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Mittwoch, 10. Februar 2016

Gericht in Tatarstan verfügt Auflösung von "AGORA"

Erneuter Schlag gegen russische Zivilgesellschaft

 

Das Oberste Gericht von Tatarstan hat heute auf Antrag des russischen Justizministeriums die Auflösung der Menschenrechtsorganisation AGORA verfügt, die ihren Sitz in Kasan hat.

AGORA ist eine NGO von Juristen und Anwälten, die unentgeltliche Rechtshilfe leistet und in mehreren Regionen juristische Aufklärung durchführt.

Sie wurde im Juli 2014 als „ausländischer Agent“ verzeichnet und hat diese Entscheidung erfolglos angefochten. Danach hat sie versucht, ihre Austragung aus dem Register zu erreichen. Wie der frühere Leiter von AGORA, Pawel Tschikow, erklärte, bekommt AGORA seit fast einem Jahr keinerlei finanzielle Unterstützung mehr (auch nicht aus dem Ausland).

Das Justizministerium begründete seinen Antrag damit, dass AGORA versuche, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und sich zugleich um eine Austragung aus dem „Agentenregister“ bemühe, in das sich die Organisation auch nicht freiwillig habe eintragen lassen. Die Tätigkeit der Organisation "bedroht die nationale Sicherheit, die Grundlagen der Verfassungsordnung, Leben und Gesundheit anderer Bürger. Ihre Verstöße sind irreparabel."

Der Anwalt von AGORA, Ramil Achmetgaliew, bestreitet diese Vorwürfe, nicht zuletzt unter Hinweis auf die zahlreichen Überprüfungen, denen AGORA in den letzten Jahren unterzogen wurde. Danach hätten Gerichte zwar wiederholt Gesetzesverstöße auf Seiten der Überprüfungsinstanzen moniert, allerdings habe es keine Beanstandungen der Tätigkeit von AGORA gegeben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, AGORA wird sie beim Obersten Gericht der Russischen Föderation anfechten.

In Menschenrechtskreisen hat die Gerichtsentscheidung Bestürzung und Proteste ausgelöst. Die Menschenrechtsbeauftragte Ella Pamfilowa sieht darin die Folge einer zu breiten Auslegung des Begriffs der „politischen Tätigkeit“: „Auf der Grundlage einer willkürlichen Auslegung ist eine unbequeme Menschenrechtsorganisation aufgelöst worden. Die heutige Entscheidung ist ein deutliches Indiz für einen systemischen Mangel, den wir leider bisher nicht beseitigen konnten.“ Tatjana Lokshina von Human Rights Watch sprach von einem „Schlag gegen die Zivilgesellschaft“.

Pawel Tschikow spricht von einem „unmittelbaren Auftrag des Bundes[justiz]ministeriums. Es gibt ganz offensichtlich eine kleine Shortlist führender Menschenrechtsorganisationen, die mit allen Mitteln vernichtet werden sollen. Dazu gehören das Komitee gegen Folter, Memorial, Golos und AGORA – das ist das Minimum.“

10. Februar 2016

Mittwoch, 18. Februar 2015

Verfassungsgericht der Russischen Föderation verlangt Gesetzesänderung

Erfolgreiche Klage gegen ein Gesetz, das Staatsanwaltschaft umfassende Rechte gewährt

Mehrere Nichtregierungsorganisationen, darunter MEMORIAL International, die von Svetlana Gannuschkina geleitete Flüchtlingshilfeorganisation „Bürgerunterstützung“ (Grazhdanskoe sodejstvie), die Menschenrechtsorganisation AGORA und andere, hatten beim russischen Verfassungsgericht gegen ein Gesetz geklagt, das die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft regelt.

Dieses Gesetz gab der Staatsanwaltschaft u. a. das Recht, neben und zusätzlich zu anderen Prüfungsinstanzen nach Gutdünken beliebig oft und lange eigene Überprüfungen von NGOs durchzuführen. Diese in den letzten Jahren extrem häufigen Überprüfungen bedeuten eine erhebliche Erschwerung der Arbeit der NGOs.

Das Verfassungsgericht gab den klagenden Organisationen Recht. Es stellte  fest, dass mehrere Bestimmungen dieses Gesetzes im Widerspruch zur Verfassung stehen, und hat die gesetzgebenden Organe beauftragt, entsprechende Änderungen vorzunehmen. Verfahren und Urteile gegen NGOs, die infolge der Anwendung dieses verfassungswidrigen Gesetzes zustande kamen, müssen revidiert werden.

Svetlana Gannuschkina begrüßte diese Entscheidung als "frischen Luftzug in drückender Atmosphäre". Die augenblicklich stattfindende, mit vielen Schikanen einhergehende Überprüfung ihrer eigenen Organisation müsste demnach eingestellt werden. Darüber hinaus müsste die in vielen Fällen erfolgte Entscheidung,  NGOs auf Grund staatsanwaltlicher Überprüfungen in das Verzeichnis angeblicher "ausländischer Agenten" einzutragen, aufgehoben werden.


Zweifelhafte Nachbesserungen am "Agentengesetz"

Die Korrekturen am "Agentengesetz", die Präsident Putin am 2. Februar in der Duma eingebracht hat. sind nach Auffassung von Vertretern vieler NGOs unzureichend.

Die Prozedur, die eine Austragung von NGOs aus dem berüchtigten Verzeichnis angeblicher ausländischer Agenten regeln soll, scheint keineswegs allen NGOs praktikabel. Um dies zu erreichen, muss eine NGO auf ausländische Finanzierung und (oder) "politische Tätigkeit" verzichten.

Pavel Tschikov, der Leiter der Menschenrechtsorganisation "Agora", verlangte hier Präzisierungen. Da die Staatsanwaltschaft offenbar jede Aktivität als politisch einstufe, könnte eine NGO natürlich ihre Tätigkeit einfach für ein Jahr aussetzen und dann ihre Löschung aus dem "Agentenregister" beantragen. Allerdings würde sie in dem Fall damit riskieren, dass das Justizministerium ihr unter diesem Vorwand die Registrierung entzöge, dass sie ihre Arbeit ja eingestellt habe.

Natalia Taubina (Stiftung "Gesellschaftliches Verdikt") betonte, dass finanzielle Unterstützung aus dem Ausland nicht verboten sei. Ihre Organisation werde daher nicht darauf verzichten und sich weiter gerichtlich gegen die Einstufung ihrer Tätigkeit als "politisch" zur Wehr setzen.

Alexander Tscherkassov, Vorstand von MEMORIAL International und Leiter des Menschenrechtszentrums MEMORIAL, beharrte auf der grundsätzlichen Position von MEMORIAL, dass das "Agentengesetz" nicht zu korrigieren sei, sondern aufgehoben werden müsse. Dies hatte MEMORIAL immer wieder erklärt. "Das Gesetz ist von Grund auf fehlerhaft, es geht von zwei irrigen Prämissen aus. Erstens bedeutet die Gewährung von Fördergeldern nicht, dass damit ein Auftrag erteilt wird. Zweitens wird der Begriff der politischen Tätigkeit auf Aktivitäten angewandt, für die diese Bestimmung nicht zutrifft."

Freitag, 25. Juli 2014

Justizministerium verzeichnet fünf weitere NGOs als "ausländische Agenten"

Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial klagt beim Europäischen Gericht

Inzwischen hat das Justizministerium das Verzeichnis „ausländischer Agenten“, in die es kürzlich fünf Nichtregierungsorganisationen eingetragen hatte, um fünf weitere NGOs ergänzt. Nach einer kürzlichen Gesetzesänderung ist das Ministerium dazu berechtigt.

Es handelt sich um AGORA, den Ecodefense-Frauenrat, Obschtschestvennyj Verdikt (Öffentliches Verdikt), „Juristen für konstititionelle Rechte und Freiheiten“ und das Menschenrechtszentrum Memorial. Diese Organisationen hatten gegen staatsanwaltliche Anweisungen, sich als „ausländische Agenten“ registrieren zu lassen, geklagt und die Verfahren in erster Instanz verloren. Die Urteile werden angefochten und sind noch nicht rechtskräftig.
MEMORIAL hat in einer Erklärung die Einstellung der Organisation zu dem "Agentengesetz" erneut bekräftigt.

Das Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL (ADZ) in Petersburg hat sich inzwischen aufgelöst, um der Registrierung als "ausländischer Agent" und den damit verbundenen Konsequenzen zu entgehen. Das Zentrum hat inzwischen gegen den Gerichtsentscheid, der es zur Registrierung zwingen sollte, beim Europäischen Menschenrechtsgericht Klage eingereicht. In der Klage legt das ADZ dar, dass drei Artikel der Europäischen Konvention für Menschenrechte durch das Gerichtsurteil verletzt worden sind.