Mittwoch, 18. Februar 2015

Zweifelhafte Nachbesserungen am "Agentengesetz"

Die Korrekturen am "Agentengesetz", die Präsident Putin am 2. Februar in der Duma eingebracht hat. sind nach Auffassung von Vertretern vieler NGOs unzureichend.

Die Prozedur, die eine Austragung von NGOs aus dem berüchtigten Verzeichnis angeblicher ausländischer Agenten regeln soll, scheint keineswegs allen NGOs praktikabel. Um dies zu erreichen, muss eine NGO auf ausländische Finanzierung und (oder) "politische Tätigkeit" verzichten.

Pavel Tschikov, der Leiter der Menschenrechtsorganisation "Agora", verlangte hier Präzisierungen. Da die Staatsanwaltschaft offenbar jede Aktivität als politisch einstufe, könnte eine NGO natürlich ihre Tätigkeit einfach für ein Jahr aussetzen und dann ihre Löschung aus dem "Agentenregister" beantragen. Allerdings würde sie in dem Fall damit riskieren, dass das Justizministerium ihr unter diesem Vorwand die Registrierung entzöge, dass sie ihre Arbeit ja eingestellt habe.

Natalia Taubina (Stiftung "Gesellschaftliches Verdikt") betonte, dass finanzielle Unterstützung aus dem Ausland nicht verboten sei. Ihre Organisation werde daher nicht darauf verzichten und sich weiter gerichtlich gegen die Einstufung ihrer Tätigkeit als "politisch" zur Wehr setzen.

Alexander Tscherkassov, Vorstand von MEMORIAL International und Leiter des Menschenrechtszentrums MEMORIAL, beharrte auf der grundsätzlichen Position von MEMORIAL, dass das "Agentengesetz" nicht zu korrigieren sei, sondern aufgehoben werden müsse. Dies hatte MEMORIAL immer wieder erklärt. "Das Gesetz ist von Grund auf fehlerhaft, es geht von zwei irrigen Prämissen aus. Erstens bedeutet die Gewährung von Fördergeldern nicht, dass damit ein Auftrag erteilt wird. Zweitens wird der Begriff der politischen Tätigkeit auf Aktivitäten angewandt, für die diese Bestimmung nicht zutrifft."

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