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Samstag, 23. Januar 2016

Verwarnung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL

Verwarnung enthält nicht mehr den Vorwurf, die "verfassungsrechtliche Ordnung zu untergraben"

Das russische Justizministerium beschuldigt das Menschenrechtszentrum MEMORIAL offenbar nicht mehr, die verfassungsrechtliche Ordnung in Russland zu untergraben. Dies meldet heute die Zeitung Kommersant.

Dem Bericht zufolge ist dieser Vorwurf in der Verwarnung, die das Menschenrechtszentrum heute erhielt, nicht mehr enthalten. Es gehe nur noch um eine Reihe von Beanstandungen an der Satzung der Organisation. Hier sind Korrekturen und Anpassungen erforderlich, zum Teil infolge von Änderungen in der russischen Gesetzgebung.

Alexander Tscherkassow hält die Forderungen des Justizministeriums weitgehend für unbegründet und überflüssig: "Das Justizministerium wünscht, dass in der Satzung fast das gesamte Bürgerliche Gesetzbuch abgedruckt wird, aber dieses Problem haben nicht nur NGOs, sondern alle juristischen Personen."

Die ursprünglichen Vorwürfe gegen das Menschenrechtszentrum, die in dem Überprüfungsbericht des Justizministeriums enthalten waren, hatten Unruhe und Proteste im In- und Ausland ausgelöst. Thorbjørn Jagland, der Generalsekretär des Europarats, hatte die russischen Behörden dazu aufgerufen, russische Menschenrechtsaktivisten, darunter auch MEMORIAL zu schützen. Sowohl in Russland als auch in anderen Ländern kam es zu Mahnwachen und Protestkundgebungen.

Arsenij Roginskij hatte sich am 19. November an den Justizminister gewandt und an ihn appelliert, den Bescheid zu annullieren, "zumindest in dem Teil, der die absurden politischen Beschuldigungen enthält".

23. November 2015

Dienstag, 4. Februar 2014

NGO-Überprüfungen auf "Agententätigkeit" gehen weiter

Stiftung für Informationsfreiheit in Petersburg überprüft

Am 22. Januar wurde in Petersburg erneut eine NGO von der Staatsanwaltschaft überprüft. Es handelt sich um die Stiftung für Informationsfreiheit, deren Leiter Ivan Pavlov das Wissenschaftliche Informationszentrum von MEMORIAL Petersburg (NIZ) bereits in mehreren Verfahren als Anwalt vertreten hat.

Die Stiftung für Informationsfreiheit wurde im Jahre 2004 in Petersburg gegründet. Zu ihren Aufgaben gehört es, den Zugang von Privatpersonen und Organisationen zu gesellschaftlich relevanten Informationen, insbesondere über die Arbeit von Regierungs- und Verwaltungsorganen, sicherzustellen. Zu diesem Zweck führt sie ein Monitoring offizieller staatlicher Websites mit Evaluierungen durch.

Die Überprüfung wurde nach Auskunft der Behörden auf Grund der Anzeige einer „interessierten“ Privatperson (Vitalij Surnov) vorgenommen. Soweit bekannt, ist dies die erste NGO, die sich die Staatsanwaltschaft im Jahre 2014 vorgenommen hat. 2013 war die Stiftung im Zuge der umfassenden Kontrollaktionen ebenfalls überprüft worden. Damals hatte die Organisation wie etliche andere eine Verwarnung erhalten.

Ivan Pavlov wurde am 23. Januar zum Verhör vorgeladen. Am 27. Januar erhielt die Stiftung bereits den Bescheid der Staatsanwaltschaft, diesmal die direkte Aufforderung, „beim Justizministerium einen Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis von Organisationen, die die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben, einzureichen“.

In dem Bescheid zählt der Staatsanwalt eine Reihe von Aktivitäten auf, die sie als „politische Tätigkeit“ qualifiziert, darunter etliche Berichte, die die Stiftung auf ihrer Website oder in Blogs über ihre Arbeit publiziert hat. („Politische Tätigkeit“ verpflichtet nach dem "Agentengesetz" eine NGO zur Registrierung als „ausländischer Agent“, sofern sie ausländische Fördergelder bekommt).

Die Stiftung versteht ihre Arbeit jedoch nicht als politisch. Sie sei in keinen politischen Machtkampf involviert und ergreife nicht Partei. Sie wird diesen Bescheid daher nicht akzeptieren, sondern ihn gerichtlich anfechten.

Einen englischen Bericht dazu finden Sie hier.

Website der Organisation: http://www.svobodainfo.org

Donnerstag, 26. Dezember 2013

MEMORIAL Rjasan gewinnt nach monatelangem Rechtsstreit




Gericht erklärt Verwarnung für ungesetzlich


Das Gebietsgericht in Rjasan hat am 25. Dezember der Klage von MEMORIAL Rjasan gegen seine Verwarnung vom 24. April stattgegeben.


Bei der staatsanwaltlichen Überprüfung von MEMORIAL Rjasan im April 2013 waren zwar keinerlei Rechtsverstöße festgestellt worden, der Verband war jedoch dennoch verwarnt und darauf hingewiesen worden, dass er vor einer Eintragung ins Register „ausländischer Agenten“ keine politische Tätigkeit betreiben dürfe.

Dagegen hatte MEMORIAL Rjasan geklagt. Das zuständige Rjasaner Bezirksgericht hatte die Klage mit dem Argument zurückgewiesen, die Verwarnung verletzte nicht die Rechte und Freiheiten der Organisation und trage nur empfehlendenCharakter. In der Urteilsbegründung war indes eindeutig festgestellt worden, dass MEMORIAL nicht politisch tätig sei und es für die Verwarnung keinerleirechtliche Grundlage gegeben habe.

Gegen diese Gerichtsentscheidung waren sowohl die Staatsanwaltschaft als auch MEMORIAL Rjasan in Revision gegangen. Das Gebietsgericht erklärte die gegen den Verband ausgesprochene Verwarnung für ungesetzlich. Sie sei ein „unzulässiger Verstoß gegen die Gesetzgebung über gesellschaftliche Vereinigungen“.

„Natürlich freuen wir uns über die heutige Gerichtsentscheidung“, erklärte der Leiter der Organisation, Andrej Blinuschov. „Wir sind der Auffassung, dass dieses Gerichtsurteil rechtmäßig ist. Die Formulierungen des NGO-Gesetzes über „ausländische Agenten“, auf das sich die Staatsanwaltschaft stützte, sind zu schwammig, und seine Anwendung bringt viele NGOs in Gefahr, die nie politisch tätig waren.“



Mittwoch, 30. Oktober 2013

Verwarnung gegen Golos-Stiftung Sibirien „gesetzwidrig und ungültig“

Ein Bezirksgericht in Novosibirsk hat die Verwarnung der Staatsanwaltschaft gegen die Stiftung Golos-Sibirien („interregionale Stiftung zur Förderung der Zivilgesellschaft ‚Golos-Sibirien‘“) aufgehoben und sie für „gesetzwidrig und ungültig“ erklärt. Die Stiftung ist in Sibirien und im Fernen Osten tätig, sie hat neun Filialen.

„Golos-Sibirien“ war in der Verwarnung darauf hingewiesen worden, dass die Organisation sich vor jeglicher politischer Betätigung erst als „ausländischer Agent“ zu registrieren habe. Die Möglichkeit politischer Aktivitäten sei in ihrer Satzung vorgesehen. Die Geschäftsführerin von Golos hat vor Gericht betont, dass Golos weder politisch tätig sei noch habe sie seit Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ im November 2012 ausländische Fördergelder erhalten.

Der Staatsanwalt selbst räumte ein, bei Golos seien keinerlei Gesetzesverstöße festgestellt worden. Die Verwarnung sei lediglich ein Warnhinweis, dass Gesetzesverletzungen nicht zulässig seien.

Mittwoch, 23. Oktober 2013

Begründung der Gerichtsentscheidung zu MEMORIAL Rjasan



Inzwischen wurde die ausführliche Begründung bekannt, mit der ein Rjasaner Gericht am 16. Oktober die Klage von MEMORIAL Rjasan gegen die Verwarnung abgelehnt hatte (s. unsere Meldung v. 16.10.).

Das Gericht stimmt in seinen Aussagen weitgehend den Argumenten zu, die die Vertreter von MEMORIAL vorgebracht hatten. So hält es ausdrücklich fest, dass für die Verwarnung keinerlei rechtliche Grundlage bestand, sie sei „präsumptiv“. Weder die in der Satzung von MEMORIAL genannten Ziele noch die tatsächliche Tätigkeit des Verbands seien „politisch“ in dem Sinne, wie es im Zusammenhang mit dem „Agentengesetz“ definiert wurde, denn sie zielten nicht auf eine „Änderung der staatlichen Politik“ ab. Außerdem habe es keinerlei Hinweis auf eine mögliche oder geplante „extremistische Tätigkeit“ gegeben, was als weitere Begründung für die Verwarnung gedient hatte.

Die von den MEMORIAL-Vertretern beklagten Mängel in der russischen Gesetzgebung und die juristische Unklarheit bei der Definition „politischer“ Tätigkeit zu untersuchen lehnte das Gericht ab. Dies sei nicht Gegenstand des Verfahrens.

Das Gericht vertrat jedoch die Auffassung, dass die Verwarnung – obzwar unberechtigt – die Arbeit von MEMORIAL nicht einschränke und in seiner Arbeit nicht behindere, sie sei präventiv und verpflichte die Organisation zu keinerlei Maßnahmen. Mit diesem Argument lehnte das Gericht den Antrag von MEMORIAL ab, die Verwarnung zu annullieren.

Auf Grund der hier bestehenden Rechtsunsicherheit und der durchaus realen Beeinträchtigung seiner Arbeit wird MEMORIAL gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.

In der Republik Tschuwaschien hat die Staatsanwaltschaft hingegen die präventive Verwarnung eines Bezirksstaatsanwalts, gegen die der Leiter einer dortigen NGO Beschwerde eingelegt hatte, für unzulässig erklärt. Sie stehe im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Aufgaben des Staatsanwalts. Präventive Verwarnungen dürfen demnach nur erteilt werden, wenn tatsächlich ein Anhalt für geplante Gesetzesverletzungen vorliegt.



Donnerstag, 17. Oktober 2013

MEMORIAL Rjasan verliert vor Gericht

Verwarnung gegen MEMORIAL Rjasan bleibt in Kraft


MEMORIAL Rjasan war der erste MEMORIAL-Verband, der nach den umfassenden Überprüfungen im Frühjahr im Zusammenhang mit dem „Agentengesetz“ am 23. April 2013 eine Verwarnung erhielt.

MEMORIAL Rjasan wurde darauf hingewiesen, dass seine Tätigkeit im Sinne seiner Satzung „politisch“ sei. Vor Gericht führte der Staatsanwalt ausdrücklich das von MEMORIAL betriebene Web-Portal „hro.org“ als Beleg dafür an.  Da der Verband finanziell aus dem Ausland unterstützt werde, dürfe er seine Arbeit nur fortsetzen, sofern er sich als „ausländischer Agent“ registrieren lasse.

MEMORIAL Rjasan hat gegen diese Verwarnung Widerspruch eingelegt. Wie die Juristen von MEMORIAL betonten, lagen der Staatsanwaltschaft bei der Überprüfung keinerlei Hinweise auf etwaige geplante Gesetzesverstöße vor. Somit bestand kein Anlass zu einer Verwarnung.
Ihrer Satzung entsprechend, auf die sich die Verwarnung ausdrücklich bezieht, will die Organisation mit ihrer Arbeit die Einhaltung der russischen Gesetzgebung und die Achtung der Menschenrechte fördern. Dies kann nach Auffassung der Vertreter von MEMORIAL nicht als „politische Tätigkeit“ ausgelegt werden.

Das Bezirksgericht in Rjasan folgte in seiner Entscheidung vom 16.10.2013 der Staatsanwaltschaft und erklärte die Verwarnung für rechtens – ein Urteil, das MEMORIAL erneut anfechten wird.