Die Korrekturen am
"Agentengesetz", die Präsident Putin am 2. Februar in der Duma
eingebracht hat. sind nach Auffassung von Vertretern vieler NGOs
unzureichend.
Die Prozedur, die eine
Austragung von NGOs aus dem berüchtigten Verzeichnis angeblicher
ausländischer Agenten regeln soll, scheint keineswegs allen NGOs
praktikabel. Um dies zu erreichen, muss eine NGO auf ausländische
Finanzierung und (oder) "politische Tätigkeit" verzichten.
Pavel Tschikov, der
Leiter der Menschenrechtsorganisation "Agora", verlangte hier
Präzisierungen. Da die Staatsanwaltschaft offenbar jede Aktivität als
politisch einstufe, könnte eine NGO natürlich ihre Tätigkeit einfach für
ein Jahr aussetzen und dann ihre Löschung aus dem "Agentenregister"
beantragen. Allerdings würde sie in dem Fall damit riskieren, dass das
Justizministerium ihr unter diesem Vorwand die Registrierung entzöge,
dass sie ihre Arbeit ja eingestellt habe.
Natalia Taubina (Stiftung
"Gesellschaftliches Verdikt") betonte, dass finanzielle Unterstützung
aus dem Ausland nicht verboten sei. Ihre Organisation werde daher nicht
darauf verzichten und sich weiter gerichtlich gegen die Einstufung ihrer
Tätigkeit als "politisch" zur Wehr setzen.
Alexander Tscherkassov,
Vorstand von MEMORIAL International und Leiter des
Menschenrechtszentrums MEMORIAL, beharrte auf der grundsätzlichen
Position von MEMORIAL, dass das "Agentengesetz" nicht zu korrigieren
sei, sondern aufgehoben werden müsse. Dies hatte MEMORIAL immer wieder erklärt.
"Das Gesetz ist von Grund auf fehlerhaft, es geht von zwei irrigen
Prämissen aus. Erstens bedeutet die Gewährung von Fördergeldern nicht,
dass damit ein Auftrag erteilt wird. Zweitens wird der Begriff der
politischen Tätigkeit auf Aktivitäten angewandt, für die diese
Bestimmung nicht zutrifft."
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