifizierten (freigegebenen) FSB-Bericht, der indes eine andere (allerdings gleichnamige) Organisation betraf. Nach eingehender Prüfung lehnte das Gericht es ab, diese Unterlagen zu berücksichtigen, zumal sie beim Verfahren in erster Instanz nicht vorgelegt worden waren.

Dienstag, 15. April 2014

Menschenrechtszentrum MEMORIAL: Gerichtsverhandlung erneut verschoben

Nächster Termin am 23. Mai

Am 15. April sollte die Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL und zweier weiterer russischer NGOs gegen die Anordnung, sich als "ausländischer Agent" registrieren zu lassen, verhandelt werden.

Wegen Erkrankung der Richterin wurde der Termin auf den 23. Mai vertagt.

Dieser Termin ist schon mehrere Male verschoben worden, weil die Klagen gegen das "Agentengesetz", um dessen Anwendung es hier geht, beim Verfassungsgericht der Russischen Föderation sowie beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EMGR) noch nicht entschieden waren.

Das Verfassungsgericht hat inzwischen eine Entscheidung gefällt und das Gesetz für verfassungskonform erklärt. Allerdings gab es ein Minderheitsvotum. Die Entscheidung des EMGR steht noch aus.

Donnerstag, 10. April 2014

Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL Petersburg verliert Revisionsverfahren

Das Stadtgericht von St. Petersburg hat heute die Klage des ADZ MEMORIAL St. Petersburg gegen das Gerichtsurteil vom 12. Dezember 2013 behandelt. Das Gericht hatte auf Grund einer Zivilklage („im Interesse eines nicht bekannten Personenkreises“) gegen die Organisation entscheiden, dass das ADZ als „ausländischer Agent“ zu registrieren sei.

Das Stadtgericht bestätigte heute dieses Urteil.

Olga Zejtlina und Kirill Koroteev vertraten das ADZ vor Gericht. Die Leiterin der Organisation, Stefanija Kulaeva, wurde zum Prozess nicht zugelassen. Die Hinweise der Anwälte auf mehrere vorangegangene Gerichtsentscheidungen zugunsten des ADZ wurden nicht beachtet. Ebensowenig wurde berücksichtigt, dass der Bericht des ADZ an das UN-Komitee gegen Folter bereits am 18. November 2012 vorgelegt wurde. Er kann daher nicht als Beleg für eine Tätigkeit als „ausländischer Agent“ im Sinne des NGO-Gesetzes dienen, das erst am 21. November 2012 in Kraft trat.

Das Urteil erfolgte wenige Stunden nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation über das "Agentengesetz".
Das ADZ beabsichtigt, eine Klage beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einzureichen.

Freitag, 28. März 2014

Jugendorganisation von MEMORIAL Perm gewinnt erneut Verfahren

Am 26. März hat die Jugendorganisation von MEMORIAL Perm erneut ein Gerichtsverfahren gewonnen.

Wie einige weitere Organisationen im Perm, hatte auch der dortige MEMORIAL-Jugendverband im letzten Jahr gegen die Verordnung der Staatsanwaltschaft geklagt, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Am 27. November hatte ein Permer Bezirksgericht der Klage von MEMORIAL stattgegeben und die Verordnung für ungesetzlich erklärt.

Dagegen war die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen, und es begann eine erneute gerichtliche Auseinandersetzung – mit demselben Ergebnis. Das Regionalgericht bestätigte jetzt die Entscheidung des Bezirksgerichts, wie zuvor schon in analogen Fällen bei zwei anderen NGOs aus Perm.

Robert Latypov von MEMORIAL Perm unterstrich die Bedeutung dieser Entscheidung: „Für uns und unsere Kollegen ist es wichtig, unsere Ehre zu verteidigen und unsere Mission weiterhin zu erfüllen – für unser Land und für unsere Mitbürger.

Dienstag, 4. Februar 2014

Menschenrechtszentrum MEMORIAL: Gerichtsverhandlung erneut vertagt

Die für den 4. Februar anberaumte Gerichtsverhandlung über die Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL ist zum wiederholten Male vertragt worden, nunmehr auf den 15. April.

MEMORIAL hatte die Aufforderung der Staatsanwaltschaft angefochten, sich im Sinne des „Agentengesetzes“ als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Bereits im November hatte Furkat Tischaev für MEMORIAL bei Gericht beantragt, die anstehenden Entscheidungen des russischen Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abzuwarten. Bei beiden Instanzen sind Klagen gegen das „Agentengesetz“ hängig.

Da sich an dieser Situation nichts geändert hat, stellte Kirill Koroteev, der Memorial und in einem analogen Verfahren Golos vertritt, erneut den Antrag auf Vertagung.

Für die anderen NGOs, deren Verfahren heute behandelt werden sollten, wurde ebenso entschieden. Es handelt sich um die Assoziation Golos (deren Tätigkeit bereits ausgesetzt wurde, die ihre Arbeit aber auf geänderter rechtlicher Basis fortsetzt), Gesellschaftliches Verdikt und JURIKS („Juristen für konstitutionelle Rechte und Freiheiten“).

Eine Auflistung früherer und anstehender Gerichtstermine im Zusammenhang mit dem "Agentengesetz" und den staatsanwaltlichen Überprüfungen finden Sie hier.

Samstag, 25. Januar 2014

ADZ MEMORIAL geht in Revision

Klage gegen diffamierendes Urteil eingereicht


Wie angekündigt, ist das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial St. Petersburg inzwischen am 17. Januar gegen die Gerichtsentscheidung vom 12. Dezember letzten Jahres in Revision gegangen.

Das ADZ erklärte dieses Urteil (das den Verein als „ausländischen Agenten" definiert und ihn zur Registrierung als solchen verpflichtet) für ungesetzlich und unbegründet. Das Gericht habe juristisch wesentliche Umstände falsch eingeschätzt und das Gesetz sowie Normen des internationalen Rechts (mehrere Artikel der Europäischen Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten) falsch ausgelegt.

Die Schlussfolgerungen des Gerichts stünden im Widerspruch zu denen des Lenin-Bezirksgerichts vom 7. Oktober. Das Bezirksgericht hatte die Überprüfung des ADZ durch die Staatsanwaltschaft für ungesetzlich und unbegründet erklärt. Das Stadtgericht hatte diese Entscheidung am 16. Dezember bestätigt.

Das ADZ wies nochmals darauf hin, dass ihm allein der Bericht an das UN-Komitee gegen Folter als Beleg für eine Tätigkeit als „ausländischer Agent“ zur Last gelegt worden war. Dieser Bericht war 2012 erstellt und bereits am 18. November 2012 auf der Sitzung des Komitees in Genf vorgestellt worden, also vor Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ am 21. November, eine Tatsache, die das Gericht unberücksichtigt ließ.

Die Arbeit der Organisation zum Schutz gefährdeter Minderheiten könne zudem nicht als „politische Tätigkeit“ im Sinne des NGO-Gesetzes definiert werden. Das angefochtene Gerichtsurteil verfolge das ADZ für seinen Kontakt mit dem UN-Komitee und die Übermittlung von Informationen.

Samstag, 4. Januar 2014

Erklärung des ADZ Memorial zur Auflösung der Organisation

Die Arbeit wird jedoch weiter gehen


Das vergangene Jahr 2013 war für viele ein schlechtes Jahr. Das gilt für NGOs, die ins Kreuzfeuer staatsanwaltlicher Überprüfungen gerieten, für Minderheiten, deren Rechte gesetzlich eingeschränkt wurden, Migranten, die sowohl von Seiten der Behörden als auch von Nationalisten „Razzien“ ausgesetzt waren, Gefangenen, die vergeblich auf eine Amnestie hofften. Schlecht erging es auch Ökologen und Menschenrechtlern, gemeinnützigen Organisationen und religiösen Gruppen.

Das Jahresende brachte auch das Ende für einige Arbeiten und Themen. Der Beginn des neuen Jahres wird hier auch ein Neubeginn.

Die Arbeit an den Projekten der privaten gemeinnützigen Institution „Antidiskriminierungszentrum ‚Memorial‘“ ist beendet. Die offene Kampagne gegen unsere Organisation, die ständigen neuen „Aufforderungen“, „Verordnungen“, „Einsprüchen“ und „Klagen“ der Staatsanwaltschaft machen es einfach unmöglich, die Arbeit wie früher fortzuführen.

Auf den Einsatz für die Rechte gefährdeter Gruppen – Roma und Migranten, verschiedener Minderheiten, Frauen und Kinder – hat die Staatsanwaltschaft mit handfesten politischen Repressionen reagiert. Denn die Klage, mit der das ADZ gezwungen werden sollte, seine Tätigkeit  als die „einer NGO, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“, zu deklarieren, ist eine Repressionsmaßnahme. Die Richterin des Lenin-Bezirksgerichts St. Petersburg Anna Moros hat der Klage stattgegeben. Das ADZ hat weder die Klage noch die Gerichtsentscheidung als legitim akzeptiert und wird dies auch nicht tun.

Aber wenn man mit diesem Makel versehen ist, kann man nicht mit Schulen und Fachhochschulen zusammenarbeiten, nicht mit Arbeitsinspektionen, die die Arbeitsbedingungen von Migranten überprüfen, und nicht mit Verwaltungsorganen in Regionen, in denen Roma-Familien leben.

Wir sehen uns daher gezwungen, die Projekte im Rahmen des ADZ Memorial aufzugeben. Wir hoffen jedoch, dass die Arbeit in allen Bereichen weiter geht.

Das ADZ Memorial (dies ist bereits die Bezeichnung für eine internationale Menschenrechtsorganisation) wird weiterhin Informationen über Menschenrechtsverletzungen an Minderheiten und anderen gefährdeten Gruppen sammeln und auswerten. Es wird Diskriminierung bekämpfen, Analysen erstellen, Berichte und Aufsätze publizieren und die Website adcmemorial.org betreiben.
Wir sind gezwungen, die juristische Person aufzugeben, aber nicht unsere Tätigkeit

Als private gemeinnützige Einrichtung hat das ADZ Memorial hat fast sechs Jahre existiert. In diesen Jahren haben wir viel erreicht, aber es bleibt noch mehr, was uns nicht gelungen ist. Wir konnten uns für die Rechte einiger hundert einsetzen, aber wir konnten die Praxis der Diskriminierung nicht beenden. Wir konnten Missstände bekannt machen, wie die Segregation von Kindern in den Schulen, die Polizeigewalt gegen schutzlose Personen, deren einzige Schuld in ihrem „Äußeren“ besteht, die katastrophale soziale und ökonomische Situation von Migranten und Roma. Aber es ist uns nicht gelungen, zu erreichen, dass die Normen des russischen und internationalen Rechts gegenüber den Gruppen und Personen, die zu unseren Schützlingen gehören, eingehalten werden.
Es gilt also weiterzuarbeiten, ungeachtet der Hindernisse, die man uns in den Weg legt.

Wir bedanken uns bei all jenen, die uns in der für unsere Organisation schweren Zeit unterstützt haben und für uns eingetreten sind, die die lange Geschichte der Schikanen gegen das ADZ gewissenhaft und verantwortungsbewusst öffentlich gemacht haben, die die Gerichtstermine verfolgt und ihnen beigewohnt haben, die darüber gelesen und an uns gedacht haben.
Wir können nicht alle nennen, man möge es uns nachsehen, wenn jemand in der Aufzählung fehlt. Besonders möchten wir die grundsätzliche Position des UNO-Komitees gegen Folter würdigen, das die Drangsalierung unserer Organisation wegen der Zusammenarbeit mit diesem Komitee und wegen der Veröffentlichung unseres Berichts über Polizeiwillkür scharf verurteilt hat. Wir danken der Internationalen Föderation für Menschenrechte (FIDH), die immer wieder die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf unsere beklagenswerte Situation gelenkt hat, und ebenso allen weiteren Organisationen, die Erklärungen zu unserer Unterstützung abgegeben haben, darunter Human Rights Watch, Frontline for Human Rights Defenders, Civic Solidarity Platform, der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, Amnesty International, dem Zivilform „EU-Russland“, dem Europäischen Zentrum für die Rechte der Roma, Minorities Rights Group.

Wir danken all jenen, die sich persönlich gegen die ungerechten Verfolgungen gewandt haben, in Roma-Mailinglisten und in Publikationen, die aus dem fernen Zentralasien Solidarität bekundet und die bei allen möglichen Treffen und Konferenzen über unsere Notlage berichtet haben.

Die große Unterstützung, die uns durch die Medien zuteilwurde, erfüllt uns nicht nur mit Dankbarkeit, sondern auch mit Stolz. Ungeachtet der Tatsache, dass in unserem Fall eindeutig ein staatlicher Auftrag vorlag, haben die Journalisten über uns fast nur positiv berichtet (das NTV zählt hier nicht, aber selbst dort wurden wir nicht besonders attackiert!).

Solange Journalisten über politische Verfolgungen die Wahrheit schreiben können und wollen – wenn auch nur in einigen wenigen Publikationen – ist nicht alles verloren. Und dass sie es „wollen“ ist hier wichtiger als das sie es „können“.

Nicht nur Journalisten, wir alle werden das können, was wir wollen!

Ein gutes neues Jahr! Auf ein neues ADZ!


Sonntag, 15. Dezember 2013

"Das ist kein Zufall, sondern unmittelbare Folge des 'Agentengesetzes'"

Erklärung von MEMORIAL International zum Urteil gegen das ADZ


Am 12. Dezember hat das Lenin-Bezirksgericht in Sankt Petersburg das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) MEMORIAL Petersburg zum ausländischen Agenten erklärt und dazu verpflichtet, sich in das entsprechende Register einzutragen. Das ADZ MEMORIAL ist eine Petersburger NGO, die sich der Unterstützung von Vertretern ethnischer Gruppen widmet, die traditionell Diskriminierungen ausgesetzt sind (vor allem Roma).

Am 10. Dezember hatte der russische Präsident auf einem Treffen mit Menschenrechtlern wörtlich gesagt: „Die Regierung und die Menschenrechtsbewegung haben vollkommen identische Aufgaben“. Zwei Tage danach, am Tag der russischen Verfassung, erklärte er in seiner jährlichen Botschaft an die Bundesversammlung ausdrücklich, „die Unterstützung der Menschenrechtsbewegung“ müsse „eine vorrangige Aufgabe in der gemeinsamen Arbeit von Staat und Gesellschaft werden“.

Praktisch im selben Augenblick, in dem Putin diese Rede vor dem Parlament vortrug, beschloss ein Gericht in Petersburg, eine der effizientesten Menschenrechtsorganisationen in Russland de facto zu zerstören. Es handelt sich tatsächlich darum, dass diese Organisation vernichtet wird, denn nicht eine einzige unabhängige NGO wird bereit sein, sich das beleidigende und verlogene Etikett eines „ausländischen Agenten“ anzuheften.

Deutlicher hätte man die Diskrepanz zwischen Worten und Taten der russischen Regierung nicht demonstrieren können.

Was in Petersburg geschehen ist, ist kein Zufall, sondern die unmittelbare Folge des „Agentengesetzes“. Dieses Gesetz wurde auf Initiative der russischen Führung konzipiert und im Eilverfahren verabschiedet, und zwar ausschließlich für den Kampf gegen unabhängige NGOs, die auf allen Ebenen Willkür bekämpfen.

Solange dieses Gesetz nicht annulliert wird, gibt es keinen Grund, sich auf beruhigende Reden zu verlassen, unabhängig von der Position der Person, die sie äußert.

Wir erklären uns solidarisch mit unseren Kollegen un Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL und sind bereit, mit ihnen gemeinsam gegen das verfassungswidrige Gesetz zu kämpfen und für eine Revision der Gerichtsentscheidung einzusetzen.

13.12.2013
Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL
MEMORIAL Sankt Petersburg

Quelle: http://www.memo.ru/d/180562.html
Stellungnahmen anderer Organisationen:
http://www.iphronline.org/russia-adc-memorial-decision-20131212.html
http://www.fidh.org/en/eastern-europe-central-asia/russia/14381-russian-federation-adc-memorial-officially-declared-a-foreign-agent-by-the
http://www.hrw.org/news/2013/12/13/russia-new-foreign-agents-law-ruling

15.12.2013

Donnerstag, 12. Dezember 2013

Gerichtsentscheidung in Petersburg gegen MEMORIAL

Am 12. Dezember hat das Petersburger Gericht sein Urteil gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) MEMORIAL Petersburg gefällt: Die Organisation wurde verpflichtet, sich als „Nichtregierungsorganisation, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“, in das dafür vorgesehene Register eintragen zu lassen.

Seit August haben hierzu insgesamt sechs Gerichtstermine stattgefunden. Bei der letzten Verhandlung am 25. November hatte die Staatsanwaltschaft die Klage noch in dem Sinne verschärft, dass das Gericht das ADZ ausdrücklich zum „ausländischen Agenten“ erklären und zur Registrierung verpflichten sollte.

Das Gericht hat der von der Staatsanwaltschaft initiierten Zivilklage in vollem Umfang stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem ADZ bisher seinen Bericht an die UNO über polizeiliche Willkür gegen „Roma, Migranten und Aktivisten“ als „politische Tätigkeit“, die vom Ausland finanziert wurde, zur Last gelegt – ungeachtet der Tatsache, dass der Bericht deutlich vor dem 21. November 2012 – dem Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ - erstellt worden war. Heute ging die Staatsanwalt noch einen Schritt weiter und erklärte, die „gesamte Tätigkeit“ des ADZ erfülle die Kriterien für einen „ausländischen Agenten“, ohne dass diese Tätigkeit näher beschrieben worden wäre.

Die Vertreter des ADZ stellten zahlreiche Anträge, die allesamt abgewiesen wurden. So beantragten sie, das Verfahren zu vertagen, bis das Verfassungsgericht und das Europäische Gericht für Menschenrechte über die Rechtmäßigkeit des „Agentengesetz“ entschieden haben.

Stefania Kulaeva, die Leiterin des ADZ, bekannte sich dazu, von ausländischen Stiftungen Unterstützung für ihre Arbeit bekommen zu haben. Die Organisation sei jedoch in ihrer inhaltlichen Arbeit vollkommen unabhängig: „Wir entscheiden immer selbst, was wir tun müssen, und die Stiftungen nehmen unsere Vorschläge an oder eben nicht.“

Zu erklären, dass Menschenrechtsarbeit bei uns nur Ausländern zugutekäme, wäre „eine Schande für unser Land", so Kulaeva. „Deshalb appellieren wir an das Gericht, die Tätigkeit von Menschenrechtlern nicht zur „Tätigkeit eines ausländischen Agenten“ zu erklären.“ Ihre Worte fanden indes kein Gehör.


Unsere Berichte dazu auf einen Blick:
http://memorial-de.blogspot.ru/search/label/ADZ

Montag, 25. November 2013

"Zivilklagen" gegen NGOs: ADZ und "Don-Frauen"


Verhandlungen in Petersburg und Novotscherkassk

Am 25. November wurde die gerichtliche Auseinandersetzung um die „Zivilklage“ gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial Petersburg fortgesetzt. Zu einer Entscheidung kam es noch nicht, die Verhandlung wurde auf den 12. Dezember vertagt.

Die Staatsanwaltschaft präzisierte die „Zivilklage“ dahingehend, dass sie das Gericht aufforderte, das Zentrum für eine nichtkommerzielle Organisation zu erklären, „die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“. Bisher war es darum gegangen, dass sich die Organisationen selbst als solche definieren und registrieren lassen sollten.

Von Seiten des Staatsanwalts wurde ein weiteres Gutachten vorgelegt, diesmal von zwei Juristen (ebenfalls vom Herzen-Institut, wie auch der zuvor bestellte Gutachter), das wiederum die Frage untersuchen sollte, ob der Rechenschaftsbericht des Zentrums an die UNO als „politische Tätigkeit“ zu bewerten sei. Dieses Gutachten hält fest, dass es keine gesetzlich festgeschrieben Definition für „politische Tätigkeit“ gebe und man sich daher an einem „analogen Gesetz“ orientieren müsse, und zwar am Parteiengesetz. Den Bestimmungen in diesem Gesetz zufolge sei der UNO-Bericht als „politische Tätigkeit“ zu betrachten.

Das ADZ brachte etliche Gegenargumente vor, nicht zuletzt auch die Tatsache, dass der Bericht an die Uno vor dem 9. November 2012 und damit eindeutig vor Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ am 21. November erstellt wurde.

Ein ähnliches Verfahren – ebenfalls eine „Zivilklage“ – wurde am 25. November in Novotscherkassk verhandelt. Hier ging es um die Vereinigung der „Don-Frauen“, einer Friedens- und Menschenrechtsorganisation im Gebiet Rostow, die sich u. a. mit der Situation im Kaukasus und mit Frauenrechten befasst.

Der von den Don-Frauen pflichtgemäß veröffentlichte finanzielle Rechenschaftsbericht war als „politische Tätigkeit“ bewertet worden. Demnach ist die Organisation in der Lesart des Gesetzes ein "ausländischer Agent". Auch dieses Verfahren wurde nach längeren Debatten über verschiedene Gutachten und die Kompetenzen der jeweiligen Gutachter auf den 4. Dezember vertagt.


Dienstag, 12. November 2013

Gerichtliche Auseinandersetzungen gehen weiter


Verfahren gegen das ADZ. Weitere Organisation in Perm gewinnt Verfahren

Am 11. November hat ein weiterer Gerichtstermin im Zusammenhang mit der Zivilklage gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial Petersburg stattgefunden. Auf dieser Sitzung hatten die bestellten Experten das Wort, die die Frage untersuchen sollten, ob der Bericht des ADZ an die UNO über bedrohte Minderheiten den Tatbestand einer „politischen Tätigkeit“ erfüllt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Vladimir Rukinov (Herzen-Universität) beauftragt. Dieser räumte zwar ein, dass der Bericht nicht zu einer Änderung der staatlichen Ordnung aufrufe, aber die Erstellung des Berichts als solchen trage durchaus einen politischen Charakter, der ihm missfalle. Mit dem Bericht könne „unbewusst“ Einfluss auf die Gesellschaft genommen werden.

Dmitrij Dubrovskj, einer der Gutachter des ADZ, stellte diese „unbewusste“ Beeinflussung in Abrede. Dubrovskij und Elena Belokurova betonten, dass die Empfehlungen in dem Bericht die Umsetzung bestehender russischer Gesetze, besonders des Gesetzes über die Polizei, fördern sollten.
Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 25. November anberaumt.

An diesem Tag findet auch eine weitere Verhandlung gegen die ADZ-Direktorin Olga Abramenko statt. Anfang Oktober hatte sie ein Administrativverfahren bereits gewonnen. Das ADZ war indes, wie andere Memorial-Verbände auch, von mehreren Instanzen überprüft worden – und zwar auch von der Verbraucherschutzbehörde und der Abteilung für Katastrophenschutz. Beide hatten mehrere Beanstandungen angemeldet, so u. a. den fehlenden Nachweis über eine Fluorographie der Mitarbeiter (das ist eine in Russland übliche Röntgen-Reihenuntersuchung auf Tuberkulose) sowie minimale Schäden an der Einrichtung (etwa ein kleiner Sprung in einer Steckdosenleiste) sowie angebliche bauliche Unzulänglichkeiten, für die ggf. das ADZ, das die Räume nur gemietet hat, gar nicht zuständig ist.

Ebenfalls am 11. November fand in Perm das Verfahren des Permer Zentrums GRANI (Zentrum für gesellschaftliche Analyse und unabhängige Untersuchungen) seinen Abschluss. Wie bereits letzte Woche der Permer Bürgerkammer, wurde jetzt dem Zentrum GRANI bescheinigt, kein „ausländischer Agent“ zu sein. Die Aufforderung der Staatsanwaltschaft, sich als solcher registrieren zu lassen, erklärte das Gericht für ungesetzlich.