Mittwoch, 18. Februar 2015

Neuer Anklagepunkt gegen Oleg Sentsov

Sentsov und Koltschenko bestehen auf ukrainischer Staatsbürgerschaft

Der Anklage gegen den in Moskau inhaftierten ukrainischen Regisseur Oleg Sentsov ist ein weiterer Punkt hinzugefügt worden- „ungesetzlicher Handel mit Waffen und Sprengstoffen“.

Sentsov war im Mai 2014 mit Alexander Koltschenko, Alexej Tschirnij und Gennadij Afanasev auf der Krim verhaftet und nach Moskau ins Lefortovo-Gefängnis verschleppt worden. Angeblich hätten sie einen Terrorakt geplant, was Sentsov und Koltschenko entschieden bestreiten. Tschirnij und Afasnasev sollen Geständnisse abgelegt haben, Afanasev wurde inzwischen zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Die Untersuchungshaft für Sentsov und Koltschenko wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis zum 11. bzw. 16. April 2015. Beide sind ukrainische Staatsbürger, sie hatten keinen Antrag auf die russische Staatsbürgerschaft gestellt.

Koltschenko ist die Anerkennung als ukrainischer Staatsbürger von einem Gericht in Simferopol verweigert worden. Seine Anwältin erklärte, sie habe dagegen bereits Widerspruch eingelegt. Im Falle von Sentsov hat die Staatsanwaltschaft erklärt, er habe „de facto“ die russische und die ukrainische Staatsbürgerschaft (einem Gesetz entsprechend, das für die Krim beschlossen worden sei). De jure besitze er aber dennoch nur die russische Staatsbürgerschaft, weil es hinsichtlich einer Doppelstaatsbürgerschaft kein Abkommen mit der Ukraine gebe.

Als ukrainische Staatsbürger hätten Sentsov und Koltschenko das Recht, vom ukrainischen diplomatischen Vertretern betreut und besucht zu werden.

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