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Dienstag, 10. Dezember 2013

Putin empfängt Vertreter von NGOs

Am 10. Dezember, zum Tag der Menschenrechte, hat Präsident Putin etliche Vertreter von Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsbeauftragte  zu einem Treffen in Novo-Ogarevo empfangen, darunter Svetlana Gannuschkina, Valentin Gefter und Sergej Krivenko (Internationale Gesellschaft MEMORIAL), Ljudmila Alexejeva (Moskauer Helskinki-Gruppe) sowie Igor Kaljapin (Komitee gegen Folter).

Wie nicht anders zu erwarten, nutzten NGO-Vertreter die Gelegenheit, Putin auf das berüchtigte „Agentengesetz“ anzusprechen. Jelena Topoleva, Mitglied des Menschenrechtsrats beim Präsidenten, forderte Putin ausdrücklich auf, aus Anlass des Tages der Menschenrechte dieses Gesetz zu annullieren.

Putin betonte dagegen, das Gesetz sei unabdingbar – es könne nicht angehen, dass politische Tätigkeit für Gelder aus dem Ausland ausgeübt werde. – Auf die Frage, was er unter „politischer Tätigkeit“ verstehe, betonte Putin eindeutig, Menschenrechtsarbeit gehöre nicht dazu. Um die Probleme im Zusammenhang mit dieser Formulierung zu lösen, solle eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Mitgliedern des Menschenrechtsrats und der Präsidialverwaltung eingerichtet werden.

Jelena Topoleva hob hervor, dass die Staatsanwaltschaft den Begriff der "politischen Tätigkeit" erheblich weiter auslege als der Präsident.


Quellen: asi.org
http://kremlin.ru/news/19819



Montag, 21. Oktober 2013

Von MEMORIAL in Russland betreuter Flüchtling wird nicht nach Nordkorea ausgeliefert

Moskauer Gericht verhindert Abschiebung


Offenbar in der Hoffnung, illegale Migranten zu finden, drangen am 10. Oktober FSB-Mitarbeiter, sekundiert von einem NTV-Film-Team, in eine Moskauer Wohnung ein, die die Flüchtlingshilfsorganisation „Grazhdanskoe sodejstvie“ (zivile Unterstützung) zur Unterbringung mittelloser Flüchtlinge gemietet hat. Ohne gültige Papiere trafen sie dort nur einen Flüchtling aus Nordkorea an, der von der Menschenrechtsorganisation MEMORIAL betreut wird. Er wurde auf eine Polizeistation gebracht.

Darüber wurde umgehend bei NTV berichtet – allerdings war in der Sendung fälschlich von einem „illegalen Chinesen“ die Rede, der angeblich in der Privatwohnung von Svetlana Gannuschkina Unterschlupf gefunden hätte.

Am 12. Oktober entschied das Moskauer Butyrka-Bezirksgericht, nicht ohne Anwesenheit von FSB und NTV, den Antrag auf Abschiebung nicht einmal zu behandeln. Der Flüchtling wurde ins Polizeirevier zurückgebracht und nach 48 Stunden freigelassen.

In einer Presseerklärung hierzu schildert Grazhdanskoe sodejstvie das Schicksal des Flüchtlings: Noch als Minderjähriger ist er vor der Hungersnot in Nordkorea nach China geflohen, wo er in der Illegalität leben musste und schließlich doch ausgeliefert wurde. In Nordkorea wurde er zu 10 Jahren Haft verurteilt.
Die Haftbedingungen waren so unerträglich, dass er nach einem Jahr mit mehreren Mitgefangenen einen Fluchtversuch unternahm. Die meisten der anderen wurden gefasst und bezahlten den Versuch mit dem  Leben; ihm gelang es, erneut nach China zu entkommen. Um der ständigen Auslieferungsgefahr zu entgehen, floh er schließlich weiter nach Russland, wo jetzt sein Asylverfahren eingeleitet wird.

Quellen:

NTV-Sendung vom 10.10.2013: http://www.ntv.ru/novosti/673217/

Samstag, 12. Oktober 2013

Anerkennung für Svetlana Gannuschkina

Svetlana Gannuschkina wird mit Stieg-Larsson-Preis ausgezeichnet


Der Stieg-Larsson-Preis wurde 2009 von dem Vater und dem Bruder des schwedischen Autors sowie dem Verlag Norstedts gestiftet. Er wird jährlich an Personen oder Organisationen verliehen, die im Sinne Stieg Larssons tätig sind. Der Journalist und Autor Stieg Larsson (1954-2004) hat sich zeitlebens gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagiert und war deshalb häufig Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt.

Svetlana Gannuschkina erhält die Auszeichnung „für ihre „beharrliche und mutige Arbeit zum Schutz der Menschenrechte in Russland“. Sie habe mit dem Einsatz für die Rechte von Migranten und Zwangsumsiedlern eine wichtige Rolle für die Entwicklung der Demokratie in Russland gespielt. „Trotz aller Bedrohungen und politischen Schwierigkeiten setzt sie die Arbeit in zwei Organisationen fort, die täglich Menschen helfen, die Diskriminierungen und Gewalt erfahren.“

Svetlana Gannuschkina und ihre Organisationen – das Menschenrechtszentrum Memorial sowie die Flüchtlingshilfsorganisation „Grazhdanskoe sodejstvie“ - wurden bereits mehrfach ausgezeichnet, u.a. 2003 mit dem Menschenrechtspreis von Amnesty International und 2004 mit dem Nansen-Flüchtlingspreis. 2012 nannte das Magazin „Newsweek“ Gannuschkina eine der 150 mutigsten Frauen der Welt.

Die verdiente Anerkennung bleibt ihr im eigenen Lande häufig versagt. Der berüchtigte Sender NTV hat kürzlich in bekannter Manier eine Hetzsendung gegen sie ausgestrahlt und der „skandalträchtigen“ Menschenrechtlerin unterstellt, Immigranten Unterschlupf zu gewähren, die wegen Mitgliedschaft in ungesetzlichen bewaffneten Einheiten vorbestraft seien oder mit den SIcherheitssorganen in anderen Ländern „Probleme hätten“ – eine Aussage, die für politische Flüchtlinge nahezu zwangsläufig zutrifft.

Svetlana Gannuschkina wird die Auszeichnung am 7. November in Stockholm entgegennehmen.

Mittwoch, 9. Oktober 2013

„Wir lassen uns nicht unterkriegen – Russlands Zivilgesellschaft unter Druck“

Unter diesem Titel fand am 7. Oktober im Foyer des Kammermusiksaals der Philharmonie von Berlin vor dem Konzert für Menschenrechte eine Gesprächsrunde statt. Astrid Frohloff (Reporter ohne Grenzen) sprach mit Svetlana Gannuschkina (Memorial, „Zivile Unterstützung“) und Peter Franck (Amnesty International).
Swetlana Gannuschkina erläuterte die Gründe für ihr Ausscheiden aus dem Menschenrechtsrat beim Präsidenten, dessen Mitglied sie jahrelang gewesen war. Unmittelbarer Anlass war am 24. September 2011 die Erklärung von Präsident Medvedev, für eine weitere Amtszeit nicht zu kandidieren. Diese Entscheidung sei vor vier Jahren mit Putin abgesprochen worden. Für Svetlana Gannuschkina war dies ein Schlag ins Gesicht – sie fühlte sich als Vertreterin der Zivilgesellschaft und als Staatsbürger so wenig ernst genommen, dass sie ihre weitere Tätigkeit in einem Rat beim Präsidenten nicht mehr für sinnvoll hielt.

Die folgende Zeit habe ihre negativen Erwartungen bestätigt: Gegen jedes der restriktiven Gesetze, die nach Putins Amtsantritt verabschiedet wurden, meldeten sowohl der Vorsitzende des Menschenrechtsrat Fedotov als auch der Menschenrechtsbeauftragte Lukin bei Präsident Putin immer wieder Bedenken an und übergaben ihm persönlich ausführliche Gutachten, die die geplanten Gesetze analysierten und eindringlich kritisierten. Keiner ihrer Einsprüche hatte Erfolg.

Svetlana Gannuschkina berichtete über die Überprüfungen bei den beiden Organisationen, denen sie angehört – dem Menschenrechtszentrum Memorial und „Zivile Unterstützung“ – einer Flüchtlingshilfeorganisation. Das Menschenrechtszentrum erhielt danach eine Aufforderung, sich als „ausländischer Agent“ zu registrieren. Natürlich hat das Zentrum Widerspruch eingelegt, die Gerichtsverhandlung wurde mehrfach vertragt und ist jetzt für den 18. November anberaumt.

Die Mitarbeiter von „Zivile Unterstützung“ hatten, nachdem die Staatsanwaltschaft immer absurdere Forderungen gestellt und innerhalb kürzester Zeiträume Unmengen von Unterlagen verlangt hatte, sich schließlich geweigert, diesen Forderungen nachzukommen. Dafür wurde die Organisation mit einer Strafzahlung belegt, die inzwischen (nach erfolglosem Widerspruch) rechtskräftig ist. Außerdem hat die Organisation gegen die Überprüfung selbst geklagt, die in ihren Augen gesetzwidrig ist. Das Urteil steht noch aus, und Svetlana Gannuschkina rechnet mit weiteren Überprüfungen.

Für Peter Franck ist das Gesetz schon wegen seiner mangelnden Präzision und ungenauen Bestimmungen problematisch. So ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Jede Organisation, die in irgendeiner Weise versucht, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen, kann als politisch tätig eingestuft werden. Wenn sie Fördergelder aus dem Ausland erhalten hat, gilt sie damit als "ausländischer Agent".

Peter Franck wie Svetlana Gannuschkina wandten sich ausdrücklich an eventuell anwesende Vertreter Russlands, etwa Mitarbeiter der Russischen Botschaft, und betonten, dass sich die Arbeit ihrer Organisationen keineswegs gegen Russland richte. Im Gegenteil, "wir lieben unser Land", so Svetlana Gannuschkina.

Donnerstag, 22. August 2013

Warum schweigen Sie?

Im Zusammenhang mit Hetzkampagnen und Razzien gegen Migranten in Moskau, die sich in letzter Zeit gehäuft haben, richteten führende Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen am 21.8.2013 einen dringenden Appell an die Repräsentanten von Wissenschaft und Kultur in Russland, der mit den Worten schließt:

 Warum schweigen Sie?
„Sind Sie nicht empört über die Zügellosigkeit von Presse und Fernsehen?
Warum fordern Sie nicht selbst, dass man Ihnen eine Plattform bietet?
Wer wenn nicht Sie können unsere des Betrugs müde Bevölkerung aufrütteln?
Sind auch Sie müde und verzweifelt?
Und dennoch: Die Anständigen dürfen heute nicht länger schweigen.  Morgen schon könnte vielleicht niemand mehr Ihre Stimme hören …“ 

Den Aufruf unterzeichneten u.a. Ljudmila Alexejeva/Moskauer Helsinki-Gruppe, Arsenij Roginskij und Svetlana Gannuschkina/Memorial, sowie Sergej Kowaljow/Sacharow-Zentrum.

Freitag, 14. Juni 2013

In Sachen NGO-Kampagne ...

Nach Meldung des russischen Nachrichtenportals hro.org vom 14./18.und 22.06.2013

- reicht der Moskauer Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ Klage gegen die Überprüfung seiner Arbeit durch die Staatsanwaltschaft ein; dies gilt auch für die Anordnung der Staatsanwaltschaft, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen;
- lehnte das Gericht des Moskauer Presnenski-Bezirks die Berufung der zum Schutz der Wählerrechte gegründeten Organisation „Golos“ ab - die Organisation habe die Rechte und Pflichten einer Nichtregierungsorganisation verletzt und sei als „ausländischer Agent“ tätig gewesen;
- erklärte Alexander Tscherkassov, Vorsitzender des Menschenrechtszentrums von MEMORIAL,  dass es nicht darauf ankomme, das sog. Agentengesetz zu umgehen. Dieses Gesetz sei rechtswidrig, der russische Gesetzgeber müsse in Straßburg von den betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen verklagt werden;
- verurteilte das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks die Vorsitzende der Bewegung "Staatsbürgerliche Zusammenarbeit", Svetlana Gannuschkina, am 18.06.2013 zu einer Geldstrafe von 2 000 Rubel wegen Nichterfüllung der nach Art. 17.7 des russischen Verwaltungskodex KoAP erhobenen Forderungen der Staatsanwaltschaft. Gannuschina kündigte an, dass sie Berufung einlegen wird;
- hätten russische Spezialeinheiten in der Nacht zum 22. Juni 2013 das Büro des renommierten Menschenrechtlers L. Ponomarjow gestürmt, weil der Mietvertrag seiner Organisation "Für Menschenrechte" abgelaufen sei. Ponomarjow bestreitet dies. MEMORIAL-Vertreter bezeichneten die Gewaltanwendung als unverhältnismäßig.