Samstag, 16. November 2013

Das „Agentengesetz“ ist nicht zu verbessern


Erklärung der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL


Zurzeit laufen vor russischen Gerichten in Moskau, Petersburg, Novotscherkassk, Rjasan, Perm und anderen Städten Verfahren, die mit den staatlichen Aufforderung an NGOs, sich als „ausländische Agenten“ registrieren zu lassen, zusammenhängen. Viele politische Funktionsträger haben vorgeschlagen, das Gesetz in einzelnen Punkten zu korrigieren, diese Vorschläge werden öffentlich diskutiert. MEMORIAL hält diesen Weg für verfehlt und plädiert für die sofortige Aufhebung des Gesetzes.

Seit Inkrafttreten des berüchtigten Gesetzes „über ausländische Agenten“, das von der Duma im Eilverfahren verabschiedet und umgehend von Föderationsrat und Präsident bestätigt wurde, ist ein Jahr vergangen. In diesem Jahr hat sich nicht eine unabhängige nichtkommerzielle Organisation als „ausländischer Agent“ registrieren lassen.

Eine Welle staatsanwaltlicher Überprüfungen brachte zahlreiche Gerichtsprozesse ins Rollen, die mit der praktischen Umsetzung dieses Gesetzes in Zusammenhang stehen. Eine Prüfung des Gesetzes durch das Verfassungsgericht der Russischen Föderation und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte steht noch aus.

Wahrscheinlich deshalb ist jetzt bei vielen verantwortlichen Politikern, vom Präsidenten bis zum Generalstaatsanwalt, die Rede von der Notwendigkeit, an diesem Gesetz Korrekturen anzubringen, um die im Gesetz vorkommenden Definitionen zu präzisieren.

Wir sind der Auffassung, dass dieses von Grund auf unrechtmäßige und verfassungswidrige Gesetz durch keinerlei einzelne Korrekturen verbessert werden kann. Das „Agentengesetz“ basiert nicht auf rechtsstaatlichen Prinzipien. Es gibt nicht ein einziges Problem, das durch dieses Gesetz gelöst würde. Seine Initiatoren verfolgten damit eindeutig Zwecke der politischen Konjunktur. Seine rechtlichen Bestimmungen sind bewusst unklar und verschwommen gehalten.

Weder ihre Finanzierung (sofern die Finanzquellen gesetzlich nicht ausdrücklich verboten sind) noch ihre Tätigkeit (sofern keine nachweislichen Gesetzesverletzungen vorliegen) noch ihre rechtliche Organisationsform darf ein Grund sein, bestimmte Organisationen unter vielen anderen öffentlichen Akteuren auszusondern und zu diskriminieren.

Alle nichtkommerziellen Organisationen, die Mittel aus dem russischen Haushalt und von privaten Sponsoren und Stiftungen, inländischen wie ausländischen erhalten, nehmen in der einen oder anderen Weise Einfluss auf die öffentliche Meinung, um in ihrem Sinne positive Veränderungen im Lande zu erreichen. Wenn sie mit ihren Handlungen Gesetze verletzen, müssen sie alle gleichermaßen zur Verantwortung gezogen werden.

Das „Agentengesetz“ sieht gerade das umgekehrte Verfahren vor. Es geht de facto bei einer willkürlich ausgewählten Gruppe von Organisationen von einer präsumptiven Schuldvermutung aus, und zwar vor, ja an Stelle einer inhaltlichen Bewertung der Arbeit dieser Organisationen und ihrer Wirkungen.

Die beabsichtigte Ungenauigkeit in den Formulierungen und die juristisch unprofessionellen Definitionen öffnen der Willkür Tür und Tor. Damit verletzt das Gesetz die Rechtsgrundlagen eines modernen demokratischen Staates. Die praktische Anwendung dieses Gesetzes durch viele russische Gerichte stellt seine Unvereinbarkeit mit dem Recht und dem gesunden Menschenverstand zusätzlich unter Beweis. Gelegentlich führt es zu absurden Situationen, etwa wenn die Mitarbeit an einem Bericht über die Menschenrechte, die Vertretung eines Falles vor Gericht oder selbst die gesetzlich vorgeschriebene Publikation des Rechenschaftsberichts über die eigene Arbeit als politische Tätigkeit bewertet werden.

Dieses Gesetz ist nicht zu verbessern. Jede Korrektur, selbst in bester Absicht, ginge ja davon aus, dass der Kern seiner Konzeption erhalten bleibt, und trüge dazu bei, antikonstitutionelle und widerrechtliche Methoden in der russischen Gesellschaft und im Staat nur noch fester zu verankern.
Die einzige Lösung besteht darin, das „“Agentengesetz“ so schnell wie möglich außer Kraft zu setzen.

15.11.2013

Quelle: http://www.memo.ru/d/177364.html

Donnerstag, 14. November 2013

Carola-Neher-Straße in München

Feier zur Straßenbenennung und Ausstellung im Deutschen Theatermuseum


Der langjährige Einsatz der Münchner Gruppe von MEMORIAL Deutschland wurde von Erfolg gekrönt: Eine Münchner Straße erhält die Bezeichnung „Carola-Neher-Straße“ (nach der berühmten Münchner Schauspielerin, die 1933 aus Deutschland emigrieren musste und 1942 in einem sowjetischen Lager ums Leben kam).

Am 15. November 2013 findet die offizielle Feier zur Straßenbenennung statt. Am gleichen Tag startet die von MEMORIAL Deutschland initiierte Ausstellung über Carola Neher im Deutschen Theatermuseum (Kuratoren: Micha Neher und Petra Kraus).


Nachfolgend Informationen zum Begleitprogramm:

Straßenbenennung
Feier zur Benennung der Carola-Neher-Straße

15.11.2013, 14 Uhr
Carola-Neher-Straße
(S-Bahn-Haltestelle Siemenswerke)
Es sprechen: Christine Strobl, Bürgermeisterin der Landeshauptstadt München
Irina Schtscherbakova, MEMORIAL Moskau
Es lesen: Schülerinnen und Schüler der Otto-Falckenberg-Schule


Ausstellung

Carola Neher –
„Wir Schauspielerinnen sind erst auf der Bühne in unserem Element, wir stolpern nur im Leben.“
Ausstellung im Deutschen Theatermuseum (Galeriestr. 4a, 80539 München)
15.11.2013-23.2.2014


17.11.2013, 11 Uhr

Vortrag von Reinhard Müller

Literaturhaus München, Bibliothekssaal
Eintritt: 7 €, erm. 5 €
Kartenreservierung unter 089/29194327 oder Online-Kartenverkauf über www.literaturhaus-muenchen.de


16.01.2014

"Flieg zum Flammengott der Schmerzen"

Lesung für fünf Stimmen:
Caroline Ebner                 Carola Neher
René Dumont                   Klabund
Steven Scharf                  Zeugnisse
Hildegard Schmahl          Zeugnisse
Moderation                      Julia Cortis, BR

Textauswahl: Bettina Nir-Vered,
MEMORIAL Deutschland


Deutsches Theatermuseum, 20 Uhr
Eintritt: 10 €
Kartenreservierung unter 089/210691-28


31.01.2014, 20 Uhr

“Le retour de Carola Neher”

Jorge Semprún
„Bleiche Mutter, zarte Schwester“

Szenische Lesung von Schülerinnen und Schülern der Otto-Falckenberg-Schule

Es lesen:
Hassan Akkouch, Philipp Basener, Jonathan Berlin, Daniel Gawlowski, Bastian Hagen, Colin Hausberg, Nurit Hirschfeld, Merlin Sandmeyer, Maike Schroeter, Alina Stiegler, Irina Sulaver, Caroline Tyka

Leitung:
Marcus Boshkow

Deutsches Theatermuseum
Eintritt: 7 €, erm. 5 €
Kartenreservierung unter 089/210691-28

Das detaillierte Programm finden Sie hier.

Zur Veranstaltung im Literaturhaus mit Reinhard Müller siehe hier: http://www.literaturhaus-muenchen.de/veranstaltung/items/2707.html
Informationen zum Deutschen Theatermuseum auch hier: http://deutschestheatermuseum.blogspot.de/p/die-zukunft.html

Dienstag, 12. November 2013

Gerichtliche Auseinandersetzungen gehen weiter


Verfahren gegen das ADZ. Weitere Organisation in Perm gewinnt Verfahren

Am 11. November hat ein weiterer Gerichtstermin im Zusammenhang mit der Zivilklage gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial Petersburg stattgefunden. Auf dieser Sitzung hatten die bestellten Experten das Wort, die die Frage untersuchen sollten, ob der Bericht des ADZ an die UNO über bedrohte Minderheiten den Tatbestand einer „politischen Tätigkeit“ erfüllt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Vladimir Rukinov (Herzen-Universität) beauftragt. Dieser räumte zwar ein, dass der Bericht nicht zu einer Änderung der staatlichen Ordnung aufrufe, aber die Erstellung des Berichts als solchen trage durchaus einen politischen Charakter, der ihm missfalle. Mit dem Bericht könne „unbewusst“ Einfluss auf die Gesellschaft genommen werden.

Dmitrij Dubrovskj, einer der Gutachter des ADZ, stellte diese „unbewusste“ Beeinflussung in Abrede. Dubrovskij und Elena Belokurova betonten, dass die Empfehlungen in dem Bericht die Umsetzung bestehender russischer Gesetze, besonders des Gesetzes über die Polizei, fördern sollten.
Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 25. November anberaumt.

An diesem Tag findet auch eine weitere Verhandlung gegen die ADZ-Direktorin Olga Abramenko statt. Anfang Oktober hatte sie ein Administrativverfahren bereits gewonnen. Das ADZ war indes, wie andere Memorial-Verbände auch, von mehreren Instanzen überprüft worden – und zwar auch von der Verbraucherschutzbehörde und der Abteilung für Katastrophenschutz. Beide hatten mehrere Beanstandungen angemeldet, so u. a. den fehlenden Nachweis über eine Fluorographie der Mitarbeiter (das ist eine in Russland übliche Röntgen-Reihenuntersuchung auf Tuberkulose) sowie minimale Schäden an der Einrichtung (etwa ein kleiner Sprung in einer Steckdosenleiste) sowie angebliche bauliche Unzulänglichkeiten, für die ggf. das ADZ, das die Räume nur gemietet hat, gar nicht zuständig ist.

Ebenfalls am 11. November fand in Perm das Verfahren des Permer Zentrums GRANI (Zentrum für gesellschaftliche Analyse und unabhängige Untersuchungen) seinen Abschluss. Wie bereits letzte Woche der Permer Bürgerkammer, wurde jetzt dem Zentrum GRANI bescheinigt, kein „ausländischer Agent“ zu sein. Die Aufforderung der Staatsanwaltschaft, sich als solcher registrieren zu lassen, erklärte das Gericht für ungesetzlich.




Mittwoch, 6. November 2013

Permer „Bürgerkammer“ endgültig rehabilitiert

Die „Bürgerkammer“ ist kein „ausländischer Agent“


Im Rahmen der umfassenden Überprüfungen russischer Nichtregierungsorganisationen im Frühjahr hatte auch die Permer Bürgerkammer am 25. April die staatsanwaltliche Aufforderung erhalten, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Darüber hinaus wurde Ende Juni ein administratives Strafverfahren gegen die Kammer eingeleitet, weil sie dieser Forderung nicht nachgekommen war.

Gerichtlich hat sich die Kammer gegen beide Maßnahmen zur Wehr gesetzt – und mit Erfolg. Das Administrativverfahren wurde bereits im September eingestellt, eine Entscheidung, die die Staatsanwaltschaft erfolglos angefochten hatte.

Heute, am 6. November, ging es vor Gericht um die Klage der Bürgerkammer gegen die eigentliche staatsanwaltschaftliche Anordnung, die die Bürgerkammer als „ausländischen Agenten“ eingestuft und die entsprechende Registrierung verlangt hatte. Das zuständige Bezirksgericht erklärte diese Verfügung vom 25. April in letzter Instanz ausdrücklich für „ungesetzlich“.

Damit hat die sechsmonatige Auseinandersetzung der Bürgerkammer mit der Staatsanwaltschaft  ihr Ende gefunden, und die Kammer ist „endgültig rehabilitiert“, wie es in ihrer Presseerklärung heißt. Im Falle dreier weiterer Permer Organisationen, darunter auch der Jugendorganisation MEMORIAL, stehen die Entscheidungen noch aus.


 

Mittwoch, 30. Oktober 2013

Verwarnung gegen Golos-Stiftung Sibirien „gesetzwidrig und ungültig“

Ein Bezirksgericht in Novosibirsk hat die Verwarnung der Staatsanwaltschaft gegen die Stiftung Golos-Sibirien („interregionale Stiftung zur Förderung der Zivilgesellschaft ‚Golos-Sibirien‘“) aufgehoben und sie für „gesetzwidrig und ungültig“ erklärt. Die Stiftung ist in Sibirien und im Fernen Osten tätig, sie hat neun Filialen.

„Golos-Sibirien“ war in der Verwarnung darauf hingewiesen worden, dass die Organisation sich vor jeglicher politischer Betätigung erst als „ausländischer Agent“ zu registrieren habe. Die Möglichkeit politischer Aktivitäten sei in ihrer Satzung vorgesehen. Die Geschäftsführerin von Golos hat vor Gericht betont, dass Golos weder politisch tätig sei noch habe sie seit Inkrafttreten des „Agentengesetzes“ im November 2012 ausländische Fördergelder erhalten.

Der Staatsanwalt selbst räumte ein, bei Golos seien keinerlei Gesetzesverstöße festgestellt worden. Die Verwarnung sei lediglich ein Warnhinweis, dass Gesetzesverletzungen nicht zulässig seien.

Gedenktafel zu Ehren Warlam Schalamows

Am 30. Oktober wird in Moskau eine Gedenktafel mit einem Flachrelief Warlam Schalamows eingeweiht. Das Relief stammt von dem Bildhauer Georgij Frangulyan. Die Mittel hat die Kulturabteilung der Stadt Moskau zur Verfügung gestellt.

Das Museum für die Geschichte des GULAG organisiert den Festakt, auf dem auch Vertreter von MEMORIAL sowie von Verlagen, Künstlerverbänden und der Medien anwesend sein werden.

Schalamow hat 16 Jahre in den Stalinschen Lagern verbracht. Zu seinen Lebzeiten konnten nur fünf seiner Gedichtbände in der Sowjetunion erscheinen, alle anderen Bücher sowie seine gesamte Prosa erschienen in seiner Heimat erst nach 1989.

In Berlin wird derzeit im Literaturhaus eine Schalamow-Ausstellung gezeigt (bis 8.12.2013, siehe unsere Meldung unter "Veranstaltungen").

Dienstag, 29. Oktober 2013

Rückgabe der Namen

Es ist zu einer Tradition geworden, dass MEMORIAL in Moskau am 29. Oktober die Gedenkveranstaltung „Rückgabe der Namen“ durchführt. Sie findet am Solowezki-Stein auf dem Lubjanka-Platz statt und ist den Opfern des Großen Terrors gewidmet.

Der Solowezki-Stein stammt von den Solowezki-Inseln, wo sich die ersten Straflager des sowjetischen Regimes befanden. Er wurde 1990 nach Moskau gebracht und vor der Lubjanka, dem Sitz des Geheimdienstes KGB, zum Gedenken an die Opfer aufgestellt.

1937-1938 wurden allein in Moskau über 30.000 Personen erschossen. Im Verlaufe von zwölf Stunden (10 Uhr morgens bis 10 Uhr abends) werden am 29. Oktober die Namen von Tausenden Erschossener mit knappen Angaben zu Beruf und Datum der Hinrichtung verlesen. Die Teilnehmer lösen sich in rascher Folge ab, jeder verliest nur einige Namen.

Der 29. Oktober ist bewusst gewählt: Es ist der Tag vor dem Gedenktag für die Opfer politischer Verfolgung. Ursprünglich war dies der „Tag des politischen Gefangenen“ in der Sowjetunion. Dieser wurde 1974 von politischen Gefangenen in den Lagern in Mordwinien und Perm ins Leben gerufen und seitdem jährlich in den Haftanstalten mit unterschiedlichen Protestaktionen, vor allem mit einem eintägigen Hungerstreik, begangen.

Am 30. Oktober selbst finden in Butovo (einer Hinrichtungsstätte nahe bei Moskau) und in vielen anderen russischen Städten Gedenkveranstaltungen statt.

Aus dem Aufruf von MEMORIAL:

„Wenn wir in einer Gesellschaft leben wollen, in der dem Menschen ein höherer Stellenwert zukommt als dem Staat und in der der Staat dem Menschen dient, dann führt uns der Weg notwendig zum Solowezki-Stein.

Wenn wir unsere religiösen und nationalen Traditionen frei und ohne Angst pflegen wollen, dann werden wir zum Solowezki-Stein gehen.

Wenn wir sicher sein wollen, dass unser Eigentum geschützt wird und unsere Kinder in Sicherheit aufwachsen können, dann werden wir zum Solowezki-Stein kommen.

Wenn wir Informationen, die uns und uns nahestehende Personen interessieren und auf die wir ein Recht haben, ohne Gefahr und furchtlos verbreiten wollen, dann kommen wir zum Solowezki-Stein.

Wenn wir Zugang zu allen geistigen Errungenschaften, zu Literatur und Kunst haben, wenn wir lesen und schreiben und die Bücher veröffentlichen wollen, die wir für wichtig halten, und nicht die, die uns der Staat aufzwingt, dann kommen wir ebenfalls zum Solowezki-Stein.

Wenn wir das Totalitäre in uns überwinden und die innere Freiheit in uns entfalten wollen, dann werden wir unvermeidlich eines Tages zum Solowezki-Stein kommen, um die Namen der Erschossenen zu verlesen.“

Quellen: http://www.memo.ru/d/175762.html
http://www.october29.ru/


Freitag, 25. Oktober 2013

Aufruf zu einer Amnestie. Erklärung aus Anlass des zehnten Jahrestages der Verhaftung von Michail Chodorkovskij

Wird die Staatsmacht die Kraft finden, das Verhältnis zur Zivilgesellschaft neu zu gestalten?


Vor zehn Jahren nahm eine Spezialeinheit am Novosibirsker Flughafen den Chef des Erdölkonzerns „Jukos“, Michail Chodorkovskij, fest. Er war gerade auf dem Weg nach Irkutsk, wo er auf dem Seminar „Business. Macht. Gesellschaft“ sprechen wollte. Zwei Tage später sollte er an einer Konferenz zivilgesellschaftlicher Organisationen in Moskau teilnehmen. Dies hätte eine neue Etappe im Verhältnis der Wirtschaft zur Zivilgesellschaft einleiten können.
Statt dessen jedoch ließ das Moskauer Basmannyj-Bezirksgericht Chodorkovskij verhaften. Der Ausdruck „Rechtsprechung à la Basmannyj“ ist inzwischen zu einem geflügelten Wort geworden.
Zuvor waren bereits die „Jukos“-Mitarbeiter Alexej Pitschugin und Platon Lebedev auf Grund konstruierter Beschuldigungen inhaftiert worden.

Chodorkovskijs Verhaftung läutete eine neue Phase in Russlands politischem Regime ein, und das nicht nur, weil danach noch viele weitere Verhaftungen von „Jukos“-Mitarbeitern folgten. Der Kampf gegen „Jukos“ und generell gegen liberal eingestellte, unabhängige Akteure der Wirtschaft wurde zur Ideologie des Regimes.

Die Wirtschaft verlor ihre politische Selbstständigkeit. Die Unterstützung einer von der Regierung unabhängigen Zivilgesellschaft durch russische Unternehmen kam praktisch zum Erliegen. Es kam zu einer Welle betrügerischer Verfahren, das Beispiel von „Jukos“ wiederholte sich tausendfach. Mit fabrizierten Beschuldigungen wurden Unternehmer um ihr Vermögen gebracht, von ihnen gegründete Firmen beschlagnahmt, und viele kamen hinter Gitter.

Die beiden Chodorkovskij-Prozesse haben das Gerichtswesen korrumpiert. In vielen Punkten ist es heute sogar schlechter als seinerzeit die gelenkte sowjetische Justiz. In Folge der Konfiszierung von Eigentum auf Grund gefälschter Beschuldigungen entstand eine Schicht von „Unternehmern mit Schulterstücken“. Spionage-Prozesse überzogen das Land, deren Opfer bekannte Wissenschaftler wurden, und der internationale wissenschaftliche Kontakt nahm erheblichen Schaden.

In den vergangenen Jahren haben die „Geheimdienst-Oligarchie“, die Verschmelzung von Wirtschaft und (Macht-)Bürokratie zu einer präzedenzlosen sozialen Desintegration, einer in alle Bereiche eindringenden Korruption, einem Kollaps der Rechtsprechung als Institution, zu Kapitalflucht, massenhafter Emigration von Vertretern der „Mittelklasse“ und zu ökonomischer Stagnation geführt.

Die Zahl der politischen Gefangenen nimmt kontinuierlich zu. Die Verfahren gegen „Pussy Riot“, der „Bolotnaja-Prozess“ gegen Teilnehmer der Kundgebung am 6. Mai 2012, die Spionage-Prozesse gegen Wissenschaftler, das Verfahren gegen die Ökologen im Gebiet Krasnodar sowie gegen die 30 Greenpeace-Aktivisten der „Arctic Sunrise“ zeigen, dass die Machthaber elementare Rechtsnormen auf eklatante Weise missachten.

Das Land befindet sich ganz offensichtlich in einer Sackgasse. In der Gesellschaft wächst die Aggressivität, die jüngsten ethnischen Ausschreitungen sind hier nur erste Symptome.

Werden die Machthaber die Kraft finden, das Verhältnis zur Zivilgesellschaft neu zu gestalten? Der beste Weg  aus der Sackgasse wäre eine breit angelegte Amnestie. Diese müsste unbedingt alle Personen einbeziehen, gegen die politische oder betrügerische Wirtschaftsverfahren angestrengt wurden, sowie alle Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Opfer der Strafjustiz waren. Dazu gehören zweifellos alle, die im Zusammenhang mit „Jukos“ verfolgt wurden, die Greenpeace-Aktivisten und die „Häftlinge des 6. Mai“.

Eine solche umfassende Amnestie wäre die letzte Chance, die russische Gesellschaft zu befrieden und einen realen Dialog zwischen ihr und den Machthabern einzuleiten.



Ljudmila Alexejeva, Vorsitzende der Moskauer Helsinki-Gruppe
Valerij Borschtschev, Mitglied der Moskauer Helsinki-Gruppe
Svetlana Gannuschkina, Vorsitzende von „Grazhdanskoe sodejstvie“
Sergej Kovalev, Vorsitzender der Russischen Gesellschaft Memorial
Orleg Orlov, Mitglied des Menschenrechtszentrums Memorial
Lev Ponomarev, Direktor der Russischen Bewegung „Für Menschenrechte“
Alexander Tscherkasov, Leiter des Menschenrechtszentrums Memorial
Ernst Tschernyj, Sekretär des Komitees zum Schutz von Wissenschaftlern
Vater Gleb Jakunin, Mitglied der Moskauer Helsinki-Gruppe