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Mittwoch, 10. Februar 2016

MEMORIAL Petersburg gewinnt Verwaltungsverfahren

Das wissenschaftliche Informationszentrum MEMORIAL Petersburg (NITs), das im November letzten Jahres als "ausländischer Agent" verzeichnet worden war, hat einen juristischen Erfolg erzielt. Ein Petersburger Bezirksgericht hat das Verfahren niedergeschlagen, das das Justizministerium Ende November gegen MEMORIALeingeleitet hatte.

Das Ministerium warf MEMORIAL einen angeblichen Verstoß gegen das Verwaltungsstrafrecht vor, da sich die Organisation nicht selbst als "ausländischer Agent" hatte registrieren lassen. In solchen Fällen droht eine Geldstrafe von 300.000 bis 500.000 Rubeln.

5. Februar 2016

Samstag, 23. Januar 2016

"Komitee zur Verhinderung von Folter" als "ausländischer Agent" registriert

Vor wenigen Tagen wurde das Komitee zur Verhinderung von Folter zum „ausländischen Agenten“ erklärt.

Dieses Komitee ist neben einer Reihe weiterer Organisationen aus dem „Komitee gegen Folter“ hervorgegangen, das sich – eben wegen der Registrierung als „ausländischer Agent“ und den sich daraus ergebenden Konsequenzen – im letzten Jahr aufgelöst hatte.

Das Komitee zur Verhinderung von Folter verfügt über keine ausländische finanzielle Förderung und lebt ausschließlich von Spendengeldern aus Russland. Dennoch hat das Justizministerium nach einer Überprüfung entschieden, es als „Agenten“ zu verzeichnen. Als Begründung dient das Argument, dass seine russischen Spender bei Organisationen arbeiteten, die aus dem Ausland finanziert würden.

„Offenbar hätten wir auch noch überprüfen müssen, wo die Personen arbeiten, die uns Spenden überwiesen haben, und darüber hinaus feststellen, aus welchen Quellen sich ihr Arbeitgeber finanziert“, kommentierte der Leiter des Komitees Igor Kaljapin.

Kaljapin versicherte, dass das Komitee das Etikett des „ausländischen Agenten“ im eigenen Land nie akzeptieren werde. Die Arbeit des Komitees solle in jedem Fall fortgesetzt werden.

17. Januar 2016

Urteil in Strasbourg zum staatlichen Vorgehen auf dem Bolotnaja-Platz

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt russischem Kläger Recht

Das Europäische Gericht für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg hat am 5. Januar der Klage von Jewgenij Frumkin stattgegeben. Frumkin, der der Partei „Demokratische Union“ angehört, hatte gegen das Vorgehen der russischen Behörden im Zusammenhang mit der Kundgebung am Bolotnaja-Platz am 6. Mai 2012 (gegen Fälschungen bei den vorangegangenen Parlaments- und Präsidentenwahlen) geklagt.

Es ging um einen Demonstrationszug mit einer Abschlusskundgebung. Frumkin hatte nur an letzterer teilnehmen wollen, war jedoch festgenommen und zunächst für zwei Tage (bis 8. Mai) in Haft gehalten worden. Danach wurde er zu 15 Tagen Haft als Ordnungsstrafe (nach Art. 19.3 Verwaltungsstrafrecht) verurteilt.

Dieses Urteil hatte Frumkin vergeblich bei höheren russischen Instanzen angefochten und schließlich am 9. November 2012 auch beim EGMR. Dort liegen etliche weitere Klagen im Zusammenhang mit den Bolotnaja-Verfahren vor von Demonstranten, die ebenfalls mit Ordnungsstrafen (einschließlich Haft) belegt wurden sowie von Personen, die strafrechtlich verurteilt wurden.

Laut Urteil des EGMR wurden im Falle von Frumkin mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt: das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5), das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6) sowie das Recht zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 11).

Das Gericht hat die Vorgänge im Zusammenhang mit dem 6. Mai 2012 – auch die Vorgeschichte - im Detail untersucht. Geplant war eine Demonstration mit einer Abschlusskundgebung auf dem Bolotnaja-Platz. Beides war genehmigt, die Schlusskundgebung kam jedoch nicht mehr zustande. Anders als vorgesehen und abgesprochen sperrten die Behörden einen Teil des Bolotnaja-Platzes – die Grünanlage – ab. In der Folge kam es zu Gedränge, an einigen Stellen wurde die Polizeiabsperrung zeitweise durchbrochen. Es kam zu zahlreichen Festnahmen.

Nach Auffassung des Gerichts haben die Behörden nichts unternommen, um den entstehenden Konflikt zu deeskalieren, sie hielten keinerlei Kontakt mit den Organisatoren der Kundgebung, um mögliche Übergriffe zu verhindern. Dadurch sind sie ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, die friedliche Durchführung der Aktion zu gewährleisten.

Jevgnij Frumkin habe sich auf einem Gebiet befunden, das für die Kundgebung reserviert worden war und keinerlei Gewalt angewandt. Die Sanktionen gegen ihn trügen einen abschreckenden Charakter, mit dem offensichtlichen Ziel, den Kläger und andere Personen von weiteren Protestkundgebungen und oppositionellen Aktivitäten abzuhalten. Weder hätten die Behörden ein gesetzwidriges Verhalten Frumkins bewiesen noch hätten sie überhaupt eine Begründung dafür abgegeben, dass er 36 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten wurde. Bei seiner Verurteilung zu 15 Tagen Haft habe die Schuldfrage gar keine Rolle gespielt.

Das EGMR sprach Frumkin eine Zahlung von 25.000 Euro zu. Darüber hinaus muss der russische Staat die Verfahrenskosten übernehmen (7.000 Euro).

Insgesamt sind im „Bolotnaja-Verfahren“ bisher 19 Personen zu Haftstrafen verurteilt worden. Einige haben ihre Haftzeit bereits verbüßt. 13 weitere Personen waren im Rahmen einer Amnestie Ende 2013 freigekommen. Ende 2015 wurde Dmitrij Butschenkow verhaftet, der indes behauptet, am 6. Mai nicht auf dem Bolotnaja-Platz gewesen zu sein. Die bisher letzte Verurteilung erfolgte am 22.12.2015. An diesem Tag wurde Iwan Nepomnjaschtschich nach 22 Monaten Hausarrest zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

13. Januar 2016

Proteste gegen die Verurteilung von Ildar Dadin

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL fordert unverzügliche Freilassung

Die Verurteilung von Ildar Dadin zu drei Jahren Haft hat etliche Proteste ausgelöst. Es kam zu Kundgebungen, vor allem Einzelmahnwachen, in mehreren Städten, darunter St. Petersburg und Jekaterinburg.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL forderte in der nachstehenden Erklärung Dadins unverzügliche Freilassung sowie die Abschaffung des Artikels 212.1, nach dem er verurteilt wurde:

"Am 7. Dezember hat Natalija Dudar, Richterin des Basmannyj-Gerichts Moskau, das erste Urteil nach Art. 212.1 StGB RF gefällt (wiederholter Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen). Sie hat Ildar Dadin schuldig gesprochen und ihn zu drei Jahren Freiheitsentzug in einer Kolonie gewöhnlichen Regimes verurteilt.

Dieses Urteil ist eine besonders zynische Attacke gegen Bürgerrechte und Freiheiten, eine Beleidigung gegen die Idee der Rechtssprechung, selbst wenn man es mit anderen politisch motivierten und in unseren Augen ungesetzlichen Urteilen vergleicht. Zwei der vier Vorfälle, die Dadin zur Last gelegt werden, waren Einzelmahnwachen, die nicht einmal gegen die „drakonische“ Gesetzgebung der Russischen Föderation über öffentliche Veranstaltungen verstoßen. Ein weiterer Vorfall hatte überhaupt nichts mit einer solchen Aktion zu tun.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat den Artikel 212.1 StGB der RF bereits kritisiert. Er soll ganz offensichtlich dem Zweck politischer Verfolgungen dienen. Er ist verfassungswidrig und unrechtmäßig, da er

- die wiederholte Bestrafung für ein und denselben Rechtsverstoß vorsieht;

- das Vorliegen eines Straftatbestandes davon abhängig macht, dass die Person ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde und sie damit der Garantien beraubt, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind;

- das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzt, indem er eine wiederholte Ordnungswidrigkeit, die die Persönlichkeit des Delinquenten charakterisiert, zum einzigen qualifizierenden Merkmal für die Begehung einer Straftat macht;

- eine Verantwortung festschreibt, die offensichtlich nicht dem anzunehmenden Gefährlichkeitsgrad für die Gesellschaft entspricht;

- entgegen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Russischen Föderation und der Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne hinreichenden Grund die Freiheit friedlicher Versammlungen einschränkt.

Beim Prozess war es bezeichnenderweise gerade Ildar Dadin selbst, und nicht die Anklagevertretung und das Gericht, der eine Position vertrat, die auf der Verfassung der Russischen Föderation basiert, indem er an die Rechte und Freiheiten der Bürger appellierte.

Wer nach Art. 212.1 StGB zur Verantwortung gezogen wird, ist für das Menschenrechtszentrum MEMORIAL jemand, der ungesetzlich und aus politischen Gründen verfolgt wird. Jeder, der auf dieser Grundlage der Freiheit beraubt wird, ist ein politischer Gefangener.

Wir fordern die unverzügliche Einstellung des Verfahrens gegen Ildar Dadin, seine bedingungslose Freilassung und die Streichung des Artikels 212.1 aus dem russischen Strafgesetzbuch."

9. Dezember 2015

Weitere Geldstrafen gegen NGOs

Sacharow-Zentrum zu hoher Strafzahlung verurteilt. Menschenrechtszentrum MEMORIAL verliert Revision

Das Sacharow-Zentrum soll nach einem Urteil vom 30. September 400.000 Rubel Strafe zahlen, weil es eine seiner Publikationen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet hatte. Auf eine diesbezügliche Aufforderung hat das Zentrum auf seiner Website unten folgenden Vermerk angebracht: Das Sacharow-Zentrum „wurde auf Beschluss des Justizministeriums der Russischen Föderation vom 25.12.2014 Nr. 1990-r in das Register der Organisationen eingetragen, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben. Diesen Beschluss fechten wir gerichtlich an.“

Bereits im März war das Sacharow-Zentrum zu einer Geldstrafe von 300.000 Rubeln verurteilt worden, weil es sich nicht selbst in das Verzeichnis hatte aufnehmen lassen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat seine Klage gegen seine doppelte Geldstrafe in Höhe von 600.000 Rubeln inzwischen verloren und wird wiederum in Revision gehen. Allerdings muss die Strafe innerhalb von zwei Monaten beglichen werden.

Das Menschenrechtszentrum wurde ebenfalls verurteilt, weil es auf zwei Publikationen nicht vermerkt habe, als "ausländischer Agent" zu fungieren. Die Tatsache, dass es sich hier um Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL (und nicht des Menschenrechtszentrums) handelte, ließ das Gericht unberücksichtigt. Diese Tatsache wurde auf der heutigen Sitzung des Rats für Menschenrechte im Beisein von Präsident Putin von der Menschenrechtsbeauftragten Ella Pamfilova zur Sprache gebracht.

1. Oktober 2015

Mittwoch, 26. August 2015

Urteile gegen Sentsov und Koltschenko verkündet

Belastungszeuge fordert Wiederaufnahme seines Verfahrens

Ein Gericht in Rostow hat am 25. August das Urteil gegen Oleg Sentsov und Alexander Koltschenko verkündet. Oleg Sentsov wurde zu 20 Jahren strenger Lagerhaft verurteilt, Alexander Koltschenko zu zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte im Falle Sentsov 23 Jahre und für Koltschenko zwölf Jahre beantragt.

Sentsov und Koltschenko waren im Mai 2014 auf der Krim verhaftet und nach Moskau verschleppt worden. Der Prozess fand indessen in Rostow statt.

Einer der beiden Belastungszeugen, Gennadij Afanasjew, hat seine Aussage während des Prozesses zurückgezogen und erklärt, sie sei unter Folter zustande gekommen. Afanasjew war bereits zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden, ebenso wie der andere Belastungszeuge, Alexej Tschirnij.

Afanasjew hat inzwischen eine Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt. Er bestreitet nicht, an gesetzwidrigen Aktionen teilgenommen zu haben, besteht allerdings darauf, dass von „Terrorismus“ keine Rede sein könne. Afanasjews Anwalt Alexander Popkow beklagt, dass ihm der Einblick in die Akten des Verfahrens verweigert werde.

Oleg Sentsov bestreitet jegliche Beteiligung an illegalen Handlungen. Während seiner Untersuchungshaft und insbesondere in den letzten Tagen hat es zahlreiche Solidaritätsbekundungen für Sentsov gegeben, sowohl von Seiten russischer Berufskollegen als auch aus dem Ausland.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat Sentsov, Koltschenko und Afanasjew als politische Gefangene anerkannt. Informationen in russischer Sprache zu Afanasjew finden Sie hier und zu Sentsov und Koltschenko hier, die Schlussworte Sentsovs (in englischer Übersetzung) hier und Koltschenkos (russisch) hier.

Dienstag, 21. April 2015

Verleihung des Lew-Kopelew-Preises in Köln

Festakt in der Kreissparkasse Köln

Am 19. April wurde in den Räumen der Kreissparkasse Köln der Lew-Kopelew-Preis verliehen. Ausgezeichnet wurden Ruslana Lyzhytschko und Jewgenij Zacharov aus der Ukraine sowie Andrej Makarewitsch und Eduard Uspenskij aus Russland.

Die Laudatio hielt der Präsident des Europäischen Parlamentes Martin Schulz. Er würdigte die Preisträger, die in der Tradition Lew Kopelews stünden. "Genauso wie Lew Kopelew treten sie für das tolerante und friedliche Zusammenleben aller Nationalitäten ein- in der Ukraine wie in Europa.

Dass diese vier beispielhaften Persönlichkeiten, zwei Ukrainer und zwei Russen, heute ausgezeichnet werden, ist eine gute Wahl und ein wichtiges Zeichen der Solidarität und der Ermutigung.

Mit diesem Preis werden auch all jene Menschen geehrt, die sich am 21. November 2013 zur Euromaidan Bewegung zusammenschlossen, um gemeinsam für das Selbstbestimmungsrecht des ukrainischen Volkes einzutreten, für eine freie und demokratische Ukraine.

Die Menschen auf dem Maidan schwenkten die europäische Flaage, die Flagge unserer Wertegemeinschaft, weil sie mit Europa die Werte der Freiheit, der Demokratie und der Menschenrechte sowie der Hoffnung auf eine bessere Zukunft verbinden. Ich möchte Ruslana Lyschytschko, Andrej Makarewitsch, Jewgenij Zacharow und Eduard Uspenskij ausdrücklich meinen Dank und meinen Respekt aussprechen für den Beitrag, den Sie zur Euromaidan Bewegung geleistet haben. (...)

Unsere vier Preisträger ... zwei Ukrainer und zwei Russen,geben mir Hoffnung, dass eine Aussöhnung zwischen dem ukrainischen und dem russischen Volk möglich ist, und auch die EU und Russland einander wieder gute Nachbarn sein können. Wenn wir beherzigen, was uns der Humanist Lew Kopelew, der sich zeitlebens intensiv für die Völkerverständigung einsetze, mit gab: 'Toleranz, Moral, Menschlichkeit - die Ideale und Träume der deutschen und russischen Aufklärer sind keine wirklichkeitsfremden Utopien. Sie sind Wegweiser für unsere Gegenwart und Zukunft."

 


Nachfolgend dokumentieren wir den Auftritt von Jewgenij Zacharow:

"Ich bin dem Lew Kopelew Forum aufrichtig dankbar! Es ist für mich eine große Ehre, den Preis zu erhalten, der den Namen dieses großes Schriftstellers, Humanisten und Menschenrechtlers trägt. Seine Ansichten und Gedanken sind auch heute außerordentlich aktuell. So denkt man in der Ukraine darüber nach, wie man gegen die verlogene russische Propaganda angehen kann, die ständig das Schwarze für Weiß und umgekehrt erklärt. Und Kopelew sagt: 'Die Lüge kann nur durch die Wahrheit besiegt werden.' Tatsächlich gibt es keine bessere Waffe gegen die Lüge als die Wahrheit.

In seinem Aufsatz: 'Was mich die Geschichte gelehrt hat' scheibt Kopelew: 'Die für mich wichtigste Lektion aus der neuesten Geschichte ist sehr einfach, wenn sie auch keineswegs leicht zu beherzigen ist. Es ist die Lehre der Wahrheit und Toleranz. Ohne sie geht alles Leben auf der Erde zugrunde. Vorbehaltlose Wahrheit und größtmögliche Toleranz, Menschenliebe, die alle Spielarten von Hass und Feindschaft überwinden, sind Voraussetzungen für das Weiterleben der Menschheit.' In der Tat ist Toleranz für die ukrainische Gesellschaft unabdingbar. Ein Teil dieser Gesellschaft hat anscheinend den Verstand verloren und ist der Auffassung, gegen Separatisten und russische Aggressoren sei jedes Mittel recht. Der zunehmende Hass gegenüber den Separatisten, die Freude über das Töten von Kämpfern, die Verbreitung von Fotos mit den Leichen getöteter Feinde in sozialen Netzen – all dies ist der Boden, auf dem Folter und andere Arten von Gewalt entstehen. Auf politischer Ebene führt das zu der irrigen Vorstellung, dass man schwierige Probleme mit einfachen Methoden lösen könnte, indem man Druck auf die Gegner ausübt und Hetzkampagnen gegen sie organisiert. Das Ergebnis ist, dass das Parlament in bester Absicht Gesetze verabschiedet, die man nur als eine Verhöhnung des Rechts bezeichnen kann. Das ist für die Zukunft des Landes sehr gefährlich.

Heute führt die Ukraine Krieg gegen den russischen Aggressor, sie kämpft um ihre Freiheit und Unabhängigkeit. Aber es kommt darauf an, zu verstehen, dass es sich hier um einen Konflikt von Zivilisationen handelt, dass die Ukraine in diesem Krieg nicht nur sich selbst, sondern die gesamte westliche Welt verteidigt. Der Hass gegen Putin und die imperiale Oberschicht des russischen Staats darf in keinem Fall umschlagen in einen Hass gegen gewöhnliche Russen, gegen die von der Propaganda benebelten Anhänger der Parole „Die Krim ist unser“. Die Ukrainer dürfen auch nicht jene 15 % der russischen Bürger vergessen, die die ukrainische Revolution der Würde unterstützt haben und sich gegen die russische Aggression wenden. Es ist unsere Pflicht, ihnen zu helfen, und die beste Hilfe wird darin bestehen, in unserem eigenen Land erfolgreich zu sein – die Mittelklasse zu fördern, echte, demokratische Reformen voranzutreiben und den Rechtsstaat zu stärken. Denn die Entstehung einer starken, freien und demokratischen Ukraine ist die notwendige Voraussetzung für die Verteidigung und Entwicklung eines freien Russland.

Ich möchte noch sagen, dass mit dieser Auszeichnung die gesamte ukrainische Menschenrechtsgemeinschaft geehrt wird, die 1991, als die Zahl der Menschenrechtler mit einer Hand abzuzählen war, fast von Null an zu einer (für die Ukraine) großen und einflussreichen Gruppe von Organisationen und Menschen angewachsen ist. Ich verstehe diese Auszeichnung als Anerkennung des menschenrechtlichen Geistes des ukrainischen Majdan, als die Ukrainer ein weiteres Mal demonstriert haben, dass für viele von ihnen Freiheit, Gerechtigkeit, Ehre und Würde mehr bedeuten als das Leben. Es ist eine Anerkennung des gemeinsamen Strebens nach diesen Werten unabhängig von Sprache, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit, eine Würdigung des bewundernswerten Phänomens der Freiwilligen-Arbeit – 77 % der Ukrainer unterstützen die Armee, Verwundete und ihre Angehörigen sowie Personen, die ihre Heimatregionen verlassen mussten, und 20 % der Bevölkerung waren aktiv an den Geschehnissen auf dem Majdan und der Freiwilligen-Bewegung beteiligt.

Ich bin stolz darauf, dass ich Ukrainer, dass ich ein Teil meines Volkes bin. Ich danke nochmals dem Lew Kopelew Forum."

 

Mittwoch, 11. März 2015

Menschenrechtszentrum MEMORIAL verliert Gerichtsverfahren

Ein Moskauer Bezirksgericht hat heute die Eintragung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL in das berüchtigte Register "ausländischer Agenten" für rechtens erklärt.

Es schloss sich damit der Auffassung des Justizministeriums an, das die Eintragung veranlasst hatte. Anders als der Anwalt von MEMORIAL Kirill Koroteev, der eine "politische Tätigkeit" von MEMORIAL in Abrede stellte, betonte der Vertreter des Justizministeriums, die politische Komponente bei MEMORIAL sei eindeutig, und damit sei die Verzeichnung als "ausländischer Agent" gerechtfertigt.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL war im Juli vergangenen Jahres in das Verzeichnis eingetragen worden. Inzwischen befinden sich bereits45 Nichtregierungsorganisationen in diesem Register.

Mittwoch, 18. Februar 2015

Der Befehl, keine Gefangenen zu machen, ist ein Verbrechen

Erklärung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL

Am 23. Januar hat der Chef der selbsternannten Donezker Volksrepublik (DVR) Alexander Sachartschenko erklärt, dass er den militärischen Verbänden der DVR den Befehl gegeben habe, künftig keine Gefangenen mehr zu nehmen. Mit diesem Befehl hat er ein Kriegsverbrechen begangen.

Ein solcher Befehl ist ein Verbrechen, unabhängig davon, ob man den militärischen Konflikt in der Ukraine als internationalen Konflikt oder als Bürgerkrieg einschätzt. Das internationale humanitäre Recht verbietet eindeutig, derartige Befehle zu geben.

Im dritten Artikel der für alle verbindlichen Genfer Konventionen ist die Forderung an die an einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien formuliert:
Personen, (…) welche die Waffen gestreckt haben, und (...) Personen, die infolge Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder irgendeiner anderen Ursache außer Gefecht gesetzt wurden, sollen unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden…
Zu diesem Zwecke sind und bleiben in Bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und überall verboten:
Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung
.“

Das erste Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen, das internationale Konflikte behandelt, untersagt in Artikel 40 ausdrücklich, "den Befehl zu erteilen, niemanden am Leben zu lassen, dies dem Gegner anzudrohen oder die Feindseligkeiten in diesem Sinne zu führen.“

Artikel 41 dieses Protokolls verbietet es, jemanden anzugreifen, „der a) sich in der Gewalt einer gegnerischen Partei befindet, b) unmissverständlich seine Absicht bekundet, sich zu ergeben, oder c) bewusstlos oder anderweitig durch Verwundung oder Krankheit kampfunfähig und daher nicht in der Lage ist, sich zu verteidigen, sofern er in allen diesen Fällen jede feindselige Handlung unterlässt und nicht zu entkommen versucht.

Die Ausführung des verbrecherischen Befehls von Alexander Sachartschenko ist ebenfalls eindeutig als Kriegsverbrechen zu bewerten. Für diese Verbrechen wird Russland mitverantwortlich sein, da die hochrangigsten russischen Politiker die Separatisten offen unterstützen.

Wir fordern von der Führung unseres Landes, umgehend Schritte zu unternehmen, um die Führung der Separatisten in der Ostukraine zur Vernunft zu bringen und sie zu veranlassen, den verbrecherischen Befehl zurückzunehmen.

24. Januar 2015

Sonntag, 18. Januar 2015

Justizministerium beantragt Verwaltungsstrafe gegen Sacharow-Zentrum

Das russische Justizministerium hat dem Sacharow-Zentrum am 13. Januar ein Protokoll über einen „administrativen Gesetzesverstoß“ gemäß Artikel 19.34 des Verwaltungsstrafrechts übermittelt. Dieser Artikel sieht erhebliche Geldstrafen für Organisationen (und deren Leiter) vor, die „die Funktionen ausländischer Agenten ausüben“, aber nicht in dem Register für „ausländische Agenten“ verzeichnet sind. Dieses Protokoll wurde zur Entscheidung dem Gericht zugeleitet.

Am 12. Dezember hatte eine außerplanmäßige Überprüfung des Sacharow-Zentrums begonnen, die bis zum 19. Januar angesetzt war. Als Anlass wurde eine Anzeige eines Bürgers in anderem Zusammenhang genannt, allerdings wurde als ein Gegenstand der Überprüfung die Tätigkeit des Zentrums als angeblich „ausländischer Agent“ angegeben.

Die Eintragung des Sacharow-Zentrums im „Agenten-Register“ hat das Justizministerium am 25. Dezember letzten Jahres vorgenommen; inzwischen wurden dort noch acht weitere Organisationen verzeichnet. MEMORIAL International hat entschieden gegen die Diffamierung des Sacharow-Zentrums protestiert.

Das Sacharow-Zentrum hat ins Protokoll eine Erklärung eingefügt und darauf hingewiesen, dass die letzten Überprüfungen der Staatsanwaltschaft, vorgenommen im Juli 2013 und August 2014, keinerlei Beanstandungen ergeben hätten. An der Tätigkeit der Organisation habe sich seitdem nichts geändert.

17. Januar 2015

Der Schlag gegen das Sacharow-Zentrum ist ein Angriff auf die geistige Freiheit

Erklärung Arsenij Roginskijs im Namen von MEMORIAL International

Gegen die unabhängigen Bürgerorganisationen ist erneut ein Schlag geführt worden. Nach „Golos“, dem Menschenrechtszentrum MEMORIAL, der Moskauer Schule für Bürger-Aufklärung, der Stiftung „Gesellschaftliches Verdikt“ und weiteren renommierten gesellschaftlichen Vereinigungen wurde jetzt die „Gesellschaftliche Kommission für die Bewahrung der Erbes von Akademiemitglied Sacharow“, besser bekannt als „Sacharow-Zentrum“, in die „ausländischen Agenten“ eingereiht.

Andrej Sacharow hielt die geistige Freiheit für den wichtigsten universalen menschlichen Wert. Es ist kein Zufall, dass die wesentliche Arbeit des Sacharow-Zentrums darin bestand, Veranstaltungen zu organisieren, die Raum für freie Diskussionen boten. Dies war entschieden nicht nach dem Geschmack des Justizministeriums. „Politische Tätigkeit im Interesse ausländischer Quellen“ – so nennt man die offene und uneinschränkte Diskussion über schwerwiegende Probleme des vergangenen und gegenwärtigen Russland. Unser Land und unsere Mitbürger sind heute mehr denn je auf solche Diskussionen angewiesen.

Wir fordern, diese Diffamierungs-Kampagne gegen unabhängige Organisationen umgehend zu beenden. Diese Kampagne kopiert die schlimmsten Formen von Hetze gegen Andersdenkende in den sowjetischen Jahren.

Die Erklärung zum „ausländischen Agenten“ ist nicht nur eine gezielte Beleidigung des Sacharow-Zentrums – sie ist auch eine Beleidigung des Andenkens an Andrej Sacharow. Sie bringt uns in eine Epoche zurück, als man ihn selbst pausenlos des „Vaterlandsverrats“ und der „Bedienung westlicher Interessen“ bezichtigt hat.

Wir sind überzeugt, dass das Sacharow-Zentrum sowie unsere anderen Kollegen aus verfolgten Organisationen ihre Arbeit selbst unter schwierigsten Umständen fortsetzen werden.

Im Namen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL
Arsenij Roginskij
Vorsitzender des Vorstands

26. Dezember 2014

Freitag, 5. Dezember 2014

„Das Menschenrechtsklima ist nicht wiederzuerkennen“

Pressekonferenz von Human Rights Watch in Moskau

Auf einer Pressekonferenz in Moskau am 4. Dezember beklagte der Direktor von Human Rights Watch Kenneth Roth, dass sich die Menschenrechtslage in Russland insbesondere in den letzten beiden Jahren signifikant verschlechtert habe. Bereits seit Beginn der 2000er Jahre gab es laut Roth beunruhigende Anzeichen für zunehmenden Druck auf Kritiker. Seit der Rückkehr von Vladimir Putin ins Präsidentenamt 2012 seien Rechte und Freiheiten immer mehr beschnitten worden.

Besonders bedrängt würden Nichtregierungsorganisationen. Roth sprach hier das „Agentengesetz“ an, demzufolge sich NGOs als „ausländische Agenten“ registrieren lassen müssen bzw. inzwischen vom Justizministerium als solche registriert werden, sofern sie ausländische Fördergelder erhalten. Roth wies ausdrücklich darauf hin, dass der Begriff „ausländischer Agent“ im Russischen als „Spion“ verstanden wird – eine Tatsache, die westlichen Politikern und Medien oft nicht bewusst ist. Inzwischen seien 17 Organisationen gegen ihren Willen als „ausländische Agenten“ verzeichnet worden, darunter auch das Menschenrechtszentrum MEMORIAL.

"In keinem Land, das sich um die Einhaltung der Menschenrechte bemüht, gibt es eine solche Praxis, einer Organisation das Etikett eines 'ausländischen Agenten' anzuheften", betonte Roth. Die Situation des Menschenrechtszentrums MEMORIAL sei unfassbar.

Roth betonte, dass „starke Menschenrechtsgruppen und unabhängigen Stimmen in der Gesellschaft und den Medien eine wesentliche Rolle dabei zukommt, wenn es darum geht, ein autoritäres Regime zu verhindern und Menschenrechtsstandards zu bewahren.“

Dienstag, 25. November 2014

Vollversammlung von MEMORIAL bei Moskau

Erforderliche Satzungsänderungen verabschiedet. Inhaltliche Arbeit bleibt unberührt


Vom 21. bis 23. November hat die 9. Vollversammlung der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL sowie der Russischen Gesellschaft MEMORIAL in der Nähe von Moskau stattgefunden. An der ersteren nahmen Vertreter aus mehreren Ländern teil (Russland, Ukraine, Kasachstan, Lettland, Italien, Frankreich, Deutschland), insgesamt 53 Organisationen, bei letzterer waren 57 Verbände vertreten, darunter 50 aus den Regionen.

Beide Organisationen waren aus formalen Gründen, u. a. Beanstandungen des Justizministeriums im Falle des russischen Dachverbands, gezwungen, Satzungsänderungen vorzunehmen, um die Struktur der Organisationen zu ändern. Die inhaltliche Arbeit bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Für beide Organisationen wurden für die kommenden vier Jahre neue Vorstände gewählt.

Die Diskussion der inhaltlichen Arbeit kam dabei nicht zu kurz. Etliche Projekte zur historischen Aufarbeitung wurden vorgestellt, insbesondere aus den Regionen. In der Sektion zur aktuellen Menschenrechtsarbeit ging es nicht zuletzt um die Ukraine (MEMORIAL war an mehren Missionen in die Ukraine beteiligt) sowie einen besonderen Aspekt der Arbeit von MEMORIAL - der Mitarbeit in den Beobachtungskommissionen, die die Zustände in Gefängnissen überwachen. In diesen Kommissionen sind zahlreiche regionale MEMORIAL-Verbände vertreten.

Am 20. November hatte zuvor in Moskau ein Festakt aus Anlass des 25jährigen Bestehens von MEMORIAL stattgefunden.

Partnerorganisation von MEMORIAL angeblich "ausländischer Agent"

Justizministerium registriert zwei weitere Organisationen als "ausländische Agenten"

 

Das russische Justizministerium hat zwei weitere Organisationen als "ausländische Agenten" registriert: das "Institut für regionale Presse" und die Nachrichtenagentur "Memo.ru".

"Memo.ru" ist eine Partnerorganisation von MEMORIAL, die vor allem das Internet-Portal "kavkazskij uzel" (Kaukasischer Knoten) betreibt und die Zeitung "30 oktjabrja" (30. Oktober) herausgibt (der 30. Oktober ist der Gedenktag für die Opfer politischer Verfolgungen).

Als Begründung führt das Justizministerium an, bei Überprüfungen habe sich ergeben, dass die beiden Organisationen den Kriterien für Nichtregierungsorganisationen entsprechen, "die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben".

Montag, 10. November 2014

Appell für MEMORIAL

Die Menschenrechtsbeauftragte der Russischen Föderation Ella Pamfilova hat sich in einem Appell zugunsten von MEMORIAL an Präsident Putin gewandt:

„Ich wende mich an Sie, weil mich die Situation zutiefst beunruhigt, in der sich zurzeit eine der ältesten Menschenrechtsorganisation befindet – die Russische Gesellschaft Memorial für historische Aufklärung, soziale Fürsorge und Menschenrechte.

Das Justizministerium der Russischen Föderation hat beim Obersten Gericht die Auflösung der Russischen Gesellschaft MEMORIAL beantragt. Anlass sind formale Gründe – Formulierungen in der Satzung der Organisation. Das Gericht wird diese Frage am 13. November verhandeln.

Ohne die Begründung in Frage zu stellen, die das Justizministerium zu diesem Antrag veranlasst hat, halte ich es für angemessen, MEMORIAL die Möglichkeit zu geben, die gesetzlich erforderlichen Korrekturen an der Satzung, auf der vom 20.-23. November stattfindenden Konferenz der Organisation vorzunehmen.

Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung, der Reputation und der Autorität, die die Menschenrechtsorganisation MEMORIAL in Russland ebenso wie im Ausland genießt, halte ich es für ungerecht, lediglich aus formalen Gründen die Existenz einer der ältesten russischen gesellschaftlichen Organisationen zu gefährden, die einen immensen Beitrag zur Entwicklung der russischen Zivilgesellschaft geleistet hat.

Sie haben wiederholt betont, welche Bedeutung der Zivilgesellschaft und insbesondere der Menschenrechtsbewegung – die hier besonders gefährdet ist - in Russland zukommt. Daher bitte ich Sie, dem Justizministerium zu empfehlen, seinen Antrag ans Oberste Gericht zurückzuziehen, damit die Gesellschaft MEMORIAL den Forderungen des Ministeriums nachkommen und ihre Arbeit fortsetzen kann.“

Auch aus dem Ausland erhielt MEMORIAL Bekundungen von Unterstützung und Solidarität. So wandten sich französische Wissenschaftler und Lehrer in einem Schreiben an den russischen Justizminister Konovalov.

Polnische Nichtregierungsorganisationen riefen das Justizministerium und das Oberste Gericht dazu auf, sich bei ihrer Entscheidung nicht von der "politischen Konjunktur" leiten zu lassen: "Das 27jährige Wirken von MEMORIAL gehört als wichtige Komponente der Zivilgesellschaft zur Geschichte des demokratischen Europa."

Mittwoch, 22. Oktober 2014

Vittoria-Foa-Preis für MEMORIAL

MEMORIAL International ist mit dem Vittorio-Foa-Preis ausgezeichnet worden.

Vittorio Foa (1910-2008) gehörte zur europäischen linken Bewegung. Als Antifaschist wurde er 1935 zu 15 Jahren Haft verurteilt. Nach acht Jahren Haft 1943 entlassen, beteiligte er sich an der Widerstandsbewegung und schloss sich dem Komitee für nationale Befreiung (Comitato di Liberazione Nazionale) an.
Nach dem Krieg setzte er seine politischen Aktivitäten fort, in erster Linie als Gewerkschaftler, außerdem als Journalist und Historiker (hier mit Schwerpunkt auf der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung).

Der nach ihm benannte Preis wurde 2013 gestiftet. Er soll historische Forschung, insbesondere die der italienischen und internationalen politischen Geschichte des 20. Jahrhunderts, fördern. Die von Carlo Ginzburg geleitete Jury beschloss, MEMORIAL International mit dem Preis zu ehren, eine Gesellschaft, die, so die Jury, "sich dem Schutz der Menschenrechte in den ehemaligen Republiken der Sowjetunion widmet und die eine außergewöhnliche Sammlung historischer Dokumente besitzt, durch die sie die Leiden der - größtenteils aus politischen Motiven - Verfolgten öffentlich macht, in Büchern, Aufsätzen, Ausstellungen und im Internet. Das wichtigste Projekt von MEMORIAL ist natürlich die Tragödie des GULAG."

Arsenij Roginskij hat den Vittorio-Foa-Preis am 18. Oktober in Formia entgegengenommen.

Freitag, 25. Juli 2014

Menschenrechtszentrum MEMORIAL ins Register "ausländischer Agenten" eingetragen

Erklärung der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

Am 21. Juli 2014 hat das russische Justizministerium fünf weitere Menschenrechtsorganisationen in das „Register nichtkommerzieller Organisationen, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben“, eingetragen. Darunter ist auch das Menschenrechtszentrum „Memorial“, der einschlägige Memorial-Verband für Menschenrechtsarbeit.

Wir sind davon überzeugt, dass diese Organisationen, wie auch alle anderen, die zuvor gegen ihren Willen in dieses Verzeichnis eingetragen wurden, ausschließlich im Interesse Russlands arbeiten. Sie leisten effiziente Hilfe beim Schutz von Bürgerrechten gegen staatliche Übergriffe. Ihre zwangsweise Aufnahme in das Register „ausländischer Agenten“ ist der Versuch, diese Tätigkeit zu behindern.

Statt die Verletzung von Bürgerrechten zu bekämpfen führt der Staat Krieg gegen jene, die diese Verletzungen bekannt machen.

Eine derartige Praxis (sowie überhaupt der verwendete Begriff „ausländischer Agent“) war bereits zu sowjetischen Zeiten übliche Praxis und hat zu nichts Gutem geführt.

Die derzeitigen Bestimmungen über „ausländische Agenten“, die im Schnellverfahren verabschiedet wurden, sind nicht dafür gedacht, tatsächlich bestehende Probleme des Landes zu lösen. Sie dienen einzig und allein dazu, die Zivilgesellschaft in Russland zu schwächen.
Wir können nur wiederholen, was wir seit zwei Jahren sagen, seit dem Zeitpunkt, zu dem das „Agentengesetz“ in der Duma eingebracht wurde: Dieses Gesetz gereicht Russland zur Schande. Hier ist keine Verbesserung oder Korrektur möglich. Es muss aufgehoben werden.

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

Samstag, 12. Juli 2014

Oleg Sentsov: "Ich bin kein Leibeigener"

Moskauer Gericht verlängert Untersuchungshaft von Oleg Sentsov

Ein Moskauer Gericht hat die Untersuchungshaft für den Regisseur Oleg Sentsov bis zum 11. Oktober verlängert.

Oleg Sentsov war am 10. Mai auf der Krim verhaftet und am 23. Mai zusammen mit Alexander Koltschenko nach Moskau verschleppt worden. Ihnen und zwei weiteren Personen (Gennadij Afasnasev und Aleksej Tschirnij, die ebenfalls im Mai verhaftet wurden) wird vorgeworfen, in Simferopol und anderen Städten auf der Krim Terroranschläge geplant zu haben.

Vor Gericht bestritt Sentsov alle Vorwürfe und erklärte:
„Ich war niemals Mitglied des Rechten Sektors, ich habe keine Terrorgruppen organisiert oder Terroranschläge auf der Krim vorbereitet. Der 9. Mai ist für mich wie für jeden Slaven heilig, Denkmäler, die diesem Tag gewidmet sind, sind unantastbar. Deshalb entbehrt die Anklage, Sprengstoffanschläge auf diese Denkmäler geplant zu haben, nicht nur jeder Grundlage, sondern ist ausgesprochen beleidigend.

Ich habe die Verbrechen, die mir zur Last gelegt werden, nicht begangen. Es handelt sich hier um ein fabriziertes, politisches Verfahren, das sich auf Aussagen zweier Verdächtiger stützt, die sie unter der Folter gemacht haben. Jetzt können sie davon nicht mehr Abstand nehmen. Man hat ihnen eine geringfügige Strafe zugesichert.

Ich bin zu Anfang ebenfalls misshandelt worden. Ich wurde nicht am 11., sondern am 10. Mai festgenommen. Vor den offiziellen Verhören wurde ich im SBU-Gebäude von Simferopol gefoltert, ich wurde geschlagen und gedemütigt. Man wollte von mir ein Geständnis und die Aussage erreichen, die Majdan-Führung und die Ukraine hätten mich zu diesen Verbrechen beauftragt. Nachdem ich das abgelehnt hatte, wurde mir angekündigt, dass ich als Organisator dieser Verbrechen vor Gericht gestellt würde, und dass man mir schwerere Straftaten zur Last legen wird.

Ich möchte erklären, dass ich nicht beabsichtige, in meiner Zelle im Lefortovo-Gefängnis die Fenster zu putzen und in der 6. Etage des Untersuchungskomitees zu rauchen und irgendwelche anderen Selbstmordaktionen auszuführen. Drohungen in dieser Richtung habe ich schon erhalten.

Ich protestiere hiermit gegen den Versuch, mir die ukrainische Staatsbürgerschaft zu entziehen. Ich war, bin und bleibe Bürger der Ukraine. Ich erkenne die Annexion und die miltiärische Besetzung der Krim durch die Russische Föderation nicht an. Jegliche Verträge, die die illegitime Regierung der Krim mit der Russischen Föderation schließt, halte ich für ungültig. Ich bin kein Leibeigener, den man mit seinem Stück Land weitergeben könnte. Ich habe die russische Staatsbürgerschaft nicht beantragt und auch nicht auf die ukrainische verzichtet.

Ich mache mir keine Illusionen über die russländische Rechtsprechung. Ich mache mich auf ein Urteil von 20 und mehr Jahren gefasst.“

Ferner wies Sentsov darauf hin, dass er im Laufe der inoffiziellen Verhöre mit diversen Gegenstände in Berührung gebracht worden sei. Möglicherweise sei geplant, diese als Beweismittel gegen ihn zu verwenden, um sich nicht allein auf Zeugenaussagen stützen zu müssen.

Donnerstag, 10. Juli 2014

Führer des Medzhlis darf nicht auf die Krim zurück

Erneut führender Krimtatare mit Einreisesperre belegt

Dem Leiter des Medzhlis der Krimtataren Refat Tschubarov wurde am 5. Juli die Einreise auf die Krim verweigert. Er befand sich auf der Rückreise, nachdem er an einer Sitzung im Gebiet Cherson auf dem ukrainischen Festland teilgenommen hatte. Die anderen Krimtataren, die ebenfalls teilgenommen hatten, wurden an der Einreise nicht gehindert.

Die amtierende Staatsanwältin der Krim verlas Tschubarov einen Beschluss über das Einreiseverbot. Wie verlautet, hat Russland ihn mit einer Einreisesperre von fünf Jahren belegt.

Vor einigen Monaten, am 22. April, war bereits gegen den früheren Leiter des Medzhlis, Mustafa Dzhemilev, eine fünfjährige Einreisesperre verhängt worden. Dzhemilev hatte jahrzehntelang für das Recht der Krimtataren gekämpft, in ihre Heimat zurückkehren zu dürfen, und dafür viele Jahre in Straflagern verbracht. Er ist ein engagierter Gegner der Annexion der Krim durch Russland.

Mittwoch, 11. Juni 2014

Justizministerium registriert fünf NGOs als "ausländische Agenten"

Das russische Justizministerium hat inzwischen fünf Nichtregierungsorganisationen in das Register „ausländischer Agenten“ eingetragen. Nach einer kürzlich beschlossenen Gesetzesänderung, die Präsident Putin vor sechs Tagen unterzeichnet hat, ist das Justizministerium jetzt dazu berechtigt, selbst diese Eintragung vorzunehmen. Bisher mussten die NGOs von sich aus diese Registrierung beantragen.

Drei der fünf als „ausländische Agenten“ registrierten NGOs sind in ihrer früheren Organisationsform längst nicht mehr tätig. Die Assoziation Golos (der Dachverband mehrerer Golos-Verbände) hat sich selbst aufgelöst und arbeitet in anderer Form weiter. Die Tätigkeit eines weiteren Golos-Verbandes (des regionalen Golos-Verbands in Moskau) war vom Gericht bereits ausgesetzt worden, und der Verband ist nicht mehr aktiv. Eine dritte aufgeführte NGO - das Zentrum für gesellschaftliche Initiativen in Kostroma - hat sich ebenfalls bereits aufgelöst.

Die zwei weiteren NGOs sind das Zentrum für Sozialpolitik und Genderforschung in Saratov und die „Don-Frauen“ in Novotscherkassk. Beide hatten kürzlich ihre Gerichtsverfahren verloren und waren dazu verurteilt worden, sich als „ausländische Agenten“ registrieren zu lassen. Die Leiterin der „Don-Frauen“, Valentina Tscherevatschenko, steht noch zusätzlich unter Druck durch ein Strafverfahren, das gegen sie angestrengt werden soll und ganz offenkundig auf einer Verleumdung basiert.

Eine Eintragung in das "Agenten-Verzeichnis" hat für die betroffenen NGOs gravierende Konsequenzen, nicht nur im Hinblick auf verschärfte Vorschriften für finanzielle Rechenschaftsberichte. Sie sind per Gesetz gezwungen, bei jeder öffentlichen Verlautbarung, auf jedem Druckerzeugnis, bei jedem Web-Auftritt  ausdrücklich anzugeben, dass sie "die Funktion eines ausländischen Agenten" ausüben.

Die „Don-Frauen“ werden sich gegen die Registrierung zur Wehr setzen. In einer Erklärung verwahren sich ausdrücklich gegen die Unterstellung, „ausländischer Agent“ zu sein:
„Wir haben zwanzig Jahre die Rechte anderer verteidigt, wir werden also auch uns für uns selbst einstehen können. Wir lassen uns nicht aus der Reihe derer ausstreichen, die mit ganzem Herzen und mit aller Kraft ihrem Land dienen. Wir lassen uns nicht aus Russland ausschließen. Das ist unser Land. DIE VEREINIGUNG DER DON-FRAUEN IST KEIN AUSLÄNDISCHER AGENT."