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Samstag, 23. Januar 2016

Verwarnung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL

Verwarnung enthält nicht mehr den Vorwurf, die "verfassungsrechtliche Ordnung zu untergraben"

Das russische Justizministerium beschuldigt das Menschenrechtszentrum MEMORIAL offenbar nicht mehr, die verfassungsrechtliche Ordnung in Russland zu untergraben. Dies meldet heute die Zeitung Kommersant.

Dem Bericht zufolge ist dieser Vorwurf in der Verwarnung, die das Menschenrechtszentrum heute erhielt, nicht mehr enthalten. Es gehe nur noch um eine Reihe von Beanstandungen an der Satzung der Organisation. Hier sind Korrekturen und Anpassungen erforderlich, zum Teil infolge von Änderungen in der russischen Gesetzgebung.

Alexander Tscherkassow hält die Forderungen des Justizministeriums weitgehend für unbegründet und überflüssig: "Das Justizministerium wünscht, dass in der Satzung fast das gesamte Bürgerliche Gesetzbuch abgedruckt wird, aber dieses Problem haben nicht nur NGOs, sondern alle juristischen Personen."

Die ursprünglichen Vorwürfe gegen das Menschenrechtszentrum, die in dem Überprüfungsbericht des Justizministeriums enthalten waren, hatten Unruhe und Proteste im In- und Ausland ausgelöst. Thorbjørn Jagland, der Generalsekretär des Europarats, hatte die russischen Behörden dazu aufgerufen, russische Menschenrechtsaktivisten, darunter auch MEMORIAL zu schützen. Sowohl in Russland als auch in anderen Ländern kam es zu Mahnwachen und Protestkundgebungen.

Arsenij Roginskij hatte sich am 19. November an den Justizminister gewandt und an ihn appelliert, den Bescheid zu annullieren, "zumindest in dem Teil, der die absurden politischen Beschuldigungen enthält".

23. November 2015

Vorgehen des Justizministeriums untergräbt Vertrauen in die Verfassung

Schreiben von Arsenij Roginskij an den russischen Justizminister

Angesichts der skandalösen Beschuldigungen gegen das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hat sich Arsenij Roginskij am 19. November mit dem folgenden Schreiben an den russischen Justizminister Alexander Konowalow gewandt und an ihn appelliert, den Bescheid gegen MEMORIAL zu annullieren.


"Sehr geehrter Herr Minister,

eine schwerwiegende Irritation, die durch Ihre Angestellten entstanden ist, veranlasst mich zu diesem Schreiben an Sie.

Im Oktober dieses Jahres führte das Justizministerium eine planmäßige Überprüfung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL durch. Diese Organisation ist Mitglied der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL für historische Aufklärung, soziale Fürsorge und Menschenrechte, deren Vorstand ich leite.

Der Überprüfungsbescheid (Nr. 77/03-47960 vom 30. Oktober) enthält vor allem Hinweise auf Korrekturen, die in der Satzung im Zusammenhang mit Änderungen der Gesetzgebung vorzunehmen sind. Das ist nichts Unerwartetes, diese Anpassungen sollten ohnehin auf der nächsten Vollversammlung beschlossen werden. Gegen einige weitere Beanstandungen, mit denen unsere Kollegen vom Menschenrechtszentrum nicht einverstanden sind, wird Widerspruch eingelegt.

Angesichts dieser rein routineartigen Bemerkungen ist jedoch das Urteil frappierend, die in Art. 10-11 des Bescheids steht: 'Mit ihrem Verhalten haben die Mitglieder des Menschenrechtszentrums MEMORIAL die Grundlagen der Verfassungsordnung der Russischen Föderation untergraben. Sie haben zum Umsturz der amtierenden Regierung und zu einer Änderung des politischen Regimes im Lande aufgerufen.'

Als Begründung für diese fantastischen Beschuldigungen führen die Mitarbeiter des Justizministeriums mehrere Bewertungen und Einschätzungen an, die MEMORIAL publiziert hat:

- die Behauptung (vom 29.8.2014), dass russländische Soldaten unmittelbar im militärischen Konflikt in der Ost-Ukraine beteiligt sind und die Aktionen Russlands gegen die Ukraine der Definition entsprechen, wie sie in der Resolution der UNO-Vollversammlung vom 14. Dezember 1974 für eine Aggression formuliert wurde.

- die Ablehnung des nach Auffassung von MEMORIAL unrechtmäßigen Urteils im Bolotnaja-Verfahren (24.2.2014).

Sich kritisch über Maßnahmen der Regierung zu äußern, ist demnach für Mitarbeiter des Justizministeriums gleichbedeutend mit dem 'Untergraben der Grundlagen der Verfassungsordnung' und einem 'Aufruf zum Umsturz'.

Diese „Rechts“-Logik erinnert nicht nur an die Zeiten der Sowjetmacht, als das Andersdenken mit dem Untergraben der sozialistischen Ordnung identifiziert wurde, sondern es versetzt uns direkt in diese Epoche zurück.

Die Verfassung der Russischen Föderation garantiert die Freiheit des Denkens und des Wortes, die Freiheit, Informationen zu suchen, zu erhalten und zu verbreiten (Art. 29), die Vereinigungsfreiheit (Art. 30). Meine Kollegen vom Menschenrechtszentrum MEMORIAL üben ihre von der Verfassung garantierten Rechte aus, wenn sie die bei ihrer Arbeit gesammelten Fakten darlegen und ihre Meinung und Einschätzung öffentlich zum Ausdruck bringen. Die Formulierungen des Justizministeriums in dem Überprüfungsbescheid für das Menschenrechtszentrum MEMORIAL sind nichts anderes als der Versuch, die verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten einzuschränken. Das ist ausdrücklich von der Verfassung untersagt. Ob Ihre Angestellten das aus Unwissen oder in böser Absicht tun, ist mir unbekannt.

Darüber hinaus sind den Verfassern des Bescheids mehrere eindeutige Fehler unterlaufen, sei es aus Eile oder infolge ihrer Voreingenommenheit. So werden dem Menschenrechtszentrum MEMORIAL Aussagen einer ganz anderen Organisation, nämlich der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, zugeschrieben. Im Übrigen sind das natürlich Kleinigkeiten m Vergleich zu den oben genannten politischen Formulierungen.

Sehr geehrter Herr Minister! Ich wende mich an Sie mit der Bitte, den Überprüfungsbescheid für das Menschenrechtszentrum MEMORIAL vom 30. Oktober 2015 zu annullieren (zumindest im dem Teil, der die absurden politischen Beschuldigungen enthält) und eine dienstliche Untersuchung anzuordnen, wie ein Dokument mit derartigen Formulierungen überhaupt erstellt werden konnte. Derartige Überprüfungsbescheide schaden nicht nur den gesellschaftlichen Organisationen, gegen die sie sich richten. Sie untergraben auch das Vertrauen zu dem von Ihnen geleiteten Ministerium, vor allem aber erschüttern sie das Vertrauen in die Verfassung. Und das ist nicht ungefährlich.

Mit freundlichen Grüßen

Arsenij Roginskij
Vorsitzender des Vorstands der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL"

19. November 2015

Arsenij Roginskij: Registrierung als "ausländischer Agent" ist ein schwerer Schlag

Öffentlichkeitsarbeit des Wissenschaftlichen Informationszentrums von MEMORIAL Petersburg übernimmt Joffe-Zentrum

Arsenij Roginskij, Vorsitzender der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, hat sich bestürzt über die Registrierung des Wissenschaftlichen Informationszentrums (NITs) von MEMORIAL Petersburg als "ausländischer Agent" geäußert:

"Das ist ein schwerer Schag für alle, die sich dem Gedenken an die Opfer des sowjetischen Terrors widmen. Das Wissenschaftliche Informationszentrum von MEMORIAL ist eine der effizientesten gesellschaftlichen Organisationen, die sich damit befassen", so Roginskij.

MEMORIAL Petersburg habe eine singuläre Datenbank mit einem Verzeichnis von Grabstätten der Opfer politischen Terrors erstellt. Über eine derartige Auflistung verfüge keine andere Institution, weder eine staatliche noch eine gesellschaftliche. So habe das NITs zum Beispiel die Massenhinrichtungsstätten in Sandarmoch/Karelien und dem Kowalew-Wald bei St. Petersburg entdeckt.

Roginskij zeigte sich darüber hinaus erstaunt, dass das Justizministerium nicht einmal die Frist von zwei Wochen abgewartet habe, innerhalb derer die Organisation die Taxierung als "ausländischer Agent" anfechten könne. Das NITs habe den Überprüfungsbescheid "gerade erst bekommen, und die zwei Wochen sind noch nicht abgelaufen".

Das NITs erklärt dazu auf seiner Website:

"Am 6. November 2015 hat das Justizministerium der Russischen Föderation das Wissenschaftliche Informationszentrum von MEMORIAL in Petersburg (NITs) als "ausländischen Agenten" eingestuft. Diese Entscheidung verpflichtet uns, alle von uns veröffentlichten Materialien mit dem Vermerk zu versehen, dass sie 'von einer Organisation erstellt sind, die die Funktionen eines ausländischen Agenten ausübt.'

Das NITs beabsichtigt nicht, einen derartigen Vermerk auf seinen Publikationen anzubringen. Indes wird die Organisation ihre Arbeit nicht einstellen. Wir werden alle Projekte und Programme weiterführen. Wir geben hiermit bekannt, dass in Zukunft das Wenjamin-Joffe-Zentrum für Aufklärung die Öffentlichkeitsarbeit des NITs übernehmen wird."

Diese neue Website soll am 25. November freigeschaltet werden.

8. November 2015

Regierungskonzeption zur Aufarbeitung des politischen Staatsterrors in der Sowjetunion

Stellungnahme von Arsenij Roginskij


Am 15. August hat die russische Regierung eine elfseitige staatliche „Konzeption zur Bewahrung des Gedenkens an die Opfer politischer Verfolgungen“ beschlossen. Darin heißt es ausdrücklich, dass Russland „kein Rechtsstaat im vollen Sinne werden und keine führende Rolle in der Weltgemeinschaft einnehmen kann, wenn es nicht das Gedenken an die vielen Millionen seiner Bürger bewahrt, die politischen Verfolgungen zum Opfer gefallen sind.“

Sie enthält u. a. einen Maßnahmeplan für die Zeit bis 2020. Vor allem geht es um Forschungs- und Aufklärungsprogramme, Aufstellung von Gedenkzeichen, Einrichtung von Gedenkstätten sowie den Zugang zu Archiven (entsprechend der gesetzlichen Vorschriften).

Die Reaktionen darauf sind geteilt. Kritisiert wurde vor allem, dass die Konzeption weitgehend unkonkret und unverbindlich bleibe und beispielsweise keinerlei soziale Unterstützung für ehemalige politische Häftlinge vorsehe.

Hier folgt die Stellungnahme von Arsenij Roginskij, dem Vorsitzenden von MEMORIAL International:

„Soweit ich sehe, wird hier erstmals seit dem Rehabilitierungsgesetz von 1991 in einem offiziellen Regierungsdokument festgehalten, welche Stellung der Staat zum sowjetischen politischen Terror einnimmt - nämlich eine eindeutig negative, wenn man dem Text glauben will.

Diese Konzeption steht nicht im Einklang mit der Haupttendenz der gegenwärtigen Politik. Das ist nicht nur erstaunlich, sondern ausgesprochen gut. Und zwar deshalb, weil es unsere Vorstellungen von der Gegenwart ziemlich durcheinanderbringt.

Das Dokument beschränkt sich nicht nur auf die Periode Stalins, sondern bezieht sich auf die gesamte sowjetische Zeit. Man kann (und muss) es kritisieren, weil es unvollständig ist und nicht energisch genug (ich teile diese Kritik). Aber man kann doch hoffen, dass der Rückkehr sowjetischer Symbole und Stereotype dadurch zumindest in geringem Maß ein Riegel vorgeschoben wird. Vielleicht ist es so für unsere heutigen Kommunisten und Nationalpatrioten nicht mehr ganz so einfach, Denkmäler für Politiker wie Dzierzynski aufzustellen, Plätze nach Stalin zu benennen u. dgl.

Dieses Dokument ist keine Anordnung, die sich an irgendeine bestimmte Person richtet. Es kann sein, dass lokale Funktionäre in Gouvernements es gar nicht lesen oder sofort wieder vergessen, vielleicht werden sie auch überhaupt nicht davon erfahren. Aber ich bin sicher, dass Menschen, denen es aufrichtig um das Gedenken an den Terror zu tun ist, ausgiebig davon Gebrauch machen werden. Sie werden sich darauf berufen, um von den Behörden Unterstützung bei ihrer Arbeit einzufordern – bei der Suche nach Grabstätten Erschossener, der Edition von Gedenkbüchern und der Aufstellung von Gedenkzeichen für die Opfer…

Ungeachtet ihrer Unzulänglichkeiten ist es daher gut, dass es diese Konzeption gibt – sie gibt der Gesellschaft ein Instrument in die Hand. Zu einer Verschlechterung wird es dadurch nicht kommen, und es ist keineswegs ausgeschlossen, dass sie einen gewissen Nutzen bringt.

Es kommt allerdings darauf an, dass nicht nur Funktionäre davon erfahren, sondern auch Lehrer und Bibliothekare. Sonst werden viele von ihnen gar nicht mehr wissen, was sie nun über den Terror sagen dürfen und was nicht.“

29. August 2015