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Samstag, 23. Januar 2016

Bücherverbrennung in Komi

Von Soros-Stiftungen geförderte Publikationen sollen aus Bibliotheken entfernt werden

Im letzten Jahr sind zwei Organisationen von George Soros – die „Open Society Foundations“ und „OSI Assistance Foundation“ - in Russland zu „unerwünschten Organisationen“ erklärt worden, weil sie entsprechend dem neuen Gesetz die russische Verfassungsordnung gefährden.

Stiftungen von Soros haben in Russland in großem Umfang kulturelle und wissenschaftliche Projekte gefördert, darunter auch zahlreiche Buchpublikationen.

In der Republik Komi sind inzwischen auf höhere Anweisung etliche dieser Publikationen aus mehreren Bibliotheken entfernt worden. Sie wurden ausgetragen und sollen vernichtet bzw. als Altpapier verwertet werden, 53 Bücher aus der Bibliothek einer Berufsschule für Bergbau in Workuta wurden verbrannt.

Die Anordnung kam vom Bevollmächtigten des Präsidenten für Komi. Dessen Stellvertreter Andrej Trawnikow wies in einem Schreiben vom November 2015 darauf hin, dass diese (von Soros-Stiftungen geförderten) Publikationen „bei der Jugend zu einer verzerrten Wahrnehmung der vaterländischen Geschichte führen“ und Vorstellungen vermitteln, die „der russischen Ideologie fremd“ seien. Daher seien sie unbedingt aus den Bibliotheken zu entfernen.

Der russische Kulturminister Wladimir Medinskij betonte inzwischen, eine Bücherverbrennung "sieht so schlecht aus und weckt so befremdliche historische Assoziationen, dass das meiner Auffassung nach absolut unzulässig ist". Er sagte eine Überprüfung dieser Berichte zu.

16. Januar 2016

Samstag, 25. Juli 2015

Patriotische "Stopp-Liste"

Die Tätigkeit wichtiger ausländischer Stiftungen in Russland soll unterbunden werden


Auf seiner heutigen Sitzung hat der russische Föderationsrat dem Generalstaatsanwalt sowie dem Außen- und dem Justizministerium eine „patriotische Stopp-Liste“ von zunächst zwölf ausländischen Organisationen und Stiftungen übermittelt. Diese sollen daraufhin überprüft werden, ob sie für Russland „unerwünscht“ sind und unter das entsprechende, kürzlich verabschiedete Gesetz fallen. Damit würde jegliche weitere Zusammenarbeit dieser Stiftungen mit russischen Organisationen verboten.

Die zwölf jetzt für die "Stopp-Liste" vorgeschlagenen Stiftungen sind die Soros-Stiftung, die MacArthur-Stiftung, das NED (National Endowment of Democracy), das NDI (National Democratic Institute for International Affairs), das International Republican Institute, die Charles-Stuart-Mott-Stiftung, Freedom House, die Stiftung „Bildung für Demokratie“, das in Warschau ansässige Osteuropäische Zentrum für Demokratie, der Weltkongress der Ukrainer, der Koordinationsrat der Ukrainer und die "Feldmission Menschenrechte auf der Krim".

Konstantin Kosatschew, der Leiter des Internationalen Ausschusses im Föderationsrat, wies darauf hin, dass diese Liste keineswegs endgültig sei. Hinsichtlich der genannten zwölf Organisationen und Stiftungen habe es allerdings keinerlei Zweifel gegeben.

Die russischen Gesetze hätten zunächst nur Beschränkungen für Organisationen eingeführt, die in der Russischen Föderation selbst arbeiteten, nicht jedoch für die, die im Ausland ansässig sind und russische NGOs zum Teil indirekt, über Vermittler, finanzierten. Allein die Soros-Stiftung, das NED und die MacArthur-Stiftung hätten in den letzten drei Jahren russischen NGOS, die als „ausländische Agenten“ registriert sind, fast eine halbe Milliarde Rubel zur Verfügung gestellt, so Kosatschew.

Zur "Feldmission Menschenrechte auf der Krim" erklärte Andrej Jurov, Mitglied des Menschenrechtsrats beim Präsidenten, der der Feldmission angehört, diese sei gar keine Organisation: "Sie ist nicht registriert, sie hat keine Satzung und nicht einmal Richtlinien. Es handelt sich um einige Personen - den Leiter, das bin ich, und einige Experten, auch welche mit ausländischen Pässen".

8. Juli 2015

Ausländische Stiftungen unerwünscht?

Russischer Föderationsrat veranlasst Überprüfung ausländischer Stiftungen


Der russische Föderationsrat hat die Generalstaatsanwaltschaft sowie das Justizministerium damit beauftragt, die Arbeit „unerwünschter Organisationen“ im „Rahmen der geltenden Gesetzgebung“ zu überprüfen. Im Mai war im Schnellverfahren ein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden, das auch für „ausländische unerwünschte Organisationen“ ein spezielles Register vorsieht. Präsident Putin hatte es am 23. Mai unterzeichnet.

Der Leiter des internationalen Ausschusses Konstantin Kosatschew nannte ausdrücklich „die Soros-Stiftung, ‚National Endowment of Democracy‘ (NED), die MacArthur Foundation, das National Democratic Institute for International Affairs (NDI) und viele andere“. Die Gelder dieser Stiftungen kämen „nicht den Bürgern und nicht der wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung im Lande zugute“, sondern sollten vielmehr, so Kosatschew, dem Sturz der gesetzlich gewählten Regierung den Weg bereiten.

Stiftungen, die als „unerwünscht“ registriert werden, müssen ihre Projektförderung nach dem neuen Gesetz in Russland beenden. Russische NGOs, die mit ihnen zusammenarbeiten, machen sich strafbar.

24. Juni 2015

"Unerwünschte ausländische Organisationen"

Empfehlungen von Duma-Abgeordneten


Seit Präsident Putin am 23. Mai das Gesetz über „unerwünschte ausländische Organisationen“ unterzeichnet hat, ist es bereits zu entsprechenden Vorschlägen gekommen. Der Duma-Abgeordnete der LDPR Vitalij Solotschevskij empfahl gleich fünf Organisationen, die als „unerwünscht“ zu verzeichnen seien: die Carnegie-Stiftung, Transparency International, Amnesty International, Human Rights Watch und die Stiftung MEMORIAL International. Die Abgeordneten Raschkin und Obuchov (beide KPRF) nannten die Soros-Stiftung.

Die Generalstaatsanwaltschaft antwortete auf den Vorschlag Solotschevskijs, die von ihm genannten Organisationen befänden sich außerhalb des Bereichs russischer Jurisdiktion und könnten daher nicht daraufhin überprüft werden, ob sie unter das Gesetz über „unerwünschte Organisationen“ fallen. Solotschevskij habe keinerlei konkrete Hinweise geliefert, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Sicherheit des russischen Staates gefährdeten. Sein Antrag werde an die Sicherheits- und Kontrollorgane weitergeleitet. Sollten von ihnen entsprechende Informationen eingehen, würden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

15. Juni 2015