Freitag, 23. Mai 2014

Urteil gegen das ADZ MEMORIAL bleibt in Kraft

Das St. Petersburger Stadtgericht (das Richterkollegium setzte sich aus der Vorsitzenden Richterin Gawrilowa und den Richterinnen Salnikowa und Marina zusammen) wies die Berufung des ADZ Memorial gegen die Entscheidung des zuständigen Bezirksgerichts zurück, wonach sich die nichtkommerzielle Organisation ins Register des Justizministeriums „nichtkommerzieller Organisationen, die die Funktion ausländischer Agenten erfüllen“, einzutragen habe. Damit beließ es das Gericht bei der Entscheidung in erster Instanz.

In dem Beschluss des Stadtgerichtes heißt es, dass das ADZ „Memorial“ den Kriterien des Gesetzes entspricht, welches die Tätigkeit einer „nichtkommerziellen Organisation, die die Funktion ausländischer Agenten erfüllt“ definiert, da es ausländische Fördermittel bezog (als Quelle ist die Schwedische Agentur für internationale Zusammenarbeit Sida angegeben) und eine politische Tätigkeit ausübte, nämlich durch das Verfassen und die Verbreitung des Berichtes zur Lage der Menschenrechte mit dem Titel „Roma, Migranten, Aktivisten – Opfer polizeilicher Willkür“.

Der Gerichtsentscheid hebt hervor, dass der betreffende Bericht Empfehlungen enthält „zur Änderung und Abschaffung geltender Gesetzgebung, zur Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, zur Einleitung effektiver Maßnahmen zum Schutz ausländischer Staatsbürger, insbesondere Arbeitsmigranten vor der Willkür staatlicher und polizeilicher Stellen“. Weitere Empfehlungen richten sich an die „Organe internationaler Organisationen hinsichtlich der Notwendigkeit auf die Unterzeichnung und Ratifizierung juristisch verbindlicher Übereinkünfte durch die Russische Föderation zu beharren, darunter auch im Bereich der juvenalen Justiz und der Ausweitung und Stärkung der Rechte von LGBT-Personen. Das Gericht machte in dem Bericht eine „Argumentation für die Rechtmäßigkeit politisch motivierter Handlungen politischer Aktivisten, darunter auch hinsichtlich der Organisation von Massenunruhen einschließlich politischer Forderungen“ aus. Diesen Umstand fasste das Gericht als „politische Aktion mit dem Ziel der öffentlichen Meinungsbildung zur Veränderung staatlicher Politik“ auf.

Das Gericht erkannte in der Verpflichtung zur Registrierung als „ausländischer Agent“ keine Diskriminierung gegenüber dem ADZ „Memorial“.

Gegen den Berufungsbeschluss des St. Petersburger Stadtgerichtes wird Beschwerde eingelegt.

Übersetzung: Philine Bickhardt

Journalisten dürfen nicht wegen Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit verfolgt werden

Erklärung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL


Vor fünf Tagen, am 18. Mai, hat die ukrainische Armee im Don-Gebiet der Ukraine die beiden russischen Journalisten Oleg Sidjakin und Marat Sajtschenko festgenommen. Ihre Festnahme wurde vom ukrainischen Innenministerium bestätigt. Seit diesem Zeitpunkt haben weder die Öffentlichkeit noch Kollegen der Festgenommen oder ihre Angehörigen genauere Informationen über ihr Schicksal. Es gibt nur die ungenaue Auskunft, sie würden der Unterstützung von Terrorismus beschuldigt und irgendwo in Kiew gefangengehalten.

Bisher wurde weder Oleg Sidjakin noch Marat Sajtschenko Rechtsbeistand gewährt. Vertreter des russischen Konsulats erhielten keinen Zugang zu ihnen.

Wenn die ukrainische Regierung Beweise hat, dass die Journalisten nicht ihrer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind, sondern an Verbrechen beteiligt waren, dann sind diese Beschuldigungen umgehend vorzulegen, und zwar unter Einhaltung aller prozessualen Normen, wie sie der Rechtsschutz für Festgenommene vorsieht.

Wenn den Journalisten indes lediglich vorgeworfen wird, über Kampfhandlungen bewaffneter Einheiten berichtet zu haben, die gegen die ukrainische Armee kämpfen, dann ist dieser Vorwurf nicht nur absurd, sondern steht darüber hinaus im Widerspruch zur Informationsfreiheit. Es ist Aufgabe von Journalisten, über das Geschehen zu informieren, darunter auch über bewaffnete innere Konflikte.

Die Anwesenheit von Journalisten im Lager einer der kämpfenden Parteien ist nicht als Teilnahme am Kampf zu bewerten. Solange die Journalisten keine Waffe in die Hand nehmen, erfüllen sie nur die wichtige, berufliche Aufgabe, die gesamte Weltgemeinschaft über die Ereignisse zu informieren.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL fordert die ukrainische Regierung auf, umgehend zu veranlassen, dass die Rechte der Journalisten Oleg Sidjakin und Marat Sajtschenko gewahrt werden.

23. Mai 2014

Samstag, 17. Mai 2014

Zur Verletzung der Rechte der Krimtataren

Erklärung der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

Am 16. Mai hat die Führung der Krim per Erlass jegliche Massenkundgebungen auf der Krim bis zum 6. Juni verboten. Begründet wird dies damit, dass man „eventuelle Provokationen von Extremisten“ und ein mögliches Scheitern der „Touristen-Saison“ ausschließen will.

Es ist allerdings vollkommen klar, welches der wirkliche und einzige Grund ist. Es geht darum, die Kundgebung des Volks der Krimtataren, die für den 18. Mai geplant ist, zu verhindern.

Vom 18.-20. Mai 1944 wurden alle auf der Krim lebenden Krimataren, über 180.000 Personen, vorwiegend Frauen, Alte und Kinder (die meisten Männer waren zu dem Zeitpunkt an der Front) unter Maschinengewehrläufen in Transportzüge verfrachtet und nach Mittelasien deportiert. Viele kamen auf dem Weg und in den Sondersiedlungen ums Leben.

Die Deportation der Krimtataren ist eines der schwersten Verbrechen des Stalin-Regimes.

1989 endete der dreißigjährige Kampf der Aktivisten der Krimtataren um das Recht, auf die Krim zurückzukehren, mit einem Sieg. Das Volk kehrte in seine Heimat zurück. Seit Beginn der 1990er Jahre gedenken die Krimtataren alljährlich am 18. Mai dieses tragischsten Ereignisses in ihrer nationalen Geschichte.

Heute ist dieses zur Tradition gewordene Gedenktreffen erstmals verboten worden.

Das ist nicht die einzige Kränkung, die die neuen Machthaber dem Volk der Krimtataren zugefügt haben. Anfang Mai wurde Mustafa Dzhemilev die Einreise verweigert. Dzhemilev ist einer der angesehensten Führer der Krimtataren. Unter der Sowjetmacht wurde er etliche Male verhaftet und verbrachte etwa 15 Jahre in Lagern und in Verbannung, weil er sich für die Rückkehr der Krimtataren in ihre Heimat einsetzte. Und noch weitere Ungerechtigkeiten gegenüber den Krimtataren sind bekannt geworden.

So sieht die Realität der „Völkerfreundschaft“ und der „internationalen Eintracht“ aus, die die politischen Kräfte in Moskau und Simferopol der Krim noch vor etwa zwei Monaten versprochen haben.

Anscheinend haben die Krimtataren neue Verfolgungen zu gewärtigen. Die Machthaber tun alles, um Zusammenstöße zu provozieren und auf der Halbinsel internationale Feindschaft zu säen. Das kann sowohl für die Krimtataren als auch für die gesamte Region tragisch enden.

Wir fordern, die Rechte der Krimtataren zu respektieren, das Verbot der Trauerkundgebung der Krimtataren am 18. Mai in Simferopol aufzuheben und das gegen Mustafa Dzhemilev verhängte Einreisesverbot auf die Krim zurückzunehmen.

Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

16. Mai 2014

Donnerstag, 15. Mai 2014

Zunehmender Druck auf NGOs in Russland

Die für Nichtregierungsorganisationen zuständigen Aufsichtsorgane sollen in Russland künftig das Recht erhalten, die Tätigkeit von NGOs ohne Gerichtsbeschluss für bis zu sechs Monate auszusetzen. Das russische Justizministerium plädiert für eine entsprechende Änderung der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die neue Regelung soll für NGOs gelten, die unter das berüchtigte „Agentengesetz“ fallen, d. h. ausländische Finanzierung erhalten, „politisch tätig“ sind und sich nicht als „ausländische Agenten“ registriert haben. Bisher hat dies nur eine einzige NGO getan.

Der Menschenrechtsrat beim Präsidenten hat sich gegen diese Änderung ausgesprochen. Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von NGOs sollten auf freiwilliger oder gerichtlicher Basis geregelt werden, betonte der Vorsitzende des Rates Michail Fedotov. Dies entspreche auch der Position des russischen Verfassungsgerichts. Eine zwangsweise Registrierung von NGOs als ausländische Agenten stünde hingegen zur Rechtsauffassung des Gerichts im Widerspruch.

NGOs geraten in Russland immer mehr unter Druck. Vor einigen Tagen haben in Petersburg erneute Überprüfungen eingesetzt, betroffen sind bisher in erster Linie die "Soldatenmütter". Anlass sei die Eingabe eines Bürgers bei der Staatsanwaltschaft. Sie werden im Hinblick auf einen angeblichen Verstoß gegen das Extremismus-Gesetz sowie das NGO-Gesetz überprüft

Neue Erkenntnisse können sich aus dieser Prüfung kaum ergeben, da die angeforderten Dokumente beim Justizministerium ohnehin bekannt sind. Dies geht aus der Auskunft von Ella Poljakova (der Vorsitzenden der „Soldatenmütter“) hervor: „Wie im letzten Jahr verlangt man von uns Finanzunterlagen und Dokumente über die Tätigkeit der Organisation, das heißt im Wesentlichen alles, was wir sowieso jährlich dem Justizministerium vorlegen. Neue Dokumente finden sich in der Liste des Staatsanwalts nicht.“
Die Organisation betont, dass bei keiner der früheren Überprüfungen der Organisationen Gesetzesverstöße festgestellt worden seien 

Das Stadtgericht von Novotscherkassk hat am 14. Mai sein Urteil im Verfahren gegen die „Don-Frauen“ verkündet. Die NGO wurde verpflichtet, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Vermutlich werden sich die "Don-Frauen" an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.

Samstag, 10. Mai 2014

Misshandlungen Verschleppter in der Ostukraine

In der Ostukraine werden nach wie vor zahlreiche Personen festgehalten, die von bewaffneten Kräften entführt worden sind. Einige, die frei kamen, berichten von brutalen Misshandlungen. Human Rights Watch hat die umgehende Freilassung aller Personen gefordert, die sich in den Händen der "selbsternannten Behörden" befinden.

Zu den Freigelassenen gehören auch Serhij Lefter und Artem Deineha, die am 15. April in Slovjansk verschleppt worden waren. Beide wurden über zwei Wochen festgehalten, Lefter zuletzt im SBU-Gebäude.

Serhij Lefter berichtet, er sei in Verdacht geraten, weil er als Journalist für eine polnische Organisation ("Offener Dialog") arbeitete. Über soziale Netze fand man heraus, dass er auf dem Majdan gewesen war, und beschuldigte ihn der "Kollaboration" mit dem "Rechten Sektor". Lefter berichtet ebenfalls von Misshandlungen und betont dabei, dass mit Journalisten weniger brutal verfahren werde als mit anderen Gefangenen. Er nannte ausdrücklich Pavlo Jurov aus Kiev und Denys Hryshchuk aus Donezk, die am 25. April verschleppt wurden und in sehr schlechter Verfassung sind.

Serhij Lefter und Artem Deineha befinden sich inzwischen in Kiew. Der selbsternannte Bürgermeister von Slovjansk hat inzwischen gedroht, "keine Gefangenen" mehr festzuhalten, sondern diese gleich zu töten.

Einen Videobericht von Serhij Lefter über seine Zeit in Gefangenschaft in russischer Sprache finden Sie hier.

Aufruf von Vertretern der russischen Zivilgesellschaft

Aufruf an die Regierungen der Russischen Föderation und der Ukrainischen Republik und an die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Mit jedem Tag fallen mehr Menschen den blutigen Zusammenstößen in der Ukraine zum Opfer. Es fehlt nur wenig, und das Land stürzt in den Abgrund eines Bürgerkriegs. Mehr noch – es lassen sich Stimmen hören, die die tragischen Ereignisse in der Ukraine als Vorwand nutzen, um nach einem Einmarsch russischer bewaffneter Truppen zu rufen oder Bürger Russlands dazu auffordern, an den dortigen Kampfhandlungen teilzunehmen.

Es steht zu befürchten, dass sich eine humanitäre Katastrophe vom Ausmaß der Vorgänge im ehemaligen Jugoslawien oder der Kaukasus-Kriege wiederholt. Dies zuzulassen wäre unverzeihlich.

Wir wenden uns an die Regierungen der Russischen Föderation und der Ukrainischen Republik.
Wir wenden uns an diejenigen, die sich als Konfliktparteien im Osten der Ukraine bezeichnen.

Man muss innehalten und unverzüglich friedensbildende Maßnahmen ergreifen!

Folgende Maßnahmen halten wir für notwendig.

1.      Sofortige Feuereinstellung mit dem Verbot jedweder Verlegung bewaffneter Einheiten. Beginn eines Dialogs der Konfliktparteien.

2.      Sofortiger Austausch von Namenslisten derjenigen, die von den Konfliktparteien festgehalten werden, und Vorbereitung ihrer koordinierten Freilassung.

3.      Sofortige Schaffung der Bedingungen für den Transport humanitärer Güter, vor allem von Medikamenten und Lebensmitteln, und ebenso der ungehinderten Fortbewegung von Menschen.

4.      Die Russische Föderation erklärt, dass ihre Truppen unter keinen wie auch immer gearteten Umständen ins Staatsgebiet der Ukraine einmarschieren werden. Ebenso wird die Aushebung von Freiwilligen zur Teilnahme an den Vorgängen in der Ukraine gestoppt

5.      Die Ukrainische Republik erklärt, dass sie keinerlei militärische oder paramilitärische Kontingente aus dem Ausland auf ihr Staatgebiet rufen wird, mit Ausnahme von UNO-Friedens- oder Polizeikräften. Sie erklärt ebenfalls, Personen, die zum Zwecke der Teilnahme an Kampfhandlungen (auch auf der Seite der Zentralregierung) einreisen wollen, die Einreise zu verbieten.

6.      Im Rahmen der OSZE wird eine großangelegte Friedensmission in Leben gerufen, deren Aufgabe darin besteht, die Feuereinstellung, die Situation festgehaltener Personen (Entführte, Verhaftete, Kriegsgefangene) und ihre Freilassung zu kontrollieren. Unter die Vollmacht dieser Friedensmission soll auch die Kontrolle darüber fallen, dass weder Waffen noch Personen, die an Kampfhandlungen teilnehmen wollen, über die Grenze gelangen. Möglicherweise sind UNO-Friedenstruppen zu entsenden.

7.      Im Rahmen der OSZE und unter der Leitung der Unterzeichner der Genfer Vereinbarung vom 17. April 2014 wird ein vielstufiger Verhandlungsmechanismus ins Leben gerufen – von Strukturen, im Rahmen derer die ukrainische Regierung und Vertreter der Konfliktparteien miteinander verhandeln, bis hin zu Verhandlungen auf kommunaler Ebene zur Beilegung lokaler Krisen und zur Gewährleistung der Einhaltung der Menschenrechte sowie der Versorgung der Bevölkerung.

8.      Die Russische Föderation und die Ukrainische Republik erklären, dass gegenseitige Hasspropaganda unzulässig ist, und verurteilen diejenigen Politiker und anderen Vertreter des öffentlichen Lebens, die Feindschaft schüren und zu Gewalt und illegaler Repression aufrufen.


Erstunterzeichner:
Ljudmila Alexejewa, Bürgerrechtlerin
Lew Ponomarjow, Bürgerrechtler
Swetlana Gannuschkina, Bürgerrechtlerin
Waleri Borschtschew, Bürgerrechtler
Andrej Smirnow, Schauspieler und Regisseur
Marina Kolesnikowa, Journalistin (Presseagentur RAN)

06. Mai 2014


Im Internet kann dieser Aufruf unterzeichnet werden.


Übersetzung: Christiane Körner

Carl-von-Ossietzy-Preis 2014

Rede von Irina Scherbakowa anlässlich der Verleihung des Carl-von-Ossietzky-Preises der Stadt Oldenburg für Zeitgeschichte und Politik am 4. Mai 2014 im Oldenburger Schloss


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Jury-Mitglieder,

ich möchte mich ganz herzlich für diese Ehre bedanken – für die Verleihung des Carl-von-Ossietzky-Preises.

Der Name Carl von Ossietzky ist ein so starkes Symbol für politische Entschlossenheit, Konsequenz und Mut, dass ich beim Erhalt dieses Preises durchaus ein Unbehagen empfinde. Vor allem im Angesicht des höchsten menschlichen Preises, den Carl von Ossietzky für seine Tätigkeit und politische Überzeugung bezahlt hat. Wie soll man sich im heutigen Russland auch dabei fühlen, wenn die Wellen des Nationalismus und der Absagen an Demokratie und Freiheit so hochschlagen, dass man sich die Frage stellen muss, ob all das, worauf man gehofft und wofür man gearbeitet hat, womöglich fast hoffnungslos oder sogar sinnlos erscheint?

Gegenwärtig wird sehr oft wiederholt, dass alle historischen Vergleiche unpassend seien, unwissenschaftlich und zumeist falsch lägen. Was dabei gern aus den Augen verloren wird, ist, dass Vergleichen nicht Gleichstellung bedeuten muss. (Neuerdings verfasst sogar die russische Duma Gesetze, wonach man sich bereits beim Erwähnen bestimmter historischer Parallelen strafbar machen kann). Aber welche Mechanismen hat ein Historiker sonst, besonders, wenn im öffentlichen Diskurs Begriffe aus den Zeiten des Kalten Krieges wie „belagerte Festung“, „der Eiserne Vorhang“ oder aus den Jahren des Großen Terrors wie „Fünfte Kolonne“, „ausländische Agenten“, „Nationalverräter“ auftauchen? Begrifflichkeiten, anhand derer deutlich zu sehen ist, wie bestimmte Klischees aus der Vergangenheit wieder brauchbar gemacht werden – für propagandistische Zwecke und eine neue Staatsideologie.

Aber gerade deshalb kommt man nicht umhin, darüber nachzudenken, welche Annäherungen und Beispiele uns diese Vergangenheit anbietet.
Als ich, damals junge Germanistik-Studentin, angefangen habe, mich für die Geschichte des 20. Jahrhunderts zu interessieren, galt mein Interesse vor allem der Weimarer Republik. Meine ersten literarischen Übersetzungen ins Russische waren die Miniaturen von Kurt Tucholsky. Die meisten von ihnen waren erstmalig in der Zeitschrift „ Die Weltbühne“ publiziert worden. Bei dieser Arbeit öffnete sich für mich die bunte, widerspruchsvolle Atmosphäre der Weimarer Republik – zwischen der Romantik der Moderne im Sinne von „Berlin, die Sinfonie der Großstadt“ und dem stets wachsenden politischen Radikalismus.

Zu dieser „Sinfonie“ gehörten auch die engagierte Publizistik und die politische Satire, die solche Persönlichkeiten wie Kurt Tucholsky und Carl von Ossietzky verkörperten. Vor allem – sogar in meiner damaligen Unwissenheit vieler historischer Details – beeindruckte mich die Schnelligkeit, mit der diese Buntheit verschwand und der Betonkloß der „Volksgemeinschaft“ entstanden ist – und welche Folgen das mit sich brachte für die Menschen, für die Hauptakteure dieser Sinfonie, die oft gezwungen waren, zwischen Stalin und Hitler zu wählen, wobei auf beiden Seiten Gefängnis, Lager und Tod auf sie lauerten.

Die Schicksale von Carl von Ossietzky, von Erich Mühsam im Hitlerdeutschland waren tragisch, aber auch die Ehefrau Mühsams, Zenzl Mühsam, die die Rettung im „Vaterland aller Werktätigen“ suchte, wurde verhaftet, konterrevolutionärer trotzkistischer Tätigkeit beschuldigt und für mehrere Jahre in den GULAG gesteckt. Sie überlebte.

Aber ihre Freundin, Carola Neher, Theaterstar der Berliner Bühnen in den 1920er Jahren, starb im NKWD-Gefängnis, im Gefängnis des Volkskommissariats für innere Angelegenheiten, nach fünf Jahren Haft. Viele der deutschen Emigranten, die bei Stalin Zuflucht gesucht haben, fanden in der Sowjetunion ihren Tod. Und wenn, wie im Falle von Erich Mühsam und Carl von Ossietzky, die Weltöffentlichkeit protestierte und Solidarität zeigte – wie durch die Verleihung des Nobelpreises an Carl von Ossietzky –, so waren die Schicksale derer, die in der Sowjetunion der Repression unterworfen waren, über Jahrzehnte von Schweigen umhüllt.

Ganz besonders makaber erscheint dabei das Schicksal jener deutschen Emigranten, die nach dem Hitler-Stalin-Pakt vom NKWD aus dem stalinschen GULAG nach Deutschland ausgeliefert und dort in die KZs gesteckt wurden.
Wie es der Zufall wollte, waren die ersten Akten, zu denen ich im Jahre 1991 in den geheimen KGB-Archiven Zugang bekam, gerade eben diese Akten – die Akten der ausgelieferten deutschen politischen Emigranten. Das, was ich in diesen Akten las, war erschütternd, und nicht nur deshalb, weil sie eine Vorstellung vom Funktionieren der NKWD-Maschinerie vermittelten, sondern weil sie auch die Atmosphäre des gegenseitigen Misstrauens, des Argwohns und schließlich auch des direkten Denunziantentums wiedergaben.

Aber schon lange bevor ich diese Akten lesen konnte, habe ich ab Anfang der 80er Jahre Erfahrungen und Kenntnisse über die Schicksale von stalinschen Opfern gesammelt. Denn die Zeit des stalinschen Terrors wurde für mich und für einige meiner Zeitgenossen zu jener schwarzen Zone, die man stets zu erforschen versucht.

Für mich persönlich war diese intensive Auseinandersetzung auch eine Folge daraus, dass ich in einem Milieu aufwachsen bin, in dem Politik, Geschichte und Erinnerung im Zentrum des Lebens standen. Von meiner Kindheit an umringten mich Frauen der älteren Generation, Freundinnen meiner Großmutter aus den 1920-30er Jahren, die GULAG-Überlebende waren.

Ich hatte das große Glück, mit diesen Frauen reden zu können, denn sie erzählten mir viele Episoden aus ihren langen Lager- und Gefängnisaufenthalten. Und ich hatte sehr viele Fragen an sie – denn ich wollte begreifen, was mit diesen Frauen geschehen war und wie es überhaupt möglich gewesen ist, so etwas zu überleben. Und damit begann meine Beschäftigung mit Biographien von GULAG-Opfern und dem historischen Gedächtnis in Russland im 20. Jahrhundert.

Ich hatte auch das große Glück, dass meine Eltern zu der vielleicht interessantesten und widersprüchlichsten Generation der russischen Geschichte des 20. Jahrhunderts gehörten – jener Generation, deren Vertreter in Russland üblicherweise die Generation „der Sechziger“ genannt wird. Stalins Tod und der Beginn des Tauwetters ereigneten sich in ihrer Jugendzeit, bestimmten ihr weiteres Leben und füllten es mit großen Hoffnungen. Sie waren es auch, die den Kampf für die „Entstalinisierung“ der Gesell-schaft begonnen haben. In der damaligen Sowjetunion war eine breite politische
Bewegung mit Protesten und Kundgebungen allerdings unvorstellbar. Zum Ort des politischen Kampfes wurde stattdessen die Kultur – vor allem die Literatur –, und ihre wichtigste Waffe war – das Wort. Der ideologische Kampf fand in künstlerischen Werken und auf den Seiten der Literaturzeitschriften statt.

Das wichtigste Thema, das durch alle Zensurnetze hindurchgeschlüpft war, war die Abrechnung mit der stalinschen Vergangenheit. „Wir brauchen die Wahrheit über die Vergangenheit“ – das war fast die wichtigste Parole der „Sechziger“. Jedes freie Wort war in der zensierten sowjetischen Realität mit Gold aufzuwiegen. Sobald es jemandem gelang, mit einer Publikation, einem Bild oder einem Film die Zensur zu durchbrechen, wurde dieser Vorgang sofort Gegenstand einer breiten gesellschaftlichen Diskussion.

Aber: Viel zu stark war der von Stalin geschaffene bürokratische Apparat, viel zu inkonsequent war Chruschtschow und viel zu schwach waren die demokratischen Kräfte. Das Jahr 1968, im Westen der Höhepunkt einer breiten Studentenbewegung, wurde in Russland zum Jahr des Abschieds von den letzten Hoffnungen auf einen Sozialismus mit menschlichem Antlitz.

Und trotzdem hielten viele Intellektuelle an dem Glauben ihrer Jugendjahre fest, dass die „historische Wahrheit“, wenn sie sich nur an die Oberfläche durchkämpfe, das Land verändern werde. Tausende „Sechziger“ im ganzen Land waren treue Leser der Untergrundliteratur und Hörer westlicher Radiosender. Sie fürchteten den KGB zweifellos, aber die schlimmste Angst, die ihre Eltern in den 30er Jahren durchlebt hatten, lag bereits hinter ihnen. Ein IM zu sein war zwar schändlich, aber das Denunziantentum in Russland sah ganz anders aus als das in der DDR – ohne Glauben, ohne „Romantik“ und mit weniger Angst. Auch die Sicherheitsorgane arbeiteten mit weniger Enthusiasmus.

Wir aber, die Generation der 70er Jahre, die den „Sechzigern“ folgte, hatten viel weniger Illusionen; wir hatten nicht ihre Lebensenergie und auch nicht ihren histo-rischen Optimismus. Aber wir versuchten in gewisser Weise diese Entstalinisierungsarbeit fortzusetzen – allerdings auf eine etwas andere Art, denn wir hatten ja gar keine eigene Erinnerung an den Terror. Wir suchten nach historischen Quellen. Diese Quellen fanden sich beim Sammeln und Aufzeichnen von Erinnerungen und Zeugnissen. Wir werteten sie viel reflexiver aus, mit weniger Schwarz-Weiß-Denken und zum Teil aus kritischer Distanz.

Aber bis zum Beginn der Gorbatschow-Ära sollten noch einige Jahre vergehen. Heute wird manchmal behauptet, die wichtigste Antriebskraft der Perestroika seien die engagierten „Leser“ gewesen und bis zu einem gewissen Grad ist das auch richtig. Denn tatsächlich waren es die Leser im weitesten Sinn, also die Vertreter der sowjetischen technischen und künstlerischen Intelligenz, die den Reformkurs unterstützten.

Diese Leser – Ingenieure und Bibliothekare, Lehrer und Wissenschaftler, auf deren Plakaten die Losung stand Wir fordern die Wahrheit über die Vergangenheit, Meinungsfreiheit und Demokratie! – gingen Ende der 80er Jahre auf die Straße. Die politischen Veränderungen in Russland begannen nicht mit der Gründung großer Oppositionsparteien oder -bewegungen, denn dafür war die Gesellschaft noch nicht reif, sondern mit der Veröffentlichung von zuvor der Zensur unterworfenen, also verbotenen künstlerischen Texten und mit der Rückkehr verbotener Themen, Bücher und Autoren in die Literatur und die Publizistik. Das wichtigste Thema waren die politischen Repressionen, die immer mit dem kommunistischen Regime einhergegangen sind.

Den Höhepunkt der Perestroika und, wie es damals aussah, auch den Markstein in der veränderten Einstellung der Gesellschaft gegenüber der kommunistischer Vergangen-heit, stellte das Jahr 1989 dar. Und wenn ich heute zurückdenke, muss ich sagen, dass es wohl das glücklichste Jahr meines Lebens war.

In diesem Jahr, 1989, haben die ersten freien Wahlen in Russland seit 1917 stattgefunden. Neben dem Archipel Gulag von Alexander Solschenizyn ist auch eine ganze Reihe anderer, bisher verbotener Werke veröffentlicht worden. Und ebenfalls in diesem Jahr wurde unter dem Vorsitz des aus der Verbannung zurückgekehrten Andrei Sacharow die erste unabhängige zivilgesellschaftliche Organisation „Memorial“ gegründet, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Denkmäler für die Opfer der politischen Repressionen zu errichten, die Geheimarchive zu öffnen und alle ehemaligen politischen Gefangenen zu rehabilitieren.

An verschiedenen Orten der damaligen Sowjetunion wurden Massengräber entdeckt, in denen die erschossenen Opfer des Terrors der Stalinzeit vergraben worden waren. In Moskau fand man mindestens drei solcher Orte mit 40 000 Opfern. Zum ersten Mal erhielten die Verwandten der Ermordeten die Möglichkeit zu erfahren, wo ihre Angehörigen begraben waren. Dank des neuen Archivgesetzes wurden Tausende Dokumente freigegeben und veröffentlicht.

Es begann die wissenschaftliche Erforschung der kommunistischen Vergangenheit. Die ersten Monographien erschienen und es wurden Arbeiten aus-ländischer Wissenschaftler übersetzt, die sich mit den „weißen Flecken“ in der sowjetischen und der russischen Geschichte beschäftigten. Und endlich wurden auch die realen Zahlen der direkten Opfer Stalinscher Repressionen bekannt – etwa 12 Millionen Menschen. Der Mechanismus der Massenrepressionen und des Großen Terrors wurde aufgedeckt.

Auch im kulturellen Gedächtnis erfolgten Veränderungen: Vor allem in der ersten Hälfte der 1990er Jahre wurden die Denkmäler einiger sowjetischer Akteure abgerissen, Straßen und Städte wurden zum Teil umbenannt. Gleichzeitig wurden durch Aktivisten der gesellschaftlichen Organisationen Denkmäler und Gedenktafeln vor allem dort angebracht, wo die Opfer des kommunistischen Terrors begraben lagen. Auf diese Weise entstand das bis heute einzige derartige Denkmal im Zentrum Moskaus – ein Stein von den Solowetzker Inseln, der von Mitgliedern der Gesellschaft Memorial von dort, wo das erste sowjetische Lager entstanden war, nach Moskau gebracht und 1990 gegenüber dem Hauptsitz des sowjetischen Geheimdienstes am Lubjankaplatz aufgestellt wurde.

Damals schien es vielen von uns, als sei dies lediglich der Beginn eines breiten Prozesses der Aufarbeitung der Vergangenheit, und dass die schwer traumatisierende Erfahrung einiger sowjetischer Generationen, verschärft durch die jahrzehntelangen Lügen, die Geheimhaltung und das Schweigen, die Basis für eine tiefgreifende gesellschaftliche Reflexion bieten würde. Aber es stellte sich alles als sehr viel schwieriger und schmerzhafter heraus, als es uns damals am Ende der 1980er Jahre erschien.

Mit dem Zerfall des Sowjetimperiums im Jahr 1991 erfolgten Veränderungen, die nicht in das noch sehr sowjetische Bewusstsein der Menschen passen wollten: nicht nur die Abspaltung der Balten und der kaukasischen und zentralasiatischen Republiken, sondern auch der Ukraine und Weißrusslands –, ein zuvor völlig unvorstellbarer Vorgang, der eine starke Identitätskrise hervorgerufen hat.

All das erfolgte vor dem Hintergrund der beginnenden Wirtschaftsreformen, die den Zusammenbruch der sowjetischen Wirtschaft beschleunigten, was sich wiederum sehr schmerzhaft auf das Leben von Millionen von Menschen auswirkte. Der tägliche Kampf ums Überleben verdrängte nicht nur das Interesse an der Vergangenheit, mehr noch: Eben diese bis vor kurzem noch von allen verdammte Vergangenheit erhielt plötzlich eine nostalgische und sogar hell leuchtende Farbe. Es gab immer weniger echte Träger der Erinnerung an den Terror und das grausame Stalinsche System und die nach Wahrheit lechzenden Leser der Perestroika – die Lehrer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller und so weiter – fanden sich in der allerschlimmsten wirtschaftlichen Lage wieder.

Ende der 1990er Jahre war es bereits ganz offensichtlich, dass das Thema der Repressionen an den Rand des gesellschaftlichen Bewusstseins gerückt war. Es tat sich ein tiefer Graben auf zwischen dem, was bis zu einem gewissen Grad von den Historikern bereits getan worden war und dem Massenbewusstsein, in dem gleichzeitig mit den wieder auflebenden alten sowjetischen Mythen auch neue entstanden.

All das führte nach und nach dazu, dass die Mehrzahl der Bevölkerung gegen Ende der 1990er Jahre die sowjetische Vergangenheit bereits nicht mehr als tragisch und negativ ansah. Das Bild dieser Vergangenheit wurde im allgemeinen Bewusstsein immer mehr zum mythologischen sowjetischen „Kultur- und Erholungspark“ oder zum vergnüglichen Kitsch. Die schwache Macht der Jelzin-Zeit schwankte zwischen Kritik am kommu-nistischen Regime und einer Art populistischem Spiel mit jenem Teil der Bevölkerung, der sich in den schwierigen 1990er Jahren sehnsüchtig an die angeblich so „glücklichen“ 1970er Jahre erinnerte.

Es wurden in den 1990er Jahren keine Leitlinien einer Geschichtspolitik herausgebildet, die irgendwie eine Richtung vorgegeben hätten. Es gab keine juristische oder rechtliche Beurteilung des kommunistischen Regimes, der Rolle Lenins, Stalins und seiner Mitstreiter; es gab keine Entscheidungen des Parlaments zu diesen Fragen. Es gab keine Durchleuchtung und keine wirkliche Reform der Staatssicherheitsorgane. Diese Unterschätzung der Bedeutung einer konsequenten „Entsowjetisierung“ hatte, wie wir es heute deutlich sehen, schwerwiegende Folgen.

Am Beginn der sogenannten „Nullerjahre“ wurde es offensichtlich, dass die Idee von Ordnung, starker Macht und der „harten Hand“ in der Gesellschaft immer mehr Gewicht bekam. Mit dem kritischen Blick auf die sowjetische Vergangenheit und ihre Auf-arbeitung verband man die unruhigen Zeiten der Perestroika und die „chaotischen Neunziger“, an die sich viele nur ungern erinnerten. Die entscheidende Kehrtwende in der Beurteilung der Vergangenheit und der Aufbau einer nationalen Geschichtspolitik begannen allerdings erst nach dem Jahr 2000 mit dem Machtwechsel im Kreml.

Wichtigster Schwerpunkt der nationalen Ideologie wurde die Idee vom starken Staat mit einem starken nationalen Führer. Und auf der Suche nach Material, das diesen Gedanken unterstreichen und bestärken sollte, wandte man sich der russischen Geschichte zu. Gleichzeitig mit dem Aufbau der Machtvertikale wurde auch eine Geschichtsvertikale errichtet und die Kremlideologen wurden nicht müde, sich auf „starke Machthaber“ zu berufen und zu erklären, nur diese könnten Russland wieder stärken.

Die oft äußerst tragischen persönlichen familiären Erinnerungen existierten dabei völlig abgetrennt von der großen Geschichte und verbanden sich oft auf absurde Weise mit einem durchaus positiven Bild von Stalin und der Sowjetmacht. Besonders schwierig war die Frage nach Schuld und Verantwortung. Die Grenze zwischen Opfern und Tätern zu ziehen, ist sehr kompliziert, denn viele Täter wurden ja später selbst zu Opfern des Terrors.

Auf die Frage, wer an der russischen Tragödie des 20. Jahr-hunderts Schuld sei, gab es entweder gar keine Antwort oder man antwortete mit Hilfe der alten Klischees aus den 1930-50er Jahren. Vor diesem Hintergrund wuchsen die antiwestlichen Stimmungen, der Geist des Kalten Krieges kehrte zurück und Russland sollte wieder als Festung, umgeben von feindlichen Kräften, erscheinen.

Die offensichtliche Entscheidung, den konservativen Weg des „Anziehens der Schrauben“ zu wählen (ein Begriff aus der Stalinzeit, der plötzlich wieder auftauchte), die Verfolgung der Teilnehmer an Protestkundgebungen, das Gesetz gegen so-genannte „ausländische Agenten“, harte Einschränkungen der Meinungs- und Presse-freiheit, letztendlich auch das Wiederbeleben vom imperialen Syndrom in einer sehr gefährlichen und aggressiven Form, führten zu einer tiefen Spaltung in der Gesellschaft: zwischen dem modernen, gebildeten und demokratisch eingestellten Teil und den traditionalistischen, konservativen und passiven Kräften, die heute von starkem Nationalismus angesteckt sind. Der erste Teil scheint leider viel kleiner und schwächer zu sein – und man wähnt sich wieder in der ewigen Spirale der russischen Geschichte gefangen.

Umso mehr brauchen solche Kräfte heute Unterstützung und Solidarität. Und diese Unterstützung und Solidarität spüren wir am stärksten aus Deutschland, aus der deutschen Zivilgesellschaft und Wissenschaft, aus Gedenkstätten und menschenrechtlichen Organisationen, mit denen uns seit Beginn der 90er Jahre ein intensiver gemeinsamer Aufarbeitungsprozess der kommunistischen Vergangenheit verbindet.

Als solche Unterstützung und Solidarität empfinde ich auch diesen Preis. Und dafür nochmals mein tiefer Dank.

Dienstag, 6. Mai 2014

Irina Scherbakowa in Oldenburg

Am 4. Mai ist in Oldenburg der Carl-von-Ossietzky-Preis an Irina Scherbakowa verliehen worden.

Die Laudatio hielt Professor Volkhard Knigge (Leiter der Gedenkstätte Buchenwald).


 v. links nach rechts: Volkhard Knigge, Irina Scherbakowa, Oberbürgermeister Gerd Schwandner (Foto: Maria Luft).


Irina Scherbakowa, Gerd Schwandner (Foto: Maria Luft).

Am 5. Mai war Irina Scherbakowa Gast im Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE). An der Gesprächsrunde zum Thema „Deutschland und Russland. Sichtweisen auf das 20. Jahrhundert“ nahmen neben Oberbürgermeister Prof. Dr. Gerd Schwandner Wissenschaftler der Universitäten Oldenburg und Bremen sowie des BKGE teil

Irina Scherbakowa berichtete ausführlich über eine Reihe historischer Projekte von MEMORIAL, darunter auch über das neueste Projekt "Poslednij adres" ("Die letzte Adresse"). Auch die aktuelle Situation in der Ukraine war Thema. Irina Scherbakowa wies auf "verzerrte Darstellungen der Ukraine und den Missbrauch von Begriffen hin, vor allem aber auf die große Verantwortung von Journalisten und Historikern für die Erhaltung der europäischen Friedensordnung."

Am selben Tag berichtete Irina Scherbakowa in einem Interview des Nordwestradios ebenfalls über ihre Arbeit sowie über die aktuelle Situation in Russland.

6.5.2014

Donnerstag, 1. Mai 2014

Carl-von-Ossietzky-Preis für Irina Scherbakowa

Der Carl-von-Ossietzky-Preis der Stadt Oldenburg für Zeitgeschichte und Politik des Jahres 2014 wird der russischen Wissenschaftlerin Irina Scherbakowa zuerkannt. Die Auszeichnung wird am 4. Mai 2014 im Rahmen eines Festaktes in Oldenburg verliehen.

Irina Scherbakowa ist seit Anbeginn Mitarbeiterin von MEMORIAL. Sie ist maßgeblich an mehreren großen Projekten zur Aufarbeitung der totalitären Vergangenheit beteiligt, insbesondere an den MEMORIAL-Programmen zur Oral History sowie an dem Webportal "uroki istorii" (Lehren der Geschichte). Darüber hinaus ist sie Initiatorin und Betreuerin des jährlich stattfindenden Geschichtswettbewerbs für Schüler "Der Mensch in der Geschichte". Wesentlich auf ihre Initiative und Mitwirkung geht auch die GULAG-Ausstellung zurück, die MEMORIAL gemeinsam mit der Gedenkstätte Buchenwald erarbeitet hat. Sie wird derzeit im Zeitgeschichtlichen Forum in Leipzig gezeigt.
 
Am 5. Mai wird Irina Scherbakowa in einer öffentlichen Abendveranstaltung um 19.30 Uhr im Oldenburger Kulturzentrum PFL, Peterstraße 3, mit Wolfgang Eichwede über das Thema „Russlands Weg wohin? Eine Großmacht zwischen Apathie, Protest und Führerkult“ diskutieren.

30.4.2014

Dienstag, 29. April 2014

Entführungen in Slovjansk

Zwei der Journalisten, die vor einigen Tagen in Slovjansk entführt worden waren, sind am 25. April wieder frei gekommen. Es handelt sich um die Brüder Jewhen und Hennadi Hapytsch.

Serhij Lefter und der Blogger Artem Deineha werden nach wie vor vermisst, sowie eine Reihe weiterer Personen, darunter der Journalist Jurij Leljavskij aus Lviv.

Der amerikanische Journalist Simon Ostrovsky, der mehrere Tage in der Gewalt des selbsternannten "Bürgermeisters" von Slovjansk war, hat inzwischen über die Umstände seiner Festnahme und seiner Zeit in "Gewahrsam", auch über Misshandlungen, berichtet.

Freitag, 25. April 2014

Verschleppung von Journalisten in der Ostukraine

In der Ostukraine sind die ukrainischen Journalisten Jewhen Hapytsch, Serhij Lefter und der Blogger Artem Deineha verschwunden beziehungsweise verschleppt worden.

Dies teilte "Reporter ohne Grenzen" am 24. April in einer Presseerklärung mit. Ausländische Journalisten (aus Belarus, Italien, Frankreich, USA) wurden ebenfalls attackiert und vorübergehend festgenommen. Der amerikanische Reporter Simon Ostrovsky fiel Dienstag (22. April) in die Hände der Separatisten, ist aber inzwischen wieder frei.

Artem Deineha wurde am 13. April verschleppt, nachdem er die Erstürmung des SBU-Büros gefilmt und im Internet gezeigt hatte. Serhij Lefter nahm an einer Beobachtungsmission in der Ostukraine teil und wurde am 16. April von prorussischen Kräften gefangen genommen. Außerdem werden seit dem 21. April auch der Journalist Jewhen Hapytsch und sein Bruder Hennardi vermisst.

Donnerstag, 24. April 2014

Memorial-Verband in Jekaterinburg gewinnt Revisionsverfahren

Gebietsgericht erklärt Verordnung des Staatsanwalts für gesetzwidrig

Das Zentrum für Information und Menschenrechte von Memorial in Jekaterinburg hat nun auch das Revisionsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft gewonnen.

Am 20. November 2013 hatte bereits ein Bezirksgericht die Aufforderung des Staatsanwalts für unzulässig erklärt, derzufolge sich der Verband als "ausländischer Agent" hätte registrieren müssen. Gegen diese Anordnung hatte Memorial geklagt und sich damit ebenso wie zahlreiche andere NGOs gegen dieses Ansinnen verwahrt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Urteil angefochten. Die Gerichtsverhandlung war bereits auf den 2. April angesetzt, dann aber wegen der ausstehenden Entscheidung des Verfassungsgerichts sowie des Europäischen Menschenrechtsgerichts über das "Agentengesetz" die Entscheidung vertagt. Das Verfassungsgericht hat das Gesetz inzwischen für verfassungsgemäß erklärt.

Der Staatsanwalt wartete heute mit neuen Unterlagen auf - und zwar mit einem deklassifizierten (freigegebenen) FSB-Bericht, der indes eine andere (allerdings gleichnamige) Organisation betraf. Nach eingehender Prüfung lehnte das Gericht es ab, diese Unterlagen zu berücksichtigen, zumal sie beim Verfahren in erster Instanz nicht vorgelegt worden waren.

Dienstag, 15. April 2014

Historiker Andrej Subov wird nicht entlassen

Wegen eines kritischen Artikels zur Annexion der Krim in der Zeitung "Vedomosti" vom 1. März war dem Historiker Andrej Subov seine Stellung im MGIMO (Staatliches Institut für Internationale Beziehungen) gekündigt worden.

Diese Entscheidung hatte viele Proteste ausgelöst.

Das MGIMO hat die Entlassung inzwischen aufgehoben. Das Institut begründet dies damit, dass Subov Mitglied der Wahlkommission eines Moskauer Bezirks sei. Dies sei von der Territorialen Wahlkommission des Bezirks Chamovniki mitgeteilt worden. Mitglieder einer Wahlkommission dürfen während ihrer Amtszeit nicht entlassen werden.

Das MGIMO-Verwaltung betonte in der Erklärung, dass ihre Auffassung, dass Subov "die Grundregeln korporativen Verhaltens verletzt" habe, davon unberührt bleibe.

Menschenrechtszentrum MEMORIAL: Gerichtsverhandlung erneut verschoben

Nächster Termin am 23. Mai

Am 15. April sollte die Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL und zweier weiterer russischer NGOs gegen die Anordnung, sich als "ausländischer Agent" registrieren zu lassen, verhandelt werden.

Wegen Erkrankung der Richterin wurde der Termin auf den 23. Mai vertagt.

Dieser Termin ist schon mehrere Male verschoben worden, weil die Klagen gegen das "Agentengesetz", um dessen Anwendung es hier geht, beim Verfassungsgericht der Russischen Föderation sowie beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EMGR) noch nicht entschieden waren.

Das Verfassungsgericht hat inzwischen eine Entscheidung gefällt und das Gesetz für verfassungskonform erklärt. Allerdings gab es ein Minderheitsvotum. Die Entscheidung des EMGR steht noch aus.

Donnerstag, 10. April 2014

Verfassungsgericht verkündet Urteil zum NGO-Gesetz

Entscheidung nach Klage des Menschenrechtsbeauftragten und verschiedener NGOs


Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation hat das umstrittene NGO-Gesetz ("Agentengesetz") für verfassungsgemäß erklärt. Gegen dieses Gesetz hatten zunächst etliche NGOs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt, darunter auch die Internationale Gesellschaft Memorial.

Das umstrittene Gesetz schreibt vor, dass sich NGOs, die ausländische Fördergelder erhalten und „politisch tätig“ sind, als „ausländische Agenten“ registrieren müssen.

Das Verfassungsgericht vertritt die Auffassung, dass die Bewertung einer NGO als „ausländischer Agent“ nicht bedeutet, dass von dieser Organisation eine Bedrohung für staatliche oder gesellschaftliche Institutionen ausgeht. Auf verfassungsrechtlicher Grundlage sei es nicht möglich, mit diesem Begriff unter Bezug auf die sowjetische Vergangenheit eine negative Bedeutung zu verbinden. Die Bezeichnung "ausländischer Agent" sei daher für eine Organisation keineswegs abwertend und bedeute keinerlei Diskreditierung ihrer Tätigkeit.

"Politisch tätig" ist nach diesem Urteil eine NGO dann, wenn sie Einfluss auf die staatliche Politik oder auf die öffentliche Meinung nehmen will. Wenn sie diese Ziele nicht verfolgt, kann sie nicht als "ausländischer Agent" eingestuft werden, auch dann nicht, wenn sie die Regierung kritisiert oder offen oppositionelle Einstellungen propagiert.

Außerdem kann eine Organisation nur dann als "politisch tätig" gelten, wenn dies für sie ingesamt zutrifft und nicht nur für einzelne Mitglieder, die in Einzelinitiative agieren.

Ist eine NGO jedoch "politisch tätig", so das Gericht, dann betrifft das die Rechte und Freiheiten aller Bürger, so das Gericht. Wenn sie Mittel aus ausländischen Quellen bekomme, sei nicht ausgeschlossen, dass sie "im Interesse des Sponsors" verwendet würden. Entsprechende NGOs kenntlich zu machen, diene damit dem Schutz öffentlichen Interesses und der staatlichen Sicherheit.

Nach Auffassung des Gerichts steht das "Agentengesetz" nicht im Widerspruch zur Verfassung: Eine staatliche Einmischung in die Tätigkeit der NGOs sei nicht vorgesehen, ihre Finanzierung aus russischen oder ausländischen Quellen werde nicht verhindert, den NGOs werde keine gesetzwidrige Tätigkeit unterstellt, und sie könnten ihre Rechte gerichtlich verteidigen.

Einen Einwand brachte das Verfassungsgericht dennoch vor: Bei der Festlegung der Geldstrafen sei eine Untergrenze vorgesehen, die nicht unterschritten werden könne. Hier verlangt das Gericht eine Änderung.

Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL Petersburg verliert Revisionsverfahren

Das Stadtgericht von St. Petersburg hat heute die Klage des ADZ MEMORIAL St. Petersburg gegen das Gerichtsurteil vom 12. Dezember 2013 behandelt. Das Gericht hatte auf Grund einer Zivilklage („im Interesse eines nicht bekannten Personenkreises“) gegen die Organisation entscheiden, dass das ADZ als „ausländischer Agent“ zu registrieren sei.

Das Stadtgericht bestätigte heute dieses Urteil.

Olga Zejtlina und Kirill Koroteev vertraten das ADZ vor Gericht. Die Leiterin der Organisation, Stefanija Kulaeva, wurde zum Prozess nicht zugelassen. Die Hinweise der Anwälte auf mehrere vorangegangene Gerichtsentscheidungen zugunsten des ADZ wurden nicht beachtet. Ebensowenig wurde berücksichtigt, dass der Bericht des ADZ an das UN-Komitee gegen Folter bereits am 18. November 2012 vorgelegt wurde. Er kann daher nicht als Beleg für eine Tätigkeit als „ausländischer Agent“ im Sinne des NGO-Gesetzes dienen, das erst am 21. November 2012 in Kraft trat.

Das Urteil erfolgte wenige Stunden nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation über das "Agentengesetz".
Das ADZ beabsichtigt, eine Klage beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einzureichen.

Sonntag, 30. März 2014

Gesetzesnovelle gegen "falsche Informationen" zum Nachteil Russlands

Die Verbreitung falscher Informationen, die der Russischen Föderation schaden, soll geahndet werden

Am 25. März reichte Oleg Micheev, Duma-Abgeordneter der Fraktion von „Gerechtes Russland“, einen Gesetzentwurf ein, der die Verbreitung falscher Informationen unter Strafe stellt, sofern sie dem Ansehen des russischen oder sowjetischen Imperiums schaden.

Das Gesetz zum Gedenken an die bei der Verteidigung des Vaterlandes Gefallenen (Erstfassung von 1993) soll um einen Passus ergänzt werden, der es verbietet, „falsche Informationen zu verbreiten, die die Verdienste der bei der Verteidigung des Vaterlandes Gefallenen, die Autorität des Russischen Reichs, der UdSSR, der Russischen Föderation und ihrer Streitkräfte schmälern“.

Privatpersonen drohen bei Zuwiderhandlungen Strafzahlungen von 2000 bis 3000 Rubeln. Für Amtspersonen und juristische Personen sind deutlich höhere Zahlungen vorgesehen.

Ziel des Gesetzes ist es, ein weiteres „Eindringen von Ideen ins Massenbewusstsein zu verhindern, die im diametralen Gegensatz zum Patriotismus stehen“, so Micheev in der Erläuterung zum Gesetzentwurf. Die Ereignisse in der Ukraine Ende 2013 und Anfang 2014 hätten gezeigt, dass es sich hier um einen „Informationskrieg“ handele.

Die geltende Gesetzgebung müsse daher an die entstandene informationelle Bedrohung angepasst werden, die „nicht nur zu einer theoretischen Revision und Verfälschung historischer Fakten“ führe, sondern auch zur „Herausbildung eines negativen Russland-Bildes bei der heranwachsenden Generation“.

Freitag, 28. März 2014

Änderungen am NGO-Gesetz geplant

Putin vor dem Föderationsrat zum NGO-Gesetz


Der russische Präsident Putin hat sich vor dem Föderationsrat zum NGO-Gesetz im Hinblick auf geplante Änderungen an diesem Gesetz geäußert.

„Die NGOs sind ein wichtiger Teil unserer Zivilgesellschaft, in ihnen arbeiten viele ehrliche Leute, die eine wichtige Funktion erfüllen, die darin besteht, dass sie die Behörden auf allen Eben auf ihre Fehler, ihr Versagen hinweisen, die Meinung von Bürgern zum Ausdruck bringen und ihre Interessen da verteidigen, wo die Regierung ineffizient ist.“

Natürlich müsse der „Begriff ‚politische Tätigkeit‘ konkretisiert werden, damit nicht Personen unter die Rubrik des ‚ausländischen Agenten‘ fallen, die weit davon entfernt sind, sich politisch zu betätigen.“ Putin bezieht sich hier auf die umstrittene Bestimmung, dass sich politisch tätige NGOs, die ausländische Fördergelder erhalten, als „ausländische Agenten“ registrieren müssen.

Allerdings dürfe man denen, „die nicht die Rechte russischer Staatsbürger, sondern die Rechte ausländischer Staaten innerhalb Russlands verteidigen“, keine „Schlupflöcher“ lassen.

Bei den geplanten Änderungen geht es nicht zuletzt darum, dass das Justizministerium das Recht erhalten soll, NGOs als ausländische Agenten zu registrieren. Nach den geltenden Bestimmungen müssen die NGOs selbst eine solche Registrierung beantragen, was bisher nur eine einzige marginale Organisation getan hat.

Jugendorganisation von MEMORIAL Perm gewinnt erneut Verfahren

Am 26. März hat die Jugendorganisation von MEMORIAL Perm erneut ein Gerichtsverfahren gewonnen.

Wie einige weitere Organisationen im Perm, hatte auch der dortige MEMORIAL-Jugendverband im letzten Jahr gegen die Verordnung der Staatsanwaltschaft geklagt, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Am 27. November hatte ein Permer Bezirksgericht der Klage von MEMORIAL stattgegeben und die Verordnung für ungesetzlich erklärt.

Dagegen war die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen, und es begann eine erneute gerichtliche Auseinandersetzung – mit demselben Ergebnis. Das Regionalgericht bestätigte jetzt die Entscheidung des Bezirksgerichts, wie zuvor schon in analogen Fällen bei zwei anderen NGOs aus Perm.

Robert Latypov von MEMORIAL Perm unterstrich die Bedeutung dieser Entscheidung: „Für uns und unsere Kollegen ist es wichtig, unsere Ehre zu verteidigen und unsere Mission weiterhin zu erfüllen – für unser Land und für unsere Mitbürger.

Dienstag, 25. März 2014

Festnahmen, Entführungen und Misshandlungen auf der Krim

Auf der Krim sind in den letzten Wochen mehrere Personen - Militärs sowie Zivilisten - entführt worden. Andrij Schtschekun und Anatolij Kovalsky, die am 20. März wieder freigelassen wurden, berichten von schweren Misshandlungen. Human Rights Watch fordert dringend eine Untersuchung dieser Vorfälle durch die Behörden auf der Krim.

Sie waren am 9. März bei der Einreise auf die Krim von unbekannten Personen in Tarnanzügen festgenommen worden. Nach Aussage des derzeitigen Ministerpräsidenten Axjonow waren dies "Spezialkräfte", Grund der Festnahme angeblich geplante "subversive Aktionen". Sie sollten bis zum Referendum am 16. März in Haft bleiben.

Indes wurden beide erst am 20. März ukrainischen Militärs übergeben (allerdings wurden ihre Dokumente sowie persönliches Eigentum einbehalten). Beide berichten, dass sie und weitere Verschleppte gefoltert wurden. Mindestens elf Personen sind nach wie vor vermisst.

Der griechisch-katholische Priester Mykola Kvych, der einige Stunden inhaftiert und wieder freigelassen worden war, hat die Krim verlassen, weil ein Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes (er besaß einige kugelsichere Westen) und wegen "Extremismus" gegen ihn eingeleitet worden war.

Der letzte Rabbiner auf der Krim, Michail Kapustin, der sich wiederholt gegen die russische Intervention gewandt hatte, hat mit seiner Familie die Krim ebenfalls verlassen und sich nach Kiew begeben.