Sentsov und Koltschenko bestehen auf ukrainischer Staatsbürgerschaft
Der
Anklage gegen den in Moskau inhaftierten ukrainischen Regisseur Oleg
Sentsov ist ein weiterer Punkt hinzugefügt worden- „ungesetzlicher
Handel mit Waffen und Sprengstoffen“.
Sentsov
war im Mai 2014 mit Alexander Koltschenko, Alexej Tschirnij und Gennadij
Afanasev auf der Krim verhaftet und nach Moskau ins Lefortovo-Gefängnis
verschleppt worden.
Angeblich hätten sie einen Terrorakt geplant, was Sentsov und
Koltschenko entschieden bestreiten. Tschirnij und Afasnasev sollen
Geständnisse abgelegt haben, Afanasev wurde inzwischen zu sieben Jahren
Haft verurteilt.
Die
Untersuchungshaft für Sentsov und Koltschenko wurde mehrmals verlängert,
zuletzt bis zum 11. bzw. 16. April 2015. Beide sind ukrainische
Staatsbürger, sie hatten keinen Antrag auf die russische
Staatsbürgerschaft gestellt.
Koltschenko
ist die Anerkennung als ukrainischer Staatsbürger von einem Gericht in
Simferopol verweigert worden. Seine Anwältin erklärte, sie habe dagegen
bereits Widerspruch eingelegt.
Im Falle von Sentsov hat die Staatsanwaltschaft erklärt, er habe „de
facto“ die russische und die ukrainische Staatsbürgerschaft (einem
Gesetz entsprechend, das für die Krim beschlossen worden sei). De jure
besitze er aber dennoch nur die russische Staatsbürgerschaft, weil es
hinsichtlich einer Doppelstaatsbürgerschaft kein Abkommen mit der
Ukraine gebe.
Als
ukrainische Staatsbürger hätten Sentsov und Koltschenko das Recht, vom
ukrainischen diplomatischen Vertretern betreut und besucht zu werden.
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