Mittwoch, 23. Oktober 2013

Begründung der Gerichtsentscheidung zu MEMORIAL Rjasan



Inzwischen wurde die ausführliche Begründung bekannt, mit der ein Rjasaner Gericht am 16. Oktober die Klage von MEMORIAL Rjasan gegen die Verwarnung abgelehnt hatte (s. unsere Meldung v. 16.10.).

Das Gericht stimmt in seinen Aussagen weitgehend den Argumenten zu, die die Vertreter von MEMORIAL vorgebracht hatten. So hält es ausdrücklich fest, dass für die Verwarnung keinerlei rechtliche Grundlage bestand, sie sei „präsumptiv“. Weder die in der Satzung von MEMORIAL genannten Ziele noch die tatsächliche Tätigkeit des Verbands seien „politisch“ in dem Sinne, wie es im Zusammenhang mit dem „Agentengesetz“ definiert wurde, denn sie zielten nicht auf eine „Änderung der staatlichen Politik“ ab. Außerdem habe es keinerlei Hinweis auf eine mögliche oder geplante „extremistische Tätigkeit“ gegeben, was als weitere Begründung für die Verwarnung gedient hatte.

Die von den MEMORIAL-Vertretern beklagten Mängel in der russischen Gesetzgebung und die juristische Unklarheit bei der Definition „politischer“ Tätigkeit zu untersuchen lehnte das Gericht ab. Dies sei nicht Gegenstand des Verfahrens.

Das Gericht vertrat jedoch die Auffassung, dass die Verwarnung – obzwar unberechtigt – die Arbeit von MEMORIAL nicht einschränke und in seiner Arbeit nicht behindere, sie sei präventiv und verpflichte die Organisation zu keinerlei Maßnahmen. Mit diesem Argument lehnte das Gericht den Antrag von MEMORIAL ab, die Verwarnung zu annullieren.

Auf Grund der hier bestehenden Rechtsunsicherheit und der durchaus realen Beeinträchtigung seiner Arbeit wird MEMORIAL gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.

In der Republik Tschuwaschien hat die Staatsanwaltschaft hingegen die präventive Verwarnung eines Bezirksstaatsanwalts, gegen die der Leiter einer dortigen NGO Beschwerde eingelegt hatte, für unzulässig erklärt. Sie stehe im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Aufgaben des Staatsanwalts. Präventive Verwarnungen dürfen demnach nur erteilt werden, wenn tatsächlich ein Anhalt für geplante Gesetzesverletzungen vorliegt.



Montag, 21. Oktober 2013

Von MEMORIAL in Russland betreuter Flüchtling wird nicht nach Nordkorea ausgeliefert

Moskauer Gericht verhindert Abschiebung


Offenbar in der Hoffnung, illegale Migranten zu finden, drangen am 10. Oktober FSB-Mitarbeiter, sekundiert von einem NTV-Film-Team, in eine Moskauer Wohnung ein, die die Flüchtlingshilfsorganisation „Grazhdanskoe sodejstvie“ (zivile Unterstützung) zur Unterbringung mittelloser Flüchtlinge gemietet hat. Ohne gültige Papiere trafen sie dort nur einen Flüchtling aus Nordkorea an, der von der Menschenrechtsorganisation MEMORIAL betreut wird. Er wurde auf eine Polizeistation gebracht.

Darüber wurde umgehend bei NTV berichtet – allerdings war in der Sendung fälschlich von einem „illegalen Chinesen“ die Rede, der angeblich in der Privatwohnung von Svetlana Gannuschkina Unterschlupf gefunden hätte.

Am 12. Oktober entschied das Moskauer Butyrka-Bezirksgericht, nicht ohne Anwesenheit von FSB und NTV, den Antrag auf Abschiebung nicht einmal zu behandeln. Der Flüchtling wurde ins Polizeirevier zurückgebracht und nach 48 Stunden freigelassen.

In einer Presseerklärung hierzu schildert Grazhdanskoe sodejstvie das Schicksal des Flüchtlings: Noch als Minderjähriger ist er vor der Hungersnot in Nordkorea nach China geflohen, wo er in der Illegalität leben musste und schließlich doch ausgeliefert wurde. In Nordkorea wurde er zu 10 Jahren Haft verurteilt.
Die Haftbedingungen waren so unerträglich, dass er nach einem Jahr mit mehreren Mitgefangenen einen Fluchtversuch unternahm. Die meisten der anderen wurden gefasst und bezahlten den Versuch mit dem  Leben; ihm gelang es, erneut nach China zu entkommen. Um der ständigen Auslieferungsgefahr zu entgehen, floh er schließlich weiter nach Russland, wo jetzt sein Asylverfahren eingeleitet wird.

Quellen:

NTV-Sendung vom 10.10.2013: http://www.ntv.ru/novosti/673217/

Donnerstag, 17. Oktober 2013

MEMORIAL Rjasan verliert vor Gericht

Verwarnung gegen MEMORIAL Rjasan bleibt in Kraft


MEMORIAL Rjasan war der erste MEMORIAL-Verband, der nach den umfassenden Überprüfungen im Frühjahr im Zusammenhang mit dem „Agentengesetz“ am 23. April 2013 eine Verwarnung erhielt.

MEMORIAL Rjasan wurde darauf hingewiesen, dass seine Tätigkeit im Sinne seiner Satzung „politisch“ sei. Vor Gericht führte der Staatsanwalt ausdrücklich das von MEMORIAL betriebene Web-Portal „hro.org“ als Beleg dafür an.  Da der Verband finanziell aus dem Ausland unterstützt werde, dürfe er seine Arbeit nur fortsetzen, sofern er sich als „ausländischer Agent“ registrieren lasse.

MEMORIAL Rjasan hat gegen diese Verwarnung Widerspruch eingelegt. Wie die Juristen von MEMORIAL betonten, lagen der Staatsanwaltschaft bei der Überprüfung keinerlei Hinweise auf etwaige geplante Gesetzesverstöße vor. Somit bestand kein Anlass zu einer Verwarnung.
Ihrer Satzung entsprechend, auf die sich die Verwarnung ausdrücklich bezieht, will die Organisation mit ihrer Arbeit die Einhaltung der russischen Gesetzgebung und die Achtung der Menschenrechte fördern. Dies kann nach Auffassung der Vertreter von MEMORIAL nicht als „politische Tätigkeit“ ausgelegt werden.

Das Bezirksgericht in Rjasan folgte in seiner Entscheidung vom 16.10.2013 der Staatsanwaltschaft und erklärte die Verwarnung für rechtens – ein Urteil, das MEMORIAL erneut anfechten wird.

Montag, 14. Oktober 2013

Verhandlung der “Zivilklage” gegen ADZ MEMORIAL vertagt

Anwesenheit von Journalisten nicht erwünscht 


Die für den 14.10. anberaumte Gerichtsverhandlung im Zusammenhang mit der von der Staatsanwaltschaft gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) MEMORIAL Petersburg initiierten „Zivilklage“ wurde auf den 11. November vertragt, da kein Vertreter der „dritten Partei“ – des Justizministeriums – erschienen war.

Anders als bei einem Administrativverfahren kann das ADZ in Folge dieser Klage nicht nur zu einer Geldstrafe verurteilt, sondern auch zu bestimmten Maßnahmen gezwungen werden, etwa dazu, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen. Zu diesem Schritt ist das ADZ nicht bereit.

Das Bezirksgericht gab mehreren Anträgen der Staatsanwaltschaft statt. So muss das ADZ Auskunft geben über sämtliche Kontenbewegungen seit Eröffnung der Konten bis zum 14.10.2013. Ob der dem Zentrum zur Last gelegte Bericht an die UNO über bedrohte Minderheiten als „politische Tätigkeit“ definiert werden kann, soll im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Experte der Pädagogischen Herzen-Universität/St. Petersburg untersuchen.

Der Antrag des ADZ, für die anstehende Verhandlung einen größeren Raum zur Verfügung zu stellen oder eine Videoübertragung zu ermöglichen, wurde hingegen abgelehnt. Nach Auffassung der Staatsanwältin würde die „Anwesenheit von Journalisten die Verhandlung stören“.

(Siehe auch unsere Berichte vom 26.9. und 9.10.2013)

Samstag, 12. Oktober 2013

Anerkennung für Svetlana Gannuschkina

Svetlana Gannuschkina wird mit Stieg-Larsson-Preis ausgezeichnet


Der Stieg-Larsson-Preis wurde 2009 von dem Vater und dem Bruder des schwedischen Autors sowie dem Verlag Norstedts gestiftet. Er wird jährlich an Personen oder Organisationen verliehen, die im Sinne Stieg Larssons tätig sind. Der Journalist und Autor Stieg Larsson (1954-2004) hat sich zeitlebens gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagiert und war deshalb häufig Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt.

Svetlana Gannuschkina erhält die Auszeichnung „für ihre „beharrliche und mutige Arbeit zum Schutz der Menschenrechte in Russland“. Sie habe mit dem Einsatz für die Rechte von Migranten und Zwangsumsiedlern eine wichtige Rolle für die Entwicklung der Demokratie in Russland gespielt. „Trotz aller Bedrohungen und politischen Schwierigkeiten setzt sie die Arbeit in zwei Organisationen fort, die täglich Menschen helfen, die Diskriminierungen und Gewalt erfahren.“

Svetlana Gannuschkina und ihre Organisationen – das Menschenrechtszentrum Memorial sowie die Flüchtlingshilfsorganisation „Grazhdanskoe sodejstvie“ - wurden bereits mehrfach ausgezeichnet, u.a. 2003 mit dem Menschenrechtspreis von Amnesty International und 2004 mit dem Nansen-Flüchtlingspreis. 2012 nannte das Magazin „Newsweek“ Gannuschkina eine der 150 mutigsten Frauen der Welt.

Die verdiente Anerkennung bleibt ihr im eigenen Lande häufig versagt. Der berüchtigte Sender NTV hat kürzlich in bekannter Manier eine Hetzsendung gegen sie ausgestrahlt und der „skandalträchtigen“ Menschenrechtlerin unterstellt, Immigranten Unterschlupf zu gewähren, die wegen Mitgliedschaft in ungesetzlichen bewaffneten Einheiten vorbestraft seien oder mit den SIcherheitssorganen in anderen Ländern „Probleme hätten“ – eine Aussage, die für politische Flüchtlinge nahezu zwangsläufig zutrifft.

Svetlana Gannuschkina wird die Auszeichnung am 7. November in Stockholm entgegennehmen.

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Gerichtsentscheid zugunsten der Direktorin des ADZ MEMORIAL Petersburg

Am 7. Oktober verhandelte ein Petersburger Bezirksgericht über das Administrativverfahren gegen das Antidiskriminierungszentrum (ADZ) MEMORIAL Petersburg sowie gegen dessen Direktorin Olga Abramenko.

Nachdem der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einleitung eines Strafverfahrens zuvor in mehreren Instanzen gescheitert war, hatte das Petersburger Stadtgericht entschieden, dass ein Bezirksgericht den Fall, konkret den Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen die Abweisung einer Klage durch die erste Instanz (ein Friedensgericht), behandeln müsse.

Im Verfahren gegen Olga Abramenko bestätigte das Gericht den Entscheid der ersten Instanz zugunsten des ADZ und folgte hiermit der Argumentation von Olga Zejtlina, der Anwältin des Zentrums. (Das Urteil im analogen Administrativverfahren gegen das ADZ selbst erfolgt vermutlich nächste Woche.)

Die erste Instanz hatte den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens abgewiesen, da es bei der Überprüfung des ADZ zu gravierenden Fehlern und Gesetzesverstößen durch die Staatsanwaltschaft gekommen sei. Diese Fehler habe die Staatsanwaltschaft nicht bestritten, so Olga Zejtlina. Daher hätte der Staatsanwalt die Beanstandungen des Gerichts innerhalb von drei Tagen berücksichtigen und die Fehler beheben müssen, statt die Entscheidung des Gerichts anzufechten.

Abgesehen von diesem Administrativverfahren läuft noch ein weiteres gegen das ADZ MEMORIAL Petersburg, das die Staatsanwaltschaft "im Interesse eines "unbestimmten Personenkreises" eingeleitet hat (s. unsere Meldung vom 26.9). Verhandelt wird hier am 14. Oktober.

Mittwoch, 9. Oktober 2013

„Wir lassen uns nicht unterkriegen – Russlands Zivilgesellschaft unter Druck“

Unter diesem Titel fand am 7. Oktober im Foyer des Kammermusiksaals der Philharmonie von Berlin vor dem Konzert für Menschenrechte eine Gesprächsrunde statt. Astrid Frohloff (Reporter ohne Grenzen) sprach mit Svetlana Gannuschkina (Memorial, „Zivile Unterstützung“) und Peter Franck (Amnesty International).
Swetlana Gannuschkina erläuterte die Gründe für ihr Ausscheiden aus dem Menschenrechtsrat beim Präsidenten, dessen Mitglied sie jahrelang gewesen war. Unmittelbarer Anlass war am 24. September 2011 die Erklärung von Präsident Medvedev, für eine weitere Amtszeit nicht zu kandidieren. Diese Entscheidung sei vor vier Jahren mit Putin abgesprochen worden. Für Svetlana Gannuschkina war dies ein Schlag ins Gesicht – sie fühlte sich als Vertreterin der Zivilgesellschaft und als Staatsbürger so wenig ernst genommen, dass sie ihre weitere Tätigkeit in einem Rat beim Präsidenten nicht mehr für sinnvoll hielt.

Die folgende Zeit habe ihre negativen Erwartungen bestätigt: Gegen jedes der restriktiven Gesetze, die nach Putins Amtsantritt verabschiedet wurden, meldeten sowohl der Vorsitzende des Menschenrechtsrat Fedotov als auch der Menschenrechtsbeauftragte Lukin bei Präsident Putin immer wieder Bedenken an und übergaben ihm persönlich ausführliche Gutachten, die die geplanten Gesetze analysierten und eindringlich kritisierten. Keiner ihrer Einsprüche hatte Erfolg.

Svetlana Gannuschkina berichtete über die Überprüfungen bei den beiden Organisationen, denen sie angehört – dem Menschenrechtszentrum Memorial und „Zivile Unterstützung“ – einer Flüchtlingshilfeorganisation. Das Menschenrechtszentrum erhielt danach eine Aufforderung, sich als „ausländischer Agent“ zu registrieren. Natürlich hat das Zentrum Widerspruch eingelegt, die Gerichtsverhandlung wurde mehrfach vertragt und ist jetzt für den 18. November anberaumt.

Die Mitarbeiter von „Zivile Unterstützung“ hatten, nachdem die Staatsanwaltschaft immer absurdere Forderungen gestellt und innerhalb kürzester Zeiträume Unmengen von Unterlagen verlangt hatte, sich schließlich geweigert, diesen Forderungen nachzukommen. Dafür wurde die Organisation mit einer Strafzahlung belegt, die inzwischen (nach erfolglosem Widerspruch) rechtskräftig ist. Außerdem hat die Organisation gegen die Überprüfung selbst geklagt, die in ihren Augen gesetzwidrig ist. Das Urteil steht noch aus, und Svetlana Gannuschkina rechnet mit weiteren Überprüfungen.

Für Peter Franck ist das Gesetz schon wegen seiner mangelnden Präzision und ungenauen Bestimmungen problematisch. So ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Jede Organisation, die in irgendeiner Weise versucht, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen, kann als politisch tätig eingestuft werden. Wenn sie Fördergelder aus dem Ausland erhalten hat, gilt sie damit als "ausländischer Agent".

Peter Franck wie Svetlana Gannuschkina wandten sich ausdrücklich an eventuell anwesende Vertreter Russlands, etwa Mitarbeiter der Russischen Botschaft, und betonten, dass sich die Arbeit ihrer Organisationen keineswegs gegen Russland richte. Im Gegenteil, "wir lieben unser Land", so Svetlana Gannuschkina.

Sonntag, 6. Oktober 2013

Ales Bjaljatski erhält Václav-Havel-Preis

Ales Bjaljatski, politischer Gefangener in Belarus, ist am 30. September mit dem Václav-Havel-Preis für Menschenrechte ausgezeichnet worden, den die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) in diesem Jahr erstmals verliehen hat. Dieser Preis soll Personen für ihren herausragenden Einsatz für Menschenrechte würdigen. 2012 war Bjaljatski bereits von der Heinrich-Böll-Stiftung mit dem Petra-Kelly-Preis geehrt worden. Er wurde bereits mehrfach, zuletzt im Februar dieses Jahres, für den Nobelpreis nominiert, ebenso ist er in der engeren Wahl für den Sacharov-Preis des Europäischen Parlaments.

Bjaljatski ist Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation Vjasna, zu deren Gründern er  1996 gehörte und die 2003 verboten wurde (das belorussische Obersten Gericht hat ihre Registrierung annulliert). Seit 2007 ist er Vizepräsident der FIDH (Fédération internationale des ligues des droits de l’Homme, ein Dachverband mehrerer Menschenrechtsorganisationen). Er hatte sich über zwei Jahrzehnte intensiv für Opfer politischer Verfolgungen in seinem Land eingesetzt. Im August 2011 wurde er verhaftet und am 24. November 2011 zu viereinhalb Jahren Freiheitsentzug wegen angeblicher Steuerhinterziehung verurteilt. – Für den inhaftierten Bjaljatski nahm seine Frau, Natalia Pintschuk, den Preis entgegen.

Mit Václav Havel war Bjaljatski persönlich bekannt. Drei Tage vor seinem Tod richtete Havel an ihn und eine Reihe weiterer politischer Gefangener in Belarus einen Brief aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels, in dem er sie seiner Unterstützung versicherte.

Siehe auch: http://freeales.fidh.net/2013/09/bialiatski-receives-pace-human-rights-prize/
http://freeales.fidh.net/2011/12/havels-last-letter-to-belarusian-jailed-activists/
http://www.hro.org/node/17576

Donnerstag, 3. Oktober 2013

Bundespräsident Gauck besucht GULAG-Ausstellung

Bundespräsident Joachim Gauck ist am 30. September mit dem Vorsitzenden der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL Arsenij Roginskij zusammengetroffen. Anschließend begleitete Roginskij den Bundespräsidenten durch die GULAG-Ausstellung, die derzeit im Deutschen Historischen Museum in Berlin gezeigt wird. Die Ausstellung "GULAG. Spuren und Zeugnisse 1929-1956" ist ein gemeinsames Projekt von MEMORIAL und der Gedenkstätte Buchenwald.

Gesprächsthemen waren die Kernpunkte der Arbeit von MEMORIAL – die Auseinandersetzung mit der totalitären Vergangenheit sowie die aktuelle Menschenrechtslage in Russland heute und die Entwicklung der Zivilgesellschaft.Gauck würdigte ausdrücklich das Wirken von MEMORIAL in Russland.

Justizministerium setzt Tätigkeit eines Golos-Verbandes für drei Monate aus

Nachdem das russische Justizministerium bereits die Tätigkeit der Assoziation „Golos“ (die Stimme) bereits für ein halbes Jahr ausgesetzt hatte, wurde diese Maßnahme jetzt auch gegen einen ihrer Verbände angewandt. Am 30. September verfügte das Justizministerium, dass die "Regionale gesellschaftliche Organisation zum Schutz demokratischer Rechte und Freiheiten ‚Golos‘" für die kommenden drei Monate (bis zum 30. Dezember) nicht tätig sein darf. Das bedeutet, dass sie keinerlei Aktionen und Veranstaltungen durchführen und keine Zahlungen vornehmen darf, abgesehen von obligatorischen Zahlungen (Gehälter, Miete, Steuern, Strafen).

Grund für diese Maßnahme ist die Weigerung der Organisation, eine Eintragung in das Verzeichnis „ausländischer Agenten“ zu beantragen. In derselben Angelegenheit war im Juni bereits eine Strafzahlung in Höhe von 300.000 Rubeln (ca. 7.000 Euro) verhängt worden.

Bedeutende Auswirkungen auf die Tätigkeit von Golos wird dies nicht haben. Im Juli haben Mitarbeiter der Assoziation Golos, deren Tätigkeit bereits ausgesetzt war, die "Interregionale Bewegung zum Schutz der Wählerrechte 'Golos'" ins Leben gerufen. Diese sucht die Arbeit der Assoziation Golos fortzuführen und dabei ohne ausländische Fördergelder auszukommen. Sie wirbt intensiv um Spenden aus Russland selbst.

Montag, 30. September 2013

Unterstellungen gegen MEMORIAL-Verband in Petersburg

Im Frühjahr wurden alle drei Petersburger MEMORIAL-Verbände überprüft. Anders als das Antidiskriminierungszentrum erhielten die beiden anderen Verbände – das wissenschaftliche Informationszentrum (NITs) und die Sozialstation – zwar Bescheide, die zur Beseitigung bestimmter Mängel oder formaler Fehler aufforderten, die jedoch nichts mit einem angeblichen Status als „ausländische Agenten“ zu tun hatten. Die Sozialstation erhielt diesen Bescheid am 9. Juli.

Ohne dass zuvor von Seiten der Staatsanwaltschaft davon die Rede gewesen wäre, hat Generalstaatsanwalt Tschajka in seinem Rechenschaftsbericht vor dem Föderationsrat am 10. Juli gravierende Vorwürfe gegen die Sozialstation erhoben. Fördergelder, die für die Altenhilfe bestimmt waren, seien größtenteils nicht diesem Zweck zugeführt, sondern für Mietzahlungen und Gehälter verwendet worden.

Nachdem MEMORIAL Petersburg gegen diese Unterstellungen entschieden protestiert und eine Richtigstellung gefordert hatte, zog am 22. Juli der Stellvertretende Petersburger Staatsanwalt Resonov nach und bekräftigte die Vorwürfe. Er bezog sich erstmals ausdrücklich auf die finanzielle Unterstützung durch MEMORIAL Deutschland und unterstellt damit, dass die von uns stammenden Mittel und gesammelten Spenden zumindest teilweise veruntreut worden seien.

In einem Schreiben an Galina Schkolnik, die Leiterin der Petersburger Sozialstation, hat der Vorstand von MEMORIAL Deutschland den Verband seiner Unterstützung versichert:

"Seit vielen Jahren unterstützen wir unsere Partner in St. Petersburg, indem wir z. B. gemeinsam Benefizkonzerte russischer Künstler in Deutschland organisieren und Seniorenpatenschaften vermitteln und auf diese Weise Spendengelder einwerben, die in St. Petersburg für die Sozialarbeit verwendet werden.

Auf der Website unserer Organisation berichten wir über die Arbeit unserer Petersburger Partner, wir leben und erleben einen regen Austausch mit den Petersburger Kollegen und berichten hier in Deutschland über die wertvolle Arbeit, die mit viel Engagement in Petersburg geleistet wird.

In Zusammenhang mit einem vom 1. Mai 2011 bis zum 30. April 2014 laufenden Kooperationsvertrag mit der Bundesstiftung 'Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)' war es durch den Eigenanteil von MEMORIAL Deutschland möglich, neben der Sozial- und Altenarbeit auch Mietkosten und Gehälter abzudecken.

MEMORIAL Deutschland erhielt und erhält aus St. Petersburg regelmäßig Abrechnungen über die Verwendung der überwiesenen Spendengelder."

Donnerstag, 26. September 2013

Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL Petersburg unter verschärftem Druck

Ein Gerichtstermin fand am 23.9. statt, die Fortsetzung folgt im Oktober


Die Staatsanwaltschaft hat zwei Verfahren gegen das ADZ eingeleitet, beide im Zusammenhang damit, dass es sich nicht als „ausländischer Agent“ registrieren lässt, da es ausländische Fördergelder erhält und nach Auffassung der Behörden politisch tätig ist.

Beleg für die politische Tätigkeit ist ein Bericht an den UNO-Ausschuss für Folter, der u. a. Polizeiwillkür gegen gefährdete Gruppen (Titel des Berichts: "Roma, Migranten, Aktivisten - Opfer polizeilicher Willkür" - mit "Aktivisten" sind Teilnehmer an politischen Protestkundgebungen gemeint) beschreibt. Dieser Bericht, wohlgemerkt vor Inkrafttreten des Agentengesetzes verfasst, ist wesentlicher Gegenstand der Klage. Die darin geäußerte Kritik am Verhalten russischer Sicherheitsorgane und die entsprechenden Reformvorschläge und Empfehlungen werden nicht nur als Indiz für politische Tätigkeit gewertet, sondern als beleidigend für die Mitarbeiter der Sicherheitsorgane und zudem als unbegründet dargestellt – sie basierten allein auf den Aussagen der zitierten Minderheiten (Roma).

Im ersten Verfahren geht es um den (angeblichen) administrativen Rechtsverstoß der unterlassenen Registrierung als „ausländischer Agent“. Hier war die Staatsanwaltschaft bisher in mehreren Instanzen gescheitert - wegen gravierender Verfahrensfehler und Mängeln hatten die Gerichte die Klage gar nicht zur Verhandlung zugelassen. Das zweite Verfahren ist eine Zivilklage der Staatsanwaltschaft: Sie agiert hier „zum Schutz“ eines unbestimmten Personenkreises, in dessen Interesse die Registrierung von MEMORIAL als "ausländischer Agent" liegen soll. In der Klage selbst wird dabei explizit betont, dass sich nicht ermitteln lässt, wessen Rechte hier verletzt werden und um welchen Personenkreis es sich handelt.

Dieses zweite Verfahren ist präzedenzlos und bedrohlicher – hier besteht die reale Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft die Eintragung der Organisation als ausländischer Agent erzwingen könnte.
Am 23. September fand eine erste Verhandlung statt. Als "dritte Partei", de facto auf Seiten der Anklage, fungierte eine Vertreterin des Justizministeriums in Petersburg. Anträge des ADZ, das Justizministerium als Teilnehmer zum Verfahren nicht zuzulassen, wurden abgelehnt, wie auch alle weiteren Anträge des ADZ (das ADZ hatte u. a. Stellungnahmen der UNO vorgelegt, deren eine ausdrücklich auf die Arbeit des ADZ eingeht, sowie ein Statement des Kommissars für Menschenrechte im Europarat).


Die nächsten Gerichtstermine wurden auf den 7. Oktober (Administrativverfahren) und 14. Oktober ("Zivilklage") angesetzt.


26.9.2013

Montag, 23. September 2013

"Es gilt nicht, das Gesetz zu verbessern – wir müssen seine Aufhebung erreichen"

Die Teilnehmer einer Konferenz der Moskauer Helsinki-Gruppe – Vertreter wichtiger NGOs in Russland - diskutierten verschiedene Änderungsvorschläge des berüchtigten „Agentengesetzes“, die das Komitee für gesellschaftliche Initiativen (KGI) von Alexej Kudrin und der Menschenrechtsrat vorgebracht hatten.

Die Vorschläge betrafen die Definition „politischer Tätigkeit“ und des „ausländischen Agenten“. (politisch tätige NGOs, die ausländische Fördergelder erhalten, gelten dem Gesetz zufolge als „ausländische Agenten“). Das KGI will „politische Tätigkeit“ als „Kampf um die politische Macht“ definieren. Als „ausländische Agenten“ dürften allenfalls Organisationen gelten, die vertraglich festgelegte Aufträge ausländischer Geldgeber ausführen.
Auch in den Augen der KGI wäre es besser, den Terminus des ausländischen Agenten fallen zu lassen, das scheint ihr aber im Augenblick unrealistisch, daher gehe es darum, den „Schaden zu minimieren“ (so Andrej Maximov im „Kommersant“).

Die Position des Menschenrechtsrats ist ähnlich. Als Kompromiss wird vorgeschlagen, NGOs, die erhebliche Fördergelder aus dem Ausland erhalten, einer strengeren Rechenschaftspflicht zu unterziehen.

Ungeachtet dieser Diskussionen sind sich die NGO-Vertreter in ihrer grundlegenden Ablehnung des NGO-Agentengesetzes einig. Ihnen geht es nicht um einzelne Korrekturen – Ziel ist die Aufhebung des diskriminierenden Gesetzes.

Quellen:

Schalamow-Ausstellung im Literaturhaus Berlin

Vom 27.9. bis 8.12.2013 wird im Literaturhaus Berlin die Ausstellung „Leben oder Schreiben. Der Erzähler Warlam Schalamow“ gezeigt.

Am 26.9. um 18 Uhr findet die offizielle Eröffnung statt mit Ernest Wichner vom Literaturhaus Berlin, Irina Ostrowskaja (Memorial Moskau), Valeri Jessipow (Schalamow-Biograph) und Wilfried F. Schoeller (Kurator).

Weitere Informationen finden Sie hier:

Sonntag, 22. September 2013

Gesetz soll Voraussetzungen für außerplanmäßige NGO-Kontrollen erweitern

Der Ausschuss für gesellschaftliche Vereinigungen und Organisationen in der russischen Staatsduma hat empfohlen, in erster Lesung einen Gesetzentwurf anzunehmen, der die Voraussetzungen für außerplanmäßige Überprüfungen von NGOs noch erweitert. Dieser Entwurf des Justizministeriums, von der zuständigen Regierungskommission Anfang Juni gebilligt, war Ende Juni in der DUMA eingebracht worden (vgl. unsere Meldung vom 5. Juni).

Außerplanmäßige Überprüfungen können auf Anweisung des Staatsanwalts, der Regierung und des Präsidenten ebenso wie auf Grund von Anzeigen vorgenommen werden.

Eine Vertreterin des Justizministeriums rechtfertigte den Gesetzentwurf mit dem Argument, ihre Behörde habe „die Kontrolle über einige Organisationen“ verloren. Die Gesellschaftskammer der Russischen Föderation lehnt den Entwurf dagegen ab. Das Gesetz könne die „Arbeit der NGOs erschweren, sich nachteilig auf ihren Ruf und auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft in Russland insgesamt auswirken“, heißt es in ihrer Erklärung.


Dienstag, 17. September 2013

Russisches Justizministerium: MEMORIAL Komi ist kein "ausländischer Agent"



Das russische Justizministerium hat die Überprüfung des Memorial-Verbandes in Komi beendet. Es ist zum Ergebnis gekommen, dass MEMORIAL Komi keiner politischen Tätigkeit nachgeht und sich daher nicht als „ausländischer Agent“ registrieren muss.

Damit widerspricht das Justizministerium der Sicht des regionalen Staatsanwalts. MEMORIAL Komi hatte im April eine Verwarnung bekommen. In seiner Sicht muss sich der Verband als Organisation, die sich mit Politik befasst (schon deshalb, weil sie Kontakte zu staatlichen Behörden unterhält) und ausländische Fördergelder erhalte, als „ausländischer Agent“ registrieren lassen.

Igor Sazhin, der Leiter dieses Verbands, sagte, dass die Mitglieder sich in dieser rechtlichen Hinsicht jetzt sicherer fühlten. Allerdings geht er davon aus, dass es dennoch zu weiteren Provokationen gegen MEMORIAL kommen könnte (im Frühsommer war die Mitgliederversammlung von nationalistischen Gruppen attackiert, die Wohnungen einzelner Mitglieder waren mit Aufklebern versehen worden und anderes mehr).

Das für den 13. September angesetzte Gerichtsverfahren gegen das Menschenrechtszentrum MEMORIAL in Moskau ist inzwischen erneut, und zwar auf den 18. November, vertagt worden.

Quellen: http://7x7-journal.ru/post/27665?r=komi (Verwarnung);
http://hro.org/node/17458 (Entscheidung des Justizministeriums)

Chodorkovskij an die Angeklagten im Bolotnaja-Prozess

In einem offenen Brief vom 11.09.2013 unterstützt Chodorkovskij die Angeklagten im so genannten Bolotnaja-Prozess:

Liebe Freunde,

ich denke, dass ich besser als viele andere verstehe, was ihr gerade empfindet, nachdem ich unserem skrupellosen und unbarmherzigen „Rechts- und Vollzugssystem“ gegenüberstand.

Jeder von uns hat Detektivgeschichten gelesen und hat Fernsehserien angeschaut, in denen sich das Recht sogar gegen die größten Gesetzesbrecher durchsetzt.

Ich erinnere mich an das, was mich am meisten entsetzte: dass von Anfang an die Person, die vorgab ein Richter zu sein, mich als eine niedrigere Lebensform erachtete, etwa wie ein Leibeigener oder römischer Sklave, wobei der „Herr“ in Uniform überhaupt nichts beweisen musste: seine Worte wurden für bare Münze genommen, während meinen nur mit Verachtung zugehört wurde und ohne jede Absicht, sie zu berücksichtigen.

Ich rede noch nicht einmal über solche komplexe Grundsätze wie die Unschuldsvermutung oder Sachen im Zweifel für den Angeklagten auszulegen usw. „Sie“ könnten sich kaum weniger um das Recht scheren.

Jedoch ist man am Anfang verletzt über die Weigerung, dich als menschliches Wesen anzusehen, als einen Gleichen, der die Wahrheit erzählt, einfach weil es das Richtige ist.

Donnerstag, 5. September 2013

To Russia with Love ....

  Konzert und Forum für Menschenrechte in Russland

§  Am 7. Oktober 2013 im Kammermusiksaal der Philharmonie Berlin
§  Ab 18 Uhr: freier Eintritt zum NGO-Informationsforum
§  18.30 Uhr: Diskussionsrunde zum Thema „Wir lassen uns nicht einschüchtern – die russische Zivilgesellschaft unter Druck“
§  20 Uhr: Konzert
Mit GIDON KREMER und der KREMERATA BALTICA, MARTHA ARGERICH, NICOLAS ALTSTAEDT, DANIEL BARENBOIM, KHATIA BuniatishVili, ROMAN KOFMAN, GiYa Kancheli, ELSBETH MOSER, Sergei Nakariakov, EMMANUEL PAHUD und dem SHCHEDRYK-KINDERCHOR
Herausragende Musiker wie Leonard Bernstein, Mstislaw Rostropowitsch oder Yehudi Menuhin haben zusammen mit vielen anderen den Kampf für die Freiheit unterstützt. Diese Tradition fortsetzend wollen die Kremerata Baltica und Gidon Kremer gemeinsam mit anderen weltberühmten Künstlern auf die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Russland mit der Sonderveranstaltung „To Russia with Love“ aufmerksam machen. Das musikalische Programm umfasst Werke russischer Komponisten wie Schostakowitsch, Tschaikowsky und Rachmaninow sowie die Premiere von Giya Kanchelis „Angels of Sorrow“, das den unschuldigen Opfern unserer Zeit gewidmet ist.
Gidon Kremer erklärt sein Engagement für diesen besonderen Abend so: „Ich bin kein Politiker, doch ich halte es mit Alexander Puschkin, der sagte, sein Platz sei auf der Bühne und man müsse all den ‚guten Willen‘ einsetzen, den man als Künstler zur Verfügung habe.“ Kremer fügt hinzu: „Ich habe das Glück, dass ich mit meiner Meinung nicht allein bin und dass so viele tolle Freunde aus der Welt der Musik diese Konzertveranstaltung unterstützen, um sich mit dem russischen Volk in seinem Kampf für Menschenrechte zu solidarisieren.“
Von den friedlichen Demonstranten des Bolotnaja-Platzes, auf die nun ein politischer Prozess wartet, über die Verfolgung von Nichtregierungsorganisationen als „ausländische Agenten“, die Drangsalierung von homosexuellen Menschen und LGBT-Aktivisten, die Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern und Umweltaktivisten, den im Gefängnis verstorbenen Sergei Magnitsky bis hin zu den am längsten inhaftierten politischen Gefangenen der neueren russischen Geschichte, Michail Chodorkowski und Platon Lebedew: die Menschenrechte sind in Russland zunehmend in Gefahr. Die heutigen Machthaber dulden keinerlei politische Kritik, auch nicht als Zeichen einer gesunden Demokratie. Stattdessen werden Kritiker im heutigen Russland verfolgt und für ihre Überzeugungen eingesperrt. In russischen Haftanstalten und auf Polizeistationen gibt es nur unzureichenden Schutz vor Folter und Misshandlungen. Politische Morde werden nicht hinreichend untersucht und vielfach nie aufgeklärt. Die Gerichte sind nicht unabhängig und werden als Mittel zur Unterdrückung eingesetzt. Der Kreml verfügt über ein Informationsmonopol durch die staatlichen TV-Sender und unterdrückt unabhängige Medien, um jegliche kritischen Stimmen zum Schweigen zu bringen.
„To Russia with Love“ findet am 7. Oktober 2013 statt, dem siebten Jahrestag der Ermordung der Journalistin und Regierungskritikerin Anna Politkowskaja. Die Veranstaltung ist ihr gewidmet wie auch all den anderen mutigen Menschen in Russland, die trotz aller Bedrohungen ihren Einsatz für die Menschenrechte fortsetzen.


Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International Deutschland, die Stiftung Menschenrechte, Memorial Deutschland, der Verein Deutsch-Russischer Austausch, Reporter ohne Grenzen Deutschland, das Lew Kopelew Forum und die Zeitschrift Osteuropa unterstützen die Veranstaltung.
Peter Franck, Russlandexperte von Amnesty International Deutschland, dazu: „Die Lage der russischen NGOs, mit denen wir seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten, hat sich in den letzten Monaten dramatisch zugespitzt. Wir sind alle Teil derselben internationalen Zivilgesellschaft und unterstützen gerne die Initiative der Kremerata Baltica und Gidon Kremers sowie der übrigen Musiker, mit dem Konzert ein Zeichen der Solidarität zu senden.“
Vor dem Konzert findet im Foyer eine Diskussionsrunde zur Menschenrechtslage in Russland statt. Dabei wird es Gelegenheit zum Gespräch mit NGO-Vertretern geben, die Einblicke in ihre Arbeit bieten. Darüber hinaus können die Gäste an Aktionen zugunsten politischer Häftlinge teilnehmen und einen Beitrag zur Unterstützung von NGOs leisten, die in Russland starkem Druck ausgesetzt sind.
Die Teilnahme an der Diskussionsrunde und am NGO-Informationsforum ist kostenlos. Alle Künstler treten ohne Gage auf.
Eintrittskarten für das Konzert
Montag, 7. Oktober 2013, 20.00 Uhr
Kammermusiksaal der Philharmonie Berlin
Preise: 67,30 € | 56,30 € | 45,30 € | 34,30 € – inkl. Buchungsgebühren
Hotline: 030 – 47 99 74 66 | Online: www.eventim.de