Die für Gesetzgebungsfragen zuständige
Regierungskommission hat einen Gesetzentwurf des Justizministeriums
gebilligt, der zusätzliche Möglichkeiten für die außerplanmäßige
Überprüfung von Nichtregierungsorganisationen/NGOs vorsieht, sofern
Informationen über Gesetzesverletzungen durch diese Organisationen
vorliegen.
Der Gesetzentwurf wurde aufgrund einer Anweisung des
russischen Präsidenten vom 12.11.2012 ausgearbeitet. Dies berichtet
lenta.ru mit Bezug auf eine entsprechende Nachricht, die am Dienstag,
dem 04.06.13 auf der Webseite der russischen Regierung eingestellt wurde
(http://government.ru/activities/2256).
Anlass für eine Überprüfung kann z. B. sein, dass
eine NGO die in einer Verwarnung genannte Frist zur Beseitigung
angeblicher Rechtsverstöße nicht eingehalten hat. Weitere Gründe können
Informationen über Gesetzesverletzungen oder eine vermeintliche
extremistische Tätigkeit einer NGO sein.
Bisher wurden mit dem Verband „Golos“/Die Stimme und
dem Zentrum zur Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen in
Kostroma zwei Organisationen benannt, die die Registrierung als
„ausländischer Agent“ verweigerten.
Besondere Aufmerksamkeit erregte in diesem
Zusammenhang die Verwarnung der Staatsanwaltschaft an eine bei Moskau
arbeitende Hilfsorganisation für Mukoviszidose-Kranke.
Quelle: lenta.ru/news/2013/06/04/widen/
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