Das russische Justizministerium hat der Wahlbeobachterorganisation GOLOS
jede Tätigkeit für die Dauer von 6 Monaten untersagt.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Organisation sich nicht als
ausländischer Agent registrieren ließ, wie es das neue sog. Agentengesetz
vorschreibt, wenn eine Nichtregierungsorganisation Geld aus dem Ausland erhält.
GOLOS, die einzige unabhängige Wahlbeobachtergruppe in Russland, geriet als
erste ins Visier der Justiz. Ihre systematischen Wahlbeobachtungsaktionen
trugen maßgeblich zur Aufdeckung von Wahlfälschungen bei den letzten Duma- und
Präsidentschaftswahlen bei. Das jetzt ausgesprochene Arbeitsverbot betrifft allerdings
auch die Nutzung von Bankkonten, mit Ausnahme der Zahlungen aufgrund von
Arbeitsverträgen sowie die Überweisung von Steuergeldern, Geldstrafen und
sonstige Zahlungsverpflichtungen.
Was die finanzielle Unterstützung aus dem Ausland angeht, so hatte gerade
GOLOS nach Inkrafttreten des sog. Agentengesetzes ausdrücklich auf ausländische
Förderung verzichtet und auch den Geldbetrag im Zusammenhang mit dem
Sacharov-Preis, der ihr vom Norwegischen Helsinki-Komitee im Oktober 2012
zuerkannt wurde, nicht angenommen, sondern die Bank angewiesen, das Preisgeld zurück
zu überweisen.
Die Organisation erklärte, mit Maßnahmen dieser Art gerechnet und
entsprechende Schritte zur Selbstauflösung unternommen zu haben, um einer
strafrechtlichen Verfolgung ihrer Verantwortlichen zuvor zu kommen.
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