Montag, 30. September 2013

Unterstellungen gegen MEMORIAL-Verband in Petersburg

Im Frühjahr wurden alle drei Petersburger MEMORIAL-Verbände überprüft. Anders als das Antidiskriminierungszentrum erhielten die beiden anderen Verbände – das wissenschaftliche Informationszentrum (NITs) und die Sozialstation – zwar Bescheide, die zur Beseitigung bestimmter Mängel oder formaler Fehler aufforderten, die jedoch nichts mit einem angeblichen Status als „ausländische Agenten“ zu tun hatten. Die Sozialstation erhielt diesen Bescheid am 9. Juli.

Ohne dass zuvor von Seiten der Staatsanwaltschaft davon die Rede gewesen wäre, hat Generalstaatsanwalt Tschajka in seinem Rechenschaftsbericht vor dem Föderationsrat am 10. Juli gravierende Vorwürfe gegen die Sozialstation erhoben. Fördergelder, die für die Altenhilfe bestimmt waren, seien größtenteils nicht diesem Zweck zugeführt, sondern für Mietzahlungen und Gehälter verwendet worden.

Nachdem MEMORIAL Petersburg gegen diese Unterstellungen entschieden protestiert und eine Richtigstellung gefordert hatte, zog am 22. Juli der Stellvertretende Petersburger Staatsanwalt Resonov nach und bekräftigte die Vorwürfe. Er bezog sich erstmals ausdrücklich auf die finanzielle Unterstützung durch MEMORIAL Deutschland und unterstellt damit, dass die von uns stammenden Mittel und gesammelten Spenden zumindest teilweise veruntreut worden seien.

In einem Schreiben an Galina Schkolnik, die Leiterin der Petersburger Sozialstation, hat der Vorstand von MEMORIAL Deutschland den Verband seiner Unterstützung versichert:

"Seit vielen Jahren unterstützen wir unsere Partner in St. Petersburg, indem wir z. B. gemeinsam Benefizkonzerte russischer Künstler in Deutschland organisieren und Seniorenpatenschaften vermitteln und auf diese Weise Spendengelder einwerben, die in St. Petersburg für die Sozialarbeit verwendet werden.

Auf der Website unserer Organisation berichten wir über die Arbeit unserer Petersburger Partner, wir leben und erleben einen regen Austausch mit den Petersburger Kollegen und berichten hier in Deutschland über die wertvolle Arbeit, die mit viel Engagement in Petersburg geleistet wird.

In Zusammenhang mit einem vom 1. Mai 2011 bis zum 30. April 2014 laufenden Kooperationsvertrag mit der Bundesstiftung 'Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)' war es durch den Eigenanteil von MEMORIAL Deutschland möglich, neben der Sozial- und Altenarbeit auch Mietkosten und Gehälter abzudecken.

MEMORIAL Deutschland erhielt und erhält aus St. Petersburg regelmäßig Abrechnungen über die Verwendung der überwiesenen Spendengelder."

Donnerstag, 26. September 2013

Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL Petersburg unter verschärftem Druck

Ein Gerichtstermin fand am 23.9. statt, die Fortsetzung folgt im Oktober


Die Staatsanwaltschaft hat zwei Verfahren gegen das ADZ eingeleitet, beide im Zusammenhang damit, dass es sich nicht als „ausländischer Agent“ registrieren lässt, da es ausländische Fördergelder erhält und nach Auffassung der Behörden politisch tätig ist.

Beleg für die politische Tätigkeit ist ein Bericht an den UNO-Ausschuss für Folter, der u. a. Polizeiwillkür gegen gefährdete Gruppen (Titel des Berichts: "Roma, Migranten, Aktivisten - Opfer polizeilicher Willkür" - mit "Aktivisten" sind Teilnehmer an politischen Protestkundgebungen gemeint) beschreibt. Dieser Bericht, wohlgemerkt vor Inkrafttreten des Agentengesetzes verfasst, ist wesentlicher Gegenstand der Klage. Die darin geäußerte Kritik am Verhalten russischer Sicherheitsorgane und die entsprechenden Reformvorschläge und Empfehlungen werden nicht nur als Indiz für politische Tätigkeit gewertet, sondern als beleidigend für die Mitarbeiter der Sicherheitsorgane und zudem als unbegründet dargestellt – sie basierten allein auf den Aussagen der zitierten Minderheiten (Roma).

Im ersten Verfahren geht es um den (angeblichen) administrativen Rechtsverstoß der unterlassenen Registrierung als „ausländischer Agent“. Hier war die Staatsanwaltschaft bisher in mehreren Instanzen gescheitert - wegen gravierender Verfahrensfehler und Mängeln hatten die Gerichte die Klage gar nicht zur Verhandlung zugelassen. Das zweite Verfahren ist eine Zivilklage der Staatsanwaltschaft: Sie agiert hier „zum Schutz“ eines unbestimmten Personenkreises, in dessen Interesse die Registrierung von MEMORIAL als "ausländischer Agent" liegen soll. In der Klage selbst wird dabei explizit betont, dass sich nicht ermitteln lässt, wessen Rechte hier verletzt werden und um welchen Personenkreis es sich handelt.

Dieses zweite Verfahren ist präzedenzlos und bedrohlicher – hier besteht die reale Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft die Eintragung der Organisation als ausländischer Agent erzwingen könnte.
Am 23. September fand eine erste Verhandlung statt. Als "dritte Partei", de facto auf Seiten der Anklage, fungierte eine Vertreterin des Justizministeriums in Petersburg. Anträge des ADZ, das Justizministerium als Teilnehmer zum Verfahren nicht zuzulassen, wurden abgelehnt, wie auch alle weiteren Anträge des ADZ (das ADZ hatte u. a. Stellungnahmen der UNO vorgelegt, deren eine ausdrücklich auf die Arbeit des ADZ eingeht, sowie ein Statement des Kommissars für Menschenrechte im Europarat).


Die nächsten Gerichtstermine wurden auf den 7. Oktober (Administrativverfahren) und 14. Oktober ("Zivilklage") angesetzt.


26.9.2013

Montag, 23. September 2013

"Es gilt nicht, das Gesetz zu verbessern – wir müssen seine Aufhebung erreichen"

Die Teilnehmer einer Konferenz der Moskauer Helsinki-Gruppe – Vertreter wichtiger NGOs in Russland - diskutierten verschiedene Änderungsvorschläge des berüchtigten „Agentengesetzes“, die das Komitee für gesellschaftliche Initiativen (KGI) von Alexej Kudrin und der Menschenrechtsrat vorgebracht hatten.

Die Vorschläge betrafen die Definition „politischer Tätigkeit“ und des „ausländischen Agenten“. (politisch tätige NGOs, die ausländische Fördergelder erhalten, gelten dem Gesetz zufolge als „ausländische Agenten“). Das KGI will „politische Tätigkeit“ als „Kampf um die politische Macht“ definieren. Als „ausländische Agenten“ dürften allenfalls Organisationen gelten, die vertraglich festgelegte Aufträge ausländischer Geldgeber ausführen.
Auch in den Augen der KGI wäre es besser, den Terminus des ausländischen Agenten fallen zu lassen, das scheint ihr aber im Augenblick unrealistisch, daher gehe es darum, den „Schaden zu minimieren“ (so Andrej Maximov im „Kommersant“).

Die Position des Menschenrechtsrats ist ähnlich. Als Kompromiss wird vorgeschlagen, NGOs, die erhebliche Fördergelder aus dem Ausland erhalten, einer strengeren Rechenschaftspflicht zu unterziehen.

Ungeachtet dieser Diskussionen sind sich die NGO-Vertreter in ihrer grundlegenden Ablehnung des NGO-Agentengesetzes einig. Ihnen geht es nicht um einzelne Korrekturen – Ziel ist die Aufhebung des diskriminierenden Gesetzes.

Quellen:

Schalamow-Ausstellung im Literaturhaus Berlin

Vom 27.9. bis 8.12.2013 wird im Literaturhaus Berlin die Ausstellung „Leben oder Schreiben. Der Erzähler Warlam Schalamow“ gezeigt.

Am 26.9. um 18 Uhr findet die offizielle Eröffnung statt mit Ernest Wichner vom Literaturhaus Berlin, Irina Ostrowskaja (Memorial Moskau), Valeri Jessipow (Schalamow-Biograph) und Wilfried F. Schoeller (Kurator).

Weitere Informationen finden Sie hier:

Sonntag, 22. September 2013

Gesetz soll Voraussetzungen für außerplanmäßige NGO-Kontrollen erweitern

Der Ausschuss für gesellschaftliche Vereinigungen und Organisationen in der russischen Staatsduma hat empfohlen, in erster Lesung einen Gesetzentwurf anzunehmen, der die Voraussetzungen für außerplanmäßige Überprüfungen von NGOs noch erweitert. Dieser Entwurf des Justizministeriums, von der zuständigen Regierungskommission Anfang Juni gebilligt, war Ende Juni in der DUMA eingebracht worden (vgl. unsere Meldung vom 5. Juni).

Außerplanmäßige Überprüfungen können auf Anweisung des Staatsanwalts, der Regierung und des Präsidenten ebenso wie auf Grund von Anzeigen vorgenommen werden.

Eine Vertreterin des Justizministeriums rechtfertigte den Gesetzentwurf mit dem Argument, ihre Behörde habe „die Kontrolle über einige Organisationen“ verloren. Die Gesellschaftskammer der Russischen Föderation lehnt den Entwurf dagegen ab. Das Gesetz könne die „Arbeit der NGOs erschweren, sich nachteilig auf ihren Ruf und auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft in Russland insgesamt auswirken“, heißt es in ihrer Erklärung.


Dienstag, 17. September 2013

Russisches Justizministerium: MEMORIAL Komi ist kein "ausländischer Agent"



Das russische Justizministerium hat die Überprüfung des Memorial-Verbandes in Komi beendet. Es ist zum Ergebnis gekommen, dass MEMORIAL Komi keiner politischen Tätigkeit nachgeht und sich daher nicht als „ausländischer Agent“ registrieren muss.

Damit widerspricht das Justizministerium der Sicht des regionalen Staatsanwalts. MEMORIAL Komi hatte im April eine Verwarnung bekommen. In seiner Sicht muss sich der Verband als Organisation, die sich mit Politik befasst (schon deshalb, weil sie Kontakte zu staatlichen Behörden unterhält) und ausländische Fördergelder erhalte, als „ausländischer Agent“ registrieren lassen.

Igor Sazhin, der Leiter dieses Verbands, sagte, dass die Mitglieder sich in dieser rechtlichen Hinsicht jetzt sicherer fühlten. Allerdings geht er davon aus, dass es dennoch zu weiteren Provokationen gegen MEMORIAL kommen könnte (im Frühsommer war die Mitgliederversammlung von nationalistischen Gruppen attackiert, die Wohnungen einzelner Mitglieder waren mit Aufklebern versehen worden und anderes mehr).

Das für den 13. September angesetzte Gerichtsverfahren gegen das Menschenrechtszentrum MEMORIAL in Moskau ist inzwischen erneut, und zwar auf den 18. November, vertagt worden.

Quellen: http://7x7-journal.ru/post/27665?r=komi (Verwarnung);
http://hro.org/node/17458 (Entscheidung des Justizministeriums)

Chodorkovskij an die Angeklagten im Bolotnaja-Prozess

In einem offenen Brief vom 11.09.2013 unterstützt Chodorkovskij die Angeklagten im so genannten Bolotnaja-Prozess:

Liebe Freunde,

ich denke, dass ich besser als viele andere verstehe, was ihr gerade empfindet, nachdem ich unserem skrupellosen und unbarmherzigen „Rechts- und Vollzugssystem“ gegenüberstand.

Jeder von uns hat Detektivgeschichten gelesen und hat Fernsehserien angeschaut, in denen sich das Recht sogar gegen die größten Gesetzesbrecher durchsetzt.

Ich erinnere mich an das, was mich am meisten entsetzte: dass von Anfang an die Person, die vorgab ein Richter zu sein, mich als eine niedrigere Lebensform erachtete, etwa wie ein Leibeigener oder römischer Sklave, wobei der „Herr“ in Uniform überhaupt nichts beweisen musste: seine Worte wurden für bare Münze genommen, während meinen nur mit Verachtung zugehört wurde und ohne jede Absicht, sie zu berücksichtigen.

Ich rede noch nicht einmal über solche komplexe Grundsätze wie die Unschuldsvermutung oder Sachen im Zweifel für den Angeklagten auszulegen usw. „Sie“ könnten sich kaum weniger um das Recht scheren.

Jedoch ist man am Anfang verletzt über die Weigerung, dich als menschliches Wesen anzusehen, als einen Gleichen, der die Wahrheit erzählt, einfach weil es das Richtige ist.

Donnerstag, 5. September 2013

To Russia with Love ....

  Konzert und Forum für Menschenrechte in Russland

§  Am 7. Oktober 2013 im Kammermusiksaal der Philharmonie Berlin
§  Ab 18 Uhr: freier Eintritt zum NGO-Informationsforum
§  18.30 Uhr: Diskussionsrunde zum Thema „Wir lassen uns nicht einschüchtern – die russische Zivilgesellschaft unter Druck“
§  20 Uhr: Konzert
Mit GIDON KREMER und der KREMERATA BALTICA, MARTHA ARGERICH, NICOLAS ALTSTAEDT, DANIEL BARENBOIM, KHATIA BuniatishVili, ROMAN KOFMAN, GiYa Kancheli, ELSBETH MOSER, Sergei Nakariakov, EMMANUEL PAHUD und dem SHCHEDRYK-KINDERCHOR
Herausragende Musiker wie Leonard Bernstein, Mstislaw Rostropowitsch oder Yehudi Menuhin haben zusammen mit vielen anderen den Kampf für die Freiheit unterstützt. Diese Tradition fortsetzend wollen die Kremerata Baltica und Gidon Kremer gemeinsam mit anderen weltberühmten Künstlern auf die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Russland mit der Sonderveranstaltung „To Russia with Love“ aufmerksam machen. Das musikalische Programm umfasst Werke russischer Komponisten wie Schostakowitsch, Tschaikowsky und Rachmaninow sowie die Premiere von Giya Kanchelis „Angels of Sorrow“, das den unschuldigen Opfern unserer Zeit gewidmet ist.
Gidon Kremer erklärt sein Engagement für diesen besonderen Abend so: „Ich bin kein Politiker, doch ich halte es mit Alexander Puschkin, der sagte, sein Platz sei auf der Bühne und man müsse all den ‚guten Willen‘ einsetzen, den man als Künstler zur Verfügung habe.“ Kremer fügt hinzu: „Ich habe das Glück, dass ich mit meiner Meinung nicht allein bin und dass so viele tolle Freunde aus der Welt der Musik diese Konzertveranstaltung unterstützen, um sich mit dem russischen Volk in seinem Kampf für Menschenrechte zu solidarisieren.“
Von den friedlichen Demonstranten des Bolotnaja-Platzes, auf die nun ein politischer Prozess wartet, über die Verfolgung von Nichtregierungsorganisationen als „ausländische Agenten“, die Drangsalierung von homosexuellen Menschen und LGBT-Aktivisten, die Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern und Umweltaktivisten, den im Gefängnis verstorbenen Sergei Magnitsky bis hin zu den am längsten inhaftierten politischen Gefangenen der neueren russischen Geschichte, Michail Chodorkowski und Platon Lebedew: die Menschenrechte sind in Russland zunehmend in Gefahr. Die heutigen Machthaber dulden keinerlei politische Kritik, auch nicht als Zeichen einer gesunden Demokratie. Stattdessen werden Kritiker im heutigen Russland verfolgt und für ihre Überzeugungen eingesperrt. In russischen Haftanstalten und auf Polizeistationen gibt es nur unzureichenden Schutz vor Folter und Misshandlungen. Politische Morde werden nicht hinreichend untersucht und vielfach nie aufgeklärt. Die Gerichte sind nicht unabhängig und werden als Mittel zur Unterdrückung eingesetzt. Der Kreml verfügt über ein Informationsmonopol durch die staatlichen TV-Sender und unterdrückt unabhängige Medien, um jegliche kritischen Stimmen zum Schweigen zu bringen.
„To Russia with Love“ findet am 7. Oktober 2013 statt, dem siebten Jahrestag der Ermordung der Journalistin und Regierungskritikerin Anna Politkowskaja. Die Veranstaltung ist ihr gewidmet wie auch all den anderen mutigen Menschen in Russland, die trotz aller Bedrohungen ihren Einsatz für die Menschenrechte fortsetzen.


Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International Deutschland, die Stiftung Menschenrechte, Memorial Deutschland, der Verein Deutsch-Russischer Austausch, Reporter ohne Grenzen Deutschland, das Lew Kopelew Forum und die Zeitschrift Osteuropa unterstützen die Veranstaltung.
Peter Franck, Russlandexperte von Amnesty International Deutschland, dazu: „Die Lage der russischen NGOs, mit denen wir seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten, hat sich in den letzten Monaten dramatisch zugespitzt. Wir sind alle Teil derselben internationalen Zivilgesellschaft und unterstützen gerne die Initiative der Kremerata Baltica und Gidon Kremers sowie der übrigen Musiker, mit dem Konzert ein Zeichen der Solidarität zu senden.“
Vor dem Konzert findet im Foyer eine Diskussionsrunde zur Menschenrechtslage in Russland statt. Dabei wird es Gelegenheit zum Gespräch mit NGO-Vertretern geben, die Einblicke in ihre Arbeit bieten. Darüber hinaus können die Gäste an Aktionen zugunsten politischer Häftlinge teilnehmen und einen Beitrag zur Unterstützung von NGOs leisten, die in Russland starkem Druck ausgesetzt sind.
Die Teilnahme an der Diskussionsrunde und am NGO-Informationsforum ist kostenlos. Alle Künstler treten ohne Gage auf.
Eintrittskarten für das Konzert
Montag, 7. Oktober 2013, 20.00 Uhr
Kammermusiksaal der Philharmonie Berlin
Preise: 67,30 € | 56,30 € | 45,30 € | 34,30 € – inkl. Buchungsgebühren
Hotline: 030 – 47 99 74 66 | Online: www.eventim.de

Donnerstag, 22. August 2013

Warum schweigen Sie?

Im Zusammenhang mit Hetzkampagnen und Razzien gegen Migranten in Moskau, die sich in letzter Zeit gehäuft haben, richteten führende Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen am 21.8.2013 einen dringenden Appell an die Repräsentanten von Wissenschaft und Kultur in Russland, der mit den Worten schließt:

 Warum schweigen Sie?
„Sind Sie nicht empört über die Zügellosigkeit von Presse und Fernsehen?
Warum fordern Sie nicht selbst, dass man Ihnen eine Plattform bietet?
Wer wenn nicht Sie können unsere des Betrugs müde Bevölkerung aufrütteln?
Sind auch Sie müde und verzweifelt?
Und dennoch: Die Anständigen dürfen heute nicht länger schweigen.  Morgen schon könnte vielleicht niemand mehr Ihre Stimme hören …“ 

Den Aufruf unterzeichneten u.a. Ljudmila Alexejeva/Moskauer Helsinki-Gruppe, Arsenij Roginskij und Svetlana Gannuschkina/Memorial, sowie Sergej Kowaljow/Sacharow-Zentrum.

Donnerstag, 15. August 2013

Russisches Justizministerium will Kontrolle ausländischer NGOs verschärfen

Der neue Gesetzesentwurf sieht nach Mitteilung von hro.org vom 15.08.2013 die Erstellung von Protokollen über Ordnungswidrigkeiten seitens der Niederlassungen und Vertretungen internationaler Nichtregierungsorganisationen vor. Auf ihrer Webseite teilt die Regierung mit, dass es um besonders weit verbreitete Rechtsverstöße wie beispielsweise die Fristverletzung bei der Rechnungslegung durch die Filialen ausländischer NGOs geht.
Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen gewöhnlichen NGOs und jenen, die als ausländische Agenten arbeiten, sowie Einrichtungen, die organisatorisch Teil einer fremden internationalen Nichtregierungsorganisation sind.  

Dienstag, 13. August 2013

Levada-Umfrage: Russischer Staat muss durch Gesellschaft kontrolliert werden

Russland braucht einer Umfrage des unabhängigen Levada-Meinungsforschungsinstituts vom Juli 2013 zufolge keine weitere Stärkung der Staatsmacht. Vielmehr stimmen 55% der Befragten für eine Kontrolle der staatlichen Organe durch die Gesellschaft, 35%  sind dagegen. Dass die Machtvertikale Korruption fördert, meinen 41%, lediglich 18% sprechen sich dagegen aus.
15% gehen davon aus, dass der Staat die Verfassung einhält, für 5%  wird die Bürokratie durch die Gesellschaft kontrolliert; im vergangenen Jahr waren es 7%. Lediglich  4% glauben noch, dass die Bürokratie den Grundsatz der Gewaltenteilung respektiert.
Nahezu 40% der befragten Russen sind inzwischen der Ansicht, dass die Staatsgewalt sich auf Vetternwirtschaft und eine korrupte Bürokratie stützt. Die mangelnde Kontrolle durch die Gesellschaft und die Nichteinhaltung der Gesetze sind für ein Viertel der Befragten wesentlicher Faktor staatlicher Machtausübung. 24%  meinen, dass Angst und Hilflosigkeit der Bevölkerung die Vitalität staatlicher Macht  erklären.
Die Ergebnisse der Juli-Umfrage wurden in Vedomosti Nr. 144 vom 12.08.2013  veröffentlicht.

Mittwoch, 7. August 2013

OMON-Einheiten stürmen Vostok-Forum

Folgende Eilmeldung übermittelt uns das Youth Human Rights Movement Voronesh:

Am Abend des 1. August stürmten vermummte und mit Maschienenpistolen bewaffnete Polizisten der russischen Spezialeinheit “OMON” eine Jugendherberge bei Apatity. Die insgesamt 30 Teilnehmende des Vostok-Forums (darunter 15 EU-Bürger / 12 Deutsche) sowie weitere Gäste der Jugenberberge wurden auf brutale Weise zu Boden gerissen und mussten dort ohne weitere Erklärungen ca. 20 Minuten verharren. Anschließend mussten sie sich ausweisen und wurden teilweise vereinzelt an verschiedenen Orten und ohne Angabe von Gründen für weitere 40 Minuten festgehalten. Die Festgehaltenen, von denen die meisten kein russisch sprechen, wurden angeschrien und bedroht.

Lediglich ein einzelner Polizist wies sich nach intensiver Nachfrage aus. Die Polizei konnten keinerlei Unterlagen oder Papiere vorweisen, die ihr brutales und absolut unverhältnismßiges Handeln hätten begründen können. Niemand wurde über seine Rechte aufgekärt. Mehrere Pesonen erlitten einen Schock. Der Notarzt musste zu Hilfe gerufen werden. Ein russischer Teilnehmender, der russische zivilgesesellschaftliche Aktivist Aleksej Raschodchikov (Алексей Расходчиков) wurde festgenommen. Sein gegenwärtiger Aufenthaltsort und seine Verfassung sind zur Zeit nicht bekannt.

Dienstag, 6. August 2013

Oberster Gerichtshof hält an Chodorkovskij-Verurteilung fest

Moskau, 6. August 2013 – In einer heutigen Berufungsverhandlung hat der Oberste Gerichtshof Russlands die Verurteilung des früheren Jukos-Chefs und Kreml-Kritikers Michail Chodorkowski bestätigt. Gleichzeitig verringerte das Gericht die Haftstrafe Chodorkowskis und seines ehemaligen Geschäftspartners Platon Lebedew um jeweils zwei Monate. Hintergrund für die Haftverkürzung  ist die Annahme des Gerichts, die beiden hätten weniger Öl ihres Unternehmens gestohlen als in dem ursprünglichen Urteil angenommen. Somit könnte Chodorkowski im August 2014 freikommen, Lebedew im Mai 2014. Chodorkowskis Strafverteidiger Wadim Kluwgant begrüßte zwar die Verkürzung der Haftstrafe, kritisierte aber dennoch das Urteil des Obersten Gerichtshofs: „In diesem Fall, einem sehr einfachen Fall, gibt es und gab es, wenn Sie die ganzen Lügen und den ganzen Müll weglassen, keinen Grund für nur einen einzigen Tag Strafe, von einer Dekade ganz zu schweigen." Chodorkowski und Lebedew sind inzwischen seit zehn Jahren inhaftiert. Die Bundesregierung hatte das Vorgehen gegen die beiden wiederholt als politisch motiviert kritisiert und ihre sofortige Freilassung gefordert. Amnesty International hat die beiden als politische gewaltlose Gefangene anerkannt.

(Wir veröffentlichen diese Pressemitteilung mit freundlicher Genehmigung des Khodorkovsky- Kommunikationszentrums.)

Donnerstag, 25. Juli 2013

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zu Chodorkovskij/Lebedev: Erstes Verfahren grundlegend unfair


Am heutigen 25. Juli 2013 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sein bereits lange ausstehendes Urteil zum Antrag von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew bezüglich ihres ersten Gerichtsverfahrens, welches von 2004 bis 2005 stattgefunden hatte, sowie ihrer anschließenden Inhaftierung in Sibirien. Der EGMR fand mehrere schwere Verletzungen ihrer Grundrechte, die die Russische Föderation nun wiedergutmachen muss.
Insbesondere stellte das Gericht in Paragraph  737 fest, dass das Verfahren grundlegend unfair war und gegen Artikels 6 der Konvention verstoßen hat, insofern als die Aufnahme und Prüfung von Beweismitteln durch das Gericht unfair war und die Anwalt-Mandaten-Vertraulichkeit verletzt wurde. Das Gericht fand auch Verstöße gegen Artikel 8 der Konvention in Bezug auf die Entsendung von Chodorkowski und Lebedew nach Sibirien zur Verbüßung ihrer Strafe. Das Gericht kritisierte zudem den direkten Versuch, die Anwälte, die am Europäischen Gerichtshof an dem Fall arbeiteten, einzuschüchtern.

Donnerstag, 18. Juli 2013

Navalnyj zu 5 Jahren Haft verurteilt

Die Internationale Gesellschaft MEMORIAL und das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL bezeichneten den heutigen Urteilsspruch gegen Navalnyj und Pjotr Ofizerov als politisch motiviert, ungerechtfertigt und rechtswidrig.
Das Urteil sei ein Beispiel für den repressiven Charakter des derzeitigen russischen Regimes. Russland habe nun zwei weitere Polithäftlinge.
Der Kirover Urteilsspruch löste weltweit Empörung aus: Amnesty International bezeichnet das Urteil als politisch bedingt und fordert die sofortige Freilassung von Navalnyj und Ofizerov. Die einschlägigen Unterlagen des Verfahrens sollten im Hinblick auf ein notwendiges zweites Verfahren unabhängigen Experten zur eingehenden Prüfung zugänglich gemacht werden. Sergej Nikitin, der russische A.I.-Vorsitzende, bringt das Urteil in Verbindung mit Navalnyjs politischem Engagement und insbesondere mit dessen Kampf gegen die allgegenwärtige Korruption.
Der Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amts unterstreicht in seiner Erklärung, dass Navalnyjs Kandidatur als Bürgermeister von Moskau zu Fall gebracht würde, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt.
Michail Chodorkovskij bezeichnet das Urteil als vorhersehbar und fragt sich, was die Staatsmacht eigentlich erreichen will. Die Ära des Unglaubens und der Gleichgültigkeit gehe jedoch allmählich zu Ende und jeder, der ohne Angst an Einzel-Mahnwachen teilnehme, tue etwas, um Russland im Namen des Patriotismus zu einem besseren Land zu machen.
Der populäre Oppositionelle Alexej Navalnyj und Pjotr Ofizerov wurden zu fünf und vier Jahren Haft und einer Strafe von je 500 000 Rubel verurteilt.  Navalny soll 10 000 m3 Holz  im Wert von 16 Mio Rubel unterschlagen haben.


Samstag, 13. Juli 2013

Magnitskij posthum verurteilt

Das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks hat den Juristen Sergej Magnitskij am vergangenen Donnerstag, den 11.07.2013 posthum wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Magnitskij starb 2009 in Untersuchungshaft.
Das Urteil wurde von Menschenrechtlern scharf kritisiert. Es sei rechtswidrig. Auch für Michail Fedotov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats des Präsidenten, ist das Urteil rechtswidrig. Nach russischer Strafprozessordnung muss ein Verfahren im Todesfall des Angeklagten eingestellt werden. Amnesty International sprach von kafkaesken Zuständen. Andreas Gross, Berichterstatter der  Parlamentarischen Versammlung des Europarats, der im vergangenen Juni einen ersten Bericht über den Fall Magnitskij vorlegte, gab sich überzeugt, dass Magnitskij „einem Unrecht auf die Spur kam und deshalb selber Opfer eines Unrechts wurde“. Das jetzige Urteil sei zwar zu erwarten gewesen, habe ihn aber dennoch tief enttäuscht.
Magnitskij war nach Aussage von Kollegen unmittelbar vor seiner Festnahme umfassenden Korruptionsfällen seitens hochgestellter russischer Beamter u. a. auch aus dem Innenministerium auf der Spur. Sein Tod durch Herzversagen im November 2009 in Untersuchungshaft löste international großes Echo aus. So verabschiedete der US-Kongress die sog. Magnitskij-Liste, die die Einreise der auf dieser Liste stehenden russischen Beamten beschränkt und Sanktionen vorsieht. Russland reagierte darauf mit Gegenmaßnahmen.
Ein Sprecher des russischen Außenministeriums warnte die USA am letzten Freitag vor einer weiteren Verschärfung der Liste. Moskau würde entsprechend reagieren.

Donnerstag, 11. Juli 2013

Ella Pamfilova übernimmt Zuteilung staatlicher Fördermittel für russische NGO's


Die ehemalige Vorsitzende des Menschenrechtsrats beim russischen Präsidenten war 2010 zurückgetreten. Ihr Rücktritt wurde allgemein als Zeichen des Protestes gegen die staatliche Politik und insbesondere die Erweiterung der Befugnisse des Nachrichtendienstes FSB gewertet. Ihre neue Aufgabe übernimmt Frau Pamfilova auf Vorschlag des jetzigen Vorsitzenden des Menschenrechtsrats, Michail Fedotov, und des Bevollmächtigten für Menschenrechte, Vladimir Lukin, nach einem gemeinsamen Treffen mit Präsident Putin vergangene Woche.
In einem Interview mit  Radio Svaboda äußert sich Frau Pamfilova zu dieser Aufgabe sowie zur laufenden Kampagne gegen „ausländische Agenten“ und zur Zahlung von einer Milliarde Dollar, die eine Reihe von NGO’s erhalten haben soll; diese Zahlung gilt als Auslöser für das sog „Agentengesetz“.
Die jetzige Lage sei äußerst belastend, die ohnehin nicht sehr starke Menschenrechtsbewegung schwer getroffen. Größere Organisationen arbeiteten vor allem in den Metropolen Moskau und St. Petersburg sowie in einigen weiteren Städten. Sie würden tatsächlich wesentlich aus dem Ausland finanziert, da sie weder von Seiten der russischen Geschäftswelt noch des Staates unterstützt würden. Die betroffenen Organisationen lehnten es ab, sich als ausländische Agenten registrieren zu lassen und seien bereit, auf ausländische Gelder zu verzichten. So habe man überlegt, ob und wie der Staat - unter Verzicht auf Einflussnahme - unterstützend eintreten kann. Zu diesem Ergebnis sei man nach langwierigen Gesprächen zwischen Menschenrechtsorganisationen einerseits und Fedotov und Lukin andererseits gelangt.
Was nun die Milliarde Dollar betrifft, so würde diese Frage auf Weisung des Präsidenten genauer untersucht, da offensichtlich große Verbände wie Rosatom und Rosnano ebenfalls in den Kreis derer einbezogen wurden, die Gelder aus dem Ausland erhielten.
Bezüglich ihrer jetzigen Aufgabe ist Frau Pamfilova sich bestehender Risiken bewusst, doch überzeugt, dass sie sinnvoll und zu lösen sei und die Zuteilung der Gelder (2,5 Milliarden Rubel waren bis Oktober dieses Jahres vorgesehen und sollen durch weitere 500 Millionen Rubel aufgestockt werden; in den folgenden Jahres sei ca. 1 Milliarde Rubel geplant) auch unabhängig davon erfolgen kann, wie die Staatsanwaltschaft die jeweilige Organisation einschätzt.
Mit ihrer Ernennung als unabhängige Instanz soll ausdrücklich sichergestellt werden, dass weder der Staat noch die Bürokratie diese Gelder im eigenen Interesse verteilen. In einem Vier-Augen-Gespräch mit Präsident Putin sei klar geworden, dass es darum gehen muss, diejenigen zu fördern, die tatsächlich im Interesse der Bürger Russlands tätig sind.


Freitag, 28. Juni 2013

GOLOS muss Arbeit befristet einstellen

Das russische Justizministerium hat der Wahlbeobachterorganisation GOLOS jede Tätigkeit für die Dauer von 6 Monaten untersagt.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Organisation sich nicht als ausländischer Agent registrieren ließ, wie es das neue sog. Agentengesetz vorschreibt, wenn eine Nichtregierungsorganisation Geld aus dem Ausland erhält.
GOLOS, die einzige unabhängige Wahlbeobachtergruppe in Russland, geriet als erste ins Visier der Justiz. Ihre systematischen Wahlbeobachtungsaktionen trugen maßgeblich zur Aufdeckung von Wahlfälschungen bei den letzten Duma- und Präsidentschaftswahlen bei. Das jetzt ausgesprochene Arbeitsverbot betrifft allerdings auch die Nutzung von Bankkonten, mit Ausnahme der Zahlungen aufgrund von Arbeitsverträgen sowie die Überweisung von Steuergeldern, Geldstrafen und sonstige Zahlungsverpflichtungen.
Was die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland angeht, so hatte gerade GOLOS nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes ausdrücklich auf ausländische Förderung verzichtet und auch den Geldbetrag im Zusammenhang mit dem Sacharov-Preis, der ihr vom Norwegischen Helsinki-Komitee im Oktober 2012 zuerkannt wurde, nicht angenommen, sondern die Bank angewiesen, das Preisgeld zurück zu überweisen.
Die Organisation erklärte, mit Maßnahmen dieser Art gerechnet und entsprechende Schritte zur Selbstauflösung unternommen zu haben, um einer strafrechtlichen Verfolgung ihrer Verantwortlichen zuvor zu kommen.

Mittwoch, 26. Juni 2013

Herzlichen Glückwunsch, Michail Chodorkovskij!

MEMORIAL Deutschland schließt sich den vielen Tausend Menschen an, die überall auf der Welt Ihnen heute zu Ihrem 50. Geburtstag gratulieren.
In zehn Jahren Haft haben Sie sich unermüdlich, ohne Rücksicht auf persönliche Gefahren für mehr Demokratie in Russland eingesetzt und über Ihr eigenes Schicksal hinaus Recht und Freiheit für all jene gefordert, die unrechtmäßig verurteilt und inhaftiert werden.
Sie haben auch immer wieder an die Bedeutung einer lebendigen Zivilgesellschaft erinnert. Bürgerschaftliches Engagement sei unerläßlich für die politische und soziale Modernisierung Russlands. Denn gerade in den letzten Jahren werden die zivilgesellschaftlichen Organisationen massiver Einschüchterung seitens des russischen Staates ausgesetzt und in ihrer Arbeit konsequent behindert.
Wir hoffen, dass der Beschluss des Stadtgerichts Moskau vom 20.12.2012 über die Verkürzung Ihrer Haftstrafe auf 11 Jahre im kommenden Jahr auch tatsächlich umgesetzt wird und wir Ihnen in 2014 als freier Bürger Ihres Landes zum Geburtstag gratulieren können!

Das Video-Grußwort des Vorstands von MEMORIAL Deutschland finden Sie auf  http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=XWgZJBEGfo0
und www.khodorkovsky.com 

Freitag, 21. Juni 2013

Friedenspreis des Deutschen Buchhandels für Swetlana Alexijewitsch

MEMORIAL Deutschland begrüßt die Entscheidung des Stiftungsrats des Deutschen Buchhandels, den diesjährigen Friedenspreis der weißrussischen Schriftstellerin Swetlana Alexijewitsch zu verleihen.
Nach Liao Yiwu im vergangenen Jahr und Boualem Sansal 2011 geht der diesjährige Preis an eine Schriftstellerin, die wie ihre Vorgänger mit viel Mut und Energie denjenigen ihrer Landsleute eine Stimme verleiht, die von Staats wegen nicht gehört werden sollen.
In der Tradition der sogenannten kollektiven Novelle ihres Schriftstellerkollegen Ales Adamowitsch thematisiert sie aus größtmöglicher Nähe den Alltag ihrer Mitmenschen. Diese Gespräche und Interviews sind auch die Grundlage ihres neuesten Buches „Second-Hand-Zeit“. Swetlana Alexijewitsch, deren Bücher in mehr als 30 Sprachen übersetzt wurden, fragt - gleichsam als moralische Instanz -, ob Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit nicht die besseren Alternativen zur heutigen Lebenswelt der Menschen in Weißrussland, Russland und der Ukraine wären.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch die Artikel in der FAZ vom 20. und 21.06.2013.