Am 10. Dezember, zum Tag der Menschenrechte, hat Präsident Putin etliche Vertreter
von Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsbeauftragte zu
einem Treffen in Novo-Ogarevo empfangen, darunter Svetlana Gannuschkina,
Valentin Gefter und Sergej Krivenko (Internationale Gesellschaft
MEMORIAL), Ljudmila Alexejeva (Moskauer Helskinki-Gruppe) sowie Igor
Kaljapin (Komitee gegen Folter).
Wie nicht anders zu erwarten, nutzten NGO-Vertreter die Gelegenheit,
Putin auf das berüchtigte „Agentengesetz“ anzusprechen. Jelena Topoleva,
Mitglied des Menschenrechtsrats beim Präsidenten, forderte Putin
ausdrücklich auf, aus Anlass des Tages der Menschenrechte dieses Gesetz
zu annullieren.
Putin betonte dagegen, das Gesetz sei unabdingbar – es könne nicht
angehen, dass politische Tätigkeit für Gelder aus dem Ausland ausgeübt
werde. – Auf die Frage, was er unter „politischer Tätigkeit“ verstehe,
betonte Putin eindeutig, Menschenrechtsarbeit gehöre nicht dazu. Um die
Probleme im Zusammenhang mit dieser Formulierung zu lösen, solle eine
Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Mitgliedern des
Menschenrechtsrats und der Präsidialverwaltung eingerichtet werden.
Jelena Topoleva hob hervor, dass die Staatsanwaltschaft den Begriff
der "politischen Tätigkeit" erheblich weiter auslege als der Präsident.
Quellen: asi.org
http://kremlin.ru/news/19819
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Dienstag, 10. Dezember 2013
Montag, 21. Oktober 2013
Von MEMORIAL in Russland betreuter Flüchtling wird nicht nach Nordkorea ausgeliefert
Moskauer Gericht verhindert Abschiebung
Offenbar in der Hoffnung, illegale Migranten zu finden, drangen am 10. Oktober FSB-Mitarbeiter, sekundiert von einem NTV-Film-Team, in eine Moskauer Wohnung ein, die die Flüchtlingshilfsorganisation „Grazhdanskoe sodejstvie“ (zivile Unterstützung) zur Unterbringung mittelloser Flüchtlinge gemietet hat. Ohne gültige Papiere trafen sie dort nur einen Flüchtling aus Nordkorea an, der von der Menschenrechtsorganisation MEMORIAL betreut wird. Er wurde auf eine Polizeistation gebracht.
Darüber wurde umgehend bei NTV berichtet –
allerdings war in der Sendung fälschlich von einem „illegalen Chinesen“
die Rede, der angeblich in der Privatwohnung von Svetlana Gannuschkina
Unterschlupf gefunden hätte.
Am 12. Oktober entschied das Moskauer
Butyrka-Bezirksgericht, nicht ohne Anwesenheit von FSB und NTV, den
Antrag auf Abschiebung nicht einmal zu behandeln. Der Flüchtling wurde
ins Polizeirevier zurückgebracht und nach 48 Stunden freigelassen.
In einer Presseerklärung hierzu schildert
Grazhdanskoe sodejstvie das Schicksal des Flüchtlings: Noch als
Minderjähriger ist er vor der Hungersnot in Nordkorea nach China
geflohen, wo er in der Illegalität leben musste und schließlich doch
ausgeliefert wurde. In Nordkorea wurde er zu 10 Jahren Haft verurteilt.
Die Haftbedingungen waren so unerträglich, dass er
nach einem Jahr mit mehreren Mitgefangenen einen Fluchtversuch
unternahm. Die meisten der anderen wurden gefasst und bezahlten den
Versuch mit dem Leben; ihm gelang es, erneut nach China zu entkommen.
Um der ständigen Auslieferungsgefahr zu entgehen, floh er schließlich
weiter nach Russland, wo jetzt sein Asylverfahren eingeleitet wird.
Quellen:
NTV-Sendung vom 10.10.2013: http://www.ntv.ru/novosti/673217/
Samstag, 12. Oktober 2013
Anerkennung für Svetlana Gannuschkina
Svetlana Gannuschkina wird mit Stieg-Larsson-Preis ausgezeichnet
Der Stieg-Larsson-Preis wurde 2009 von dem Vater und dem Bruder des schwedischen Autors sowie dem Verlag Norstedts gestiftet. Er wird jährlich an Personen oder Organisationen verliehen, die im Sinne Stieg Larssons tätig sind. Der Journalist und Autor Stieg Larsson (1954-2004) hat sich zeitlebens gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagiert und war deshalb häufig Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt.
Svetlana Gannuschkina erhält die Auszeichnung „für
ihre „beharrliche und mutige Arbeit zum Schutz der Menschenrechte in
Russland“. Sie habe mit dem Einsatz für die Rechte von Migranten und
Zwangsumsiedlern eine wichtige Rolle für die Entwicklung der Demokratie
in Russland gespielt. „Trotz aller Bedrohungen und politischen
Schwierigkeiten setzt sie die Arbeit in zwei Organisationen fort, die
täglich Menschen helfen, die Diskriminierungen und Gewalt erfahren.“
Svetlana Gannuschkina und ihre Organisationen – das
Menschenrechtszentrum Memorial sowie die Flüchtlingshilfsorganisation
„Grazhdanskoe sodejstvie“ - wurden bereits mehrfach ausgezeichnet, u.a.
2003 mit dem Menschenrechtspreis von Amnesty International und 2004 mit
dem Nansen-Flüchtlingspreis. 2012 nannte das Magazin „Newsweek“
Gannuschkina eine der 150 mutigsten Frauen der Welt.
Die verdiente Anerkennung bleibt ihr im eigenen
Lande häufig versagt. Der berüchtigte Sender NTV hat kürzlich in
bekannter Manier eine Hetzsendung gegen sie ausgestrahlt und der
„skandalträchtigen“ Menschenrechtlerin unterstellt, Immigranten
Unterschlupf zu gewähren, die wegen Mitgliedschaft in ungesetzlichen
bewaffneten Einheiten vorbestraft seien oder mit den SIcherheitssorganen
in anderen Ländern „Probleme hätten“ – eine Aussage, die für politische
Flüchtlinge nahezu zwangsläufig zutrifft.
Svetlana Gannuschkina wird die Auszeichnung am 7. November in Stockholm entgegennehmen.
Mittwoch, 9. Oktober 2013
„Wir lassen uns nicht unterkriegen – Russlands Zivilgesellschaft unter Druck“
Unter diesem Titel fand am 7. Oktober im Foyer des
Kammermusiksaals der Philharmonie von Berlin vor dem Konzert für
Menschenrechte eine Gesprächsrunde statt. Astrid Frohloff (Reporter ohne
Grenzen) sprach mit Svetlana Gannuschkina (Memorial, „Zivile
Unterstützung“) und Peter Franck (Amnesty International).
Swetlana Gannuschkina erläuterte die Gründe für ihr
Ausscheiden aus dem Menschenrechtsrat beim Präsidenten, dessen Mitglied
sie jahrelang gewesen war. Unmittelbarer Anlass war am 24. September
2011 die Erklärung von Präsident Medvedev, für eine weitere Amtszeit
nicht zu kandidieren. Diese Entscheidung sei vor vier Jahren mit Putin
abgesprochen worden. Für Svetlana Gannuschkina war dies ein Schlag ins
Gesicht – sie fühlte sich als Vertreterin der Zivilgesellschaft und als
Staatsbürger so wenig ernst genommen, dass sie ihre weitere Tätigkeit in
einem Rat beim Präsidenten nicht mehr für sinnvoll hielt.
Die folgende Zeit habe ihre negativen Erwartungen
bestätigt: Gegen jedes der restriktiven Gesetze, die nach Putins
Amtsantritt verabschiedet wurden, meldeten sowohl der Vorsitzende des
Menschenrechtsrat Fedotov als auch der Menschenrechtsbeauftragte Lukin
bei Präsident Putin immer wieder Bedenken an und übergaben ihm
persönlich ausführliche Gutachten, die die geplanten Gesetze
analysierten und eindringlich kritisierten. Keiner ihrer Einsprüche
hatte Erfolg.
Svetlana Gannuschkina berichtete über die
Überprüfungen bei den beiden Organisationen, denen sie angehört – dem
Menschenrechtszentrum Memorial und „Zivile Unterstützung“ – einer
Flüchtlingshilfeorganisation. Das Menschenrechtszentrum erhielt danach
eine Aufforderung, sich als „ausländischer Agent“ zu registrieren.
Natürlich hat das Zentrum Widerspruch eingelegt, die Gerichtsverhandlung
wurde mehrfach vertragt und ist jetzt für den 18. November anberaumt.
Die Mitarbeiter von „Zivile Unterstützung“ hatten,
nachdem die Staatsanwaltschaft immer absurdere Forderungen gestellt und
innerhalb kürzester Zeiträume Unmengen von Unterlagen verlangt hatte,
sich schließlich geweigert, diesen Forderungen nachzukommen. Dafür wurde
die Organisation mit einer Strafzahlung belegt, die inzwischen (nach
erfolglosem Widerspruch) rechtskräftig ist. Außerdem hat die
Organisation gegen die Überprüfung selbst geklagt, die in ihren Augen
gesetzwidrig ist. Das Urteil steht noch aus, und Svetlana Gannuschkina
rechnet mit weiteren Überprüfungen.
Für Peter Franck ist das Gesetz schon wegen seiner
mangelnden Präzision und ungenauen Bestimmungen problematisch. So ist
der Willkür Tür und Tor geöffnet. Jede Organisation, die in irgendeiner
Weise versucht, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen, kann als
politisch tätig eingestuft werden. Wenn sie Fördergelder aus dem
Ausland erhalten hat, gilt sie damit als "ausländischer Agent".
Peter Franck wie Svetlana Gannuschkina wandten sich
ausdrücklich an eventuell anwesende Vertreter Russlands, etwa
Mitarbeiter der Russischen Botschaft, und betonten, dass sich die Arbeit
ihrer Organisationen keineswegs gegen Russland richte. Im Gegenteil,
"wir lieben unser Land", so Svetlana Gannuschkina.
Donnerstag, 22. August 2013
Warum schweigen Sie?
Im Zusammenhang mit Hetzkampagnen und Razzien gegen Migranten in Moskau, die sich in letzter Zeit gehäuft haben, richteten führende Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen am 21.8.2013 einen dringenden Appell an die Repräsentanten von Wissenschaft und
Kultur in Russland, der mit den Worten schließt:
Warum schweigen Sie?
„Sind Sie nicht empört über
die Zügellosigkeit von Presse und Fernsehen?
Warum fordern Sie nicht
selbst, dass man Ihnen eine Plattform bietet?
Wer wenn nicht Sie können
unsere des Betrugs müde Bevölkerung aufrütteln?
Sind auch Sie müde und
verzweifelt?
Und dennoch: Die Anständigen
dürfen heute nicht länger schweigen.
Morgen schon könnte vielleicht niemand mehr Ihre Stimme hören …“
Den Aufruf unterzeichneten
u.a. Ljudmila Alexejeva/Moskauer
Helsinki-Gruppe, Arsenij Roginskij und Svetlana Gannuschkina/Memorial, sowie
Sergej Kowaljow/Sacharow-Zentrum.
Freitag, 14. Juni 2013
In Sachen NGO-Kampagne ...
Nach Meldung des russischen Nachrichtenportals hro.org vom
14./18.und 22.06.2013
- reicht der Moskauer Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“
Klage gegen die Überprüfung seiner Arbeit durch die Staatsanwaltschaft ein;
dies gilt auch für die Anordnung der Staatsanwaltschaft, sich als
„ausländischer Agent“ registrieren zu lassen;
- lehnte das Gericht des Moskauer Presnenski-Bezirks die
Berufung der zum Schutz der Wählerrechte gegründeten Organisation „Golos“ ab -
die Organisation habe die Rechte und Pflichten einer
Nichtregierungsorganisation verletzt und sei als „ausländischer Agent“ tätig
gewesen;
- erklärte Alexander Tscherkassov, Vorsitzender des
Menschenrechtszentrums von MEMORIAL, dass es
nicht darauf ankomme, das sog. Agentengesetz zu umgehen. Dieses Gesetz sei
rechtswidrig, der russische Gesetzgeber müsse in Straßburg von den betroffenen
zivilgesellschaftlichen Organisationen verklagt werden;
- verurteilte das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks die Vorsitzende der Bewegung "Staatsbürgerliche Zusammenarbeit", Svetlana Gannuschkina, am 18.06.2013 zu einer Geldstrafe von 2 000 Rubel wegen Nichterfüllung der nach Art. 17.7 des russischen Verwaltungskodex KoAP erhobenen Forderungen der Staatsanwaltschaft. Gannuschina kündigte an, dass sie Berufung einlegen wird;
- hätten russische Spezialeinheiten in der Nacht zum 22. Juni 2013 das Büro des renommierten Menschenrechtlers L. Ponomarjow gestürmt, weil der Mietvertrag seiner Organisation "Für Menschenrechte" abgelaufen sei. Ponomarjow bestreitet dies. MEMORIAL-Vertreter bezeichneten die Gewaltanwendung als unverhältnismäßig.
- verurteilte das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks die Vorsitzende der Bewegung "Staatsbürgerliche Zusammenarbeit", Svetlana Gannuschkina, am 18.06.2013 zu einer Geldstrafe von 2 000 Rubel wegen Nichterfüllung der nach Art. 17.7 des russischen Verwaltungskodex KoAP erhobenen Forderungen der Staatsanwaltschaft. Gannuschina kündigte an, dass sie Berufung einlegen wird;
- hätten russische Spezialeinheiten in der Nacht zum 22. Juni 2013 das Büro des renommierten Menschenrechtlers L. Ponomarjow gestürmt, weil der Mietvertrag seiner Organisation "Für Menschenrechte" abgelaufen sei. Ponomarjow bestreitet dies. MEMORIAL-Vertreter bezeichneten die Gewaltanwendung als unverhältnismäßig.
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