Ales Bjaljatski, politischer Gefangener in Belarus, ist am 30.
September mit dem Václav-Havel-Preis für Menschenrechte ausgezeichnet
worden, den die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) in
diesem Jahr erstmals verliehen hat. Dieser Preis soll Personen für ihren
herausragenden Einsatz für Menschenrechte würdigen. 2012 war Bjaljatski
bereits von der Heinrich-Böll-Stiftung mit dem Petra-Kelly-Preis geehrt
worden. Er wurde bereits mehrfach, zuletzt im Februar dieses Jahres,
für den Nobelpreis nominiert, ebenso ist er in der engeren Wahl für den
Sacharov-Preis des Europäischen Parlaments.
Bjaljatski ist Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation Vjasna, zu
deren Gründern er 1996 gehörte und die 2003 verboten wurde (das
belorussische Obersten Gericht hat ihre Registrierung annulliert). Seit
2007 ist er Vizepräsident der FIDH (Fédération internationale des ligues
des droits de l’Homme, ein Dachverband mehrerer
Menschenrechtsorganisationen). Er hatte sich über zwei Jahrzehnte
intensiv für Opfer politischer Verfolgungen in seinem Land eingesetzt.
Im August 2011 wurde er verhaftet und am 24. November 2011 zu
viereinhalb Jahren Freiheitsentzug wegen angeblicher Steuerhinterziehung
verurteilt. – Für den inhaftierten Bjaljatski nahm seine Frau, Natalia
Pintschuk, den Preis entgegen.
Mit Václav Havel war Bjaljatski persönlich bekannt. Drei Tage vor
seinem Tod richtete Havel an ihn und eine Reihe weiterer politischer
Gefangener in Belarus einen Brief aus Anlass des bevorstehenden
Jahreswechsels, in dem er sie seiner Unterstützung versicherte.
Siehe auch: http://freeales.fidh.net/2013/09/bialiatski-receives-pace-human-rights-prize/
http://freeales.fidh.net/2011/12/havels-last-letter-to-belarusian-jailed-activists/
http://www.hro.org/node/17576
Sonntag, 6. Oktober 2013
Donnerstag, 3. Oktober 2013
Bundespräsident Gauck besucht GULAG-Ausstellung
Bundespräsident
Joachim Gauck ist am 30. September mit dem Vorsitzenden der
Internationalen Gesellschaft MEMORIAL Arsenij Roginskij
zusammengetroffen. Anschließend begleitete Roginskij den
Bundespräsidenten durch die GULAG-Ausstellung, die derzeit im Deutschen
Historischen Museum in Berlin gezeigt wird. Die Ausstellung "GULAG.
Spuren und Zeugnisse 1929-1956" ist ein gemeinsames Projekt von MEMORIAL
und der Gedenkstätte Buchenwald.
Gesprächsthemen
waren die Kernpunkte der Arbeit von MEMORIAL – die Auseinandersetzung
mit der totalitären Vergangenheit sowie die aktuelle Menschenrechtslage
in Russland heute und die Entwicklung der Zivilgesellschaft.Gauck
würdigte ausdrücklich das Wirken von MEMORIAL in Russland.
Justizministerium setzt Tätigkeit eines Golos-Verbandes für drei Monate aus
Nachdem das russische Justizministerium bereits die
Tätigkeit der Assoziation „Golos“ (die Stimme) bereits für ein halbes
Jahr ausgesetzt hatte, wurde diese Maßnahme jetzt auch gegen einen ihrer
Verbände angewandt. Am 30. September verfügte das Justizministerium,
dass die "Regionale gesellschaftliche Organisation zum Schutz
demokratischer Rechte und Freiheiten ‚Golos‘" für die kommenden drei
Monate (bis zum 30. Dezember) nicht tätig sein darf. Das bedeutet, dass
sie keinerlei Aktionen und Veranstaltungen durchführen und keine
Zahlungen vornehmen darf, abgesehen von obligatorischen Zahlungen
(Gehälter, Miete, Steuern, Strafen).
Grund für diese Maßnahme ist die Weigerung der
Organisation, eine Eintragung in das Verzeichnis „ausländischer Agenten“
zu beantragen. In derselben Angelegenheit war im Juni bereits eine
Strafzahlung in Höhe von 300.000 Rubeln (ca. 7.000 Euro) verhängt
worden.
Bedeutende Auswirkungen auf die Tätigkeit von Golos
wird dies nicht haben. Im Juli haben Mitarbeiter der Assoziation Golos,
deren Tätigkeit bereits ausgesetzt war, die "Interregionale Bewegung zum
Schutz der Wählerrechte 'Golos'" ins Leben gerufen. Diese sucht die
Arbeit der Assoziation Golos fortzuführen und dabei ohne ausländische
Fördergelder auszukommen. Sie wirbt intensiv um Spenden aus Russland
selbst.
Quellen und weitere Informationen:
http://minjust.ru/node/5593
http://minjust.ru/node/5013
http://minjust.ru/node/5171
http://golosinfo.org/golos/
http://minjust.ru/node/5593
http://minjust.ru/node/5013
http://minjust.ru/node/5171
http://golosinfo.org/golos/
Montag, 30. September 2013
Unterstellungen gegen MEMORIAL-Verband in Petersburg
Im Frühjahr wurden alle drei Petersburger
MEMORIAL-Verbände überprüft. Anders als das Antidiskriminierungszentrum
erhielten die beiden anderen Verbände – das wissenschaftliche
Informationszentrum (NITs) und die Sozialstation – zwar Bescheide, die
zur Beseitigung bestimmter Mängel oder formaler Fehler aufforderten, die
jedoch nichts mit einem angeblichen Status als „ausländische Agenten“
zu tun hatten. Die Sozialstation erhielt diesen Bescheid am 9. Juli.
Ohne dass zuvor von Seiten der Staatsanwaltschaft
davon die Rede gewesen wäre, hat Generalstaatsanwalt Tschajka in seinem
Rechenschaftsbericht vor dem Föderationsrat am 10. Juli gravierende
Vorwürfe gegen die Sozialstation erhoben. Fördergelder, die für die
Altenhilfe bestimmt waren, seien größtenteils nicht diesem Zweck
zugeführt, sondern für Mietzahlungen und Gehälter verwendet worden.
Nachdem MEMORIAL Petersburg gegen diese
Unterstellungen entschieden protestiert und eine Richtigstellung
gefordert hatte, zog am 22. Juli der Stellvertretende Petersburger
Staatsanwalt Resonov nach und bekräftigte die Vorwürfe. Er bezog sich
erstmals ausdrücklich auf die finanzielle Unterstützung durch MEMORIAL
Deutschland und unterstellt damit, dass die von uns stammenden Mittel
und gesammelten Spenden zumindest teilweise veruntreut worden seien.
In einem Schreiben an Galina Schkolnik, die Leiterin
der Petersburger Sozialstation, hat der Vorstand von MEMORIAL
Deutschland den Verband seiner Unterstützung versichert:
"Seit vielen Jahren unterstützen wir unsere
Partner in St. Petersburg, indem wir z. B. gemeinsam Benefizkonzerte
russischer Künstler in Deutschland organisieren und
Seniorenpatenschaften vermitteln und auf diese Weise Spendengelder
einwerben, die in St. Petersburg für die Sozialarbeit verwendet werden.
Auf der Website unserer Organisation berichten
wir über die Arbeit unserer Petersburger Partner, wir leben und erleben
einen regen Austausch mit den Petersburger Kollegen und berichten hier
in Deutschland über die wertvolle Arbeit, die mit viel Engagement in
Petersburg geleistet wird.
In Zusammenhang mit einem vom 1. Mai 2011 bis zum
30. April 2014 laufenden Kooperationsvertrag mit der Bundesstiftung
'Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)' war es durch den
Eigenanteil von MEMORIAL Deutschland möglich, neben der Sozial- und
Altenarbeit auch Mietkosten und Gehälter abzudecken.
MEMORIAL Deutschland erhielt und erhält aus St.
Petersburg regelmäßig Abrechnungen über die Verwendung der überwiesenen
Spendengelder."
Donnerstag, 26. September 2013
Antidiskriminierungszentrum MEMORIAL Petersburg unter verschärftem Druck
Ein Gerichtstermin fand am 23.9. statt, die Fortsetzung folgt im Oktober
Die Staatsanwaltschaft hat zwei Verfahren gegen das ADZ eingeleitet, beide im Zusammenhang damit, dass es sich nicht als „ausländischer Agent“ registrieren lässt, da es ausländische Fördergelder erhält und nach Auffassung der Behörden politisch tätig ist.
Beleg für die politische Tätigkeit ist ein Bericht an den UNO-Ausschuss für Folter, der u. a. Polizeiwillkür gegen gefährdete Gruppen (Titel des Berichts: "Roma, Migranten, Aktivisten - Opfer polizeilicher Willkür" - mit "Aktivisten" sind Teilnehmer an politischen Protestkundgebungen gemeint) beschreibt. Dieser Bericht, wohlgemerkt vor Inkrafttreten des Agentengesetzes verfasst, ist wesentlicher Gegenstand der Klage. Die darin geäußerte Kritik am Verhalten russischer Sicherheitsorgane und die entsprechenden Reformvorschläge und Empfehlungen werden nicht nur als Indiz für politische Tätigkeit gewertet, sondern als beleidigend für die Mitarbeiter der Sicherheitsorgane und zudem als unbegründet dargestellt – sie basierten allein auf den Aussagen der zitierten Minderheiten (Roma).
Im ersten Verfahren geht es um den (angeblichen) administrativen Rechtsverstoß der unterlassenen Registrierung als „ausländischer Agent“. Hier war die Staatsanwaltschaft bisher in mehreren Instanzen gescheitert - wegen gravierender Verfahrensfehler und Mängeln hatten die Gerichte die Klage gar nicht zur Verhandlung zugelassen. Das zweite Verfahren ist eine Zivilklage der Staatsanwaltschaft: Sie agiert hier „zum Schutz“ eines unbestimmten Personenkreises, in dessen Interesse die Registrierung von MEMORIAL als "ausländischer Agent" liegen soll. In der Klage selbst wird dabei explizit betont, dass sich nicht ermitteln lässt, wessen Rechte hier verletzt werden und um welchen Personenkreis es sich handelt.
Dieses zweite Verfahren ist präzedenzlos und bedrohlicher – hier besteht die reale Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft die Eintragung der Organisation als ausländischer Agent erzwingen könnte.
Am 23. September fand eine erste Verhandlung statt. Als "dritte Partei", de facto auf Seiten der Anklage, fungierte eine Vertreterin des Justizministeriums in Petersburg. Anträge des ADZ, das Justizministerium als Teilnehmer zum Verfahren nicht zuzulassen, wurden abgelehnt, wie auch alle weiteren Anträge des ADZ (das ADZ hatte u. a. Stellungnahmen der UNO vorgelegt, deren eine ausdrücklich auf die Arbeit des ADZ eingeht, sowie ein Statement des Kommissars für Menschenrechte im Europarat).
Die nächsten Gerichtstermine wurden auf den 7. Oktober (Administrativverfahren) und 14. Oktober ("Zivilklage") angesetzt.
Quellen: http://adcmemorial.org/www/7520.html#more-7520
http://adcmemorial.org/www/7758.html#more-7758
Wortlaut der Klage: http://adcmemorial.org/wp-content/uploads/ISK.pdf
http://adcmemorial.org/www/7758.html#more-7758
Wortlaut der Klage: http://adcmemorial.org/wp-content/uploads/ISK.pdf
26.9.2013
Montag, 23. September 2013
"Es gilt nicht, das Gesetz zu verbessern – wir müssen seine Aufhebung erreichen"
Die Teilnehmer einer Konferenz der Moskauer
Helsinki-Gruppe – Vertreter wichtiger NGOs in Russland - diskutierten
verschiedene Änderungsvorschläge des berüchtigten „Agentengesetzes“, die
das Komitee für gesellschaftliche Initiativen (KGI) von Alexej Kudrin
und der Menschenrechtsrat vorgebracht hatten.
Die Vorschläge betrafen die Definition „politischer
Tätigkeit“ und des „ausländischen Agenten“. (politisch tätige NGOs, die
ausländische Fördergelder erhalten, gelten dem Gesetz zufolge als
„ausländische Agenten“). Das KGI will „politische Tätigkeit“ als „Kampf
um die politische Macht“ definieren. Als „ausländische Agenten“ dürften
allenfalls Organisationen gelten, die vertraglich festgelegte Aufträge
ausländischer Geldgeber ausführen.
Auch in den Augen der KGI wäre es besser, den
Terminus des ausländischen Agenten fallen zu lassen, das scheint ihr
aber im Augenblick unrealistisch, daher gehe es darum, den „Schaden zu
minimieren“ (so Andrej Maximov im „Kommersant“).
Die Position des Menschenrechtsrats ist ähnlich. Als
Kompromiss wird vorgeschlagen, NGOs, die erhebliche Fördergelder aus
dem Ausland erhalten, einer strengeren Rechenschaftspflicht zu
unterziehen.
Ungeachtet dieser Diskussionen sind sich die
NGO-Vertreter in ihrer grundlegenden Ablehnung des NGO-Agentengesetzes
einig. Ihnen geht es nicht um einzelne Korrekturen – Ziel ist die
Aufhebung des diskriminierenden Gesetzes.
Quellen:
Schalamow-Ausstellung im Literaturhaus Berlin
Vom 27.9. bis 8.12.2013
wird im Literaturhaus Berlin die Ausstellung „Leben oder Schreiben. Der
Erzähler Warlam Schalamow“ gezeigt.
Am 26.9. um 18 Uhr findet
die offizielle Eröffnung statt mit Ernest Wichner vom Literaturhaus
Berlin, Irina Ostrowskaja (Memorial Moskau), Valeri Jessipow
(Schalamow-Biograph) und Wilfried F. Schoeller (Kurator).
Weitere Informationen finden Sie hier:
Sonntag, 22. September 2013
Gesetz soll Voraussetzungen für außerplanmäßige NGO-Kontrollen erweitern
Der Ausschuss für gesellschaftliche Vereinigungen
und Organisationen in der russischen Staatsduma hat empfohlen, in erster
Lesung einen Gesetzentwurf anzunehmen, der die Voraussetzungen für
außerplanmäßige Überprüfungen von NGOs noch erweitert. Dieser Entwurf
des Justizministeriums, von der zuständigen Regierungskommission Anfang
Juni gebilligt, war Ende Juni in der DUMA eingebracht worden (vgl.
unsere Meldung vom 5. Juni).
Außerplanmäßige Überprüfungen können auf Anweisung
des Staatsanwalts, der Regierung und des Präsidenten ebenso wie auf
Grund von Anzeigen vorgenommen werden.
Eine Vertreterin des Justizministeriums
rechtfertigte den Gesetzentwurf mit dem Argument, ihre Behörde habe „die
Kontrolle über einige Organisationen“ verloren. Die Gesellschaftskammer
der Russischen Föderation lehnt den Entwurf dagegen ab. Das Gesetz
könne die „Arbeit der NGOs erschweren, sich nachteilig auf ihren Ruf und
auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft in Russland insgesamt
auswirken“, heißt es in ihrer Erklärung.
Dienstag, 17. September 2013
Russisches Justizministerium: MEMORIAL Komi ist kein "ausländischer Agent"
Das russische Justizministerium hat die Überprüfung
des Memorial-Verbandes in Komi beendet. Es ist zum Ergebnis gekommen, dass
MEMORIAL Komi keiner politischen Tätigkeit nachgeht und sich daher nicht als „ausländischer
Agent“ registrieren muss.
Damit widerspricht das Justizministerium der Sicht
des regionalen Staatsanwalts. MEMORIAL Komi hatte im April eine Verwarnung
bekommen. In seiner Sicht muss sich der Verband als Organisation, die sich mit
Politik befasst (schon deshalb, weil sie Kontakte zu staatlichen Behörden unterhält)
und ausländische Fördergelder erhalte, als „ausländischer Agent“ registrieren
lassen.
Igor Sazhin, der Leiter dieses Verbands, sagte,
dass die Mitglieder sich in dieser rechtlichen Hinsicht jetzt sicherer fühlten.
Allerdings geht er davon aus, dass es dennoch zu weiteren Provokationen gegen
MEMORIAL kommen könnte (im Frühsommer war die Mitgliederversammlung von
nationalistischen Gruppen attackiert, die Wohnungen einzelner Mitglieder waren
mit Aufklebern versehen worden und anderes mehr).
Quellen: http://7x7-journal.ru/post/27665?r=komi (Verwarnung);
http://hro.org/node/17458 (Entscheidung des Justizministeriums)
Chodorkovskij an die Angeklagten im Bolotnaja-Prozess
In einem offenen Brief vom 11.09.2013 unterstützt Chodorkovskij die Angeklagten im so genannten Bolotnaja-Prozess:
Liebe
Freunde,
ich
denke, dass ich besser als viele andere verstehe, was ihr gerade empfindet,
nachdem ich unserem skrupellosen und unbarmherzigen „Rechts- und Vollzugssystem“
gegenüberstand.
Jeder
von uns hat Detektivgeschichten gelesen und hat Fernsehserien angeschaut, in
denen sich das Recht sogar gegen die größten Gesetzesbrecher
durchsetzt.
Ich
erinnere mich an das, was mich am meisten entsetzte: dass von Anfang an die
Person, die vorgab ein Richter zu sein, mich als eine niedrigere Lebensform
erachtete, etwa wie ein Leibeigener oder römischer Sklave, wobei der „Herr“ in
Uniform überhaupt nichts beweisen musste: seine Worte wurden für bare Münze
genommen, während meinen nur mit Verachtung zugehört wurde und ohne jede
Absicht, sie zu berücksichtigen.
Ich
rede noch nicht einmal über solche komplexe Grundsätze wie die
Unschuldsvermutung oder Sachen im Zweifel für den Angeklagten auszulegen usw.
„Sie“ könnten sich kaum weniger um das Recht scheren.
Jedoch
ist man am Anfang verletzt über die Weigerung, dich als menschliches Wesen
anzusehen, als einen Gleichen, der die Wahrheit erzählt, einfach weil es das
Richtige ist.
Donnerstag, 5. September 2013
To Russia with Love ....
Konzert und Forum für Menschenrechte in Russland
§
Am
7. Oktober 2013 im Kammermusiksaal der Philharmonie
Berlin
§
Ab
18 Uhr: freier Eintritt zum NGO-Informationsforum
§
18.30 Uhr: Diskussionsrunde zum
Thema „Wir lassen uns nicht einschüchtern – die russische Zivilgesellschaft
unter Druck“
§
20
Uhr: Konzert
Mit
GIDON
KREMER und der KREMERATA BALTICA, MARTHA ARGERICH, NICOLAS ALTSTAEDT, DANIEL BARENBOIM, KHATIA
BuniatishVili,
ROMAN KOFMAN, GiYa
Kancheli,
ELSBETH MOSER, Sergei
Nakariakov,
EMMANUEL PAHUD und dem
SHCHEDRYK-KINDERCHOR
Herausragende Musiker wie
Leonard Bernstein, Mstislaw Rostropowitsch oder Yehudi Menuhin haben zusammen
mit vielen anderen den Kampf für die Freiheit unterstützt. Diese Tradition
fortsetzend wollen die Kremerata Baltica und Gidon Kremer gemeinsam mit anderen
weltberühmten Künstlern auf die sich verschlechternde Menschenrechtslage in
Russland mit der Sonderveranstaltung „To Russia with Love“ aufmerksam machen.
Das musikalische Programm umfasst Werke russischer Komponisten wie Schostakowitsch, Tschaikowsky und Rachmaninow sowie die Premiere von
Giya Kanchelis „Angels of Sorrow“, das den unschuldigen Opfern unserer Zeit
gewidmet ist.
Gidon Kremer erklärt sein
Engagement für diesen besonderen Abend so: „Ich bin kein Politiker, doch ich
halte es mit Alexander Puschkin, der sagte, sein Platz sei auf der Bühne
und man müsse all den
‚guten Willen‘ einsetzen, den man als Künstler zur Verfügung habe.“ Kremer fügt
hinzu: „Ich habe das Glück, dass ich mit meiner Meinung nicht allein bin und
dass so viele tolle Freunde aus der Welt der Musik diese Konzertveranstaltung
unterstützen, um sich mit dem russischen Volk in seinem Kampf für Menschenrechte
zu solidarisieren.“
Von den friedlichen
Demonstranten des Bolotnaja-Platzes, auf die nun ein politischer Prozess wartet,
über die Verfolgung von Nichtregierungsorganisationen als „ausländische
Agenten“, die Drangsalierung von homosexuellen Menschen und LGBT-Aktivisten, die
Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern und Umweltaktivisten, den im
Gefängnis verstorbenen Sergei Magnitsky bis hin zu den am längsten inhaftierten
politischen Gefangenen der neueren russischen Geschichte, Michail Chodorkowski
und Platon Lebedew: die Menschenrechte sind in Russland zunehmend in Gefahr. Die
heutigen Machthaber dulden keinerlei politische Kritik, auch nicht als Zeichen
einer gesunden Demokratie. Stattdessen werden Kritiker im heutigen Russland
verfolgt und für ihre Überzeugungen eingesperrt. In russischen Haftanstalten und
auf Polizeistationen gibt es nur unzureichenden Schutz vor Folter und
Misshandlungen. Politische Morde werden nicht hinreichend untersucht und
vielfach nie aufgeklärt. Die Gerichte sind nicht unabhängig und werden als
Mittel zur Unterdrückung eingesetzt. Der Kreml verfügt über ein
Informationsmonopol durch die staatlichen TV-Sender und unterdrückt unabhängige
Medien, um jegliche kritischen Stimmen zum Schweigen zu
bringen.
„To Russia with Love“
findet am 7. Oktober 2013 statt, dem
siebten Jahrestag der Ermordung der Journalistin und Regierungskritikerin Anna
Politkowskaja. Die Veranstaltung ist ihr gewidmet wie auch all den
anderen mutigen Menschen in Russland, die trotz aller Bedrohungen ihren Einsatz
für die Menschenrechte fortsetzen.
Menschenrechtsorganisationen wie
Amnesty International Deutschland, die Stiftung Menschenrechte, Memorial
Deutschland, der Verein Deutsch-Russischer Austausch, Reporter ohne Grenzen
Deutschland, das Lew Kopelew Forum und die Zeitschrift Osteuropa unterstützen
die Veranstaltung.
Peter Franck, Russlandexperte
von Amnesty International Deutschland, dazu: „Die Lage der russischen NGOs, mit
denen wir seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten, hat sich in den
letzten Monaten dramatisch zugespitzt. Wir sind alle Teil derselben
internationalen Zivilgesellschaft und unterstützen gerne die Initiative der
Kremerata Baltica und Gidon Kremers sowie der übrigen Musiker, mit dem Konzert
ein Zeichen der Solidarität zu senden.“
Vor dem Konzert findet im Foyer
eine Diskussionsrunde zur Menschenrechtslage in Russland statt. Dabei wird es
Gelegenheit zum Gespräch mit NGO-Vertretern geben, die Einblicke in ihre Arbeit
bieten. Darüber hinaus können die Gäste an Aktionen zugunsten politischer
Häftlinge teilnehmen und einen Beitrag zur Unterstützung von NGOs leisten, die
in Russland starkem Druck ausgesetzt sind.
Die Teilnahme an der
Diskussionsrunde und am NGO-Informationsforum ist kostenlos. Alle Künstler
treten ohne Gage auf.
Eintrittskarten für das
Konzert
Montag, 7. Oktober 2013, 20.00
Uhr
Kammermusiksaal der Philharmonie
Berlin
Preise: 67,30 € |
56,30 € | 45,30 € | 34,30 € – inkl. Buchungsgebühren
Hotline: 030 – 47
99 74 66 | Online: www.eventim.de
Weitere
Informationen: www.to-russia-with-love.org;
www.schoneberg.de
Donnerstag, 22. August 2013
Warum schweigen Sie?
Im Zusammenhang mit Hetzkampagnen und Razzien gegen Migranten in Moskau, die sich in letzter Zeit gehäuft haben, richteten führende Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen am 21.8.2013 einen dringenden Appell an die Repräsentanten von Wissenschaft und
Kultur in Russland, der mit den Worten schließt:
Warum schweigen Sie?
„Sind Sie nicht empört über
die Zügellosigkeit von Presse und Fernsehen?
Warum fordern Sie nicht
selbst, dass man Ihnen eine Plattform bietet?
Wer wenn nicht Sie können
unsere des Betrugs müde Bevölkerung aufrütteln?
Sind auch Sie müde und
verzweifelt?
Und dennoch: Die Anständigen
dürfen heute nicht länger schweigen.
Morgen schon könnte vielleicht niemand mehr Ihre Stimme hören …“
Den Aufruf unterzeichneten
u.a. Ljudmila Alexejeva/Moskauer
Helsinki-Gruppe, Arsenij Roginskij und Svetlana Gannuschkina/Memorial, sowie
Sergej Kowaljow/Sacharow-Zentrum.
Donnerstag, 15. August 2013
Russisches Justizministerium will Kontrolle ausländischer NGOs verschärfen
Der neue
Gesetzesentwurf sieht nach Mitteilung von hro.org vom 15.08.2013 die Erstellung
von Protokollen über Ordnungswidrigkeiten seitens der Niederlassungen und
Vertretungen internationaler Nichtregierungsorganisationen vor. Auf ihrer
Webseite teilt die Regierung mit, dass es um besonders weit verbreitete Rechtsverstöße
wie beispielsweise die Fristverletzung bei der Rechnungslegung durch die Filialen
ausländischer NGOs geht.
Dabei
unterscheidet das Gesetz zwischen gewöhnlichen NGOs und jenen, die als
ausländische Agenten arbeiten, sowie Einrichtungen, die organisatorisch Teil
einer fremden internationalen Nichtregierungsorganisation sind.
Dienstag, 13. August 2013
Levada-Umfrage: Russischer Staat muss durch Gesellschaft kontrolliert werden
Russland braucht einer Umfrage des unabhängigen
Levada-Meinungsforschungsinstituts vom Juli 2013 zufolge keine weitere Stärkung
der Staatsmacht. Vielmehr stimmen 55% der Befragten für eine Kontrolle der
staatlichen Organe durch die Gesellschaft, 35%
sind dagegen. Dass die Machtvertikale Korruption fördert, meinen 41%, lediglich
18% sprechen sich dagegen aus.
15% gehen davon aus, dass der
Staat die Verfassung einhält, für 5%
wird die Bürokratie durch die Gesellschaft kontrolliert; im vergangenen
Jahr waren es 7%. Lediglich 4% glauben
noch, dass die Bürokratie den Grundsatz der Gewaltenteilung respektiert.
Nahezu 40% der befragten
Russen sind inzwischen der Ansicht, dass die Staatsgewalt sich auf
Vetternwirtschaft und eine korrupte Bürokratie stützt. Die mangelnde Kontrolle
durch die Gesellschaft und die Nichteinhaltung der Gesetze sind für ein Viertel
der Befragten wesentlicher Faktor staatlicher Machtausübung. 24% meinen, dass Angst und Hilflosigkeit der
Bevölkerung die Vitalität staatlicher Macht
erklären.
Die Ergebnisse der
Juli-Umfrage wurden in Vedomosti Nr. 144 vom 12.08.2013 veröffentlicht.
Mittwoch, 7. August 2013
OMON-Einheiten stürmen Vostok-Forum
Folgende Eilmeldung übermittelt uns das Youth Human Rights Movement Voronesh:
Am Abend des 1. August stürmten vermummte und mit Maschienenpistolen bewaffnete Polizisten der russischen Spezialeinheit “OMON” eine Jugendherberge bei Apatity. Die insgesamt 30 Teilnehmende des Vostok-Forums (darunter 15 EU-Bürger / 12 Deutsche) sowie weitere Gäste der Jugenberberge wurden auf brutale Weise zu Boden gerissen und mussten dort ohne weitere Erklärungen ca. 20 Minuten verharren. Anschließend mussten sie sich ausweisen und wurden teilweise vereinzelt an verschiedenen Orten und ohne Angabe von Gründen für weitere 40 Minuten festgehalten. Die Festgehaltenen, von denen die meisten kein russisch sprechen, wurden angeschrien und bedroht.
Lediglich ein einzelner Polizist wies sich nach intensiver Nachfrage aus. Die Polizei konnten keinerlei Unterlagen oder Papiere vorweisen, die ihr brutales und absolut unverhältnismßiges Handeln hätten begründen können. Niemand wurde über seine Rechte aufgekärt. Mehrere Pesonen erlitten einen Schock. Der Notarzt musste zu Hilfe gerufen werden. Ein russischer Teilnehmender, der russische zivilgesesellschaftliche Aktivist Aleksej Raschodchikov (Алексей Расходчиков) wurde festgenommen. Sein gegenwärtiger Aufenthaltsort und seine Verfassung sind zur Zeit nicht bekannt.
Am Abend des 1. August stürmten vermummte und mit Maschienenpistolen bewaffnete Polizisten der russischen Spezialeinheit “OMON” eine Jugendherberge bei Apatity. Die insgesamt 30 Teilnehmende des Vostok-Forums (darunter 15 EU-Bürger / 12 Deutsche) sowie weitere Gäste der Jugenberberge wurden auf brutale Weise zu Boden gerissen und mussten dort ohne weitere Erklärungen ca. 20 Minuten verharren. Anschließend mussten sie sich ausweisen und wurden teilweise vereinzelt an verschiedenen Orten und ohne Angabe von Gründen für weitere 40 Minuten festgehalten. Die Festgehaltenen, von denen die meisten kein russisch sprechen, wurden angeschrien und bedroht.
Lediglich ein einzelner Polizist wies sich nach intensiver Nachfrage aus. Die Polizei konnten keinerlei Unterlagen oder Papiere vorweisen, die ihr brutales und absolut unverhältnismßiges Handeln hätten begründen können. Niemand wurde über seine Rechte aufgekärt. Mehrere Pesonen erlitten einen Schock. Der Notarzt musste zu Hilfe gerufen werden. Ein russischer Teilnehmender, der russische zivilgesesellschaftliche Aktivist Aleksej Raschodchikov (Алексей Расходчиков) wurde festgenommen. Sein gegenwärtiger Aufenthaltsort und seine Verfassung sind zur Zeit nicht bekannt.
Dienstag, 6. August 2013
Oberster Gerichtshof hält an Chodorkovskij-Verurteilung fest
Moskau, 6. August 2013 – In einer heutigen
Berufungsverhandlung hat der Oberste Gerichtshof Russlands die Verurteilung des
früheren Jukos-Chefs und Kreml-Kritikers Michail Chodorkowski bestätigt.
Gleichzeitig verringerte das Gericht die Haftstrafe Chodorkowskis und seines
ehemaligen Geschäftspartners Platon Lebedew um jeweils zwei Monate. Hintergrund
für die Haftverkürzung ist die Annahme des Gerichts, die beiden hätten weniger
Öl ihres Unternehmens gestohlen als in dem ursprünglichen Urteil angenommen.
Somit könnte Chodorkowski im August 2014 freikommen, Lebedew im Mai 2014.
Chodorkowskis Strafverteidiger Wadim Kluwgant begrüßte zwar die Verkürzung der
Haftstrafe, kritisierte aber dennoch das Urteil des Obersten Gerichtshofs: „In
diesem Fall, einem sehr einfachen Fall, gibt es und gab es, wenn Sie die ganzen
Lügen und den ganzen Müll weglassen, keinen Grund für nur einen einzigen Tag
Strafe, von einer Dekade ganz zu schweigen." Chodorkowski und Lebedew sind
inzwischen seit zehn Jahren inhaftiert. Die Bundesregierung hatte das Vorgehen
gegen die beiden wiederholt als politisch motiviert kritisiert und ihre
sofortige Freilassung gefordert. Amnesty International hat die beiden als
politische gewaltlose Gefangene anerkannt.
Donnerstag, 25. Juli 2013
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zu Chodorkovskij/Lebedev: Erstes Verfahren grundlegend unfair
Am heutigen 25. Juli 2013 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sein bereits lange ausstehendes Urteil zum Antrag von Michail Chodorkowski und Platon Lebedew bezüglich ihres ersten Gerichtsverfahrens, welches von 2004 bis 2005 stattgefunden hatte, sowie ihrer anschließenden Inhaftierung in Sibirien. Der EGMR fand mehrere schwere Verletzungen ihrer Grundrechte, die die Russische Föderation nun wiedergutmachen muss.
Insbesondere stellte das Gericht in
Paragraph 737 fest, dass das Verfahren grundlegend unfair war und gegen
Artikels 6 der Konvention verstoßen hat, insofern als die Aufnahme und Prüfung
von Beweismitteln durch das Gericht unfair war und die Anwalt-Mandaten-Vertraulichkeit
verletzt wurde. Das Gericht fand auch Verstöße gegen Artikel 8 der Konvention
in Bezug auf die Entsendung von Chodorkowski und Lebedew nach Sibirien zur
Verbüßung ihrer Strafe. Das Gericht kritisierte zudem den direkten Versuch, die
Anwälte, die am Europäischen Gerichtshof an dem Fall arbeiteten,
einzuschüchtern.
Donnerstag, 18. Juli 2013
Navalnyj zu 5 Jahren Haft verurteilt
Die Internationale Gesellschaft MEMORIAL und das Menschenrechtszentrum von
MEMORIAL bezeichneten den heutigen Urteilsspruch gegen Navalnyj und Pjotr
Ofizerov als politisch motiviert, ungerechtfertigt und rechtswidrig.
Das Urteil sei ein Beispiel für den repressiven Charakter des derzeitigen russischen Regimes. Russland habe nun zwei weitere Polithäftlinge.
Der Kirover Urteilsspruch löste weltweit Empörung aus: Amnesty International bezeichnet das Urteil als politisch bedingt und fordert die sofortige Freilassung von Navalnyj und Ofizerov. Die einschlägigen Unterlagen des Verfahrens sollten im Hinblick auf ein notwendiges zweites Verfahren unabhängigen Experten zur eingehenden Prüfung zugänglich gemacht werden. Sergej Nikitin, der russische A.I.-Vorsitzende, bringt das Urteil in Verbindung mit Navalnyjs politischem Engagement und insbesondere mit dessen Kampf gegen die allgegenwärtige Korruption.
Der Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amts unterstreicht in seiner Erklärung, dass Navalnyjs Kandidatur als Bürgermeister von Moskau zu Fall gebracht würde, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt.
Michail Chodorkovskij bezeichnet das Urteil als vorhersehbar und fragt sich, was die Staatsmacht eigentlich erreichen will. Die Ära des Unglaubens und der Gleichgültigkeit gehe jedoch allmählich zu Ende und jeder, der ohne Angst an Einzel-Mahnwachen teilnehme, tue etwas, um Russland im Namen des Patriotismus zu einem besseren Land zu machen.
Der populäre Oppositionelle Alexej Navalnyj und Pjotr Ofizerov wurden zu fünf und vier Jahren Haft und einer Strafe von je 500 000 Rubel verurteilt. Navalny soll 10 000 m3 Holz im Wert von 16 Mio Rubel unterschlagen haben.
Das Urteil sei ein Beispiel für den repressiven Charakter des derzeitigen russischen Regimes. Russland habe nun zwei weitere Polithäftlinge.
Der Kirover Urteilsspruch löste weltweit Empörung aus: Amnesty International bezeichnet das Urteil als politisch bedingt und fordert die sofortige Freilassung von Navalnyj und Ofizerov. Die einschlägigen Unterlagen des Verfahrens sollten im Hinblick auf ein notwendiges zweites Verfahren unabhängigen Experten zur eingehenden Prüfung zugänglich gemacht werden. Sergej Nikitin, der russische A.I.-Vorsitzende, bringt das Urteil in Verbindung mit Navalnyjs politischem Engagement und insbesondere mit dessen Kampf gegen die allgegenwärtige Korruption.
Der Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amts unterstreicht in seiner Erklärung, dass Navalnyjs Kandidatur als Bürgermeister von Moskau zu Fall gebracht würde, wenn das Urteil Rechtskraft erlangt.
Michail Chodorkovskij bezeichnet das Urteil als vorhersehbar und fragt sich, was die Staatsmacht eigentlich erreichen will. Die Ära des Unglaubens und der Gleichgültigkeit gehe jedoch allmählich zu Ende und jeder, der ohne Angst an Einzel-Mahnwachen teilnehme, tue etwas, um Russland im Namen des Patriotismus zu einem besseren Land zu machen.
Der populäre Oppositionelle Alexej Navalnyj und Pjotr Ofizerov wurden zu fünf und vier Jahren Haft und einer Strafe von je 500 000 Rubel verurteilt. Navalny soll 10 000 m3 Holz im Wert von 16 Mio Rubel unterschlagen haben.
Samstag, 13. Juli 2013
Magnitskij posthum verurteilt
Das
Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks hat den Juristen Sergej Magnitskij am
vergangenen Donnerstag, den 11.07.2013 posthum wegen Steuerhinterziehung
verurteilt. Magnitskij starb 2009 in Untersuchungshaft.
Das
Urteil wurde von Menschenrechtlern scharf kritisiert. Es sei rechtswidrig. Auch für
Michail Fedotov, Vorsitzender des Menschenrechtsrats des Präsidenten, ist das
Urteil rechtswidrig. Nach russischer Strafprozessordnung muss ein Verfahren im
Todesfall des Angeklagten eingestellt werden. Amnesty International sprach von
kafkaesken Zuständen. Andreas Gross, Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats,
der im vergangenen Juni einen ersten Bericht über den Fall Magnitskij vorlegte,
gab sich überzeugt, dass Magnitskij „einem Unrecht auf die Spur kam und deshalb
selber Opfer eines Unrechts wurde“. Das jetzige Urteil sei zwar zu erwarten
gewesen, habe ihn aber dennoch tief enttäuscht.
Magnitskij war nach Aussage von Kollegen unmittelbar vor
seiner Festnahme umfassenden Korruptionsfällen seitens hochgestellter
russischer Beamter u. a. auch aus dem Innenministerium auf der Spur. Sein Tod durch
Herzversagen im November 2009 in Untersuchungshaft löste international großes
Echo aus. So verabschiedete der US-Kongress die sog. Magnitskij-Liste, die die
Einreise der auf dieser Liste stehenden russischen Beamten beschränkt und
Sanktionen vorsieht. Russland reagierte darauf mit Gegenmaßnahmen.
Ein Sprecher des russischen Außenministeriums warnte die
USA am letzten Freitag vor einer weiteren Verschärfung der Liste. Moskau würde
entsprechend reagieren.
Donnerstag, 11. Juli 2013
Ella Pamfilova übernimmt Zuteilung staatlicher Fördermittel für russische NGO's
Die ehemalige Vorsitzende des Menschenrechtsrats beim russischen Präsidenten war 2010 zurückgetreten. Ihr Rücktritt wurde allgemein als Zeichen des Protestes gegen die staatliche Politik und insbesondere die Erweiterung der Befugnisse des Nachrichtendienstes FSB gewertet. Ihre neue Aufgabe übernimmt Frau Pamfilova auf Vorschlag des jetzigen Vorsitzenden des Menschenrechtsrats, Michail Fedotov, und des Bevollmächtigten für Menschenrechte, Vladimir Lukin, nach einem gemeinsamen Treffen mit Präsident Putin vergangene Woche.
In einem Interview mit
Radio Svaboda äußert sich Frau Pamfilova zu dieser Aufgabe sowie zur
laufenden Kampagne gegen „ausländische Agenten“ und zur Zahlung von einer
Milliarde Dollar, die eine Reihe von NGO’s erhalten haben soll; diese Zahlung
gilt als Auslöser für das sog „Agentengesetz“.
Die jetzige Lage sei äußerst belastend, die ohnehin
nicht sehr starke Menschenrechtsbewegung schwer getroffen. Größere
Organisationen arbeiteten vor allem in den Metropolen Moskau und St. Petersburg
sowie in einigen weiteren Städten. Sie würden tatsächlich wesentlich aus dem
Ausland finanziert, da sie weder von Seiten der russischen Geschäftswelt noch
des Staates unterstützt würden. Die betroffenen Organisationen lehnten es
ab, sich als ausländische Agenten registrieren zu lassen und seien bereit,
auf ausländische Gelder zu verzichten. So habe man überlegt, ob und wie der
Staat - unter Verzicht auf Einflussnahme - unterstützend eintreten kann. Zu
diesem Ergebnis sei man nach langwierigen Gesprächen zwischen
Menschenrechtsorganisationen einerseits und Fedotov und Lukin andererseits
gelangt.
Was nun die Milliarde Dollar betrifft, so würde diese Frage auf Weisung des
Präsidenten genauer untersucht, da offensichtlich große Verbände wie Rosatom
und Rosnano ebenfalls in den Kreis derer einbezogen wurden, die Gelder aus dem
Ausland erhielten. Bezüglich ihrer jetzigen Aufgabe ist Frau Pamfilova sich bestehender Risiken bewusst, doch überzeugt, dass sie sinnvoll und zu lösen sei und die Zuteilung der Gelder (2,5 Milliarden Rubel waren bis Oktober dieses Jahres vorgesehen und sollen durch weitere 500 Millionen Rubel aufgestockt werden; in den folgenden Jahres sei ca. 1 Milliarde Rubel geplant) auch unabhängig davon erfolgen kann, wie die Staatsanwaltschaft die jeweilige Organisation einschätzt.
Mit ihrer Ernennung als unabhängige Instanz soll ausdrücklich sichergestellt werden, dass weder der Staat noch die Bürokratie diese Gelder im eigenen Interesse verteilen. In einem Vier-Augen-Gespräch mit Präsident Putin sei klar geworden, dass es darum gehen muss, diejenigen zu fördern, die tatsächlich im Interesse der Bürger Russlands tätig sind.
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