Montag, 18. November 2013

Menschenrechtszentrum MEMORIAL: Gerichtsverhandlung auf den 4. Februar 2014 vertagt


Moskauer Gericht wartet Entscheidungen höherer Instanzen ab


Das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL hatte nach den umfangreichen staatsanwaltlichen Überprüfungen im Frühjahr die Aufforderung erhalten, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen, wie es das vor fast einem Jahr in Kraft getretene „Agentengesetz“ für NGOs, die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten und "politisch" tätig sind, vorschreibt.

MEMORIAL hatte gegen diesen Bescheid geklagt. Die Verhandlung dieser Klage war bereits mehrfach vertagt worden. Auf der nunmehr für den 18. November anberaumten Sitzung beantragte der Anwalt von MEMORIAL Furkat Tischaev, eine Entscheidung auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die kollektive Klage mehrerer NGOs gegen das „Agentengesetz“ behandelt hat. Einige weitere Organisationen sowie der Menschenrechtsbeauftragte Vladimir Lukin hatten außerdem beim Verfassungsgericht der Russischen Föderation Klage gegen das Gesetz eingereicht.

Das Gericht folgte Furkat Tischaevs Antrag und vertagte die Verhandlung auf den 4. Februar. Die Entscheidungen von Verfassungsgericht und EGMR sollen erst abgewartet werden, da andernfalls die Entscheidung eines nationalen Gerichts auf Grund geänderter Umstände neu verhandelt werden müsste.

Die weiteren anstehenden Verfahren – betroffen waren u. a. die Assoziation „Golos“ (deren Tätigkeit bereits ausgesetzt wurde) und die Stiftung „Gesellschaftliches Verdikt“ – wurden ebenfalls mit derselben Begründung vertagt.



Samstag, 16. November 2013

Das „Agentengesetz“ ist nicht zu verbessern


Erklärung der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL


Zurzeit laufen vor russischen Gerichten in Moskau, Petersburg, Novotscherkassk, Rjasan, Perm und anderen Städten Verfahren, die mit den staatlichen Aufforderung an NGOs, sich als „ausländische Agenten“ registrieren zu lassen, zusammenhängen. Viele politische Funktionsträger haben vorgeschlagen, das Gesetz in einzelnen Punkten zu korrigieren, diese Vorschläge werden öffentlich diskutiert. MEMORIAL hält diesen Weg für verfehlt und plädiert für die sofortige Aufhebung des Gesetzes.

Seit Inkrafttreten des berüchtigten Gesetzes „über ausländische Agenten“, das von der Duma im Eilverfahren verabschiedet und umgehend von Föderationsrat und Präsident bestätigt wurde, ist ein Jahr vergangen. In diesem Jahr hat sich nicht eine unabhängige nichtkommerzielle Organisation als „ausländischer Agent“ registrieren lassen.

Eine Welle staatsanwaltlicher Überprüfungen brachte zahlreiche Gerichtsprozesse ins Rollen, die mit der praktischen Umsetzung dieses Gesetzes in Zusammenhang stehen. Eine Prüfung des Gesetzes durch das Verfassungsgericht der Russischen Föderation und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte steht noch aus.

Wahrscheinlich deshalb ist jetzt bei vielen verantwortlichen Politikern, vom Präsidenten bis zum Generalstaatsanwalt, die Rede von der Notwendigkeit, an diesem Gesetz Korrekturen anzubringen, um die im Gesetz vorkommenden Definitionen zu präzisieren.

Wir sind der Auffassung, dass dieses von Grund auf unrechtmäßige und verfassungswidrige Gesetz durch keinerlei einzelne Korrekturen verbessert werden kann. Das „Agentengesetz“ basiert nicht auf rechtsstaatlichen Prinzipien. Es gibt nicht ein einziges Problem, das durch dieses Gesetz gelöst würde. Seine Initiatoren verfolgten damit eindeutig Zwecke der politischen Konjunktur. Seine rechtlichen Bestimmungen sind bewusst unklar und verschwommen gehalten.

Weder ihre Finanzierung (sofern die Finanzquellen gesetzlich nicht ausdrücklich verboten sind) noch ihre Tätigkeit (sofern keine nachweislichen Gesetzesverletzungen vorliegen) noch ihre rechtliche Organisationsform darf ein Grund sein, bestimmte Organisationen unter vielen anderen öffentlichen Akteuren auszusondern und zu diskriminieren.

Alle nichtkommerziellen Organisationen, die Mittel aus dem russischen Haushalt und von privaten Sponsoren und Stiftungen, inländischen wie ausländischen erhalten, nehmen in der einen oder anderen Weise Einfluss auf die öffentliche Meinung, um in ihrem Sinne positive Veränderungen im Lande zu erreichen. Wenn sie mit ihren Handlungen Gesetze verletzen, müssen sie alle gleichermaßen zur Verantwortung gezogen werden.

Das „Agentengesetz“ sieht gerade das umgekehrte Verfahren vor. Es geht de facto bei einer willkürlich ausgewählten Gruppe von Organisationen von einer präsumptiven Schuldvermutung aus, und zwar vor, ja an Stelle einer inhaltlichen Bewertung der Arbeit dieser Organisationen und ihrer Wirkungen.

Die beabsichtigte Ungenauigkeit in den Formulierungen und die juristisch unprofessionellen Definitionen öffnen der Willkür Tür und Tor. Damit verletzt das Gesetz die Rechtsgrundlagen eines modernen demokratischen Staates. Die praktische Anwendung dieses Gesetzes durch viele russische Gerichte stellt seine Unvereinbarkeit mit dem Recht und dem gesunden Menschenverstand zusätzlich unter Beweis. Gelegentlich führt es zu absurden Situationen, etwa wenn die Mitarbeit an einem Bericht über die Menschenrechte, die Vertretung eines Falles vor Gericht oder selbst die gesetzlich vorgeschriebene Publikation des Rechenschaftsberichts über die eigene Arbeit als politische Tätigkeit bewertet werden.

Dieses Gesetz ist nicht zu verbessern. Jede Korrektur, selbst in bester Absicht, ginge ja davon aus, dass der Kern seiner Konzeption erhalten bleibt, und trüge dazu bei, antikonstitutionelle und widerrechtliche Methoden in der russischen Gesellschaft und im Staat nur noch fester zu verankern.
Die einzige Lösung besteht darin, das „“Agentengesetz“ so schnell wie möglich außer Kraft zu setzen.

15.11.2013

Quelle: http://www.memo.ru/d/177364.html

Donnerstag, 14. November 2013

Carola-Neher-Straße in München

Feier zur Straßenbenennung und Ausstellung im Deutschen Theatermuseum


Der langjährige Einsatz der Münchner Gruppe von MEMORIAL Deutschland wurde von Erfolg gekrönt: Eine Münchner Straße erhält die Bezeichnung „Carola-Neher-Straße“ (nach der berühmten Münchner Schauspielerin, die 1933 aus Deutschland emigrieren musste und 1942 in einem sowjetischen Lager ums Leben kam).

Am 15. November 2013 findet die offizielle Feier zur Straßenbenennung statt. Am gleichen Tag startet die von MEMORIAL Deutschland initiierte Ausstellung über Carola Neher im Deutschen Theatermuseum (Kuratoren: Micha Neher und Petra Kraus).


Nachfolgend Informationen zum Begleitprogramm:

Straßenbenennung
Feier zur Benennung der Carola-Neher-Straße

15.11.2013, 14 Uhr
Carola-Neher-Straße
(S-Bahn-Haltestelle Siemenswerke)
Es sprechen: Christine Strobl, Bürgermeisterin der Landeshauptstadt München
Irina Schtscherbakova, MEMORIAL Moskau
Es lesen: Schülerinnen und Schüler der Otto-Falckenberg-Schule


Ausstellung

Carola Neher –
„Wir Schauspielerinnen sind erst auf der Bühne in unserem Element, wir stolpern nur im Leben.“
Ausstellung im Deutschen Theatermuseum (Galeriestr. 4a, 80539 München)
15.11.2013-23.2.2014


17.11.2013, 11 Uhr

Vortrag von Reinhard Müller

Literaturhaus München, Bibliothekssaal
Eintritt: 7 €, erm. 5 €
Kartenreservierung unter 089/29194327 oder Online-Kartenverkauf über www.literaturhaus-muenchen.de


16.01.2014

"Flieg zum Flammengott der Schmerzen"

Lesung für fünf Stimmen:
Caroline Ebner                 Carola Neher
René Dumont                   Klabund
Steven Scharf                  Zeugnisse
Hildegard Schmahl          Zeugnisse
Moderation                      Julia Cortis, BR

Textauswahl: Bettina Nir-Vered,
MEMORIAL Deutschland


Deutsches Theatermuseum, 20 Uhr
Eintritt: 10 €
Kartenreservierung unter 089/210691-28


31.01.2014, 20 Uhr

“Le retour de Carola Neher”

Jorge Semprún
„Bleiche Mutter, zarte Schwester“

Szenische Lesung von Schülerinnen und Schülern der Otto-Falckenberg-Schule

Es lesen:
Hassan Akkouch, Philipp Basener, Jonathan Berlin, Daniel Gawlowski, Bastian Hagen, Colin Hausberg, Nurit Hirschfeld, Merlin Sandmeyer, Maike Schroeter, Alina Stiegler, Irina Sulaver, Caroline Tyka

Leitung:
Marcus Boshkow

Deutsches Theatermuseum
Eintritt: 7 €, erm. 5 €
Kartenreservierung unter 089/210691-28

Das detaillierte Programm finden Sie hier.

Zur Veranstaltung im Literaturhaus mit Reinhard Müller siehe hier: http://www.literaturhaus-muenchen.de/veranstaltung/items/2707.html
Informationen zum Deutschen Theatermuseum auch hier: http://deutschestheatermuseum.blogspot.de/p/die-zukunft.html

Dienstag, 12. November 2013

Gerichtliche Auseinandersetzungen gehen weiter


Verfahren gegen das ADZ. Weitere Organisation in Perm gewinnt Verfahren

Am 11. November hat ein weiterer Gerichtstermin im Zusammenhang mit der Zivilklage gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) Memorial Petersburg stattgefunden. Auf dieser Sitzung hatten die bestellten Experten das Wort, die die Frage untersuchen sollten, ob der Bericht des ADZ an die UNO über bedrohte Minderheiten den Tatbestand einer „politischen Tätigkeit“ erfüllt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Vladimir Rukinov (Herzen-Universität) beauftragt. Dieser räumte zwar ein, dass der Bericht nicht zu einer Änderung der staatlichen Ordnung aufrufe, aber die Erstellung des Berichts als solchen trage durchaus einen politischen Charakter, der ihm missfalle. Mit dem Bericht könne „unbewusst“ Einfluss auf die Gesellschaft genommen werden.

Dmitrij Dubrovskj, einer der Gutachter des ADZ, stellte diese „unbewusste“ Beeinflussung in Abrede. Dubrovskij und Elena Belokurova betonten, dass die Empfehlungen in dem Bericht die Umsetzung bestehender russischer Gesetze, besonders des Gesetzes über die Polizei, fördern sollten.
Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 25. November anberaumt.

An diesem Tag findet auch eine weitere Verhandlung gegen die ADZ-Direktorin Olga Abramenko statt. Anfang Oktober hatte sie ein Administrativverfahren bereits gewonnen. Das ADZ war indes, wie andere Memorial-Verbände auch, von mehreren Instanzen überprüft worden – und zwar auch von der Verbraucherschutzbehörde und der Abteilung für Katastrophenschutz. Beide hatten mehrere Beanstandungen angemeldet, so u. a. den fehlenden Nachweis über eine Fluorographie der Mitarbeiter (das ist eine in Russland übliche Röntgen-Reihenuntersuchung auf Tuberkulose) sowie minimale Schäden an der Einrichtung (etwa ein kleiner Sprung in einer Steckdosenleiste) sowie angebliche bauliche Unzulänglichkeiten, für die ggf. das ADZ, das die Räume nur gemietet hat, gar nicht zuständig ist.

Ebenfalls am 11. November fand in Perm das Verfahren des Permer Zentrums GRANI (Zentrum für gesellschaftliche Analyse und unabhängige Untersuchungen) seinen Abschluss. Wie bereits letzte Woche der Permer Bürgerkammer, wurde jetzt dem Zentrum GRANI bescheinigt, kein „ausländischer Agent“ zu sein. Die Aufforderung der Staatsanwaltschaft, sich als solcher registrieren zu lassen, erklärte das Gericht für ungesetzlich.




Mittwoch, 6. November 2013

Permer „Bürgerkammer“ endgültig rehabilitiert

Die „Bürgerkammer“ ist kein „ausländischer Agent“


Im Rahmen der umfassenden Überprüfungen russischer Nichtregierungsorganisationen im Frühjahr hatte auch die Permer Bürgerkammer am 25. April die staatsanwaltliche Aufforderung erhalten, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Darüber hinaus wurde Ende Juni ein administratives Strafverfahren gegen die Kammer eingeleitet, weil sie dieser Forderung nicht nachgekommen war.

Gerichtlich hat sich die Kammer gegen beide Maßnahmen zur Wehr gesetzt – und mit Erfolg. Das Administrativverfahren wurde bereits im September eingestellt, eine Entscheidung, die die Staatsanwaltschaft erfolglos angefochten hatte.

Heute, am 6. November, ging es vor Gericht um die Klage der Bürgerkammer gegen die eigentliche staatsanwaltschaftliche Anordnung, die die Bürgerkammer als „ausländischen Agenten“ eingestuft und die entsprechende Registrierung verlangt hatte. Das zuständige Bezirksgericht erklärte diese Verfügung vom 25. April in letzter Instanz ausdrücklich für „ungesetzlich“.

Damit hat die sechsmonatige Auseinandersetzung der Bürgerkammer mit der Staatsanwaltschaft  ihr Ende gefunden, und die Kammer ist „endgültig rehabilitiert“, wie es in ihrer Presseerklärung heißt. Im Falle dreier weiterer Permer Organisationen, darunter auch der Jugendorganisation MEMORIAL, stehen die Entscheidungen noch aus.