Samstag, 25. Juli 2015

Ella Poljakova erhält Hessischen Friedenspreis

Leiterin der "Soldatenmütter St. Petersburg" ausgezeichnet


Ella Poljakova, die Leiterin der „Soldatenmütter St. Petersburg“, wird am 17. Juli mit dem Hessischen Friedenspreis ausgezeichnet. Dies wurde vor einigen Tagen in Wiesbaden bekantngegeben. Die Laudatio hält Gernot Erler.
Der Hessische Friedenspreis wird seit 1994 an Persönlichkeiten vergeben, die sich um Frieden und Völkerverständigung verdient gemacht haben.

Harald Müller, Vorstandsmitglied der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, erklärte dazu: „Als führendes Mitglied und Sprachrohr der ‚Soldatenmütter von St. Petersburg‘ steht Ella Mikhaylovna Polyakova für ein mutiges Engagement gegen menschenunwürdige Verhältnisse in den russischen Streitkräften und den von Russland geführten Kriegen in Tschetschenien, Georgien und der Ukraine.“

Die Arbeit der Petersburger „Soldatenmütter“ wird zunehmend behindert. Die Organisation bekommt keine finanzielle Unterstützung aus dem Ausland. Dennoch wurde sie Ende August 2014 zum „ausländischen Agenten“ erklärt (unmittelbar nachdem sie von russischen Soldaten berichtet hatten, die in der Ukraine ums Leben gekommen waren). Die im letzten Jahr bewilligte staatliche Förderung läuft demnächst aus, und ein neuer Antrag wurde - wie bei etlichen anderen NGOs, die als "ausländische Agenten" verzeichnet wurden - kürzlich abgelehnt.

7. Juli 2015

"Das Urteil hätte ein Freispruch sein müssen"

Verfahren gegen Mitglied der "Soldatenmütter" endet mit bedingtem Schuldspruch


Ljudmila Bogatenkova, die Leiterin des Komitees der Soldatenmütter in Budjonnovsk, gegen die im letzten Jahr ein Verfahren wegen Betrugs eingeleitet worden war, ist am 1. Juli in einem Fall freigesprochen und im zweiten zu einem Jahr Haft verurteilt, aber sofort amnestiert worden.

Vertreter von Menschenrechtsorganisationen gehen von einem fabrizierten Verfahren aus. Es war eingeleitet worden, unmittelbar nachdem sich Ljudmila Bogatenkova um Aufklärung der Todesumstände mehrerer russischer Soldaten im Sommer 2014 bemüht hatte. Das Ermittlungsverfahren habe keinerlei Beweise gegen Bogatenkova erbracht. Der Belastungszeuge in dem Verfahren, in dem Bogatenkova schuldig gesprochen wurde, sagte selbst vor Gericht, Polizisten seien zu ihm nach Hause gekommen und hätten ihn zu der Anzeige genötigt

„Das Urteil hätte ein Freispruch sein müssen“, kommentierte Sergej Krivenko, Mitglied im Menschenrechtsrat beim Präsidenten und Vorstandsmitglied von MEMORIAL. „Die Amnestie ändert ja nichts an der Tatsache, dass Ljudmila Bogatenkova schuldig gesprochen wurde, d. h. als Verbrecherin gilt. Dieses Urteil, wie überhaupt das ganze Verfahren, ist in meinen Augen die Rache an Ljudmila Bogatenkova für ihre Menschenrechtsarbeit.“

1. Juli 2015

Zwei "ausländische Agenten" weniger

Erste Austragungen aus dem "Agenten-Register"


Inzwischen sind, nachdem im März dieses Jahres die entsprechende gesetzliche Möglichkeit geschaffen wurde, die ersten beiden (existierenden) Organisationen aus dem Register für angebliche „ausländische Agenten“ ausgetragen worden – Zentrum für staatsbürgerliche Analyse und Unabhängige Forschung GRANI in Perm und das Zentrum zur Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen in Kostroma. Im Mai waren bereits vier NGOs gestrichen worden, die sich – wegen dieser Eintragung – aufgelöst hatten.

Das Zentrum in Kostroma hatte seine Tätigkeit ebenfalls bereits beendet. Der Leiter der Organisation Sorokin erklärte, der Vorstand werde jetzt über eine Wiederaufnahme der Arbeit entscheiden. Die Klage beim Europäischen Gerichtshof werde aufrecht erhalten – „denn wir sind begnadigt, nicht rehabilitiert. Wir werden den Beschluss über die Eintragung ins Register und die Strafzahlung anfechten, das Hauptziel ist aber die Abschaffung des Gesetzes“ (gemeint ist das "Agentengesetz").

Das Zentrum GRANI hatte den Ausschluss aus dem Verzeichnis beantragt,da es mehr als ein Jahr kein Geld mehr aus ausländischen Quellen bekommen hatte. Es betrachtet die Aufnahme in das Register nach wie vor als unberechtigt (da es nicht politisch tätig sei) und klagt dagegen (die Gerichtsverhandlung steht im Juli an). „Mit dem heutigen Zwischenergebnis sind wir zufrieden, wir gehören nicht in das Register. Allerdings haben wir nicht vergessen, dass sich sehr viele sehr gute Organisationen in dem Register befinden“, erklärte die Leiterin des Zentrums Svetlana Makovezkaja.

Im Übrigen bedeutet der Ausschluss aus dem Register nicht, dass die betreffenden NGOs in dem Verzeichnis nicht mehr zu finden sind – sie bleiben darin aufgelistet, allerdings wird das Datum ihres Austragung angegeben.

30.6.2015

Ausländische Stiftungen unerwünscht?

Russischer Föderationsrat veranlasst Überprüfung ausländischer Stiftungen


Der russische Föderationsrat hat die Generalstaatsanwaltschaft sowie das Justizministerium damit beauftragt, die Arbeit „unerwünschter Organisationen“ im „Rahmen der geltenden Gesetzgebung“ zu überprüfen. Im Mai war im Schnellverfahren ein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden, das auch für „ausländische unerwünschte Organisationen“ ein spezielles Register vorsieht. Präsident Putin hatte es am 23. Mai unterzeichnet.

Der Leiter des internationalen Ausschusses Konstantin Kosatschew nannte ausdrücklich „die Soros-Stiftung, ‚National Endowment of Democracy‘ (NED), die MacArthur Foundation, das National Democratic Institute for International Affairs (NDI) und viele andere“. Die Gelder dieser Stiftungen kämen „nicht den Bürgern und nicht der wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung im Lande zugute“, sondern sollten vielmehr, so Kosatschew, dem Sturz der gesetzlich gewählten Regierung den Weg bereiten.

Stiftungen, die als „unerwünscht“ registriert werden, müssen ihre Projektförderung nach dem neuen Gesetz in Russland beenden. Russische NGOs, die mit ihnen zusammenarbeiten, machen sich strafbar.

24. Juni 2015

Nicht alle "ausländischen Agenten" sind "feindlich"

Russischer Justizminister äußert sich zur Stiftung "Dinastija"


Im Hinblick auf die kürzlich zum „ausländischen Agenten“ gekürte Stiftung „Dinastija“ hat der russische Justizminister Alexander Konowalow erklärt, sie sei durch eigene Schuld in das Register eingetragen worden. Die Juristen der Stiftung hätten nicht rechtzeitig bedacht, dass jegliche Finanzierung aus dem Ausland, welcher Art auch immer (also auch Einnahmen) unter das NGO-Gesetz über „ausländische Agenten“ falle. Konovolav traf diese Feststellung anlässlich eines Treffens mit Duma-Abgeordneten von "Edinaja Rossija".

Konovalov sagte, dass „längst nicht alle Organisationen, die im Register für ‚ausländische Agenten‘ verzeichnet sind, absolut feindlich“ seien. „In ihrer Tätigkeit gab es auch nützliche Momente. Das gilt auch für die Stiftung ‚Dinastija‘“, so der Minister. Aber die russischen Gesetze müssten von allen eingehalten werden.

Die Eintragung von "Dinastija", die vor allem wissenschaftliche Projekte unterstützt, in das "Agenten-Verzeichnis" hatte zahlreiche Proteste ausgelöst. Der Gründer von "Dinastija" Dmitrij Simin hatte erklärt, die Finanzierung seiner Stiftung einzustellen, sollte die Registrierung nicht rückgängig gemacht werden. Der Stiftungsvorstand kündigte daraufhin an, in diesem Fall werde die Stiftung ihre Arbeit einstellen.

16. Juni 2015

"Unerwünschte ausländische Organisationen"

Empfehlungen von Duma-Abgeordneten


Seit Präsident Putin am 23. Mai das Gesetz über „unerwünschte ausländische Organisationen“ unterzeichnet hat, ist es bereits zu entsprechenden Vorschlägen gekommen. Der Duma-Abgeordnete der LDPR Vitalij Solotschevskij empfahl gleich fünf Organisationen, die als „unerwünscht“ zu verzeichnen seien: die Carnegie-Stiftung, Transparency International, Amnesty International, Human Rights Watch und die Stiftung MEMORIAL International. Die Abgeordneten Raschkin und Obuchov (beide KPRF) nannten die Soros-Stiftung.

Die Generalstaatsanwaltschaft antwortete auf den Vorschlag Solotschevskijs, die von ihm genannten Organisationen befänden sich außerhalb des Bereichs russischer Jurisdiktion und könnten daher nicht daraufhin überprüft werden, ob sie unter das Gesetz über „unerwünschte Organisationen“ fallen. Solotschevskij habe keinerlei konkrete Hinweise geliefert, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Sicherheit des russischen Staates gefährdeten. Sein Antrag werde an die Sicherheits- und Kontrollorgane weitergeleitet. Sollten von ihnen entsprechende Informationen eingehen, würden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

15. Juni 2015

MEMORIAL Komi als "ausländischer Agent" registriert

Mit MEMORIAL Komi ist ein weiterer MEMORIAL-Verband (neben dem Menschenrechtszentrum Memorial in Moskau und MEMORIAL Jekaterinburg) als Organisation verzeichnet worden, „die die Funktion eines ausländischen Agenten ausübt“. Vorangegangen war eine erneute Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft, der zum letzten Jahreswechsel und danach etliche NGOs in Russland unterzogen wurden. An MEMORIAL Komi kam die Reihe im Mai. Im September 2013 hatte das russische Justizministerium ausdrücklich erklärt, die Organisation sei „kein ausländischer Agent“.

Zuvor hatte bereits Jurij Schabaev, Leiter des Sektors für Ethnologie am Institut für Sprache, Literatur und Geschichte an der Universtität Syktyvkar, im Auftrag des FSB ein Expertengutachten über Veröffentlichungen im „7x7journal“, dem Internet-Publikationsorgan von MEMORIAL Komi, erstellt. Sein ausführliches Gutachten untermauert er mit zahlreichen Zitaten aus wissenschaftlichen Arbeiten und Nachschlagewerken. Er kommt zum Schluss, dass man die untersuchten Unterlagen „als Form der Agitation betrachten“ könne, „die sich gegen die bestehenden Machtinstitutionen richtet.“ Er schließt mit der Bemerkung: „Es besteht Anlass, die Autoren warnend darauf hinzuweisen, dass derartige Handlungen in der Zukunft unzulässig sind und gegebenenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung führen können.“

Als Material für dieses Urteil dienten u. a. Reportagen über den Prozess gegen Alexej Nawalnyj.

Das Argument, dass hier Kritik an den existierenden Machtinstitutionen geübt wird, dient als Nachweis der „politischen Tätigkeit“ im Sinne des „Agentengesetzes“. Damit wird die Registrierung von Memorial Komi als „ausländischer Agent“ begründet. Allerdings entspricht dies nicht einmal den Vorschriften des „Agentengesetzes“ – da die zweite Voraussetzung, nämlich ausländische Finanzierung, nicht gegeben ist.

In einer Presseerklärung aus Anlass der letzten Überprüfung vom Mai d. J. hält MEMORIAL Komi fest, dass seit November 2012 (dem Inkrafttreten des „Agentengesetzes“) kein Antrag an ausländische Stiftungen mehr gestellt wurde und die letzte Finanzierung aus dem Ausland (ein bereits laufendes Projekt) im Februar 2014 auslief. Damit fehlt selbst nach den geltenden Bestimmungen jede rechtliche Grundlage für die Eintragung.

Der Jahresbericht für 2014 von MEMORIAL Komi findet sich hier (in russischer Sprache).

14. Juni 2015

"Gesetz der Sadisten"

Protest gegen Gesetzentwurf


Die Regierung hat kürzlich ein Gesetz in die Duma eingebracht, das das Recht, Gefangenen gegenüber Gewalt anzuwenden, beträchtlich ausweitet. Gewalt einzusetzen soll bereits erlaubt werden, sobald ein Gefangener die Haftordnung verletzt (nach den geltenden Regeln ist das bereits der Fall, wenn ein Gefangener tagsüber auf dem Bett liegt oder einen Vollzugsbeamten nicht grüßt). Bei „Widerstand gegen gesetzliche Forderungen“ darf ebenfalls Gewalt angewendet werden. Im Gesetz wird ausführlich aufgelistet, wann welche Mittel erlaubt werden sollen.

Lev Ponomarjov (Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation „Za prava tscheloveka" – „Für Menschenrechte“) berichtet, der Gesetzentwurf sei übereilt in die Duma eingebracht worden, ohne die sonst übliche vorherige Begutachtung durch die Institution des Menschenrechtsbeauftragten.

Vertreter der Menschenrechtsbewegung bezeichnen dies als ein „Gesetz der Sadisten“. Sie protestierten dagegen mit Einzelmahnwachen (die nicht angemeldet werden müssen) vor der Duma, darunter Ljudmila Alekseeva, Sergej Kovalev, Lev Ponomarjov und Valerij Borschtschov. Borschtschov betonte, ein solches Gesetz stehe im Widerspruch zum internationalen Recht, das Folter und das Schlagen von Gefangenen eindeutig verbietet. Kovalev sagte, das Gesetz solle im Falle seiner Annahme dazu dienen, Willkürakten eine gesetzliche Grundlage zu geben. Wenn der Entwurf durchkäme, könnte ein Gefangener dafür geschlagen werden, dass er die Mütze vor einem Aufseher nicht abgenommen oder die Baracke in Hausschuhen verlassen habe. Das Gesetz stehe in der Tradition des GULAG.

7. Juni 2015

Register für "unerwünschte" ausländische Organisationen

Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen


Für unerwünschte ausländische Organisationen soll es in Russland bald auch ein spezielles Register geben. Das im Januar eingebrachte Gesetz wurde am 15. Mai in zweiter Lesung behandelt und mit großer Mehrheit angenommen (bei nur drei Gegenstimmen). Es wurde dahingehend präzisiert, dass nur Nichtregierungsorganisationen betroffen sind.

Unerwünscht ist eine NGO, wenn sie die russische Verfassungsordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Staatssicherheit gefährdet. Die Entscheidung über eine entsprechende Einstufung einer ausländischen NGO soll beim Generalstaatsanwalt oder seinem Vertreter in Absprache mit dem Außenministerium liegen.

Unerwünschte ausländische NGOs sollen in Russland keine Filialen unterhalten, keine finanziellen Operationen durchführen, keine Informationsmaterialien verbreiten und Projekte durchführen können. Vor allem aber dürfen sie russische NGOs nicht finanziell unterstützen. Russische NGOs, die mit derartigen „unerwünschten“ Vereinen kooperieren, sollen dafür belangt werden.

Der Menschenrechtsrat beim Präsidenten hatte im März ein ablehnendes Gutachten über den Gesetzentwurf abgegeben. Die bereits bestehende Gesetzgebung reiche voll aus, um die Tätigkeit extremistischer oder terroristischer ausländischer Organisationen zu unterbinden.

Human Rights Watch und Amnesty International haben entschieden gegen diesen Gesetzentwurf protestiert. Er steht für sie in einer Linie mit dem berüchtigten „Agentengesetz“.

Für Natalia Taubina, die Leiterin der NGO „Gesellschaftliches Verdikt“, ist eindeutig, dass sich das Gesetz gegen vom (russischen) Staat unabhängige Organisationen richtet. Jegliche kritische Bemerkung zur Verfassungsordnung könne dazu führen, dass nicht nur unabhängige internationale Organisationen für unerwünscht erklärt würden, sondern auch solche, die russische Organisationen finanziell unterstützten und gemeinnützig tätig seien.

16. Mai 2015

Immer mehr Organisationen sollen "ausländische Agenten" sein

Stiftung "Dinastija" im Visier


In den letzten Wochen wurden etliche weitere russische Nichtregierungsorganisationen in das berüchtigte „Agentenverzeichnis“ eingetragen, das angebliche ausländische Agenten registrieren soll, insgesamt sind es inzwischen 59. Dazu gehört die NGO Grazhdanskoe sodejstvie (Bürgerunterstützung), die Binnenflüchtlinge und Migranten betreut und dabei den staatlichen Behörden oft unentbehrliche Hilfe leistet. Finanzielle Unterstützung enthält sie sowohl aus dem Ausland als auch aus Russland selbst.

Ebenso registriert wurde die Nichtregierungsorganisation (ANO) Perm-36, die bekanntlich aus anderen Gründen vor einigen Wochen ihre Auflösung eingeleitet hat (diese Prozedur ist noch nicht abgeschlossen). In beiden Fällen beruft sich das Justizministerium, das die Registrierung vornimmt, auf vorangegangene Überprüfungen durch die Staatsanwaltschaft.

Beide Organisationen haben erklärt, dass sie diese Entscheidung anfechten würden.

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass sogar die Stiftung „Dinastija“ als „ausländischer Agent“ abgestempelt werden soll. Diese russische Stiftung fördert in erster Linie wissenschaftliche Forschungsprojekte und Konferenzen, Bildungseinrichtungen und Nachwuchswissenschaftler.

Der Wissenschaftsrat beim Bildungsministerium hat entschieden gegen diese Absicht protestiert. „Wenn die Stiftung geschlossen wird, wäre das für die Wissenschaft in Russland eine ausgesprochene Katastrophe. Es würde sich nicht nur negativ auf die zahlreichen Projekte auswirken, die die Stiftung unmittelbar unterstützt, sondern den gesamte wissenschaftlichen Bereich und die Zukunft von Wissenschaft und Technologie des Landes, ja die Zukunft des Landes überhaupt gravierend beeinträchtigen.“

13. Mai 2015

Montag, 29. Juni 2015

Ermittlungen gegen Oleg Sentsov abgeschlossen

Sentsov bestreitet Anschuldigungen kategorisch

Die Ermittlungen gegen den ukrainischen Regisseur Oleg Sentsov, der am 10. Mai letzten Jahres auf der Krim verhaftet und nach Moskau verschleppt worden war und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (inzwischen bis 11. Mai verlängert), sind abgeschlossen. Ihm werden die Gründung einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung und Durchführung zweier Terrorakte sowie Besitz von Waffen und Sprengstoff zur Last gelegt. Ihm drohen mindestens 15 Jahre Haft, äußerstenfalls eine lebenslange Haftstrafe.

Der angeblichen Terrorgruppe gehören nach Aussage der Ermittler mindestens sieben Personen an (darunter Aleksandr Koltschenko, Gennadij Afanasjev und Aleksej Tschirnij). Sentsov soll sie angewiesen haben, im Gebäude der „Russischen Gemeinde Krim“ und in den Räumlichkeiten der Partei „Einiges Russland“ in Simferopol einen Brand zu legen. Tatsächlich war leichter Sachschaden entstanden (am ersten Gebäude eine Tür abgebrannt und im zweiten ein Fenster). Verletzt wurde niemand, weil sich das am späten Abend abspielte und sich bekanntermaßen niemand dort aufhielt. Außerdem soll Sentsov zwei Terrorakte in Simferopol für den 9. Mai geplant haben. Sentsov bestreitet kategorisch alle Vorwürfe. Er hatte seinerzeit berichtet, in den ersten Tagen seiner Haft misshandelt worden zu sein.

In diesem Verfahren wurden bereits zwei Personen – der Jurist und Antifaschist Gennadij Afanasjev und  der Historiker Aleksej Tschirnij  – zu sieben Jahren Haft verurteilt. Beide hatten, vermutlich unter Druck, Geständnisse abgelegt und Sentsov belastet.

Die Ermittlungen gegen Aleksandr Koltschenko wurden bereits am 31. März abgeschlossen. Koltschenko bestreitet nicht, am 18. April beim Gebäude von „Einiges Russland“ zur Zeit des Brandes anwesend gewesen zu sein, bekennt sich aber nicht schuldig im Sinne der Anklage (Terrorismus). Sentsov habe damit nichts zu tun.

Für Oleg Sentsov haben sich bereits viele namhafte Regisseure verwendet, darunter auch Nikita Michalkov und Krzysztof Zanussi.

30. April 2015

Dienstag, 21. April 2015

Verleihung des Lew-Kopelew-Preises in Köln

Festakt in der Kreissparkasse Köln

Am 19. April wurde in den Räumen der Kreissparkasse Köln der Lew-Kopelew-Preis verliehen. Ausgezeichnet wurden Ruslana Lyzhytschko und Jewgenij Zacharov aus der Ukraine sowie Andrej Makarewitsch und Eduard Uspenskij aus Russland.

Die Laudatio hielt der Präsident des Europäischen Parlamentes Martin Schulz. Er würdigte die Preisträger, die in der Tradition Lew Kopelews stünden. "Genauso wie Lew Kopelew treten sie für das tolerante und friedliche Zusammenleben aller Nationalitäten ein- in der Ukraine wie in Europa.

Dass diese vier beispielhaften Persönlichkeiten, zwei Ukrainer und zwei Russen, heute ausgezeichnet werden, ist eine gute Wahl und ein wichtiges Zeichen der Solidarität und der Ermutigung.

Mit diesem Preis werden auch all jene Menschen geehrt, die sich am 21. November 2013 zur Euromaidan Bewegung zusammenschlossen, um gemeinsam für das Selbstbestimmungsrecht des ukrainischen Volkes einzutreten, für eine freie und demokratische Ukraine.

Die Menschen auf dem Maidan schwenkten die europäische Flaage, die Flagge unserer Wertegemeinschaft, weil sie mit Europa die Werte der Freiheit, der Demokratie und der Menschenrechte sowie der Hoffnung auf eine bessere Zukunft verbinden. Ich möchte Ruslana Lyschytschko, Andrej Makarewitsch, Jewgenij Zacharow und Eduard Uspenskij ausdrücklich meinen Dank und meinen Respekt aussprechen für den Beitrag, den Sie zur Euromaidan Bewegung geleistet haben. (...)

Unsere vier Preisträger ... zwei Ukrainer und zwei Russen,geben mir Hoffnung, dass eine Aussöhnung zwischen dem ukrainischen und dem russischen Volk möglich ist, und auch die EU und Russland einander wieder gute Nachbarn sein können. Wenn wir beherzigen, was uns der Humanist Lew Kopelew, der sich zeitlebens intensiv für die Völkerverständigung einsetze, mit gab: 'Toleranz, Moral, Menschlichkeit - die Ideale und Träume der deutschen und russischen Aufklärer sind keine wirklichkeitsfremden Utopien. Sie sind Wegweiser für unsere Gegenwart und Zukunft."

 


Nachfolgend dokumentieren wir den Auftritt von Jewgenij Zacharow:

"Ich bin dem Lew Kopelew Forum aufrichtig dankbar! Es ist für mich eine große Ehre, den Preis zu erhalten, der den Namen dieses großes Schriftstellers, Humanisten und Menschenrechtlers trägt. Seine Ansichten und Gedanken sind auch heute außerordentlich aktuell. So denkt man in der Ukraine darüber nach, wie man gegen die verlogene russische Propaganda angehen kann, die ständig das Schwarze für Weiß und umgekehrt erklärt. Und Kopelew sagt: 'Die Lüge kann nur durch die Wahrheit besiegt werden.' Tatsächlich gibt es keine bessere Waffe gegen die Lüge als die Wahrheit.

In seinem Aufsatz: 'Was mich die Geschichte gelehrt hat' scheibt Kopelew: 'Die für mich wichtigste Lektion aus der neuesten Geschichte ist sehr einfach, wenn sie auch keineswegs leicht zu beherzigen ist. Es ist die Lehre der Wahrheit und Toleranz. Ohne sie geht alles Leben auf der Erde zugrunde. Vorbehaltlose Wahrheit und größtmögliche Toleranz, Menschenliebe, die alle Spielarten von Hass und Feindschaft überwinden, sind Voraussetzungen für das Weiterleben der Menschheit.' In der Tat ist Toleranz für die ukrainische Gesellschaft unabdingbar. Ein Teil dieser Gesellschaft hat anscheinend den Verstand verloren und ist der Auffassung, gegen Separatisten und russische Aggressoren sei jedes Mittel recht. Der zunehmende Hass gegenüber den Separatisten, die Freude über das Töten von Kämpfern, die Verbreitung von Fotos mit den Leichen getöteter Feinde in sozialen Netzen – all dies ist der Boden, auf dem Folter und andere Arten von Gewalt entstehen. Auf politischer Ebene führt das zu der irrigen Vorstellung, dass man schwierige Probleme mit einfachen Methoden lösen könnte, indem man Druck auf die Gegner ausübt und Hetzkampagnen gegen sie organisiert. Das Ergebnis ist, dass das Parlament in bester Absicht Gesetze verabschiedet, die man nur als eine Verhöhnung des Rechts bezeichnen kann. Das ist für die Zukunft des Landes sehr gefährlich.

Heute führt die Ukraine Krieg gegen den russischen Aggressor, sie kämpft um ihre Freiheit und Unabhängigkeit. Aber es kommt darauf an, zu verstehen, dass es sich hier um einen Konflikt von Zivilisationen handelt, dass die Ukraine in diesem Krieg nicht nur sich selbst, sondern die gesamte westliche Welt verteidigt. Der Hass gegen Putin und die imperiale Oberschicht des russischen Staats darf in keinem Fall umschlagen in einen Hass gegen gewöhnliche Russen, gegen die von der Propaganda benebelten Anhänger der Parole „Die Krim ist unser“. Die Ukrainer dürfen auch nicht jene 15 % der russischen Bürger vergessen, die die ukrainische Revolution der Würde unterstützt haben und sich gegen die russische Aggression wenden. Es ist unsere Pflicht, ihnen zu helfen, und die beste Hilfe wird darin bestehen, in unserem eigenen Land erfolgreich zu sein – die Mittelklasse zu fördern, echte, demokratische Reformen voranzutreiben und den Rechtsstaat zu stärken. Denn die Entstehung einer starken, freien und demokratischen Ukraine ist die notwendige Voraussetzung für die Verteidigung und Entwicklung eines freien Russland.

Ich möchte noch sagen, dass mit dieser Auszeichnung die gesamte ukrainische Menschenrechtsgemeinschaft geehrt wird, die 1991, als die Zahl der Menschenrechtler mit einer Hand abzuzählen war, fast von Null an zu einer (für die Ukraine) großen und einflussreichen Gruppe von Organisationen und Menschen angewachsen ist. Ich verstehe diese Auszeichnung als Anerkennung des menschenrechtlichen Geistes des ukrainischen Majdan, als die Ukrainer ein weiteres Mal demonstriert haben, dass für viele von ihnen Freiheit, Gerechtigkeit, Ehre und Würde mehr bedeuten als das Leben. Es ist eine Anerkennung des gemeinsamen Strebens nach diesen Werten unabhängig von Sprache, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit, eine Würdigung des bewundernswerten Phänomens der Freiwilligen-Arbeit – 77 % der Ukrainer unterstützen die Armee, Verwundete und ihre Angehörigen sowie Personen, die ihre Heimatregionen verlassen mussten, und 20 % der Bevölkerung waren aktiv an den Geschehnissen auf dem Majdan und der Freiwilligen-Bewegung beteiligt.

Ich bin stolz darauf, dass ich Ukrainer, dass ich ein Teil meines Volkes bin. Ich danke nochmals dem Lew Kopelew Forum."

 

Jewgenij Zacharow erhält Lew-Kopelew-Preis

Jewgenij Zacharow, der Leiter der Menschenrechtsgruppe Charkiv, die der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL angehört, wird am 19. April mit dem Lew Kopelew Preis ausgezeichnet. Gemeinsam mit ihm wird der Preis der Sängerin Ruslana Lyzhytschko, dem Sänger Andrej Makarewitsch und dem Kinderbuchautor Eduard Uspenskij verliehen.

Sie werden geehrt, weil sie sich für die Wahrung der Menschenrechte, für freie Selbstbestimmung und die Verständigung unter den Völkern einsetzen“, heißt es in der Erklärung des Lew Kopelew Forums. „Dass Russen und Ukrainer Krieg gegeneinander führen, hätte Lew Kopelew das Herz zerrissen. Er wurde in Kiew geboren, ein Russe jüdischer Herkunft, so hat er sich selbst beschrieben. Die Ukraine mit ihrer eigenen Kultur achtete er hoch.

Langjähriger GULAG-Häftling Wladimir Kantowskij verstorben

Am 12. April verstarb in Moskau Wladimir Kantowskij. Er gehörte MEMORIAL seit Gründung an und war bis zuletzt aktiv, in den letzten zehn Jahren gehörte er zum Vorstand des Moskauer MEMORIAL-Verbandes.

1941 wurde er wenige Tage nach Kriegsbeginn inhaftiert, weil er sich mit einigen Freunden öffentlich für seinen verhafteten Lehrer eingesetzt hatte. Aus der Lagerhaft kam er (nach mehrfachem Antrag, an die Front geschickt zu werden) in ein Strafbataillon. Nach dem Krieg wurde er für dasselbe „Verbrechen“ – Beteiligung an einer antisowjetischen Jugendbewegung – erneut verurteilt. 1956 wurde er rehabilitiert und konnte nach Moskau zurückkehren.

Seine Biographie ist in unserem Videoprojekt dokumentiert – einen Interviewauszug mit deutschen Untertiteln finden Sie hier und seinen Lebenslauf hier.

Denkmal für Opfer politischer Verfolgungen in Moskau geplant

Entscheidung über Entwurf soll am 30. Oktober fallen


In Moskau soll ein Denkmal für die Opfer politischer Verfolgungen errichtet werden.

Damit würde ein wesentliches Anliegen erfüllt, mit denen die Gesellschaft MEMORIAL bei ihrer Gründung angetreten war.

Das Mahnmal soll an der Kreuzung des Sacharov-Prospekts und des Gartenrings in Moskau stehen. Präsident Putin hat der Regierung der Stadt Moskau und der Präsidialverwaltung einen entsprechenden Auftrag erteilt.

Sergej Kapkov, Minister der Moskauer Regierung und (bis März d. J.) Leiter der Moskauer Kulturabteilung, betonte, dass es bisher kein nationales Denkmal gebe, das den Opfern politischer Verfolgungen gewidmet sei: „Die Notwendigkeit eines solchen Denkmals ist offensichtlich. Es geht um unser Gedenken an uns selbst. Ein Mahnmal für die Opfer politischer Verfolgungen in Moskau soll nicht nur die Erinnerung an die Tragödie bewahren und vermitteln, sondern es muss auch bewusst machen, dass Terror als Regierungsmethode inakzeptabel ist, dass dem menschlichen Leben der höchste Wert zukommt, dass jeder Einzelne für die Zukunft des Landes Verantwortung trägt.“

Am 12. Februar hat die Ausschreibung für das Denkmal begonnen, am 22. Mai sollen die eingereichten Arbeiten im GULAG-Museum in Moskau vorgestellt werden. Am 30. Oktober, dem Gedenktag für die politisch Verfolgten, soll bekannt gegeben werden, welcher Entwurf den Zuschlag bekommt.

Mittwoch, 11. März 2015

Menschenrechtszentrum MEMORIAL verliert Gerichtsverfahren

Ein Moskauer Bezirksgericht hat heute die Eintragung des Menschenrechtszentrums MEMORIAL in das berüchtigte Register "ausländischer Agenten" für rechtens erklärt.

Es schloss sich damit der Auffassung des Justizministeriums an, das die Eintragung veranlasst hatte. Anders als der Anwalt von MEMORIAL Kirill Koroteev, der eine "politische Tätigkeit" von MEMORIAL in Abrede stellte, betonte der Vertreter des Justizministeriums, die politische Komponente bei MEMORIAL sei eindeutig, und damit sei die Verzeichnung als "ausländischer Agent" gerechtfertigt.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL war im Juli vergangenen Jahres in das Verzeichnis eingetragen worden. Inzwischen befinden sich bereits45 Nichtregierungsorganisationen in diesem Register.

Dienstag, 10. März 2015

"Feindliche Übernahme" des GULAG-Museums "Perm-36"

Alexander Kalich zur Situation der Gedenkstätte Perm-36


Die Entwicklung im Zusammenhang mit dem Museum „Perm-36“ ist leider zu ihrem logischen Ende gekommen. Alles Üble, das sich im Lande abspielt, spiegelt sich in dieser kleinen Geschichte wider – ein schwacher Gouverneur, der sich dreht und wendet und schließlich dem Druck der Kommunisten beugt, ehemalige Lageraufseher, die die Geschichte des GULAG schreiben (nein – das ist keine Metapher!).

Allen Bemühungen der autonomen Nichtregierungsorganisation (ANO) Perm-36 zum Trotz, den Gouverneur Viktor Basargin zu überzeugen, und ungeachtet all unserer Appelle (wir haben über 70.000 Unterschriften gesammelt) wurde beschlossen, den Kurs zu ändern. Aus „Perm-36“ soll ein Museum werden, das von der schweren und edelmütigen Arbeit der heldenhaften GULAG-Mitarbeiter berichtet und zeigt, welche Technologie sie nutzten, um unser großes Volk vor der fünften Kolonne und Nazis aus der Ukraine zu schützen.

Stellen Sie sich vor – im Ernst! Die erste Ausstellung im neuen „Perm-36“ ist genau diesem Thema gewidmet - den Mitteln und technischen Methoden der Wachmannschaft, niederträchtige Nationalisten, Faschisten und Vaterlandsverräter in Gefangenschaft zu halten.

Im Oktober hatte eine Besprechung im Beisein von Michail Fedotov (dem Vorsitzenden des Menschenrechtsrats) und Vladimir Lukin (ehemaliger Menschenrechtsbeauftragter) stattgefunden. Damals sah es so aus, als hätte man sich mit der Administration geeinigt. Es ging jetzt nur noch darum, einen Kooperationsvertrag zwischen den beteiligten zivilgesellschaftlichen und staatlichen Institutionen abzuschließen.

Damit hatte man Dampf abgelassen, und alle beruhigten sich. Und dann kam es zu mehreren geheimen Zusammenkünften, man übte Druck aus … Das ist eine sonderbare Geschichte. Bei den Diskussionen in der Präsidentenadministration hieß es ausdrücklich, das Museum müsse in der bisherigen Form erhalten bleiben, und das Tauziehen sollte beendet werden. Es gab viele Versprechungen. Aber dann schalteten sich irgendwelche „unsichtbaren Kräfte“ ein. Das ist schändlich und unsauber.

Man hat die ANO Perm-36 sdahin gebracht, dass sie keine andere Lösung mehr sah als die Selbstauflösung. Abgesehen von ständigen Versuchen, ihr den Status eines „ausländischen Agenten“ anzuhängen, und endlosen Schikanen und Geldstrafen, bestand der Hauptgrund darin, dass die neue Museumsleitung die Zielsetzung des Museums unbedingt ändern und das Museum umfunktionieren wollte.

Der ganze Skandal hatte damit begonnen, als die Idee aufgekommen war, Perm-36 ins Bundesprogramm zum Gedenken an die Opfer politischer Verfolgungen zu integrieren. Das stellte eine Finanzierung von etwa 500 Millionen Rubeln in Aussicht. Was folgte, glich einer feindlichen Übernahme: Ohne dass die ANO "Perm-36" davon Kenntnis gehabt hätte, wurde eine staatliche Organisation ins Leben gerufen und die bisherige Direktorin des Museums (Tatjana Kursina) abgesetzt, und erst dann wurde die ANO „Perm 36“ informiert. Dabei ist es diese Organisation gewesen, die das Museum ins Leben gerufen und eingerichtet hat; ich selbst habe die ersten Steine mit angebracht.

Jetzt stellt sich die Frage, ob das „neue“ Museum überhaupt noch eine Gedenkstätte sein wird oder nicht. Die UNESCO hatte Interesse angemeldet: Es sollte den Status eines Denkmals der Weltgeschichte bekommen. Wie soll sich MEMORIAL Perm dazu verhalten? Wir werden (…) uns dafür einsetzen, dass das Museum in seiner augenblicklichen Ausrichtung weder ins Programm zum Gedenken an die Opfer politischer Verfolgung integriert noch in das Verzeichnis der UNESCO aufgenommen wird.

Die Stadt Perm hatte seinerzeit den Ruf, die Hauptstadt der Zivilgesellschaft zu sein. Jetzt ist es ein Ort, der sich im Niedergang befindet. Wie übrigens ganz Russland. Die Geschichte mit „Perm-36“ fügt sich in den gesamten Hintergrund ein, es entspricht der gesamten derzeitigen Entwicklung in Russland: Krieg, die Ermordung von Nemzow …

Es bleibt kaum noch Luft zum Atmen.

Freitag, 6. März 2015

Ende für "Perm-36"

Unabhängige Organisation "Perm-36" gibt Auflösung bekannt

Die unabhängige Organisation (ANO) „Perm-36“ gab am 3. März bekannt, dass sie sich auflösen und ihre Liquidierung einleiten werde.

Die seit mehr als einem Jahr andauernden zähen Verhandlungen mit der Gebietsverwaltung Perm unter Beteiligung etlicher anderer Instanzen über den Erhalt und die künftige Gestaltung des Museums Perm-36 hatten zu keinerlei Ergebnis geführt. Übereinkünfte, die zwischenzeitlich erreicht schienen, hatten keinen Bestand. Die Leitung von „Perm 36“ hält die Möglichkeiten, doch noch auf partnerschaftlicher Basis eine Einigung zu erreichen, nunmehr für erschöpft und zieht daraus die Konsequenz.

Eine Petition für den Erhalt des Museums Perm-36 hatten weit über 70.000 Personen unterschrieben. Die Organisation bedankte sich ausdrücklich für diese Unterstützung. Ebenfalls dankte sie ihren Partnern aus den verschiedenen MEMORIAL-Verbänden, den Menschenrechtsbeauftragen der Region und des Landes, Mitarbeitern der Präsidialverwaltung und einer Reihe weiterer Personen, die sich bis zum Schluss um eine Vermittlung in den Verhandlungen bemüht hatten.

Die Arbeit zur Aufklärung über die tragische historische Erfahrung werde fortgeführt, sich künftig aber weniger in der Öffentlichkeit abspielen und mehr akademischer Natur sein.

Sonntag, 1. März 2015

Zum Mord an Boris Nemzow

Erklärung der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL

In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar wurde Boris Nemzow erschossen, im Zentrum von Moskau, hundert Meter vom Kreml entfernt. Das ist ein politischer Mord.

In den letzten Jahren und Monaten haben die russische Regierung und regierungstreue Massenmedien eine Atmosphäre des Hasses geschaffen, der jeglichem Andersdenken gilt. Die staatliche Propaganda nimmt wie ein Scheinwerfer Zielscheiben für Mörder ins Visier; und sie vermittelt  letzeren darüber hinaus das Gefühl, dass sie ungestraft davonkommen werden.

Oppositionelle oder schlicht unabhängige gesellschaftliche und politische Aktivisten werden als feindliche Agenten bezeichnet, man erklärt sie im Grunde genommen zu einem „erlaubten Ziel“. Am 1. März soll im Kanal NTV eine weitere Sendung aus der Serie „Anatomie des Protestes“ ausgestrahlt werden, in der Boris Nemzow als einer der maßgeblichen „Feinde“ dargestellt wird.

Aber es geht hier nicht allein um Propaganda. Auf Anregung der Machthaber wurde der „Antimajdan“ ins Leben gerufen – Kampfverbände, deren erklärtes Ziel darin besteht, die Opposition mit Gewalt, ohne Ansehen der Gesetze, zu unterdrücken. Diese Kräfte stehen in engem Kontakt zu den Angehörigen der „Volkswehr“, die in der Ostukraine Krieg führen. Von dort kehren Personen nach Russland zurück, die Erfahrung darin haben, direkt und ungestraft Waffengewalt anzuwenden.

Heute kennen wir die Namen der Ausführenden, der Organisatoren und Auftraggeber des Verbrechens noch nicht. Aber wir können mit Sicherheit sagen: Es sind die russischen Machthaber, die die Voraussetzungen für den Mord an Boris Nemzow geschaffen haben.

Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL gegen Eintragung in "Agenten-Verzeichnis"

Verhandlung erneut vertagt

Die für den heutigen 19. Februar anberaumte Gerichtsverhandlung - es geht um die Klage des Menschenrechtszentrums MEMORIAL gegen die Eintragung ins Register angeblicher "ausländischer Agenten" - ist erneut vertagt worden.

Am 27. Januar hatte das Gericht vom Justizministerium Unterlagen angefordert, die als Grundlage für die skandalöse Eintragung gedient hatten. Auf der heutigen Verhandlung stellte das Justizministerium den Antrag, die Staatsanwaltschaft hinzuzuziehen, da die Eintragung auf Grund einer Überprüfung und entsprechenden Beurteilung durch letztere erfolgt sei.

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL hatte damals eine Aufforderung erhalten, sich als "ausländischer Agent" registrieren zu lassen. Die Klage gegen diesen Bescheid hatte es nach einem langwierigen Verfahren am 23. Mai 2014 verloren.

Vor wenigen Tagen hat ein Urteil des russischen Verfassungsgerichts das Gesetz, das die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft regelt und ihr umfassende Überprüfungsrechte gewährt, für verfassungswidrig erklärt. Das dürfte MEMORIAL in dem Verfahren als zusätzliches Argument zugute kommen.

Der nächste Termin wurde für den 11. März angesetzt.

19. Februar 2015