NGOs sollen auf jeder Publikation angeben, dass die "die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben"
Nachdem in Russland immer mehr NGOs als angebliche
ausländische Agenten registriert wurden und inzwischen auch mehrere
eine Geldstrafe dafür zahlen sollen, dass sie nicht selbst diese
Registrierung beantragt haben,
gehen die Behörden jetzt noch einen Schritt weiter. Zwölf NGOs wurden
in einer Verwarnung dazu aufgefordert, auf ihren Publikationen
anzugeben, dass die „die Funktion eines ausländischen Agenten ausüben“.
Das ist tatsächlich eine der Vorschriften des
„Agentengesetzes“. Allerdings hat keine der betroffenen NGOs sie bisher
umgesetzt. Einzig die – nicht als „ausländischer Agent“ registrierte – "Gesellschaft für Verbraucherschutz" hat diesen Vermerk aus Solidarität bereits
im Jahre 2012 auf ihre Seite gesetzt (die in Russland derzeit nicht oder nur auf Umwegen zugänglich ist).
Einen entsprechenden Bescheid haben u. a.
Transparency International Russland, das Komitee gegen Folter (das
bekanntlich seine Auflösung eingeleitet hat),
das Menschenrechtszentrum Memorial, der Memorial-Verband in
Jekaterinburg, der Flüchtlingshilfeverein „Grazhdanskoe sodejstvie“
(Bürgerunterstützung), das Sacharow-Zentrum, der Petersburger Verein
„Bürgerkontrolle“, die Menschenrechtsorganisation „Für Menschenrechte“,
die Murmansker Organisation „Maximum“ (gegen Diskriminierung und
Homophobie) und noch einige weitere erhalten.
Hier drohen gegebenenfalls weitere erhebliche
Geldstrafen (von 100.000 bis 300.000 Rubeln für Personen, für
juristische Personen von 300.000 bis zu 1,5 Mio. Rubeln). Igor Kaljapin,
dem Leiter des "Komitees gegen Folter", wurde bereits mitgeteilt, dass
er und seine Organisation mit derartigen Geldstrafen zu rechnen hätten.
28. Juli 2015
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