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Samstag, 23. Januar 2016

Menschenrechtszentrum MEMORIAL wendet sich an Generalstaatsanwalt Tschajka

Staatsanwaltschaft soll mögliche Verletzung der Verfassung und Überschreitung ihrer Vollmachten durch Beamte des Justizministeriums untersuchen

Nach einer planmäßigen Überprüfung im Oktober hatte das Justizministerium das Menschenrechtszentrum MEMORIAL beschuldigt, "die Grundlagen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Russischen Föderation zu untergraben" und zum "Sturz der amtierenden Regierung sowie zu einer Änderung des politischen Regimes im Lande aufzurufen".

Begründet wird dies u. a. mit kritischen Stellungnahmen der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL (also nicht des Menschenrechtszentrums) zur russischen Haltung gegenüber der Ukraine und zum Bolotnaja-Verfahren gegen Teilnehmer an der Demonstration vom 6. Mai 2012. Außerdem wird auf das Projekt "Verteidigung der Menschenrechte" verwiesen, das vorsieht, im Internet über die Tätigkeit des Menschenrechtszentrums MEMORIAL zu informieren. Darüber hinaus sollen Dokumente, die das Menschenrechtszentrum im Laufe seiner 15jährigen Arbeit im Nordkaukasus zusammengestellt hat, systematisiert, digitalisiert und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Da die Beschuldigungen des Justizministeriums jeder Grundlage entbehren, hat sich  der Vorsitzende des Rats der Organisation, Alexander Tscherkassow, am 28. Dezember an die Generalstaatsanwaltschaft gewandt. Er wies darauf hin, dass Beamte des russischen Justizministeriums "ihre Kompetenzen und dienstlichen Vollmachten überschritten und gegen die Verfassung verstoßen" hätten.

"Amtspersonen staatlicher Organe sind nicht berechtigt, bei Ausübung ihrer Befugnisse das Grundgesetz des Landes zu verletzen und ihre dienstlichen Vollmachten zu nutzen, um Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen zu diskreditieren, die im Rahmen der russischen Verfassung tätig sind… Die Tätigkeit des Menschenrechtszentrums MEMORIAL, wie im Überprüfungsakt beschrieben, steht vollkommen im Einklang mit … den Bestimmungen der russischen Verfassung. Wenn unsere Organisation auf Verstöße und Mängel hinweist und die legislativen, exekutiven und judikativen staatlichen Organe kritisiert, ist das nicht nur gesetzeskonform, sondern leistet einen Beitrag zur demokratischen Entwicklung des Landes."

Tscherkassow fordert die Generalstaatsanwaltschaft auf, zu überprüfen, inwieweit das Vorgehen der Beamten des Justiziministeriums gesetzeskonform war, und je nach dem Ergebnis mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren.

30.12.2015

Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu hoher Geldstrafe verurteilt

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist heute in zwei Administrativ-Verfahren zu einer Strafzahlung von insgesamt 600.000 Rubeln verurteilt worden.

Das Gericht wirft dem Menschenrechtszentrum vor, Veröffentlichungen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet zu haben. Nach dem "Agentengesetz" müssen NGOs, die als solche verzeichnet sind, dies auf all ihren Dokumenten angeben.

Konkret ging es um zwei Publikationen auf der Website von MEMORIAL International vom 11. und 18. Juni, und zwar um Informationen über zwei Veranstaltungen, in die das Menschenrechtszentrum gar nicht involviert war, auch nicht einzelne seiner Mitarbeiter. Veranstalter war in beiden Fällen die internationale Gesellschaft MEMORIAL, die nicht als ausländischer Agent registriert ist.

Im ersten Fall handelt es sich um die Ankündigung eines Vortrags von Kirill Welikanow zur Frage der Möglichkeit eines „Internet-Parlaments“, im zweiten Fall um den Bericht von einer Veranstaltung mit Alexander von Plato zum Thema: „Wie wird in Deutschland nach 1945 der Zweite Weltkrieg erinnert?

Kirill Korotejew, der MEMORIAL vertritt, hatte zunächst die Verlegung beider Verfahren auf einen Termin nach dem 18. September beantragt, da an diesem Tag die Klage des Menschenrechtszentrums gegen seine Registrierung als „ausländischer Agent“ behandelt wird. Sollte das Menschenrechtszentrum sich hier durchsetzen können, würden beide Administrativ-Verfahren gegenstandslos. Das Gericht lehnte diesen Antrag in beiden Verfahren ab.

Im ersten Verfahren erklärte Kirill Welikanow als Zeuge vor Gericht, er sei nicht vom Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu seinem Vortrag eingeladen worden, diese Organisation habe mit seinem Vortrag und seinem Auftritt nichts zu tun. Ein Schreiben der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, die bestätigt, die Veranstaltung mit Welikanow organisiert zu haben, wurde zu den Akten genommen. Beide Aussagen wurden indes vom Gericht nicht berücksichtigt, ebensowenig wie die Argumente von MEMORIAL im zweiten Fall.

Richter Sergej Komlew verhängte in beiden Verfahren eine Strafe von jeweils 300.000 Rubeln, wodurch sich insgesamt 600.000 Rubel (umgerechnet ca. 8.000 Euro) ergeben.

Der Vorsitzende des Menschenrechtszentrums Alexander Tscherkassow betonte, seine Organisation sei selbstverständlich bereit, sich für eigene Handlungen zu verantworten, aber hier gehe es um eine andere juristische Person. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist eine selbstständige Organisation, die neben etlichen weiteren russischen und ausländischen Memorial-Verbänden Mitglied im Dachverband MEMORIAL International ist.

„Ein im Wesen unrechtmäßiges Gesetz bringt auch eine absurde Rechtspraxis hervor“, betonte Tscherkassow. „Nicht nur das Recht geht dabei verloren, sondern auch die Logik.“

4. September 2015

Mittwoch, 18. Februar 2015

Zweifelhafte Nachbesserungen am "Agentengesetz"

Die Korrekturen am "Agentengesetz", die Präsident Putin am 2. Februar in der Duma eingebracht hat. sind nach Auffassung von Vertretern vieler NGOs unzureichend.

Die Prozedur, die eine Austragung von NGOs aus dem berüchtigten Verzeichnis angeblicher ausländischer Agenten regeln soll, scheint keineswegs allen NGOs praktikabel. Um dies zu erreichen, muss eine NGO auf ausländische Finanzierung und (oder) "politische Tätigkeit" verzichten.

Pavel Tschikov, der Leiter der Menschenrechtsorganisation "Agora", verlangte hier Präzisierungen. Da die Staatsanwaltschaft offenbar jede Aktivität als politisch einstufe, könnte eine NGO natürlich ihre Tätigkeit einfach für ein Jahr aussetzen und dann ihre Löschung aus dem "Agentenregister" beantragen. Allerdings würde sie in dem Fall damit riskieren, dass das Justizministerium ihr unter diesem Vorwand die Registrierung entzöge, dass sie ihre Arbeit ja eingestellt habe.

Natalia Taubina (Stiftung "Gesellschaftliches Verdikt") betonte, dass finanzielle Unterstützung aus dem Ausland nicht verboten sei. Ihre Organisation werde daher nicht darauf verzichten und sich weiter gerichtlich gegen die Einstufung ihrer Tätigkeit als "politisch" zur Wehr setzen.

Alexander Tscherkassov, Vorstand von MEMORIAL International und Leiter des Menschenrechtszentrums MEMORIAL, beharrte auf der grundsätzlichen Position von MEMORIAL, dass das "Agentengesetz" nicht zu korrigieren sei, sondern aufgehoben werden müsse. Dies hatte MEMORIAL immer wieder erklärt. "Das Gesetz ist von Grund auf fehlerhaft, es geht von zwei irrigen Prämissen aus. Erstens bedeutet die Gewährung von Fördergeldern nicht, dass damit ein Auftrag erteilt wird. Zweitens wird der Begriff der politischen Tätigkeit auf Aktivitäten angewandt, für die diese Bestimmung nicht zutrifft."

Freitag, 5. Dezember 2014

Generalsekretär des Europarats besucht MEMORIAL

Der Generalsekretär des Europarats Thorbjørn Jagland, der sich auf einem Staatsbesuch in Russland befindet, hat am 27. November die Internationale Gesellschaft MEMORIAL besucht.

„MEMORIAL“ sei eine „herausragende Organisation“, es sei sehr wichtig, dass jede Nation im Bewusstsein ihrer Geschichte lebe, und „Sie leisten in Russland dazu einen Beitrag“. Auf die Nachricht von der drohenden Schließung von MEMORIAL (des russischen Dachverbands) habe er sich umgehend an den russischen Justizminister gewandt mit dem Appell, das zu verhindern. Er wolle diese Frage bei der bevorstehenden Begegnung mit ihm erneut ansprechen.

Arsenij Roginskij dankte Jagland für seine Unterstützung. Er hielt fest, dass das Justizministerium gegen die russische Gesellschaft MEMORIAL formale Einwände erhoben habe (auf die der Verband inzwischen mit einer Satzungsänderung reagiert hat). Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL dagegen sei im Juli 2014 als „ausländischer Agent“ registriert und gebrandmarkt worden.

Alexander Tscherkasov, der Leiter des Menschenrechtszentrums, und Roginskij betonten, wie sehr die gegenwärtige Arbeit von MEMORIAL mit der Vergangenheit zusammenhängt. „Wir stellen Listen politischer Gefangener zusammen und verzeichnen politische Verhaftungen und Festnahmen bei Massenkundgebungen. (…) 1968 hat die ‚Chronik‘ [Chronik der laufenden Ereignisse, Menschenrechtsbulletin, das seit 1968 über politische Verfolgungen berichtete] dasselbe getan und wurde dafür verfolgt. Wir setzen also diese Tradition fort, und die Staatsanwaltschaft tut dies mit ihren Handlungen ebenfalls.“

Roginskij wies auf die Probleme hin, die die Machthaber im Verhältnis zur Gesellschaft haben: „Der Regierung fällt es schwer zu verstehen, was eine Gesellschaft ist, was gesellschaftliche Organisationen und Vereinigungsfreiheit bedeuten. (…) Vergangenheit und Gegenwart sind eins. Wir untersuchen wir die massenhaften Menschenrechtsverletzungen und den Terror in der Vergangenheit . Und wenn wir uns mit den Menschenrechtsverletzungen heute befassen, stützen wir uns dabei auf unsere Kenntnisse von der Vergangenheit“.

Russland sei ein Teil Europas: „Wir haben eine gemeinsame Geschichte, und die Arbeit von MEMORIAL ist in allem ein Beweis für diese These. Es gibt für uns keinen anderen Weg als den europäischen. Die Werte der Menschenrechte – das sind unsere gemeinsamen Werte. (…) Russland ändert sich dann, wenn die Menschen hier begreifen, dass der Staat unser Diener ist und nicht wir Diener des Staates. Es ist das Ziel von MEMORIAL, das den Menschen zu vermitteln.“

Freitag, 23. Mai 2014

Urteil im Verfahren des Menschenrechtszentrums MEMORIAL

Moskauer Bezirksgericht weist Klage ab


Am heutigen 23. Mai wurde im Moskauer Samoskvorezkij-Bezirksgericht die Klage des Menschenrechtszentrums Memorial gegen die Aufforderung vom 29. April 2013, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen, verhandelt.

Dieser Gerichtstermin war zuvor etliche Male verschoben worden, weil die anstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenechte (EGMR) und des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation abgewartet werden sollten. Russische Nichtregierungsorganisationen hatten im letzten Jahr bei beiden Gerichten gegen das „Agentengesetz“ geklagt, das NGOs, die ausländische Fördergelder erhalten und „politisch tätig“ sind, zu einer solchen Registrierung verpflichtet. Das russische Verfassungsgericht hat inzwischen geurteilt und das Gesetz für verfassungskonform erklärt. Das Urteil des EMGR steht noch aus.

Was eine „politische Tätigkeit“ im Sinne dieses Gesetzes bedeutet, ist zwar nicht genau definiert worden, als ein Merkmal wurde indes genannt, es handle sich um eine Tätigkeit, die eine „Änderung der staatlichen Politik“ zum Ziel habe.
Als Indizien für eine „politische Tätigkeit“ hatte die Staatsanwaltschaft Publikationen auf der Website ovdinfo.org (ein Webportal, das über Menschenrechtsverletzungen berichtet) angeführt sowie die Mitwirkung von Sergej Davidis, der dem Rat des Menschenrechtszentrums angehört, in der (oppositionellen) Bewegung „Solidarität“. Davidis betonte, dass beides nichts miteinander zu tun habe und er als Privatperson bei „Solidarität“ mitarbeite. Von Seiten der OVD-Gruppe erklärte Grigorij Ochotin, dass das Menschenrechtszentrum an der Redaktion der Website nicht beteiligt sei.

Ungeachtet aller Einwände bewertete das Samoskvorezkij-Gericht die Tätigkeit des Menschenrechtszentrums MEMORIAL als politisch und lehnte die Klage der Organisation gegen die Staatsanwaltschaft ab. Damit verpflichtete es den Verband, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen.

Alexander Tscherkassov, Leiter des Menschenrechtszentrums MEMORIAL, erklärte, dass das Zentrum dieses erstinstanzliche Urteil in der nächsthöheren Instanz anfechten wird: „Erstens werden wir uns nicht als „ausländischer Agent“ registrieren lassen. Zweitens werden wir weiter arbeiten. Drittens werden wir mit allen rechtlichen Mitteln nicht nur die Rechte anderer, sondern auch unsere eigenen verteidigen. Wir werden den Beschluss des Samoskovrezkij-Gerichts bei der höheren Instanz anfechten. Unsere Klage liegt beim Europäischen Gericht für Menschenrechte. Das Leben geht weiter.“

Freitag, 14. Juni 2013

In Sachen NGO-Kampagne ...

Nach Meldung des russischen Nachrichtenportals hro.org vom 14./18.und 22.06.2013

- reicht der Moskauer Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ Klage gegen die Überprüfung seiner Arbeit durch die Staatsanwaltschaft ein; dies gilt auch für die Anordnung der Staatsanwaltschaft, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen;
- lehnte das Gericht des Moskauer Presnenski-Bezirks die Berufung der zum Schutz der Wählerrechte gegründeten Organisation „Golos“ ab - die Organisation habe die Rechte und Pflichten einer Nichtregierungsorganisation verletzt und sei als „ausländischer Agent“ tätig gewesen;
- erklärte Alexander Tscherkassov, Vorsitzender des Menschenrechtszentrums von MEMORIAL,  dass es nicht darauf ankomme, das sog. Agentengesetz zu umgehen. Dieses Gesetz sei rechtswidrig, der russische Gesetzgeber müsse in Straßburg von den betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen verklagt werden;
- verurteilte das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks die Vorsitzende der Bewegung "Staatsbürgerliche Zusammenarbeit", Svetlana Gannuschkina, am 18.06.2013 zu einer Geldstrafe von 2 000 Rubel wegen Nichterfüllung der nach Art. 17.7 des russischen Verwaltungskodex KoAP erhobenen Forderungen der Staatsanwaltschaft. Gannuschina kündigte an, dass sie Berufung einlegen wird;
- hätten russische Spezialeinheiten in der Nacht zum 22. Juni 2013 das Büro des renommierten Menschenrechtlers L. Ponomarjow gestürmt, weil der Mietvertrag seiner Organisation "Für Menschenrechte" abgelaufen sei. Ponomarjow bestreitet dies. MEMORIAL-Vertreter bezeichneten die Gewaltanwendung als unverhältnismäßig.