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Mittwoch, 3. Februar 2016

MEMORIAL Rjasan als "ausländischer Agent" registriert


Am 1. Februar hat das russische Justizministerium der MEMORIAL Rjasan als „ausländischer Agent“ verzeichnet. Der Verband hatte zuvor eine Verwarnung erhalten, unter anderem mit dem Vorwurf, dass er sich nicht selbst als „ausländischer Agent“ hatte registrieren lassen, und mit der Auflage, dieser und weiteren Beanstandungen bis zum 31. März nachzukommen.

MEMORIAL beabsichtigt, die Verwarnung anzufechten. Das Justizministerium hat weder dies noch eine mögliche Beseitigung der beklagten Mängel abgewartet, sondern den Verband sogleich in das „Agenten“-Register aufgenommen.

Vor kurzem hatte die regionale Ausgabe der "Novaja gazeta" MEMORIAL nach einer Abstimmung von Lesern zur "Organisation des Jahres" erklärt.

Die Erklärung von MEMORIAL Rjasan aus diesem Anlass finden Sie im Original hier, in deutscher Übersetzung von Jens Siegert hier

3. Februar 2016

Samstag, 23. Januar 2016

MEMORIAL Rjasan "Organisation des Jahres"

Die regionale Ausgabe der „Novaja gazeta“ hat MEMORIAL Rjasan zur „Gesellschaftlichen Organisation des Jahres“ erklärt. Journalisten und eine Expertengruppe aus Lesern der Zeitung hatten eine Kandidatenliste für diese Nominierung erstellt. Aus dieser Liste konnten die Leser eine Organisation auswählen. Ihre Entscheidung fiel zugunsten von MEMORIAL Rjasan.


Die „Novaja gazeta“ hält dazu fest:
MEMORIAL Rjasan „hat sich in diesem Jahr für die Schaffung von Wohnraum für Waisen und für Barrierefreiheit für Gehbehinderte eingesetzt. Es hat die Aktion „Rückgabe der Namen“ zum Gedenken an politisch Verfolgte fortgeführt. Die Bedeutung von MEMORIAL für das öffentliche Leben der Region kann nicht hoch genug eingeschätzt werdenhttp://novgaz-rzn.ru/nomer28122015_52/2464.html.“ 

15. Januar 2016

"Rückgabe der Namen"

Gedenkkundgebungen in vielen russischen Städten

Auch in diesem Jahr fanden in ganz Russland zum 30. Oktober aus Anlass des Gedenktages für die Opfer des politischen Terrors in der Sowjetunion Kundgebungen statt, die unter dem Motto "Rückgabe der Namen" stehen.

In Moskau fand die Verlesung der Namen traditionell bereits am 29. Oktober statt. Weitere Veranstaltungen wurden in St. Petersburg, Twer, Perm, Rjasan, Workuta, Wologda, Jekaterinburg, Tomsk, Tula, Samara, Woronezh und einigen weiteren Städten durchgeführt.


Fotos: Michail Konschiz

In Wologda wurde der Opfer der so genannten "polnischen Operation" 1937-38 gedacht. 41 polnische Bürger von Wologda waren im Zuge dieser Aktion zum Tode verurteilt worden. Vertreter der Gesellschaft "Polonia" von Wologda kamen an dem Gedenkstein zusammen, der sich neben dem ehemaligen NKWD-Untersuchungsgefängnis befindet, in dem die Hinrichtungen vollzogen wurden.


Bericht und Foto: Olga Schlenskaja, Wologda

In Rjasan wurden die Namen (mit kurzen biografischen Angaben) von 520 Opfern verlesen, die hingerichtet, zu Haftstrafen verurteilt oder deportiert worden waren.

Foto: Vera Cholodnaja

In Rjasan wie in Perm gab es, anders als in den Vorjahren, für die MEMORIAL-Verbände Probleme bei der Anmeldung der Kundgebung (da andere Veranstaltungen gleichzeitig am selben Ort geplant seien). In Rjasan wurde sie daher auf den 1. November (statt wie üblich am 30. Oktober) verlegt, und in Perm konnte sie schließlich doch wie geplant stattfinden.

Weitere Fotos von den Aktionen in Jekaterinburg, Tomsk und Workuta:

Gedenkveranstaltung von MEMORIAL Jekaterinburg



Gedenkveranstaltung in Workuta

4. November 2015

Donnerstag, 26. Dezember 2013

MEMORIAL Rjasan gewinnt nach monatelangem Rechtsstreit




Gericht erklärt Verwarnung für ungesetzlich


Das Gebietsgericht in Rjasan hat am 25. Dezember der Klage von MEMORIAL Rjasan gegen seine Verwarnung vom 24. April stattgegeben.


Bei der staatsanwaltlichen Überprüfung von MEMORIAL Rjasan im April 2013 waren zwar keinerlei Rechtsverstöße festgestellt worden, der Verband war jedoch dennoch verwarnt und darauf hingewiesen worden, dass er vor einer Eintragung ins Register „ausländischer Agenten“ keine politische Tätigkeit betreiben dürfe.

Dagegen hatte MEMORIAL Rjasan geklagt. Das zuständige Rjasaner Bezirksgericht hatte die Klage mit dem Argument zurückgewiesen, die Verwarnung verletzte nicht die Rechte und Freiheiten der Organisation und trage nur empfehlendenCharakter. In der Urteilsbegründung war indes eindeutig festgestellt worden, dass MEMORIAL nicht politisch tätig sei und es für die Verwarnung keinerleirechtliche Grundlage gegeben habe.

Gegen diese Gerichtsentscheidung waren sowohl die Staatsanwaltschaft als auch MEMORIAL Rjasan in Revision gegangen. Das Gebietsgericht erklärte die gegen den Verband ausgesprochene Verwarnung für ungesetzlich. Sie sei ein „unzulässiger Verstoß gegen die Gesetzgebung über gesellschaftliche Vereinigungen“.

„Natürlich freuen wir uns über die heutige Gerichtsentscheidung“, erklärte der Leiter der Organisation, Andrej Blinuschov. „Wir sind der Auffassung, dass dieses Gerichtsurteil rechtmäßig ist. Die Formulierungen des NGO-Gesetzes über „ausländische Agenten“, auf das sich die Staatsanwaltschaft stützte, sind zu schwammig, und seine Anwendung bringt viele NGOs in Gefahr, die nie politisch tätig waren.“



Mittwoch, 23. Oktober 2013

Begründung der Gerichtsentscheidung zu MEMORIAL Rjasan



Inzwischen wurde die ausführliche Begründung bekannt, mit der ein Rjasaner Gericht am 16. Oktober die Klage von MEMORIAL Rjasan gegen die Verwarnung abgelehnt hatte (s. unsere Meldung v. 16.10.).

Das Gericht stimmt in seinen Aussagen weitgehend den Argumenten zu, die die Vertreter von MEMORIAL vorgebracht hatten. So hält es ausdrücklich fest, dass für die Verwarnung keinerlei rechtliche Grundlage bestand, sie sei „präsumptiv“. Weder die in der Satzung von MEMORIAL genannten Ziele noch die tatsächliche Tätigkeit des Verbands seien „politisch“ in dem Sinne, wie es im Zusammenhang mit dem „Agentengesetz“ definiert wurde, denn sie zielten nicht auf eine „Änderung der staatlichen Politik“ ab. Außerdem habe es keinerlei Hinweis auf eine mögliche oder geplante „extremistische Tätigkeit“ gegeben, was als weitere Begründung für die Verwarnung gedient hatte.

Die von den MEMORIAL-Vertretern beklagten Mängel in der russischen Gesetzgebung und die juristische Unklarheit bei der Definition „politischer“ Tätigkeit zu untersuchen lehnte das Gericht ab. Dies sei nicht Gegenstand des Verfahrens.

Das Gericht vertrat jedoch die Auffassung, dass die Verwarnung – obzwar unberechtigt – die Arbeit von MEMORIAL nicht einschränke und in seiner Arbeit nicht behindere, sie sei präventiv und verpflichte die Organisation zu keinerlei Maßnahmen. Mit diesem Argument lehnte das Gericht den Antrag von MEMORIAL ab, die Verwarnung zu annullieren.

Auf Grund der hier bestehenden Rechtsunsicherheit und der durchaus realen Beeinträchtigung seiner Arbeit wird MEMORIAL gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.

In der Republik Tschuwaschien hat die Staatsanwaltschaft hingegen die präventive Verwarnung eines Bezirksstaatsanwalts, gegen die der Leiter einer dortigen NGO Beschwerde eingelegt hatte, für unzulässig erklärt. Sie stehe im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Aufgaben des Staatsanwalts. Präventive Verwarnungen dürfen demnach nur erteilt werden, wenn tatsächlich ein Anhalt für geplante Gesetzesverletzungen vorliegt.



Donnerstag, 17. Oktober 2013

MEMORIAL Rjasan verliert vor Gericht

Verwarnung gegen MEMORIAL Rjasan bleibt in Kraft


MEMORIAL Rjasan war der erste MEMORIAL-Verband, der nach den umfassenden Überprüfungen im Frühjahr im Zusammenhang mit dem „Agentengesetz“ am 23. April 2013 eine Verwarnung erhielt.

MEMORIAL Rjasan wurde darauf hingewiesen, dass seine Tätigkeit im Sinne seiner Satzung „politisch“ sei. Vor Gericht führte der Staatsanwalt ausdrücklich das von MEMORIAL betriebene Web-Portal „hro.org“ als Beleg dafür an.  Da der Verband finanziell aus dem Ausland unterstützt werde, dürfe er seine Arbeit nur fortsetzen, sofern er sich als „ausländischer Agent“ registrieren lasse.

MEMORIAL Rjasan hat gegen diese Verwarnung Widerspruch eingelegt. Wie die Juristen von MEMORIAL betonten, lagen der Staatsanwaltschaft bei der Überprüfung keinerlei Hinweise auf etwaige geplante Gesetzesverstöße vor. Somit bestand kein Anlass zu einer Verwarnung.
Ihrer Satzung entsprechend, auf die sich die Verwarnung ausdrücklich bezieht, will die Organisation mit ihrer Arbeit die Einhaltung der russischen Gesetzgebung und die Achtung der Menschenrechte fördern. Dies kann nach Auffassung der Vertreter von MEMORIAL nicht als „politische Tätigkeit“ ausgelegt werden.

Das Bezirksgericht in Rjasan folgte in seiner Entscheidung vom 16.10.2013 der Staatsanwaltschaft und erklärte die Verwarnung für rechtens – ein Urteil, das MEMORIAL erneut anfechten wird.