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Samstag, 23. Januar 2016

Oberstes Gericht in Russland gibt NGO Recht

Geldstrafe muss zurückerstattet werden

Das "Institut für regionale Presse", eine russische Nichtregierungsorganisation, hat ein Verfahren beim Obersten Gericht gewonnen.

Der NGO war eine Geldstrafe von 400.000 Rubeln auferlegt worden, weil sie sich nicht in das berüchtigte Register für angebliche "ausländische Agenten" hatte eintragen lassen. Diese Entscheidung wurde in allen Instanzen bestätigt, bis das Oberste Gericht sie jetzt außer Kraft setzte. Es stellte auch das Administrativverfahren ein, da kein Straftatbestand vorliege.

Die bereits geleistete Strafzahlung muss zurückerstattet werden.

7. Dezember 2015

Mittwoch, 18. Februar 2015

Oberstes Gericht: Die russische Gesellschaft MEMORIAL wird nicht aufgelöst

Justizministerium: MEMORIAL soll seine Arbeit fortsetzen

Die Russische Gesellschaft MEMORIAL darf laut Gerichtsbescheid nicht aufgelöst werden.

Im November letzten Jahres hatte MEMORIAL auf Grund anhaltender Einwände des Justizministeriums die verlangten Satzungsänderungen vorgenommen. Diese Änderungen betreffen nicht die inhaltliche Arbeit, sondern die Organisationsstruktur. Darauf folgten weitere und keineswegs einfache Auseinandersetzungen mit den Behörden.

Heute erklärte das Justizministerium schließlich vor Gericht, dass die Organisation alle Mängel beseitigt habe. Es zog seinen Antrag auf die Liquidierung von MEMORIAL jedoch nicht zurück, sondern erklärte, diese Entscheidung dem Gericht vorzubehalten.

Zugleich betonte das Ministerium, MEMORIAL leiste eine gute Arbeit von bleibendem Wert und solle seine Tätigkeit fortsetzen.

Das Oberste Gericht folgte dieser Einschätzung des Ministeriums und lehnte den Antrag ab.

Donnerstag, 13. November 2014

Verhandlung gegen MEMORIAL Russland vertagt

Die für den heutigen 13. November angesetzte Verhandlung vom Obersten Gericht gegen den russischen Dachverband von MEMORIAL ist auf den 17. Dezember vertagt worden.

Das russische Justizministerium hatte vor einigen Wochen beim Obersten Gericht die Auflösung des Verbandes beantragt. Seine formale Struktur entspräche nicht den gesetzlichen Vorschriften, die eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung aller Mitgliedsverbände verlangten. Diese Vorwürfe hatte das Justizministerium erstmals nach einer Routine-Überprüfung von MEMORIAL Russland Ende 2012 erhoben, nachdem es über ein Jahrzehnt keinerlei derartigen Beanstandungen vorgebracht hatte.

Die darauf folgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen hatte MEMORIAL verloren und daher beschlossen, auf der anstehenden Vollversammlung (21.-23. November) die geforderten Satzungsänderungen vorzunehmen. Bei Gericht beantragte MEMORIAL daher die Verschiebung des Termins.

Das Justizministerium hat vor einigen Tagen ebenfalls eine Vertagung beantragt. Auf der heutigen Sitzung folgte das Oberste Gericht diesen Anträgen und setzte als nächsten Termin den 13. Dezember fest.

Gegen die drohende Schließung des russischen Dachverbands von MEMORIAL hat es inzwischen zahlreiche Proteste im In- und Ausland gegeben.

Dienstag, 11. November 2014

Verhandlung gegen MEMORIAL aufgeschoben?

Justizministerium beantragt Vertagung

Das russische Justizministerium hat beim Obersten Gericht beantragt, die auf den 13. November angesetzte Verhandlung gegen den russischen Dachverband von MEMORIAL zu verschieben. Das Ministerium hatte die Auflösung des Verbandes beantragt. Es teilte mit, MEMORIAL habe um die Verschiebung ersucht, um die beanstandeten Mängel in der Satzung beheben zu können.

Der stellvertretende Justizminister Sergej Gerasimov betonte in diesem Zusammenhang, Ziel des Justizministeriums sei es nicht, NGOs aufzulösen, die der Gesetzgebung nicht entsprächen. Das Ministerium habe bei seiner Entscheidung den Appell von Ella Pamfilova an Präsident Putin berücksichtigt. Die Position Ella Pamfilovas habe großen Stellenwert für das Ministerium.

Dienstag, 14. Oktober 2014

"Unsere gesellschaftliche Bewegung wird nicht verschwinden"

Arsenij Roginskij zum Vorgehen des Justizministeriums gegen den russischen Dachverband von MEMORIAL

In den letzten Tagen sorgten Meldungen für Verwirrung und Unruhe, das russische Justizministerium habe die Auflösung der Menschenrechtsorganisation MEMORIAL in die Wege geleitet. Dies war in einer Sendung des für seine diffamierenden und entstellenden Darstellungen bekannten Kanals NTV behauptet worden.

Das Justizministerium hat tatsächlich beim Obersten Gericht die Auflösung der russischen Organisation MEMORIAL beantragt. Es handelt sich hier um den russischen Dachverband von MEMORIAL, dem über 60 Regionalverbände sowie Vereinigungen, die zu bestimmten Themen arbeiten (wie historische Aufarbeitung, Menschenrechte), angehören.

Arsenij Roginskij erläutert die Situation und das Vorgehen des Justizministeriums:
„…Zunächst ist klarzustellen, dass es mehrere Organisationen von „Memorial“ gibt, die in Russland registriert sind. Das sind einmal die Internationale Gesellschaft MEMORIAL und die russische Gesellschaft MEMORIAL für historische Aufklärung, soziale Fürsorge und Menschenrechte. Juristisch sind das zwei selbstständige Organisationen. – Das Justizministerium hat beim Obersten Gericht den Antrag eingereicht, jene russische Gesellschaft MEMORIAL aufzulösen, die im Jahre 1992 registriert wurde und der bis heute unterschiedliche Strukturen angehören, die in verschiedenen russischen Regionen tätig sind. (…)

MEMORIAL ist ‚von unten‘ entstanden, d. h. verschiedene Verbände, die in den Regionen arbeiteten, haben gemeinsam beschlossen, eine zentrale russische Organsisation zu gründen. Bis 2012 ab es keinerlei Einwände gegen dieses Modell, das übrigens so auch in der Satzung verankert ist. Warum das Justizministerium zwanzig Jahre nach der Registrierung den Status von MEMORIAL in Frage stellt, obwohl ihr nach wie vor praktisch dieselben regionalen Organisationen angehören und sich die Gesetzgebung in dieser Hinsicht nicht geändert hat, ist mir unbekannt.“

Eine offizielle Mitteilung vom Justizministerium hat Memorial im Übrigen nicht erhalten, wie Roginskij betont:
„Wir haben keine Mitteilung des Justizministeriums in Händen, sondern nur ein Telegramm vom Obersten Gericht, das etwa vor drei Tagen eingegangen ist und in dem es heißt, dass der Antrag auf Auflösung der Russischen Organisation MEMORIAL' auf Antrag des Justizministeriums zur Verhandlung ansteht.“

Diese Verhandlung wurde für den 13. November anberaumt, obwohl Memorial das Justizministerium in Kenntnis gesetzt hatte, dass gut eine Woche danach (21-23. November) die Vollversammlung von MEMORIAL angesetzt ist, die eine Änderung der Struktur beschließen kann. MEMORIAL hat daher das Gericht um eine Verschiebung des Termins gebeten.

Sollte das Gericht diesem Ersuchen nicht nachkommen und darüber hinaus im Sinne einer Auflösung des Verbandes entscheiden, heißt das für Roginskij indes nicht, „dass damit auch die Mitgliedsverbände des russischen MEMORIAL liquidiert werden. Einige werden sich dann umregistrieren müssen, und wir werden schon einen Weg zu einer Neugründung finden.

Diese ganze Geschichte schlägt uns natürlich auf die Stimmung und kostet viel Kraft. Sie wird unsere gesellschaftliche Bewegung aber nicht zum Verschwinden bringen.“

Freitag, 10. Oktober 2014

Lügen des Fernsehkanals NTV und Beanstandungen des Justizministeriums

Erklärung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL und der Russischen Gesellschaft MEMORIAL


Die Behauptung bei NTV, das russische Justizministerium habe die Liquidierung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL eingeleitet, führte heute zu etlichen Irritationen. Das Menschenrechtszentrum und die Russische Gesellschaft MEMORIAL (die Dachorganisation der russischen Memorial-Verbände) haben aus diesem Anlass nachstehende Erklärung abgegeben.

Am 10. Oktober strahlte NTV unter dem Titel „Außergewöhnliches Ereignis“ eine Sendung aus, die aus böswilligen Lügen, aber auch aus Fehlinformationen in Folge von Unkenntnis bestand.

Die Arbeit des Menschenrechtszentrums MEMORIAL als Unterstützung von Extremisten und Terroristen darzustellen, ist eine infame Lüge. Auf Unkenntnis basiert hingegen die Behauptung, das Justizministerium habe deshalb den Antrag gestellt, dasMenschenrechtszentrum MEMORIALzu liquidieren.

In Wirklichkeit hat das Justizministerium beim Obersten Gericht der Russischen Föderation nicht die Auflösung des Menschenrechtszentrums Memorial beantragt. Es geht hier vielmehr um eine andere Organisation, nämlich die Russische Gesellschaft für historische Aufklärung, soziale Fürsorge und Menschenrechte MEMORIAL.

Die russische Gesellschaft MEMORIAL wurde vom Justizministerium bereits 1992 registriert. Bis heute befinden sich unter ihrem Dach verschiedene Memorial-Verbände, die in verschiedenen russischen Regionen tätig sind und sich mit Menschenrechtsarbeit, sozialer Fürsorge und historischer Aufklärung befassen.

Im Jahre 2012, 20 Jahre nach der ersten Registrierung, tauchten beim Justizministerium plötzlich Zweifel hinsichtlich des russischen Rechtsstatus von Memorial auf, obwohl der Gesellschaft praktisch dieselben regionalen Verbände angehören wie zuvor und sich die Gesetzeslage in dieser Frage in keinem Punkt geändert hatte.

Geändert hat sich allerdings die Position des Justizministeriums, das erneut einen „demokratischen Zentralismus“ anstrebt, der nach der Abschaffung der führenden Rolle der KPdSU nicht mehr aktuell schien. Heute erklärt das Justizministerium, nur jene gesellschaftlichen Vereinigungen könnten der Russischen Gesellschaft MEMORIAL angehören, die in ihrer Bezeichnung die Worte „Verband (otdelenie) der Russischen Gesellschaft für historische Aufklärung, Sozialarbeit und Menschenrechte MEMORIAL“ tragen.

Die gesetzliche Vorschrift, dass eine Organisation nur dann einen gesamtrussischen Status haben kann, wenn sie in über der Hälfte der Föderationssubjekte Verbände unterhält, legt das Justizministerium jetzt dahingehend aus, dass diese Verbände zwangsläufig einen Status als Regionalverbände haben müssten. Das Vorhandensein von Stadt- und Bezirksverbänden einer Organisation reicht für die Beamten als Beleg dafür nicht aus, dass die Organisation in der betreffenden Region tätig ist.

Die Vorbehalte des Justizministeriums entbehren jeglicher Grundlage. Nicht zufällig erhielten wir auf Anfragen keine Hinweise auf eine Gesetzesnorm. Für uns ist es inakzeptabel, dass das Justizministerium das von der Verfassung garantierte Recht von Bürgern, eine Vereinigung zu bilden, gesetzwidrig einschränken will. Deshalb hat sich die Russische Gesellschaft MEMORIAL bereits 2012 entschlossen, vor Gericht zu gehen.

Einen Hinweis auf ein Gesetz haben wir auch nicht erhalten, als wir 2013 die Forderungen des Justizministeriums im Moskauer Zamoskvorezki-Bezirksgericht und danach im Stadtgericht angefochten. Beide gaben, wie nicht anders zu erwarten, dem Justizministerium Recht. Deshalb wird die Russische Gesellschaft MEMORIAL in Kürze Klage beim Verfassungsgericht einreichen.

Was den Antrag des Justizministeriums betrifft, so hoffen wir, dass das Oberste Gericht bei Behandlung dieses Antrags dem Gesetz und der Verfassung mehr Respekt entgegenbringen wird als die untergeordneten Gerichtsinstanzen.