Donnerstag, 25. Juli 2013

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zu Chodorkovskij/Lebedev: Erstes Verfahren grundlegend unfair


Am heutigen 25. Juli 2013 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sein bereits lange ausstehendes Urteil zum Antrag von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew bezüglich ihres ersten Gerichtsverfahrens, welches von 2004 bis 2005 stattgefunden hatte, sowie ihrer anschließenden Inhaftierung in Sibirien. Der EGMR fand mehrere schwere Verletzungen ihrer Grundrechte, die die Russische Föderation nun wiedergutmachen muss.
Insbesondere stellte das Gericht in Paragraph  737 fest, dass das Verfahren grundlegend unfair war und gegen Artikels 6 der Konvention verstoßen hat, insofern als die Aufnahme und Prüfung von Beweismitteln durch das Gericht unfair war und die Anwalt-Mandaten-Vertraulichkeit verletzt wurde. Das Gericht fand auch Verstöße gegen Artikel 8 der Konvention in Bezug auf die Entsendung von Chodorkowski und Lebedew nach Sibirien zur Verbüßung ihrer Strafe. Das Gericht kritisierte zudem den direkten Versuch, die Anwälte, die am Europäischen Gerichtshof an dem Fall arbeiteten, einzuschüchtern.

Donnerstag, 18. Juli 2013

Navalnyj zu 5 Jahren Haft verurteilt

Die Internationale Gesellschaft MEMORIAL und das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL bezeichneten den heutigen Urteilsspruch gegen Navalnyj und Pjotr Ofizerov als politisch motiviert, ungerechtfertigt und rechtswidrig.
Das Urteil sei ein Beispiel für den repressiven Charakter des derzeitigen russischen Regimes. Russland habe nun zwei weitere Polithäftlinge.
Der Kirover Urteilsspruch löste weltweit Empörung aus: Amnesty International bezeichnet das Urteil als politisch bedingt und fordert die sofortige Freilassung von Navalnyj und Ofizerov. Die einschlägigen Unterlagen des Verfahrens sollten im Hinblick auf ein notwendiges zweites Verfahren unabhängigen Experten zur eingehenden Prüfung zugänglich gemacht werden. Sergej Nikitin, der russische A.I.-Vorsitzende, bringt das Urteil in Verbindung mit Navalnyjs politischem Engagement und insbesondere mit dessen Kampf gegen die allgegenwärtige Korruption.
Der Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amts unterstreicht in seiner Erklärung, dass Navalnyjs Kandidatur als Bürgermeister von Moskau zu Fall gebracht würde, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt.
Michail Chodorkovskij bezeichnet das Urteil als vorhersehbar und fragt sich, was die Staatsmacht eigentlich erreichen will. Die Ära des Unglaubens und der Gleichgültigkeit gehe jedoch allmählich zu Ende und jeder, der ohne Angst an Einzel-Mahnwachen teilnehme, tue etwas, um Russland im Namen des Patriotismus zu einem besseren Land zu machen.
Der populäre Oppositionelle Alexej Navalnyj und Pjotr Ofizerov wurden zu fünf und vier Jahren Haft und einer Strafe von je 500 000 Rubel verurteilt.  Navalny soll 10 000 m3 Holz  im Wert von 16 Mio Rubel unterschlagen haben.


Samstag, 13. Juli 2013

Magnitskij posthum verurteilt

Das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks hat den Juristen Sergej Magnitskij am vergangenen Donnerstag, den 11.07.2013 posthum wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Magnitskij starb 2009 in Untersuchungshaft.
Das Urteil wurde von Menschenrechtlern scharf kritisiert. Es sei rechtswidrig. Auch für Michail Fedotov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats des Präsidenten, ist das Urteil rechtswidrig. Nach russischer Strafprozessordnung muss ein Verfahren im Todesfall des Angeklagten eingestellt werden. Amnesty International sprach von kafkaesken Zuständen. Andreas Gross, Berichterstatter der  Parlamentarischen Versammlung des Europarats, der im vergangenen Juni einen ersten Bericht über den Fall Magnitskij vorlegte, gab sich überzeugt, dass Magnitskij „einem Unrecht auf die Spur kam und deshalb selber Opfer eines Unrechts wurde“. Das jetzige Urteil sei zwar zu erwarten gewesen, habe ihn aber dennoch tief enttäuscht.
Magnitskij war nach Aussage von Kollegen unmittelbar vor seiner Festnahme umfassenden Korruptionsfällen seitens hochgestellter russischer Beamter u. a. auch aus dem Innenministerium auf der Spur. Sein Tod durch Herzversagen im November 2009 in Untersuchungshaft löste international großes Echo aus. So verabschiedete der US-Kongress die sog. Magnitskij-Liste, die die Einreise der auf dieser Liste stehenden russischen Beamten beschränkt und Sanktionen vorsieht. Russland reagierte darauf mit Gegenmaßnahmen.
Ein Sprecher des russischen Außenministeriums warnte die USA am letzten Freitag vor einer weiteren Verschärfung der Liste. Moskau würde entsprechend reagieren.

Donnerstag, 11. Juli 2013

Ella Pamfilova übernimmt Zuteilung staatlicher Fördermittel für russische NGO's


Die ehemalige Vorsitzende des Menschenrechtsrats beim russischen Präsidenten war 2010 zurückgetreten. Ihr Rücktritt wurde allgemein als Zeichen des Protestes gegen die staatliche Politik und insbesondere die Erweiterung der Befugnisse des Nachrichtendienstes FSB gewertet. Ihre neue Aufgabe übernimmt Frau Pamfilova auf Vorschlag des jetzigen Vorsitzenden des Menschenrechtsrats, Michail Fedotov, und des Bevollmächtigten für Menschenrechte, Vladimir Lukin, nach einem gemeinsamen Treffen mit Präsident Putin vergangene Woche.
In einem Interview mit  Radio Svaboda äußert sich Frau Pamfilova zu dieser Aufgabe sowie zur laufenden Kampagne gegen „ausländische Agenten“ und zur Zahlung von einer Milliarde Dollar, die eine Reihe von NGO’s erhalten haben soll; diese Zahlung gilt als Auslöser für das sog „Agentengesetz“.
Die jetzige Lage sei äußerst belastend, die ohnehin nicht sehr starke Menschenrechtsbewegung schwer getroffen. Größere Organisationen arbeiteten vor allem in den Metropolen Moskau und St. Petersburg sowie in einigen weiteren Städten. Sie würden tatsächlich wesentlich aus dem Ausland finanziert, da sie weder von Seiten der russischen Geschäftswelt noch des Staates unterstützt würden. Die betroffenen Organisationen lehnten es ab, sich als ausländische Agenten registrieren zu lassen und seien bereit, auf ausländische Gelder zu verzichten. So habe man überlegt, ob und wie der Staat - unter Verzicht auf Einflussnahme - unterstützend eintreten kann. Zu diesem Ergebnis sei man nach langwierigen Gesprächen zwischen Menschenrechtsorganisationen einerseits und Fedotov und Lukin andererseits gelangt.
Was nun die Milliarde Dollar betrifft, so würde diese Frage auf Weisung des Präsidenten genauer untersucht, da offensichtlich große Verbände wie Rosatom und Rosnano ebenfalls in den Kreis derer einbezogen wurden, die Gelder aus dem Ausland erhielten.
Bezüglich ihrer jetzigen Aufgabe ist Frau Pamfilova sich bestehender Risiken bewusst, doch überzeugt, dass sie sinnvoll und zu lösen sei und die Zuteilung der Gelder (2,5 Milliarden Rubel waren bis Oktober dieses Jahres vorgesehen und sollen durch weitere 500 Millionen Rubel aufgestockt werden; in den folgenden Jahres sei ca. 1 Milliarde Rubel geplant) auch unabhängig davon erfolgen kann, wie die Staatsanwaltschaft die jeweilige Organisation einschätzt.
Mit ihrer Ernennung als unabhängige Instanz soll ausdrücklich sichergestellt werden, dass weder der Staat noch die Bürokratie diese Gelder im eigenen Interesse verteilen. In einem Vier-Augen-Gespräch mit Präsident Putin sei klar geworden, dass es darum gehen muss, diejenigen zu fördern, die tatsächlich im Interesse der Bürger Russlands tätig sind.


Freitag, 28. Juni 2013

GOLOS muss Arbeit befristet einstellen

Das russische Justizministerium hat der Wahlbeobachterorganisation GOLOS jede Tätigkeit für die Dauer von 6 Monaten untersagt.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Organisation sich nicht als ausländischer Agent registrieren ließ, wie es das neue sog. Agentengesetz vorschreibt, wenn eine Nichtregierungsorganisation Geld aus dem Ausland erhält.
GOLOS, die einzige unabhängige Wahlbeobachtergruppe in Russland, geriet als erste ins Visier der Justiz. Ihre systematischen Wahlbeobachtungsaktionen trugen maßgeblich zur Aufdeckung von Wahlfälschungen bei den letzten Duma- und Präsidentschaftswahlen bei. Das jetzt ausgesprochene Arbeitsverbot betrifft allerdings auch die Nutzung von Bankkonten, mit Ausnahme der Zahlungen aufgrund von Arbeitsverträgen sowie die Überweisung von Steuergeldern, Geldstrafen und sonstige Zahlungsverpflichtungen.
Was die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland angeht, so hatte gerade GOLOS nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes ausdrücklich auf ausländische Förderung verzichtet und auch den Geldbetrag im Zusammenhang mit dem Sacharov-Preis, der ihr vom Norwegischen Helsinki-Komitee im Oktober 2012 zuerkannt wurde, nicht angenommen, sondern die Bank angewiesen, das Preisgeld zurück zu überweisen.
Die Organisation erklärte, mit Maßnahmen dieser Art gerechnet und entsprechende Schritte zur Selbstauflösung unternommen zu haben, um einer strafrechtlichen Verfolgung ihrer Verantwortlichen zuvor zu kommen.

Mittwoch, 26. Juni 2013

Herzlichen Glückwunsch, Michail Chodorkovskij!

MEMORIAL Deutschland schließt sich den vielen Tausend Menschen an, die überall auf der Welt Ihnen heute zu Ihrem 50. Geburtstag gratulieren.
In zehn Jahren Haft haben Sie sich unermüdlich, ohne Rücksicht auf persönliche Gefahren für mehr Demokratie in Russland eingesetzt und über Ihr eigenes Schicksal hinaus Recht und Freiheit für all jene gefordert, die unrechtmäßig verurteilt und inhaftiert werden.
Sie haben auch immer wieder an die Bedeutung einer lebendigen Zivilgesellschaft erinnert. Bürgerschaftliches Engagement sei unerläßlich für die politische und soziale Modernisierung Russlands. Denn gerade in den letzten Jahren werden die zivilgesellschaftlichen Organisationen massiver Einschüchterung seitens des russischen Staates ausgesetzt und in ihrer Arbeit konsequent behindert.
Wir hoffen, dass der Beschluss des Stadtgerichts Moskau vom 20.12.2012 über die Verkürzung Ihrer Haftstrafe auf 11 Jahre im kommenden Jahr auch tatsächlich umgesetzt wird und wir Ihnen in 2014 als freier Bürger Ihres Landes zum Geburtstag gratulieren können!

Das Video-Grußwort des Vorstands von MEMORIAL Deutschland finden Sie auf  http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=XWgZJBEGfo0
und www.khodorkovsky.com 

Freitag, 21. Juni 2013

Friedenspreis des Deutschen Buchhandels für Swetlana Alexijewitsch

MEMORIAL Deutschland begrüßt die Entscheidung des Stiftungsrats des Deutschen Buchhandels, den diesjährigen Friedenspreis der weißrussischen Schriftstellerin Swetlana Alexijewitsch zu verleihen.
Nach Liao Yiwu im vergangenen Jahr und Boualem Sansal 2011 geht der diesjährige Preis an eine Schriftstellerin, die wie ihre Vorgänger mit viel Mut und Energie denjenigen ihrer Landsleute eine Stimme verleiht, die von Staats wegen nicht gehört werden sollen.
In der Tradition der sogenannten kollektiven Novelle ihres Schriftstellerkollegen Ales Adamowitsch thematisiert sie aus größtmöglicher Nähe den Alltag ihrer Mitmenschen. Diese Gespräche und Interviews sind auch die Grundlage ihres neuesten Buches „Second-Hand-Zeit“. Swetlana Alexijewitsch, deren Bücher in mehr als 30 Sprachen übersetzt wurden, fragt - gleichsam als moralische Instanz -, ob Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit nicht die besseren Alternativen zur heutigen Lebenswelt der Menschen in Weißrussland, Russland und der Ukraine wären.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch die Artikel in der FAZ vom 20. und 21.06.2013.

Freitag, 14. Juni 2013

In Sachen NGO-Kampagne ...

Nach Meldung des russischen Nachrichtenportals hro.org vom 14./18.und 22.06.2013

- reicht der Moskauer Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ Klage gegen die Überprüfung seiner Arbeit durch die Staatsanwaltschaft ein; dies gilt auch für die Anordnung der Staatsanwaltschaft, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen;
- lehnte das Gericht des Moskauer Presnenski-Bezirks die Berufung der zum Schutz der Wählerrechte gegründeten Organisation „Golos“ ab - die Organisation habe die Rechte und Pflichten einer Nichtregierungsorganisation verletzt und sei als „ausländischer Agent“ tätig gewesen;
- erklärte Alexander Tscherkassov, Vorsitzender des Menschenrechtszentrums von MEMORIAL,  dass es nicht darauf ankomme, das sog. Agentengesetz zu umgehen. Dieses Gesetz sei rechtswidrig, der russische Gesetzgeber müsse in Straßburg von den betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen verklagt werden;
- verurteilte das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks die Vorsitzende der Bewegung "Staatsbürgerliche Zusammenarbeit", Svetlana Gannuschkina, am 18.06.2013 zu einer Geldstrafe von 2 000 Rubel wegen Nichterfüllung der nach Art. 17.7 des russischen Verwaltungskodex KoAP erhobenen Forderungen der Staatsanwaltschaft. Gannuschina kündigte an, dass sie Berufung einlegen wird;
- hätten russische Spezialeinheiten in der Nacht zum 22. Juni 2013 das Büro des renommierten Menschenrechtlers L. Ponomarjow gestürmt, weil der Mietvertrag seiner Organisation "Für Menschenrechte" abgelaufen sei. Ponomarjow bestreitet dies. MEMORIAL-Vertreter bezeichneten die Gewaltanwendung als unverhältnismäßig.






Montag, 10. Juni 2013

VN: Tiefe Besorgnis über gerichtliches Vorgehen gegen russische NGOs


Nach Mitteilung von Rosbalt mit Bezug auf das Informationszentrum der VN erklärten Claudio Grossman, Vorsitzender der VN-Komitees zur Verhütung von Folter, und George Tugushi, Berichterstatter des Komitees gegen Repression, dass das MEMORIAL Zentrum St. Petersburg und der Moskauer Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ jeweils im April und Mai beschuldigt wurden, das Gesetz über die Registrierung als „ausländische Agenten“ verletzt zu haben. Nach Grossman und Tugushi basiert die Anklage auf Auszügen aus Untersuchungen, die dem Komitee im November vergangenen Jahres vorgelegt wurden.
In ihrem Schreiben an den Ständigen Vertreter der Russischen Föderation in Genf, Alexej Borodavnik, bitten die VN-Experten um dringende Klärung der Situation und Zusicherung, dass weder MEMORIAL noch der Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“, noch jedewede andere NGO für „legitimes Handeln, einschließlich der Weiterleitung von Informationen an das Komitee zur Verhütung von Folter“ gerichtlich verfolgt werden.
Die Experten unterstreichen, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen MEMORIAL  und den Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ Teil jener gesetzlichen Neuerungen zum Recht auf  Versammlungs- und Meinungsfreiheit sei, die große Besorgnis hervorriefen.
Seit März 2013 führt die Staatsanwaltschaft in zahlreichen Regionen Russland massive Überprüfungen von NGO’s durch. Die Organisation „Golos“ wurde bisher als erste zum „ausländischen Agenten“ erklärt und zu einer Strafe von 300.000 Rubel verurteilt.
Mehr auf http://www.khodorkovsky.com/memorial-rejects-notion-of-alleged-russia-bashing-in-germany/

Freitag, 7. Juni 2013

"Russland-Bashing": MEMORIAL richtet Leserbrief an DIE ZEIT

In ihrer Ausgabe Nr. 23 vom 29.05.2013 veröffentlicht DIE ZEIT einen Beitrag von Gernot Erler, der ein Ende des „Russland-Bashings“ fordert. MEMORIAL Deutschland richtete dazu am 31.05.2013 folgenden Leserbrief an die Redaktion der ZEIT:

„Mit besonderem Interesse haben wir den Beitrag von Herrn Gernot Erler in Ihrer Ausgabe Nr. 23 vom 29.05.2013 über das „Russland-Bashing“ gelesen, mit dem nunmehr Schluss sein müsse.
Wir möchten in diesem Zusammenhang ausdrücklich an die Debatte und Entschließung des Bundestags vom November vergangenen Jahres zur Stärkung von Zivilgesellschaft und Rechtsstaatlichkeit in Russland erinnern. Auch Herr Erler hatte damals seine Besorgnis über das Verhalten der russischen Regierung geäußert. Sie habe sich gegen einen Dialog mit der Opposition entschieden und viele Hoffnungen enttäuscht. Dabei ging es vor allem darum, eine „umfassende Modernisierungspartnerschaft“ mit Russland zu entwickeln, die über die wirtschaftlich-technologische Zusammenarbeit hinaus auch auf Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Zivilgesellschaft und bürgerliches Engagement abzielt.
Von einer inhaltlichen Umsetzung dieser Modernisierungspartnerschaft kann insbesondere nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes am 21.11.2012, kaum die Rede sein. Vielmehr wurde der Druck auf die zivilgesellschaftlichen Organisationen – angefangen bei Umweltverbänden bis hin zu Menschenrechtsorganisationen und Meinungsforschungseinrichtungen -  durch Untersuchungen seitens Staatsanwaltschaft, Justizministerium und Steuerbehörden massiv verstärkt. Einschüchterung scheint das Ziel zu sein.
Das Ausbleiben entsprechender Initiativen der russischen Führung – denn nur diese steht ja in der Kritik – wird immer wieder Anlass zum genannten „Bashing“ an den russischen Verhältnissen geben. Es muss also an Russlands Führung sein, mehr Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu wagen und damit nicht zuletzt auch den Rechten und Pflichten eines Mitgliedsstaats des Europarats nicht nur rhetorisch, sondern de facto überzeugend Ausdruck zu verleihen.“





Mittwoch, 5. Juni 2013

Voraussetzungen für NGO-Überprüfungen werden erweitert



Die für Gesetzgebungsfragen zuständige Regierungskommission hat einen Gesetzentwurf des Justizministeriums gebilligt, der zusätzliche Möglichkeiten für die außerplanmäßige Überprüfung von Nichtregierungsorganisationen/NGOs vorsieht, sofern Informationen über Gesetzesverletzungen durch diese Organisationen vorliegen.
Der Gesetzentwurf wurde aufgrund einer Anweisung des russischen Präsidenten vom 12.11.2012 ausgearbeitet. Dies berichtet lenta.ru mit Bezug auf eine entsprechende Nachricht, die am Dienstag, dem 04.06.13 auf der Webseite der russischen Regierung eingestellt wurde (http://government.ru/activities/2256).

Anlass für eine Überprüfung kann z. B. sein, dass eine NGO die in einer Verwarnung genannte Frist zur Beseitigung angeblicher Rechtsverstöße nicht eingehalten hat. Weitere Gründe können Informationen über Gesetzesverletzungen oder eine vermeintliche extremistische Tätigkeit einer NGO sein.

Bisher wurden mit dem Verband „Golos“/Die Stimme und dem Zentrum zur Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen in Kostroma zwei Organisationen benannt, die die Registrierung als „ausländischer Agent“ verweigerten.

Besondere Aufmerksamkeit erregte in diesem Zusammenhang die Verwarnung der Staatsanwaltschaft an eine bei Moskau arbeitende Hilfsorganisation für Mukoviszidose-Kranke.

Freitag, 24. Mai 2013

MEMORIAL vor Gericht abgewiesen

Die Eingabe der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL und des dazugehörigen Menschenrechtszentrums bezüglich des rechtswidrigen Vorgehens der Staatsanwaltschaft wurde  nach Korrespondentenmitteilung über Interfax heute durch das Moskauer Bezirksgericht abgewiesen.
Die Gesellschaft hatte die Einstellung der Überprüfung gefordert.
Das Gericht gab dem nicht statt und erklärte, dass die von der Generalstaatsanwaltschaft veranlasste Überprüfung dazu diente festzustellen, ob die Organisation die föderalen Gesetze einhalte.  

Donnerstag, 23. Mai 2013

Levada-Zentrum unter Druck


Das nach seinem Gründer, dem ersten russischen Professor der Soziologie benannte unabhängige Levada-Zentrum finanziert sich durch Forschungs- und Meinungsumfragen auf den Gebieten Soziologie, Wirtschaft, Psychologie und Marktforschung. Mit ungefähr 80 Mitarbeitern im Moskauer Büro, 80 Mitarbeitern in den regionalen Abteilungen und ca. 3000 Interviewern zählt es zu einer der größten Meinungsforschungsagenturen Russlands.
Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 20.05.2013 über gewisse Verletzungen des Föderalen Gesetzes (das sog. Agentengesetz, das Ende 2012 in Kraft trat), die nicht geduldet werden könnten, setzt das unabhängige gemeinnützige Institut erheblich unter Druck und könnte das Aus für seine regelmäßig durchgeführten Meinungsumfragen bedeuten.
In einer ersten Stellungnahme stellt Lev D. Gudkov, Direktor des Zentrums, klar, dass es hier um weit mehr als die nicht genauer definierten Begriffe der “politischen Aktivität” und “Finanzierung durch das Ausland” gehe, mit denen das Gesetz arbeite und administrativer Willkür bis hin zur Schließung der Einrichtung Tür und Tor öffne.
Es gehe vielmehr um die Freiheit wissenschaftlicher Arbeit und Publizierung der Umfragen und ihrer Ergebnisse.
Das Levada-Zentrum, das keine öffentlichen Gelder erhält,  finanziert Forschungsprojekte, insbesondere im Marketing-Bereich, ebenso wie innovative und humanitäre Projekte, führt Umfragen durch, veröffentlicht regelmäßig Jahrbücher und veranstaltet Konferenzen. Die von ausländischen Stiftungen im Ausschreibungsverfahren erhaltenen Gelder und Einnahmen für Dienstleistungen für ausländische Einrichtungen (Universitäten, Medien, Forschungs- und Consultingfirmen) machen lediglich 1,5-3%  des Jahreshaushalts aus. Der Verzicht auf diese Gelder sei keine Lösung, denn auch Einnahmen für Forschungsarbeiten, die nicht politisch ausgerichtet sind und von ausländischen Firmen, die ständig in Russland arbeiten, in Auftrag gegeben werden, können als Vorwand für eine Finanzierung durch das Ausland gelten. Dabei stehe auch das Vertrauen der Auftraggeber aus Wirtschaft und Industrie auf dem Spiel, für die die Zusammenarbeit mit einer Institution, die Schwierigkeiten mit den staatlichen Behörden hat, problematisch wird. Das Institut als solches sei in Gefahr.
Das Institut prüfe derzeit die Rechtslage und mögliche Reaktionen mit seinen Anwälten.

Freitag, 17. Mai 2013

Appell russischer Kulturschaffender zur Unterstützung der Zivilgesellschaft


In einem von zahlreichen russischen Kulturschaffenden unterzeichneten offenen Brief vom 17.05.2013 werden die massenhaften Untersuchungen der zivilgesellschaftlichen Organisationen des Landes durch die Staatsanwaltschaft scharf verurteilt. Ziel der Aktion sei es, die Anwendung des sog. „Agentengesetzes“ voranzutreiben. Die Unterzeichneten weisen darauf hin, wie wichtig das kulturelle und gesellschaftliche Engagement dieser Organisationen sei, die zumeist ohne nennenswerte staatliche Förderung arbeiten müssen. Den Idealismus dieser Menschen als Agententätigkeit abzuwerten, sei eine unerträgliche Beleidigung, ungerecht und verlogen.
Zu den bisherigen Unterzeichnern des Briefes gehören u.a.:
Boris Akunin, Michael Aldaschin, Lea Achedschakova, Andrej Bilscho, Andrej Bitov, Vera Vasiljeva und Vladimir Viatkin, Sergej Gandlevskij, Boris Grebenschikov, Oleg Dorman, Zoe Jeroschok, Elena Kamburova, Paul Kaplevitsch, Julij Kim, Paulina Ossetinskaja, Lev Rubinstein, Dmitrij Sokolov-Mitritsch, Svetlana Sorokina, Dmitrij Spirin und Marietta Tschudakova
Der Brief liegt weiterhin zur Unterzeichnung offen.

Freitag, 10. Mai 2013

MEMORIALs Jubiläum: Chodorkovskij gratuliert zu 20 Jahren Einsatz für Menschenrechte in Russland


Sehr geehrter deutscher Zweig der Organisation Memorial,
sehr geehrter Herr von Radetzky,

vor zwanzig Jahren wurde Ihre Einrichtung gegründet, um die bedeutsame Arbeit der Organisation Memorial in Russland zu unterstützen. Seitdem widmen Sie sich der Aufgabe, die Gesellschaft über die Gewaltherrschaft und die Opfer des stalinistischen Regimes aufzuklären. Dabei fördern Sie konsequent das Wissen um die sich zuspitzende Menschenrechtslage in Russland und unterstützen in der Praxis Menschen- und Bürgerrechtsgruppen in Russland. Ihr Handeln übt direkten Einfluss auf mein Land aus und trägt zur Entwicklung einer unbedingt notwendigen Zivilgesellschaft bei. Ich möchte Ihnen zum zwanzigjährigen Bestehen und zu Ihrem Erfolg gratulieren; darüber hinaus danke ich Ihnen für den kontinuierlichen Beistand, den Sie mir in meiner persönlichen Angelegenheit leisten.

In diesen schwierigen Zeiten ist Ihre Arbeit von besonderer Bedeutung. Denn Ihre Freunde in der russischen Memorial-Organisation gehörten zu den ersten, die während der letzten Aktionen der Staatsgewalt Einschüchterungsversuchen ausgesetzt waren, mit dem Ziel, die Opposition zum Schweigen zu bringen. Durch sein Handeln bringt sich der Kreml um die Unterstützung durch die Gesellschaft und beeinträchtigt die Beziehung zu einem aktiven Teil seiner Bevölkerung. Die politisch motivierte Verfolgung von nichtstaatlichen Organisationen ist nicht zulässig. Sie schadet dem Aufleben einer Zivilgesellschaft, die für die politische, wirtschaftliche und soziale Modernisierung Russlands erforderlich ist.

In Gedanken bin ich bei Ihnen und wünsche Ihnen für Ihre zukünftigen Tätigkeiten dieselbe Kraft und Beharrlichkeit, die ich in all diesen Jahren verspürt habe. Da ich nun seit annähernd zehn Jahren im Gefängnis sitze, bedeutet mir Ihre Unterstützung unglaublich viel und ich bin sehr dankbar dafür.


Herzlichst, Ihr

Michail Borissowitsch Chodorkowski
Straflager Kolonie Nr. 7, Segescha (Republik Karelien)








S

Dienstag, 7. Mai 2013

MEMORIALs Jubiläum: Podiumsdiskussion am Freitag, dem 10. Mai

Vor 20 Jahren nahm MEMORIAL Deutschland e.V. seine Arbeit auf. Dieses Jubiläum wollen wir, die Mitglieder und Freunde des Vereines, ausgiebig feiern. Auch Sie können dabei sein. Am Freitagabend, den 10. Mai laden wir Sie herzlich ins Haus der Demokratie und Menschenrechte (Berlin) ein.
Sie erhalten die seltene Gelegenheit, mehr über die Lebensgeschichten und Arbeitsbedingungen russischer Bürgerrechtler aus erster Hand zu erfahren. Memorial-Vertreter aus Moskau, St. Petersburg und Perm werden unter anderem darauf eingehen, inwieweit sich aktuelle politische Entscheidungen (Stichwort: NGO-Gesetz) auf ihre Arbeit auswirken.
Wer will, kann im Anschluss mit uns anstoßen und das Gespräch bei Käse und Wein oder Bier und Brezen vertiefen.
Bitte melden Sie sich an, die Teilnahme ist kostenlos! Anmeldungen an: jubilaeum.memorial@gmail.com
Veranstaltungsort, -zeit:
Robert-Havemann-Saal
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Beginn: 19 Uhr

Donnerstag, 2. Mai 2013

MEMORIALs Menschenrechtszentrum legt Berufung ein


Mit Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 30.04.2013 wird das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL aufgefordert, die angeblich während der Überprüfung der Organisation offenkundig gewordenen „Verstöße gegen die föderale Gesetzgebung“ innerhalb eines Monats abzustellen. Mit anderen Worten, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen.
Das Menschenrechtszentrum von MEMORIAL wird sich nicht als „ausländischer Agent“ erklären und gegen das Schreiben der Staatsanwaltschaft nach sorgfältiger Prüfung Widerspruch einlegen. 
Es sei kaum nachvollziehbar, mit welcher Begründung die Staatsanwaltschaft aus den in ihrem Schreiben aufgeführten satzungsmäßigen Aufgaben der Organisation Verstöße gegen geltende Gesetze zu erkennen meint.
Verwarnungen seitens der Staatsanwaltschaft sind bereits bei zwei weiteren MEMORIAL-Verbänden in Riasan und Komi eingegangen. Mit Hinweis auf die Aufgaben und Ziele dieser Organisationen macht die Staatsanwaltschaft geltend, dass MEMORIAL-Mitglieder mit ihrer Teilnahme an öffentlichen politischen Aktionen den Protest gegen staatliche Beschlüsse unterstützt. Sie hätten damit de facto politisch Einfluss nehmen wollen. 
Eine detaillierte Stellungnahme von MEMORIAL zu den jüngsten Vorfällen finden Sie in deutscher Übersetzung von Hartmut Schröder auf http://russland.boellblog.org.

Freitag, 26. April 2013

GOLOS legt Berufung ein


Mit der Wahlbeobachtungsorganisation GOLOS wurde am 25. April 2013 erstmals eine russische Nichtregierungsorganisation aufgrund des fragwürdigen „Agentengesetzes“ zu einer Geldstrafe von 300 000 Rubel (etwa 7.500 €) verurteilt mit der Begründung, sie habe Geld aus dem Ausland erhalten und sich nicht wie vorgeschrieben als „ausländischer Agent“ registrieren lassen.
Golos kritisierte das Urteil als rechtswidrig und unbegründet und wird Berufung einlegen. Die Organisation weist erneut darauf hin, dass sie das Preisgeld des norwegischen Helsinki-Komitees mit Hinweis auf das neue „Agentengesetz“ abgelehnt habe. Dieses Geld sei aufgrund entsprechender Anweisungen an die Bank auch nie auf dem Konto der Gesellschaft eingegangen. 

Freitag, 19. April 2013

20 Jahre MEMORIAL Deutschland e.V.

Vor 25 Jahren entstanden Memorial-Gruppen in vielen Orten der Sowjetunion; vor 20 Jahren kam der
Memorial-Verein in Berlin hinzu. Als Förderverein für Memorial St. Petersburg 1993 gegründet, weiteten
wir unsere Kooperation bald über die Partnerschaft mit der Sankt Petersburger Memorial-Gruppe hinaus
aus und änderten unseren Namen in Memorial Deutschland. Wir wurden auch Mitglied im internationalen
Memorial-Verbund. Inzwischen ist im Rahmen von Memorial Deutschland neben der Gruppe
Ehrenamtlicher in Berlin auch eine Gruppe von Aktiven in München entstanden.
Am Anfang stand vor allem die Unterstützung der sozialen Arbeit von Memorial in Sankt Petersburg.
Bald wurden aber auch die beiden anderen Schwerpunkte der Memorial-Arbeit für uns wichtig: die
historische Aufarbeitung und die Menschenrechtsarbeit. Zahlreiche Aktive haben sich seitdem mit
Kompetenz und Sachverstand an den Projekten und der alltäglichen Vereinsarbeit beteiligt. Andere
unterstütz(t)en die Arbeit mit Spenden. Es ist ein großer und bunter Kreis von Menschen, von denen sich
viele untereinander gar nicht kennen.
Das Jubiläum wollen wir zum Anlass nehmen, eine Gelegenheit zu Begegnung und Austausch zu
schaffen. Wenn es uns dabei gelingt, Anregungen für unsere weitere Arbeit aufzunehmen, werden wir
beflügelt in die folgenden Jahre starten. Vor dem Hintergrund der bedrückenden Entwicklungen in
Russland ist dies besonders wichtig. Deshalb freuen wir uns, dass auch Memorial-Vertreter aus Sankt
Petersburg, Moskau, Perm und Rjazan zum Jubiläum unsere Gäste sein werden.
Sehr herzlich laden wir Sie zu unserem Jubiläum
am Freitag/Sonnabend den 10./11. Mai 2013
in den Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte,
Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, ein.

Freitag, 12. April 2013

Offener Brief an Putin zur Milliardenunterstützung russischer NGO's aus dem Ausland


Mehr als 60 russische NGO’S haben Präsident Putin in einem Offenen Brief vom 11. April 2013 aufgefordert, unverzüglich dafür zu sorgen, dass eine vollständige Liste der russischen zivilgesellschaftlichen Organisationen veröffentlicht wird, die in Höhe von etwa 1 Milliarde $ aus dem Ausland unterstützt würden.
In seinem ARD-Interview vom 04.04.2013 hatte der Präsident erklärt, dass eine Zahl von 654 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Russland tätig seien, die aus dem Ausland finanziert würden und allein in den letzten 4 Monaten nach Veröffentlichung des neuen NGO-Gesetzes etwa 1 Milliarde $ aus dem Ausland erhalten hätten. Die russische Bevölkerung müsse nach Ansicht des Präsidenten wissen, wer wofür welche Gelder erhält.
Die Unterzeichner des Offenen Briefs teilen diese Auffassung voll und ganz, weisen jedoch darauf hin, dass ein entsprechender Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit ihrer Organisationen und auch die aus dem Ausland erhaltenen finanziellen Mittel in jedem Jahr allgemein zugänglich auf der Webseite des Justizministeriums  http://unro.minjust.ru/NKOReports.aspx) veröffentlicht wird. 
Die Unterzeichner weisen weiter darauf hin, dass die von Präsident Putin im ARD-Interview genannte Summe die eigenen diesbezüglich zur Verfügung stehenden Informationen um das Zehnfache übersteigt. Der Präsident verfüge möglicherweise über zusätzliche Informationsquellen, es sei jedoch dringend geboten, der Öffentlichkeit eine umfassende Liste der 654 Organisationen und der Gelder  vorzulegen, die diese erhalten hätten.
Zu den mehr als 60 Unterzeichnern des Offenen Briefs  gehören der Vorstandsvorsitzende von MEMORIAL International, Arsenij Roginskij sowie zahlreiche Vertreter weiterer namhafter Organisationen wie das Zentrum für Entwicklung von Demokratie und Menschenrechten, die Soldaten-Mütter, die Helsinki-Gruppe, der internationale Bund für Soziales und Ökologie sowie weitere Umweltverbände und viele andere mehr.
Den russischen Text des Offenen Briefes finden Sie auf www.hro.org/node/16302