Freitag, 28. Juni 2013

GOLOS muss Arbeit befristet einstellen

Das russische Justizministerium hat der Wahlbeobachterorganisation GOLOS jede Tätigkeit für die Dauer von 6 Monaten untersagt.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Organisation sich nicht als ausländischer Agent registrieren ließ, wie es das neue sog. Agentengesetz vorschreibt, wenn eine Nichtregierungsorganisation Geld aus dem Ausland erhält.
GOLOS, die einzige unabhängige Wahlbeobachtergruppe in Russland, geriet als erste ins Visier der Justiz. Ihre systematischen Wahlbeobachtungsaktionen trugen maßgeblich zur Aufdeckung von Wahlfälschungen bei den letzten Duma- und Präsidentschaftswahlen bei. Das jetzt ausgesprochene Arbeitsverbot betrifft allerdings auch die Nutzung von Bankkonten, mit Ausnahme der Zahlungen aufgrund von Arbeitsverträgen sowie die Überweisung von Steuergeldern, Geldstrafen und sonstige Zahlungsverpflichtungen.
Was die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland angeht, so hatte gerade GOLOS nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes ausdrücklich auf ausländische Förderung verzichtet und auch den Geldbetrag im Zusammenhang mit dem Sacharov-Preis, der ihr vom Norwegischen Helsinki-Komitee im Oktober 2012 zuerkannt wurde, nicht angenommen, sondern die Bank angewiesen, das Preisgeld zurück zu überweisen.
Die Organisation erklärte, mit Maßnahmen dieser Art gerechnet und entsprechende Schritte zur Selbstauflösung unternommen zu haben, um einer strafrechtlichen Verfolgung ihrer Verantwortlichen zuvor zu kommen.

Mittwoch, 26. Juni 2013

Herzlichen Glückwunsch, Michail Chodorkovskij!

MEMORIAL Deutschland schließt sich den vielen Tausend Menschen an, die überall auf der Welt Ihnen heute zu Ihrem 50. Geburtstag gratulieren.
In zehn Jahren Haft haben Sie sich unermüdlich, ohne Rücksicht auf persönliche Gefahren für mehr Demokratie in Russland eingesetzt und über Ihr eigenes Schicksal hinaus Recht und Freiheit für all jene gefordert, die unrechtmäßig verurteilt und inhaftiert werden.
Sie haben auch immer wieder an die Bedeutung einer lebendigen Zivilgesellschaft erinnert. Bürgerschaftliches Engagement sei unerläßlich für die politische und soziale Modernisierung Russlands. Denn gerade in den letzten Jahren werden die zivilgesellschaftlichen Organisationen massiver Einschüchterung seitens des russischen Staates ausgesetzt und in ihrer Arbeit konsequent behindert.
Wir hoffen, dass der Beschluss des Stadtgerichts Moskau vom 20.12.2012 über die Verkürzung Ihrer Haftstrafe auf 11 Jahre im kommenden Jahr auch tatsächlich umgesetzt wird und wir Ihnen in 2014 als freier Bürger Ihres Landes zum Geburtstag gratulieren können!

Das Video-Grußwort des Vorstands von MEMORIAL Deutschland finden Sie auf  http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=XWgZJBEGfo0
und www.khodorkovsky.com 

Freitag, 21. Juni 2013

Friedenspreis des Deutschen Buchhandels für Swetlana Alexijewitsch

MEMORIAL Deutschland begrüßt die Entscheidung des Stiftungsrats des Deutschen Buchhandels, den diesjährigen Friedenspreis der weißrussischen Schriftstellerin Swetlana Alexijewitsch zu verleihen.
Nach Liao Yiwu im vergangenen Jahr und Boualem Sansal 2011 geht der diesjährige Preis an eine Schriftstellerin, die wie ihre Vorgänger mit viel Mut und Energie denjenigen ihrer Landsleute eine Stimme verleiht, die von Staats wegen nicht gehört werden sollen.
In der Tradition der sogenannten kollektiven Novelle ihres Schriftstellerkollegen Ales Adamowitsch thematisiert sie aus größtmöglicher Nähe den Alltag ihrer Mitmenschen. Diese Gespräche und Interviews sind auch die Grundlage ihres neuesten Buches „Second-Hand-Zeit“. Swetlana Alexijewitsch, deren Bücher in mehr als 30 Sprachen übersetzt wurden, fragt - gleichsam als moralische Instanz -, ob Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit nicht die besseren Alternativen zur heutigen Lebenswelt der Menschen in Weißrussland, Russland und der Ukraine wären.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch die Artikel in der FAZ vom 20. und 21.06.2013.

Freitag, 14. Juni 2013

In Sachen NGO-Kampagne ...

Nach Meldung des russischen Nachrichtenportals hro.org vom 14./18.und 22.06.2013

- reicht der Moskauer Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ Klage gegen die Überprüfung seiner Arbeit durch die Staatsanwaltschaft ein; dies gilt auch für die Anordnung der Staatsanwaltschaft, sich als „ausländischer Agent“ registrieren zu lassen;
- lehnte das Gericht des Moskauer Presnenski-Bezirks die Berufung der zum Schutz der Wählerrechte gegründeten Organisation „Golos“ ab - die Organisation habe die Rechte und Pflichten einer Nichtregierungsorganisation verletzt und sei als „ausländischer Agent“ tätig gewesen;
- erklärte Alexander Tscherkassov, Vorsitzender des Menschenrechtszentrums von MEMORIAL,  dass es nicht darauf ankomme, das sog. Agentengesetz zu umgehen. Dieses Gesetz sei rechtswidrig, der russische Gesetzgeber müsse in Straßburg von den betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen verklagt werden;
- verurteilte das Gericht des Moskauer Tverskoi-Bezirks die Vorsitzende der Bewegung "Staatsbürgerliche Zusammenarbeit", Svetlana Gannuschkina, am 18.06.2013 zu einer Geldstrafe von 2 000 Rubel wegen Nichterfüllung der nach Art. 17.7 des russischen Verwaltungskodex KoAP erhobenen Forderungen der Staatsanwaltschaft. Gannuschina kündigte an, dass sie Berufung einlegen wird;
- hätten russische Spezialeinheiten in der Nacht zum 22. Juni 2013 das Büro des renommierten Menschenrechtlers L. Ponomarjow gestürmt, weil der Mietvertrag seiner Organisation "Für Menschenrechte" abgelaufen sei. Ponomarjow bestreitet dies. MEMORIAL-Vertreter bezeichneten die Gewaltanwendung als unverhältnismäßig.






Montag, 10. Juni 2013

VN: Tiefe Besorgnis über gerichtliches Vorgehen gegen russische NGOs


Nach Mitteilung von Rosbalt mit Bezug auf das Informationszentrum der VN erklärten Claudio Grossman, Vorsitzender der VN-Komitees zur Verhütung von Folter, und George Tugushi, Berichterstatter des Komitees gegen Repression, dass das MEMORIAL Zentrum St. Petersburg und der Moskauer Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ jeweils im April und Mai beschuldigt wurden, das Gesetz über die Registrierung als „ausländische Agenten“ verletzt zu haben. Nach Grossman und Tugushi basiert die Anklage auf Auszügen aus Untersuchungen, die dem Komitee im November vergangenen Jahres vorgelegt wurden.
In ihrem Schreiben an den Ständigen Vertreter der Russischen Föderation in Genf, Alexej Borodavnik, bitten die VN-Experten um dringende Klärung der Situation und Zusicherung, dass weder MEMORIAL noch der Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“, noch jedewede andere NGO für „legitimes Handeln, einschließlich der Weiterleitung von Informationen an das Komitee zur Verhütung von Folter“ gerichtlich verfolgt werden.
Die Experten unterstreichen, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen MEMORIAL  und den Fonds „Gesellschaftliches Verdikt“ Teil jener gesetzlichen Neuerungen zum Recht auf  Versammlungs- und Meinungsfreiheit sei, die große Besorgnis hervorriefen.
Seit März 2013 führt die Staatsanwaltschaft in zahlreichen Regionen Russland massive Überprüfungen von NGO’s durch. Die Organisation „Golos“ wurde bisher als erste zum „ausländischen Agenten“ erklärt und zu einer Strafe von 300.000 Rubel verurteilt.
Mehr auf http://www.khodorkovsky.com/memorial-rejects-notion-of-alleged-russia-bashing-in-germany/

Freitag, 7. Juni 2013

"Russland-Bashing": MEMORIAL richtet Leserbrief an DIE ZEIT

In ihrer Ausgabe Nr. 23 vom 29.05.2013 veröffentlicht DIE ZEIT einen Beitrag von Gernot Erler, der ein Ende des „Russland-Bashings“ fordert. MEMORIAL Deutschland richtete dazu am 31.05.2013 folgenden Leserbrief an die Redaktion der ZEIT:

„Mit besonderem Interesse haben wir den Beitrag von Herrn Gernot Erler in Ihrer Ausgabe Nr. 23 vom 29.05.2013 über das „Russland-Bashing“ gelesen, mit dem nunmehr Schluss sein müsse.
Wir möchten in diesem Zusammenhang ausdrücklich an die Debatte und Entschließung des Bundestags vom November vergangenen Jahres zur Stärkung von Zivilgesellschaft und Rechtsstaatlichkeit in Russland erinnern. Auch Herr Erler hatte damals seine Besorgnis über das Verhalten der russischen Regierung geäußert. Sie habe sich gegen einen Dialog mit der Opposition entschieden und viele Hoffnungen enttäuscht. Dabei ging es vor allem darum, eine „umfassende Modernisierungspartnerschaft“ mit Russland zu entwickeln, die über die wirtschaftlich-technologische Zusammenarbeit hinaus auch auf Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Zivilgesellschaft und bürgerliches Engagement abzielt.
Von einer inhaltlichen Umsetzung dieser Modernisierungspartnerschaft kann insbesondere nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes am 21.11.2012, kaum die Rede sein. Vielmehr wurde der Druck auf die zivilgesellschaftlichen Organisationen – angefangen bei Umweltverbänden bis hin zu Menschenrechtsorganisationen und Meinungsforschungseinrichtungen -  durch Untersuchungen seitens Staatsanwaltschaft, Justizministerium und Steuerbehörden massiv verstärkt. Einschüchterung scheint das Ziel zu sein.
Das Ausbleiben entsprechender Initiativen der russischen Führung – denn nur diese steht ja in der Kritik – wird immer wieder Anlass zum genannten „Bashing“ an den russischen Verhältnissen geben. Es muss also an Russlands Führung sein, mehr Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu wagen und damit nicht zuletzt auch den Rechten und Pflichten eines Mitgliedsstaats des Europarats nicht nur rhetorisch, sondern de facto überzeugend Ausdruck zu verleihen.“





Mittwoch, 5. Juni 2013

Voraussetzungen für NGO-Überprüfungen werden erweitert



Die für Gesetzgebungsfragen zuständige Regierungskommission hat einen Gesetzentwurf des Justizministeriums gebilligt, der zusätzliche Möglichkeiten für die außerplanmäßige Überprüfung von Nichtregierungsorganisationen/NGOs vorsieht, sofern Informationen über Gesetzesverletzungen durch diese Organisationen vorliegen.
Der Gesetzentwurf wurde aufgrund einer Anweisung des russischen Präsidenten vom 12.11.2012 ausgearbeitet. Dies berichtet lenta.ru mit Bezug auf eine entsprechende Nachricht, die am Dienstag, dem 04.06.13 auf der Webseite der russischen Regierung eingestellt wurde (http://government.ru/activities/2256).

Anlass für eine Überprüfung kann z. B. sein, dass eine NGO die in einer Verwarnung genannte Frist zur Beseitigung angeblicher Rechtsverstöße nicht eingehalten hat. Weitere Gründe können Informationen über Gesetzesverletzungen oder eine vermeintliche extremistische Tätigkeit einer NGO sein.

Bisher wurden mit dem Verband „Golos“/Die Stimme und dem Zentrum zur Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen in Kostroma zwei Organisationen benannt, die die Registrierung als „ausländischer Agent“ verweigerten.

Besondere Aufmerksamkeit erregte in diesem Zusammenhang die Verwarnung der Staatsanwaltschaft an eine bei Moskau arbeitende Hilfsorganisation für Mukoviszidose-Kranke.