Erklärung der
Internationalen Gesellschaft MEMORIAL
Zurzeit laufen vor russischen Gerichten in Moskau, Petersburg,
Novotscherkassk, Rjasan, Perm und anderen Städten Verfahren, die mit den
staatlichen Aufforderung an NGOs, sich als „ausländische Agenten“
registrieren zu lassen, zusammenhängen. Viele politische Funktionsträger
haben vorgeschlagen, das Gesetz in einzelnen Punkten zu korrigieren,
diese Vorschläge werden öffentlich diskutiert. MEMORIAL hält diesen Weg
für verfehlt und plädiert für die sofortige Aufhebung des Gesetzes.
Seit Inkrafttreten des berüchtigten Gesetzes „über ausländische
Agenten“, das von der Duma im Eilverfahren verabschiedet und umgehend
von Föderationsrat und Präsident bestätigt wurde, ist ein Jahr
vergangen. In diesem Jahr hat sich nicht eine unabhängige
nichtkommerzielle Organisation als „ausländischer Agent“ registrieren
lassen.
Eine Welle staatsanwaltlicher Überprüfungen brachte zahlreiche
Gerichtsprozesse ins Rollen, die mit der praktischen Umsetzung dieses
Gesetzes in Zusammenhang stehen. Eine Prüfung des Gesetzes durch das
Verfassungsgericht der Russischen Föderation und den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte steht noch aus.
Wahrscheinlich deshalb ist jetzt bei vielen verantwortlichen
Politikern, vom Präsidenten bis zum Generalstaatsanwalt, die Rede von
der Notwendigkeit, an diesem Gesetz Korrekturen anzubringen, um die im
Gesetz vorkommenden Definitionen zu präzisieren.
Wir sind der Auffassung, dass dieses von Grund auf unrechtmäßige und
verfassungswidrige Gesetz durch keinerlei einzelne Korrekturen
verbessert werden kann. Das „Agentengesetz“ basiert nicht auf
rechtsstaatlichen Prinzipien. Es gibt nicht ein einziges Problem, das
durch dieses Gesetz gelöst würde. Seine Initiatoren verfolgten damit
eindeutig Zwecke der politischen Konjunktur. Seine rechtlichen
Bestimmungen sind bewusst unklar und verschwommen gehalten.
Weder ihre Finanzierung (sofern die Finanzquellen gesetzlich nicht
ausdrücklich verboten sind) noch ihre Tätigkeit (sofern keine
nachweislichen Gesetzesverletzungen vorliegen) noch ihre rechtliche
Organisationsform darf ein Grund sein, bestimmte Organisationen unter
vielen anderen öffentlichen Akteuren auszusondern und zu diskriminieren.
Alle nichtkommerziellen Organisationen, die Mittel aus dem russischen
Haushalt und von privaten Sponsoren und Stiftungen, inländischen wie
ausländischen erhalten, nehmen in der einen oder anderen Weise Einfluss
auf die öffentliche Meinung, um in ihrem Sinne positive Veränderungen im
Lande zu erreichen. Wenn sie mit ihren Handlungen Gesetze verletzen,
müssen sie alle gleichermaßen zur Verantwortung gezogen werden.
Das „Agentengesetz“ sieht gerade das umgekehrte Verfahren vor. Es
geht de facto bei einer willkürlich ausgewählten Gruppe von
Organisationen von einer präsumptiven Schuldvermutung aus, und zwar
vor, ja an Stelle einer inhaltlichen Bewertung der Arbeit dieser Organisationen und ihrer Wirkungen.
Die beabsichtigte Ungenauigkeit in den Formulierungen und die
juristisch unprofessionellen Definitionen öffnen der Willkür Tür und
Tor. Damit verletzt das Gesetz die Rechtsgrundlagen eines modernen
demokratischen Staates. Die praktische Anwendung dieses Gesetzes durch
viele russische Gerichte stellt seine Unvereinbarkeit mit dem Recht und
dem gesunden Menschenverstand zusätzlich unter Beweis. Gelegentlich
führt es zu absurden Situationen, etwa wenn die Mitarbeit an einem
Bericht über die Menschenrechte, die Vertretung eines Falles vor Gericht
oder selbst die gesetzlich vorgeschriebene Publikation des
Rechenschaftsberichts über die eigene Arbeit als politische Tätigkeit
bewertet werden.
Dieses Gesetz ist nicht zu verbessern. Jede Korrektur, selbst in
bester Absicht, ginge ja davon aus, dass der Kern seiner Konzeption
erhalten bleibt, und trüge dazu bei, antikonstitutionelle und
widerrechtliche Methoden in der russischen Gesellschaft und im Staat nur
noch fester zu verankern.
Die einzige Lösung besteht darin, das „“Agentengesetz“ so schnell wie möglich außer Kraft zu setzen.
15.11.2013
Quelle:
http://www.memo.ru/d/177364.html