Am heutigen 25. Juli 2013 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sein bereits lange ausstehendes Urteil zum Antrag von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew bezüglich ihres ersten Gerichtsverfahrens, welches von 2004 bis 2005 stattgefunden hatte, sowie ihrer anschließenden Inhaftierung in Sibirien. Der EGMR fand mehrere schwere Verletzungen ihrer Grundrechte, die die Russische Föderation nun wiedergutmachen muss.
Insbesondere stellte das Gericht in
Paragraph 737 fest, dass das Verfahren grundlegend unfair war und gegen
Artikels 6 der Konvention verstoßen hat, insofern als die Aufnahme und Prüfung
von Beweismitteln durch das Gericht unfair war und die Anwalt-Mandaten-Vertraulichkeit
verletzt wurde. Das Gericht fand auch Verstöße gegen Artikel 8 der Konvention
in Bezug auf die Entsendung von Chodorkowski und Lebedew nach Sibirien zur
Verbüßung ihrer Strafe. Das Gericht kritisierte zudem den direkten Versuch, die
Anwälte, die am Europäischen Gerichtshof an dem Fall arbeiteten,
einzuschüchtern.