Donnerstag, 22. August 2013

Warum schweigen Sie?

Im Zusammenhang mit Hetzkampagnen und Razzien gegen Migranten in Moskau, die sich in letzter Zeit gehäuft haben, richteten führende Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen am 21.8.2013 einen dringenden Appell an die Repräsentanten von Wissenschaft und Kultur in Russland, der mit den Worten schließt:

 Warum schweigen Sie?
„Sind Sie nicht empört über die Zügellosigkeit von Presse und Fernsehen?
Warum fordern Sie nicht selbst, dass man Ihnen eine Plattform bietet?
Wer wenn nicht Sie können unsere des Betrugs müde Bevölkerung aufrütteln?
Sind auch Sie müde und verzweifelt?
Und dennoch: Die Anständigen dürfen heute nicht länger schweigen.  Morgen schon könnte vielleicht niemand mehr Ihre Stimme hören …“ 

Den Aufruf unterzeichneten u.a. Ljudmila Alexejeva/Moskauer Helsinki-Gruppe, Arsenij Roginskij und Svetlana Gannuschkina/Memorial, sowie Sergej Kowaljow/Sacharow-Zentrum.

Donnerstag, 15. August 2013

Russisches Justizministerium will Kontrolle ausländischer NGOs verschärfen

Der neue Gesetzesentwurf sieht nach Mitteilung von hro.org vom 15.08.2013 die Erstellung von Protokollen über Ordnungswidrigkeiten seitens der Niederlassungen und Vertretungen internationaler Nichtregierungsorganisationen vor. Auf ihrer Webseite teilt die Regierung mit, dass es um besonders weit verbreitete Rechtsverstöße wie beispielsweise die Fristverletzung bei der Rechnungslegung durch die Filialen ausländischer NGOs geht.
Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen gewöhnlichen NGOs und jenen, die als ausländische Agenten arbeiten, sowie Einrichtungen, die organisatorisch Teil einer fremden internationalen Nichtregierungsorganisation sind.  

Dienstag, 13. August 2013

Levada-Umfrage: Russischer Staat muss durch Gesellschaft kontrolliert werden

Russland braucht einer Umfrage des unabhängigen Levada-Meinungsforschungsinstituts vom Juli 2013 zufolge keine weitere Stärkung der Staatsmacht. Vielmehr stimmen 55% der Befragten für eine Kontrolle der staatlichen Organe durch die Gesellschaft, 35%  sind dagegen. Dass die Machtvertikale Korruption fördert, meinen 41%, lediglich 18% sprechen sich dagegen aus.
15% gehen davon aus, dass der Staat die Verfassung einhält, für 5%  wird die Bürokratie durch die Gesellschaft kontrolliert; im vergangenen Jahr waren es 7%. Lediglich  4% glauben noch, dass die Bürokratie den Grundsatz der Gewaltenteilung respektiert.
Nahezu 40% der befragten Russen sind inzwischen der Ansicht, dass die Staatsgewalt sich auf Vetternwirtschaft und eine korrupte Bürokratie stützt. Die mangelnde Kontrolle durch die Gesellschaft und die Nichteinhaltung der Gesetze sind für ein Viertel der Befragten wesentlicher Faktor staatlicher Machtausübung. 24%  meinen, dass Angst und Hilflosigkeit der Bevölkerung die Vitalität staatlicher Macht  erklären.
Die Ergebnisse der Juli-Umfrage wurden in Vedomosti Nr. 144 vom 12.08.2013  veröffentlicht.

Mittwoch, 7. August 2013

OMON-Einheiten stürmen Vostok-Forum

Folgende Eilmeldung übermittelt uns das Youth Human Rights Movement Voronesh:

Am Abend des 1. August stürmten vermummte und mit Maschienenpistolen bewaffnete Polizisten der russischen Spezialeinheit “OMON” eine Jugendherberge bei Apatity. Die insgesamt 30 Teilnehmende des Vostok-Forums (darunter 15 EU-Bürger / 12 Deutsche) sowie weitere Gäste der Jugenberberge wurden auf brutale Weise zu Boden gerissen und mussten dort ohne weitere Erklärungen ca. 20 Minuten verharren. Anschließend mussten sie sich ausweisen und wurden teilweise vereinzelt an verschiedenen Orten und ohne Angabe von Gründen für weitere 40 Minuten festgehalten. Die Festgehaltenen, von denen die meisten kein russisch sprechen, wurden angeschrien und bedroht.

Lediglich ein einzelner Polizist wies sich nach intensiver Nachfrage aus. Die Polizei konnten keinerlei Unterlagen oder Papiere vorweisen, die ihr brutales und absolut unverhältnismßiges Handeln hätten begründen können. Niemand wurde über seine Rechte aufgekärt. Mehrere Pesonen erlitten einen Schock. Der Notarzt musste zu Hilfe gerufen werden. Ein russischer Teilnehmender, der russische zivilgesesellschaftliche Aktivist Aleksej Raschodchikov (Алексей Расходчиков) wurde festgenommen. Sein gegenwärtiger Aufenthaltsort und seine Verfassung sind zur Zeit nicht bekannt.

Dienstag, 6. August 2013

Oberster Gerichtshof hält an Chodorkovskij-Verurteilung fest

Moskau, 6. August 2013 – In einer heutigen Berufungsverhandlung hat der Oberste Gerichtshof Russlands die Verurteilung des früheren Jukos-Chefs und Kreml-Kritikers Michail Chodorkowski bestätigt. Gleichzeitig verringerte das Gericht die Haftstrafe Chodorkowskis und seines ehemaligen Geschäftspartners Platon Lebedew um jeweils zwei Monate. Hintergrund für die Haftverkürzung  ist die Annahme des Gerichts, die beiden hätten weniger Öl ihres Unternehmens gestohlen als in dem ursprünglichen Urteil angenommen. Somit könnte Chodorkowski im August 2014 freikommen, Lebedew im Mai 2014. Chodorkowskis Strafverteidiger Wadim Kluwgant begrüßte zwar die Verkürzung der Haftstrafe, kritisierte aber dennoch das Urteil des Obersten Gerichtshofs: „In diesem Fall, einem sehr einfachen Fall, gibt es und gab es, wenn Sie die ganzen Lügen und den ganzen Müll weglassen, keinen Grund für nur einen einzigen Tag Strafe, von einer Dekade ganz zu schweigen." Chodorkowski und Lebedew sind inzwischen seit zehn Jahren inhaftiert. Die Bundesregierung hatte das Vorgehen gegen die beiden wiederholt als politisch motiviert kritisiert und ihre sofortige Freilassung gefordert. Amnesty International hat die beiden als politische gewaltlose Gefangene anerkannt.

(Wir veröffentlichen diese Pressemitteilung mit freundlicher Genehmigung des Khodorkovsky- Kommunikationszentrums.)

Donnerstag, 25. Juli 2013

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zu Chodorkovskij/Lebedev: Erstes Verfahren grundlegend unfair


Am heutigen 25. Juli 2013 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sein bereits lange ausstehendes Urteil zum Antrag von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew bezüglich ihres ersten Gerichtsverfahrens, welches von 2004 bis 2005 stattgefunden hatte, sowie ihrer anschließenden Inhaftierung in Sibirien. Der EGMR fand mehrere schwere Verletzungen ihrer Grundrechte, die die Russische Föderation nun wiedergutmachen muss.
Insbesondere stellte das Gericht in Paragraph  737 fest, dass das Verfahren grundlegend unfair war und gegen Artikels 6 der Konvention verstoßen hat, insofern als die Aufnahme und Prüfung von Beweismitteln durch das Gericht unfair war und die Anwalt-Mandaten-Vertraulichkeit verletzt wurde. Das Gericht fand auch Verstöße gegen Artikel 8 der Konvention in Bezug auf die Entsendung von Chodorkowski und Lebedew nach Sibirien zur Verbüßung ihrer Strafe. Das Gericht kritisierte zudem den direkten Versuch, die Anwälte, die am Europäischen Gerichtshof an dem Fall arbeiteten, einzuschüchtern.

Donnerstag, 18. Juli 2013

Navalnyj zu 5 Jahren Haft verurteilt

Die Internationale Gesellschaft MEMORIAL und das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL bezeichneten den heutigen Urteilsspruch gegen Navalnyj und Pjotr Ofizerov als politisch motiviert, ungerechtfertigt und rechtswidrig.
Das Urteil sei ein Beispiel für den repressiven Charakter des derzeitigen russischen Regimes. Russland habe nun zwei weitere Polithäftlinge.
Der Kirover Urteilsspruch löste weltweit Empörung aus: Amnesty International bezeichnet das Urteil als politisch bedingt und fordert die sofortige Freilassung von Navalnyj und Ofizerov. Die einschlägigen Unterlagen des Verfahrens sollten im Hinblick auf ein notwendiges zweites Verfahren unabhängigen Experten zur eingehenden Prüfung zugänglich gemacht werden. Sergej Nikitin, der russische A.I.-Vorsitzende, bringt das Urteil in Verbindung mit Navalnyjs politischem Engagement und insbesondere mit dessen Kampf gegen die allgegenwärtige Korruption.
Der Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amts unterstreicht in seiner Erklärung, dass Navalnyjs Kandidatur als Bürgermeister von Moskau zu Fall gebracht würde, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt.
Michail Chodorkovskij bezeichnet das Urteil als vorhersehbar und fragt sich, was die Staatsmacht eigentlich erreichen will. Die Ära des Unglaubens und der Gleichgültigkeit gehe jedoch allmählich zu Ende und jeder, der ohne Angst an Einzel-Mahnwachen teilnehme, tue etwas, um Russland im Namen des Patriotismus zu einem besseren Land zu machen.
Der populäre Oppositionelle Alexej Navalnyj und Pjotr Ofizerov wurden zu fünf und vier Jahren Haft und einer Strafe von je 500 000 Rubel verurteilt.  Navalny soll 10 000 m3 Holz  im Wert von 16 Mio Rubel unterschlagen haben.


Samstag, 13. Juli 2013

Magnitskij posthum verurteilt

Das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks hat den Juristen Sergej Magnitskij am vergangenen Donnerstag, den 11.07.2013 posthum wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Magnitskij starb 2009 in Untersuchungshaft.
Das Urteil wurde von Menschenrechtlern scharf kritisiert. Es sei rechtswidrig. Auch für Michail Fedotov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats des Präsidenten, ist das Urteil rechtswidrig. Nach russischer Strafprozessordnung muss ein Verfahren im Todesfall des Angeklagten eingestellt werden. Amnesty International sprach von kafkaesken Zuständen. Andreas Gross, Berichterstatter der  Parlamentarischen Versammlung des Europarats, der im vergangenen Juni einen ersten Bericht über den Fall Magnitskij vorlegte, gab sich überzeugt, dass Magnitskij „einem Unrecht auf die Spur kam und deshalb selber Opfer eines Unrechts wurde“. Das jetzige Urteil sei zwar zu erwarten gewesen, habe ihn aber dennoch tief enttäuscht.
Magnitskij war nach Aussage von Kollegen unmittelbar vor seiner Festnahme umfassenden Korruptionsfällen seitens hochgestellter russischer Beamter u. a. auch aus dem Innenministerium auf der Spur. Sein Tod durch Herzversagen im November 2009 in Untersuchungshaft löste international großes Echo aus. So verabschiedete der US-Kongress die sog. Magnitskij-Liste, die die Einreise der auf dieser Liste stehenden russischen Beamten beschränkt und Sanktionen vorsieht. Russland reagierte darauf mit Gegenmaßnahmen.
Ein Sprecher des russischen Außenministeriums warnte die USA am letzten Freitag vor einer weiteren Verschärfung der Liste. Moskau würde entsprechend reagieren.

Donnerstag, 11. Juli 2013

Ella Pamfilova übernimmt Zuteilung staatlicher Fördermittel für russische NGO's


Die ehemalige Vorsitzende des Menschenrechtsrats beim russischen Präsidenten war 2010 zurückgetreten. Ihr Rücktritt wurde allgemein als Zeichen des Protestes gegen die staatliche Politik und insbesondere die Erweiterung der Befugnisse des Nachrichtendienstes FSB gewertet. Ihre neue Aufgabe übernimmt Frau Pamfilova auf Vorschlag des jetzigen Vorsitzenden des Menschenrechtsrats, Michail Fedotov, und des Bevollmächtigten für Menschenrechte, Vladimir Lukin, nach einem gemeinsamen Treffen mit Präsident Putin vergangene Woche.
In einem Interview mit  Radio Svaboda äußert sich Frau Pamfilova zu dieser Aufgabe sowie zur laufenden Kampagne gegen „ausländische Agenten“ und zur Zahlung von einer Milliarde Dollar, die eine Reihe von NGO’s erhalten haben soll; diese Zahlung gilt als Auslöser für das sog „Agentengesetz“.
Die jetzige Lage sei äußerst belastend, die ohnehin nicht sehr starke Menschenrechtsbewegung schwer getroffen. Größere Organisationen arbeiteten vor allem in den Metropolen Moskau und St. Petersburg sowie in einigen weiteren Städten. Sie würden tatsächlich wesentlich aus dem Ausland finanziert, da sie weder von Seiten der russischen Geschäftswelt noch des Staates unterstützt würden. Die betroffenen Organisationen lehnten es ab, sich als ausländische Agenten registrieren zu lassen und seien bereit, auf ausländische Gelder zu verzichten. So habe man überlegt, ob und wie der Staat - unter Verzicht auf Einflussnahme - unterstützend eintreten kann. Zu diesem Ergebnis sei man nach langwierigen Gesprächen zwischen Menschenrechtsorganisationen einerseits und Fedotov und Lukin andererseits gelangt.
Was nun die Milliarde Dollar betrifft, so würde diese Frage auf Weisung des Präsidenten genauer untersucht, da offensichtlich große Verbände wie Rosatom und Rosnano ebenfalls in den Kreis derer einbezogen wurden, die Gelder aus dem Ausland erhielten.
Bezüglich ihrer jetzigen Aufgabe ist Frau Pamfilova sich bestehender Risiken bewusst, doch überzeugt, dass sie sinnvoll und zu lösen sei und die Zuteilung der Gelder (2,5 Milliarden Rubel waren bis Oktober dieses Jahres vorgesehen und sollen durch weitere 500 Millionen Rubel aufgestockt werden; in den folgenden Jahres sei ca. 1 Milliarde Rubel geplant) auch unabhängig davon erfolgen kann, wie die Staatsanwaltschaft die jeweilige Organisation einschätzt.
Mit ihrer Ernennung als unabhängige Instanz soll ausdrücklich sichergestellt werden, dass weder der Staat noch die Bürokratie diese Gelder im eigenen Interesse verteilen. In einem Vier-Augen-Gespräch mit Präsident Putin sei klar geworden, dass es darum gehen muss, diejenigen zu fördern, die tatsächlich im Interesse der Bürger Russlands tätig sind.


Freitag, 28. Juni 2013

GOLOS muss Arbeit befristet einstellen

Das russische Justizministerium hat der Wahlbeobachterorganisation GOLOS jede Tätigkeit für die Dauer von 6 Monaten untersagt.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Organisation sich nicht als ausländischer Agent registrieren ließ, wie es das neue sog. Agentengesetz vorschreibt, wenn eine Nichtregierungsorganisation Geld aus dem Ausland erhält.
GOLOS, die einzige unabhängige Wahlbeobachtergruppe in Russland, geriet als erste ins Visier der Justiz. Ihre systematischen Wahlbeobachtungsaktionen trugen maßgeblich zur Aufdeckung von Wahlfälschungen bei den letzten Duma- und Präsidentschaftswahlen bei. Das jetzt ausgesprochene Arbeitsverbot betrifft allerdings auch die Nutzung von Bankkonten, mit Ausnahme der Zahlungen aufgrund von Arbeitsverträgen sowie die Überweisung von Steuergeldern, Geldstrafen und sonstige Zahlungsverpflichtungen.
Was die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland angeht, so hatte gerade GOLOS nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes ausdrücklich auf ausländische Förderung verzichtet und auch den Geldbetrag im Zusammenhang mit dem Sacharov-Preis, der ihr vom Norwegischen Helsinki-Komitee im Oktober 2012 zuerkannt wurde, nicht angenommen, sondern die Bank angewiesen, das Preisgeld zurück zu überweisen.
Die Organisation erklärte, mit Maßnahmen dieser Art gerechnet und entsprechende Schritte zur Selbstauflösung unternommen zu haben, um einer strafrechtlichen Verfolgung ihrer Verantwortlichen zuvor zu kommen.

Mittwoch, 26. Juni 2013

Herzlichen Glückwunsch, Michail Chodorkovskij!

MEMORIAL Deutschland schließt sich den vielen Tausend Menschen an, die überall auf der Welt Ihnen heute zu Ihrem 50. Geburtstag gratulieren.
In zehn Jahren Haft haben Sie sich unermüdlich, ohne Rücksicht auf persönliche Gefahren für mehr Demokratie in Russland eingesetzt und über Ihr eigenes Schicksal hinaus Recht und Freiheit für all jene gefordert, die unrechtmäßig verurteilt und inhaftiert werden.
Sie haben auch immer wieder an die Bedeutung einer lebendigen Zivilgesellschaft erinnert. Bürgerschaftliches Engagement sei unerläßlich für die politische und soziale Modernisierung Russlands. Denn gerade in den letzten Jahren werden die zivilgesellschaftlichen Organisationen massiver Einschüchterung seitens des russischen Staates ausgesetzt und in ihrer Arbeit konsequent behindert.
Wir hoffen, dass der Beschluss des Stadtgerichts Moskau vom 20.12.2012 über die Verkürzung Ihrer Haftstrafe auf 11 Jahre im kommenden Jahr auch tatsächlich umgesetzt wird und wir Ihnen in 2014 als freier Bürger Ihres Landes zum Geburtstag gratulieren können!

Das Video-Grußwort des Vorstands von MEMORIAL Deutschland finden Sie auf  http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=XWgZJBEGfo0
und www.khodorkovsky.com 

Freitag, 21. Juni 2013

Friedenspreis des Deutschen Buchhandels für Swetlana Alexijewitsch

MEMORIAL Deutschland begrüßt die Entscheidung des Stiftungsrats des Deutschen Buchhandels, den diesjährigen Friedenspreis der weißrussischen Schriftstellerin Swetlana Alexijewitsch zu verleihen.
Nach Liao Yiwu im vergangenen Jahr und Boualem Sansal 2011 geht der diesjährige Preis an eine Schriftstellerin, die wie ihre Vorgänger mit viel Mut und Energie denjenigen ihrer Landsleute eine Stimme verleiht, die von Staats wegen nicht gehört werden sollen.
In der Tradition der sogenannten kollektiven Novelle ihres Schriftstellerkollegen Ales Adamowitsch thematisiert sie aus größtmöglicher Nähe den Alltag ihrer Mitmenschen. Diese Gespräche und Interviews sind auch die Grundlage ihres neuesten Buches „Second-Hand-Zeit“. Swetlana Alexijewitsch, deren Bücher in mehr als 30 Sprachen übersetzt wurden, fragt - gleichsam als moralische Instanz -, ob Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit nicht die besseren Alternativen zur heutigen Lebenswelt der Menschen in Weißrussland, Russland und der Ukraine wären.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch die Artikel in der FAZ vom 20. und 21.06.2013.

Freitag, 14. Juni 2013

In Sachen NGO-Kampagne ...

Nach Meldung des russischen Nachrichtenportals hro.org vom 14./18.und 22.06.2013

- reicht der Moskauer Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ Klage gegen die Überprüfung seiner Arbeit durch die Staatsanwaltschaft ein; dies gilt auch für die Anordnung der Staatsanwaltschaft, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen;
- lehnte das Gericht des Moskauer Presnenski-Bezirks die Berufung der zum Schutz der Wählerrechte gegründeten Organisation „Golos“ ab - die Organisation habe die Rechte und Pflichten einer Nichtregierungsorganisation verletzt und sei als „ausländischer Agent“ tätig gewesen;
- erklärte Alexander Tscherkassov, Vorsitzender des Menschenrechtszentrums von MEMORIAL,  dass es nicht darauf ankomme, das sog. Agentengesetz zu umgehen. Dieses Gesetz sei rechtswidrig, der russische Gesetzgeber müsse in Straßburg von den betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen verklagt werden;
- verurteilte das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks die Vorsitzende der Bewegung "Staatsbürgerliche Zusammenarbeit", Svetlana Gannuschkina, am 18.06.2013 zu einer Geldstrafe von 2 000 Rubel wegen Nichterfüllung der nach Art. 17.7 des russischen Verwaltungskodex KoAP erhobenen Forderungen der Staatsanwaltschaft. Gannuschina kündigte an, dass sie Berufung einlegen wird;
- hätten russische Spezialeinheiten in der Nacht zum 22. Juni 2013 das Büro des renommierten Menschenrechtlers L. Ponomarjow gestürmt, weil der Mietvertrag seiner Organisation "Für Menschenrechte" abgelaufen sei. Ponomarjow bestreitet dies. MEMORIAL-Vertreter bezeichneten die Gewaltanwendung als unverhältnismäßig.






Montag, 10. Juni 2013

VN: Tiefe Besorgnis über gerichtliches Vorgehen gegen russische NGOs


Nach Mitteilung von Rosbalt mit Bezug auf das Informationszentrum der VN erklärten Claudio Grossman, Vorsitzender der VN-Komitees zur Verhütung von Folter, und George Tugushi, Berichterstatter des Komitees gegen Repression, dass das MEMORIAL Zentrum St. Petersburg und der Moskauer Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ jeweils im April und Mai beschuldigt wurden, das Gesetz über die Registrierung als „ausländische Agenten“ verletzt zu haben. Nach Grossman und Tugushi basiert die Anklage auf Auszügen aus Untersuchungen, die dem Komitee im November vergangenen Jahres vorgelegt wurden.
In ihrem Schreiben an den Ständigen Vertreter der Russischen Föderation in Genf, Alexej Borodavnik, bitten die VN-Experten um dringende Klärung der Situation und Zusicherung, dass weder MEMORIAL noch der Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“, noch jedewede andere NGO für „legitimes Handeln, einschließlich der Weiterleitung von Informationen an das Komitee zur Verhütung von Folter“ gerichtlich verfolgt werden.
Die Experten unterstreichen, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen MEMORIAL  und den Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ Teil jener gesetzlichen Neuerungen zum Recht auf  Versammlungs- und Meinungsfreiheit sei, die große Besorgnis hervorriefen.
Seit März 2013 führt die Staatsanwaltschaft in zahlreichen Regionen Russland massive Überprüfungen von NGO’s durch. Die Organisation „Golos“ wurde bisher als erste zum „ausländischen Agenten“ erklärt und zu einer Strafe von 300.000 Rubel verurteilt.
Mehr auf http://www.khodorkovsky.com/memorial-rejects-notion-of-alleged-russia-bashing-in-germany/

Freitag, 7. Juni 2013

"Russland-Bashing": MEMORIAL richtet Leserbrief an DIE ZEIT

In ihrer Ausgabe Nr. 23 vom 29.05.2013 veröffentlicht DIE ZEIT einen Beitrag von Gernot Erler, der ein Ende des „Russland-Bashings“ fordert. MEMORIAL Deutschland richtete dazu am 31.05.2013 folgenden Leserbrief an die Redaktion der ZEIT:

„Mit besonderem Interesse haben wir den Beitrag von Herrn Gernot Erler in Ihrer Ausgabe Nr. 23 vom 29.05.2013 über das „Russland-Bashing“ gelesen, mit dem nunmehr Schluss sein müsse.
Wir möchten in diesem Zusammenhang ausdrücklich an die Debatte und Entschließung des Bundestags vom November vergangenen Jahres zur Stärkung von Zivilgesellschaft und Rechtsstaatlichkeit in Russland erinnern. Auch Herr Erler hatte damals seine Besorgnis über das Verhalten der russischen Regierung geäußert. Sie habe sich gegen einen Dialog mit der Opposition entschieden und viele Hoffnungen enttäuscht. Dabei ging es vor allem darum, eine „umfassende Modernisierungspartnerschaft“ mit Russland zu entwickeln, die über die wirtschaftlich-technologische Zusammenarbeit hinaus auch auf Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Zivilgesellschaft und bürgerliches Engagement abzielt.
Von einer inhaltlichen Umsetzung dieser Modernisierungspartnerschaft kann insbesondere nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes am 21.11.2012, kaum die Rede sein. Vielmehr wurde der Druck auf die zivilgesellschaftlichen Organisationen – angefangen bei Umweltverbänden bis hin zu Menschenrechtsorganisationen und Meinungsforschungseinrichtungen -  durch Untersuchungen seitens Staatsanwaltschaft, Justizministerium und Steuerbehörden massiv verstärkt. Einschüchterung scheint das Ziel zu sein.
Das Ausbleiben entsprechender Initiativen der russischen Führung – denn nur diese steht ja in der Kritik – wird immer wieder Anlass zum genannten „Bashing“ an den russischen Verhältnissen geben. Es muss also an Russlands Führung sein, mehr Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu wagen und damit nicht zuletzt auch den Rechten und Pflichten eines Mitgliedsstaats des Europarats nicht nur rhetorisch, sondern de facto überzeugend Ausdruck zu verleihen.“





Mittwoch, 5. Juni 2013

Voraussetzungen für NGO-Überprüfungen werden erweitert



Die für Gesetzgebungsfragen zuständige Regierungskommission hat einen Gesetzentwurf des Justizministeriums gebilligt, der zusätzliche Möglichkeiten für die außerplanmäßige Überprüfung von Nichtregierungsorganisationen/NGOs vorsieht, sofern Informationen über Gesetzesverletzungen durch diese Organisationen vorliegen.
Der Gesetzentwurf wurde aufgrund einer Anweisung des russischen Präsidenten vom 12.11.2012 ausgearbeitet. Dies berichtet lenta.ru mit Bezug auf eine entsprechende Nachricht, die am Dienstag, dem 04.06.13 auf der Webseite der russischen Regierung eingestellt wurde (http://government.ru/activities/2256).

Anlass für eine Überprüfung kann z. B. sein, dass eine NGO die in einer Verwarnung genannte Frist zur Beseitigung angeblicher Rechtsverstöße nicht eingehalten hat. Weitere Gründe können Informationen über Gesetzesverletzungen oder eine vermeintliche extremistische Tätigkeit einer NGO sein.

Bisher wurden mit dem Verband „Golos“/Die Stimme und dem Zentrum zur Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen in Kostroma zwei Organisationen benannt, die die Registrierung als „ausländischer Agent“ verweigerten.

Besondere Aufmerksamkeit erregte in diesem Zusammenhang die Verwarnung der Staatsanwaltschaft an eine bei Moskau arbeitende Hilfsorganisation für Mukoviszidose-Kranke.

Freitag, 24. Mai 2013

MEMORIAL vor Gericht abgewiesen

Die Eingabe der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL und des dazugehörigen Menschenrechtszentrums bezüglich des rechtswidrigen Vorgehens der Staatsanwaltschaft wurde  nach Korrespondentenmitteilung über Interfax heute durch das Moskauer Bezirksgericht abgewiesen.
Die Gesellschaft hatte die Einstellung der Überprüfung gefordert.
Das Gericht gab dem nicht statt und erklärte, dass die von der Generalstaatsanwaltschaft veranlasste Überprüfung dazu diente festzustellen, ob die Organisation die föderalen Gesetze einhalte.  

Donnerstag, 23. Mai 2013

Levada-Zentrum unter Druck


Das nach seinem Gründer, dem ersten russischen Professor der Soziologie benannte unabhängige Levada-Zentrum finanziert sich durch Forschungs- und Meinungsumfragen auf den Gebieten Soziologie, Wirtschaft, Psychologie und Marktforschung. Mit ungefähr 80 Mitarbeitern im Moskauer Büro, 80 Mitarbeitern in den regionalen Abteilungen und ca. 3000 Interviewern zählt es zu einer der größten Meinungsforschungsagenturen Russlands.
Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 20.05.2013 über gewisse Verletzungen des Föderalen Gesetzes (das sog. Agentengesetz, das Ende 2012 in Kraft trat), die nicht geduldet werden könnten, setzt das unabhängige gemeinnützige Institut erheblich unter Druck und könnte das Aus für seine regelmäßig durchgeführten Meinungsumfragen bedeuten.
In einer ersten Stellungnahme stellt Lev D. Gudkov, Direktor des Zentrums, klar, dass es hier um weit mehr als die nicht genauer definierten Begriffe der “politischen Aktivität” und “Finanzierung durch das Ausland” gehe, mit denen das Gesetz arbeite und administrativer Willkür bis hin zur Schließung der Einrichtung Tür und Tor öffne.
Es gehe vielmehr um die Freiheit wissenschaftlicher Arbeit und Publizierung der Umfragen und ihrer Ergebnisse.
Das Levada-Zentrum, das keine öffentlichen Gelder erhält,  finanziert Forschungsprojekte, insbesondere im Marketing-Bereich, ebenso wie innovative und humanitäre Projekte, führt Umfragen durch, veröffentlicht regelmäßig Jahrbücher und veranstaltet Konferenzen. Die von ausländischen Stiftungen im Ausschreibungsverfahren erhaltenen Gelder und Einnahmen für Dienstleistungen für ausländische Einrichtungen (Universitäten, Medien, Forschungs- und Consultingfirmen) machen lediglich 1,5-3%  des Jahreshaushalts aus. Der Verzicht auf diese Gelder sei keine Lösung, denn auch Einnahmen für Forschungsarbeiten, die nicht politisch ausgerichtet sind und von ausländischen Firmen, die ständig in Russland arbeiten, in Auftrag gegeben werden, können als Vorwand für eine Finanzierung durch das Ausland gelten. Dabei stehe auch das Vertrauen der Auftraggeber aus Wirtschaft und Industrie auf dem Spiel, für die die Zusammenarbeit mit einer Institution, die Schwierigkeiten mit den staatlichen Behörden hat, problematisch wird. Das Institut als solches sei in Gefahr.
Das Institut prüfe derzeit die Rechtslage und mögliche Reaktionen mit seinen Anwälten.

Freitag, 17. Mai 2013

Appell russischer Kulturschaffender zur Unterstützung der Zivilgesellschaft


In einem von zahlreichen russischen Kulturschaffenden unterzeichneten offenen Brief vom 17.05.2013 werden die massenhaften Untersuchungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen des Landes durch die Staatsanwaltschaft scharf verurteilt. Ziel der Aktion sei es, die Anwendung des sog. „Agentengesetzes“ voranzutreiben. Die Unterzeichneten weisen darauf hin, wie wichtig das kulturelle und gesellschaftliche Engagement dieser Organisationen sei, die zumeist ohne nennenswerte staatliche Förderung arbeiten müssen. Den Idealismus dieser Menschen als Agententätigkeit abzuwerten, sei eine unerträgliche Beleidigung, ungerecht und verlogen.
Zu den bisherigen Unterzeichnern des Briefes gehören u.a.:
Boris Akunin, Michael Aldaschin, Lea Achedschakova, Andrej Bilscho, Andrej Bitov, Vera Vasiljeva und Vladimir Viatkin, Sergej Gandlevskij, Boris Grebenschikov, Oleg Dorman, Zoe Jeroschok, Elena Kamburova, Paul Kaplevitsch, Julij Kim, Paulina Ossetinskaja, Lev Rubinstein, Dmitrij Sokolov-Mitritsch, Svetlana Sorokina, Dmitrij Spirin und Marietta Tschudakova
Der Brief liegt weiterhin zur Unterzeichnung offen.

Freitag, 10. Mai 2013

MEMORIALs Jubiläum: Chodorkovskij gratuliert zu 20 Jahren Einsatz für Menschenrechte in Russland


Sehr geehrter deutscher Zweig der Organisation Memorial,
sehr geehrter Herr von Radetzky,

vor zwanzig Jahren wurde Ihre Einrichtung gegründet, um die bedeutsame Arbeit der Organisation Memorial in Russland zu unterstützen. Seitdem widmen Sie sich der Aufgabe, die Gesellschaft über die Gewaltherrschaft und die Opfer des stalinistischen Regimes aufzuklären. Dabei fördern Sie konsequent das Wissen um die sich zuspitzende Menschenrechtslage in Russland und unterstützen in der Praxis Menschen- und Bürgerrechtsgruppen in Russland. Ihr Handeln übt direkten Einfluss auf mein Land aus und trägt zur Entwicklung einer unbedingt notwendigen Zivilgesellschaft bei. Ich möchte Ihnen zum zwanzigjährigen Bestehen und zu Ihrem Erfolg gratulieren; darüber hinaus danke ich Ihnen für den kontinuierlichen Beistand, den Sie mir in meiner persönlichen Angelegenheit leisten.

In diesen schwierigen Zeiten ist Ihre Arbeit von besonderer Bedeutung. Denn Ihre Freunde in der russischen Memorial-Organisation gehörten zu den ersten, die während der letzten Aktionen der Staatsgewalt Einschüchterungsversuchen ausgesetzt waren, mit dem Ziel, die Opposition zum Schweigen zu bringen. Durch sein Handeln bringt sich der Kreml um die Unterstützung durch die Gesellschaft und beeinträchtigt die Beziehung zu einem aktiven Teil seiner Bevölkerung. Die politisch motivierte Verfolgung von nichtstaatlichen Organisationen ist nicht zulässig. Sie schadet dem Aufleben einer Zivilgesellschaft, die für die politische, wirtschaftliche und soziale Modernisierung Russlands erforderlich ist.

In Gedanken bin ich bei Ihnen und wünsche Ihnen für Ihre zukünftigen Tätigkeiten dieselbe Kraft und Beharrlichkeit, die ich in all diesen Jahren verspürt habe. Da ich nun seit annähernd zehn Jahren im Gefängnis sitze, bedeutet mir Ihre Unterstützung unglaublich viel und ich bin sehr dankbar dafür.


Herzlichst, Ihr

Michail Borissowitsch Chodorkowski
Straflager Kolonie Nr. 7, Segescha (Republik Karelien)








S