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Mittwoch, 10. Februar 2016

Gericht in Tatarstan verfügt Auflösung von "AGORA"

Erneuter Schlag gegen russische Zivilgesellschaft

 

Das Oberste Gericht von Tatarstan hat heute auf Antrag des russischen Justizministeriums die Auflösung der Menschenrechtsorganisation AGORA verfügt, die ihren Sitz in Kasan hat.

AGORA ist eine NGO von Juristen und Anwälten, die unentgeltliche Rechtshilfe leistet und in mehreren Regionen juristische Aufklärung durchführt.

Sie wurde im Juli 2014 als „ausländischer Agent“ verzeichnet und hat diese Entscheidung erfolglos angefochten. Danach hat sie versucht, ihre Austragung aus dem Register zu erreichen. Wie der frühere Leiter von AGORA, Pawel Tschikow, erklärte, bekommt AGORA seit fast einem Jahr keinerlei finanzielle Unterstützung mehr (auch nicht aus dem Ausland).

Das Justizministerium begründete seinen Antrag damit, dass AGORA versuche, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und sich zugleich um eine Austragung aus dem „Agentenregister“ bemühe, in das sich die Organisation auch nicht freiwillig habe eintragen lassen. Die Tätigkeit der Organisation "bedroht die nationale Sicherheit, die Grundlagen der Verfassungsordnung, Leben und Gesundheit anderer Bürger. Ihre Verstöße sind irreparabel."

Der Anwalt von AGORA, Ramil Achmetgaliew, bestreitet diese Vorwürfe, nicht zuletzt unter Hinweis auf die zahlreichen Überprüfungen, denen AGORA in den letzten Jahren unterzogen wurde. Danach hätten Gerichte zwar wiederholt Gesetzesverstöße auf Seiten der Überprüfungsinstanzen moniert, allerdings habe es keine Beanstandungen der Tätigkeit von AGORA gegeben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, AGORA wird sie beim Obersten Gericht der Russischen Föderation anfechten.

In Menschenrechtskreisen hat die Gerichtsentscheidung Bestürzung und Proteste ausgelöst. Die Menschenrechtsbeauftragte Ella Pamfilowa sieht darin die Folge einer zu breiten Auslegung des Begriffs der „politischen Tätigkeit“: „Auf der Grundlage einer willkürlichen Auslegung ist eine unbequeme Menschenrechtsorganisation aufgelöst worden. Die heutige Entscheidung ist ein deutliches Indiz für einen systemischen Mangel, den wir leider bisher nicht beseitigen konnten.“ Tatjana Lokshina von Human Rights Watch sprach von einem „Schlag gegen die Zivilgesellschaft“.

Pawel Tschikow spricht von einem „unmittelbaren Auftrag des Bundes[justiz]ministeriums. Es gibt ganz offensichtlich eine kleine Shortlist führender Menschenrechtsorganisationen, die mit allen Mitteln vernichtet werden sollen. Dazu gehören das Komitee gegen Folter, Memorial, Golos und AGORA – das ist das Minimum.“

10. Februar 2016

MEMORIAL Petersburg gewinnt Verwaltungsverfahren

Das wissenschaftliche Informationszentrum MEMORIAL Petersburg (NITs), das im November letzten Jahres als "ausländischer Agent" verzeichnet worden war, hat einen juristischen Erfolg erzielt. Ein Petersburger Bezirksgericht hat das Verfahren niedergeschlagen, das das Justizministerium Ende November gegen MEMORIALeingeleitet hatte.

Das Ministerium warf MEMORIAL einen angeblichen Verstoß gegen das Verwaltungsstrafrecht vor, da sich die Organisation nicht selbst als "ausländischer Agent" hatte registrieren lassen. In solchen Fällen droht eine Geldstrafe von 300.000 bis 500.000 Rubeln.

5. Februar 2016

Samstag, 23. Januar 2016

Urteil in Strasbourg zum staatlichen Vorgehen auf dem Bolotnaja-Platz

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt russischem Kläger Recht

Das Europäische Gericht für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg hat am 5. Januar der Klage von Jewgenij Frumkin stattgegeben. Frumkin, der der Partei „Demokratische Union“ angehört, hatte gegen das Vorgehen der russischen Behörden im Zusammenhang mit der Kundgebung am Bolotnaja-Platz am 6. Mai 2012 (gegen Fälschungen bei den vorangegangenen Parlaments- und Präsidentenwahlen) geklagt.

Es ging um einen Demonstrationszug mit einer Abschlusskundgebung. Frumkin hatte nur an letzterer teilnehmen wollen, war jedoch festgenommen und zunächst für zwei Tage (bis 8. Mai) in Haft gehalten worden. Danach wurde er zu 15 Tagen Haft als Ordnungsstrafe (nach Art. 19.3 Verwaltungsstrafrecht) verurteilt.

Dieses Urteil hatte Frumkin vergeblich bei höheren russischen Instanzen angefochten und schließlich am 9. November 2012 auch beim EGMR. Dort liegen etliche weitere Klagen im Zusammenhang mit den Bolotnaja-Verfahren vor von Demonstranten, die ebenfalls mit Ordnungsstrafen (einschließlich Haft) belegt wurden sowie von Personen, die strafrechtlich verurteilt wurden.

Laut Urteil des EGMR wurden im Falle von Frumkin mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt: das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5), das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6) sowie das Recht zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 11).

Das Gericht hat die Vorgänge im Zusammenhang mit dem 6. Mai 2012 – auch die Vorgeschichte - im Detail untersucht. Geplant war eine Demonstration mit einer Abschlusskundgebung auf dem Bolotnaja-Platz. Beides war genehmigt, die Schlusskundgebung kam jedoch nicht mehr zustande. Anders als vorgesehen und abgesprochen sperrten die Behörden einen Teil des Bolotnaja-Platzes – die Grünanlage – ab. In der Folge kam es zu Gedränge, an einigen Stellen wurde die Polizeiabsperrung zeitweise durchbrochen. Es kam zu zahlreichen Festnahmen.

Nach Auffassung des Gerichts haben die Behörden nichts unternommen, um den entstehenden Konflikt zu deeskalieren, sie hielten keinerlei Kontakt mit den Organisatoren der Kundgebung, um mögliche Übergriffe zu verhindern. Dadurch sind sie ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, die friedliche Durchführung der Aktion zu gewährleisten.

Jevgnij Frumkin habe sich auf einem Gebiet befunden, das für die Kundgebung reserviert worden war und keinerlei Gewalt angewandt. Die Sanktionen gegen ihn trügen einen abschreckenden Charakter, mit dem offensichtlichen Ziel, den Kläger und andere Personen von weiteren Protestkundgebungen und oppositionellen Aktivitäten abzuhalten. Weder hätten die Behörden ein gesetzwidriges Verhalten Frumkins bewiesen noch hätten sie überhaupt eine Begründung dafür abgegeben, dass er 36 Stunden in Polizeigewahrsam gehalten wurde. Bei seiner Verurteilung zu 15 Tagen Haft habe die Schuldfrage gar keine Rolle gespielt.

Das EGMR sprach Frumkin eine Zahlung von 25.000 Euro zu. Darüber hinaus muss der russische Staat die Verfahrenskosten übernehmen (7.000 Euro).

Insgesamt sind im „Bolotnaja-Verfahren“ bisher 19 Personen zu Haftstrafen verurteilt worden. Einige haben ihre Haftzeit bereits verbüßt. 13 weitere Personen waren im Rahmen einer Amnestie Ende 2013 freigekommen. Ende 2015 wurde Dmitrij Butschenkow verhaftet, der indes behauptet, am 6. Mai nicht auf dem Bolotnaja-Platz gewesen zu sein. Die bisher letzte Verurteilung erfolgte am 22.12.2015. An diesem Tag wurde Iwan Nepomnjaschtschich nach 22 Monaten Hausarrest zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

13. Januar 2016

Proteste gegen die Verurteilung von Ildar Dadin

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL fordert unverzügliche Freilassung

Die Verurteilung von Ildar Dadin zu drei Jahren Haft hat etliche Proteste ausgelöst. Es kam zu Kundgebungen, vor allem Einzelmahnwachen, in mehreren Städten, darunter St. Petersburg und Jekaterinburg.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL forderte in der nachstehenden Erklärung Dadins unverzügliche Freilassung sowie die Abschaffung des Artikels 212.1, nach dem er verurteilt wurde:

"Am 7. Dezember hat Natalija Dudar, Richterin des Basmannyj-Gerichts Moskau, das erste Urteil nach Art. 212.1 StGB RF gefällt (wiederholter Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen). Sie hat Ildar Dadin schuldig gesprochen und ihn zu drei Jahren Freiheitsentzug in einer Kolonie gewöhnlichen Regimes verurteilt.

Dieses Urteil ist eine besonders zynische Attacke gegen Bürgerrechte und Freiheiten, eine Beleidigung gegen die Idee der Rechtssprechung, selbst wenn man es mit anderen politisch motivierten und in unseren Augen ungesetzlichen Urteilen vergleicht. Zwei der vier Vorfälle, die Dadin zur Last gelegt werden, waren Einzelmahnwachen, die nicht einmal gegen die „drakonische“ Gesetzgebung der Russischen Föderation über öffentliche Veranstaltungen verstoßen. Ein weiterer Vorfall hatte überhaupt nichts mit einer solchen Aktion zu tun.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat den Artikel 212.1 StGB der RF bereits kritisiert. Er soll ganz offensichtlich dem Zweck politischer Verfolgungen dienen. Er ist verfassungswidrig und unrechtmäßig, da er

- die wiederholte Bestrafung für ein und denselben Rechtsverstoß vorsieht;

- das Vorliegen eines Straftatbestandes davon abhängig macht, dass die Person ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde und sie damit der Garantien beraubt, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind;

- das Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzt, indem er eine wiederholte Ordnungswidrigkeit, die die Persönlichkeit des Delinquenten charakterisiert, zum einzigen qualifizierenden Merkmal für die Begehung einer Straftat macht;

- eine Verantwortung festschreibt, die offensichtlich nicht dem anzunehmenden Gefährlichkeitsgrad für die Gesellschaft entspricht;

- entgegen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Russischen Föderation und der Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ohne hinreichenden Grund die Freiheit friedlicher Versammlungen einschränkt.

Beim Prozess war es bezeichnenderweise gerade Ildar Dadin selbst, und nicht die Anklagevertretung und das Gericht, der eine Position vertrat, die auf der Verfassung der Russischen Föderation basiert, indem er an die Rechte und Freiheiten der Bürger appellierte.

Wer nach Art. 212.1 StGB zur Verantwortung gezogen wird, ist für das Menschenrechtszentrum MEMORIAL jemand, der ungesetzlich und aus politischen Gründen verfolgt wird. Jeder, der auf dieser Grundlage der Freiheit beraubt wird, ist ein politischer Gefangener.

Wir fordern die unverzügliche Einstellung des Verfahrens gegen Ildar Dadin, seine bedingungslose Freilassung und die Streichung des Artikels 212.1 aus dem russischen Strafgesetzbuch."

9. Dezember 2015

Skandalöses Urteil in Moskau

Ildar Dadin zu drei Jahren Haft verurteilt


Das Moskauer "Basmannyj"-Bezirksgericht hat am heutigen 7. Dezember Ildar Dadin zu drei Jahren Straflager verurteilt.

Dadin ist der erste, die nach Artikel 212.1 verurteilt wurde, einem neuen Artikel des Strafgesetzbuchs, der 2014 eingeführt wurde. Er sieht für "mehrfachen Verstoß gegen die Vorschriften zur Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen" hohe Geldstrafen, verschiedene weitere Sanktionen bis zu einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Ildar Dadin saß seit Anfang Februar im Hausarrest, nachdem ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden war. Zur Last gelegt wurden ihm vier Protestaktionen (vom 6. und 23. August, 13. September und 5. Dezember 2014). Artikel 212 kann Anwendung finden, wenn eine Person innerhalb von 180 Tagen mehr als zweimal wegen Verstößen bei Versammlungen administrativ belangt wurde.

Der Staatsanwalt hatte ursprünglich zwei Jahre Freiheitsentzug gefordert. Die Richterin, Natalja Dudar, ging jedoch über diesen Antrag hinaus und verurteilte Dadin zu drei Jahren Lagerhaft in gewöhnlichem Regime. Das Urteil stieß auf heftige Proteste, Anwesende gaben ihrer Empörung lautstark Ausdruck und riefen wiederholt "Schande" und "Faschisten".

Dadin selbst hatte betont, er sei bereit, für seine Überzeugungen ins Gefängnis zu gehen. Er wurde unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Haft genommen.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL rechnet Ildar Dadin wie auch Vladimir Ionov und Mark Galperin (denen derselbe Artikel zur Last gelegt wird) zu politisch Verfolgten. Artikel 212.1 sei rechtswidrig, er verstoße gegen elementare Rechtsregeln, allein schon dadurch, dass ein und dieselbe Tat mehrfach geahndet werden könne, eine Auffassung die auch der russische Anwalt Jurij Kostanow in einer Stellungnahme vertritt.

7. Dezember 2015

Oberstes Gericht in Russland gibt NGO Recht

Geldstrafe muss zurückerstattet werden

Das "Institut für regionale Presse", eine russische Nichtregierungsorganisation, hat ein Verfahren beim Obersten Gericht gewonnen.

Der NGO war eine Geldstrafe von 400.000 Rubeln auferlegt worden, weil sie sich nicht in das berüchtigte Register für angebliche "ausländische Agenten" hatte eintragen lassen. Diese Entscheidung wurde in allen Instanzen bestätigt, bis das Oberste Gericht sie jetzt außer Kraft setzte. Es stellte auch das Administrativverfahren ein, da kein Straftatbestand vorliege.

Die bereits geleistete Strafzahlung muss zurückerstattet werden.

7. Dezember 2015

MEMORIAL Komi gibt Auflösung bekannt

Verband beendet achtzehnjährige Existenz

MEMORIAL Komi hat vor wenigen Tagen bekannt gegeben, die Auflösung der Organisation in die Wege zu leiten.

Der MEMORIAL-Verband in Syktyvkar (der Hauptstadt der Republik Komi) war im Juni 2015 als „ausländischer Agent“ registriert worden, obwohl das Justizministerium ein knappes Jahr zuvor noch ausdrücklich erklärt hatte, MEMORIAL Komi sei „kein ausländischer Agent“.

Die Klage von MEMORIAL Komi gegen die Registrierung blieb erfolglos, obwohl er seit Februar 2014 keine ausländische Förderung mehr bekommen hat. Darüber hinaus wurde der Verband zu einer Strafzahlung von umgerechnet 4.000 Euro verurteilt, weil er sich nicht selbst als „Agent“ hatte registrieren lassen.

Wie der Leiter der Organisation, Igor Sazhin, betont, ist es besser, sie aufzulösen, als das diskriminierende Etikett eines „ausländischen Agenten“ zu akzeptieren. Am 22. Oktober folgten die Mitglieder mehrheitlich der Empfehlung des Vorstands und stimmten für eine Auflösung. Es geht dabei um eine Liquidierung der "juristischen Person". Die Arbeit soll indessen weitergeführt werden, jedoch auf ehrenamtlicher Basis.

MEMORIAL Komi hat 18 Jahre lang existiert und war in den letzten Jahren heftigen Anfeindungen und gewaltsamen Attacken vor allem aus faschistischen Kreisen ausgesetzt.

"Viele NGOs haben sich inzwischen aufgelöst. Sie werden kein Geld mehr zur Verfügung haben, aber sie werden ihre Aktivitäten fortsetzen, aber davon wird nichts bekannt werden", so ein Kommentar von  Igor Sazhin in seinem Blog.

28. Oktober 2015

Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu hoher Geldstrafe verurteilt

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist heute in zwei Administrativ-Verfahren zu einer Strafzahlung von insgesamt 600.000 Rubeln verurteilt worden.

Das Gericht wirft dem Menschenrechtszentrum vor, Veröffentlichungen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet zu haben. Nach dem "Agentengesetz" müssen NGOs, die als solche verzeichnet sind, dies auf all ihren Dokumenten angeben.

Konkret ging es um zwei Publikationen auf der Website von MEMORIAL International vom 11. und 18. Juni, und zwar um Informationen über zwei Veranstaltungen, in die das Menschenrechtszentrum gar nicht involviert war, auch nicht einzelne seiner Mitarbeiter. Veranstalter war in beiden Fällen die internationale Gesellschaft MEMORIAL, die nicht als ausländischer Agent registriert ist.

Im ersten Fall handelt es sich um die Ankündigung eines Vortrags von Kirill Welikanow zur Frage der Möglichkeit eines „Internet-Parlaments“, im zweiten Fall um den Bericht von einer Veranstaltung mit Alexander von Plato zum Thema: „Wie wird in Deutschland nach 1945 der Zweite Weltkrieg erinnert?

Kirill Korotejew, der MEMORIAL vertritt, hatte zunächst die Verlegung beider Verfahren auf einen Termin nach dem 18. September beantragt, da an diesem Tag die Klage des Menschenrechtszentrums gegen seine Registrierung als „ausländischer Agent“ behandelt wird. Sollte das Menschenrechtszentrum sich hier durchsetzen können, würden beide Administrativ-Verfahren gegenstandslos. Das Gericht lehnte diesen Antrag in beiden Verfahren ab.

Im ersten Verfahren erklärte Kirill Welikanow als Zeuge vor Gericht, er sei nicht vom Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu seinem Vortrag eingeladen worden, diese Organisation habe mit seinem Vortrag und seinem Auftritt nichts zu tun. Ein Schreiben der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, die bestätigt, die Veranstaltung mit Welikanow organisiert zu haben, wurde zu den Akten genommen. Beide Aussagen wurden indes vom Gericht nicht berücksichtigt, ebensowenig wie die Argumente von MEMORIAL im zweiten Fall.

Richter Sergej Komlew verhängte in beiden Verfahren eine Strafe von jeweils 300.000 Rubeln, wodurch sich insgesamt 600.000 Rubel (umgerechnet ca. 8.000 Euro) ergeben.

Der Vorsitzende des Menschenrechtszentrums Alexander Tscherkassow betonte, seine Organisation sei selbstverständlich bereit, sich für eigene Handlungen zu verantworten, aber hier gehe es um eine andere juristische Person. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist eine selbstständige Organisation, die neben etlichen weiteren russischen und ausländischen Memorial-Verbänden Mitglied im Dachverband MEMORIAL International ist.

„Ein im Wesen unrechtmäßiges Gesetz bringt auch eine absurde Rechtspraxis hervor“, betonte Tscherkassow. „Nicht nur das Recht geht dabei verloren, sondern auch die Logik.“

4. September 2015

Samstag, 25. Juli 2015

"Das Urteil hätte ein Freispruch sein müssen"

Verfahren gegen Mitglied der "Soldatenmütter" endet mit bedingtem Schuldspruch


Ljudmila Bogatenkova, die Leiterin des Komitees der Soldatenmütter in Budjonnovsk, gegen die im letzten Jahr ein Verfahren wegen Betrugs eingeleitet worden war, ist am 1. Juli in einem Fall freigesprochen und im zweiten zu einem Jahr Haft verurteilt, aber sofort amnestiert worden.

Vertreter von Menschenrechtsorganisationen gehen von einem fabrizierten Verfahren aus. Es war eingeleitet worden, unmittelbar nachdem sich Ljudmila Bogatenkova um Aufklärung der Todesumstände mehrerer russischer Soldaten im Sommer 2014 bemüht hatte. Das Ermittlungsverfahren habe keinerlei Beweise gegen Bogatenkova erbracht. Der Belastungszeuge in dem Verfahren, in dem Bogatenkova schuldig gesprochen wurde, sagte selbst vor Gericht, Polizisten seien zu ihm nach Hause gekommen und hätten ihn zu der Anzeige genötigt

„Das Urteil hätte ein Freispruch sein müssen“, kommentierte Sergej Krivenko, Mitglied im Menschenrechtsrat beim Präsidenten und Vorstandsmitglied von MEMORIAL. „Die Amnestie ändert ja nichts an der Tatsache, dass Ljudmila Bogatenkova schuldig gesprochen wurde, d. h. als Verbrecherin gilt. Dieses Urteil, wie überhaupt das ganze Verfahren, ist in meinen Augen die Rache an Ljudmila Bogatenkova für ihre Menschenrechtsarbeit.“

1. Juli 2015

Sonntag, 1. März 2015

Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL gegen Eintragung in "Agenten-Verzeichnis"

Verhandlung erneut vertagt

Die für den heutigen 19. Februar anberaumte Gerichtsverhandlung - es geht um die Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL gegen die Eintragung ins Register angeblicher "ausländischer Agenten" - ist erneut vertagt worden.

Am 27. Januar hatte das Gericht vom Justizministerium Unterlagen angefordert, die als Grundlage für die skandalöse Eintragung gedient hatten. Auf der heutigen Verhandlung stellte das Justizministerium den Antrag, die Staatsanwaltschaft hinzuzuziehen, da die Eintragung auf Grund einer Überprüfung und entsprechenden Beurteilung durch letztere erfolgt sei.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hatte damals eine Aufforderung erhalten, sich als "ausländischer Agent" registrieren zu lassen. Die Klage gegen diesen Bescheid hatte es nach einem langwierigen Verfahren am 23. Mai 2014 verloren.

Vor wenigen Tagen hat ein Urteil des russischen Verfassungsgerichts das Gesetz, das die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft regelt und ihr umfassende Überprüfungsrechte gewährt, für verfassungswidrig erklärt. Das dürfte MEMORIAL in dem Verfahren als zusätzliches Argument zugute kommen.

Der nächste Termin wurde für den 11. März angesetzt.

19. Februar 2015

Mittwoch, 10. Dezember 2014

"Union der Donfrauen" verliert Verfahren

"Donfrauen" bleiben als "ausländische Agenten" verzeichnet

Ein Moskauer Bezirksgericht hat gestern die Klage der „Donfrauen“ gegen ihre Eintragung ins Register „ausländischer Agenten“ zurückgewiesen.

Nachdem das Justizministerium inzwischen durch eine Gesetzesänderung berechtigt ist, NGOs, die es für „ausländische Agenten“ hält, selbst in das entsprechende Register einzutragen, sind inzwischen 18 Organisationen dort verzeichnet, zu denen u. a. die „Donfrauen“; das Menschenrechtszentrum MEMORIAL und die „Soldatenmütter von St. Petersburg“ gehören.

Die „Donfrauen“ haben diese Eintragung gerichtlich angefochten und dieses Verfahren gestern in erster Instanz verloren. Die Begründung dieses Urteils wird erst in einigen Tagen vorliegen. Elena Perschtschakova von der Organisation „Gesellschaftliches Verdikt“ (Obschtschestvennyj verdikt), die die „Donfrauen“ vor Gericht vertritt, hat bereits angekündigt, dass die NGO gegen das Urteil Revision einlegen wird.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hatte das entsprechende Verfahren im September ebenfalls verloren.

Donnerstag, 13. November 2014

Verhandlung gegen MEMORIAL Russland vertagt

Die für den heutigen 13. November angesetzte Verhandlung vom Obersten Gericht gegen den russischen Dachverband von MEMORIAL ist auf den 17. Dezember vertagt worden.

Das russische Justizministerium hatte vor einigen Wochen beim Obersten Gericht die Auflösung des Verbandes beantragt. Seine formale Struktur entspräche nicht den gesetzlichen Vorschriften, die eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung aller Mitgliedsverbände verlangten. Diese Vorwürfe hatte das Justizministerium erstmals nach einer Routine-Überprüfung von MEMORIAL Russland Ende 2012 erhoben, nachdem es über ein Jahrzehnt keinerlei derartigen Beanstandungen vorgebracht hatte.

Die darauf folgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen hatte MEMORIAL verloren und daher beschlossen, auf der anstehenden Vollversammlung (21.-23. November) die geforderten Satzungsänderungen vorzunehmen. Bei Gericht beantragte MEMORIAL daher die Verschiebung des Termins.

Das Justizministerium hat vor einigen Tagen ebenfalls eine Vertagung beantragt. Auf der heutigen Sitzung folgte das Oberste Gericht diesen Anträgen und setzte als nächsten Termin den 13. Dezember fest.

Gegen die drohende Schließung des russischen Dachverbands von MEMORIAL hat es inzwischen zahlreiche Proteste im In- und Ausland gegeben.

Dienstag, 11. November 2014

Verhandlung gegen MEMORIAL aufgeschoben?

Justizministerium beantragt Vertagung

Das russische Justizministerium hat beim Obersten Gericht beantragt, die auf den 13. November angesetzte Verhandlung gegen den russischen Dachverband von MEMORIAL zu verschieben. Das Ministerium hatte die Auflösung des Verbandes beantragt. Es teilte mit, MEMORIAL habe um die Verschiebung ersucht, um die beanstandeten Mängel in der Satzung beheben zu können.

Der stellvertretende Justizminister Sergej Gerasimov betonte in diesem Zusammenhang, Ziel des Justizministeriums sei es nicht, NGOs aufzulösen, die der Gesetzgebung nicht entsprächen. Das Ministerium habe bei seiner Entscheidung den Appell von Ella Pamfilova an Präsident Putin berücksichtigt. Die Position Ella Pamfilovas habe großen Stellenwert für das Ministerium.

Montag, 20. Oktober 2014

Ljudmila Bogatenkova gegen Auflagen nach Hause entlassen

Ljudmila Bogatenkova, die Leiterin des Komitees der Soldatenmütter in Budjonnovsk (Region Stavropol), die am 17. Oktober festgenommen worden war, befindet sich inzwischen wieder zu Hause, allerdings unter der Auflage, die Stadt nicht zu verlassen. Der entsprechende Beschluss wurde ihr von einem Ermittlungsrichter mitgeteilt.

Am 18. Oktober war Ljudmila Bogatenkova in das Untersuchungsgefängnis von Pjatigorsk gebracht worden, nachdem ein Gericht verfügt hatte, dass sie in Untersuchungshaft verbleiben müsste. Wegen ihres schlechten Gesundheitszustands weigerten sich die Haftbehörden von Pjatigorsk jedoch, sie dort zu behalten. Sie verbrachte dann noch zwei weitere Nächte in Haft in Budjonnovsk, ohne allerdings ihre nötigen Medikamente zu bekommen.

Die Beschuldigungen gegen Ljudmila Bogatenkova werden mit ihren Recherchen zum Tod russischer Soldaten im Gebiet Rostov im Sommer in Verbindung gebracht. Vertreter von NGOs fordern eine Einstellung des Verfahrens.

Dienstag, 14. Oktober 2014

"Unsere gesellschaftliche Bewegung wird nicht verschwinden"

Arsenij Roginskij zum Vorgehen des Justizministeriums gegen den russischen Dachverband von MEMORIAL

In den letzten Tagen sorgten Meldungen für Verwirrung und Unruhe, das russische Justizministerium habe die Auflösung der Menschenrechtsorganisation MEMORIAL in die Wege geleitet. Dies war in einer Sendung des für seine diffamierenden und entstellenden Darstellungen bekannten Kanals NTV behauptet worden.

Das Justizministerium hat tatsächlich beim Obersten Gericht die Auflösung der russischen Organisation MEMORIAL beantragt. Es handelt sich hier um den russischen Dachverband von MEMORIAL, dem über 60 Regionalverbände sowie Vereinigungen, die zu bestimmten Themen arbeiten (wie historische Aufarbeitung, Menschenrechte), angehören.

Arsenij Roginskij erläutert die Situation und das Vorgehen des Justizministeriums:
„…Zunächst ist klarzustellen, dass es mehrere Organisationen von „Memorial“ gibt, die in Russland registriert sind. Das sind einmal die Internationale Gesellschaft MEMORIAL und die russische Gesellschaft MEMORIAL für historische Aufklärung, soziale Fürsorge und Menschenrechte. Juristisch sind das zwei selbstständige Organisationen. – Das Justizministerium hat beim Obersten Gericht den Antrag eingereicht, jene russische Gesellschaft MEMORIAL aufzulösen, die im Jahre 1992 registriert wurde und der bis heute unterschiedliche Strukturen angehören, die in verschiedenen russischen Regionen tätig sind. (…)

MEMORIAL ist ‚von unten‘ entstanden, d. h. verschiedene Verbände, die in den Regionen arbeiteten, haben gemeinsam beschlossen, eine zentrale russische Organsisation zu gründen. Bis 2012 ab es keinerlei Einwände gegen dieses Modell, das übrigens so auch in der Satzung verankert ist. Warum das Justizministerium zwanzig Jahre nach der Registrierung den Status von MEMORIAL in Frage stellt, obwohl ihr nach wie vor praktisch dieselben regionalen Organisationen angehören und sich die Gesetzgebung in dieser Hinsicht nicht geändert hat, ist mir unbekannt.“

Eine offizielle Mitteilung vom Justizministerium hat Memorial im Übrigen nicht erhalten, wie Roginskij betont:
„Wir haben keine Mitteilung des Justizministeriums in Händen, sondern nur ein Telegramm vom Obersten Gericht, das etwa vor drei Tagen eingegangen ist und in dem es heißt, dass der Antrag auf Auflösung der Russischen Organisation MEMORIAL' auf Antrag des Justizministeriums zur Verhandlung ansteht.“

Diese Verhandlung wurde für den 13. November anberaumt, obwohl Memorial das Justizministerium in Kenntnis gesetzt hatte, dass gut eine Woche danach (21-23. November) die Vollversammlung von MEMORIAL angesetzt ist, die eine Änderung der Struktur beschließen kann. MEMORIAL hat daher das Gericht um eine Verschiebung des Termins gebeten.

Sollte das Gericht diesem Ersuchen nicht nachkommen und darüber hinaus im Sinne einer Auflösung des Verbandes entscheiden, heißt das für Roginskij indes nicht, „dass damit auch die Mitgliedsverbände des russischen MEMORIAL liquidiert werden. Einige werden sich dann umregistrieren müssen, und wir werden schon einen Weg zu einer Neugründung finden.

Diese ganze Geschichte schlägt uns natürlich auf die Stimmung und kostet viel Kraft. Sie wird unsere gesellschaftliche Bewegung aber nicht zum Verschwinden bringen.“

Freitag, 10. Oktober 2014

Lügen des Fernsehkanals NTV und Beanstandungen des Justizministeriums

Erklärung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL und der Russischen Gesellschaft MEMORIAL


Die Behauptung bei NTV, das russische Justizministerium habe die Liquidierung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL eingeleitet, führte heute zu etlichen Irritationen. Das Menschenrechtszentrum und die Russische Gesellschaft MEMORIAL (die Dachorganisation der russischen Memorial-Verbände) haben aus diesem Anlass nachstehende Erklärung abgegeben.

Am 10. Oktober strahlte NTV unter dem Titel „Außergewöhnliches Ereignis“ eine Sendung aus, die aus böswilligen Lügen, aber auch aus Fehlinformationen in Folge von Unkenntnis bestand.

Die Arbeit des Menschenrechtszentrums MEMORIAL als Unterstützung von Extremisten und Terroristen darzustellen, ist eine infame Lüge. Auf Unkenntnis basiert hingegen die Behauptung, das Justizministerium habe deshalb den Antrag gestellt, dasMenschenrechtszentrum MEMORIALzu liquidieren.

In Wirklichkeit hat das Justizministerium beim Obersten Gericht der Russischen Föderation nicht die Auflösung des Menschenrechtszentrums Memorial beantragt. Es geht hier vielmehr um eine andere Organisation, nämlich die Russische Gesellschaft für historische Aufklärung, soziale Fürsorge und Menschenrechte MEMORIAL.

Die russische Gesellschaft MEMORIAL wurde vom Justizministerium bereits 1992 registriert. Bis heute befinden sich unter ihrem Dach verschiedene Memorial-Verbände, die in verschiedenen russischen Regionen tätig sind und sich mit Menschenrechtsarbeit, sozialer Fürsorge und historischer Aufklärung befassen.

Im Jahre 2012, 20 Jahre nach der ersten Registrierung, tauchten beim Justizministerium plötzlich Zweifel hinsichtlich des russischen Rechtsstatus von Memorial auf, obwohl der Gesellschaft praktisch dieselben regionalen Verbände angehören wie zuvor und sich die Gesetzeslage in dieser Frage in keinem Punkt geändert hatte.

Geändert hat sich allerdings die Position des Justizministeriums, das erneut einen „demokratischen Zentralismus“ anstrebt, der nach der Abschaffung der führenden Rolle der KPdSU nicht mehr aktuell schien. Heute erklärt das Justizministerium, nur jene gesellschaftlichen Vereinigungen könnten der Russischen Gesellschaft MEMORIAL angehören, die in ihrer Bezeichnung die Worte „Verband (otdelenie) der Russischen Gesellschaft für historische Aufklärung, Sozialarbeit und Menschenrechte MEMORIAL“ tragen.

Die gesetzliche Vorschrift, dass eine Organisation nur dann einen gesamtrussischen Status haben kann, wenn sie in über der Hälfte der Föderationssubjekte Verbände unterhält, legt das Justizministerium jetzt dahingehend aus, dass diese Verbände zwangsläufig einen Status als Regionalverbände haben müssten. Das Vorhandensein von Stadt- und Bezirksverbänden einer Organisation reicht für die Beamten als Beleg dafür nicht aus, dass die Organisation in der betreffenden Region tätig ist.

Die Vorbehalte des Justizministeriums entbehren jeglicher Grundlage. Nicht zufällig erhielten wir auf Anfragen keine Hinweise auf eine Gesetzesnorm. Für uns ist es inakzeptabel, dass das Justizministerium das von der Verfassung garantierte Recht von Bürgern, eine Vereinigung zu bilden, gesetzwidrig einschränken will. Deshalb hat sich die Russische Gesellschaft MEMORIAL bereits 2012 entschlossen, vor Gericht zu gehen.

Einen Hinweis auf ein Gesetz haben wir auch nicht erhalten, als wir 2013 die Forderungen des Justizministeriums im Moskauer Zamoskvorezki-Bezirksgericht und danach im Stadtgericht angefochten. Beide gaben, wie nicht anders zu erwarten, dem Justizministerium Recht. Deshalb wird die Russische Gesellschaft MEMORIAL in Kürze Klage beim Verfassungsgericht einreichen.

Was den Antrag des Justizministeriums betrifft, so hoffen wir, dass das Oberste Gericht bei Behandlung dieses Antrags dem Gesetz und der Verfassung mehr Respekt entgegenbringen wird als die untergeordneten Gerichtsinstanzen.

Samstag, 4. Oktober 2014

Untersuchungshaft für Sentsov und Koltschenko verlängert

Ende September wurde die Untersuchungshaft für Oleg Sentsov, Alexander Koltschenko, Alexej Tschirnij und Gennadij Afanasev bis Januar 2015 verlängert. Sie waren im Mai auf der Krim unter dem Vorwurf, Terrorakte geplant zu haben, festgenommen und nach Moskau deportiert worden.

Sentsov und Koltschenko bestreiten die Vorwürfe, Tschirnij und Afanasev sollen nach Angaben der Ermittlungsbehörden Geständnisse gemacht haben. Inzwischen sollen noch vier weitere Personen in das Verfahren einbezogen worden seien, über die aber keine weiteren Angaben bekannt sind.

Anlässlich der Verlängerung seiner Untersuchungshaft erklärte Oleg Sentsov vor dem Moskauer Lefortovo-Bezirksgericht:

"Ich weiß nicht, ob die Staatsduma mal ein Gesetz verabschiedet hat, das das Lachen im Zirkus verbietet. Sie kann das ja noch tun. Aber ich kann nicht verstehen, warum Sie mit ernstem Gesicht dem zusehen, was sich hier abspielt. Das ist ein lächerliches Schauspiel.

Ich werde nicht erneut meine Unschuld beteuern und erklären, dass alle Vorwürfe auf Fälschungen basieren und politisch motiviert sind, dass verschiedene Methoden angewandt wurden, um mich unter Druck zu setzen. Ich habe das schon gesagt. Es hat keinen Zweck, es zu wiederholen.

Die Ermittlung macht gute Fortschritte, es liegen bereits 18 Bände vor. Die Ermittler arbeiten hervorragend, ich freue mich für sie. Neuesten Meldungen zufolge, die durchgesickert sind, soll ich geplant haben, eine radioaktive Rakete auf den Obersten Sowjet der Krim abzufeuern. Ich erwarte mit Ungeduld, dass diese Rakete gefunden wird mit Fotos von mir und meinen Fingerabdrücken – eben so, dass alles schön aussieht.

Die Ermittlungsorgane, Diener des Gesetzes, befassen sich mit solchem Unsinn, aber vier Monate nach meiner Anzeige haben sie es nicht geschafft, die Mitarbeiter zu finden, die mich gefoltert, erniedrigt und geschlagen haben. Die hier anwesenden Ermittler kennen sie persönlich, aber sie zu finden ist nicht möglich, das würde ja bedeuten, sich selbst zu fangen – und das ist natürlich nicht realistisch. Mit ebensolchem Erfolg könnte man eine Kloschüssel fragen, wer Sentsov misshandelt hat. Man wird keine Antwort bekommen.

Deshalb braucht man dafür keine Zeit zu verschwenden, ebenso wenig wie für die Frage, was die Angehörigen der Landetruppen aus Pskov bei Donezk getan haben und wofür sie gestorben sind, die Ihr Land jetzt stillschweigend im Geheimen beisetzt.

Ich weiß nicht: Glauben Sie als Staatsangestellte, dass sich ein System, das auf einer solchen totalen Lüge aufgebaut ist, ewig halten wird? Selbst Ihre Vorgesetzten laufen noch auf dem Deck des sinkenden Schiffs herum, blasen die Backen auf und tun so, als wäre alles gut, und verstehen nicht, dass das Schiff allmählich auf Grund geht.

Ich kann Russland nur wünschen, möglichst schnell aus dieser Finsternis herauszukommen und endlich frei zu werden. Und alle, die kein reines Gewissen haben, sollten lernen, wie sich das Wort „Lustration“ richtig schreibt. Das ist von meiner Seite alles."

Mittwoch, 4. Juni 2014

Die "Agenten-Jagd" und ihre zwangsläufigen Folgen

Erklärung russischer Menschenrechtler


Ein Jahr nach der Welle staatsanwaltlicher Überprüfungen, die Hunderte von Nichtregierungsorganisationen betroffen hat, haben die Behörden die Konfrontation mit der Zivilgesellschaft erneut angeheizt.

Nichtregierungsorganisationen, die vom Staatsanwalt eine "Aufforderungen" (sich als "ausländischer Agent" registrieren zu lassen) und eine "Verwarnung" bekommen hatten, klagen gegen diese Ergebnisse der letztjährigen Überprüfungen vor Gericht. Die Gerichte verkünden weiterhin Urteile gegen Menschenrechtsorganisationen, sie fordern sie auf, sich "freiwillig" als Organisationen zu registrieren, "die die Funktion eines ausländischen Agenten erfüllen". In acht russischen Regionen finden inzwischen erneut Überprüfungen durch die Staatsanwaltschaft statt. Schließlich haben die Duma und der Föderationsrat neue Korrekturen in der Gesetzgebung vorgenommen, die eine zwangsweise Eintragung ins "Agenten"-Register ohne Gerichtsbeschluss vorsehen.

Die Behörden wollen ganz offensichtlich das Ziel, jedwede unabhängige gesellschaftliche Aktivität als Tätigkeit eines "ausländischen Agenten" brandmarken.

Die Bezeichnung "ausländischer Agent" ist für Menschenrechtsorganisationen sowie ökologische und soziale Vereine beleidigend. Diesen Verbänden geht es darum, Menschen zu helfen und allgemeingültige rechtliche und demokratische Prinzipien zu verteidigen. Damit dienen sie sowohl dem Land als auch den Völkern Russlands. Ein Einsatz zum Schutz der Menschenrechte und der Natur ist nicht möglich ohne Appelle an die Regierung und die öffentliche Meinung und ohne Aufrufe zu zivilen Kampagnen.

Der Makel eines "ausländischen Agenten" in der derzeitigen gesellschaftlichen Atmosphäre der Xenophobie und des Hasses gegenüber dem "Westen" unterminiert die Idee einer Bürgerkontrolle, da sie sämtliche öffentlichen Aktionen von Nichtregierungsorganisationen sinnlos macht, in erster Linie Appelle an politische Funktionäre im Interesse von Menschen und Gesellschaft. Mit einem derartigen Makel verliert die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen ihren Sinn. Es wird zwangsläufig dahin kommen, dass sie verfolgt werden, bis zu ihrer Schließung oder Selbstauflösung. Die Definition einer "politischen Tätigkeit", die das Verfassungsgericht der RF gegeben hat, ist unbestimmt, sie lässt eine willkürliche und erweiterte Auslegung zu. Man kann jede beliebige zivilgesellschaftliche Aktivität, jede sinnvolle Aussage dazu zählen.

Es ist sattsam bekannt, dass unser Gerichtswesen konformistisch und gelenkt ist. Verweise darauf, dass wir unsere Rechte vor Gericht verteidigen könnten, klingen wie blanker Hohn. Diese Befürchtungen werden durch die Praxis der Gerichte bestätigt.

Der derzeitige polizeiliche  Übereifer bringt selbst die Regierung in eine absurde Situation. Dutzende und Hunderte von gesellschaftlichen Organisationen werden mit dem Makel des "Agenten" versehen, Organisationen, die in den russischen Regionen wie weltweit hohes Ansehen genießen. Unter diesen Umständen wird der Dialog von Regierung und Gesellschaft zu einem Gespräch mit "ausländischen Agenten" oder zu einem "Selbstgespräch" auf den Ruinen der Zivilgesellschaft.

Ljudmila Alexejeva
Valerij Borschtschev
Jurij Vdovin
Svetlana Gannuschkina
Sergej Kovalev
Oleg Orlov
Lev Ponomarev
Alexander Tscherkasov

Dienstag, 25. Februar 2014

Erklärung von MEMORIAL International zum Urteil im Bolotnaja-Prozess

Das Unrechtsurteil, das im Samoskvorezkij-Gericht im Bolotnaja-Prozess gefällt wurde, kommt nicht überraschend.

Aber dieses Urteil verpflichtet uns, an etwas zu erinnern:

Die Machthaber müssen sich darüber im Klaren sein, dass ihre Versuche, mit solchen Mitteln einen gesellschaftlichen Protest mundtot zu machen und zum Erliegen zu bringen, kontraproduktiv sind. Die Ereignisse in der Ukraine sind ein Beispiel dafür, wohin die notorische Missachtung der öffentlichen Meinung führen kann.

Die ausführenden Organe sollten sich dessen bewusst sein, dass nicht allein ihre Auftraggeber, sondern auch sie selbst Verantwortung tragen. Jene, die den Auftrag der Machthaber ausführen, tun dies schließlich nicht unter Todesdrohung. Ihnen droht vermutlich nicht einmal ein Berufsverbot. Die Ermittler und Richter, die das Bolotnaja-Verfahren konstruiert haben, haben ein Verbrechen gegen die Rechtsstaatlichkeit begangen.

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

Freitag, 21. Februar 2014

Schuldspruch im Bolotnaja-Prozess. Urteilsverkündung folgt



Über 200 Festnahmen bei Solidaritätskundgebung für Angeklagte im Bolotnaja-Prozess



Die Gerichtsverhandlung im so genannten Bolotnaja-Prozess, in der heute das Urteil verlesen werden sollte, wurde nach mehreren Stunden unterbrochen. Die acht Angeklagten wurden schuldig gesprochen, die Urteilsverlesung wird Montag fortgesetzt.

Es stehen Personen vor Gericht, die am 6. Mai 2012, einen Tag vor dem offiziellen Machtantritt Putins zu seiner dritten Amtszeit als Präsident - an einer Kundgebung auf dem Bolotnaja-Platz gegen Putin teilgenommen hatten.

Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich etwa achthundert Personen zu einer Solidaritätskundgebung für die Angeklagten versammelt. Die Demonstration war nicht genehmigt. Sie verlief vollkommen friedlich. Die Teilnehmer skandierten Losungen wie „Freiheit“ und gedachten in einer Schweigeminute der Opfer der Gewalteskalation der vergangenen Tage in Kiew.

Über 200 Personen wurden vorübergehend festgenommen - ein Viertel der Teilnehmer, was auch für russische Verhältnisse viel ist. Die Festgenommenen wurden in Bussen in eine Polizeistation gebracht, wo sie später wieder freigelassen wurden, allerdings meist nicht ohne Anfertigung der üblichen Protokolle. Das bedeutet, dass sie zu einer administrativen Geldstrafe verurteilt werden können, etwa nach § 20.2. des Verwaltungsstrafrechts wegen der Teilnahme an einer nichtsanktionierten Kundgebung. Zu den Festgenommenen gehörte auch einer der Mitarbeiter von MEMORIAL, Alexej Makarov, sowie der bekannte Journalist Sergej Parchomenko.

Parchomenko werden neben einem administrativen Verstoß eine Reihe weiterer Vergehen zur Last gelegt: Er habe Losungen skandiert, sich seiner Festnahme gewaltsam widersetzt, die Beamten attackiert und einem sogar ins Ohr gebissen. Das scheint absurd, und es gibt zahlreiche Fotos und Zeugenaussagen, die das widerlegen – in der gegenwärtigen Lage liegt allerdings der Verdacht nahe, dass dahinter die Absicht steckt, einen kritischen Journalisten mundtot zu machen.

Das Verfahren gegen Parchomenko soll am kommenden Dienstag (26. Februar) stattfinden.