Samstag, 23. Januar 2016

Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu hoher Geldstrafe verurteilt

Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist heute in zwei Administrativ-Verfahren zu einer Strafzahlung von insgesamt 600.000 Rubeln verurteilt worden.

Das Gericht wirft dem Menschenrechtszentrum vor, Veröffentlichungen nicht als die eines „ausländischen Agenten“ gekennzeichnet zu haben. Nach dem "Agentengesetz" müssen NGOs, die als solche verzeichnet sind, dies auf all ihren Dokumenten angeben.

Konkret ging es um zwei Publikationen auf der Website von MEMORIAL International vom 11. und 18. Juni, und zwar um Informationen über zwei Veranstaltungen, in die das Menschenrechtszentrum gar nicht involviert war, auch nicht einzelne seiner Mitarbeiter. Veranstalter war in beiden Fällen die internationale Gesellschaft MEMORIAL, die nicht als ausländischer Agent registriert ist.

Im ersten Fall handelt es sich um die Ankündigung eines Vortrags von Kirill Welikanow zur Frage der Möglichkeit eines „Internet-Parlaments“, im zweiten Fall um den Bericht von einer Veranstaltung mit Alexander von Plato zum Thema: „Wie wird in Deutschland nach 1945 der Zweite Weltkrieg erinnert?

Kirill Korotejew, der MEMORIAL vertritt, hatte zunächst die Verlegung beider Verfahren auf einen Termin nach dem 18. September beantragt, da an diesem Tag die Klage des Menschenrechtszentrums gegen seine Registrierung als „ausländischer Agent“ behandelt wird. Sollte das Menschenrechtszentrum sich hier durchsetzen können, würden beide Administrativ-Verfahren gegenstandslos. Das Gericht lehnte diesen Antrag in beiden Verfahren ab.

Im ersten Verfahren erklärte Kirill Welikanow als Zeuge vor Gericht, er sei nicht vom Menschenrechtszentrum MEMORIAL zu seinem Vortrag eingeladen worden, diese Organisation habe mit seinem Vortrag und seinem Auftritt nichts zu tun. Ein Schreiben der Internationalen Gesellschaft MEMORIAL, die bestätigt, die Veranstaltung mit Welikanow organisiert zu haben, wurde zu den Akten genommen. Beide Aussagen wurden indes vom Gericht nicht berücksichtigt, ebensowenig wie die Argumente von MEMORIAL im zweiten Fall.

Richter Sergej Komlew verhängte in beiden Verfahren eine Strafe von jeweils 300.000 Rubeln, wodurch sich insgesamt 600.000 Rubel (umgerechnet ca. 8.000 Euro) ergeben.

Der Vorsitzende des Menschenrechtszentrums Alexander Tscherkassow betonte, seine Organisation sei selbstverständlich bereit, sich für eigene Handlungen zu verantworten, aber hier gehe es um eine andere juristische Person. Das Menschenrechtszentrum MEMORIAL ist eine selbstständige Organisation, die neben etlichen weiteren russischen und ausländischen Memorial-Verbänden Mitglied im Dachverband MEMORIAL International ist.

„Ein im Wesen unrechtmäßiges Gesetz bringt auch eine absurde Rechtspraxis hervor“, betonte Tscherkassow. „Nicht nur das Recht geht dabei verloren, sondern auch die Logik.“

4. September 2015

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